Protokoll der Sitzung vom 15.10.2015

(Zustimmung bei der LINKEN)

Natürlich danke ich auch den Mitgliedern der Enquete-Kommission aus dem Parlament, denen, die von Beginn an dabei waren, und denen, die aus unterschiedlichen Gründen nur vorübergehend als Mitglied berufen waren.

Es ist uns aus meiner Sicht immer wieder gelungen, die Arbeit in der Sache gemeinsam voranzutreiben. Ich denke, es hat bei vielen Punkten Spaß gemacht und war außerordentlich interessant.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie im Namen der Enquete-Kommission, den Ihnen in der Drs. 6/4331 vorliegenden Abschlussbericht zur Kenntnis zu nehmen.

Ich lege Ihnen die Lektüre des Abschlussberichts noch einmal ans Herz. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Wir danken Ihnen, liebe Frau Gorr, für diesen Bericht, der zudem noch eine zeitliche Punktlandung war.

Wir begrüßen ganz herzlich auf der Gästetribüne Schülerinnen und Schüler des Fallstein-Gymnasiums Osterwieck. Herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Das Wort hat jetzt der Innenminister Herr Stahlknecht. Bitte schön, Herr Minister.

Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bereits in der ersten Phase der Kommissionsarbeit im Jahr 2012 hatte ich ausgeführt, dass die Entwicklung der Landesverwaltung in SachsenAnhalt seit dem Jahr 1990 hin zu einer im Wesentlichen modernen und im Ländervergleich gut aufgestellten Landesverwaltung außerordentlich schnell vorangeschritten und auch in Zukunft kein Stillstand zu erwarten ist.

Stets wird auf aktuelle und sich ändernde Rahmenbedingungen zu reagieren sein. Ich hatte betont, wie wichtig für die öffentliche Verwaltung dabei langfristige Leitlinien und Ziele sind, die einen planvollen Wandel und eine stetige Anpassung der Strukturen und Abläufe in der öffentlichen Verwaltung sicherstellen.

Des Weiteren hatte ich zum Ausdruck gebracht, dass die Enquete-Kommission aus der Sicht der Landesregierung mit ihren grundsätzlichen Arbeitsergebnissen ein gutes Stück dazu beitragen kann und soll. Aus der heutigen Betrachtungsweise, wenn man den vorliegenden Abschlussbericht liest, hat sie dazu beigetragen.

Sowohl der jetzigen Landesregierung als auch ihrer Vorgängerlandesregierung ist seit Langem bewusst, dass die im statistischen Ländervergleich hohe Personal- und Stellenausstattung und die Begrenztheit der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel - Stichwort: Schuldenbremse - zur laufenden Modernisierung der Landesverwaltung zwingen.

Grundlage hierfür war bislang das Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz. Das gerade

verabschiedete Gesetz über die Organisation der Landesverwaltung Sachsen-Anhalts wird aber daran festhalten, tragende Prinzipien staatlicher Verwaltungsorganisation im Gesetz festzuschreiben, nicht zuletzt um allen Behördenleitern, Führungskräften und Beschäftigen auch eine langfristige Orientierung zu geben.

Die Weiterentwicklung der Landesverwaltung nach diesen Prinzipien führte und führt zu zahlreichen Maßnahmen, die sich mit den Empfehlungen und Lösungsansätzen der von der Enquete-Kommission angehörten Sachverständigen und Experten decken und in die gleiche Richtung gehen. Das macht deutlich, dass die Politik dieser Landesregierung die Modernisierung der Landesverwaltung im Allgemeinen, aber auch bezogen auf die in der Enquete-Kommission diskutierten Schwerpunkte und Sachverhalte laufend befördert.

Wir haben die Stellungnahmen vieler Experten und die Diskussion innerhalb der Enquete-Kommission mit großem Interesse verfolgt und die aktuellen Sichtweisen der Wissenschaft zur Kenntnis ge

nommen. Diese Sichtweisen bilden die Grundlage für die gemeinsamen Empfehlungen und Standpunkte der Enquete-Kommission im fünften Abschnitt des Abschlussberichtes.

