Monika Hohmann
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Jeder von Ihnen hat es bereits hinter sich, viele von Ihnen sicherlich mit Freude und Neugier, einige vielleicht auch mit etwas Unsicherheit oder Ängstlichkeit. Es geht um den Tag Ihrer Einschulung.
Ich behaupte einmal, dass alle hier Anwesenden zuerst ihre Zuckertüte erhalten haben und danach den ersten Schultag in der Schule absolvierten.
In Sachsen-Anhalt war dies bis zum Schuljahr 2018/2019 auch möglich. Doch dann geschah etwas, was aus meiner Sicht einem Schildbürgerstreich gleichkommt. Was war geschehen? - Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration gab einen Erlass mit Datum vom 13. Mai 2019 zur Regelung der Betreuung künftiger Erstklässlerinnen und Erstklässler an den Schultagen im neuen Schuljahr heraus. Es war nämlich der Auffassung, dass an den Schultagen des neuen Schuljahres, die also vor dem Termin der Einschulung der neuen Erstklässler liegen, also der Donnerstag und Freitag, kein Betreuungsanspruch von bis zu acht Stunden täglich, besteht.
Das Ministerium vertrat die Meinung, dass der Betreuungsanspruch als Schulkind im Hort zu werten ist und damit lediglich für maximal sechs Stunden zu gewähren wäre. Das heißt, die Einzuschulenden müssten nach der Auffassung des Sozialministeriums ihrer Schulpflicht nachkommen und bereits an beiden Tagen vor der Einschulung die Schule besuchen.
Doch damit nicht genug. - Das Bildungsministerium verfügte im Ergebnis dessen, ebenfalls im Jahr 2019, dass diese Kinder nun für vier Stunden am Vormittag in der Schule betreut werden sollten und anschließend in den Hort gehen. Nun kommt es: Außerdem wurde vorgeschlagen, es den Schulen doch künftig freizustellen und zu ermöglichen, ihren Einschulungstermin auch um eine Woche vorzuverlegen.
Somit, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben wir in Sachsen-Anhalt einen Flickenteppich, der dazu führte, dass es diesbezüglich eine Petition im zuständigen Ausschuss gab. Der Petitionsausschuss überwies diese Petition an den
Sozial- und den Bildungsausschuss und bat um eine schriftliche Stellungnahme.
Um hierzu Klarheit zu erhalten, hat der Bildungsausschuss den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst gebeten, diesen Sachverhalt zu prüfen. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst kam in seiner Einschätzung zu folgendem Ergebnis:
Da mit dem Unterricht erst nach dem Tag der Einschulung begonnen wird, müsste die Betreuung eines Erstklässlers in der Zeit zwischen dem allgemeinen Schulbeginn und dem Tag der Einschulung in der Weise erfolgen, dass dieser, so wie ein Schulkind während der Schulferien, einen Anspruch auf Betreuung von bis zu acht Stunden je Betreuungstag hat.
Dieser Auffassung schloss sich der Bildungsausschuss an und übersandte die Stellungnahme an den Petitionsausschuss. Doch bevor der Petitionsausschuss hierzu eine Einigung erzielen konnte, zog der Petent - nachvollziehbar - nach anderthalb Jahren seine Petition zurück.
Nun stehen wir genau wieder am Ausgangspunkt und möchten heute mit unserem Gesetzentwurf für die Eltern in Sachsen-Anhalt endlich eine gesetzliche Lösung finden.
Da der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst dieses Anliegen bereits geprüft hat, bitten wir um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf und um Überweisung in den zutreffenden Ausschuss.
Ich hoffe, dass wir dann endlich Ruhe hineinbekommen und das, was Sie alle - was ich anfangs erwähnt habe - selber erlebt haben, zukünftig unseren Erstklässlern wieder ermöglichen können. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Eigentlich richtet sich die Frage an den Herrn Ministerpräsidenten, aber vielleicht kann die Frau Ministerin auch antworten.
Ja.
Meine Frage zielt darauf ab, dass der Herr Ministerpräsident vorhin mehrmals erwähnt hat, er habe eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung und er habe sich auch mit den Landräten und Oberbürgermeistern abgesprochen. Meine Frage lautet: Wenn das so ist, wann fand diese Verständigung statt? Zu welchem Schluss kam die Landesregierung nach diesen Gesprächen?
Ich fragte nach den Ergebnissen. Sie sagten, diese Konferenz fand am Dienstag statt. Das heißt, am Dienstag nach der Kabinettssitzung fanden die Gespräche mit den Landräten und den Oberbürgermeistern statt. Zu welchem Ergebnis sind Sie denn gekommen, gerade was die Akzeptanz dieses Beherbergungsverbots betrifft? Darauf bezieht sich das doch eigentlich. Das ist das, von dem der Herr Ministerpräsident vorhin die ganze Zeit gesprochen hat.
Danke schön. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die politische Debatte über notwendige Maßnahmen zur Bewältigung der Coronakrise wurde in der Zeit von März bis Mai 2020 - Sie erinnern sich alle - nahezu vollständig aus der Perspektive Erwachsener geführt. Daher muss die Frage erlaubt sein: Betrifft die Krise nur sie?
Nach und nach zeigen uns erste Studien auf, mit welch außerordentlich belastenden Situationen und erheblichen Einschnitten Kinder und Jugendliche während der Pandemie zurechtkommen mussten. Zudem zeigen die Studien auf: Wer armutsbetroffen oder in prekärer Erwerbslage ist, erlebt im Alltag eine zusätzlich stark belastende Gemengelage.
Sorgen um die wirtschaftliche Situation macht sich die Mehrzahl der Familien umso mehr, je geringer das Einkommen ist. Berufliche Sorgen haben viele Familien; von existenziellen berichtet jede fünfte.
Eltern nennen als Hauptsorgen die Entwicklung der Kinder, Auswirkungen von Kontaktbeschränkungen und Kita- bzw. Schulschließungen auf die Kinder. Weitere Sorgen sind die Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Berufstätigkeit sowie die eigenen Kontaktbeschränkungen zu Familie und Freunden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Gleichzeitig deckte die Krise auch Fehlstellen und Unzulänglichkeiten in vielen gesellschaftlichen Bereichen auf und machte sie sichtbar. Als Beispiel sei die Digitalisierung an Schulen und die Bereitstellung von Endgeräten genannt.
Deshalb müssen wir die Interessen der Kinder und Jugendlichen auf jeden Fall in zukünftige Pandemiepläne aufnehmen. Nur so kann sichergestellt werden, dass man in vergleichbaren Situationen weiß: Was brauchen Kinder und Jugendliche? Welche ihrer Interessen müssen wir berücksichtigen?
Daher forderten wir in unserem Antrag, einen Kinder- und Familiengipfel einzuberufen. Wir begrüßen es, dass die Koalition unserem Anliegen gefolgt ist, indem sie sich für einen Fachtag ausgesprochen hat.
Ich hoffe, dass dieser nun zeitnah stattfindet, um, aufbauend auf den Erfahrungen aus dem ersten Lockdown und den Ergebnissen vorhandener Studien, gut auf einen möglichen zweiten Lockdown vorbereitet zu sein. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal ein Wort ganz kurz zu den Ausführungen der Ministerin. Also, ich kann mich entsinnen, dass der erste Erlass, der am 31. März herauskam, schon eine Sache festgeschrieben hatte, nämlich dass wir für alle Kinder bzw. für alle Eltern den Kostenbeitrag erlassen wollen. Da gab es keine Zustimmung des Parlamentes, weil ein Erlass nicht zustimmungspflichtig ist. Insofern müssen wir mal gucken, dass wir dabei bei den richtigen Termini bleiben.
Sie werden sich sicherlich jetzt alle wundern, warum ich hier heute erneut in der Sache Entlastung von Eltern von Kosten der Kinderbetreuung tätig geworden bin. Wir sind in der Fraktion der Auffassung, dass eine gesetzliche Regelung für alle Beteiligten, also Eltern, Träger und Gemeinden, sinnvoll wäre.
Warum sehen wir das so? Ich möchte noch einmal ganz kurz auf die Genese zu diesem Thema kommen. Zum 18. März wurden aufgrund der Pandemie Schulen und Kitas geschlossen. Es gab nur noch eine Notbetreuung unter bestimmten Auflagen. Diese Notbetreuung sollte zunächst nur bis zum Ostermontag, dem 13. April 2020, gelten. Am 31. März - das habe ich ja schon erwähnt - trat ein gemeinsamer Runderlass des Innen- und des Sozialministeriums in Kraft, der den Trägern von Tageseinrichtungen empfahl, die Elternbeiträge für den Monat April auszusetzen. Wie man dann allerdings mit dem Monat März umgehen wollte, sollte im April geklärt werden.
