Lydia Funke

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Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Frage richtet sich auf den Burgenlandkreis. Nach der ersten Welle möchte ich nun wissen, was in Bezug auf Tönnies geplant ist. Im Burgenlandkreis gibt es mittlerweile die höchsten Inzidenzzahlen des Landes Sachsen-Anhalt. Wie passt es zusammen, dass man nun Mitarbeiter von Tönnies bis nach Naumburg in Quarantäne schickt und dort im Euroville unterbringt, während man doch alles eindämmen und eingrenzen will? - Dort gibt es vorn noch einen Kindergarten, der dort ersatzweise untergebracht ist, solange sich das bisherige Gebäude des Kindergartens im Umbau befindet. Wie passt das alles zusammen? - Es leuchtet mir nicht wirklich ein, was die Quarantäne betrifft, wenn man doch eigentlich alles eindämmen möchte.
Trotzdem habe noch einmal die Frage, wie es letzten Endes damit zusammenpasst, dass man die Personen in der Nähe eines Kindergartens positioniert.
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich mache es auch ganz kurz. - Also, unsere AfD-Fraktion wird dem Beschluss zum Zustand der Alleen, der hier vorgelegt wird, zustimmen, damit sich in der Hauptsache überhaupt etwas bewegt.
Tatsächlich steht aber fest, dass nach einem Jahr lediglich die Baumpflanzungen auf die Landesgesellschaft abgewälzt werden. Diese hat aber weder Land für Baumpflanzungen zur Verfügung noch ist deren Finanzierung geklärt. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrtes Hohes Haus! Was auch immer AfD-Leute in anderen Bundesländern meinen - wir sagen, SachsenAnhalt - und wir stehen nun einmal für SachsenAnhalt - ist kein Standort für ein Atommüllendlager, meine Damen und Herren. Das möchte ich auch begründen.
Schauen wir nach Morsleben. Dazu einige Zahlen. Ich habe absichtlich Morsleben ausgewählt. Mit Stand vom Juni 2018 belaufen sich die Zahlen auf 154 Mitarbeiter, Ausgaben in Höhe von 45 Mil
lionen € im Jahr 2017 und Gesamtausgaben in Höhe von rund 1,3 Milliarden € von 1990 bis 2018. Das wird jetzt natürlich noch sehr viel mehr sein. Die eingelagerte Gesamtaktivität beläuft sich auf 210 Billionen Becquerel und auf ein Abfallvolumen von 37 000 m³. Zum Vergleich: Das Bergwerk Asse enthält 47 000 m³.
Die eingelagerten Abfälle stammen zu 20 % aus Forschung, Industrie, Medizin und Bundeswehr und bereits jetzt zu 80 % aus dem Betrieb und der Stilllegung von Kernkraftwerken. Ja, Sie haben richtig gehört, meine Damen und Herren. Damit gehören gerade einmal 20 % der Abfälle zu den schwach- und mittelradioaktiven Abfällen, wie es die Landesregierung erst kürzlich postuliert hat.
Sind dann 80 % der Abfälle etwa hoch radioaktiv? Frau Dalbert, es wäre gut zu wissen, wie sich die 80 % konkret zusammensetzen.
Im 1970 wählte die damalige DDR-Regierung das Bergwerk als Endlager für radioaktive Abfälle. Im Jahr 1990 ging die Betriebsgenehmigung per Einigungsvertrag auf die Bundesrepublik über. Laut der BGE Morsleben wird Morsleben von nun als gesamtdeutsches Endlager für die Entsorgung radioaktiver Abfälle genutzt. Genau so steht es auf der Internetseite der BGE Morsleben.
Dieses Endlager soll nun unter Verbleib der Abfälle stillgelegt werden. Das hierfür notwendige Genehmigungsverfahren läuft schon seit einer ganzen Weile, nämlich seit 2005. Bis 2026 hofft die BGE auf die vollständige Abgabe ihrer Stilllegungsunterlagen, und - so ist es geplant - im Jahr 2028 soll es dann mit der Stilllegung auch so weit sein.
Ob es so weit kommt, wird selbst von der BGE Morsleben kritisch betrachtet; denn es kommen immer wieder neue wissenschaftliche Erkenntnisse sowie Weiterentwicklungen der Technik und der Technikstandards hinzu, wonach immer wieder neue Prognosen zur Sicherung des Bergwerks erstellt werden müssen und das Stilllegungskonzept entsprechend angepasst werden muss.
Damit ist eigentlich alles gesagt, meine Damen und Herren. Ich weiß nicht, worüber wir in den letzten Wochen, als es um die Kartierung von geologisch möglichen Endlagergebieten ging, eigentlich geredet haben. Das Land Sachsen-Anhalt trägt nämlich bereits eine gesamtdeutsche Verantwortung, weil es schon ein Endlager besitzt.
Somit könnten wir also ein weiteres Endlager ablehnen; Herr Lange hat es schon gesagt. So einfach wäre das. Dass ein Bundesland als Standort für ein Endlager nicht infrage kommt, hat die Koalition CSU/Freie Wähler in Bayern in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Und nichts anderes fordern wir: Wir fordern von der Landesregierung Sachsen-Anhalts ebenfalls eine solche Positionierung für unsere Bevölkerung im Land. Punkt.
Okay, scheinbar reichen die Begründungen noch nicht aus. Ich kann noch einige weitere Fakten liefern. Kommen wir zu den Summen, mit denen der Zukunftsfonds die Akzeptanzprobleme der gesamtdeutschen Endlager für die regionale Bevölkerung erträglich machen soll. Umweltministerin Dalbert hat dazu im MDR schon gut vorgearbeitet.
Demnach hat die Asse seit 2014 einen von einer Stiftung getragenen Fonds, der jährlich mit 3 Millionen € gespeist wird. Aus dem KonradFonds gibt es seit 2011 jährlich jeweils 700 000 €. Warum genau der Bund für Morsleben sehr viel weniger Geld bereitstellt, nämlich nur 400 000 € pro Jahr ab dem nächsten Jahr und bis maximal 1,6 Millionen €, konnte die Frau Ministerin nicht erklären. Das sei eine schwere Frage, zitiere ich sie.
In der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Abg. Herrn Meister haben Sie erklärt, es sei für die Landesregierung überraschend, dass die Zahlen für Asse und Morsleben nicht unerheblich voneinander abwichen. Herr Meister wird dazu deutlicher und kritisiert, dass die Schachtanlagen Asse und Konrad im Landkreis Wolfenbüttel mehr Geld und dies auch noch deutlich früher bekommen hätten. Diese Ungleichbehandlung ist in der Tat nicht nachvollziehbar, Herr Meister. Das sehen wir genauso. Die AfD-Fraktion bewertet es ebenfalls als klare Ungleichbehandlung. Schon allein deshalb erwarten wir jetzt eine klare Absage von Ihnen, dass unser Land für weitere Suchabfragen eben nicht mehr zur Verfügung steht.
Nun kommen wir zu den Auswirkungen des Endlagers, die dann quasi mit den Fondsgeldern kaschiert werden sollen. Auch dazu die Einschätzung von Umweltministerin Dalbert - man höre und staune -: Zwar werde in der Schachtanlage nichts mehr eingelagert, doch das Endlager sei weiterhin eine Belastung für die Bevölkerung. Sie sagte: „Deshalb wollen wir, dass die Menschen vor Ort ihre Dörfer attraktiver gestalten und die soziale Gemeinschaft stärken können.“ Die Menschen könnten ihre konkreten Ideen umsetzen;
„das stärkt das Heimatgefühl“ - ja, das hat sie gesagt - „und macht die Region attraktiv“.
Zu unserer Heimat gehört also ein Endlager - Fragezeichen! -, ein Schmelztiegel, der uns zusammenschmiedet, oder vielleicht auch zwei? Welcher Tourist findet denn ein Endlager attraktiv?
Das neue Motto an Sachsen-Anhalts Autobahnen könnte im Anschluss also lauten: „Besuchen Sie Sachsen-Anhalt - wir strahlen immer.“
Aber jetzt Spaß beiseite. Wir sind wieder bei der Umweltministerin Claudia Dalbert, die abschließend beim MDR neulich an das Gewissen aller appellierte: Der Verantwortung könne sich niemand entziehen, sagt sie. Alle, die sich verschließen würden, hätte nicht begriffen, worum es gehe. - Das sagt eine GRÜNE, also eine aus der Partei, deren Mitglieder sich damals bei den Protesten gegen die Einlagerung in Gorleben und auch in Morsleben an Gleisen festketteten und massiv demonstrierten. Der damalige Verantwortliche ist heute im Übrigen der Leiter der Bundesgesellschaft für Endlagerung.
