Doreen Hildebrandt
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Mit Verlaub, Herr Vizepräsident, es ist keine Frage, sondern eine Kurzintervention. - Der Herr Minister hat vollkommen recht. Wir haben im Landesausschuss für Erwachsenenbildung den Gesetzentwurf ausführlich diskutiert. Aber das, was hier vorliegt, ist leider nicht die Fassung, die dort mit den anerkannten Trägern der öffentlich verantworteten Erwachsenenbildung abgestimmt wurde.
Aufgrund der erheblichen Änderungen am vorliegenden Gesetzentwurf bezüglich der Finanzierung würde eben keine sichere Planungsgrundlage für die Einrichtungen der Erwachsenenbildung gegeben, wie sie ursprünglich angestrebt war. Selbst die jährliche Dynamisierung ist aus dem vorliegenden Gesetzentwurf gestrichen worden. Damit ist absehbar, dass Sachsen-Anhalt beim Landeszuschuss pro Einwohner im Bundesvergleich wieder an die letzte Stelle rutschen wird. - Danke.
Danke, Herr Präsident. Ich will unsere Stimmenthaltung zu der Beschlussempfehlung erklären.
Wie schon berichtet, lautete unser Ursprungsantrag, die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Einführung finanziell zu unterstützen. Ab 1. Januar 2021 haben wir zwar ein Azubi-Ticket, was uns auch ein Stück weit freut, uns aber noch lange nicht weit genug geht. Aber die Landkreise und kreisfreien Städte zahlen unter Umständen drauf. Das ist in den Zeiten, in denen absehbar ist, dass die Steuereinnahmen der Kommunen erheblich sinken werden, für uns nicht hinnehmbar. Ein einziger Euro pro Azubi würde die finanzielle Lage deutlich entspannen. Dass sich das das Land nicht leisten will, ist eine Schande. Wir enthalten uns der Stimme.
Danke, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe mir die Anträge der Fraktion DIE LINKE im Bundestag in der Bundestagsdrucksache 19/23114 und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN im Bundestag in der Bundestagsdrucksache 19/22503 durchgelesen. In beiden Drucksachen wird die Bundesregierung aufgefordert, den Weiterbau der A 49 zu stoppen. Ich bin mir sicher: Die A 49 liegt nicht in SachsenAnhalt.
Die Bundestagsfraktion meiner Partei fordert auch - ich zitiere -,
„alle Autobahnprojekte sowie Neu- und Ausbauprojekte der sonstigen Bundesfernstraßen im Bundesverkehrswegeplan 2030 mit Blick auf die verbindlichen Klimaschutzziele neu zu bewerten“.
Das kann man zum Anlass für eine Aktuelle Debatte im Landtag von Sachsen-Anhalt nehmen.
Sehr geehrte CDU-Fraktion, Sie stellen sich aber hier hin und sagen - ich fasse Ihren Redebeitrag und den des Ministers so zusammen -: „Das haben wir aber so beschlossen, das darf nicht überprüft werden.“ Das macht mich jetzt schon ein bisschen fassungslos. Dazu fällt mir, gerade weil es um Autobahnen geht, ein Zitat von Brecht ein:
„Wer A sagt, der muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war.“
Sie als selbst ernannte Sachsen-Anhalt-Partei muss ich einfach fragen: Haben Sie sich denn so weit von der Realität entfernt, dass Sie im Jahr 2020 noch über neue Autobahnen debattieren wollen? Jene, die in der Planung und im Bau sind, spielen doch keine Rolle mehr; aber neue - das ist doch Quark. Andere Probleme haben Sie wirklich nicht? - Das finde ich erbärmlich.
Wenn Sie damit Ihrem eigenen Koalitionspartner deutlich machen wollten, wie blöd es ist, im Land in der Regierung und im Bund in der Opposition zu sein, dann ist Ihnen das gelungen.
Daran werden wir uns aber nicht beteiligen. Ich hoffe bloß, dass Sie, liebe Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, endlich begreifen, dass mit der CDU weder im Bund noch im Land eine grüne Verkehrswende zu machen ist.
Ich möchte vielmehr daran erinnern, dass meine Fraktion bereits am 25. August 2017 gefordert hat, eine umfassende Gesamtkonzeption zur Entwicklung einer nachhaltigen Mobilität im Land zu erarbeiten. Damit soll aus unserer Sicht genau die Frage beantwortet werden, die in der Begründung Ihrer heutigen Aktuellen Debatte, liebe CDU, steht. Ich zitiere Sie:
„Wie kann die Mobilität und Infrastruktur in Sachsen-Anhalt verbessert werden, um schnell und umweltschonend durch das Land zu kommen?“
Ich hätte es nicht so formuliert.
Ich möchte Sie daran erinnern, dass Sie damals unseren Antrag abgetan haben mit den Worten: „Ach, so eine Strategie brauchen wir nicht.“ Jetzt, da in Hessen - nicht in Sachsen-Anhalt - die Diskussion hochkocht, ob die A 49 weitergebaut werden soll, wollen Sie im Rahmen einer Aktuellen Debatte darüber reden. Das ist doch ein durchsichtiges Manöver, bei dem man sieht, dass es Ihnen nicht um die Verkehrswende geht.
Herr Scheurell und Herr Webel, hier ist auch deutlich geworden, was Sie unter Wirtschaft verstehen. Ihnen geht es eben nicht um die Altenpflegerin in der ambulanten Pflege, die von Dorf zu Dorf fährt. Ihnen geht es um die Großinvestoren, die sich durch das ÖPP-Projekt A 49 eine lohnende Kapitalanlage sichern. Ansonsten würden Sie nämlich über Verkehrsvermeidung und Verkehrsverlagerung reden müssen.
