Frau Präsidentin, ich hatte eine Zwischenintervention geplant, aber vielleicht bekomme ich eine Frage unter.
Frau Kollegin Frederking, vorab möchte ich sagen: Das, was Sie uns jetzt zum Thema Windparke erzählt haben, würde bedeuten, dass Sie sich den Antrag zum Artenschutz, den Sie heute Morgen eingebracht haben, hätten sparen können. Denn ich bin der festen Überzeugung, dass Sie das Gegenteil von dem tun, was Sie heute Morgen angekündigt haben - 100-prozentig.
Jetzt versuche ich, es in die richtige Richtung zu puschen. Wenn Sie sagen, Sie wollen die Windanlagen nicht dort im Wald errichten, wo der Artenschutz von Belang ist, dann schauen Sie sich bitte an, an welchen Stellen im Wald normalerweise - das ist noch nicht gängige Praxis, das weiß auch
der Minister - die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung angewendet werden müsste. Wenn man dies konsequent umsetzen würde, dann würde dies bedeuten, dass bei jedem Holzeinschlag vorher geprüft werden müsste, ob dort artenschutzrechtliche Fragen zu berücksichtigen sind. Wenn Sie in dieser Dichte durch den Wald gehen - das sollten Sie einmal wieder tun -, dann werden Sie feststellen, dass für die Windkraft dort überhaupt kein Platz ist.
An dieser Stelle freue ich mich auf den Wahlkampf, aber auch auf sehr fachlich bezogene Diskussionen im Ausschuss. Ich habe nur ein Problem damit, dass Sie als GRÜNE den Leuten weismachen wollen, dass beides gleichzeitig geht. Diesbezüglich sage ich Ihnen ganz klar und deutlich: Das nehme ich Ihnen nicht ab, und ich werde Sie, wenn es sein muss, vorführen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns darin einig, dass der Wald zum Kapital des ländlichen Raumes gehört und eine Menge an Ansprüchen befriedigt von der Rohstoffproduktion bis hin zum Erholungsraum. Ich bin ganz froh, dass wir es geschafft haben, unseren Wald zu vermehren. Dies sah zu Beginn der Existenz unseres Landes gar nicht so aus.
Wald - darin sind wir uns sicherlich auch einig - ist Wirtschaftsraum. Aber - das sage Ihnen auch stellvertretend an die Kollegin Dalbert und als Landesvorsitzender der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald - wir sind gegen Windkraftanlagen im Wald. Ich glaube, Kollege Bergmann hat relativ deutlich gesagt, warum das so ist. Wir wollen dort keine Windkraftanlagen.
Dass wir dieses Gesetz und auch das FFOG anfassen müssen, hat objektive Gründe. Darüber hat der Minister schon einiges gesagt. Wir müssen natürlich auch sehen, was uns die Verbände und die eingeladenen Vereine gesagt haben. Es gibt eine ganze Reihe von Vorschlägen. Wenn man in die Synopse schaut, dann sieht man, dass hierzu einiges aufgeführt ist.
Die Rechte der Eigentümer werden im Wesentlichen bestätigt und in Bezug auf einige Dinge werden sie auch gestärkt. Dies hat etwas damit zu
tun, dass Eigentum auf der einen Seite ein hohes Gut ist und auf der anderen Seite auch verpflichtet. Darauf bleibt dieses Gesetz fokussiert.
In der freien Landschaft, lieber Kollege Czeke, bleibt das Reiten erlaubt. Das ist gut und richtig. Ich empfinde den Passus „befahren mit Fahrzeugen ohne Motorkraft“ auch gängig für eine Kutsche. Aber vielleicht sollten wir diesen Passus im Ausschuss präzisieren.
Ich denke, wir sollten darauf achten - das meine ich ernst -, dass die Errungenschaft des ungehinderten Reitens in der freien Landschaft erhalten bleibt und nicht durch irgendwelche Wald- oder Forstbesitzer eingeschränkt wird. Sachsen-Anhalt ist nämlich nicht Nordrhein-Westfalen oder Niedersachen, wo man eventuell eine Marke am Schweif anbringen muss.
Über die Verkehrssicherungspflicht werden wir uns im Ausschuss noch unterhalten müssen. Hierzu gibt es unterschiedliche Auffassungen. Wichtig erscheint mir aber, dass wir das Landeszentrum Wald im Gesetzentwurf weiter stärken, indem wir dem Landeszentrum Wald neben dem vorbeugenden Waldschutz auch den behördlichen Waldschutz und die Zuständigkeiten bei den Waldzustandserhebungen übertragen. Unsere Forstbeamten sind dort dann sehr nah dran. Wir bekommen dann auch direkt die Möglichkeit, ihre Erkenntnisse abzugreifen.
