gezogen wurde. Es war ja schön, dass Sie alle zur Ruhe gerufen haben, aber ich habe noch drei, vier Sätze, die ich gern vortragen möchte.
Wir halten es daher für einen Fortschritt, dass der Gesetzentwurf klar regelt, wann besondere Vorsicht geboten ist. Der WLAN-Betreiber kann und soll sich nicht aus der Verantwortung stehlen, wenn ihm klar ist - und das hätte ihm klar sein müssen -, dass es in seinem WLAN Rechtsverletzungen geben kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich komme zum Ende. Ich denke, wenn solche Bedingungen erfüllt sind, wird sich ein verantwortungsvoller Betreiber eines offenen WLAN auch kritischen Nachfragen stellen können. Es ist zumutbar und letztlich im eigenen Interesse des Anbieters, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Aus den genannten Gründen geht der Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministers in die richtige Richtung; daher hat er im Bundesrat auch die Unterstützung unserer Regierung verdient. - Vielen Dank.
Danke schön, ich möchte die Zeit nicht überstrapazieren. Das ist ein sehr diffiziles Thema und die Zeit ist weit vorangeschritten. Den Rest können wir dann im Ausschuss besprechen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist jetzt bedauerlich; denn ich wollte unbedingt noch einmal meine Frage formulieren, die ich schon bei der Einbringung unseres Antrags formuliert habe, mit der Bitte, dass Sie in der Debatte darauf eingehen, nämlich inwiefern Sie dem Widerspruch widersprechen können, den Sie in Ihrem Änderungsantrag zu unserem Antrag und zu Ihrem zweiten Punkt im Ursprungsantrag enthalten haben.
Im letzten Satz haben Sie eine Ausschussdebatte angeregt. Ich hatte die Hoffnung, dass über diese Anträge heute direkt abgestimmt werden könnte. Ich wüsste zumindest nicht, worüber wir im Ausschuss so kurz vor dem Ende der Legislaturperiode noch großartig befinden sollten.
Ich habe es schon gesagt, wir werden den Anträgen der GRÜNEN und auch Ihrem Antrag zustimmen. Ich muss im Grunde genommen nur noch einmal darauf eingehen, dass der Kollege Kurze in seinem Beitrag das, was ich in meiner Einbringung schon formuliert habe, noch einmal sehr stark ausgeführt hat, nämlich warum in den politischen Diskussionen freies WLAN gerade nicht gefördert wird. Das ist nämlich die Frage der möglichen Kriminalität, die über solche Netzzugänge möglich ist.
Wagen wir einen kleinen Realitätsabgleich: Ich mache das schon heute - nicht im Freifunk, nicht im privaten WLAN, sondern beim Telekom-Hotspot, beim Hotspot von Kabel Deutschland. Wenn ich wirklich will, finde ich schon heute ein freies WLAN; ich muss nur ein bisschen länger suchen, um ein Netzwerk zu finden, in dem ich meine Rechtsverletzung tatsächlich begehen kann. Das kann also keine Begründung dafür sein, den Providern, denen wir das jetzt neu ermöglichen wollen, diese Grundverschlüsselung tatsächlich zuzumuten.
Jetzt die Frage, die ich Ihnen, Herr Kurze, gern gestellt hätte: Wenn Sie so stark betonen, dass diese Grundverschlüsselung zumutbar ist, heißt das, dass die CDU dafür plädiert, dass demnächst auch die Freifunkzugänge einer Passwortverschlüsselung unterliegen?
- Ich hoffe, er hat es verstanden. - Ich sage aber auch ganz klar: Wir brauchen diese Privilegierung sicherlich für Private, sicherlich auch für die kleinen Cafés, aber natürlich auch für den Freifunk. Dann sind wir nämlich bei der aktuellen Gesetzgebung auf der Bundesebene: Sie macht eventuell den Freifunk zu, weil nach wie vor - Herr Herbst hat es angesprochen - zumutbare Maßnahmen ergriffen werden sollen, um tatsächlich den Zugang zu beschränken, da das WLAN-Gesetz zurzeit noch den Vorschlag unterbreitet, prinzipiell zwischen autorisierten und nicht autorisierten Nutzern zu unterscheiden.