Wir brauchen regionale Wirtschaftskreisläufe und ein Überdenken unseres Konsumverhaltens.
Muss es der Zweitwagen, muss es ein Dritthandy und muss es superbilliges Grillfleisch - am besten vom Amazon-Lieferdienst - sein? - Die von Ihnen hochgelobten Arbeitsplätze, die an den Autobahnen in unserem Land entstanden sind, werden von der Logistikbranche dominiert. Gäbe es dafür nicht den Mindestlohn, wären dies alles prekäre Arbeitsverhältnisse, die eben nicht den Wohlstand der dort arbeitenden Menschen sichern, sondern den Reichtum der Eigentümer, die hier noch nicht einmal Steuern zahlen.
Besonders entlarvend ist die Formulierung Ihrer Fragestellung. Sie fragen, wie man schnell d u r c h Sachsen-Anhalt kommt und nicht, wie man i n Sachsen-Anhalt schnell von A nach B kommt. Ist Sachsen-Anhalt in Ihren Augen tatsächlich nur ein Transitland, damit die Berliner schnell zur Arbeit nach Wolfsburg kommen? - Diese nehmen ohnehin den ICE. Hier sind wir jetzt beim Kern der Debatte. Wenn Sie wirklich lärmgeplagte Anwohnerinnen vom Durchgangsverkehr entlasten wollen, wie Sie es im Ausschuss regelmäßig erzählen und wie sie es zuletzt am 27. August den Bürgerinnen von Mansfeld erzählt haben, und wenn Sie wirklich eine bessere Anbindung von Gewerbegebieten und weniger Stau für Pendlerinnen wollen, dann müssen Sie auch das Geld anders einsetzen.
Ich möchte noch einmal auf die A 49 zurückkommen. Für diese gibt es konkrete Vorschläge, wie man mit geringem Aufwand die akuten Probleme der Anwohnerinnen lösen könnte, und zwar mit wenigen Ortsumfahrungen und mit einer ausgebauten Bahnstrecke. Davon hätten wir alle etwas. Das Alternativkonzept zur A 49 würde Hunderte Millionen Euro sparen. Das ist Geld, das wir dringend brauchen, um gute Arbeitsbedingungen und bessere Angebote im ÖPNV und Schienenverkehr zu finanzieren.
Zum Bezug zu unserem Bundesland, da alle schon über die A 14 geredet haben: Bei der Planung der A 14 hatten wir damals die sogenannte Hosenträgervariante vorgeschlagen, also den Ausbau der B 71 und der B 189. Das hätte
den Bürgerinnen und Bürgern eine größere Entlastung gebracht.
Die Lkw in Richtung Hamburg werden nämlich weiterhin über die B 71 donnern, weil der Umweg über die neue A 14 einfach zu groß ist. Wenn den Verantwortlichen so etwas bewusst wird, was ist denn dann falsch daran, die getroffenen Entscheidungen zu prüfen und gegebenenfalls umzusteuern?
Tun Sie doch bitte nicht so, als wären wir ein Entwicklungsland, was das Straßennetz betrifft. Liebe CDU, Sie werfen uns ständig vor, wir würden schlechtreden, was Sachsen-Anhalt bis jetzt alles schon geschafft hat. Jetzt stehen Sie da und erzählen, Sachsen-Anhalt habe keine ausreichende Zahl von Autobahnen. In den letzten 30 Jahren wurden in Deutschland Tausende Kilometer Eisenbahnstrecken stillgelegt und gleichzeitig Tausende Kilometer Bundesstraßen und Autobahnen neu gebaut.
Wir haben eines der dichtesten Fernstraßennetze Europas. Und Sie jammern hier, dass es nicht genug Autobahnen gibt? - Nur umgekehrt wird ein Schuh daraus. Wir brauchen jetzt die soziale und ökologische Verkehrswende, weg von Lkw auf Autobahnen. Brummis müssen zurück auf die Schiene.
Weniger motorisierter Individualverkehr klappt doch nur, wenn wir den ÖPNV und den SPNV so attraktiv machen, dass ich von meinem Dorf schneller mit Bus und Bahn in der Stadt bin als über Bundesstraße und Autobahn. Wir brauchen zur Erreichung der Klimaschutzziele mehr Rad- und Fußverkehr und nicht noch mehr Autobahnen.
Noch eine einzige Bemerkung, Herr Scheurell; dazu muss ich mich jetzt einfach hinreißen lassen. Wenn Sie für mehr Verkehrssicherheit plädieren und damit mehr Straßen begründen, dann seien Sie doch bitte auch für eine Anschnallpflicht in den Schulbussen, egal was es kostet. - Danke.
Das mache ich auch, Herr Präsident. Danke. - Herr Borgwardt, ich lese Ihnen einfach mal vor, was ich gesagt habe: Wenn Sie damit Ihrem eigenen Koalitionspartner deutlich machen wollten, wie blöd es ist, im Land in der Regierung und im Bund in der Opposition zu sein, dann ist Ihnen das gelungen.
Ich habe nicht gesagt, dass Sie hier versucht haben, Ihren eigenen Koalitionspartner schlecht zu machen.
- Das habe ich nicht behauptet.
- Ja, ja.
Zu der Geschichte mit dem Bundeswehrstandort. Es ist doch genau das Problem, dass die Eisenbahnschienen stillgelegt wurden. Genau das ist doch das Problem. Wir haben den Fokus tatsächlich auf den Straßenbau gelegt und nicht mehr auf den Eisenbahnverkehr. Genau das war der Fehler der letzten 30 Jahre. Da müssen wir ran. - Danke.
Danke, Herr Vizepräsident. - Es ist schon gereinigt worden, das habe ich beobachtet. Das hat gut geklappt. Vielen Dank auch an die Kollegin.
