Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Minister, Sie haben jetzt eine ganze Menge aufgezählt, was wir schon alles so schön machen. Unter dem Strich kam aber wieder heraus, dass Sie das, was wir eigentlich in unserem Antrag fordern, eben noch nicht machen.
Deshalb möchte auch ich noch einmal aus dem Wohnungsmarktbericht Sachsen-Anhalt 2018 zitieren, den Sie eben löblich hervorgehoben haben, dass wir schon alles machen und gut sind. Auf Seite 127 steht:
„Insofern kann ein behutsamer sozialer Wohnungsbau bzw. Modernisierungsförderung helfen, auch künftig breiten Schichten der Bevölkerung den Zugang zu Wohnen in zeitgemäßem Standard zu ermöglichen.“
Inwieweit haben Sie denn hierzu schon die Initiative ergriffen, um das umzusetzen? - Das ist die erste Frage.
Die zweite Frage: Sie haben vorhin zu Recht gesagt, dass die Entflechtungsmittel jetzt ausgelaufen seien. Das Problem ist, dass wir den sozialen Wohnungsbau nur noch zweckgebunden fördern können.
Eine Aussage aus dem Ausschuss ist, dass das Land befürchtet, dass Mittel in Höhe von knapp 30 Millionen € von Sachsen-Anhalt nicht abgerufen bzw. nicht zweckentsprechend eingesetzt werden können. Ist diese Aussage so richtig oder habe ich etwas falsch verstanden?
Zur ersten Frage nach dem Wohnungsmarktbericht. Ich habe vorhin gesagt, wir haben eine Richtlinie in Erarbeitung, nach der es möglich sein wird, auch sozialen Neubau zu fördern. Allerdings sehen wir bei einem Leerstand von 14 % der Wohnungen, bei manchen Wohnungsunternehmen teilweise von bis zu 30 % und mehr, Probleme, sodass wir lieber in die Bestände investieren sollten.
Es gibt viele Wohnungsunternehmen. Ich sage es an dieser Stelle: Wir haben in den letzten 20 Jahren viele Plattenbauten, Fünf- und Sechsgeschosser aus DDR-Zeiten, zurückbauen müssen, weil die Wohnungsunternehmen festgestellt haben, dass ab der vierten Etage keiner mehr wohnen wollte.
Diese Plattenbauten brauchen wegen des Aufzugsprogramms nun nicht mehr abgerissen zu werden. Dieses Aufzugsprogramm ist wirklich eine große Sozialmaßnahme insbesondere für Ältere und auch für Familien.
Ich habe aber schon gesagt, dass wir auch ein Neubauprogramm auflegen werden, um die Mittel vom Bund abzurufen. Diese Mittel können auch übertragen werden, wenn wir diese gesamten Mittel in diesem Jahr nicht abrufen.
Es gibt keine weiteren Fragen. Dann danke ich dem Herrn Minister für die Stellungnahme der Landesregierung. - Für die SPD-Fraktion spricht jetzt der Abg. Herr Hövelmann. Herr Hövelmann, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE enthält wichtige Themen. Ja, Wohnen ist ein Grundrecht. Ja, das Loblied auf die Wohnungsgenossenschaften und die kommunalen Wohnungsunternehmen singen wir gern mit.
Sie sind in Sachsen-Anhalt eine wichtige, wenn nicht die wichtigste Säule, um bezahlbaren Wohnraum gerade für mittlere und untere Einkommen
bereitzustellen. Und ja, es ist auch richtig, dass Wohnen bezahlbar bleiben muss und dass wir eine soziale Durchmischung in den Wohnquartieren brauchen. Sie werden fragen, warum wir dem Antrag dann nicht zustimmen.
Das werden wir nämlich nicht tun, sondern wir beantragen, ihn in den LEV zu überweisen. Wir stimmen nicht zu, weil die Forderungen, die Sie im zweiten Teil Ihres Antrags aufstellen, widersprüchlich und bedingt einseitig sind.
Ein Beispiel für die Widersprüchlichkeit: In Ihren Forderungen schreiben Sie unter Punkt 1 - ich zitiere -:
„Die Förderung erfolgt nur noch für sozial orientierte Wohnraumschaffung und Ertüchtigung und nicht mehr für privates Wohneigentum.“
In Satz 2 schreiben Sie dann, unter welchen Bedingungen Fördergelder an Privatinvestoren vergeben werden sollen.
Zu der Wohnraumförderung selbst. Erstens. Die Mittel für die Wohnraumförderung werden und wurden bisher für das Aufzugsprogramm - also barrierefreies Wohnen -, für altersgerechtes Wohnen, für die energetische Sanierung von Gebäuden und für die Sanierung von leer stehenden Wohnungen als sozialer Wohnraum verwendet. Das ist auch gut so und muss so bleiben. Deshalb ist die Fokussierung auf die Miethöhe einseitig. Denn sozialer Wohnungsbau bedeutet die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum, und zwar für die vielfältigen Bedürfnisse einer immer älter werdenden Gesellschaft, die noch dazu mit dem Klimawandel fertig werden muss.