Am 30. April erschien ein weiterer Erlass, der den Erlass vom März aufhob. Nun sollten die Träger von Kindertagesstätten die Erhebung der Elternbeiträge für April von allen Eltern aussetzen und für Mai nur die Beiträge der Eltern, deren Kinder die Einrichtung nicht besuchen. Es gab wieder kein Wort zu den Beiträgen für März, deren Klärung ja eigentlich im April erfolgen sollte. Auch für den Monat Juni gab es keine Klärung; denn es galt nun hier der eingeschränkte Regelbetrieb. Dazu hatte meine Fraktion einen Antrag eingebracht, der gestern abgelehnt wurde. Die Begründung hieß: zu hohe Verwaltungskosten oder zu hohes Verwaltungsaufkommen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Diese Verfahrensweise, die ich eben gerade noch einmal geschildert habe, konnte bei den Verantwortlichen vor Ort oft nicht nachvollzogen werden. In den Medien konnte man verfolgen, dass sowohl CDU- als auch SPD-Verantwortliche in den Kommunen dieses Agieren kritisierten. Dabei wurde
oft die Frage gestellt, ob das Aussetzen oder das Erlassen der Kostenbeiträge in die zu fassenden Beschlüsse aufzunehmen ist.
All dies, meine Damen und Herren, hätten wir umgehen können, wenn Sie unserem Gesetzentwurf, den wir im März 2020 vorgelegt haben, gefolgt wären.
Eine weitere Frage, die sich uns stellt: Wie agiert die Landesregierung bei einer sogenannten zweiten Welle? Werden erneut Kitas und Schulen schließen müssen? Wird es weitere Erlasse und Verordnungen geben, die den Trägern von Tageseinrichtungen empfehlen, die Kostenbeiträge nicht zu erheben? All das, meine Damen und Herren, könnten wir uns ersparen, wenn wir hierfür eine gesetzliche Regelung schaffen.
Jawohl, der letzte Satz. - Damit würde für alle Beteiligten Rechtssicherheit bestehen, sollte es aus Gründen der Gefahrenabwehr notwendig sein, durch staatliche Anordnung Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen zu schließen. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Alternativantrag. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Recht herzlichen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor einigen Wochen erreichte mich ein Positionspapier der Liga zur notwendigen Anpassung der Barbeträge für junge Menschen in den Hilfen zur Erziehung, für das ich mich recht herzlich bedanken möchte.
In diesem Papier heißt es: Die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege setzt sich für gleiche Bedingungen des Aufwachsens für alle Kinder und Jugendlichen in Sachsen-Anhalt ein und macht darauf aufmerksam, dass die Barbeträge für Kinder und Jugendliche in den Hilfen zur Erziehung seit 1994 nicht mehr angepasst wurden. Um eine daraus resultierende Ungleichbehandlung zu vermeiden, schlagen die Wohlfahrtsverbände eine Anpassung der Berechnung vor.
Nachdem ich mich näher mit dem Papier und den Regelungen in den anderen Bundesländern beschäftigt hatte, war ich - das muss ich ganz ehrlich sagen - sehr frustriert. Im Ländervergleich zahlt Sachsen-Anhalt den Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen das wenigste Taschengeld. Also auch hierbei wieder ein letzter Platz.
Ich könnte Ihnen an dieser Stelle die Zahlen aus den anderen Bundesländern nennen, möchte mich aber auf einige wenige konzentrieren. So erhalten zum Beispiel zehnjährige Kinder in Mecklenburg-Vorpommern, einem Bundesland, das ähnlich gestrickt ist wie wir, Taschengeld in Höhe von 33,22 €.
In Sachsen-Anhalt erhalten zehnjährige Kinder ein Taschengeld in Höhe von 10,23 €. Im Alter von
16 Jahren bekommen Jugendliche zum Beispiel in Mecklenburg-Vorpommern 54,74 €; in SachsenAnhalt gerade einmal 30,68 €.
Von diesem Taschengeld - das müssen Sie vielleicht auch noch erfahren - müssen teilweise auch Hygieneartikel finanziert werden. Außerdem werden von den Jugendlichen von diesem Taschengeld oft Rücklagen gebildet für den Start nach der Beendigung der stationären Hilfen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Bevor hier Unklarheiten entstehen, möchte ich Sie kurz auf das SGB VIII aufmerksam machen. Barbeträge stehen jungen Menschen in den Hilfen zur Erziehung zur freien Verfügung und decken den persönlichen Bedarf, der nicht bei den Hilfeleistungen berücksichtigt wird. Die Festlegung der Barbeträge erfolgt auf der Grundlage der Regelung in § 39 Abs. 2 SGB VIII und wird über das Landesrecht geregelt, sodass die zuständige Behörde die Beträge gestaffelt nach Altersgruppen festsetzt.
Eine Abweichung gibt es allerdings, nämlich bei den Barbeträgen, die volljährige Jugendliche erhalten. Denn dann treten die Regelungen in § 27 und in § 28 SGB XII ein. Danach ist ein Anteil von 27 % der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 SGB XII festzusetzen. Das ist Bundesgesetz und die Barbeträge unterliegen einer Dynamisierung. Man könnte sagen, jeder im Land kann sich freuen, wenn er 18 Jahre alt wird; denn dann bekommt er dynamisiertes Taschengeld.
Sehr geehrte Damen und Herren! Deshalb lauten unsere Forderungen wie folgt:
Erstens. Der Landtag erkennt an, dass in den Hilfen zur Erziehung untergebrachte Kinder und Jugendliche des besonderen Schutzes und der besonderen Obhut des Staates bedürfen. Dazu zählt auch, diesen Kindern und Jugendlichen eigene Freiräume, Entwicklungsmöglichkeiten und eine altersgerechte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Zweitens. Die Landesregierung wird aufgefordert, die Barbeträge für minderjährige Kinder und Jugendliche auf der Basis der Position der Liga der Freien Wohlfahrtspflege vom 6. Juli 2020 anzupassen und zu dynamisieren. Dabei sind der Inflationsausgleich der letzten 26 Jahre und die Empfehlungen des Deutschen Jugendinstituts zur Gestaltung von Taschengeldbeträgen zu berücksichtigen.
Drittens. Dem Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration soll noch im Jahr 2020 über die Umsetzung durch die Landesregierung Bericht erstattet werden.
Ich bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin Ihnen dankbar, dass Sie das Thema für genauso wichtig erachten wie wir. Dennoch würde ich auch das Ministerium bitten, bei diesem Thema nicht zu lange zu warten, damit wir nicht das Ende der Wahlperiode erreichen und dieses Thema dann womöglich in der nächsten Wahlperiode erneut diskutieren. Bei aller Zurückhaltung, Frau Dr. Späthe, aber ich habe in den Ausschüssen des Landtages schon erlebt, was Zeit nehmen heißen kann. Ich bitte deshalb darum, alles daranzusetzen, dass wir dieses Thema noch in dieser Wahlperiode zu einem erfolgreichen Ende führen können.
Das ist sehr lieb von Ihnen. - Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Obwohl der Tagesordnungspunkt ohne Debatte erfolgen sollte, möchte ich mich an dieser Stelle noch einmal äußern. Ich hatte es bereits im Sozialausschuss angekündigt.
In meiner Einbringungsrede hatte ich schon über die unterschiedlichen Regelungen von Trägern beim eingeschränkten Regelbetrieb berichtet. Viele Einrichtungen konnten aufgrund der getroffenen Vorgaben im Hygieneplan nur verkürzte Öffnungszeiten vorhalten. Das führte dazu, dass es zur Reduzierung bei den Betreuungszeiten für Eltern kam. Die Kostenbeiträge wurden aber wie im Betreuungsvertrag vereinbart beibehalten.
In einigen Fällen konnten Eltern beispielsweise nur fünf der im Betreuungsvertrag vereinbarten zehn Stunden nutzen; dennoch mussten sie den vollen Beitrag bezahlen. Andere Eltern mussten sich zusätzlich um eine private Betreuung kümmern, sodass sie weitere finanzielle Mittel aufbringen mussten. Das, meine Damen und Herren, kann doch keine familienfreundliche Politik des Landes sein.