Sehr geehrte Damen und Herren! Wir legen Ihnen heute, einige Tage, bevor die „Woche des bürgerschaftlichen Engagements“ dieses Jahr beginnt, unseren Entwurf des Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes vor. Wie sehr wir alle das bürgerschaftliche Engagement schätzen, wurde in der
Aussprache zur Großen Anfrage der SPD-Fraktion zum Thema Engagement- und Demokratieförderung am 26. September 2019 hier im Plenum deutlich. Seit März dieses Jahres wird uns noch bewusster, was Ehrenamt alles leistet, einerseits wenn plötzlich etwas fehlt, sei es das Handballtraining, die Chorprobe oder die interkulturellen Kochabende, die plötzlich monatelang nicht mehr stattfinden konnten.
Andererseits haben sich gerade in diesen Zeiten viele Menschen gefunden, die Hilfe bei Besorgungen für Ältere angeboten, in ihrer Kurzarbeit auf dem Sportplatz in Eigenregie ein Spielfeld für Kinder angelegt oder ihren Verkehrsgarten unter strengsten Hygieneregeln für diejenigen geöffnet haben, die keinen Platz zum Spielen mehr finden konnten.
Dieses solidarische Miteinander hat gezeigt, dass viele Menschen eben nicht nur an sich selbst denken. All denen, die ihren kleinen Beitrag geleistet haben, und auch denen, die jetzt wieder ihre Arbeit in Vereinen, Verbänden und Initiativen aufgenommen haben, gilt heute unser Dank.
Aber nur unseren Dank und Anerkennung für alle ehrenamtlich tätigen Menschen in unserem Land auszusprechen reicht nicht. Wir als Parlament können und müssen mehr tun, als Hände zu schütteln und Reden auf Ehrungen zu halten. Die Landesregierung erarbeitet zurzeit eine Engagementstrategie. Das haben wir hier im Plenum vor knapp einem Jahr so besprochen, und das ist auch ein guter und wichtiger Schritt nach vorn. Aber wir laufen damit immer noch der gesellschaftlichen Entwicklung um Jahre hinterher. Beispiele dafür gibt es genug.
Einige Kommunen haben bereits eine Anerkennungskultur geschaffen, indem zum Beispiel Feuerwehrleuten freier Eintritt in kommunale Schwimmbäder ermöglicht wird. In manchen Landkreisen wird diskutiert, ob man eine Ehrenamtskarte kreisweit einführt oder es besser den einzelnen Kommunen überlässt, und Städte und Gemeinden, die sich am Bundesprogramm „Engagierte Stadt“ beteiligen, haben bereits Anlaufpunkte für Menschen, die sich engagieren wollen, aufgebaut, während es so etwas in anderen Städten und Gemeinden noch nicht gibt.
Wir als Land haben die Chance, wenn nicht sogar die Pflicht, einheitliche Bedingungen zu gewährleisten. Wir haben unseren Gesetzentwurf deshalb auf zwei Säulen gestellt. Säule 1: Die ehrenamtlich tätigen Menschen selbst sollen Anerkennung erfahren. Dazu planen wir die Ehrenamtskarte landesweit, die es engagierten Menschen und deren Familien ermöglichen soll, Vergünstigungen bei Eintrittsgeldern in kommunale Ein
richtungen zu erhalten, ihnen umfassenden Versicherungsschutz zu bieten und Fortbildung zu ermöglichen.
An dieser Stelle sei mir eine Randbemerkung gestattet. Unser Entwurf zur Änderung des Bildungsfreistellungsgesetzes liegt seit Januar 2019 im Ausschuss, weil sich die Koalition nicht einig wird. Würden wir damit endlich zu Potte kommen, wäre für die ehrenamtliche Bildung ein großer Schritt getan.
In unseren Runden in der Zivilgesellschaft kam dieses Thema immer wieder auf den Tisch, beim Landessportbund genauso wie bei den Feuerwehren, deren Ausbildung zum Trainer oder zum Geräteführer nur in den Abendstunden oder am Wochenende stattfinden kann, weil wir es immer noch nicht geschafft haben, dieses Gesetz zu ändern.
Liebe Koalition, erleichtern wir den Vereinen doch die Nachwuchsarbeit!
Aber zurück zum vorliegenden Gesetzentwurf. Für die landesweite Ehrenamtskarte wollen wir einen Fonds bilden, der die jetzt schon vorhandenen finanziellen Mittel, die in den verschiedenen Ressorts für Einzelprojekte zur Verfügung stehen, zusammenfasst. Das würde auch den Forderungen entsprechen, die sich bisher aus dem Treffen der Erarbeitungsgruppe zur Engagementstrategie ergeben haben.
Säule 2: Der Auf- und Ausbau von Strukturen vor Ort muss ermöglicht werden. Engagement entsteht vor Ort, also in unseren Städten und Gemeinden. Die Kommunen, die in den letzten Jahren am Bundesprogramm „Engagierte Stadt“ teilgenommen haben, erhielten eine Anstoßfinanzierung vom Bund, die jetzigen Teilnehmer schon nicht mehr. Wir wissen alle, wie die Haushaltslage unserer Kommunen aussieht. Da ist für freiwillige Leistungen wenig bis keine Luft mehr, und eine Besserung ist nicht in Sicht. Aber: Ehrenamt braucht Hauptamt.
Diesen Satz finden wir immer wieder, sei es bei Blutspendeaktionen außerhalb von Krankenhäusern, im Bericht des Landesrechnungshofes, wenn es um die Situation der Verkehrswachten geht, ja selbst in der Demenzstrategie des Bundes. Dieser Satz meint nicht, dass jedem kleinen Verein eine hauptamtliche Schreibkraft zur Verfügung gestellt werden soll. Aber ein Anlaufpunkt bei wichtigen Fragen zum Vereinsrecht oder zur
Beantragung von Fördermitteln muss mindestens in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt zur Verfügung stehen.