Das, Frau Ministerin, ist der perfekte Übergang zur Verantwortung unserer Landesbehörden und zu dem Dauerbrenner Landesamt für Geologie und Bergwesen. Herr Lange hat das schon erwähnt.
Vielleicht kann die Frau Ministerin als Mitglied der Endlagerkommission dann auch noch die Frage beantworten, wieso der zuständige Abteilungsleiter für Geologie aus dem LAGB in der „MZ“ bereits seit Anfang des Jahres feststellt, dass er die Region Dessau als Endlagerstandort nicht für geeignet hält, da die Bohrkerne bewiesen, dass das kristalline Gestein offene Klüfte aufweise, damit grundwasserdurchlässig sei und er ein großes Fragezeichen hinter diesen Standort setze.
Da stellt sich generell die Frage: Wieso wird derart ungeeignetes Gestein überhaupt an die BGE weitergeleitet und taucht dort im Zwischenbericht auf, um bereits jetzt für Verdruss und Unruhe in der Bevölkerung zu sorgen? Halten Sie einen derartigen Umgang mit vorhandenem Wissen etwa für verantwortlich? Wenn nicht einmal solche einfachen Vorgänge in der Bund-Länder-Kommunikation funktionieren, was soll hier dann bei der Errichtung eines zweiten Endlagers zu erwarten sein? Was wird dann wieder alles gemeldet und genehmigt, das sich im Nachhinein als nicht geeignet oder undicht erweist?
Das ist auch keine neue politische Kultur in der Öffentlichkeitsbeteiligung, wie das Umweltministerium suggeriert, sondern das ist ganz einfach Ver
sagen der Landesbehörden. Und das gibt es beim Umgang mit Abfall in unserem Land bereits genug.
Das muss endlich aufhören. Es kann nicht ständig so weitergehen, bis erneut ein Schaden entsteht, für den keiner verantwortlich ist, sodass der Steuerzahler einspringen muss und ein Untersuchungsausschuss zum Schluss die Vorgänge aufklären soll.
Stimmen Sie unserem Antrag zu, damit wir im Bereich radioaktiver Abfälle von einem zweiten Morsleben verschont bleiben. Das eine existierende Morsleben wird uns noch weitere Jahrzehnte bis zur tatsächlichen Stilllegung beschäftigen. Das reicht aus, meine und Herren. - Vielen Dank.
Hallo, Herr Heuer. Meine Frage schließt sich an die Frage von Herrn Erben an. Die Diskussion ist eigentlich relativ interessant. Ich sehe das Problem darin, dass am Ende Defizite quasi wiederum durch die Bürger im Burgenlandkreis sozialisiert werden sollen und am Ende diese Geburtenstationen überhaupt nur deshalb vorgehalten werden können.
Wir haben im Burgenlandkreis einen anderen Antrag zu Sicherstellungszuschlägen seitens des Landes eingebracht. Die Frage lautet: Ist es nicht eine konkretere Lösungsmöglichkeit, über Sicherstellungszuschläge Defizite bei den Kliniken auszugleichen, die am Ende vom Land kommen?
Es ist völlig richtig, dass das natürlich die kommunale Selbstverwaltung ist; da gebe ich Ihnen recht. Allerdings müssen wir am Ende auch die Kreisumlage betrachten.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Frau Ministerin, ich bin auch immer sehr an Lösungen interessiert. Die Frage ist: Sie kennen sicher den Paragrafen zu den Sicherstellungszuschlägen aus dem SGB V. Ich hatte für den Kreistag des Burgenlandkreises beantragt zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, dies zu tun, und habe beispielsweise einen sogenannten Pro-Kopf-Geburts
zuschlag beantragt bzw. habe darum gebeten, diesen zu prüfen.
Wie ist Ihre Meinung dazu? - Sie hatten sich explizit zu anderen Krankenhäusern geäußert. Gut, das Burgenlandklinikum ist jetzt verkauft, aber die Situation ist so, dass seitens des Burgenlandkreises trotzdem noch Ausgleichszahlungen erfolgen sollen. Ich sehe hier eigentlich die Lösung, dies über die Sicherstellungszuschläge zu tun. Ich weiß aber, ehrlich gesagt, nicht, wo diese beantragt werden müssen, beim Land oder beim Bund; es ist ja eigentlich Bundesgesetzgebung.
Ich hätte gern gewusst, wie Ihre Ansicht zu den Sicherstellungszuschlägen für solche Basisversorgungskrankenhäuser ist - es ist ja Basisversorgung und die Geburtenstation gehört dazu - und wie Sie zu dem Pro-Kopf-Geburtszuschlag stehen, um Differenzen auszugleichen, wenn sich die Station bis zu einer bestimmten Geburtenanzahl noch nicht rechnen würde.
Dieser Pro-Kopf-Geburtszuschlag, sagten Sie, wäre jetzt nicht angebracht, wenn - -
Okay.
Eigentlich hätte ich noch eine Verständnisfrage gehabt. Sie sprachen jetzt gerade davon, dass die Vertreterin der AfD - ich weiß nicht, ob das auf mich abgezielt war -
dieses Thema im Ausschuss aufgebauscht hätte.
Das hätte ich jetzt gern noch mal von Ihnen gewusst. Ansonsten würde ich gern noch mal darauf reagieren, wenn Sie tatsächlich mich gemeint haben.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich habe eine Frage, die sich letztendlich auch im Zusammenhang mit der Ausschusssitzung gestellt hat. Von Herrn Sch. wurde angemerkt, dass man sich jetzt auf die Deponieverordnung bezieht. Es ist auf die Bestandsanlage Wert gelegt worden. Insoweit hat man die Rechtsauffassung also geändert. Vorher hieß es immer: Ja, das ist Bergbau, die Deponieverordnung gilt nicht. Jetzt hat man die Rechtsauffassung dahin gehend geändert, dass die Deponieverordnung gilt. Die Deponieverordnung gilt seit 2009. Die Grube wurde bis 2012 betrieben. Hätte diese Grube denn nicht schon im Vorfeld geräumt werden müssen bzw. nach Deponieverordnung behandelt werden müssen? - Das ist meine erste Frage.
Meine zweite Frage bezieht sich auf den Abschlussbericht. Darin steht auf der Seite 138 zu Punkt 8.4 unter Schlussfolgerungen:
„Im Ergebnis der aktuellen Untersuchung sind die Variante Basisabdichtung bzw. lokale Abdichtungsmaßnahmen in Bereichen der lokalisierten Fehlstellen/Schwachstellen planerisch zu betrachten. Hierzu gibt es bei der technischen Ausführung unterschiedliche Varianten. Eine über die gesamte Fläche nachträglich eingebaute Basisabdichtung wird aufgrund der geologischen Verhältnisse“
- das ist nämlich eigentlich der springende Punkt an dieser Sache -
„und der aufwendigen Baumaßnahmen als nicht verhältnismäßig angesehen und ausgeschlossen.“
Dazu ist meine Frage: Ist es jetzt angesichts dieser Schlussfolgerung überhaupt noch möglich, zu sagen, wir machen tatsächlich nur eine Abdichtung?
Meine Auffassung ist eine andere, aber ich bin kein Umweltrechtler; das muss ich zugestehen. Wenn man solche Gruben betreibt, während noch Gesetze - in diesem Fall die Deponieverordnung - gelten, dann hätte man meines Erachtens - wie gesagt, von 2009 bis 2012 war diese Grube noch in Betrieb - damals schon reagieren müssen und diese Gruben entsprechend der Verordnung behandeln müssen.
Sie haben es vorhin selbst gesagt: Bei einer Deponie gibt es drei Phasen. Dass am Ende die Stilllegung kommt, ist eigentlich klar. Dementsprechend müssen auch die geologischen Verhältnisse vorliegen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Seit die AfD das Thema im Jahr 2016 angefasst und auch ordentlich politischen Druck zu diesem Thema ausgeübt hat, reden wir heute zum fünften Mal darüber und ist die Obertagedeponie Thema im Parlament.
Die Parteien, die bisher das, was jetzt ein Abschlussbericht erneut bestätigt hat, abgelehnt haben, glänzen nun mit eigenen Anträgen, die Gefahren in Dimensionen bestätigen, die es wohl früher nicht gegeben hat?
Aber, sehr geehrte Damen und Herren von der Koalition und von den LINKEN, bloß weil Sie jetzt die Anträge stellen, wird es eben auch nicht richtiger. DIE LINKE glänzt nur mit einer Eigenschaft, nämlich mit Schnelligkeit. Aber vor lauter Hatz und Eile haben Sie vergessen, dass es im Abschlussbericht um die Lösung ging.