Der zweite Punkt unseres Antrages wurde in einigen Teilen von der Koalition übernommen. Allerdings tragen wir die Änderungen, die der Finanzausschuss vorgenommen hat, nicht mit. Wir sind
der Auffassung, dass es durch die Umsetzung der Hygienevorschriften des Landesjugendamtes zu erhöhten Aufwendungen gekommen ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es durch diese Hygienevorschriften zu Minderausgaben kommt. Deshalb ist unser Ansinnen, dass die Kommunen nicht allein gelassen werden sollen. Vielmehr sollte eine finanzielle Entlastung erfolgen.
Bereits jetzt finden Verhandlungen zwischen den Trägern und den Jugendämtern statt. Dabei machen die Träger diese Kosten bei den Entgeltverhandlungen geltend. Das heißt, die Kommunen müssen hier zusätzliches Geld aufbringen. Insofern würde ich es wirklich begrüßen, wenn wir hier Farbe bekennen.
Aus den genannten Gründen werden wir dieser Beschlussempfehlung logischerweise nicht zustimmen.
Herr Krause, könnten Sie einen Punkt vielleicht wiederholen? Ich habe ihn nämlich nicht ganz verfolgen können. 18 % der Petitionen wurden positiv und 4,4 % teilpositiv abgeschlossen, ist das richtig?
Dann möchte ich dem Hohen Haus zur Kenntnis geben, dass wir mit 22,4 % positiv und teilpositiv abgeschlossenen Petitionen in diesem Halbjahr den Durchschnitt von Bayern erreicht haben.
So viele positiv und teilpositiv abgeschlossene Petitionen haben wir sonst nie erreicht. Im Durchschnitt liegen wir bei 8 bis 10 %. In diesem Halbjahr haben wir also 22,4 % erreicht. Ich denke, es ist eine Anerkennung wert, dass die Abgeordneten, die im Petitionsausschuss mitarbeiten, ein so positives Ergebnis erreicht haben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sag mir, wo du wohnst, und ich sage dir, wer du bist. Diese Aussage dürfte uns allen bekannt sein. Auch kennen die meisten die sogenannten Problemviertel in ihren Gemeinden.
Viele Studien, unter anderem auch vom Hallenser Soziologen Reinhold Sackmann, haben mittlerweile bestätigt, dass sich die Entwicklungschancen von Kindern unabhängig von der sozialen Herkunft verschlechtern, wenn sie in diesen Vierteln aufwachsen.
Auch leben sie ungesünder, haben von Anfang an weniger Möglichkeiten, sich zu entwickeln, ihre Talente zu entfalten, und sie lernen von Kindes
beinen an, dass sich Leistung nicht lohnt. Das, meine Damen und Herren, ist ein Befund, der so nicht hinnehmbar ist und dringend verbessert werden muss.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ein weiteres Ergebnis der Studien hat eigentlich bestätigt, was viele von uns schon vermutet haben, nämlich dass sich in den deutschen Städten die sozialen Gräben zunehmend vertiefen und dass Arme und Reiche seltener Tür an Tür wohnen.
Besonders alarmierend ist die Entwicklung in Ostdeutschland. Oft werden bestimmte Viertel fast nur noch von Sozialhilfeempfängerinnen bewohnt. Die höchsten Werte sozialer Ungleichheit beim Wohnen ermittelten die Forscher im Osten für die Städte Rostock, Schwerin, Potsdam, Erfurt, Halle und Weimar.
So leben beispielsweise in Halle-Neustadt viel mehr Arbeitslose als in anderen Vierteln. Bis zu 17 % der Einwohnerinnen haben keinen Job. Und noch eine bedrückende Erkenntnis: In einigen Stadtteilen von Halle wird eine Kinderarmutsquote von über 60 % erreicht. Auch die Zunahme der Gettobildung ist besorgniserregend.
Die Stadt Halle kennt diese Studie und hat deshalb im Jahr 2018 ein neues wohnungspolitisches Konzept beschlossen. Eines der Ziele besteht darin, günstige Wohnungen in allen Vierteln, auch im Zentrum, vorzuhalten mit Mieten, die nur so hoch sind, dass sich auch Haushalte mit kleinen Einkommen diese leisten können und das Amt sie auch noch für Hartz-IV-Empfängerinnen übernimmt.
Doch für dieses Vorhaben braucht es zusätzlich die Unterstützung des Landes. Hier sucht man aber vergeblich nach einer geeigneten Wohnungsbauförderung.
Ernüchterung stellt sich beim Blick in den Wohnungsmarktbericht 2018 für Sachsen-Anhalt und den Bericht der Bundesregierung über die Verwendung der Kompensationsmittel für den Bereich der sozialen Wohnraumförderung 2019 ein.
In Sachsen-Anhalt gab es in den vergangenen Jahren nur noch etwa 3 000 Wohnungen mit Wohnberechtigungsschein. In den nächsten Jahren läuft die Bindung komplett aus. Damit ist Sachsen-Anhalt hinter dem Saarland bundesweit das Land mit den wenigsten Wohnungen für Menschen mit Wohnberechtigungsschein.
- Nein, nicht Gott sei Dank.
Sachsen-Anhalt hat als einziges Bundesland, Herr Scheurell, im Jahr 2019 null Mietwohnungsneubau gefördert. Im Jahr 2018 waren es wenigstens noch 20 Neubauten. Ein Vergleich mit anderen ostdeutschen Bundesländern hat Folgendes ergeben - die Zahlen sind sehr interessant -:
Im Jahr 2018 hat es in Thüringen 187 und im Jahr 2019 379 solcher Neubauten gegeben; das entspricht fast einer Verdoppelung.
In Mecklenburg-Vorpommern gab es im Jahr 2018 68 Neubauten. Im Jahr 2019 war es schon das Vierfache, nämlich 285 Neubauten.
In Brandenburg gab es im Jahr 2018 357 Neubauten und im Jahr 2019 war fast eine Verdoppelung auf 678 Neubauten zu verzeichnen.
Ähnlich ist es in Sachsen mit 884 Neubauten im Jahr 2018 und mit 937 Neubauten im Jahr 2019.
Wenn ich diese Zahlen sehe, frage ich mich, was macht denn das Land Sachsen-Anhalt mit den zugewiesenen Bundesmitteln für den sozialen Wohnungsbau? Wofür werden denn diese eingesetzt?
Nach meiner Auffassung ist die bisherige Wohnungsbauförderung im Land nicht geeignet, um bezahlbares Wohnen auch in attraktiven Lagen für Geringverdienende abzusichern, wenngleich dies - man höre und staune - ein strategisches Ziel der Landesregierung ist.
Zwei Maßnahmen sind mir bisher bekannt, zum einen das Programm „Wohnraum herrichten“ und zum anderen das allbewährte Aufzugsprogramm. Beide Förderprogramme sind zwar wichtig, lösen aber das eingangs von mir beschriebene Problem überhaupt nicht.
Das Aufzugsprogramm, so positiv es auch zu bewerten ist, weil es die Barrierefreiheit in mehrgeschossigen Häusern herstellt, ist aber auch die Ursache dafür, dass sich die Miete für die betroffenen Haushalte erhöht. Das ist besorgniserregend für Rentnerinnen, die mit einer geringen Rente zurechtkommen müssen.
Wenn ich mir die zukünftige Rentenentwicklung in Sachsen-Anhalt anschaue, dann stelle ich fest, dass wir auf eine wachsende Altersarmut zusteuern. Und das, sehr geehrte Damen und Herren, müssen wir verhindern; denn Wohnen ist ein soziales Grundrecht, es muss für alle bezahlbar bleiben und darf auch nicht mehr als 30 % des Nettohaushaltseinkommens kosten.
Anstatt immer mehr Eigentumsbildung zu fördern und die Förderung von Sozialwohnungen zu verringern, braucht es ein öffentliches Programm. Deshalb möchten wir mit unserem An
trag einen ersten Schritt in die richtige Richtung vornehmen.
Wenn wir jetzt nicht aktiv werden, verlieren wir im Jahr 2020 Zuweisungen des Bundes in Höhe von knapp 30 Millionen €, da die Mittel für den sozialen Wohnungsbau nur noch zweckgebunden verausgabt werden dürfen. Das kann und darf sich Sachsen-Anhalt überhaupt nicht leisten. Deshalb fordern wir, dass die Förderung nur noch für die sozial orientierte Wohnraumschaffung und -ertüchtigung erfolgt. Wir unterstützen die Wohnungsunternehmen bei der Schaffung von guten und bezahlbaren Wohnungen.