Verstehen Sie mich nicht falsch, die Vereine und Initiativen schaffen es bisher auch, solche Dinge selbst in die Hand zu nehmen. Die engagierten Mitglieder des Fördervereins der Stadtbibliothek Wanzleben e. V. zum Beispiel haben es geschafft, erfolgreich Fördermittel bei der Kulturstiftung des Bundes zu beantragen, um ein Projekt für die Jugendarbeit auf die Beine zu stellen. Darin steckt viel Arbeit, die nur mit Durchhaltevermögen, Hartnäckigkeit und Idealismus von Ehrenamtlichen möglich war. Eine Stelle, die solches Wissen der verschiedenen Vereine bündelt und hilft, ein Netzwerk aufzubauen, sodass die Nächsten, die ähnliche Pläne verfolgen, Ansprechpartner mit Erfahrung finden, kann doch nur förderlich sein.
Die schon jetzt in einigen Städten und Gemeinden arbeitenden Freiwilligenagenturen können gemeinsam mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen einen wichtigen Grundstein dafür legen, dass es überall im Land solche Anlaufpunkte gibt.
Wir wollen es aber nicht den Kommunen aufbürden, ohne die finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen. Dafür ist in unserem Gesetzentwurf ein Kommunalbudget von 50 000 € plus 50 Cent je Einwohner für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt vorgesehen.
Sehr geehrte Damen und Herren! In der Antwort auf meine Kleine Anfrage vom 3. September 2020, Drs. 7/6560, stellt das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration den aktuellen Stand und die coronabedingten Schwierigkeiten bei der Erarbeitung der Engagementstrategie dar. Wir könnten die Diskussion des von uns vorgelegten Gesetzentwurfs mit der Strategieerarbeitung verknüpfen und dabei Vertreter der Zivilgesellschaft wie die Liga der freien Wohlfahrtspflege, den Landessportbund, den Landesheimatbund, den Kinder- und Jugendring, die Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen
und die Vertreter der kommunalen Familie mit ins Boot nehmen. Darum bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Herr Vizepräsident. - Jetzt reißen Sie mich doch noch zu fünf Bemerkungen hin.
Die erste Bemerkung wollte ich sowieso machen, denn ich habe mir die Videobotschaft unseres Ministerpräsidenten zur Woche des bürgerschaftlichen Engagements angeguckt. Er hat gerade gesagt, er will die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement verbessern. Dazu wäre hier jetzt die Chance. Ich muss aber anmerken, dass er dabei berufliches und bürgerschaftliches Engagement ein bisschen durcheinandergewürfelt hat. Vielleicht sollten wir ihn auch noch in diese Beratungen einbeziehen.
Frau Ministerin, Sie sagten, bei der ersten Durchsicht kam Ihre Fachabteilung darauf, dass es sich nur um Vereine handelt, an die sich die Förderung richten soll. Das ist ausdrücklich nicht so. Von § 9 Abs. 2 in Verbindung mit § 12 sind ausdrücklich Bürgerinitiativen und informelle
Gruppen erfasst, weil uns diese Entwicklung durchaus bewusst ist.
Dritte Bemerkung: Der Fonds. Frau Lüddemann hat es gesagt: Wir fassen damit unheimlich viele Einzelförderungen zusammen. Jeder von uns weiß, dass es bezüglich der Einzelprojektförderung vor jeder Haushaltsberatung Anfragen von Verbänden und von Vereinen gibt: Wie sieht es aus? Stehen wir wieder drin? Kriegen wir Planungssicherheit? - Solange der Haushaltsentwurf noch nicht durch ist, können wir jedes Mal nichts
sagen. Die Verbände zittern, ob sie ihr Personal halten können, müssen jedes Mal einen neuen Antrag stellen, und wenn es da wirklich nur um ehrenamtlich tätige Menschen geht, denen wir es nicht ermöglichen, Unterstützung durch das Hauptamt zu bekommen, ist das eine Heidenarbeit. Das kann man eigentlich niemandem zumuten.
Zum Thema Kontrolle des Parlaments. Was wollen wir? Wohin wollen wir mal mehr Geld geben, wohin mal weniger? - Es kommt doch darauf an, wie man die Stiftung gestaltet. Wenn ich ins Gesetz hineinschreibe, die Stiftung wird mit Leuten aus dem Parlament besetzt, dann ist das doch auch kein Thema.
Bezüglich der Ausschussberatungen würde ich es gerne für den Herrn Vizepräsidenten wiederholen. Frau Gorr hat den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration federführend und den Bildungsausschuss, den Finanzausschuss, den Innenausschuss und den Ausschuss für Europa und Medien für die Mitberatung genannt. Ich sehe auch noch die Notwendigkeit, wegen der Aspekte der demografischen Entwicklung und der ländlichen Räume zusätzlich den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr einzubeziehen.
- Ah, Entschuldigung. Dann habe ich es überhört. Das tut mir leid. Dann sind wir uns einig.
Letzte Bemerkung: Ich freue mich sehr auf die Beratungen.
- Wir müssen noch den Umweltausschuss hinzunehmen. Gut, dann haben wir fast alle.
Noch einmal mein Angebot: Klar, die Engagementstrategie ist wichtig. Aber soll jetzt die Engagementstrategie mit den ganzen Akteuren der Zivilgesellschaft beraten und dann im Ausschuss eine Anhörung zum Gesetzentwurf durchgeführt werden? - Das kann man auch gleichzeitig machen. Das wäre also ein Angebot, eine große Anhörung in den Ausschüssen durchzuführen. Damit kämen wir ein ganzes Stück schneller vorwärts. - Vielen Dank.