Das andere ist: Unser Antrag beschäftigt sich eben nicht nur mit Freifunk. Den finden wir alle toll, das können wir auch ordentlich lobhudeln. Das haben wir auch getan; das ist gerechtfertigt.
Aber wenn wir auf die konkrete Gesetzgebung schauen, dann verbauen wir dieser Initiative, die wir alle so toll finden, in der Zukunft die Möglichkeit, sich weiterzuentwickeln.
jetzt in der Novelle angepackt wird. Deswegen ist es umso wichtiger, dass Änderungsbegehren auch in die Diskussion im Bundesrat eingebracht werden.
Herr Robra, wo ich sitze, in welchem Parlament, und was daran richtig und was falsch ist, darüber kann man diskutieren. Aber Ihr Plädoyer war im Grunde genommen: Wenn etwas im Bundestag fertig vorhanden ist, dann sollten die Länder nicht mehr mit Änderungsbegehren kommen. Ich habe ein anderes Verständnis von Föderalismus.
Ich möchte gerade, dass der Bundesrat diese Chance nutzt, eine Fehlentwicklung in der Gesetzgebung des Bundestages zu korrigieren.
Ich denke, ansonsten ist in der Debatte alles gesagt worden. Ich freue mich, dass Sie den Freifunk prinzipiell unterstützen. Ich glaube, ich habe auch deutlich gemacht, dass dieses Gesetz, zu dem beim Bund gerade das Gesetzgebungsverfahren läuft, den Bundestag so nicht passieren sollte. - Herzlichen Dank.
Danke schön, Kollege Wagner. - Damit schließen wir die Aussprache ab und treten in das Abstimmungsverfahren ein. Zuvor darf ich Gäste im Hause begrüßen, Damen und Herren der Städtischen Volkshochschule Magdeburg. Willkommen im
Wir treten in das Abstimmungsverfahren zu dem unter dem Tagesordnungspunkt 29 a) aufgerufenen Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 6/4366 sowie zu dem dazu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/4474 ein. Über letzteren stimmen wir jetzt ab.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Enthält sich jemand der Stimme? - Niemand. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.
Jetzt stimmen wir über den Ursprungsantrag der Koalitionsfraktionen in der Drs. 6/4366 ab. Wer stimmt diesem zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Oppositionsfraktionen. Stimmt jemand dagegen? - Nicht. Enthält sich jemand der Stimme? - Niemand. Dann ist der Antrag einstimmig beschlossen worden.
Ich rufe jetzt den unter dem Tagesordnungspunkt 29 b) aufgerufenen Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/4446 mit dem Titel „WLANWüste in Deutschland entgegenwirken“ zur Ab
stimmung auf. Wer stimmt dem Antrag zu? - Die Antragstellerin und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Die Koalitionsfraktionen. Enthält sich jemand der Stimme? - Niemand. Dann hat der Antrag nicht die erforderliche Mehrheit bekommen.
Hierzu liegt ein Alternativantrag der Koalitionsfraktionen in der Drs. 6/4478 vor. Wer stimmt dem Alternativantrag zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Dann hat der Alternativantrag mit den Stimmen der Koalition die Mehrheit gefunden. Der Tagesordnungspunkt 29 ist somit abgeschlossen.
Bevor wir zum Tagesordnungspunkt 34 kommen, möchte ich mitteilen, dass sich die parlamentarischen Geschäftsführer darauf verständigt haben, die laut Zeitplan für morgen vorgesehenen Tagesordnungspunkte 31 und 32 heute aufzurufen, sofern es die Zeit noch zulässt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kurz vor dem Ende der heutigen Landtagssitzung steht ein Thema auf der Tagesordnung, welches erst einmal exotisch und randständig anmutet. Es ist kein Weltuntergangsszenario, das ich hier skizzieren möchte, und es ist erst recht kein romantischer Naturschutz, wenn es um das Thema invasive Arten geht.
Bei dem Thema invasive Arten werden die Umwelt-, die Wirtschafts-, die Agrar- oder auch die Gesundheitspolitik berührt. Manchmal überlagern diese sich, überschneiden sich, und manchmal führt das auch zu Defiziten. Man könnte sagen, dass invasive gebietsfremde Pflanzen und Tiere diese Überschneidungen und Lücken nutzen.