(Zurufe: Wie viele Fragen wollen die denn noch stellen? - Das ist die vierte Wortmel- dung von der SPD!)
Wir führen jetzt eine Aktuelle Debatte; in der gibt es keine Begrenzung. Begrenzungen gibt es in der Zwei- und in der Dreiminutendebatte. - Herr Erben, jetzt haben Sie das Wort.
Ich fühle mich jetzt, ehrlich gesagt, nicht in der Lage zu reden, wenn die AfD-Fraktion so laut brüllt.
Herr Heuer, Sie haben sich eingangs als der Experte der CDU-Fraktion für Krankhausinvestitionen vorgestellt. So habe ich das vorhin verstanden. Sie haben dann aber viel über Krankenhäuser im Allgemeinen geredet. Ich bin kein Experte für Krankenhäuser,
aber als Kommunalpolitiker muss ich mich zwangsläufig mit dem Thema beschäftigen. Deswegen möchte ich Sie jetzt um einen Rat bitten.
Wie Sie vielleicht wissen, wird in der nächsten Woche der Kreistag des Burgenlandkreises darüber entscheiden, ob man sich dauerhaft, in dem Falle bis zum Jahr 2029, jährlich mit einem - ohne jetzt die Vertraulichkeit der Sitzung zu brechen - Millionenbetrag
- nein - beteiligen wird, um den laufenden Betrieb von Geburtshilfe, Pädiatrie und Frauenheilkunde zu stützen.
Halten Sie das für ein Modell dafür, was Kommunen an anderer Stelle auch tun sollten, um die von ihnen gewünschte Struktur aufrechtzuerhalten? - Denn die Frage würde sich beispielsweise auch im Altmarkkreis Salzwedel Herrn Landrat Ziche stellen.
Sehr geehrter Herr Kollege Erben, ich kenne die Diskussion im Burgenlandkreis wirklich nicht; das werden Sie sicherlich verstehen.
Ja, warten Sie, ich antworte doch. Ich sage doch nur: Ich kenne die Vorlage nicht und weiß auch nicht, welche Beträge wofür genau im Raum stehen. Denn ich sitze im Kreistag in der Börde. Natürlich braucht der Burgenlandkreis ein Klinikum; das ist doch unstrittig. Das ist doch auch durch einen privaten Träger gesichert worden.
Insofern macht man das. Aber ansonsten unterliegt es doch der kommunalen Selbstverwaltung des Kreistages, darüber zu entscheiden, was für den Landkreis das Beste ist.
Meine Frage lautete: Halten Sie es für ein tragfähiges Modell, wenn Kommunen sich an den Kosten des laufenden Betriebes gewisser Fachrichtungen beteiligen müssen und dann quasi jedes Jahr Mittel zuschießen? - Ich will dazu sagen: Der Burgenlandkreis mag sich das anders als andere Landkreise leisten können. Aber halten Sie das für ein Modell, um die flächendeckende Krankenhausversorgung, die Sie hier mehrfach propagiert haben, aufrechtzuerhalten?
- Herr Knöchel, ich habe gesagt: Regel- und Grundversorgung. Ich habe auch gesagt, dass dort auch der Bund - und zwar zu Recht; das kam ja von der anderen Seite - in der Pflicht ist. Das ist doch klar. Nichts anderes habe ich gesagt.
Herr Heuer, es gibt weitere Fragen. Frau Funke hat sich zunächst zu Wort gemeldet. Sie haben aber natürlich auch die Möglichkeit, zu sagen, dass Sie keine Fragen mehr beantworten. - Sie stehen aber noch zur Verfügung.
Hallo, Herr Heuer. Meine Frage schließt sich an die Frage von Herrn Erben an. Die Diskussion ist eigentlich relativ interessant. Ich sehe das Problem darin, dass am Ende Defizite quasi wiederum durch die Bürger im Burgenlandkreis sozialisiert werden sollen und am Ende diese Geburtenstationen überhaupt nur deshalb vorgehalten werden können.
Wir haben im Burgenlandkreis einen anderen Antrag zu Sicherstellungszuschlägen seitens des Landes eingebracht. Die Frage lautet: Ist es nicht eine konkretere Lösungsmöglichkeit, über Sicherstellungszuschläge Defizite bei den Kliniken auszugleichen, die am Ende vom Land kommen?
Frau Funke, das verstehe ich jetzt nicht. Es ist doch egal, ob das nun von den Bürgern im Landkreis sozialisiert wird oder vom Land. Das Land ist genauso eine Art Sozialisierung. Deshalb verstehe ich den Grundsatz gar nicht. Aber es ist doch eine Entscheidung. Dafür haben wir die kommunale Selbstverwaltung.