Zweitens. Ja, wir brauchen eine Nachjustierung der Wohnraumförderung. Wenn nach einem Bericht der Bundesregierung Sachsen-Anhalt im Jahr 2019 das einzige Bundesland war, in dem es keinen sozialen Wohnungs- und Neubau gab, dann kann das nicht so bleiben. Und ja, wir haben statistisch gesehen genügend sozialen Wohnraum. Auch bei den kommunalen Wohnungsunternehmen und -genossenschaften gibt es zum Teil einen erheblichen Leerstand. Aber wir haben trotzdem Bedarf nach sozialem Wohnungs- und Neubau, zum Beispiel bei sehr kleinen Wohnungen, vor allem aber auch bei großen Wohnungen für Familien mit mehreren Kindern.
Das ist im Übrigen auch ein Instrument der Quartiersentwicklung. Dort, wo Leerstand durch Abriss beseitigt wird, ist eben auch Neubau denkbar, um die Quartiere aufzuwerten. Im Moment gilt in Sachsen-Anhalt der Grundsatz: Untere Einkommen bekommen die sanierte Platte, schöne Neubauten sind für die oberen Einkommen reserviert.
Drittens. Städtebaufördermittel haben auch die Funktion, städtebauliche Missstände zu beseitigen; Stichwort: Schrottimmobilien. Wenn Sie Privatbesitzer von der Städtebauförderung ausschließen, dann verabschieden Sie sich in weiten Teilen des Landes davon, den Leerstand zu beseitigen und den Verfall von Baudenkmalen aufzuhalten. Wir wollen das nicht.
Wir reden hier nicht von Wohnungsgroßkonzernen wie der Deutsche Wohnen. Denen muss man tatsächlich keine Fördermittel zur Verfügung stellen. Aber die Hausbesitzer, die städtebauliche Missstände beseitigen wollen, die vernünftig mit ihren Mieterinnen und Mietern umgehen und für die eine vermietete Wohnung auch Altersvorsorge ist, sind und bleiben Partner der Stadtentwicklung und können natürlich auch Fördermittel bekommen.
Was uns im Ausschuss wirklich interessiert, ist die Frage, wie Sie einen landesweiten Mietpreisdeckel auf KdU-Niveau für Geringverdienerinnen und Geringverdiener installieren wollen. Der Minister ist darauf bereits eingegangen. Wie wollen Sie diese freiwillige Verpflichtung in einer landesweit verbindlichen, vielleicht sogar gesetzlichen Regelung verankern? - Auf die Antwort darauf sind wir gespannt. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Fragen sehe ich keine. Dann danke ich Herrn Hövelmann für den Redebeitrag. - Für die AfDFraktion spricht jetzt der Abg. Herr Kirchner. Jetzt haben Sie das Wort, Herr Kirchner.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Werte Abgeordnete! Hohes Haus! Natürlich muss das Wohnen in Sachsen-Anhalt insbesondere für Familien mit Kindern und für ältere Menschen mit geringem Einkommen bezahlbar sein. Das ist es aber bereits. Der Mietpreis in einem Segment am Wohnungsmarkt resultiert vor allem aus dem Verhältnis zwischen Wohnungsangebot und Wohnungsnachfrage. Im Falle eines Angebotsüberhangs sind die Mietpreise auf dem Wohnungsmarkt relativ niedrig. Im Falle eines Nachfrageüberhangs sind sie relativ hoch.
Damit sind wir bei dem entscheidenden Punkt angelangt, warum der vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE scheinheilig und auch unglaubwürdig ist. Meine Damen und Herren von der Linksfraktion, Ihre Politik der ungezügelten Masseneinwanderung ist doch dafür verantwort
lich, dass in Teilen Sachsen-Anhalts ein Mangel an günstigem Mietraum für einheimische Familien mit Kindern, für Rentner und für andere einkommensschwache Gruppen vorherrscht. Sie locken doch illegale Zuwanderer zumeist aus afrikanischen und arabischen Ländern sowie aus der EU - es sind Armutszuwanderer - nach Deutschland. Natürlich kann jede Wohnung, insbesondere in kostengünstigen Lagen, nur einmal vergeben werden: entweder an einheimische Mieter oder an Wohlstandszuwanderer aller Herren Länder.
- Ja, das ist so. - Seit 2015 sind Tausende illegale Zuwanderer nach Sachsen-Anhalt geströmt und besetzen deutschen Wohnraum. Dadurch entsteht in Teilen Sachsen-Anhalts eine mitunter drastische Nachfrage. Damit befeuern Sie, werte LINKE, den Verdrängungswettbewerb.