Wir fördern die Sanierung und Modernisierung im Bestand. Wir fordern die Erprobung eines landesweiten Mietpreisdeckels auf KdU-Niveau für Geringverdienende, genau wie es in Halle schon praktiziert wird.
Fazit: Steigende Mieten, die insbesondere die unteren Einkommensgruppen betreffen, Alleinerziehende, Familien mit Kindern, Rentnerinnen, Studierende und Migrantinnen, die zu Zwangsumzügen und Verdrängungen führen, müssen endlich der Vergangenheit angehören.
Neubauten in besseren Wohnlagen sind mit strikten Auflagen für einen Anteil von Sozialwohnungen zu versehen.
Städtebau- und Wohnraumförderung müssen sozialverträglich, nachhaltig und gerecht erfolgen und dürfen keine Verdrängung und Gettoisierung durch Sanierung und Aufwertung in den Wohnvierteln fördern.
Lassen Sie uns gemeinsam dafür eintreten, dass Sachsen-Anhalt hierbei die rote Laterne abgibt. Wir als LINKE sagen klar, ob Miete oder Eigenheim, Wohnen muss bezahlbar sein. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Minister, Sie haben jetzt eine ganze Menge aufgezählt, was wir schon alles so schön machen. Unter dem Strich kam aber wieder heraus, dass Sie das, was wir eigentlich in unserem Antrag fordern, eben noch nicht machen.
Deshalb möchte auch ich noch einmal aus dem Wohnungsmarktbericht Sachsen-Anhalt 2018 zitieren, den Sie eben löblich hervorgehoben haben, dass wir schon alles machen und gut sind. Auf Seite 127 steht:
„Insofern kann ein behutsamer sozialer Wohnungsbau bzw. Modernisierungsförderung helfen, auch künftig breiten Schichten der Bevölkerung den Zugang zu Wohnen in zeitgemäßem Standard zu ermöglichen.“
Inwieweit haben Sie denn hierzu schon die Initiative ergriffen, um das umzusetzen? - Das ist die erste Frage.
Die zweite Frage: Sie haben vorhin zu Recht gesagt, dass die Entflechtungsmittel jetzt ausgelaufen seien. Das Problem ist, dass wir den sozialen Wohnungsbau nur noch zweckgebunden fördern können.
Eine Aussage aus dem Ausschuss ist, dass das Land befürchtet, dass Mittel in Höhe von knapp 30 Millionen € von Sachsen-Anhalt nicht abgerufen bzw. nicht zweckentsprechend eingesetzt werden können. Ist diese Aussage so richtig oder habe ich etwas falsch verstanden?
Frau Lüddemann, es ist sehr begrüßenswert, dass Sie den ersten Teil unseres Antrages genauso sehen wie wir. Ich habe dennoch eine Frage. Inwieweit waren in Ihrem Wahlkreisbüro schon Bürgerinnen und Bürger des Landes, weil sie erhebliche Probleme mit der Zahlung von Mieten haben und, gerade im Bereich der KdU, aus den Wohnungen raus müssen, da zum Beispiel Modernisierungen vorgenommen und die Kosten umgelegt worden sind? - Die oftmals angebotenen
Wohnungen, die es dann noch gibt - denn Sie sagten, es gebe so viele -, liegen dann wirklich in den Bereichen, in die eigentlich keiner gehen möchte.
Bei mir im Wahlkreisbüro waren schon des Öfteren betroffene Menschen. Ich habe auch schon mit Vertretern von Wohnungsunternehmen gesprochen, die Schwierigkeiten haben, Fördermittel zu bekommen, um modernisieren zu können.
Insofern möchte ich gern eine Antwort auf die Frage: Sind bei Ihnen auch schon mal Bürgerinnen und Bürger aufgetaucht, die die von mir beschriebenen Probleme hatten?
Aber natürlich; das tue ich doch sehr gern. - Mich interessiert Ihre Aussage schon, Herr Tullner. Nach dem letzten Unterrichtsorganisationserlass aus dem Jahr 2017, als die Reduzierung an den Grundschulen beschlossen wurde, hatten Sie sowohl im Plenum als auch im Bildungsausschuss mehrfach betont, dass es mit Ihnen in dieser Legislaturperiode keinen Einschnitt im Hinblick auf den Unterrichtsorganisationserlass mehr geben wird.
Jetzt frage ich mich doch: Was ist passiert, von dem Sie vorher vielleicht nichts wussten, sodass Sie es jetzt doch tun? Denn die Situation von Lehrerinnen und Lehrern war damals bekannt. Natürlich waren auch die Schülerzahlen damals bekannt. Warum erfolgt also jetzt dieser Schwenk weg von Ihrer Aussage, die Sie damals öffentlich hier getätigt haben?
Recht vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Seit dem 2. Juni 2020 gilt der eingeschränkte Regelbetrieb in den Kindertageseinrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt. Diesen Umstand begrüßen wir als Fraktion sehr. Denn nach vielen Wochen der Schließung und der Notbetreuung können Kinder jetzt wieder in ihre Einrichtungen gehen, wieder mit ihren Freunden spielen und endlich wieder bei ihren Erzieherinnen sein. Eltern können wieder weitestgehend ihrer Arbeit nachgehen und Erzieherinnen haben endlich wieder ihre Kinder im Haus. Man könnte meinen, dass nun alles gut ist und alle Beteiligten glücklich über den Zustand sind. Das, meine Damen und Herren, ist leider nicht der Fall.
Sehr geehrte Damen und Herren! Schauen wir uns einmal an, was die eingeschränkte Regelbetreuung bedeutet, auf die sich der gemeinsame Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz und der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 28. April 2020 bezieht. In der dritten Phase, dem eingeschränkten Regelbetrieb, geht es unter anderem um Folgendes - ich zitiere -:
„Bei weiterer Entspannung der infektionshygienischen Lage wird der Rechtsanspruch auf Betreuung gemäß § 24 SGB VIII nicht länger durch das Infektionsschutzgesetz eingeschränkt. In diesem Fall haben somit alle Eltern einen Anspruch auf die Betreuung ihrer Kinder in einer Kindertageseinrichtung bzw. einer Kindertagespflege.“
Daraus ergeben sich für mich zwei Fragen. Erstens. Wie gehen wir in Sachsen-Anhalt nun mit dem Rechtsanspruch aus dem KiFöG um? Zweitens. Warum beruft sich die Landesregierung in ihrem Erlass vom 26. Mai 2020 auf das Infektionsschutzgesetz, wo doch die Jugend- und Familienministerkonferenz Folgendes festlegte - ich zitiere erneut -:
„Die Einschränkungen in der Kindertagesbetreuung erfolgen in den ersten beiden Phasen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes. Erst ab der dritten Phase wird der Rechtsanspruch auf Betreuung gemäß § 24 SGB VIII nicht länger durch das Infektionsschutzgesetz eingeschränkt.“
Sehr geehrte Damen und Herren! Welche Folgen hat der eingeschränkte Regelbetrieb nun vor Ort? Die meisten von Ihnen waren sicherlich schon in der einen oder anderen Kita und haben sich umgehört, wie es dort läuft. Aufgrund der getroffenen Maßnahmen, auch gemäß dem Hygieneplan, sind in den Einrichtungen stringente Vorgaben zu erfüllen. So halten sich alle Kinder wieder in ihren jeweiligen Gruppen auf, nutzen ihnen fest zugeordnete Gruppen- und Schlafräume und werden von ihnen bekannten pädagogischen Fach- und Hilfskräften betreut.
Das, meine Damen und Herren, stellt die Träger der Einrichtungen natürlich vor große Herausforderungen; denn der eingeschränkte Regelbetrieb ist mit einem erheblichen Personalaufwand verbunden. Dies führt in großen Teilen dazu, dass die Öffnungszeiten erheblich reduziert worden sind und Kinder die Kita nur eingeschränkt besuchen können. Es gibt Einrichtungen in unserem Land, die für alle Kinder nur eine Betreuung für drei Stunden am Tag anbieten.
Problematisch dabei ist, dass Eltern durch die Reduzierung der Öffnungszeiten ihren Betreuungsvertrag nicht in vollem Umfang in Anspruch nehmen können und sie sich darüber hinaus Gedanken machen müssen, wie sie für die restliche Zeit des Tages ein weiteres Betreuungsangebot organisiert bekommen. Trotzdem müssen sie den vollen Elternbeitrag zahlen. Das, meine Damen und Herren, ist für uns nicht hinnehmbar und steht in keinem Zusammenhang mit der Familienfreundlichkeit im Land.