Die muss nicht erarbeitet werden, sondern es muss entschieden werden, was wir nun endlich tun wollen, und vor allem, wann es losgeht. Sie wollen nun erst einmal wieder Konzepte erarbeiten. Das kann nur weitere Jahre dauern. Das lehnen wir ab.
Ich stelle fest: Während Ihnen in vergangenen Alternativanträgen noch die Tatsache der Krebserkrankungen in der ansässigen Bevölkerung wichtig war, die es immer noch gibt, sollen jetzt die Gesundheitsinteressen der Bürger wesentlich stärker berücksichtigen werden.
Statt jetzt sofort zu handeln, wie es in Ihrem Antragstitel steht, wird der Antrag zur lahmen Ente. Offenbar hat Sie die zweifelhafte statistische Registerauswertung des Gesundheitsministeriums befriedigt; uns jedenfalls nicht.
Jetzt entdecken Sie eine Gefährdungserhöhung bei einer Gefahr, die bereits seit Jahren besteht und die Menschen und Umwelt bereits belastet hat. Das ist merkwürdig; denn nach dem zweiten und letzten Satz Ihrer Begründung sind keinerlei Verzögerungen mehr zu dulden. Ein derart in sich widersprüchlicher Antrag ist abzulehnen, meine Damen und Herren.
Hier klaffen Anspruch und handwerkliche Ausführung weit auseinander. Mit derartigen Papiermäusen werden Sie Ihrem eigenen Anspruch, als Oppositionsfraktion die Koalition mit Themen vor sich herzutreiben, in keiner Weise gerecht. Richtig, die AfD war es, wir haben sie vorangetrieben und deswegen ist überhaupt erst mal irgendetwas in dieser Sache passiert.
Ähnlich geht es am Ende im Koalitionsantrag weiter. Es kann doch nicht sein, dass jetzt Lorbeeren und Blümchen für die außerordentliche Leistung verteilt werden, dass nach 20 Jahren die damaligen Erkenntnisse der Gutachten und fortlaufenden Betriebsberichte bestätigt werden, nämlich dass die Grube undicht ist.
Frau Frederking und Herr Höppner, warum machen Sie das jetzt und warum wurde überhaupt irgendetwas angefasst? Denn, wie gesagt, wir haben das so weit politisch vorangetrieben, dass erst einmal etwas getan wurde. Wollen Sie zu der Studie, die in Sachsen-Anhalt erschienen ist, jetzt erst einmal einen Bestätigungsbeschluss des Landtages zu deren Veröffentlichung herbeiführen, oder was soll das?
Der Höhepunkt ist der Gefährdungsumfang, der vor vier Jahren für Sie noch gar nicht existierte; denn die böse AfD hatte sich ja das Thema Giftschlammgrube, ohne Sie um Erlaubnis zu fragen, populistisch angeeignet. Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern.
Wie kommen Sie eigentlich darauf, jetzt den Begriff „Giftschlammgrube“ zu verwenden, nachdem Sie jahrelang auf das Bergrecht und die besonderen Rechtslagen verwiesen haben und sich krampfhaft an den harmlos klingenden Begriff der Obertagedeponie für Ablagerungen von bergbaulichen Abfällen geklammert haben, bei der das ja alles rechtens ist und auch rechtens verläuft?
Und zeigen Sie uns bitte die Stelle im Abschlussbericht, die explizit darlegt, dass die Giftschlammgrube Brüchau Mensch und Umwelt in der Altmark gefährdet, also ein klar definiertes Gebiet, das 4 700 km² umfasst. Haben Sie einmal darüber nachgedacht, was Sie mit dieser Fehlleistung eigentlich aussagen? - Also, ich überspitze das jetzt, weil Sie auch immer so gerne jedes Wort der AfD auf die Goldwaage legen: Jetzt hat also die
Obertagedeponie das gesamte Grundwasser der Altmark kontaminiert. Die Gesamtbevölkerung ist auf Gesundheitsgefährdung und -schäden zu überprüfen.
Das wäre jetzt der Augenblick, dass Sie diesen Panikantrag zurückziehen. Der Landtag wird kaum einer derart unbewiesenen Übertreibung zustimmen. Falls - und jetzt hören Sie genau hin - das aber so ist und Sie wieder wichtige Informationen besitzen und zurückhalten, die eine Gesamtgefährdung der Altmark beweisen, dann müssen wir uns intensiv um die Konsequenzen für die Verantwortlichen unterhalten; denn sie haben die Gefährdungslage vier Jahre toleriert.
Abgesehen davon: Wie und mit wem wollen Sie auf einer Fläche von 4 700 km² Gefahren beseitigen, wenn Ihr Landeslabor es nicht einmal schafft, die Beprobung von einigen Hausbrunnen fehlerfrei über die Bühne zu bringen? Wo sind denn nun eigentlich die Ergebnisse der Überprüfungen von Hausbrunnen, oder blieben die seit 2019 durchgehend ausgetrocknet?
Was soll auch weiterhin diese gezirkelte Feststellung, dass vom zuständigen Ministerium am 6. Februar die Vorzugsvariante benannt wurde? Jeder hätte heute erwartet, dass Minister Willingmann bereits über den Stand der Angebotsaufforderung berichtet. Aber nein, der Herr Minister muss erst einmal klären, wer überhaupt das Sagen im Land hat. Dabei ist er es doch, der großspurig verkündete, Geld spiele keine Rolle oder der Altlastenfonds, der jetzt erst einmal anfängt zu rechnen,
der die wirtschaftlichen Entscheidungen in diesem Land trifft.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte darum, unserem Alternativantrag zuzustimmen, weil der Antrag der Kenia-Koalition und auch der der LINKEN meines Erachtens inhaltslos ist. Wir haben von jeher davon gesprochen, was getan werden muss. Die Sachen haben sich bestätigt, und ich finde,
es ist eigentlich Zeit zu handeln.
Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Frederking, die AfD war vor 2016 noch nicht im Landtag. Aber seitdem wir im Landtag sind, haben wir uns rigoros auch um dieses Thema gekümmert. Wir waren vor Ort. Wir haben selbst Proben genommen, durch unsere Fraktion finanziert.
Ich muss dazu sagen: Man merkt an der Aussage, die Sie jetzt getroffen haben, dass Sie wahrscheinlich nicht einen Antrag der AfD überhaupt gelesen oder verstanden haben, auch nicht die Begründungen, die wir dazu hineingeschrieben haben.
Wir haben in unserem jetzigen Alternativantrag noch einmal auf alle Anträge, die wir gestellt haben, hingewiesen. Ich habe es vorhin klarzumachen versucht: Sie legen immer jedes Wort der AfD auf die Goldwaage. Aber wenn Sie solche Anträge wie diesen jetzt abliefern, die völlig inhaltslos sind, dann muss ich einfach so reagieren; es tut mir leid.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, Sie haben es schon angedeutet, auch während Ihrer Rede. Mich interessiert in dem Zusammenhang mit Corona auch das Thema Strukturwandel. Wird das jetzt miteinander verbunden? Resultieren aus den Coronahilfen jetzt auch Zuschüsse für den Strukturwandel oder ist dieses Thema erst einmal auf Eis gelegt?
Herr Meister, ich verstehe die ganze Herumeierei um ein Datum an dieser Stelle nicht,
und auch nicht die ganze Diskussion darüber. Warum kann nicht einfach der Antrag gestellt werden, dass wir das im Ausschuss besprechen? Dort kann man darüber doch miteinander reden. Auch von den LINKEN wurde schon gesagt, wir müssten überparteilich eine gemeinsame Lösung finden. Aber dies findet per se nicht statt, weil dieser Antrag von der AfD kommt; so scheint es mir zumindest. Für alle wäre es doch nützlich, wenn zumindest Sie als Koalitionsfraktionen eine Ausschussüberweisung beantragen, um es dort und nicht hier im Plenum sachlich und in aller Ruhe zu besprechen.
Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die AfD-Fraktion hat diesen Antrag zur stofflichen Nutzung der Braunkohle bereits im Mai 2018 im Plenum gestellt. Ich gehe jetzt nicht auf die Beschlussempfehlung und die Berichterstattung ein. Seitdem hat das Thema Kohleausstieg die Gemüter erhitzt und nahm geradezu melodramatische Züge an, als der Herr Ministerpräsident den Kohlekompromiss kündigen wollte, um den Wahnsinn einer vorfristigen Abschaltung des Kraftwerks Schkopau zu stoppen. Das ist glücklicherweise erfolgt.
Aber wie das Leben nun einmal so spielt: Bekommt der eine seinen Willen, bekommt der andere seinen Willen nicht. Und so hat es sich zugetragen, dass bereits sieben Mitglieder der Kohlekommission aus der Kohlekommission ausgetreten sind.
