Protokoll der Sitzung vom 09.07.2020

Diesen Dialog habe ich im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie am 20. Mai mit den landwirtschaftlichen Berufsvertretern konkret für jede einzelne hinterfragte Messstelle geführt.

Nun liegt seit dem 25. Juni auch der Referentenentwurf für die Bundesverwaltungsvorschrift zur Düngeverordnung vor. Dieser enthält auch bundeseinheitliche Anforderungen an das Messnetz und an die Messstellen.

Ich habe bereits veranlasst, dass unsere Messstellen zügig überprüft werden. Ich gehe zurzeit davon aus, dass es Anpassungsbedarf gibt und wir in den nächsten Jahren unser Messnetz nochmals mit neuen Messstellen ergänzen müssen.

Sie wissen, wir stehen mit Blick auf die bodenklimatischen Besonderheiten in Sachsen-Anhalt vor erheblichen Herausforderungen. Wenn wir die neue Düngeverordnung des Bundes umsetzen, müssen wir auch die regionalspezifischen Randbedingungen des mitteldeutschen Trockengebietes vor Augen haben.

Wichtig aber ist mir: Die Anpassung des Messnetzes muss aus meiner Sicht vor allem transparent erfolgen. Wir wollen bei der Überprüfung des Messnetzes weiter auf die Expertise der Landbewirtschafter vor Ort zurückgreifen, wenn es um konkrete Messstellen geht. Dazu müssen natürlich alle Informationen für alle zugänglich sein.

Bereits jetzt sind alle Messstellen und alle validierten Messwerte im Internet nachvollziehbar. Der gewässerkundliche Landesdienst betreibt hierzu ein umfassendes elektronisches Datenportal, das statistische Auswertungen in Tabellen- und Diagrammform ermöglicht.

Zum Nitratmessnetz liegt heute ein Antrag der Fraktion der AfD mit der Überschrift „Nitratmessstellennetz überprüfen, korrigieren und ausbauen“ vor, der im Wesentlichen das wiedergibt, was Staatssekretär Dr. Weber im Landwirtschaftsausschuss schon berichtet hat. Die Umsetzung aller sinnvollen Punkte des Antrags ist bereits veranlasst.

Allerdings wird die Landesregierung unter Punkt 6 des Antrags der AfD-Fraktion aufgefordert, geltendes Europarecht zu brechen. Das ist schon an sich bemerkenswert.

Noch bemerkenswerter ist aber, dass allgemein bekannt sein dürfte, dass sich Deutschland in einem ruhenden Vertragsverletzungsverfahren

aufgrund der Nichtumsetzung der Nitratrichtlinie befindet. Ein offener Bruch würde zweifelsfrei in ein direkt auf Sachsen-Anhalt zurückzuführendes Vertragsverletzungsverfahren führen.

Kein Mitglied dieses Hauses kann sich die daraus resultierenden Konsequenzen und Strafzahlungen für unser Land wünschen. Insofern sollten wir die Inhalte und Konsequenzen des Antrages in den Fachausschüssen weiter diskutieren.

Vielen Dank, Frau Ministerin Dalbert. Es gibt eine Wortmeldung des Abg. Herrn Loth. - Sie haben das Wort, bitte.

Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Dalbert, meine Frage lautet: Wenn ich als Landwirt einen Brunnen habe und dort regelmäßig im QS-Verfahren die Qualität des Beregnungswassers nachweisen muss - dabei wird auch der Nitratgehalt gemessen -, ist

es dann möglich, dass diese Daten, die an die QS GmbH gemeldet werden, dort auch hinterlegt werden und in das Messstellennetz mit einfließen? - Das wäre meine erste Frage.

Zur zweiten Frage. Natürlich haben wir bedacht, dass Punkt 6 ein Strafverfahren nach sich zieht. Sie wissen auch, dass wir in den Haushaltsberatungen den Antrag gestellt haben, genau die Mittel, die möglicherweise vom Bund als „Bauernmilliarde“ kommen, zu verwenden, um diese Strafzahlungen für eine Zeit zu übernehmen, damit den Landwirten erst einmal geholfen wird.

Damit wird Zeit erkauft. Dann können die Brunnen neu bewertet werden. Am Ende wird es vielleicht anders bewertet und wir können zusammen mit den Landwirten das Problem lösen.

Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Bitte.

Danke, Frau Präsidentin. - Wofür die Bundesregierung die „Bauernmilliarde“ verwendet, entscheidet die Bundesregierung und nicht der Landtag von Sachsen-Anhalt.