Gestern hatten wir die Chance, hierzu eine gesetzliche Klärung herbeizuführen. Leider fand sich dafür keine Mehrheit im Hohen Haus. So bleibt nur ein bürokratischer Flickenteppich, den Eltern und Kommunen kaum nachvollziehen können. Ich erinnere nur daran, dass die Einrichtungen am 16. März schließen mussten, die Eltern aber weiterhin ihre Beiträge zahlten.
Das Hohe Haus hat daraufhin im April die Entscheidung getroffen, allen Eltern die Elternbeiträge zu erlassen, egal ob deren Kinder in der Einrichtung betreut wurden oder nicht. Wir fanden das gut; es fand unsere Zustimmung. Im Mai wurden aber nur noch die Elternbeiträge für diejenigen Kinder übernommen, die nicht in die Kita gehen konnten. Was aber passiert jetzt im Juni?
Wir fordern die Landesregierung auf, gemeinsam mit den Kommunen nach Lösungen zu suchen, wie in den Fällen zu verfahren ist, in denen ab dem 2. Juni 2020 im Rahmen des eingeschränkten Regelbetriebes von Kindertageseinrichtungen die Kostenbeiträge zwar in voller Höhe von den Eltern erhoben werden, die vertraglich vereinbarte
Betreuungszeit in den Einrichtungen jedoch nicht gewährleistet werden kann.
Sehr geehrte Damen und Herren! In Nr. 2 unseres Antrages gehen wir auf die Umsetzung der Hygienevorschriften des Landesjugendamtes vom 26. Mai 2020 ein. Es ist richtig, dass für jede Einrichtung ein solcher Hygieneplan vorliegen muss. Wir halten das für sinnvoll. Aber für die Träger entsteht hierdurch natürlich eine sehr hohe Mehrbelastung. Diese Mehrbelastung wird in keiner Weise irgendwie finanziell ausgeglichen. Schon allein in Anbetracht der Auflagen zu den Reinigungsmaßnahmen lassen sich unsere Forderungen bekräftigen.
Ich möchte exemplarisch nur zwei Punkte aus dem sechsseitigen Maßnahmenplan erwähnen. Die Erzieherinnen sollen zum Beispiel täglich mehrfach die Handkontaktflächen, Tische, Türklinken, Fenstergriffe, Lichtschalter, Telefone, Spielgeräte, Tastaturen usw., entsprechend der Festlegung im Hygieneplan reinigen. Auch die Fußböden im Krippenbereich sind mehrmals täglich entsprechend der Festlegung im Hygieneplan zu reinigen.
Dem Vernehmen nach - das wurde uns so mitgeteilt - gab es sogar Träger, die bauliche Veränderungen in ihren Einrichtungen vorgenommen haben, indem sie sämtliche Teppiche und Auslegeware entfernt und Bodenbeläge verlegt haben, die sich besser reinigen lassen. Auch das sind natürlich erhöhte Aufwendungen, die mit Mehrkosten verbunden verbunden sind. Diese Beispiele lassen sich fortsetzen.
Der Maßnahmenplan umfasst sechs Seiten. Insoweit stellen wir fest, dass die Einrichtungen sehr umfangreiche Tätigkeiten vornehmen lassen müssen. Oftmals geschieht das durch die Erzieherinnen und Erzieher, die das neben ihrer eigentlichen Aufgabe, der Betreuung der Kinder, zusätzlich leisten müssen. Die angespannte Personalsituation im eingeschränkten Regelbetrieb wird dadurch noch zusätzlich erschwert. Den Einrichtungen muss daher der notwendige Aufwand erstattet werden, auch dann, wenn sie eine erhöhte Anzahl von Diensten vornehmen lassen müssen oder gegebenenfalls Reinigungsdienste damit beauftragen müssen.
Sie sehen, meine Damen und Herren, das Thema ist sehr brisant. Es wird uns noch über mehrere Wochen und Monate hinaus begleiten. Deshalb, denke ich, wären wir gut beraten, im Ausschuss zu schauen, welche Möglichkeiten wir finden, um Träger, Eltern und natürlich Erzieherinnen von diesen zusätzlichen Belastungen zu entlasten. Deshalb bitte ich um die Zustimmung zu unserem Antrag. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich finde es bedauerlich, dass die Koalition unseren Gesetzentwurf in den beratenden Ausschüssen abgelehnt hat.
Es wäre für die Eltern und die Kommunen hilfreicher gewesen, wenn sie in dieser Angelegenheit Rechtssicherheit erhalten hätten, nämlich in den Fragen: Muss ich einen Elternbeitrag bezahlen oder welche Kosten erstattet uns das Land? - Unser Gesetzentwurf zielte genau auf dieses Problem ab und wäre bei einer erneuten Pandemiewelle sofort anwendbar.
Sehr geehrte Damen und Herren! Gerade unsere Erfahrungen in den letzten Monaten haben doch gezeigt, wie schnelllebig die Zeit ist. Was gestern noch galt, war am nächsten Tag schon wieder überholt. Mittlerweile haben wir bereits die sechste Eindämmungsverordnung, eine siebente folgt in Kürze. Mehrere Erlasse und Verordnungen kamen hinzu. Es ist für den Einzelnen schwer, einen Überblick zu behalten.
Ähnliches passierte auch bei den Erlassen zur Befreiung von den Elternbeiträgen. Kaum war bekannt, dass im April alle Eltern von den Kosten befreit werden sollen, hieß es im Mai, nun nur noch für die Eltern, deren Kinder nicht betreut werden.
Parallel dazu mussten die Stadt- und Gemeinderäte ähnliche Beschlüsse fassen, damit sie die Einnahmeausfälle vom Land erstattet bekommen. Und das alles unter eingeschränkten Bedingungen. Also, meine Damen und Herren, komplizierter ging es nun wahrlich nicht.
Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Fraktion hätte es ehrlicher und unbürokratischer gefunden, wenn wir eine Regelung im Kinderförderungsgesetz festgeschrieben hätten. Damit würde bei allen Beteiligten Klarheit bestehen und wir könnten für die Zukunft Vorsorge treffen.
Im Übrigen - das sei nur am Rande erwähnt, aber ich erwähne es gern - erstattet das Land Thüringen alle Elternbeiträge von April bis Juli 2020. Dies wäre ein positives Zeichen an die Eltern und Kinder, dass wir sie in dieser nicht einfachen Zeit nicht allein lassen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Es wird Sie sicherlich nicht verwundern, dass wir nach wie vor für unseren Gesetzentwurf werben und die Beschlussempfehlung ablehnen werden. Morgen steht erneut ein Thema auf der Tagesordnung, das sich mit den Elternbeiträgen beschäftigt. Ich hoffe, dass wir zu einer guten Lösung finden. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Lüddemann, ich glaube, eine schnellere Regelung hätte ein Gesetz ermöglicht. Die vielen Erlasse, die wir im April hatten, und der Erlass für den Mai, der ein, zwei Tage, also kurz vorher, herausgegeben worden ist und in dem stand, wie es weitergeht, hat die Unsicherheit in den Kommunen eigentlich erst herbeigeführt. Ich glaube, wenn Sie unseren Gesetzentwurf gelesen hätten - das weiß ich nicht -,
dann wüssten Sie, dass darin die Rede davon ist, dass wir die Kosten bei Pandemien, also bei wirklich unvorhergesehenen Dingen, übernehmen wollen und nicht, wenn beispielsweise ein Wasserrohrbruch zu der Schließung geführt hat. Dies war in keiner Weise die Aussage. So stand es nicht in unserem Gesetzentwurf. Sie lehnen den Gesetzentwurf ohnehin ab, weswegen wir darüber nicht diskutieren müssen.
Ich vermute, dass noch weitere Erlasse kommen werden. Die Frage ist immer - darauf hätte ich gern eine Antwort -, inwieweit Sie es als gerechtfertigt ansehen, dass wir Erlasse herausgeben, ohne dass es dafür eine rechtliche Grundlage in einem Gesetz gibt.