Frau Ministerin, ich habe eine ganz einfache Frage, die auch ganz schnell zu beantworten ist. Sie haben so schön ausführlich dargestellt, welche Zahlen Sie zusammengetragen haben, und haben gesagt, dass das Ministerialblatt auch Bilder hat. Das ist eine tolle Sache. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen in Ihrem Haus für die Krankenhausplanung und Krankenhausaufsicht zur Verfügung?
Danke, Frau Präsidentin. - Ich will gleich an das Thema Helme anschließen. Sie haben jetzt mehrfach gesagt, dass beim Ablassen auch Schlamm durchgespült wurde. Bei der Helme ist es so, dass das Hohlraumsystem im Lockergestein Laich- und Rückzugsort vieler Flussfische ist. Das ist ein Lebensraum für viele kleine und Kleinstlebewesen sowie für viele Fischarten. Diese Feinsedimente, die jetzt aus dem Stausee herausgespült wurden, könnten diesen Lebensraum nun bedrohen. Das ist besonders für die Eier der Kieslaicher und die Larven der Bachmuscheln tödlich. Deswegen ist meine Frage: Wenn bei der Entleerung des Stausees Sedimente freigesetzt werden, wie sieht es dann mit dem Lebensraum im Schutzgebiet der Helme aus?
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Der heute vorliegende Antrag mit dem Titel „Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht“ ist fast wortgleich mit den beiden vorherigen Anträgen, die in den Jahren 2017 und 2018 eingebracht worden sind.
Er wird nicht besser, wenn er jetzt zum dritten Mal gestellt wird. Wir lehnen den Antrag heute erneut ab. Die Gründe hat der Einbringer vorhin schon zusammengefasst.
Den damaligen Reden meiner Fraktion habe nur eines hinzuzufügen: Danke an alle Menschen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr, ein Freiwilliges Ökologisches Jahr oder ein Jahr im Bundesfreiwilligendienst absolviert haben, zurzeit absolvieren oder demnächst absolvieren werden. - Vielen Dank.
Danke, Frau Präsidentin. - Guten Morgen! Also, nach der Debatte frage ich mich jetzt gerade, wie glaubhaft es noch ist, wenn die Landesregierung sagt, sie wolle muslimische Einrichtungen schützen, sie wolle den Dialog aufrechterhalten, wenn Teile der Landesregierung gleichzeitig sagen, man wolle sie nicht im Land haben.
Danke, Herr Vizepräsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Bevor ich zur Sache rede, muss ich auf meine zwei Vorredner eingehen.
Herr Schmidt, ich habe Herrn W. bereits geantwortet. Er ist damit einverstanden, dass wir dieses Thema im Rahmen des Selbstbefassungsrechts im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr besprechen.
Herr Steppuhn, mir ist nach Ihrer Rede nicht klar geworden, ob Sie sich tatsächlich dessen bewusst sind, dass Sie Mitglied einer regierungstragenden Fraktion sind, die genau diesen Beschlussvorschlag vorgelegt und auch beschlossen hat.
Das war mir jetzt nicht ganz klar. Es machte den Eindruck, als wenn Sie nicht mitbekommen haben, was in der Sitzung des Bildungsschusses tatsächlich passiert ist.
Aber jetzt zur Sache. Unsere Fraktion hatte den Antrag „Ungerechtigkeit in der Berufsschulrichtlinie abschaffen - ‚RabAz‘ sofort ändern“ gestellt, um genau diese 3 Millionen € für Fahrtkostenerstattungen gerechter aufzuteilen und Fahrtkosten zum Berufsschulunterricht nicht nur Auszubildenden im ersten Ausbildungsjahr, die eine auswärti
ge Berufsschule besuchen, sondern allen Azubis im dualen Ausbildungssystem zu erstatten.
Im Bildungsausschuss ist nun die vorliegende Beschlussempfehlung zustande gekommen. Diese besagt nichts anderes als dies: Das Bildungsministerium macht erst einmal gar nichts, schaut nach Schuljahresende, wie viele Mittel tatsächlich abgeflossen sind, und prüft, ob dann vielleicht etwas an der Richtlinie geändert werden muss. Das ändert an der herrschenden Ungerechtigkeit nichts.
Wir sind im Gegensatz zu allen Nachbarländern nicht in der Lage, ein Azubi-Ticket einzuführen, obwohl mittlerweile auch die Kollegen hier im Haus, aber auch der DGB, die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern und selbst der Verband des Baugewerbes dies fordern.
Nun ist unsere Idee, die Auszubildenden mit dieser Richtlinie bei den Fahrtkosten zu entlasten, mindestens bis Schuljahresende auf Eis gelegt. Deswegen werden wir der Beschlussempfehlung nicht zustimmen.
Ich versichere Ihnen aber, dass wir den Mittelabfluss - genauso wie Sie - im Auge behalten werden und auf die Überarbeitung der Richtlinie in den nächsten Sommerferien drängen. Schauen wir dann, welche Ausreden dem Bildungsministerium einfallen,
um wieder nichts für die Azubis zu tun.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Die AfD-Fraktion zeichnet mit ihrem Antrag drei falsche Bilder unserer Gesellschaft. Das erste Bild ist das von faulen und doofen Ausländern, das man nicht nur in der Antragsbegründung findet. Vielmehr war das heute auch schon in der Rede von Herrn Farle zum Haushalt zu hören.
Das war leider von den Rassisten, die hier wieder die Gelegenheit nutzen, Hass und Hetze zu verbreiten, nicht anders zu erwarten.