Am Ende wird diese Beschlussempfehlung, so wie sie heute vorliegt - gehen wir einmal davon aus, dass sie wirklich in den Bundestag und den Bundesrat weitergegeben wird, wie es hierin geschrieben steht -, schlichtweg zu spät kommen. Aus diesem Grund hat die AfD dieser Beschlussempfehlung und deren Inhalt zumindest im Umweltausschuss, weil sich bereits Entwicklungen zugetragen haben, nicht mehr zustimmen können.
In Punkt 1 der Beschlussempfehlung heißt es beispielsweise, der Landtag stellt fest. Nein, der Landtag muss nichts mehr feststellen, meine Damen und Herren, sondern er muss einfordern. Er muss da oben in Berlin endlich einfordern, er muss es nicht feststellen; denn es ist laut Verfassung die erklärte Aufgabe der jeweiligen Landesregierung, zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger zu handeln und alles zu tun, damit SachsenAnhalt lebenswert ist und lebenswert bleibt, meine Damen und Herren.
Zur Lebensqualität eines jeden Bürgers dieses Landes gehört eben ein Arbeitsplatz, der ihm die entsprechenden Möglichkeiten bietet, am Leben teilzuhaben. Genau dieser Aspekt, werte Kollegen der Regierungskoalition, ist dieser Beschlussempfehlung leider abhandengekommen.
Es kann nur lauten: 6 000 neue Industriearbeitsplätze im mitteldeutschen Revier sind zu schaffen. Dazu gibt es eine klar benannte finanzielle Zielgröße, nämlich 1 Million € an Investitionen für einen Arbeitsplatz. Somit ergibt sich ein Investitionsvolumen in Höhe von 6 Milliarden €. Das ist Ihre Zielgröße und Ihre Verhandlungsgröße in Berlin allein für Investitionen in Arbeitsplätze. Andere Investitionen sind dabei noch nicht eingerechnet, werte Damen und Herren. Aber es wird spannend, wie Sie das mit Infrastruktur und UNESCO-Weltkulturerbe und Denkfabriken erreichen wollen.
In der Beschlussempfehlung steht leider überhaupt nichts mehr zur stofflichen Nutzung der Braunkohle. Der Inhalt beruht auf Selbstverständlichkeiten und dem Konsens nach der üblichen Wenn-dann-Bedingung. Wie Sie es selbst sagten, Herr Ministerpräsident, ist es zu abstrakt formuliert.
Der beinahe 200-seitige Referentenentwurf der Bundesregierung zum Kohleausstiegsgesetz enthält dreimal die Worthülsen „neue zukunftssichere Arbeitsplätze schaffen“ und mehr nicht.
Hinzu kommt, dass Herr Haseloff in dieser Woche plötzlich feststellte, dass die Energiepreise um 10 % ansteigen werden. Nun, Herr Haseloff, wer hat das denn verursacht?
Sie sind doch der Ministerpräsident. Sie und Ihre CDU haben diesen Zustand deutschlandweit zu verantworten. Es ist ganz offensichtlich, dass Sie vollständig den Überblick darüber verloren haben, welche Folgen die Energiewende und der Kohleausstieg inklusive aller Auswirkungen mit sich bringen werden.
Zu klären wäre dann auch, wie die Geheimprojekte zur stofflichen Nutzung der Braunkohle, die Wirtschaftsminister Willingmann weiterhin fördert, im Kohleausstiegsszenario berücksichtigt werden sollen. Denn, wie gesagt, im Kohleausstiegsgesetz steht leider überhaupt nichts zur stofflichen Nutzung der Braunkohle.
Ich frage mich, wie es, abhängig von den ganzen Ausstiegsterminen, in Sachsen-Anhalt weitergehen soll. Ich verstehe wirklich nicht, Herr Haseloff, wie Sie im Land das eine sagen und sich kämpferisch geben und man dann, wenn man in das CDU-geführte Bundeswirtschaftsministerium
schaut, feststellt, nur wenige Vorschläge und Perspektiven kommen auch seitens der CDU-Bundestagsabgeordneten aus Sachsen-Anhalt hinsichtlich der Braunkohle. Da kommt leider nicht viel.
Bei der stofflichen Nutzung der Braunkohle schaue ich ins Mansfelder Land und in den Saalekreis, wo die Unternehmen sitzen, die Entscheidendes brauchen: sie brauchen Planungssicherheit. Ohne Planungssicherheit keine Investitionen, ohne Investitionen keine Arbeitsplätze, keine Wertschöpfung, keine Lebensqualität.
Ohne dies wird Romonta, auch wenn zahlreiche Projekte in der Schublade liegen, möglicherweise ihren Bereich an einen anderen Standort in Deutschland oder in der EU verlagern. Dort haben sie dann sehr wahrscheinlich geringere Produktionskosten; siehe Energiekosten. Die Zeit rennt. Ich bin gespannt, wie es weitergeht. - Danke schön.
Danke. - Es ist nicht diese Frage, sondern die Frage, was in der Beschlussempfehlung steht, zu klären. Ich habe nicht verlangt, dass unser Antrag eins zu eins so in der Beschlussempfehlung umgesetzt wird. Ich habe lediglich verlangt, dass die Beschlussempfehlung, die seitens der Landesregierung jetzt vorgeschlagen wurde, konkretisiert und mit Maßnahmen und Forderungen, die man eben auch an die Bundesregierung stellen kann, eingereicht wird.
Das, was hier in der Beschlussempfehlung geschrieben ist, ist wenig konkret. Es ist das übliche Geschwurbel und Geschwafel, was man leider so feststellt. Wie gesagt, es ist meines Erachtens auch zeitlich nicht mehr machbar. Die Zeit ist vorangeschritten. Das hat erst mal gar nichts damit zu tun, ob ich jetzt hier neue Braunkohletagebaue aufschließen will, im Gegenteil. Nein, das sehe ich nicht so.
Widersprüche sehe ich nicht nur von uns, sondern auch seitens der Regierung. Sie wissen nicht, was hier eigentlich gemacht werden soll. Denn wenn wir hier am Ende stoffliche Kohlenutzungen haben wollen - - Das ist auch das, was wir in der ersten Debatte im Wirtschaftsausschuss verlangt haben, dass wir da technikoffen mitgehen würden. Aber so ist die Beschlussempfehlung nicht ausgeführt worden, dass wir da mitgehen. Das sehe ich nicht so, nein.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrter Herr Minister, ich gebe Ihnen zum Stand der Technik und dem Erdöl-, Erdgasverfahren darin recht, dass das heute ein bisschen anders ist als anno dazumal. Eine Frage habe ich trotzdem. Mich würde interessieren: Wenn sich ein Land wie unser Bundesland zu 100 % den erneuerbaren Energien verschrieben hat und dem Ökostrom, frage ich mich, was die Zielsetzung hinter einem solchen Vorhaben ist.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Werte Kollegen! Da hat die Fraktion DIE LINKE wohl versucht, über ein Stöckchen zu springen, das Ihnen die Bürgerinitiative „Saubere Umwelt & Energie Altmark“ und die GRÜNEN gemeinsam hingehalten haben, und ist nun auf die Nase gefallen.
Ich sage es vorweg: Unsere Fraktion lehnt diesen überflüssigen Antrag ab. Aufgrund auch seines Themengemenges ist er nicht würdig, in den Ausschuss überwiesen zu werden.
Doch worum geht es eigentlich? - Die Presse, also „Volksstimme“ und „Altmarkzeitung“, meldeten, beruhend auf einer Pressemitteilung besagter Bürgerinitiative, dass das LAGB der Geo Exploration Technologies GmbH erlaubt habe, nach Kohlenwasserstoff in dem Erlaubnisfeld „Thielbeer“ in der Altmark zu bohren. Auch soll es um die Suche nach Lithium gehen, das tatsächlich in der LAGBErlaubnis nicht benannt ist.
Betroffen ist dabei das Gebiet rings um den Luftkurort Arendsee, das sich allerdings außerhalb bekannter westaltmärkischer Erdgaslagerstätten befindet. So wurde man bereits bei der Erkundungsbohrung rund um den Ort in den 80er-Jahren, zuletzt bei der Bohrung „E Genzien 1/89“ 1989 nicht fündig.
Es gibt auch in diesem Fall weder eine Förderbewilligung noch ein aus DDR-Zeiten stammendes Bergwerksfeld.
Die §§ 6 und 7 des Bundesberggesetzes regeln klar und eindeutig die Erlaubnis zum Aufsuchen von bergfreien Bodenschätzen mit Einschränkungen nach § 4.
