Protokoll der Sitzung vom 14.10.2015

Danke sehr, Herr Kollege Erben. - Damit ist die Debatte beendet. Wir treten ein in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 6/4339. Ich schlage vor, über die selbständigen Bestimmungen in ihrer Gesamtheit abzustimmen. - Ich sehe keinen Wiederspruch. Wer diesen zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Oppositionsfraktionen.

(Herr Striegel, GRÜNE: Sie waren zu schnell!)

- Ich war zu schnell? Oder Sie waren zu langsam. Können wir es so lassen? - Gut. Dann stimmen wir jetzt ab über die Gesetzesüberschrift. Sie lautet „Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt“. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Oppositionsfraktionen.

Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über das Gesetz in seiner Gesamtheit. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist das Gesetz be

schlossen worden und der Tagesordnungspunkt 7 ist erledigt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich rufe den Tagesordnungspunkt 8 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesvergabegesetzes

Gesetzentwurf Fraktionen CDU und SPD - Drs. 6/4371

Beschlussempfehlung Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft - Drs. 6/4433

Die erste Beratung fand in der 95. Sitzung des Landtages am 17. September 2015 statt. Berichterstatter des Ausschusses für Wissenschaft und Wirtschaft ist Herr Dr. Thiel. Bitte Herr Kollege.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesvergabegesetzes in der Drs. 6/4371 brachte die Landesregierung in der 95. Sitzung des Landtages am 17. September 2015 in den Landtag ein. Der Landtag überwies die in Rede stehende Drucksache zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft.

Mit dem Gesetzentwurf soll dem § 1 des Landesvergabegesetzes, der den sachlichen Anwendungsbereich des Gesetzes regelt, ein dritter Absatz hinzugefügt werden. Der neue Absatz 3 in § 1 schließt die Anwendung des Landesvergabegesetzes in Fällen mit besonderen Bedingungen aus. Die Nummern 1 und 2 grenzen die Fälle der Nichtanwendung des Vergabegesetzes entsprechend ein.

Die Nummer 1 regelt dabei die Nichtanwendung des Vergabegesetzes für die Vergabe öffentlicher Aufträge, deren Gegenstand in unmittelbarem Zusammenhang mit der Abwehr oder Eindämmung eines Katastrophenfalls steht. Indem nur Gegenstände erfasst werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Abwehr oder Eindämmung eines Katastrophenfalls bzw. mit dessen Folgenbeseitigung stehen, soll erreicht werden, dass nur Notfallmaßnahmen vom sachlichen Anwendungsbereich des Landesvergabegesetzes ausgenommen werden dürfen.

Angesichts der aktuellen Situation bezüglich der Erstaufnahme und der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern bedarf es einer prakti

kablen Umsetzung von notwendigen Maßnahmen sowie einer schnellen und möglichst unbürokratischen Auftragsvergabe.

Nummer 2 regelt daher, dass das Landesvergabegesetz für Vergaben öffentlicher Aufträge, deren Gegenstand im räumlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Erstaufnahme oder Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern steht und bei denen der Vergabe unter Anwendung des Landesvergabegesetzes dringliche und zwingende Gründe entgegenstehen, nicht angewendet werden soll. Mit dieser Regelung soll erreicht werden, dass nur notwendige, dringliche und zwingende Auftragsvergaben vom sachlichen Anwendungsbereich des Landesvergabegesetzes ausgenommen werden dürfen.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft befasste sich in der 50. Sitzung am 1. Oktober 2015 erstmalig mit dem Gesetzentwurf. Zu dieser Beratung lag die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor, die lediglich eine redaktionelle Überarbeitung des Eingangstextes beinhaltet, jedoch keine inhaltliche Änderung aufweist.

Im Rahmen der Beratung hinterfragte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Anlass der Aufnahme des Katastrophenfalls in das Gesetz und plädierte dafür, eine zeitliche Befristung in der Regelung vorzusehen. So könnte nach einem Zeitraum von zwei Jahren diskutiert werden, ob die Einschränkung des Vergaberechts dann noch notwendig ist.

Die Fraktion DIE LINKE sprach sich ebenfalls dafür aus, eine zeitliche Befristung der Regelung einzufügen. Schließlich formulierte die Fraktion DIE LINKE einen entsprechenden mündlichen Änderungsantrag. Damit beabsichtigte die Fraktion, die Regelung des § 1 Abs. 3 Nr. 2 auf ein Jahr zu befristen. Dieser Antrag wurde bei 4 : 6 : 0 Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

Schließlich erarbeitete der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft in der 50. Sitzung am 1. Oktober 2015 die Ihnen in der Drs. 6/4433 vorliegende Beschlussempfehlung, die mit 6 : 0 : 4 Stimmen beschlossen wurde.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Wissenschaft und Wirtschaft bitte ich Sie um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank an den Berichterstatter. - Es wurde vereinbart, keine Debatte durchzuführen. Ich sehe auch jetzt keine entsprechenden Wünsche. Deshalb treten wir jetzt in das Abstimmungsverfahren

zur Drs. 6/4433 ein. Ich schlage vor, dass wir über die vorliegende Beschlussempfehlung in ihrer Gesamtheit abstimmen. - Ich sehe keine anderen Wünsche.