Herr Hövelmann, ich habe eine Nachfrage zu Ihren Äußerungen zum Bildungs- und Teilhabepaket für die Kinder, die jetzt zum Beispiel an der Mittagsversorgung nicht teilnehmen können, weil sie zu Hause sind. Habe ich Sie richtig verstanden, Sie wollen das Geld nicht an die Eltern auszahlen? Aber ich habe nicht verstanden, was Sie stattdessen wollen. Könnten Sie darauf vielleicht noch einmal eingehen?
Herr Hövelmann, die Rechtslage lässt es momentan noch nicht zu. Ich muss Sie darin korrigieren; denn die Rechtslage wird erst geschaffen, und zwar mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit während der Covid-19-Epedemie. Der Artikel 12, wonach das Essen nach Hause geliefert werden kann, soll in der nächsten Woche im Bundesrat abgestimmt werden. Die Mehrkosten, die dem Caterer dadurch entstehen, falls wir noch Caterer haben, die nicht von Kurzarbeit betroffen sind, also Personalaufwand und Fahrtkosten, sollen aus diesem Bildungs- und Teilhabepaket aus dem Essengeld bestritten werden.
Nun frage ich Sie: Wir haben mehr als 60 000 Kinder und Jugendliche in Sachsen-Anhalt, die beliefert werden müssen. Es ist noch nicht geregelt, wie der Datenschutz eingehalten werden soll, und Sie sagen, es gibt gute Beispiele dafür, dass die nach Hause fahren.
Insofern würde ich darum bitten, dass die Landesregierung einmal darüber nachdenkt, inwieweit sie in der nächsten Woche im Bundesrat diesen Irrsinn mitmacht, den viele Verbände kritisieren, angefangen beim Deutschen Kinderschutzbund und der Parität, die anführen - ich sage es einmal mit meinen Worten -, dass so etwas Idiotisches in einem Flächenland wie Sachsen-Anhalt kaum möglich ist. Ich wüsste gern Ihre Position, wie Sie dazu stehen.
Herr Thomas, ich habe leider Ihre Position zu unserem Antrag zum Bildungs- und Teilhabepaket nicht herausgehört. Könnten Sie vielleicht ein paar Worte dazu sagen, bevor ich dann meine zweite Frage stelle?
Nur zur Information: Wenn wir die Anträge in die Ausschüsse überweisen, würde das bei dem Antrag zum Bildungs- und Teilhabepaket überhaupt keinen Sinn, weil wir dann frühestens im Juli hier im Parlament darüber diskutieren werden. Seit Mitte März sind die Schulen und Kitas geschlossen und die Eltern sind wirklich auf Geld angewiesen, das ihnen ja schon bewilligt worden ist. Das heißt, das Geld ist da, liegt bei den Landkreisen, wird aber nicht ausgezahlt. Für uns ist es deshalb sehr schwierig nachzuvollziehen, dass Sie Ihr Augenmerk hier nicht so sehr auf dieses Klientel legen, sondern eher auf Ihr wirtschaftliches Klientel, was ich nachvollziehen kann. Ich kann aber nicht nachvollziehen, dass das auf dem Rücken der Schwächsten ausgetragen wird, nämlich auf dem Rücken derer, die Geld aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bewilligt bekommen haben, und dass das Geld dann wieder zurück in den großen Haushalt des Bundes fließt.
Das heißt, wir machen eine Haushaltskonsolidierung auf dem Rücken der Schwächsten, die nämlich keine Möglichkeit haben, Zugang zu diesem Geld zu finden. Es wäre auch interessant, Ihre Position diesbezüglich zu erfahren, zumal auch Quedlinburg bei der Notbetreuung in den Kitas sehr schnell agiert und gesagt hat, dass das Land die Kita-Beiträge übernimmt. Wir wollen also nicht mehr haben, sondern das Geld ist ja da. Wir nehmen es nur nicht in Anspruch, weil wir hier zu keiner Lösung kommen.
Frau Ministerin, ich habe eine sehr kurze Frage. Ich hatte gestern ein Telefongespräch, in dem mich eine Geschäftsführerin einer Senioreneinrichtung fragte, wie sie das zu händeln habe, wenn Seniorinnen aufgrund von Erkrankungen, und zwar nicht wegen Covid-19, sondern wegen anderer Erkrankungen, in einem Krankenhaus waren, dann wieder in Pflegeeinrichtungen zurückkommen, ohne getestet worden zu sein. Sie wollte wissen, ob es Möglichkeiten gibt, insoweit Abhilfe zu schaffen.
Er beantwortet die Frage doch sicherlich sehr gern. - Ich wollte diese Frage eigentlich dem Bildungsminister stellen, aber er ist so schnell weg gewesen.
Deshalb frage ich Sie als Mitglied der Koalition. Sie tragen im Prinzip das mit, was der Herr Bildungsminister gesagt hat. Der Herr Bildungsminister sagte, wir könnten den Schulen nicht zumuten, 125 000 Schülerakten händisch durchzuzählen.
Ich frage Sie: Sind Sie derselben Auffassung wie der Bildungsminister? - Das ist die erste Frage.
Ja. - Zweitens frage ich Sie, wann Sie zum letzten Mal in der Schule gewesen sind und ob Sie eventuell auch Notenbücher kennen, die aussagekräftig sind, sodass man also diese 195 000 Schülerakten bei Weitem nicht auszählen muss. Das ist eine Mär, die hier erzählt wird; vom Verwaltungsaufwand her ist es ebenfalls eine Mär, über die hier gesprochen wird. - Danke.
Schönen Dank, Frau Präsidentin. - Ich habe folgende Verständnisfrage: Wird oder wurde die Entleerung des Stausees durch den Gewässerkundlichen Landesdienst überwacht? - Ich vermute, ja. Wenn es so ist, würde mich auch interessieren, in welchen Intervallen das stattgefunden hat.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich möchte nicht inhaltlich in die Debatte mit Ihnen einsteigen. Ich habe nur eine Frage: Sie sprachen von den Ergebnissen der Sprachstandsfeststellung. Woher haben Sie diese Ergebnisse? - Meines Wissens gab es keine Evaluation der Ergebnisse. Ich denke, bei dem, was Sie gehört haben, kann man nicht von Ergebnissen ausgehen. Ich bin aber gespannt darauf zu erfahren, woher Sie diese Ergebnisse haben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Sprache ist das Tor zur Welt.“ Dieser oft gehörte Ausspruch drückt aus, welchen Einfluss die sprachliche Entwicklung auf die Bildungslaufbahn unserer Kinder hat. Sprachliche Fähigkeiten sind von Anfang an Voraussetzung, um erfolgreich die Welt zu erobern.
In den letzten Bildungsberichten wurde festgestellt, dass ein Viertel der noch nicht schulpflichti
gen Kinder beim Spracherwerb förderbedürftig ist. In Sachsen-Anhalt liegt diese Zahl noch etwas höher. Dies bestätigt noch einmal mehr die Notwendigkeit, dass sich bereits Kindertagesstätten weiterhin für die sprachliche Bildung aller Kinder einsetzen. Ebenfalls erweisen sich Sprachbildung und Sprachförderung als langfristige Bildungsaufgaben, die nicht nur individuell, sondern im Kollegium bzw. im Team organisiert werden müssen.
Daher ist es sinnvoll, die Fachkräfte hierfür zu qualifizieren und ihnen in Aus- und Fortbildungen zum Beispiel entsprechende Lernszenarien aufzuzeigen. Dies ist ein Ergebnis der BiSS-Studie, an der Sachsen-Anhalt im Kita-Bereich leider nicht teilnahm bzw. nicht teilnehmen konnte. Warum? - Das ist ganz einfach zu begründen: Kurz vor dieser Studie hat Sachsen-Anhalt ganz schnell entschieden, die damalige Sprachstandsfeststellung im Land abzuschaffen.
Die Staatssekretärin informierte uns in der vergangenen Sitzung des Sozialausschusses darüber, dass das Ergebnis der damaligen Sprachstandserhebung nicht zufriedenstellend war. Dafür gibt es aus meiner Sicht keine Belege; denn die vorgesehene Evaluation fand nicht mehr statt.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die uns heute vorgelegte Beschlussempfehlung ist nicht die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag Herr Krull merkte es schon an. Aus unserer Sicht wurde wieder einmal eine Chance verpasst, SachsenAnhalt in Sachen Bildung nach vorn zu bringen. Um dennoch wenigstens für das Thema zu sensibilisieren, haben wir einen Änderungsantrag eingebracht. Hierin fordern wir unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Programms „Bildung durch Sprache und Schrift“ ein Konzept für die Aus- und Weiterbildung von Erzieherinnen und Erziehern in den nächsten Jahren.