Zudem sagt § 51 ff. des Bundesberggesetzes aus:
„Die Erteilung einer Erlaubnis berechtigt den Inhaber jedoch nicht zu tatsächlichen Aufsuchungshandlungen, sondern stellt lediglich einen Rechtstitel dar, mit dem ihm lediglich aufgrund der nachzuweisenden Eignung das grundsätzliche und ausschließliche Recht zugewiesen wird, die Aufsuchung in dem ihm zugesprochenen Erlaubnisfeld vorzunehmen. Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen nur aufgrund zugelassener Betriebspläne erfolgen.“
Diese gibt es meines Wissens noch nicht. Es kann also noch gar nicht um Bohrungen oder gar um die Gewinnung, sei es explorativ oder produktiv, gehen.
Den Rechtstitel zur Aufsuchung hält das Unternehmen GET. Das hat der Minister schon ausgeführt. Wie der Verfasser der Website „erdoel-erdgas-deutschland.de“ mitteilte, hatte diese zum 1. Januar 2014 beispielsweise auch die Aufsuchungserlaubnis in Prezelle im niedersächsischen Wendland durch das LBEG erteilt bekommen, was wiederum zum 31. Dezember 2019 unangetastet auslief.
Die Parzelle schließt sich unmittelbar an das nun durch das LAGB erteilte Erlaubnisfeld mit der Bezeichnung „Thielbeer“ in Sachsen-Anhalt an.
Wirklich seltsam ist allerdings Folgendes - das muss man dem Minister auch sagen -: Egal auf welcher Web-Seite ich mich befunden, geschaut
und recherchiert habe, egal welchen Link ich angeklickt habe, sei es der vom MDR oder auch der vom Landesamt für Geologie und Bergwesen selbst, die Seite dieser Bekanntmachung ist plötzlich nicht mehr auffindbar und nicht mehr online.
Was das nun zu bedeuteten hat, ist meines Erachtens wiederum sehr fraglich. Hierzu möchte ich schon gern um Aufklärung bitten, ob die Erlaubnis nun wieder entzogen wurde oder welche konkrete Ursache dazu führte.
Dass die Seite nun nicht mehr abrufbar ist, hat natürlich auch ein gewisses Geschmäckle und zeugt wieder einmal von wenig Transparenz, wie wir es in der Vergangenheit mit so einigen Vorhaben in der Altmark oder in Teutschenthal erlebt haben. Dass Altmärker Bürger dann dünnhäutig werden und auf die Barrikaden gehen, ist meines Erachtens kein Wunder mehr, wenn man das Ping-Pong-Spiel zum Thema Abfalleinrichtung Brüchau in allen Etappen aufmerksam verfolgt hat.
Man kann resümieren, GET hat also die Erlaubnis erhalten, innerhalb von fünf Jahren das zu finden, was viele nicht fanden und Experten als nicht vorhanden deklarieren.
Werte LINKE, damit kommen wir wieder zu Ihrem Antrag. Sie merken selber, was man von Ihrem Antrag zu halten hat. Dem dann noch die Pariser Klimaziele und Freitags-Demonstrationen als
Wurzeln hinzuzufügen, darüber hatten wir bereits debattiert. Das alles sind Forderungen, die wir zu anderen Themen hier im Plenum aufgestellt und denen Sie nicht zugestimmt haben.
Es stellt sich die Frage, worin Sie Ihre Anwesenheit in diesem Parlament eigentlich sehen, wenn Sie dann zum Schluss noch Hysterie erzeugen und eine Gefährdung des Luftkurortes Arendsee postulieren.
Wenn Sie tatsächlich etwas für die Altmark und ihre Bewohner und den Tourismus erreichen wollten, hatten Sie viermal die Gelegenheit, mit uns gegen die Hinterlassenschaften der Erdgasförderung in Brüchau, einem ausgemachten Schandfleck unseres Landes, zu stimmen.
Ihr Antrag ist purer Populismus, putscht unnötig die Bürger vor dem Weihnachtsfest auf und löst kein Problem, das die Bürger in der Altmark tatsächlich bewegt. - Vielen Dank.
Das können Sie meinen Ausführungen so entnehmen, ja. Die Bürgerinitiative hat möglicherweise auch nur auf den Seiten des LAGB gesucht und hat diese Bekanntmachung gefunden. Am 13. Dezember - so mir bekannt ist - gab es bereits eine Informationsveranstaltung seitens der Bürgerinitiative, an der auch Sie teilgenommen haben, auch Herr Höppner und, soweit ich weiß, Herr Barth.
Wie sich aber jetzt herausstellt, ist viel Lärm um nichts gemacht worden, weil letzten Endes nur ein Rechtstitel erworben wurde und nicht gesagt wurde, dass gebohrt werden soll.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Werte Ministerin, ich habe nur eine Frage zur Holding, die Sie ansprachen. Das hat mich schon immer interessiert. Bis Anfang des Jahres stand das eigentlich alles noch fest und man arbeitete vehement daran, dass das auch umgesetzt wird. Man war damit auch recht weit fortgeschritten - Sie sagten es selbst -, aber plötzlich war das alles vom Tisch. Vielleicht können Sie Ausführungen dazu machen, warum das Ganze plötzlich vom Tisch war? Hat es vielleicht doch mit dem Betriebsergebnis bzw. mit dem Geschäftsbericht 2018 zu tun, der im April bekannt wurde?
Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Wir halten fest: In einem Zeitraum von acht Jahren gibt es in der Bode im Bereich der Abwassereinleitungen bei CIECH Soda immer wieder auftretende Fischsterben. Der erste Artikel, den ich in den Medien gefunden habe, stammt aus dem Jahr 2011, das heißt, es gab sicherlich auch schon vorher Fischsterben, das wird darin auch beschrieben, zuletzt aber im August 2019.
Die Ursachen sind noch immer nicht wirklich bekannt. Meiner Meinung nach wird man sie auch nie wirklich ermitteln. Sie, Frau Ministerin, haben es gerade bestätigt. Aber es gibt auch Sachverhalte und Ursachen, zu denen ich sage: Soll hier vielleicht irgendetwas verschleiert werden?
Nun sind es im August 2019 die Bürger aus Staßfurt, die nicht mehr willens waren, tote Fische und den Zustand der Bode sowie die seitens der Behörden und der Betreiber kommunizierten Stellungnahmen einfach hinzunehmen.
In der öffentlichen Sitzung des Umweltausschusses am 11. September 2019 führte die Umweltministerin zu den Folgemaßnahmen aus. Sie hat diese auch jetzt noch einmal aufgeführt, deshalb brauche ich sie nicht zu wiederholen. Sie ist auch kurz auf unseren Antrag eingegangen, allerdings wirklich nur ganz kurz. Ich möchte deshalb auf wesentliche Unterschiede zu dem Antrag der LINKEN hinweisen.
Die Aspekte, die die Ministerin hier vorbrachte, sind neu. Sie haben gesagt, es ist ein einsehbares Messprogramm, das auf der LHW-Seite präsentiert wird - das haben wir nicht gewusst.
Wir haben in unserem Änderungsantrag verlangt, ein online einsehbares Echtzeitmessportal sowie eine Task-Force für das Bode-System einzurichten, die auf die im Punkt 2 vom Messsystem festgestellten Grenzwertüberschreitungen hin sofort alarmiert wird und auf diese reagiert. Außerdem ist ein 24-Stunden-Alarmsystem einzurichten, über das Vereine und Bürger festgestellte Fischsterben sofort an die Task-Force melden können, um anschließend umgehend fachkompetent alle notwendigen Proben zu nehmen und Beweise zu sichern. Das ist im Prinzip die Crux an der ganzen Sache: die Probennahme und die Beweissicherung.
Die Landesregierung wird zudem aufgefordert, die CIECH Soda Deutschland zu verpflichten, ein dem Aufbau des Landeskontrollsystems entsprechendes elektronisches Eigenkontrollsystem einzurichten, das bei Grenzwertüberschreitungen ebenfalls automatisch sofort alarmiert usw.
Wir fordern zusätzlich, dass die Landesregierung mit den Hochschulen Sachsen-Anhalts ein Forschungsprojekt initiiert, das eine generelle Lösung zur Reinigung von Abwässern aus der Sodaproduktion zum Ziel hat, und dass die Landesregierung ein Schadstoffmonitoring an den betroffenen Fischarten und im Flusssediment durchführt. - Das sind die Unterschiede zu dem Antrag der LINKEN.
Ich bin gespannt, wann die nächsten Angaben kommen. Im Ausschuss hieß es noch, dass wir Ende 2019 damit rechnen könnten; jetzt heißt es, im ersten Quartal 2020. Es verschiebt sich also immer weiter nach hinten.
Aber immerhin hat DIE LINKE jetzt die Aufgabe übernommen, die eigentlich Sie, Herr Aldag, im Januar 2019 als grüne Pflichtaufgabe gehabt hätten.