Das zweite Bild ist das von einer unfähigen kommunalen Ebene, der unterstellt wird, ohne das Land keine erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik für ihre eigene Region zu machen. Alle meine Vorredner erzählten, dass die jetzigen Rückkehrertage sehr gut organisiert sind. Warum fordert die AfD dann einen landesweiten Rückkehrertag?
Das dritte Bild ist das von Scharen an Rückkehrwilligen, die im Westen mit gepackten Koffern vor grauen Baracken sitzen und darauf warten, dass sich das Land an einem Rückkehrertag beteiligt.
Wer bisher noch nicht wusste, was alternative Fakten sind, der kann sich diese drei Beispiele ansehen.
Ich empfehle der AfD, das Handlungskonzept „Nachhaltige Bevölkerungspolitik in Sachsen-Anhalt 2017“ des MLV und den Abschlussbericht zum Projekt „Zuwanderungspotenziale für eine nachhaltige Landesentwicklung in Sachsen-An
halt“ vom Leibniz-Institut für Länderkunde zu lesen.
Aus beiden Papieren geht hervor, dass unser Land weit mehr Zuwanderung braucht, als es Rückkehrer gibt. Um der demografischen Entwicklung und dem damit einhergehenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken, brauchen wir keine Beteiligung des Landes an den guten vorhandenen regionalen Messen. Wir brauchen vielmehr bessere Arbeitsbedingungen mit höheren Löhnen,
geringeren Arbeitszeiten, mehr Aufstiegsmöglichkeiten und eine höhere Beteiligung von Betriebsräten. Wir lehnen darum den vorliegenden Antrag ab.
Herr Thomas, eine Ausschussüberweisung ist in unseren Augen unsinnig, da bereits vereinbart ist, die Studie des Leibniz-Instituts für Länderkunde im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr und im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration zu behandeln. Wenn sich der Wirtschaftsausschuss dazu durchringen könnte, dann müssten wir über diesen unsinnigen Antrag nicht mehr diskutieren. - Vielen Dank.
Nein, danke.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Abgesehen davon, dass die Frage, ob das mit den telefonischen Aufforderungen jetzt gang und gäbe ist und ob das rechtsverbindlich ist, vom Kabinett noch immer nicht beantwortet wurde, stelle ich jetzt meine Frage. Diese Idee, vorläufige Zuwendungsbescheide zu erstellen, finde ich klasse; denn mit den Abschlagszahlungen, mit denen in der Vergangenheit gehandelt wurde, lag das finanzielle Risiko komplett bei den Trägern. Aber ich frage mich: Auf welcher rechtlichen Grundlage passiert das denn jetzt ohne Haushaltsplan?
Danke, Frau Präsidentin. - Frau Ministerin, ich weiß nicht, ob Sie die richtige Adressatin sind oder ob diese Frage eher an den Innenminister gehen muss.
Es war von Arbeitszeitverstößen und Lohndumping die Rede. Es gibt aber auch Berichte von körperlicher Gewalt gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Sind Fälle bekannt, in denen es zu Anzeigen wegen Körperverletzungen gekommen ist?
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Ich beginne einmal mit einigen
Meldungen der „Volksstimme“ auf den Lokalseiten der „Haldensleber Rundschau“ von gestern:
„Nordgermersleber Dartfreunde planen Turnier für Kinder und Jugendliche“, „Spielplatz ist bereit für den Winter - Was fleißige Helfer beim Arbeitseinsatz in Hillersleben geleistet haben“, „Mitglieder der Interessengemeinschaft optische Telegrafie bieten Rundgang in der Telegrafenstation Neuwegersleben“, „Liederkranzmänner singen seit 160 Jahren - Chor feiert Geburtstag mit großem Konzert“, „Ältere Menschen im Straßenverkehr - Seminar der Kreisverkehrswacht in Weferlingen“, „Tag der offenen Tür bei der Feuerwehr Calvörde“, „Spezialitäten aus aller Herren Länder - Interkulturelles Treffen in Flechtingen vereint zehn Nationen“.
Das alles zeigt die Vielfalt von bürgerschaftlichem Engagement. Ich glaube, nicht nur die „Volksstimme“ ist dankbar, damit ihre Seiten zu füllen.
Auch wir sprechen allen engagierten Menschen im Land unseren Dank für ihre Arbeit aus.
Unsere grundsätzliche Position zum bürgerschaftlichen Engagement hat Dr. Rosemarie Hein bereits aus Anlass der Bundestags-Enquete-Kommission „Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements“ sinngemäß folgendermaßen zusammengefasst:
Ein zentrales Merkmal von Zivilgesellschaft ist Solidarität. Bürgerschaftliches Engagement baut auf mündige Persönlichkeiten, die sich kritisch und gestaltend in die Gesellschaft einbringen. Dieses Einbringen kann auch unbequem für politische Akteure werden, wie zurzeit die Bewegung Fridays for Future zeigt.
Wir verstehen bürgerschaftliches Engagement als eine Form der politischen Teilhabe, die neben dem Staat selbstständig Gesellschaft verändert und gestaltet. Es ist für uns kein Vehikel für die Umsetzung einer Theorie vom schlanken Staat. Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge dürfen nicht aus der staatlichen Verantwortung herausgelöst werden und freiwilligen, unentgeltlichen Akteuren übertragen werden.
Das geschieht seit Jahren aber leider an vielen Stellen. Beispiele dafür sind Dorf- und Stadtbibliotheken, Schwimmbäder oder Bürgerbusse. Diese Form der Entstaatlichung, der Privatisierung der öffentlichen Aufgaben kritisieren wir auf das Schärfste.