Ich will Ihre erste Frage ganz grundsätzlich beantworten, das haben ich auch gegenüber den Vertretern der Landwirtschaftsverbände getan. Der Bund legt uns Kriterien vor - die hat er uns am 25. Juni vorgelegt, deswegen habe ich das ausgeführt -, wie wir das Messstellennetz aufbauen müssen.

Ich finde es sinnvoll, dass wir uns genau nach diesen Kriterien richten, weil genau sie das ermöglichen sollen, was wir alle wollen: dass es ein nach bundeseinheitlichen Kriterien festgelegtes Messnetz gibt.

Ich habe zwar noch eine Wortmeldung wahrgenommen, aber, sehr geehrter Herr Abgeordneter, wir haben eine Dreiminutendebatte, da gibt es nur - -

(Zuruf)

- Bitte?

(Zuruf)

Da gibt es nur eine Frage.

(Zuruf)

- Das ist schon geregelt.

(Zuruf)

Frau Prof. Dalbert, vielen Dank. - Wir steigen nun in die Dreiminutendebatte ein. Der erste De

battenredner wird für die CDU-Fraktion der Abg. Herr Daldrup sein. Sie haben das Wort, bitte.

Frau Präsidentin! Werte Kollegen und Kolleginnen! Im Fußball würde man den Antrag der AfDFraktion „Abstauber“ nennen,

(Zustimmung)

in der Wissenschaft „Plagiat“.

(Zustimmung - Zuruf)

Ich denke, es gibt zunächst mehrere Feststellungen. Die erste Feststellung ist: Es gibt in Sachsen-Anhalt kein Problem mit Nitrat im Trinkwasser.

(Zuruf)

Es gibt in Sachsen-Anhalt keine landwirtschaftlich induzierten, direkt nachweisbaren Probleme mit Nitrat bei der Düngung. Es gibt ein Problem - das hat die Anhörung sehr deutlich gezeigt -, nämlich dass wir mit dem jetzigen Messstellennetz nicht nachweisen können, worin die Ursache liegt.

Denn es gibt keinen direkten Zusammenhang zwischen den Ergebnissen des Messnetzes und dem Düngungsverhalten der Landwirte. Das ist die Krux, die wir haben, weil dieses Messnetz für ganz andere Dinge eingerichtet worden ist als das, was wir jetzt machen.

Klar ist auch, dass wir den Landwirten nicht sagen können, wir setzen mal kurz die Düngeverordnung aus. Das wird und kann nicht sein. Das ist nicht rechtens, das ist unumkehrbar.

Aber wir können schon dafür sorgen, dass an den Stellen, an denen wir punktuelle Probleme haben, tatsächlich Sanktionen greifen, aber nicht in der Form, wie es jetzt geschieht, dass wir pauschale Sanktionen für alle Grundwasserkörper verhängen. Denn das funktioniert bei der Größe und Dichte der Messung so eigentlich nicht.

Was hat diese Anhörung gebracht? - Na klar, die Landwirte haben gesagt, sie wollen das nicht. Aber interessant ist schon, was die Vertreter des LHW und der LLG gesagt haben.

Sie haben im Ausschuss festgestellt, dass, egal was die Landwirte machen, aufgrund der geologischen und klimatischen Voraussetzungen - die Ministerin hat es schon gesagt -, selbst wenn sie gar nicht düngen würden, immer noch Nitrat im Grundwasser ankommen würde. Dies hängt davon ab, wie hoch die Temperaturen sind und wie viele Niederschläge fallen.

Das Verhältnis des Nitrats, das durch Düngung eingetragen bzw. im Bodenvorrat vorhanden ist, beträgt ungefähr 95 : 5. Das heißt, 95 % der Nitratmenge, die im Grundwasser ankommt, kommt

nicht aus der Düngung, sondern als Stickstoff aus dem Bodenvorrat. Das ist eine Tatsache.

(Zustimmung)

Jetzt geht es darum, für die Zukunft, für die Evaluierung, für die Veränderung der Düngeverordnung zu kämpfen und uns darauf vorzubereiten, dass wir - da bin ich ein bisschen anderer Meinung als die Ministerin - keine bundeseinheitliche Vorschrift brauchen, weil die Verhältnisse so wahnsinnig unterschiedlich sind. Am Ende brauchen wir - ich weiß,

Sehr geehrter Kollege Daldrup - -

die Zeit ist vorbei -

Bitte formulieren Sie den letzten Satz. Sie sind schon über Ihre Zeit.

ein Belastungsmessnetzwerk,

(Zustimmung)