Aber stattdessen - -
Aber stattdessen haben Sie mit Ihrem Kollegen Herrn Meister als Abgeordnetem der Regierungskoalition das von Ihrer Parteikollegin geführte Umweltministerium zur Einleitgenehmigung und zu den Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie befragt. Die Wasserrahmenrichtlinie soll gemäß dem Koalitionsvertrag in Sachsen-Anhalt eins zu eins umgesetzt werden. Allerdings sind wir in Sachsen-Anhalt ganz weit davon entfernt. Das wissen Sie auch, Herr Aldag. Eine Ursache dafür ist politisches Lavieren zwischen dem Koalitionsfrieden und den ökologischen Zielen, die Ihre Partei einmal vertreten hat und die, wie man heute sieht, offenbar auch nur die Opposition interessieren.
Herr Aldag, ich frage mich, wie das gehen soll, wenn sich das Land hier nicht in der Pflicht sieht, im Rahmen der Innovation, wie wir es beantragt haben, die emittierenden Unternehmen, wie beispielsweise CIECH Soda, damit zu beauflagen, dass hohe Salzfrachten und andere wassergefährdende Stoffe nicht in die Bode gelangen, sodass diese dadurch nicht weiter nachhaltig ökologisch verändert wird, sondern so zu handeln, wie es Recht und Ordnung und der Stand der Technik erfordern.
Ich zitiere Frau Ministerin aus dem Ausschussprotokoll:
„Die weitere Reduzierung stofflicher Belastungen zur Erreichung eines guten Gewässerzustandes in den Gewässern SachsenAnhalts ist nach wie vor ein wesentlicher Schwerpunkt des wasserwirtschaftlichen Handelns der Landesregierung.“
Offenbar ist man aber nicht in der Lage sicherzustellen, dass die der Wasserrahmenrichtlinie vorangegangenen Fachbeurteilungen der Zustandsbewertung der Gewässer, die zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie aufgestellt wurden, Berücksichtigung finden. Jedenfalls scheint das nicht für die Bode zu gelten. Zur Erinnerung haben wir das fachliche Urteil des Gewässerentwicklungskonzeptes der Begründung zu dem Änderungsantrag beigefügt.
Ich frage mich, wie hoch die Zahl der sogenannten Stör- und Zwischenfälle oder anderer Unfälle und Fischsterben dann ausfällt, wenn mit dem neuen Sodawerk bei unveränderten Einleitungsmethoden die Produktion am Ende auch noch erhöht wird.
Ich finde es im Übrigen mehr als traurig, dass die zuständigen Behörden nicht in der Lage sind, Fachpersonal zeitnah zur Probennahme zu schicken. Wir alle wissen, was zeitnah bedeutet: unverzüglich. Das heißt, die Maßnahme läuft an,
wenn die Meldung über die Gewässerverschmutzung eingeht, und nicht anderthalb Tage später, sodass logischerweise Fisch- und Wasserproben unbrauchbar sind und daher nichts zu ermitteln ist. Deshalb haben wir auch keine staatlichen Ermittlungen mehr.
Ja, okay. Einen kleinen Moment.
Ich sage den letzten Satz. Ein „Das geht nicht“ oder „Das gibt es nicht“ für technische Verfahren kann im 21. Jahrhundert nicht die Lösung des Problems darstellen, schon gar nicht in einem Land, das sich selbst dem Motto „moderndenken“ verpflichtet. -Vielen Dank.
Es wird eine Intervention. Ich möchte nur kurz darlegen, dass wir ebenfalls eine Selbstbefassung zu dem Thema „Verunreinigung in unseren Flüssen“ hatten. Im Übrigen stelle ich den Antrag, dass beide Anträge in den Umweltausschuss überwiesen werden.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Es ist eine Frage an den Abgeordneten und Kreistagsabgeordneten Herrn Erben. - Herr Erben, Sie bezogen sich auf die Krankenhausumlage. Würden Sie mir bestätigen, dass mit dem Beschluss des Kreistages, der wohl am 4. November 2019 herbeigeführt werden wird, die Kreisumlage steigen wird und dass dann letzten Endes die Kommunen für die Mehrinvestitionen aufkommen müssten? - Das kommt letzten Endes, wenn man so will, eigentlich der Krankenhausumlage gleich.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Werte Abgeordnete! Der Windkraftausbau steckt in einer Krise. Das steckt er in ganz Deutschland, vor allem aber im Vorzeigeland Sachsen-Anhalt. Aus diesem Grund
hat einen Monat nach dem Krisengipfel zur Windkraft der Bundeswirtschaftsminister Altmaier am 7. Oktober 2019 einen Maßnahmenplan vorgestellt, der den Windkraftausbau wieder in Fahrt bringen soll. Ziel des 18-Punkte-Aktionsplans ist es, mehr Akzeptanz und Rechtssicherheit zu schaffen, die stockende Genehmigungsvergabe für Windenergie zu beschleunigen, um den deutschen Markt wiederzubeleben - so zumindest Hermann Albers, Präsident des Bundesverbandes Windenergie.
Nun gut, einzelne Maßnahmen wurden bereits von Herrn Meister und von unserem Wirtschaftsminister Prof. Willingmann im letzten Plenum angesprochen. Aber worum geht es? - Wegen der Kürze der Zeit möchte ich nur auf die Punkte des Plans eingehen, die sich tatsächlich umfassend mit dem Umweltschutz befassen. Das sind zum ersten das Bekenntnis zum Klimaschutz auf allen politischen Ebenen, zweitens das Aufweichen der Abstandsregelungen, drittens das Vereinfachen von Planungs- und Genehmigungsverfahren und viertens die Lockerung und Standardisierung des Artenschutzes und damit verbundene Eingriffe in das Bundesnaturschutzgesetz und damit die Aushebelung des Tierschutzes.
Der erste Punkt ist das Bekenntnis zum Klimaschutz und damit zum Ausbau der erneuerbaren Energien. Dem müsse, so der Plan, die Umsetzung von konkreten Maßnahmen für mehr Genehmigungen von Windenergieprojekten folgen. Der Klimaschutz und die Energiewende würden in der Bevölkerung breit unterstützt, heißt es da. Politische Entscheidungsträger auf allen Ebenen müssten unter anderem aktiv für die Notwendigkeit der Nutzung der Windenergie an Land als Beitrag zum Klimaschutz werben.
Meine Damen und Herren! Der Bundeswirtschaftsminister liegt hier mit seiner Argumentation völlig falsch; denn würde er die Augen und Ohren beim Volke haben, würde man leicht mitbekommen, dass die Akzeptanz für einen weiteren Windkraftausbau bei der Bevölkerung immer mehr und mehr schwindet, und das ist auch gut so.
Warum im Namen des Klimaschutzes noch Tausende rotierende und krankmachende Industrieanlagen in die Landschaft stellen, die eh keine Grundlastfähigkeit leisten können? - Ich für meinen Teil werde den Teufel tun und bei den Bürgern darum werben, dass sie sich einen Windpark vor die eigene Haustür stellen sollen.
Im zweiten Punkt des Maßnahmenplans will man die bestehenden Abstandsregelungen anfassen. Abstände sollen endlich auf der Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes statt pauschaler Abstandsregeln gelten. Hierbei dürfte jedem
aber klar sein, wenn die Begründung dafür die Eckpunkte des Klimaschutzprogramms sind, dass laut Bundes-Immissionsschutzgesetz eben nicht die Kritik an der Belästigung durch Lärm, Infraschall und Schattenschlag, die die Akzeptanz der Bevölkerung zu Recht beeinträchtigen, im Vordergrund steht. Ziel ist es, auf Biegen und Brechen für die Windenergie Flächen zu gewinnen. Es sollen jetzt nicht nur in Sachsen-Anhalt, sondern deutschlandweit 2 % der Landesfläche sein.
Die Einführung bundeseinheitlicher Pauschalabstände würde einen faktischen Ausbaustopp der Windenergie bedeuten, heißt es im Plan, und jetzt kommt’s: Bereits ein Mindestabstand von 1 000 m würde die aktuelle Flächenkulisse um 20 bis 50 % reduzieren. Das heißt, ein Zubau an Windenergiekapazität gegenüber dem Status quo wäre auf der verbleibenden Fläche faktisch nicht möglich. Man solle generell auf pauschale Abstandsvorgaben verzichten.
Hohes Haus, die Abstandsregeln gibt es nicht für umsonst, und werte Regierende, wenn Sie wirklich vorhaben, den Mindestabstand von 1 000 m zur Wohnbebauung aufzuweichen, dann ist Ihnen nicht mehr zu helfen.