Wir kritisieren aber nicht die engagierten Menschen, die angesichts des Staatsversagens hier einspringen, damit ihre Umgebung lebenswert
bleibt, sondern den Staat, der sich immer weiter zurückzieht.
Weil das leider die Realität ist, gehört das bürgerschaftliche Engagement jetzt erst recht gestärkt. Deshalb unterstützen wir auch den vorliegenden Antrag.
Die Antworten auf die Fragen 27 bis 30 und auf die Frage 33 in der Großen Anfrage der SPDFraktion zeigen, dass es zahlreiche Programme und Maßnahmen in fast allen Bereichen des Lebens nebeneinanderher gibt. Das ist nicht nur unüberschaubar, sondern folgt auch keiner Strategie.
Die Antwort auf die letzte Frage, Nr. 44, dass das Land abwartet, was der Bund mit seinen Plänen zur Engagementstiftung macht, ist für mich völlig unbefriedigend, zumal wir in Sachsen-Anhalt dann wieder die Chance liegen lassen, dass die Strukturen und die Arbeitsweisen der Zivilgesellschaft im Osten überhaupt berücksichtigt werden.
Bei uns hat sich nach 1990 das bürgerschaftliche Engagement weitgehend neu entwickelt. Ich zitiere dazu gern aus dem „Newsletter für Engagement und Partizipation in Deutschland“ 17/19 vom Bundesnetzwerk bürgerschaftliches Engagement:
„Aktuelle Studien - ZiviZ Survey - verweisen auf einen rasanten Strukturwandel der ostdeutschen Vereinslandschaft: Während zahlreiche nach der Wende gegründete Vereine oder aus Westdeutschland übertragene Verbände über einen Rückgang des Ehrenamtes klagen und ihre Engagementaktivitäten teilweise ein- oder auf bezahlte Kräfte umstellen mussten, entstehen vielerorts neue, junge Vereine und Initiativen, die projekt- und themenorientiert eine wachsende Zahl freiwillig Engagierter gewinnen.“
Das könnte die gesamtdeutsche Engagementlandschaft prägen. Nur auf den Bund zu warten ist also der falsche Weg,
zumal die Signale auf der Bundesebene derzeit katastrophal sind. Die geplante Engagementstiftung ist bisher nur schwammig angedeutet und das Bundesprogramm „Engagierte Stadt“, das in Naumburg, Stendal und der Hohen Börde den Aufbau von Anlaufstellen für Freiwillige ermöglicht hat, läuft zum 31. Dezember 2019 aus.
Nur zu beten, dass diese erfolgreiche Arbeit dann nicht untergeht, so wie das mit den über ABM geförderten Engagementzentren in der Vergangenheit passiert ist, wird nicht reichen.
Wir brauchen im Land als ersten Schritt eine Strategie. Danach muss aber eine Förderung des bürgerschaftlichen Engagements folgen, damit ein flächendeckender Auf- und Ausbau von Engagementzentren und Freiwilligenagenturen erfolgen kann.
Wir werden deshalb in den Haushaltsverhandlungen darauf drängen, dass die Engagementförderung finanziell gestärkt wird, und auch nach der Verabschiedung des Haushalts an dem Thema dranbleiben.
Bürgerschaftliches Engagement verdient nicht nur Anerkennung, sondern auf allen Ebenen abgestimmte Strategien, mehr Kooperation, stabile Netzwerkstrukturen und langfristig angelegte Programme. Das sind wir allen engagierten Menschen im Land schuldig. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Ich muss gestehen, ich habe recht lange vor der Großen Anfrage der CDUFraktion zur Situation und Entwicklung der freien Berufe in Sachsen-Anhalt gesessen und überlegt, worauf Sie mit Ihren Fragen hinauswollten. Dann fiel mir auf, dass ich als LINKE damit Schwierigkeiten haben muss, weil Sie die aus unserer Sicht wirklich wichtigen Fragen gerade nicht gestellt haben.
Sie haben nicht gefragt, wie viele Freiberufler soloselbständig sind. Sie haben nicht gefragt, wie viele Freiberufler Arbeitslosengeld II als aufstockende Leistung zum Lebensunterhalt beantragen müssen. Sie haben nicht gefragt, wie viele Freiberufler sich keine Rentenversicherung, keine Arbeitslosenversicherung, keine Kranken- und Pflegeversicherung leisten. Sie haben weder nach der drohenden Altersarmut der Freiberufler noch nach Überschuldungen durch Praxis- bzw. Atelierausstattungen gefragt.
Ich finde es schon bezeichnend, dass die CDUFraktion in ihren ganzen drei Sätzen Vorbemerkung richtig feststellt - ich zitiere -:
„Die Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Ärzte, Ingenieure, Architekten oder Anwälte leisten einen großen Beitrag für das gesellschaftliche Allgemeinwohl“.
Sie haben aber nicht den Finger in die Wunden legt. Frei nach dem Motto: „Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß.“ wird das wirkliche Leben vieler Freiberufler überhaupt nicht erfragt.
Verstehen Sie mich nicht falsch, ich zweifele nicht an, dass es Freiberufler gibt, die sehr gut von ihrer Arbeit leben und auch ihre Familien ernähren können. Jedoch zeigt gerade die Antwort auf Frage 2 zur allgemeinen Lohnentwicklung seit 2010, dass sich auch viele Freiberufler in prekären Einkommensverhältnissen befinden.
Ich könnte die Aufzählung jetzt weglassen, weil Herr Raue sie schon gemacht hat. Aber um es
noch mal zu sagen: Das sind nicht nur große Teile der bildenden Künstler, Musiker und Schauspieler, sondern auch Restauratoren, Journalisten, Fotografen, Übersetzer, Designer, Sachverständige, Dozenten, Fahrlehrer, Heilpraktiker und Datenverarbeiter.
