Danke schön, Kollege Graner. - Als Nächster spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Abgeordneter Herbst.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Graner, Sie sind eben auf die angeblich etwas herablassende Behandlung der Politik durch die Community eingegangen. Mag sein, dass das an der einen oder anderen Stelle sogar zutrifft. Im Umkehrschluss gilt allerdings dann und wann das Gleiche.
Darauf will ich an dieser Stelle auch aufmerksam machen. Es ist nun nicht unbedingt so, dass die Themen digitale Gesellschaft, Internet oder gar Freifunk auch in diesem Hohen Hause immer den Stellenwert gehabt hätten in den vergangenen Jahren, den es heute dankenswerterweise mit diesem guten Antrag der Koalitionsfraktionen und dem weiteren Antrag der Linksfraktion und unserem Änderungsantrag bekommt.
Das ist so; das muss man konstatieren. Es ist schon ein bisschen Neuland für dieses Parlament, dass wir uns damit so progressiv beschäftigen. Ich erinnere mich noch an andere Zeiten, als wir WLAN-Knoten in öffentlichen Verkehrsmitteln beispielsweise vorgeschlagen haben, etwas, das europaweit durchaus keine Zukunftsmusik mehr ist. Für solche Vorschläge sind wir hier im Parlament belächelt worden. Umso besser, dass wir uns heute damit beschäftigen.
Freifunk - darauf wurde schon eingegangen - ist die freie - ich betone: die freie - Kommunikation in digitalen Datennetzen. Sie erfolgt mittels solcher Freifunkrouter, die man bei den Freifunkinitiativen im Land für wenig Geld erwerben kann. Dort kann man sich auch die entsprechende Software und die Hinweise für die Installation besorgen.
Durch solche Initiativen, wie die Freifunkinitiativen und die entsprechenden freien Anschlüsse in die digitalen Datennetze, wird in der Tat ein Stück der Daseinsvorsorge Internet zur Wirklichkeit, auch bei uns in Sachsen-Anhalt.
Auch dieses Thema der Daseinsvorsorge - Herr Thomas hat dieses Wort vorhin in den Mund genommen - haben wir hier in den letzten Jahren noch nicht allzu oft von den Koalitionsfraktionen gehört. Deswegen freue ich mich, dass Sie dazugelernt haben. Ganz sicherlich, Herr Thomas, auch durch persönliches Erleben.
(Herr Thomas, CDU: Das stimmt nicht! - Staatsminister Herr Robra: Das haben wir vor Jahren schon gesagt!)
Natürlich ist es so, dass man, wenn man durch Europa, auch über die Grenzen Europas hinaus, mit dem Smartphone durch die Welt fährt, sehr schnell merkt, dass wir diesbezüglich ein starkes, starkes Defizit bei uns im Land haben.
Bei Freifunk geht es darum - auch darauf wurde schon eingegangen -, dass freie Netze in Eigenregie erweitert werden, aufgebaut und auch gewartet werden, und dabei in der Tat auch ein Beitrag zur Zivilgesellschaft geleistet wird. Das ist ein demokratisches Internet von unten, das damit aufgebaut wird.
Ich bin der Freifunk-Community im Land an den Standorten in Magdeburg, Halle, in der Altmark und im Harz sehr, sehr dankbar für die gute Lobbyarbeit, die sie insbesondere in den letzten Monaten geleistet hat.
Denn das kommt nicht von ungefähr, dass die plötzlich so präsent sind; vielmehr liegt das an den handelnden Personen und ihren Aktivitäten, die sicherlich im Hohen Hause bei allen Fraktionen ihren Niederschlag gefunden haben.
Mehr als 10 000 Freifunkknoten haben wir mittlerweile in Deutschland. Es werden immer mehr. Es werden auch in Sachsen-Anhalt immer mehr; mehr als 500 sind es aktuell.
Das Schöne daran ist, Herr Staatsminister, dass sie alle kartografiert sind, sodass man sich orientieren kann, wo man den nächsten freien Hotspot findet, wo man ins Internet hineinkommt, ohne Störerhaftung, ohne großen Aufwand, wie Registrierung usw.