Nun gut, Sie leben ja nicht in unmittelbarer Nähe eines Windparks, hören nicht, wenn ab bestimmten Windgeschwindigkeiten und Windrichtungen die Rotorblätter und der Mast anfangen, zu pfeifen, in wechselnder Lautstärke, von jedem individuell und nicht standardisierbar verschieden wahrnehmbar, andauernd, tags, nachts oder wenn der Schlagschatten sich wiederkehrend in Ihrem Gesicht wiederfindet, während Sie eigentlich Ihren Feierabend im Garten genießen wollen. Ganz toll. Diese Lebensqualität wünscht man sich.
Deshalb bekennt sich unsere Fraktion zu den bisher angewandten Abstandsempfehlungen zur Ausweisung von Windenergiegebieten im Hinblick auf Natur-, Landschafts- und Wasserschutz und insbesondere auf die Siedlungsgebiete. So haben wir das auch beantragt.
Im Punkt 3 geht es um den Artenschutz, der vom Windkraftkrisengipfel als zentrales Hemmnis beim Ausbau der Windenergie ausgemacht wurde. Für Sachsen-Anhalt ist das im Übrigen nicht zutreffend. Ich zitiere aus unserer Anfrage 7/5006:
„Aus den in Anlage 1 erfassten Klageverfahren lässt sich eine Behinderung des Windenergieausbaus aufgrund von übertriebenen Artenschutzanforderungen eben nicht herleiten.“
Also, Herr Prof. Willingmann - er ist leider nicht da - und Herr Meister, den von Ihnen identifizierten Zielkonflikt gibt es nicht, und offenbar funktionieren dann wohl auch unsere Planungsverfahren.
Weiter heißt es im Plan, dass sich die Bestände zahlreicher windkraftsensibler Greif- und Großvogelarten in den vergangenen Jahrzehnten stark erholt hätten und sich die Bestandslimitierung vielmehr aus mangelndem Nahrungsangebot, klimatischen Verhältnisse und Veränderungen in den Lebensräumen, die das Grundrisiko für das Überleben des Individuums erhöhten, ergebe.
Zum Punkt 1 kann ich nur sagen: Erholung der Bestandszahlen, das ist mir jetzt echt neu und steht auch im Widerspruch zu den Aussagen der staatlich anerkannten Vogelschutzwarten und den aktuellen Studien.
Zu den anderen Punkten: Wer, bitte schön, ist eigentlich verantwortlich dafür, dass diese Arten weder Lebensraum noch Nahrung finden? Wessen Politik ist es denn? Wessen Agrar- und Klimapolitik der letzten Jahre zeigt sich denn in diesem Bild?
Die glorreiche Idee der schon länger Regierenden, flächendeckend Energiepflanzen anzubauen - auch dafür gibt es seit 1990 veröffentlichte, auch online zugängliche Monitoringdaten des Dachverbandes der Deutschen Avifaunisten. Mit dem EEG-geförderten Anbau von Mais haben Sie begonnen, den nach der Förderung der Brachen erfolgten Abwärtstrend der Vogelarten der Agrarlandschaft brachial zu beenden. Das betrifft neben dem Rotmilan auch die Grauammer, den Ortolan, die Wachtel und eben die Feld- und Heidelerchen, die wir auf unseren Äckern nicht mehr hören.
Die grüne Energiepolitik hat Bauern zu Energiemüllern degradiert, die entsprechend der Förderung Energiepflanzen anbauen oder ihren wertvollen Acker für Windenergie zur Verfügung stellen. So bezeichnete der Wirtschaftsminister auf dem Ernährungskongress am Dienstag die Börde als europäische Kornkammer und beklagte hingegen die abnehmende Nutzfläche zum Nahrungsmittelanbau. Dass eine Ursache die Flächenversiegelung durch Windenergieanlagen ist, Herr Minister, ist Ihnen hoffentlich bekannt.
In den Maßnahmepunkten 3.2 und 3.3 kommt dann endlich die Katze aus dem Sack. Im Zweifel soll man sich eben für die Windenergie entscheiden. Es ist nicht zu fassen, meine Damen und Herren.
Kommen wir zur Forderung nach einem bundesweiten Artenschutzportal. Herr Meister, das forderten Sie ja auch neulich im Plenum. Fundierte wissenschaftliche Daten über die Arten sollen
über eine Servicestelle zusammengetragen und zur Verfügung gestellt werden. Da ist die Frage: Ich glaube nicht, dass Sie die Planungssoftware unserer regionalen Planungs- und Entwicklungsgesellschaften kennen. Oder, Herr Meister? Ich weiß es nicht.
Da kann man sich nämlich jede Fundstelle, sprich jeden Greifvogelhorst, anzeigen lassen, der im Rahmen des Monitorings erfasst wurde. Wählen Sie dann nur die Horste der sogenannten windsensiblen Arten aus, auf die das BirdscanProgramm derzeit programmiert wird. Lassen Sie das Programm die Abstände nach dem Helgoländer Papier einzeichnen und dann schauen Sie mal nach, wie viele Windenergieanlagen dann überhaupt in Sachsen-Anhalt stehen dürften. Es dürfte nämlich nur ein Bruchteil dessen sein, was wir tatsächlich da haben.
Kommen wir in den Bereich des Maßnahmenplans, der - auch wenn durch Urteile von Verfassungsrichtern angestoßen - dem Grundgesetz widersprechen dürfte, Klimaschutz gegen Artenschutz ausspielt und ein Eingeständnis ist, dass man dann, wenn Abläufe der Natur oder das Verhalten einzelner Arten nicht in drei Worten normiert darstellbar sind, in die bekannte Denkweise von Descartes verfällt und dies mit einer technischen Anleitung Artenschutz verschleiert.
Verhaltensbiologie ist kein normierter Vorgang, der technisch angeleitet werden kann, meine Damen und Herren. Sie ist die Darstellung der Entwicklung der Arten in ihrer Auseinandersetzung mit den Umweltprozessen innerhalb der ökologischen Nische, an die sie sich im Zeitraum der Evolution angepasst haben. Der Wirtschaftsminister hat diese Standardisierungsente in seiner letzten Rede ebenfalls aufgegriffen.
Werte Kollegen! Wird der Plan, wie er hier vorliegt, tatsächlich umgesetzt, will ich im Zuge der Förderungen von Biodiversität, Naturschutzprojekten, Artenschutzprojekten usw. nie wieder in diesem Hause etwas davon hören.
Wie ich es bereits vor langer Zeit schon einmal an diesem Ort sagte: Hören Sie auf, künstliche Korridore für Natur und Tier zu schaffen und ringsum ein einziges Industriegebiet zu errichten.
Hören Sie auf, im Namen des Klimaschutzes und grüner Energie in bestehende Waldflächen eingreifen zu wollen. Der Wald ist unsere CO2Senke, nicht die Windenergie. Wann kommt dies endlich wieder aus den Köpfen?
Und hören Sie auf, den Menschen Vorschriften zu machen und Gesetze wie das Baugesetzbuch,
das Bundesnaturschutzgesetz oder gar das Tierschutzgesetz ändern zu wollen, nur um die Lobby der erneuerbaren Energien zu befriedigen.
Und hören Sie auf, Natur und Tier zu vertechnisieren und einen Normalzustand zu erwarten. Auch das sagte ich schon einmal: Die Natur lebt, sie ist nicht steril und hält sich nicht an Ihre Gesetzgebungen und Erlasse.
Die AfD wird einer Aufweichung der bisher festgestellten Standards und des Bundesnaturschutzgesetzes keinesfalls zustimmen. Das ist Teil unseres Antrages. Die Zahl der Windenergieanlagen reicht aus. Es gibt kein unbegrenztes Wachstum von Windenergie auf einer begrenzten Fläche, weder in der Zahl noch in der Höhe. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Scheurell, es ist ja gut und schön, dass das von den Planungsgesellschaften ausgewiesen wurde. Das weiß ich natürlich auch. Aber Sie wissen schon, dass 942 Anlagen eben nicht in Vorranggebieten stehen?
Tun Sie doch bitte nicht so, Frau Eisenreich, als würden wir uns nicht dafür interessieren und nicht für alternative Energien zur Verfügung stehen. Wir haben in der letzten Sitzung des Umweltausschusses darüber gesprochen. Wir hatten einen Selbstbefassungsantrag zu Energiealternativen eingereicht. Da konnte uns vom entsprechenden Staatssekretär beispielsweise nichts zur Neutrino-Technologie gesagt werden, deren - wohlgemerkt - Investitionsstandort mittlerweile Halle ist, die dort auch entsprechend ausgewiesen ist und wozu es auch Förderpläne geben soll.
