Bei einer weiteren Beratung in der 13. Sitzung am 19. März 2012 stellte das Justizministerium den aktuellen Sachstand dar. Daran schloss sich eine grundlegende Debatte insbesondere zur Größe
Auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich der Ausschuss in der 16. Sitzung am 20. Juni 2012 darauf verständigt, eine Anhörung durchzuführen. Diese sollte jedoch nicht stattfinden, bevor der Landtag das Gesetz zur Regelung der Sicherungsverwahrung beschlossen hat.
In der Folge wurden in weiteren Ausschusssitzungen zu spezifischen Beratungsgegenständen einzelne mit dem Antrag verfolgte Aspekte, wenn auch ohne explizite Bezugnahme auf diese Drucksache, behandelt. Hierzu zählt unter anderem das bereits erwähnte Gesetz über den Vollzug der Sicherungsverwahrung in Sachsen-Anhalt und zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Therapieunterbringungsgesetzes in Sachsen-Anhalt.
Nicht zuletzt wurden relevante Aspekte des in der Beschlussempfehlung genannten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Justizvollzugsanstalten in Sachsen-Anhalt, dessen Verabschiedung die Schließung zumindest des geschlossenen Vollzuges der JVA Dessau zur Folge hatte, was einen wesentlichen Schritt der Justizvollzugsstrukturreform darstellt, sowie des Entwurfs eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Justizvollzuges in Sachsen-Anhalt diskutiert. Die Beratungen zu Letzterem dauern an und sollen im Ergebnis das mit dem Antrag verfolgte Ziel der Schaffung eines Landesjustizvollzugsgesetzbuches erreichen.
Meine Damen und Herren! Aus diesen Gründen kam der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung in der 55. Sitzung am 2. Oktober 2015 überein, den Antrag für erledigt erklären zu wollen, und verabschiedete einstimmig die Ihnen in der Drs. 6/4438 vorliegende Beschlussempfehlung.
Im Namen des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Danke sehr, Frau von Angern, für die Berichterstattung. - Dazu ist eine Debatte nicht vorgesehen. Wünscht noch jemand das Wort? - Das sehe ich nicht.
Dann stimmen wir über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung in der Drs. 6/4034 ab, den Antrag für erledigt zu erklären. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist das so beschlossen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 20.
Die erste Beratung fand in der 69. Sitzung des Landtages am 20. Juni 2014 statt. Berichterstatterin ist die Abgeordnete Frau Lüddemann. Bitte sehr, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde in der 69. Sitzung des Plenums am 20. Juni 2014 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Mitberatende Ausschüsse wurden nicht bestimmt.
Mit dem Antrag zielte die einbringende Fraktion darauf ab, die Aktivitäten der Landesregierung im Bereich der Sozialplanung zu intensivieren und öffentlich zu diskutieren sowie die Sozialplanung in Sachsen-Anhalt umfassend aufzuwerten.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat sich in der 57. Sitzung am 7. Oktober 2015 mit diesem Antrag befasst. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte fest, dass sich einige Teile ihres Antrags inzwischen erledigt hätten, da sie bereits abgearbeitet worden seien. Andere Teile des Antrags fanden Eingang in den Beschluss des Landtags in der Drs. 6/4407 zum Thema „Gemeinsame sozialpolitische Ziele zukunftsfest finanzieren“.
Aus diesem Grund schlug die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor, den Antrag für erledigt zu erklären. Die Fraktionen der CDU und der SPD sowie die Fraktion DIE LINKE stimmten diesem Vorschlag zu. Somit wurde der Antrag in der Drs. 6/3135 vom Ausschuss für Arbeit und Soziales einstimmig für erledigt erklärt.
Dann stimmen wir über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales in der Drs. 6/4455 ab, den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für erledigt zu erklären. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist die Beschlussempfehlung so angenommen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 22.
bedeutsamen Organisationen und Gruppen für die Entsendung von zwei Mitgliedern in den Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR)
bedeutsamen Organisationen und Gruppen für die Entsendung von zwei Mitgliedern in den Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Amtszeit des MDR-Rundfunkrates endet am 7. Dezember 2015. Gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 16 des Staatsvertrages über den Mitteldeutschen Rundfunk vom 30. Mai 1991 werden durch den Landtag von Sachsen-Anhalt zwei Mitglieder weiterer gesellschaftlich bedeutsamer Organisationen und Gruppen für den Rundfunkrat bestimmt. Vorschlagsberechtigt sind die Fraktion der CDU und die Fraktion DIE LINKE. Ihnen liegen in der Drs. 6/5354 und in der Drs. 6/4444 Vorschläge vor.
Wir stimmen zunächst unter Buchstabe a) über den Vorschlag der Fraktion der CDU in der Drs. 6/4354 ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist der Vorschlag angenommen worden.
Wir stimmen nun unter Buchstabe b) über den Vorschlag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/4444 ab. - Wer stimmt dem zu? - Das sind wiederum alle Fraktionen. Damit ist auch dieser Vorschlag angenommen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 28.
Verfahren der Prüfung der Rechnung des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt nach § 101 der Landeshaushaltsordnung (LHO)
Ihnen liegt ein interfraktioneller Antrag vor, in dem laut den darin enthaltenen Punkten 1 bis 3 das Verfahren zur Prüfung der Rechnung des Landesrechnungshofes nach § 101 der Landeshaushaltsordnung geregelt werden soll.
Eine Debatte ist dazu nicht vorgesehen, sodass wir sogleich in das Abstimmungsverfahren eintreten. Wir stimmen über den Antrag in der Drs. 6/4454 ab. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist der Antrag so angenommen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 35.