Wer der Beschlussempfehlung in der Drs. 6/4433 in ihrer Gesamtheit zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Der Beschlussempfehlung ist damit gefolgt worden.

Nun stimmen wir über die Gesetzesüberschrift ab. Sie lautet: Zweites Gesetz zur Änderung des Landesvergabegesetzes. Wer stimmt der Gesetzesüberschrift zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen, so sie denn geistig anwesend sind. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Die Gesetzesüberschrift wurde damit beschlossen.

Nun stimmen wir über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt dem Gesetz in seiner Gesamtheit zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit ist das Gesetz beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 8 wurde abgearbeitet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 9 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren

Gesetzentwurf Fraktionen CDU und SPD - Drs. 6/4359

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 6/4440

Die erste Beratung fand in der 95. Sitzung des Landtages am 17. September 2015 statt. Da der Innenausschuss auch der sportliche Ausschuss ist, steht Herr Kolze als Berichterstatter schon vorn. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! § 18 des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren vom 23. Januar 2009 bestimmt, dass die Auswirkungen des Gesetzes nach einem Erfahrungszeitraum von vier Jahren durch die Landesregierung unter Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände und weiterer Sachverständiger überprüft werden sollen und dass über das Ergebnis im Ausschuss für Inneres - der Ausschuss wurde inzwischen umbenannt und

heißt nunmehr Ausschuss für Inneres und Sport - des Landtages unterrichtet werden soll.

Dieser Gesetzesbestimmung kam die Landesregierung nach und legte dem Ausschuss für Inneres und Sport den Bericht zur Überprüfung der Auswirkungen des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren mit Stand vom 28. Oktober 2014 vor.

Mit diesem Evaluationsbericht befasste sich der Ausschuss für Inneres und Sport in mehreren Sitzungen. Die regierungstragenden Fraktionen legten dem Ausschuss ein Papier mit beabsichtigten Änderungsvorschlägen zu dem Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren vor. Darüber hinaus führte der Ausschuss eine Anhörung zu dem Evaluationsbericht und dem eben von mir benannten Papier der Koalitionsfraktionen durch.

Letztendlich führte die Beratung zu dem in Rede stehenden Evaluationsbericht dazu, dass die Fraktionen der CDU und der SPD dem Landtag den Ihnen in der Drs. 6/4359 zugegangenen Gesetzentwurf vorlegten und der Landtag diesen in der 95. Sitzung am 17. September 2015 zur Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwies.

Bei dieser Änderung des Hundegesetzes geht es insbesondere darum, größere Ermessensspielräume bei der Feststellung der Gefährlichkeit zu erreichen bzw. eine Reduzierung des Ermessens bei Vorliegen eines Wesenstests vorzunehmen. Des Weiteren sind Regelungen für sogenannte Polizei-, Gebrauchs- und Jagdhunde aufgenommen worden.

Seitens der CDU-Fraktion wurde im Verlauf der Beratung erklärt, dass sich die Koalitionspartner nicht einigen konnten, die Bestimmung, nach der für Hunde, die gemäß dem Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz des Bundes nicht in die Bundesrepublik eingeführt werden dürfen, die Gefährlichkeit vermutet wird, - die sogenannte Rasseliste - zu streichen.

Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich in der 70. Sitzung am 1. Oktober 2015 mit dem Gesetzentwurf. Zur Beratung lag dem Ausschuss die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes mit rechtsförmlichen Empfehlungen vor, die sich die Koalitionsfraktionen zu eigen machten.

Im Verlauf der Sitzung bemängelte die Fraktion DIE LINKE, dass nach wie vor an der Rasseliste festgehalten werde und die Einführung eines Hundehalterführerscheins nicht vorgesehen sei. Außerdem stellt die Fraktion die Finanzierung der Aufgaben der Kommunen infrage. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützte die Ausführungen der Fraktion DIE LINKE.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Inneres und Sport beschloss im Ergebnis seiner Beratung zu diesem Gesetzentwurf mit 8 : 4 : 0 Stimmen die Annahme des Gesetzentwurfs in der Ihnen in der Drs. 6/4440 vorliegenden Fassung.

Ich bitte Sie im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Kolze. - Den Wunsch, eine Debatte durchzuführen, gab und gibt es nicht. Dann treten wir jetzt in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 6/4440 ein. Wünscht jemand eine getrennte Abstimmung? - Nein.

Dann stimmen wir jetzt über die Beschlussempfehlung in der Drs. 6/4440 ab. Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Somit ist der Beschlussempfehlung bei einer Stimmenthaltung zugestimmt worden.

Wir stimmen nun über die Artikelüberschriften ab. Wer den Artikelüberschriften zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Teile der Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Große Teile der Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Artikelüberschriften sind damit beschlossen worden.

Nun stimmen wir über die Gesetzesüberschrift ab. Sie lautet: Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren und des Kommunalabgabengesetzes. Wer stimmt der Gesetzesüberschrift zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Große Teile der Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Dann hatten offensichtlich einige nur eine entzündete Schulter. Die Gesetzesüberschrift ist beschlossen worden.

Nun stimmen wir über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer dem Gesetz in seiner Gesamtheit zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind große Teile der Regierungsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit ist das Gesetz beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 9 ist erledigt.