Es kommt dann natürlich zu Mietwucher und zu der von Ihnen im Antrag erwähnten Gettoisierung - eine Gettoisierung, die man in meinem Wahlbereich in Magdeburg Nord seit einigen Jahren beobachten kann und die katastrophale Auswirkungen auf die Gesundheit, die Sauberkeit und das demokratische Zusammenleben hat.
Selbstverständlich fordert meine Fraktion erschwinglichen Wohnraum für Geringverdiener, auch in attraktiven Lagen. Natürlich ist Wohnen ein soziales Grundrecht und ein menschliches Grundbedürfnis. Natürlich müssen Städtebau und Wohnraumförderung sozialverträglich und gerecht erfolgen. Natürlich müssen die Sanierung und die Modernisierung von Mietwohnungen derart erfolgen, dass für einkommensschwache Haushalte der Verbleib in den Wohnungen gewährleistet ist.
Zur Wahrheit gehört aber auch, dass Zuwanderer aus Drittländern und Armutszuwanderer aus der EU immer auch Wohnraummangelverursacher sind. Wir von der AfD-Fraktion sind die Einzigen, die diese Ursache für Wohnraummangel beseitigen wollen. Dadurch wollen wir dazu beitragen, dass für unsere einheimische Bevölkerung wieder genug Wohnraum in attraktiven Lagen, gerade auch in großen und mittelgroßen Städten, vorhanden ist.
Sie stehen mit Ihrer Politik, werte LINKE, für das genaue Gegenteil: für Gettoisierung, für Parallelwelten, für Wohnraummangel und für Gegengesellschaften. Das lehnen wir ab. - Vielen Dank.
Fragen sehe ich keine. Dann danke ich Herrn Kirchner für den Redebeitrag. - Für BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN spricht jetzt Frau Lüddemann. Frau Lüddemann, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte LINKE, bei Ihren Vorbemerkungen bin ich natürlich erst einmal grundsätzlich bei Ihnen: Wohnen ist ein Grundrecht. Auch für uns GRÜNE darf Wohnraum natürlich zu keinem reinen Spekulationsobjekt werden, das rein auf Rendite hin optimiert ist.
Damit hören die Gemeinsamkeiten aber auch schon auf. Denn wenn ich mir den Wohnungsmarkt in Sachsen-Anhalt anschaue - ich habe für die Debatte extra mit Vertretern von Wohnungsgesellschaften und Stadträten gesprochen, um nicht voreingenommen zu sein -, dann stelle ich fest, dass dieser sich deutlich anders darstellt, als Sie das wahrnehmen. Ich muss das einfach einmal so deutlich sagen.
In Berlin mag das anders sein. Es gab die Debatte um die Enteignung von Deutsche Wohnen und den Mietpreisdeckel; darüber ist auch in Hamburg diskutiert worden. Die GRÜNEN haben sich an der Stelle auch, wie ich finde, mit guten Argumenten dagegen entschieden, obwohl die Situation dort deutlich anders ist als bei uns in SachsenAnhalt. Das muss man natürlich auch dazusagen.
Wohnen wird in vielen Teilen des Landes deutlich teurer. Aber wenn man sich die Statistik in Sachsen-Anhalt anschaut, dann stellt man fest, dass unsere Steigerungsraten im Bundesvergleich immer deutlich unterdurchschnittlich sind. Auch die Durchschnittsmieten hierzulande bewegen sich immer am untersten Rand.
Es gibt in Magdeburg und Halle einen Bedarf an Wohnraum für Menschen mit geringeren Einkommen; das ist richtig. Aber ich sehe nicht, dass wir das Problem mit den von Ihnen vorgeschlagenen Instrumenten lösen können. Die reine Miethöhe ist nämlich nicht das entscheidende Problem in Sachsen-Anhalt. Wir haben bei einigen wenigen Segmenten Lücken, zum Beispiel bei kinderreichen Familien oder bei Menschen, die auf barrierefreien Wohnraum angewiesen sind. Aber genau deswegen haben wir beispielsweise das Wohnaufzugsprogramm ins Leben gerufen: um an den Stellen, an denen wir Defizite haben, nachzusteuern. Wir brauchen gezielte Angebote und das Fahrstuhlprogramm ist wirklich sinnvoll. Ich glaube auch, dass die Gelder dort sehr gut angelegt sind.
Die Wohnvorgaben, die Sie fordern - 20 % Sozialwohnungen pro Neubau -, oder die Forderung nach einem landesweiten Mietdeckel - darauf sind die Kollegen vor mir schon eingegangen - kann ich gar nicht abschließend beurteilen. Aber mir
stellen sich, ähnlich wie dem Kollegen Hövelmann, sehr viele Fragen dazu, wie Sie das landesweit auf den Weg bringen wollen.