Deswegen, glauben wir, ist es wichtig - das haben wir in unseren Änderungsantrag geschrieben -, dass auch die möglichen Standorte, wo das Land mit den Immobilien, mit den Flächen, die uns gehören, so etwas progressiv angeht, kartografiert werden und dass deutlich gemacht wird: Da und dort könnten wir aktiv werden. Da und dort könnten wir auch das oder jenes Problem, das dem möglicherweise noch im Wege steht, angehen.
Ein Beispiel ist - auch darauf wurde eingegangen - die Flüchtlingsunterbringung. Die Freifunkinitiative im Harz ist bemüht, am Standort Halberstadt, wo 800 Menschen im Moment noch in Zelten wohnen müssen, auch die Freiflächen mit Freifunk zu bestrahlen.
Fast jeder dieser 800 Menschen besitzt ein Smartphone, weil das zur Orientierung extrem wichtig ist auf der Flucht und zum Kontakthalten. Deswegen ist das so. Was würden Sie mitnehmen, wenn Sie flüchten müssten? Sicherlich nicht den Föhn, sondern eher ein Smartphone. An der Stelle hakt es im Moment noch. Dabei geht es konkret darum, dass Leitungen, die im Landesbesitz sind, dieser
Alles in allem, meine Damen und Herren, ist es aber ein wichtiger Antrag, zu dem vieles gesagt worden ist. Wir haben zwei Änderungen im Detail. In Punkt 2 wegen der Störerhaftung, weil der Entwurf des Telemediengesetzes im Bund das nicht so behebt, wie wir uns das vorstellen, sondern komplizierte Registrierungsvorbehalte weiterhin
Dem Antrag der Linksfraktion - auch wenn Ihr euch noch einmal den Satz 1 anschauen solltet, weil er falsch formuliert ist - würden wir trotzdem zustimmen sowie auch dem Koalitionsantrag. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Digitalisierung schreitet unaufhaltsam voran. Das bedeutet für uns vor allem eines: enorme Verbesserung der Lebensqualität.
Wir buchen Züge und Flüge in Sekunden, und das zu jeder Tages- und Nachtzeit und von überall. Wir sind, auch wenn das der eine oder andere Betriebs- oder Personalrat vielleicht nicht gern hört, immer erreichbar.
Wir kommunizieren in Sekunden mit der ganzen Welt. Die Funktionen von Fernseher, Radio, CDPlayer, Telefon, Fotoapparat, Spielekonsole sind in einem winzigen Gerät namens Smartphone vereint.
Die Digitalisierung ist ein Fakt, meine sehr verehrten Damen und Herren, dem man sich nicht entziehen kann und dem sich die meisten auch gar nicht entziehen wollen. Deswegen muss man sie aktiv und kreativ gestalten.
Heute ist die Digitalisierung bereits so weit vorangeschritten, dass man auf schnelles Internet nicht mehr nur stationär angewiesen ist, sondern überall. Flächendeckende Verfügbarkeit von leistungsstarkem Internet kann sich also nicht allein auf kabelgebundene Systeme verlassen. Denn wir wol
Dazu gibt es zum einen mobile Übertragungsstandards, wie 3G oder LTE; zum anderen gibt es das WLAN, das wir alle aus unseren Haushalten kennen. Schnelles mobiles Hochgeschwindigkeitsinternet ohne Datenbeschränkung ist für die meisten Menschen schlicht und einfach noch nicht erschwinglich. Darüber hinaus ist die Nutzung mobiler Datenübertragungen im Ausland mit erheblichen Kosten verbunden.
Entschuldigung. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben derzeit neun analoge Sprachgemeinschaften, die für einen Pegel sorgen, der nicht ganz so optimal ist für das Hörverstehen. Ich wollte nur darauf hinweisen.
Danke schön, Herr Präsident. - Kurzum: Mit dem Voranschreiten der Digitalisierung steigt das Bedürfnis der Öffentlichkeit nach öffentlichem Internetzugang.