Neben vielen allgemein gehaltenen Aussagen enthält dieser Abschnitt auch zahlreiche gemeinsame Empfehlungen und Anregungen, die die Landesregierung bei ihrer zukünftigen Organisations- und Personalentwicklung prüfen und berücksichtigen wird.

Einige dieser Vorschläge haben wir bereits aufgegriffen. So wird derzeit ein erster aus meinem Haus stammender Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung auf der Arbeitsebene der Ministerien behandelt.

Ein anderes in der Enquete-Kommission diskutiertes Thema war die Vorgehensweise für die zukünftige Fachkräftegewinnung für den öffentlichen Dienst. Der Landtag hat dazu bereits in der letzten Sitzung auf Antrag der Regierungsfraktionen einen Beschluss gefasst und uns als Landesregierung gebeten, ein Konzept für eine Arbeitgebermarkenbildung, das sogenannte Employer Branding, zu erstellen, um die Attraktivität des Arbeitgebers Sachsen-Anhalt zu verbessern.

Die Landesregierung beabsichtigt, das, was Sie ausgearbeitet haben, in ihrem weiteren Regierungshandeln zu berücksichtigen und umzusetzen. Aus diesem Grund ist auch die Arbeit der EnqueteKommission für alle Beteiligten als eine gewinnbringende Unternehmung zu betrachten.

Ich danke den Mitgliedern der Enquete-Kommission, der sehr engagierten Ausschussvorsitzenden und wünsche mir, dass wir mit der Grundlage, die Sie gemeinsam geschaffen haben, unser Land weiter voranbringen können. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. - Es wurde eine Zehnminutendebatte vereinbart. Für die Fraktion DIE LINKE spricht jetzt Kollegin Frau Edler. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Am 14. März 2012 hat meine Fraktion die Einsetzung der Enquete-Kommission zum Thema „Öffentliche Verwaltung konsequent voranbringen - bürgernah und zukunftsfähig gestalten“ beantragt. Gemeinsam mit allen Fraktionen des Hohen Hauses haben wir uns damals auf den Weg gemacht, sowohl die Qualität, die Effizienz als auch die Bürgerorientierung des Verwaltungshandelns in unseren Landesbehörden zu untersuchen und zu stärken.

Der jetzt vorliegende Abschlussbericht ist das Ergebnis dieser drei Jahre währenden guten Arbeit. Dank gebührt an dieser Stelle insbesondere allen Experten und Sachverständigen, die uns entlang des gesamten und wahrlich nicht immer einfachen Weges mit ihrer Expertise und ihrem Fachwissen zur Seite standen und maßgeblich zu diesem Abschlussbericht beigetragen haben.

Meine Damen und Herren! Die Menschen in unserem Bundesland erwarten einen leistungsfähigen und bezahlbaren Staat. Sie erwarten einen Staat, der ihnen zum Beispiel auch die Chance gibt, im öffentlichen Dienst Karriere zu machen. Im Wettbewerb mit anderen Bundesländern und der freien Wirtschaft muss der öffentliche Dienst als Arbeitgeber für junge Fachkräfte attraktiver werden.

Wir alle - nicht nur der öffentliche Dienst, sondern das gesamte Land - profitieren davon, wenn wir es schaffen, kluge Köpfe für unser Land zu gewinnen und hierzubehalten.

(Beifall bei der LINKEN)

Die Verwaltung ist ein Standortfaktor, und zwar nicht nur für die Wirtschaft, sondern auch für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Bundesland. Eine moderne, leistungsfähige und ihren Aufgaben entsprechend ausgestattete Verwaltung muss daher in unser aller Interesse sein.

