Protokoll der Sitzung vom 14.10.2015

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf wird die Rechtslage der Waldbewirtschaftung in unserem Land im Wesentlichen fortgeschrieben. Der Einbringung des Gesetzentwurfs ist eine umfangreiche Beteiligung vorausgegangen. Auch die Überarbeitung des Gesetzentwurfs nach der ersten Kabinettsbefassung zeigt, dass fachliche Hinweise berücksichtigen worden sind.

Positiv ist das Verbot von Windkraftanlagen im Wald hervorzuheben. Dies ist konsequent. Denn wir wollen den Schwerpunkt auf Repowering von Windkraftanlagen setzen. Nach unserer Auffassung haben Windkraftanlagen im Wald nichts zu suchen. Sie sind gerade im Hinblick auf die Belange des Artenschutzes im und am Wald höchst bedenklich.

(Zustimmung von Herrn Scheurell, CDU)

Deshalb kann ich eigentlich nur an die GRÜNEN appellieren, ihren Standpunkt noch einmal zu überdenken. Wenn Ihre Vorsitzende im Umweltausschuss sagt, dass der gesamte Wirtschaftswald mit Windrädern zugepflastert werden soll, ist das nicht nachzuvollziehen. Das sind 90 % der Wälder in unserem Land. Das kann so nicht sein.

(Frau Frederking, GRÜNE: Ich erkläre es! Ich bin gleich noch dran! - Herr Bergmann, SPD: Das hat keiner verstanden!)

- Nein, das haben wir jetzt nicht verstanden, Frau Frederking. Von mir aus fragen Sie mich hinterher.

Meine Damen und Herren! Auch die vorgesehene Fusion des Landeswaldgesetzes mit dem FFOG hat durchaus Vorteile. So wird zum Beispiel der Gleichklang mit Niedersachsen hergestellt, was die Arbeit im Nationalpark erleichtert. Mit der Übertragung des Waldschutzes stärken wir das Landeszentrum Wald. Dies kann nur richtig sein; denn dort sind die Kompetenzen für den Wald gebündelt.

Die SPD - das wissen Sie - strebt darüber hinaus die Fusion des Landeszentrums Wald und des Landesforstbetriebes unter dem Dach einer Anstalt des öffentlichen Rechts an. Hierin sehen wir weitere Möglichkeiten, um unsere Landesforstverwaltung zu stärken. Dass der Gesetzentwurf dies nicht vorsieht, liegt nicht an uns.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im vorgelegten Gesetzentwurf ist die Übertragung der Aufgabe der Sperrung von Waldflächen auf die Gemeinden vorgesehen. Wir halten deshalb die Beteiligung des Innenausschusses am Gesetzgebungsverfahren für angemessen. In der Anhö

rung wird es hierzu sicherlich auch noch andere Meinungen geben. Vielleicht sollten wir diesen oder jenen Hinweis noch aufgreifen.

Dass die Regelung in § 23 des geltenden Waldgesetzes zum Körperschaftswald im Gesetzentwurf nicht mehr enthalten ist, sehen wir kritisch. Körperschaftswald ist Wald der öffentlichen Hand. Dies sollte nach unserer Auffassung auch besondere Verpflichtungen im Hinblick auf den Umgang mit Waldeigentum zur Folge haben.

Es gibt in Waldgesetzen anderer Bundesländer hierzu sehr restriktive Regelungen bis hin zu einem Veräußerungsverbot für Körperschaftswald. Auch wenn wir so weit vielleicht nicht gehen, so muss doch auf jeden Fall sichergestellt werden, dass keine Kommune, die sich in der Haushaltskonsolidierung befindet, zum Verkauf ihrer Waldflächen gezwungen werden kann.

Auch die vorgesehene Abschaffung der Schutzkategorien Schutz- und Erholungswald sollten wir in den Ausschüssen kritisch hinterfragen. Wir werden zudem weitere Umweltthemen diskutieren, aber das machen wir dann im Ausschuss.

Eine weitere Regelung, die uns sehr am Herzen liegt, ist die Betreuung von Besitzern kleiner Waldflächen. Bisher hatten Waldbesitzer das Recht, die Landesforstverwaltung mit der Betreuung ihrer Waldflächen zu beauftragen.

Unbenommen der Tatsache, dass sich Besitzer kleiner Waldflächen in Forstbetriebsgemeinschaften zusammenschließen sollen, halten wir die Aufrechterhaltung der Betreuung für Waldflächen unter 10 ha für zwingend geboten.

In der Realität sieht es doch vielfach so aus, dass sich die Waldbesitzer in einer Forstbetriebsgemeinschaft zusammenschließen und die Forstbetriebsgemeinschaft vom Landeszentrum Wald betreut wird. Dies ist der richtige Weg, den wir auch mit dem neuen Landeswaldgesetz fortführen sollten.

(Zustimmung von Frau Schindler, SPD)

Meine Damen und Herren! Die SPD-Landtagsfraktion plädiert dafür, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Agrarausschuss und zur Mitberatung an die Ausschüsse für Umwelt sowie für Inneres und Sport zu überweisen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Herr Kollege Barth, es gibt eine Nachfrage von Herrn Czeke. Würden Sie diese beantworten?

Bitte sehr, Herr Kollege Czeke.

Vielen Dank, Herr Kollege. - Gilt Ihre Aussage, dass keine Kommune angehalten werden sollte, Wald aus Konsolidierungsgründen zu verkaufen, für die Zukunft oder gilt sie schon zum jetzigen Zeitpunkt? - Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Stadt Oberharz am Brocken. Dort herrscht die Situation, dass sie unter diesem Zwang steht, und das sollten wir berücksichtigen.