Die Definitionen von Waldkahlhieben und Wiederaufforstungen sind präzisiert worden. Vielleicht können wir im Ausschuss darüber reden, ob die Definitionen in dem einen oder anderen Fall noch einmal angefasst werden müssen. Aber ich denke, wir werden mit diesem Gesetz sehr gut leben können.
Wir werden dieses Gesetz mit Sicherheit rechtzeitig verabschieden können, wenn alle daran arbeiten und wir uns nicht in ideologischen Debatten verlieren.
Kollege Geisthardt, vielen Dank. - Vom Reiten habe ich gar nicht gesprochen. Ich bin nur zum Fahren gekommen. Aber beim Reiten ist das - Sie haben es übernommen - aus dem FFOG meiner Auffassung nach ungeändert übernommen worden. Sie könnten mir natürlich erklären, was bedeutet, dass
„das Reiten auf Privatwegen erlaubt (ist), soweit sie nach Breite und Oberflächenbeschaffenheit zum Reiten geeignet sind …“
Das ist aber undefiniert. Jeder, der dann den Wald nutzt, wundert sich plötzlich, wenn er mit dem Fahrrad fährt und ihm ein Reiter entgegenkommt: Ist der Weg jetzt wirklich nach Breite und Beschaffenheit geeignet? - Das ist undefiniert, das muss geregelt werden. Stand aber so schon in dem jetzigen Gesetz. Warum hat das Ministerium nicht den Landesverband der Reit- und Fahrvereine e. V. dazu einmal gehört?
Eine Präzisierung ist jederzeit möglich, das können wir im Ausschuss machen. Was den Reit- und Fahrverband anbetrifft: Ich habe den Gesetzentwurf mit den entsprechenden Teilen dorthin geschickt. Ich habe leider keine Antwort bekommen. Insofern sehen wir beide uns möglicherweise als Einzelkämpfer für einen Verband, der es nicht für nötig gehalten hat, sich entsprechend zu positionieren.
Wir stimmen jetzt zur Drs. 6/4449 ab. Herr Barth, Sie haben eine Überweisung in den Agrarausschuss, den Umweltausschuss und den Innenausschuss beantragt. Einer Überweisung an sich stand nichts im Wege. Ich denke, der Federführung steht auch nichts im Wege. Steht dem mitberatenden Ausschuss für Inneres etwas im Wege? - Das sehe ich nicht.
Dann stimmen wir jetzt ab, dass wir den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Agrarausschuss und zur Mitberatung in den Umweltausschuss und den Ausschuss für Inneres überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Gesetzent
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf zum Achtzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag eingebracht. Ich habe schon beim Siebzehnten gesagt, dass ich den wesentlichen Inhalt des jetzigen Achtzehnten eigentlich lieber beim Siebzehnten eingebracht hätte. Es geht nämlich um nichts anderes als die Frage der Zulässigkeit regionaler Werbung in bundesweiten Programmen, zu der wir jetzt eine Länderöffnungsklausel schaffen.
Wir wollen von dieser Länderöffnungsklausel keinen Gebrauch machen. Es bleibt bei uns nach der erklärten Absicht der Landesregierung dabei, dass die regionalisierte Werbung derjenigen, die bundesweit senden, in Sachsen-Anhalt nicht zulässig sein wird.
Wenn andere Länder mit anderen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen das machen wollen, dann mag es ihnen unbenommen bleiben. Dass wir es nicht im Siebzehnten hatten, lag schlicht und ergreifend daran, dass Bayern noch einmal eine Ehrenrunde mit seinen Verbänden drehen musste.
Inzwischen haben wir - das will ich gerne bei dieser Gelegenheit einflechten - bei der Ministerpräsidentenkonferenz in Bremen den Neunzehnten, der wesentlich interessanter und umfangreicher ist als der Achtzehnte, beschlossen. Wir werden Ihnen den in allernächster Zeit zur Vorstellungnahme zuleiten, weil im Dezember dann die Unterschrift erfolgen soll.
Ich freue mich schon auf die Ausschussberatung - ich glaube, das wird so aufregend nicht werden -, im Übrigen aber auch auf die Beratung des Neunzehnten. Da kann man sicherlich viele spannende Themen behandeln von der Auswertung der Evaluation bis hin zum Jugendangebot der öffentlichrechtlichen Anstalten.
Danke sehr, Herr Staatsminister, für die Einbringung. - Es ist keine Debatte vereinbart worden. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das sehe ich nicht.
Dann stimmen wir ab zur Drs. 6/4450. Es ist eine Überweisung in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien vorgesehen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist der Gesetzentwurf in den Ausschuss überwiesen worden.
Ich würde den Tagesordnungspunkt 17 zurückstellen wollen, weil der Berichterstatter noch - - Da kommt er.