Die Erreichung dieses Ziels kann nur in einem ressortübergreifenden Prozess gelingen, der durch eine weitreichende Funktionalreform geprägt ist und zu einer konsequenten Neuausrichtung von Verwaltungsabläufen führt. Im Wettbewerb der Regionen müssen wir daher alles unternehmen, um unser Bundesland insgesamt bürgerorientierter aufzustellen.

Wir haben diese drei Schwerpunkte „Gute Arbeit im öffentlichen Dienst, E-Government und Strukturwandel“ für die Arbeit der Enquete-Kommission ausgewählt, weil sie Gegenstand der aktuellen Diskussionen und der Aufgabenstellung der Landesregierung und des Parlaments waren und es bis heute noch sind.

Ich möchte an dieser Stelle nur auf das im Koalitionsvertrag angekündigte Landesorganisationsgesetz verweisen, welches nun doch noch auf den Weg gebracht worden ist, oder an das PersVG erinnern, welches in dieser Wahlperiode leider nicht mehr in Kraft treten wird.

Ebenso ist die Koalition hinter ihrem Ziel geblieben, dass E-Government-Gesetz des Bundes dahingehend zu überprüfen, ob ein eigenes

E-Government-Gesetz Sinn macht oder nicht.

Die Fragen und Schwerpunkte haben wir durch eine Vielzahl sehr interessanter Expertenanhörungen und Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände und des Landesdatenschutzbeauf

tragten erörtert und mithilfe der Hochschule Harz und den jeweiligen Fraktionssachverständigen in gemeinsame Handlungsempfehlungen gegossen.

An dieser Stelle möchte ich allen Mitwirkenden meinen herzlichen Dank aussprechen für die nicht immer einfache Zusammenarbeit innerhalb der Enquete-Kommission.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich komme nun zu den einzelnen Themenschwerpunkten des Einsetzungsbeschlusses. Vor dem Hintergrund der nur im Ansatz realisierten Funktionalreform muss die Debatte endlich nach jahrelanger Diskussion in eine zukunftsfähige parlamentarische Beschlussfassung münden.

Ich denke, wir sollten im Jahr 2015 endlich, dem Grundsatz der Subsidiarität folgend, ein einheitliches Konzept für eine umfassende Verwaltungsstrukturreform in enger Verbindung mit einer weiterführenden Funktionalreform erstellen und diese dann auch richtig mit aller Konsequenz umsetzen.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Die Durchführung einer solchen interkommunalen Funktionalreform hat ebenso grundsätzliche Bedeutung, und zwar nicht zuletzt mit Blick auf die Glaubwürdigkeit der Landespolitik. Diese hat in den vergangenen acht Jahren immerhin zwei große Gebietsreformen, aber keine echte Funktionalreform durchgeführt. Dafür wird es höchste Zeit.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Ich darf an dieser Stelle auch an das Bewusstsein der Landesregierung appellieren. Ich erinnere diesbezüglich nur an die Bewertung der Handlungsempfehlungsliste, die durch die Experten erarbeitet worden ist, in der die Landesregierung alle Handlungsempfehlungen so einschätzt hat, dass alles auf einen guten Weg gebracht oder fast alles schon umgesetzt worden sei. Dies sehen wir anders. Deswegen haben wir unsere eigenen Handlungsempfehlungen im Abschlussbericht niedergeschrieben.

Um durch interkommunale Zusammenarbeit Kosten einsparen zu können, ist es notwendig, Rechtssicherheit für die Kommunen zu schaffen in Bezug auf die Umsatzsteuerpflicht beispielsweise der Beistandsleistungen, die im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit regelmäßig er

bracht werden.

Die interkommunale Zusammenarbeit kann ein zentrales Element bei der Bewältigung der demografischen Herausforderungen sein und darf aus unserer Sicht nicht durch das Vergaberecht oder Steuerrecht behindert werden.

Die Fraktion DIE LINKE fordert daher, dass sich die Landesregierung und die Bundesregierung ge