Herr Czeke, Sie wissen genauso gut wie ich, dass die Gesetzeslage dies derzeit nicht hergibt. Wir beschließen jetzt das neue Gesetz und dann wird es gelten.

(Zustimmung von Frau Budde, SPD)

Danke sehr, Kollege Barth. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Abgeordnete Frau Frederking.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte als Erstes das geraderücken, was Sie permanent falsch darstellen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich will auf den kategorischen Ausschluss der Windenergie im Wald, den Sie in § 8 Abs. 1 formuliert haben, eingehen. Für uns GRÜNE ist klar, dass wir die Windenergie als eine der tragenden Säulen der Energiewende brauchen. Wir meinen, dass naturschutzfachlich wertvolle Waldflächen mit Schutzstatus nach Naturschutzrecht, nach Forstrecht, nach Wasserrecht generell von der Errichtung von Windenergieanlagen auszuschließen sind.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Auch sollen Waldgebiete ausgeschlossen werden, in denen Windenergieanlagen einen Konflikt zum Artenschutz darstellen würden, zum Beispiel Waldgebiete, in denen Fledermäuse und geschützte Vogelarten vorkommen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wälder ohne Schutzstatus und ohne Artenschutzkonflikte sollten hingegen für die Errichtung von Windenergieanlagen nicht von vornherein als Tabuflächen ausgeschlossen werden.

Aus Artenschutzgründen könnten Windenergieanlagen in artenarmen Monokulturen gebaut wer

den. Wir meinen damit artenarme Monokulturen von Nadelbäumen einer Altersklasse, weil dort Windenergieanlagen dem Artenschutz und dem Naturschutz nicht schaden.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zuruf von Herrn Borgwardt, CDU)

- Es geht uns nicht um die Frage, Herr Borgwardt, ob wir Windräder im Wald brauchen; vielmehr geht es uns darum, dass wir uns Handlungsoption offenhalten.

(Beifall bei den GRÜNEN - Herr Borgwardt, CDU: Die Bürgerinitiativen werden dagegen Sturm laufen!)

Es sollte nicht kategorisch ausgeschlossen werden. Wir wollen Handlungsoptionen. Das heißt, wir wollen heute nicht etwas kategorisch ausschließen, von dem man nicht weiß, ob man es in der Zukunft nicht doch noch braucht.

Wir wissen heute noch nicht, ob die Windstandorte im Offenland ausreichen werden, Herr Minister Aeikens; denn der Vogel ist auch mobil. Ein Rotmilan kann sich auch an einem Standort ansiedeln, der heute als Eignungsgebiet ausgewiesen ist, der aber dann, wenn sich der Rotmilan dort ansiedelt, nicht mehr genutzt werden kann. Das passiert auch andauernd. Es gibt ausgewiesene Windenergiegebiete. Wenn sich in diesen Gebieten, dann eine geschützte Art ansiedelt, dann kann keine Genehmigung erteilt werden.

(Herr Schröder, CDU: Das ist bei der Indus- trie genauso! - Herr Borgwardt, CDU: Und bei den Straßen auch!)

- Ja, Sie geben mir also Recht darin, dass das so ist. - Deshalb können wir heute nicht wissen, wie viele Flächen in Zukunft im Offenland noch zur Verfügung stehen. Eine pauschale Verhinderung der Windenergie ist einfach nicht sachgerecht.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir müssen uns gute Zukunftswege offenhalten. - Ich glaube, ich habe nun hinreichend erklärt und differenziert dargestellt, welche Wälder wir meinen und in welchen Wäldern wir uns das vorstellen können.

(Beifall bei den GRÜNEN - Minister Herr Dr. Aeikens: Sie haben mich nicht über- zeugt!)

Nun möchte auf den § 8 eingehen, der die Waldumwandlung in eine andere Nutzungsart vorsieht. Wenn Wald verschwindet, dann erfolgen zum Ausgleich in der Regel Erstaufforstungen an anderer Stelle. Wir begrüßen, dass in diesem Gesetzentwurf diese Erstaufforstungen auch in einem Flächenumfang stattfinden sollen, der mindestens der umzuwandelnden Waldfläche entspricht.

In der Praxis werden heute schon Erstaufforstungen im Verhältnis von 1 : 1, 2 : 1 oder manchmal sogar 3 : 1 vorgenommen. Es ist gut, dass diese gängige Verwaltungspraxis im Gesetz verbrieft werden soll. Damit wird dann rechtlich und dauerhaft abgesichert, dass die Untergrenze für den Flächenausgleich auch tatsächlich eingehalten wird.

Ich möchte noch ganz kurz auf das Thema Waldweide eingehen. Diese soll im Gesetz auch pauschal verboten werden. Wir halten auch dieses pauschale Verbot für nicht sachgerecht; denn falls halboffene Weidelandschaften eine effiziente Managementform darstellen, um im Rahmen der Natura-2000-Ziele den Erhalt eines günstigen Zustandes von Lebensraumtypen zu gewährleisten, dann sollte die Waldweide genehmigt werden.

Um willkürliche Ablehnungen durch die Forstbehörde zu vermeiden, sollte im Gesetz der Zusatz formuliert werden, dass der Antrag auf Waldweide dann zu genehmigen ist, wenn die Waldweide Naturschutzzielen dienlich ist.

(Herr Czeke, DIE LINKE: Wer legt das dann fest?)

Ihre Redezeit könnten Sie jetzt verlängern, indem Sie Herrn Bergmann eine Frage gestatten und darauf antworten.

Ja.