Bezüglich der Ausschussberatungen würde ich es gerne für den Herrn Vizepräsidenten wiederholen. Frau Gorr hat den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration federführend und den Bildungsausschuss, den Finanzausschuss, den Innenausschuss und den Ausschuss für Europa und Medien für die Mitberatung genannt. Ich sehe auch noch die Notwendigkeit, wegen der Aspekte der demografischen Entwicklung und der ländlichen Räume zusätzlich den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr einzubeziehen.
Noch einmal mein Angebot: Klar, die Engagementstrategie ist wichtig. Aber soll jetzt die Engagementstrategie mit den ganzen Akteuren der Zivilgesellschaft beraten und dann im Ausschuss eine Anhörung zum Gesetzentwurf durchgeführt werden? - Das kann man auch gleichzeitig machen. Das wäre also ein Angebot, eine große Anhörung in den Ausschüssen durchzuführen. Damit kämen wir ein ganzes Stück schneller vorwärts. - Vielen Dank.
Danke, Frau Hildebrandt, für Ihren Redebeitrag. - Ich glaube, ich muss es nicht noch einmal wiederholen. Ich hoffe, die Protokollantinnen und Protokollanten haben das alles wahrgenommen. Es war ja doch eine ganze Anzahl von Ausschüssen.
Dann stimmen wir jetzt darüber ab. Wer für die Überweisung des Gesetzentwurfs „Stärkung des Ehrenamtes“ in die genannten Ausschüsse
stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Regierungskoalition, die Fraktion DIE LINKE und die AfD-Fraktion. Gegenstimmen? - Ich sehe in dem Fall keine. Stimmenthaltungen? - Sehe ich auch keine. Damit ist der Antrag in die genannten Ausschüsse überwiesen worden und der Tagesordnungspunkt 17 ist erledigt.
Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den Antrag der Fraktion der AfD hat der Landtag in der 103. Sitzung am 12. Juni 2020 zur Beratung und Beschlussfassung zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen. Mitberatende Ausschüsse bestimmte der Landtag nicht.
Mit dem Antrag soll die Landesregierung aufgefordert werden, gegenüber dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und im Deutschen Bundesrat für eine Entschärfung des neuen Bußgeldkatalogs vom 20. April 2020 einzutreten.
Das Ziel war es, die Bestimmungen des Artikels 3 der 54. Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung vom 20. April 2020 außer Kraft zu setzen, mit Ausnahme der Regelungen, die sich auf das innerörtliche Rechtsabbiegen von Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t an Stellen, an denen mit Rad- oder Fußgängerverkehr gerechnet werden muss, sowie die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse beziehen und die Bußgeldverordnung vom 14. März 2013 mit Ausnahme der unter Ziffer I genannten Positionen wieder in Kraft zu setzen.
Der Verkehrsausschuss kam in seiner Sitzung am 25. Juni 2020 überein, diesen Antrag am 27. August 2020 zu behandeln.
In dieser Augustsitzung befasste sich der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr mit dem Antrag. Er beschloss einstimmig, diesen Antrag für erledigt zu erklären, weil der Bußgeldkatalog nicht in Kraft getreten ist.
Im Ergebnis der Beratung erarbeitete der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr die Ihnen in der Drs. 7/6530 vorliegende Beschlussempfehlung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr bitte ich um Ihre Zustimmung zu der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung. - Ich danke recht herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir stimmen jetzt über die Beschlussempfehlung in der Drs. 7/6530 ab. Wer für die Beschlussempfehlung stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist das komplette Haus. Wer stimmt dagegen? - Ich sehe keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? - Sehe ich auch keine. Damit hat die Beschlussempfehlung die Zustimmung des Hauses erhalten. Der Tagesordnungspunkt 20 ist erledigt.
Vielen Dank, Herr Präsident. Nur zur Information: Ich vertrete Frau Dr. Späthe, die heute nicht anwesend ist.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/6120 wurde in der 103. Sitzung des Landtages am 12. Juni 2020 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen. Mitberatend war der Finanzausschuss beteiligt.
Mit dem Antrag soll die Landesregierung aufgefordert werden, nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen, um den Eltern, deren Kinder ab der Einführung des eingeschränkten Regelbetriebes am 2. Juni 2020 nicht den vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang erhalten, aber die gesamten Kostenbeiträge aufbringen müssen, den dadurch entstehenden Differenzbetrag zu erstatten.
Des Weiteren sollen den Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen die Mehrbelastungen, die ihnen durch die Umsetzung der Hygienevorschriften des Landesjugendamtes vom 26. Mai 2020 entstehen, finanziell erstattet bekommen.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat sich mit dem Antrag erstmals in der 52. Sitzung am 1. Juli 2020 befasst. Dazu lag ihm ein Vorschlag für eine vorläufige Beschlussempfehlung der Koalitionsfraktionen vor.
Darin wird in Nr. 1 auf den gemeinsamen Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport und des Sozialministeriums verwiesen, nach dem das Land die Kostenbeiträge für den Monat April für alle Eltern und für Mai für jene Eltern übernimmt, deren Kinder sich nicht in der Notbetreuung befanden.
Nr. 2 des Vorschlags der Koalitionsfraktionen enthält die Aussage, dass die kommunalen Spitzenverbände etwaige Mehrbelastungen der örtlichen Träger der Kindertageseinrichtungen durch die Umsetzung der Hygienevorschriften bereits in der Finanzstrukturkommission angemeldet haben. Dies soll im Sozialausschuss diskutiert werden und eine Finanzierung im Rahmen des Nachtragshaushaltes geprüft werden.
Der Vorschlag der Koalitionsfraktionen wurde mit 10 : 2 : 0 Stimmen angenommen und als vorläufige Beschlussempfehlung dem mitberatenden Finanzausschuss zugeleitet.
Der Ausschuss für Finanzen hat sich in der 92. Sitzung am 15. Juli 2020 mit dem Antrag und der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst. Im Ergebnis seiner Beratung hat er sich der vorläufigen Beschlussempfehlung mit einer Änderung angeschlossen. Er empfahl, einer Anregung des Landesrechnungshofes folgend, der Nr. 2 den Satz „Etwaige Minderbelastungen sind zu berücksichtigen.“ anzufügen. Diese Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen wurde mit 8 : 2 : 0 Stimmen angenommen.
Die abschließende Beratung im federführenden Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration fand in der 53. Sitzung am 2. September 2020 statt. Dazu lag ihm die genannte Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses vor.
Der Antrag in der Drs. 7/6120 wurde sodann mit 8 : 1 : 3 Stimmen in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung einschließlich der beschlossenen Ergänzung in Nr. 2 als Beschlussempfehlung an den Landtag verabschiedet. Diese Beschlussempfehlung liegt dem Plenum heute in der Drs. 7/6549 vor. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.