Sehr geehrte Frau Ministerin, wenn Sie von 140 Sprach-Kitas sprechen und das Ganze evaluieren wollen - ich erinnere nur einmal daran, dass wir im Land ca. 1 750 Kitas haben -, dann ist das ein marginaler Teil der Kitas, die wir haben. Ich wünschte mir, dass Sie mehr Ehrgeiz an den Tag legen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Lüddemann, nur eine ganz kurze Nachfrage. Kennen Sie die Ergebnisse der BiSS-Studie, die sich mit Sprachförderung und Sprachstandserhebung im Kita-Bereich beschäftigt hat? - Ein Ergebnis war zum Beispiel, dass selbst engagierte Erzieherinnen und Erzieher, die aber keine Aus- und Fortbildung zur Sprachförderung wahrgenommen haben, Schwierigkeiten damit hatten, bestimmte Dinge richtig einzuordnen, die bei den Kindern aufgetreten sind. Deshalb hat die BiSSStudie gesagt, dass eine verstärkte Qualifizierung stattfinden muss.
Wenn Sie sich jetzt nur darauf berufen, dass es im Bildungsprogramm steht, dann wäre meine Frage, wie Sie die Erzieherinnen und Erzieher bei der Umsetzung des Bildungsprogramms „Bildung: elementar“ genau in diesem Bereich unterstützen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu Beginn meiner Rede und vielleicht auch zum besseren Verständnis möchte ich Ihnen von einer Petition berichten, die uns gleich zu Beginn der Legislaturperiode im Ausschuss vor einige Herausforderungen stellte. Die Mitglieder des Petitionsausschusses werden sich sicherlich genauestens an diese Petition erinnern.
Worum ging es? - Uns erreichte 2016 die Petition eines jungen Mannes, der dringend unserer Hilfe bedurfte. Er hatte aufgrund einer schweren Krankheit seiner Mutter sein Lehramtsstudium abgebrochen. Er wollte zur Unterstützung seiner Mutter wieder in die Nähe des Heimatortes zurückziehen und sich vor Ort um eine Ausbildung bemühen.
Schnell fand sich auch eine Möglichkeit. Er nahm eine praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher auf und stellte auch hierfür einen Antrag auf BAföG. Dieser wurde ihm verwehrt, weil er sein Studium abgebrochen hatte. Leider versäumte er es, einen Widerspruch einzureichen, sodass dieser Bescheid rechtswirksam wurde. Auch sein Wohngeldantrag wurde abschlägig beschieden. Er konnte kein Einkommen - außer seinem Kindergeld - nachweisen. Was nun?
Aus dem Wirtschaftsministerium kam dann ein erfreulicher Hinweis, wie dem jungen Mann geholfen werden könnte. Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes 2016 wurde die AFBG-Förderung auch für Personen - -
- Ach Leute!
Danke, Frau Präsidentin. - Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes 2016 wurde die AFBG-Förderung auch für Personen ohne Erstausbildungsabschluss geöffnet. Konkret hieß das für den jungen Mann, er war antragsberechtigt. Und so stellte er zeitnah einen entsprechenden Antrag.
Kurze Zeit später erhielten wir erneut eine Petition des jungen Mannes. Er teilte uns mit, dass sein Antrag abgelehnt worden sei. Was war hier geschehen? - Bei der Prüfung seiner Unterlagen stellte sich heraus, dass das Verhältnis zwischen theoretischer und praktischer Ausbildung nicht mit den gesetzlichen Bestimmungen der AFBG-Förderung übereinstimmt.
Ein Blick in die Bestimmungen des Dritten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes und der Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz über Fachschulen in der Fassung vom 22. März 2019, Seite 3, macht das Problem deutlich:
Bei vollzeitschulischen Maßnahmen, zu denen die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin bzw. Erzieher gehört, ist eine Förderung - jetzt hören Sie ganz gut zu - nur dann gegeben, wenn in 70 % der Unterrichtswochen, in der Regel wöchentlich an vier Werktagen, mindestens 25 Unterrichtsstunden absolviert werden. Man nennt das auch die Vollzeitfortbildungsdichte.
Und nun kommt es: Nach der Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz über Fachschulen umfasst die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin, zum staatlich anerkannten Erzieher aber zu zwei Drittel, nämlich 2 400 Stunden, theoretische Ausbildung, und ein Drittel, nämlich 33,33 %, also 1 200 Stunden, praktische Ausbildung. Die Mathematiker unter Ihnen sehen die Differenz, die hier vorliegt.
Sie sehen, meine Damen und Herren, hier passt irgendetwas nicht zusammen. Wie könnte diese Situation geändert werden? - Dazu haben wir Ihnen ein Antrag vorgelegt.
Sie wissen bestimmt, dass momentan Beratungen zur Vierten Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes im Bundestag stattfinden. Der hierzu von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur vierten Novelle soll durch Leistungsverbesserungen, etwa die Erhöhung des Unterhaltsbeitrags und der Einkommensfreibeträge, und durch Erweiterung von Fördermöglichkeiten unter anderem dazu beitragen, die Attraktivität und die individuelle Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildungen deutlich zu verbessern.
Wir begrüßen diese Entwicklung. Deshalb halten wir die aktuellen Diskussionen zu den Förderbedingungen für angehende Erzieherinnen für sehr wichtig.
Sehr geehrte Damen und Herren! Neben den Modellen der praxisintegrierten Ausbildung, wie ich es eingangs in meiner Rede verdeutlichte, gibt es auch die sogenannte zweiphasige Ausbildung, bekannt auch unter zwei plus eins. Doch auch hierbei gibt es das Problem der Finanzierung für viele Schülerinnen und Schüler, insbesondere für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger, die zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts während der Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin oder zum staatlich anerkannten Erzieher auf eine Förderung durch das AFBG angewiesen sind.
Ihnen fehlt schlichtweg die einschlägige Erstausbildung, nämlich die zum Sozialassistenten oder zur Sozialassistentin, zum Kinderpfleger oder zur Kinderpflegerin oder eine einschlägige Berufserfahrung, um beispielsweise im dritten Jahr als Hilfskraft in der Kita eingesetzt bzw. vor Beendigung der regulären Ausbildung als Fachpersonal beschäftigt werden zu können.
Hierzu bedarf es aus unserer Sicht einer rechtlichen Klarstellung im Gesetz, wonach in der Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin bzw. Erzieher die pflichtig vorgeschriebenen Praxisanteile der Ausbildung nicht als Praktika, sondern als immanenter Bestandteil der gesamten Ausbildung verstanden und als solche in die Förderfähigkeit aufgenommen werden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die derzeitige Förderlücke ist gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und der damit verbundenen steigenden Zahl von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern in diesem Bereich, die oftmals eine integrierte Ausbildung absolvieren, nicht zielführend.
Die Landesregierung wird daher gebeten, sich im Bundesrat für eine Klarstellung der Förderfähigkeit aller durch die Landesbehörden geregelten Ausbildungsformen zur staatlich anerkannten Erzieherin bzw. zum staatlich anerkannten Erzieher einzusetzen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur noch einige wenige Anmerkungen machen. Ich weiß, dass das Thema schwierig und schwer nachzuvollziehen ist.
Herr Steppuhn, wenn Sie mir jetzt sagen, dass einige Schulen ihre Lehrpläne angepasst haben, dann kann ich das nicht nachvollziehen. Wissen Sie, warum? - Die KMK hat ganz genau festgelegt, dass die Theorieanteile 2 400 Stunden und die Praxisanteile 1 200 Stunden umfassen. Sie können es verschieben, wie Sie wollen, das funktioniert so nicht. Also, irgendetwas passt in dem ganzen Gefüge nicht.
Das Problem ist eben tatsächlich so, wie ich es gesagt habe. Die KMK legt ganz eindeutig fest, 66,6 % Theorieanteil und beim Meister-BAföG sind es eben 70 %. Das ist das Problem bei der ganzen Geschichte. Wenn der Minister sagt, dass hier einige schon dieses Meister-BAföG bekommen, dann ist das richtig. Das bekommen nämlich diejenigen, die die Ausbildung zwei plus eins machen, also zwei Jahre Theorie und ein Jahr Praxis. In den zwei Jahren, in denen die Theorie stattfindet, bekommen sie auch ihr MeisterBAföG, aber das dritte Jahr, in der die praktische Ausbildung stattfindet, bekommen sie gar nichts.