Also, wir sind definitiv technologieoffen und informieren uns. Aber von den LINKEN und selbst vom Ministerium kam dazu im Umweltausschuss leider gar nichts. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Wir haben heute schon gehört, worum es im Antrag der Fraktion der LINKEN geht. Ich gehe deshalb größtenteils nur auf unseren Antrag ein.
Grundsätzlich ist es zu begrüßen, auch das, was die CDU-Fraktion gesagt hat. Die Frage ist allerdings, ob es immer nur beim Gesagten bleibt oder ob auch Taten folgen. Aktuelle Fälle zeigen mir, dass das nicht so ist.
Die damit verbundene Unterstützung und Förderung des Ehrenamtes, nämlich aller Anglervereine in Sachsen-Anhalt, die um die 50 000 Menschen ausmachen, die durch das Fischereiausübungsrecht in der Pflicht stehen, die Fischbestände zu hegen, begrüßt auch die AfD-Fraktion ausdrücklich, vor allem das Engagement der IG Bodelachs, die im FFH-Gebiet Selke und Bode massiv gegen Bauwerke und Verschmutzungen kämpft und nicht müde wird, dagegen das Wort zu erheben.
Was ist unsere Motivation für unseren Altersnativantrag? - Ja, nach einem konstant heißen und trockenen Sommer führten Gewässer Niedrigwasser oder lagen gar partiell trocken. Das hat sich wiederholt; im Jahr 2018 hatten wir das schon einmal. Sauerstoffmangel und Nährstoffüberangebot sind bekannte Stresssignale unserer Gewässer, von Versalzungen und Schadstofffrachten abgesehen. Darüber haben wir im Ausschuss wiederholt debattiert. Ein Konsens war meines Erachtens allerdings nicht zu erreichen.
Auch die Bauern und Waldbesitzer bangten schon im Frühsommer 2019 um ihre Ernten und warnten vor den Auswirkungen eines zweiten trockenen Sommers in Folge, auch und gerade für den Wald. Dieses Fiasko ist nun allgegenwärtig und erreicht Katastrophenstatus.
Dabei überrascht es doch, wenn im Videotext des MDR am 25. Juni 2019 vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt berichtet wird, dass die Rappbodetalsperre trotz Hitze voll sei. Ferner heißt es - ich zitiere -: Der Stausee sei mit etwa 95 Millionen m3 Wasser sehr gut gefüllt. Damit reiche das Wasser bis einschließlich diesen Winter. Die Menschen müssten ihren Wasserverbrauch daher nicht einschränken.
Ich sehe darin ein Problem, muss ich ganz ehrlich sagen. Wie wäre es, den Menschen klarzumachen, dass Wasser eine kostbare, lebensnotwendige Ressource ist, mit der eben nicht unverhältnismäßig viel herumgeplanscht werden kann, gerade bei den derzeitigen trockenen Verhältnissen? Entspannt hat sich die Lage nämlich längst noch nicht.
Ausbleibender Regen und hohe Temperaturen sind aber nicht die einzigen Gründe für ein lokales Fischsterben gewesen. Man muss alle Ursachen in Betracht ziehen, werte LINKE. An einigen Stellen war das Fischsterben eben auch hausgemacht - mussten doch erst die Angler beim Ministerium auf die trocken gelegte Selke inklusiver
toter Fische hinweisen, damit das Wehr bei Gatersleben geöffnet wurde und der Fluss wieder durchgängig fließen konnte. Wer ist zuständig für das Wehr? - Der LHW.
Hinzu kommt das wiederholte Fischsterben - wir haben es heute schon gehört; ich habe fast gedacht, dass die LINKE den Fall vergisst - durch die genehmigten Einleitungen in die Bode bei Staßfurt. Wird jemand zur Verantwortung gezogen? Wir werden es sehen. Ich habe die Hoffnung jedenfalls aufgegeben. Es ist nur blöd, dass es die AfD gibt, die es genau wissen will.
Dass man an einer öffentlichkeitswirksamen Aufarbeitung und Prüfung mancher Fälle nicht interessiert ist, macht genau dieser Fall Staßfurter Bode deutlich. Mein Akteneinsichtsgesuch über den Störfall bei CIECH Soda in Staßfurt geht mittlerweile in die siebte Woche ohne Beantwortung. Dabei will ich doch nur einen Termin. Was macht man denn so lange, doch nicht etwa die Akten schönen? Zu dieser Vermutung muss ich mittlerweile schon fast kommen.
Auch die Fachaufsichtsbeschwerden dauern mittlerweile so lange, bis auf eine, beim Landrat. Diese habe ich zurückbekommen. Allerdings wird nur mitgeteilt, dass es an die obere Wasserbehörde zur Bearbeitung weitergeleitet wurde. Herr Landrat, ich muss Sie fragen, hat Ihre untere Wasserbehörde etwa doch keine Verpflichtungen. Ist die Kontrollbehörde für die in Eigenkontrolle des Unternehmens genommenen Proben nicht Ihre Behörde? Gehört es nicht zur Aufgabe der Mitarbeiter Ihres Umweltbereiches, unverzüglich an Ort und Stelle Wasser- und Fischproben zu veranlassen, wenn sich die Bode wieder einmal milchigweiß färbt und Fische über Tage bäuchlings oben schwimmen?
Ich will jetzt nicht alle Mitarbeiter der zuständigen Behörde über einen Kamm scheren. Möglicherweise machen sie alle ihre Arbeit, und dann auch nach Anweisung. Wie wir wissen, fängt der Fisch bekanntlich vom Kopf her an zu stinken.
Über bekannte Sprachrohre wird dann meistens kommuniziert, wie weit man mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und dem Artenschutz sei, dass das alles nicht so schlimm und wie fortschrittlich man sei. Wenn man aber hinter die Kulissen schaut und nachfragt, dann kommen keine Antworten oder nur Fragezeichen.
Die umfangreichen Bemühungen der Anglerschaft bezüglich der Gewässer werden ausgerechnet vom Land konterkariert, sei es durch Baumaßnahmen oder eben durch die offensichtliche Legitimierung des Fischsterbens in Staßfurt. Ich kann Ihnen sagen: Die Angler fragen sich, ob sie eine Kloake wie in Staßfurt überhaupt mit Fischen neu
besetzen sollten. Das kann nicht Sinn der Sache sein.
Deshalb ist dies auch eine Forderung in unserem Antrag. Wie ich jetzt gehört habe, auch von der Ministerin, wäre es gut, darüber im Ausschuss zu sprechen. Deshalb bitte ich darum, beide Anträge an den Ausschuss zu überweisen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich habe eine Frage. Die DK 0 wird von der Kreisverwaltung genehmigt; dennoch müssen Umweltverträglichkeitsprüfungen stattgefunden haben, bei denen letztlich auch die Allgemeinheit und die Infrastruktur eine Rolle spielen. Hat im Genehmigungsverfahren eine Umweltverträglichkeitsprüfung in diesem Sinne stattgefunden?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete des Hohen Hauses! Lassen Sie die Bürger in Brüchau und in Kakerbeck nicht im Stich!
Die unendliche Geschichte der Bohrschlammdeponie Brüchau, die bereits im Jahr 1971 begann, wird von einer hartnäckigen Beschwichtigungs- und Vertuschungspolitik der Landesbehörden und der Landesregierung begleitet. Die AfD in Sachsen-Anhalt stellt nunmehr ihren vierten Antrag auf eine vollständige und nachhaltige Sanierung der Bohrschlammdeponie Brüchau. Wieder ist es die AfD, die die Rechtmäßigkeit einfordert, Missstände benennt und akzeptable Lösungen, die dem Wohl der Allgemeinheit und vor allem der Gesundheit der ortsansässigen Bürger dienen, einfordert.
Wer oder was ist die Bohrschlammdeponie Brüchau? - Kurz zur Historie. Eine ehemalige sogenannte Bürgermeistergrube für Hausmüll wurde mit Schadstoffen, Abfällen und letztlich mit giftigen Bohrschlämmen verfüllt. Eher aus der Not geboren wurde sie zweckentfremdet von der DDR-Erdgasindustrie als Schadstofflager genutzt.
Nach Angaben der Landesregierung in SachsenAnhalt befinden sich auf dem Grund des Silbersees zum Beispiel 250 t Quecksilber, 9 000 t Säu
ren und 1 400 kg Arsenstoffe - toxischer Sondermüll, der in Brüchau auf einer gerade einmal knapp 80 cm dicken Mergelschicht lagert, die den einzigen Schutz für das Grundwasser bildet. Bedeckt ist der Bohrschlamm mit etwa 1 m Wasser, damit es zu keinen giftigen Dämpfen kommt. Damit ist die Deponie Brüchau eine der gefährlichsten Giftmülldeponien Deutschlands.