Öffentliche WLAN-Systeme sind daher - mein Kollege Uli Thomas hat das bei der Einbringung zu Recht schon angesprochen - eine hervorragende Ergänzung, um schnelles Internet verfügbar zu machen. Wer im Ausland unterwegs ist, der weiß, dieser Ansatz ist dort bereits deutlich weiter vorangeschritten als in Deutschland.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Grund dafür, dass die Installation von offenen WLAN-Systemen in Deutschland bisher eher schleppend vorankam, war und ist: Potenzielle Betreiber von WLAN-Internetzugängen sind aufgrund von Haftungsrisiken durch eine unklare Rechtslage oft verunsichert.
Denn die Frage, inwieweit ein Betreiber von WLAN-Internetzugängen für Rechtsverletzungen seiner Nutzer haften muss, ist bislang nicht eindeutig geregelt. Vereinzelte Rechtsprechungen liegen vor. Danach ist auch eine verschuldensunabhängige Inhaftungnahme des Betreibers nach den geltenden Regeln des TMG nicht ausgeschlossen, insbesondere das Abmahnrisiko verbleibt beim WLAN-Anbieter.
Wir alle kennen das Trittbrettfahrerphänomen, wenn a) Risiko und Haftung oder b) Entscheider, Bezahler und Nutznießer keine organisatorische Einheit bilden. Dann stellen sich Gruppen zulasten anderer Gruppen besser. Der Trittbrettfahrer nimmt eine Leistung in Anspruch, bezahlt diese nicht selbst und überlässt anderen die Risiken seiner Leistungsinanspruchnahme.
Am Beispiel freier WLANs würde das schlimmstenfalls bedeuten: Ein Nutzer bewegt sich vor einem Café völlig verantwortungsfrei in einem freien WLAN-Netz, stellt anonym zum Beispiel verfassungsfeindliche Inhalte ins Netz und verweist bei kritischer Nachforschung großzügig auf den jeweiligen Cafébetreiber oder seine Gäste.
Diesen Zustand wollen wir als CDU-Fraktion ausdrücklich nicht. Wir brauchen klare Regeln auch in einer Digitalisierung. Das heißt für offene WLANSysteme konkrete Rechtssicherheit für beide Seiten, die Nutzer und insbesondere auch die Anbieter von freien WLAN-Systemen.
WLAN-Netze wird deren Engagement unterstützt und die Dichte offener WLAN-Zugänge kann gesteigert werden. - So steht es im Übrigen auch in der wörtlichen Begründung zu dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Dem ist nichts hinzuzufügen.
Was Sie hingegen fordern, Herr Kollege Wagner, ist nichts anderes als die kollektive Verantwortungslosigkeit. Ein Betreiber soll ein WLAN komplett ohne Verschlüsselungstechnik zur Verfügung stellen dürfen, keinerlei personenbezogene Erfassung vornehmen müssen und trotzdem von jedem Haftungsrisiko entbunden sein.
Er soll also letztlich schweigend alles dulden dürfen, was in einem WLAN passiert. Damit schaffen Sie nicht mehr Rechtssicherheit, sondern die größte anzunehmende Rechtsunsicherheit für alle. Deswegen ist Ihr Antrag ausdrücklich nicht der richtige Weg.
Der Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministers hingegen geht in die richtige Richtung. Gerade das, was Sie in Ihrem Antrag als negativ beschreiben, ist doch ein Beitrag zu mehr Rechtsklarheit. Der Gesetzentwurf kodifiziert, und zwar entwickelt aus der vorliegenden Rechtsprechung, was bisher noch nicht gesetzlich geregelt ist. Er sagt also ganz klar: Dem Anbieter ist es zuzumuten, bestimmte Maßnahmen zur Sicherung seines WLAN zu ergreifen, um sich selbst nicht Haftungsrisiken auszusetzen.
Wir halten es daher für zumutbar, dass ein Anbieter den Zugang zu einem WLAN verschlüsselt und so selbst entscheidet, wem er den Zugang ermöglicht. Im Café kann dies möglicherweise ein Passwort oder eine freiwillige Registrierung sein. Im größeren Rahmen könnte das die Zustimmung zu den RGB sein, unter anderem die Einwilligung, keine Rechtsverletzung zu begehen.