Nun stellen Sie sich einmal eine junge Mutti - oder einen jungen Vati, wie auch immer - mit einem Kind vor, Quereinsteigerin, älter als 30 Jahre, die für das ganz normale BAföG zu alt sind, auf die Unterstützung angewiesen ist, kann diese aber eben nur für zwei Jahre bekommen und bekommt im dritten Jahr gar nichts. Was macht sie? - Sie fängt erst gar nicht an. Das sind diese Hinderungsgründe, die wir eigentlich umgehen wollen.
Dass wir sie umgehen wollen, das haben Sie ja schon gezeigt, indem Sie mit dem Gute-Kita-Gesetz, das wir gerade verabschiedet haben, noch einmal Stellen für die praxisintegrierte Ausbildung finanzieren, wobei Sie sogar die Ausbildungsvergütung finanzieren. Auf dieser Seite machen Sie es, aber auf der anderen Seite, auf der das Land eigentlich weniger Geld zahlen müsste, weil der Bund in der Verantwortung steht, haben Sie Vorbehalte. Ich hoffe, dass auch unser Ministerium von dem Brief aus dem Bundesrat an die Bundesregierung Kenntnis erlangt hat; denn der Bundes
rat fordert genau das, was auch wir heute hier gefordert haben.
Ich denke, je breiter die Unterstützung im Bundesrat ist - ich hoffe, dass sich auch unsere Landesregierung dem anschließt -, desto eher können wir diese kleine Ungerechtigkeit noch ausmerzen, weil es einfach keinen Sinn macht.
Überlegen Sie einmal: Selbst bei Lehramtsstudenten rechnet keiner den Praxisanteil aus dem BAföG heraus und sagt: Nein, für die Praxis bezahlen wir es nicht. Das macht kein Mensch. Insofern, denke ich, sollten wir hier auf alle Fälle Geschlossenheit zeigen und zeitnah darüber diskutieren, weil es ja noch in den Bundesrat kommt.
Ich habe nur ein paar Sorgen, dass es vielleicht irgendwann zu spät sein könnte, wenn wir in so vielen Ausschüssen diskutieren. Lassen Sie uns also wirklich zeitnah über diese Sache diskutieren.
- Na ja, es sind drei Ausschüsse.
- Ja, das dauert auch lange, Herr Thomas. Wenn Sie das wüssten.
Darüber braucht man nicht viel und gründlich zu beraten. Das ist nur ein Thema.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Innerhalb kürzester Zeit musste über das Ausführungsgesetz zum Gute-Kita-Gesetz beraten und diskutiert werden.
Herr Krull hat schon gesagt, dass das eine beachtliche Leistung der betroffenen Ausschüsse war. In diesem Zusammenhang ist es gelungen, eine schriftliche Anhörung der Liga, des VDP und der kommunalen Spitzenverbände in die Beratungen mit einzubeziehen.
Leider, so müssen wir resümieren, fand kaum einer der guten Vorschläge Eingang in den vorliegenden Gesetzentwurf. Dies kritisieren wir.
Dennoch wollen wir heute mit unserem Änderungsantrag nochmals den Versuch unternehmen und für zwei aus unserer Sicht wesentliche Punkte werben.
Erfreut war ich über den Diskussionsprozess im Finanzausschuss. Dort hat Herr Szarata - er ist leider nicht hier, und so oft kommt es nicht vor, dass ich ihn lobend erwähne - beantragt, den Auszahlungstermin für die Zuweisung in Höhe von 4 Millionen € zur Milderung der sich aus § 90 Abs. 4 des SGB VIII ergebenden Belastungen auf den Beginn des Haushaltsjahres zu verschieben. Für diejenigen, die sich mit dem SGB VIII nicht auskennen: Das sind die Kinder, deren Eltern Kinderzuschlag bzw. Wohngeld bekommen.
Seine Begründung war auch sehr schlüssig. Er sagte nämlich, die Landkreise und kreisfreien Städte sollten nicht in Vorkasse gehen müssen. So weit, so gut. Nur fehlte dieses Engagement auch für die Städte und Gemeinden. Ihnen wird zugemutet, Ausgaben von jeweils mehr als 20 Millionen € in den nächsten zwei Jahren vorzufinan
zieren, und dies, meine Damen und Herren, trotz ihrer oftmals klammen Kassen. Warum werden hierbei Unterschiede gemacht? Deshalb fordern wir in unserem Antrag, die Abschlagszahlung für die Jahre 2020 und 2021 auf jeweils 20 Millionen € zu erhöhen.
Damit hätten wir erst einmal zwei Drittel der ihnen zustehenden Mittel beantragt. Dies würde aus unserer Sicht dabei helfen, dass die Städte und Gemeinden diese neue Aufgabe ohne eine eventuelle Erhöhung in ihren Beitragssatzungen wahrnehmen können. Gerade in diesen Tagen erreichen uns erneut Informationen, dass die Elternbeiträge in einigen Regionen des Landes abermals erhöht werden sollen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Mit unserem zweiten Punkt möchten wir Rechtssicherheit und -klarheit schaffen. Bereits in meiner letzten Rede im Hohen Haus habe ich darauf aufmerksam gemacht, dass die Ausweitung der vorhandenen pädagogischen Fachberatung nach § 72 Abs. 3 SGB VIII an dieser Stelle im Gesetz falsch platziert ist. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst sowie auch das jüngst in Thüringen getroffene Urteil in dieser Sache bestätigen dies. Dennoch beharrt die Koalition wider besseres Wissen auf der bestehenden Fassung und riskiert unnötig einen Rechtsstreit mit den freien Trägern.
Für mich stellt sich die Frage, warum bemühen wir den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, wenn seine Expertise dann doch nicht Eingang findet.
Daher bitte ich um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Dann mache ich eine Intervention. - Das, was Frau Späthe jetzt noch einmal angemerkt hat, ist
nicht zutreffend. Die Pauschalen, die für die Erweiterung der Hortbeiträge ausgezahlt werden, umfassen nicht den vollen Umfang.
Das Land hat für die Jahre 2020 und 2021 ca. 72 Millionen € eingeplant. Das wären für jedes Jahr 36 Millionen €. Wenn ich nur 10 Millionen € als Abschlag auszahle, dann kann es bei Weitem nicht eins zu eins ausgezahlt werden. Genau das haben wir beantragt, dass wir nicht 10 Millionen € auszahlen, sondern 20 Millionen €, damit die Kommunen nicht in Vorkasse gehen müssen. - Punkt 1.
Punkt 2. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst - das kann man sicherlich im Protokoll nachlesen - hat uns empfohlen, dass wir diesen § 72 aus dem Gesetzentwurf herausnehmen, damit Rechtssicherheit besteht und es keine Unstimmigkeiten gibt, weil die Möglichkeit bestehen könnte, dass hier genau wie in Thüringen freie Träger klagen. Das kann man im Protokoll nachlesen. - Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach langer Zeit und unserer Auffassung nach viel zu spät liegt uns nun heute das Ausführungsgesetz zum Gute-Kita-Gesetz für Sachsen-Anhalt vor, ein Prozess, der lange gebraucht hat und von vielen Diskussionen begleitet wurde, die unter anderem auch meine Fraktion angestoßen hatte.
Wir haben uns in der Vergangenheit lang und breit darüber ausgetauscht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie wissen, dass DIE LINKE die Prioritäten hierbei etwas anders gesetzt hätte. Für uns wären neben einer Beitragsentlastung für Eltern eine Verbesserung des Personalschlüssels, die Berücksichtigung von Vor- und Nachbereitungszeiten sowie ein unbürokratisches Investitionsprogramm für Kitas sinnvolle Ansätze gewesen. Dies wäre unserer Meinung nach eine nachhaltige und wirkungsvolle Maßnahme gewesen.
Die Koalitionsfraktionen haben sich anders entschieden. Das Ergebnis ist das nun vorliegende Gesetz. Aber dieses, meine Damen und Herren, wirft erneut eine Reihe von Fragen auf. So ist es für uns sehr irritierend, dass die Landesregierung mit der Auszahlung für die weitere Entlastung der Eltern das Verfahren der Abschläge gewählt hat. Sie möchte in den Jahren 2020 und 2021 Abschläge in Höhe von 10,7 Millionen € zahlen. Das ist für uns schwer nachzuvollziehen, weil wir jetzt schon wissen, dass die Kommunen sicherlich ungehalten reagieren werden, wenn sie für zwei Jahre in Vorkasse gehen sollen.