Erwartungsgemäß sind das die freien Berufe, in denen es kein gesetzliches Mindesthonorar gibt und in denen Knebelverträge nach dem Motto „Friss oder stirb!“ gang und gäbe sind. Hier gibt es Handlungsbedarf, wo wir uns als Parlament ansehen müssen, welche Zeichen vom Land selbst ausgehen.
Beispielsweise nötigen doch unsere Landesbehörden Dozenten, für 20 € pro Stunde in der Erwachsenenbildung zu unterrichten. Daran muss sich doch etwas ändern lassen!
Genauso lohnt es sich einmal hinzusehen, wie Freiberufler, die aufstockend Arbeitslosengeld II beziehen, von den Jobcentern behandelt werden. Laut SGB II ist vorgeschrieben, Aufstocker regelmäßig zu einem Vermittlungsgespräch einzuladen und zu überzeugen, sich einen lukrativeren Job zu suchen. Das verstößt meiner Meinung nach gegen Artikel 12 des Grundgesetzes.
Wenn eine freiberufliche Fotografin auf ihrer Homepage die Öffnungszeiten ihres Fotostudios veröffentlicht hat, reicht dann nicht gesunder Menschenverstand und ein bisschen Empathie des Jobcentermitarbeiters, diese Frau außerhalb der Öffnungszeiten ihres Fotostudios zum Vermittlungsgespräch einzuladen? - So etwas muss doch machbar sein!
Was Sie, meine Damen und Herren der CDUFraktion, erstaunlicherweise auch nicht erfragt haben, ist, wie viel Lebens- bzw. Arbeitszeit Freiberufler aufwenden müssen, um die administrativen Aufgaben für ihre eigentliche Arbeit zu erfüllen. Herr Thomas, Sie sprechen vom Bürokratieabbau. Wann wollen Sie denn handeln?
Aber ich will an dieser Stelle nicht nur die Fragesteller auf ihre eingeschränkte Sicht aufmerksam machen. Auch die Landesregierung bekleckert sich mit ihren Antworten nicht mit Ruhm.
Ein Beispiel ist die Antwort auf die Frage 18, wie bereits erwähnt, in welchem Umfang die Anzahl der Medizinstudienplätze erhöht werden muss, um den Fachkräftemangel zu beseitigen. Schön, dass der Herr Minister eben darauf eingegangen
ist. Das ändert aber nichts an der Antwort der Landesregierung. Sachsen-Anhalt liegt bei der Anzahl der Humanmedizinstudienplätze über dem Bundesdurchschnitt; also gibt es keine Erhöhung.
Sechs Seiten weiter schreibt die Landesregierung aber als Antwort auf die Frage 22, dass von den 6 880 Human- und Zahnmedizinern im Land 1 246 Ärzte 55 Jahre und älter sind, also demnächst in Rente gehen. Wollen wir schon wieder so lange untätig zuschauen, bis es zu spät ist?
Sehr geehrte Damen und Herren der CDU-Fraktion! Insgesamt betrachtet hätten Sie aus dieser Großen Anfrage deutlich mehr Erkenntnisse über die Lebenswirklichkeit der Freiberufler in Sachsen-Anhalt ziehen können, wenn Sie nur gewollt hätten. Das wäre dann auch dem von Ihnen erwähnten und unbezweifelten großen Beitrag der Freiberufler zum gesellschaftlichen Allgemeinwohl gerecht geworden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Thomas, hätten Sie mir zugehört, wüssten sie, dass ich von Knebelverträgen bei den Dozenten geredet habe, und nicht bei den Fahrlehrern. Fahrlehrer können Sie wahrscheinlich deutlich besser einschätzen als ich. Aber Sie sind doch die Fraktion, die immer sagt, das regelt der Markt. Wenn Sie keine Fachkräfte finden, dann zahlen Sie halt mehr; das ist der Markt.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Kommen wir zu etwas völlig anderem, von ganz großen Kirchen, die es seit 100 Jahren gibt, zu einer winzig kleinen niedlichen Richtlinie, die es seit diesem Sommer gibt.
Vorangestellt sei: Wir freuen uns für alle Auszubildenden, die jetzt ihre Ausbildung begonnen haben und eine Berufsschule außerhalb ihres Kreises oder ihrer kreisfreien Stadt besuchen, dass sie 20 € Fahrtkosten pro Schulwoche erstattet bekommen. Allerdings teilen wir mit den Auszubildenden, die keine auswärtige Berufsschule besuchen, das Unverständnis, warum sie keine Fahrtkosten erstattet bekommen.
Dazu nur drei Beispiele, die Ihnen die Ungerechtigkeit vor Augen führen sollen.
Erstes Beispiel: In Barleben im Landkreis Börde, 10 km von Magdeburg entfernt, haben zwei Jugendliche am 1. August ihre Ausbildung begonnen. Einer von ihnen lernt Anlagenmechaniker, hat in Magdeburg Berufsschule und zahlt für die Wochenkarte 25,50 €. Der andere Jugendliche lernt Kfz-Mechatroniker, wird in Haldensleben, Landkreis Börde, beschult und zahlt für die Wochenkarte 38,30 €. Die auswärtige Berufsschule ist in diesem Fall Magdeburg, also bekommt der Kfz-Mechatroniker, der länger unterwegs ist und mehr zahlen muss, nichts.
Zweites Beispiel: In der Berufsschulklasse in Salzwedel - wenn Herr Güssau jetzt da wäre, würde ich die Azubi Elisa nennen - für angehende Landwirte sitzen zwei Auszubildende nebeneinander. Die Auszubildende aus Letzlingen bei Gardelegen muss 52 km nach Salzwedel fahren und bekommt die 20 € nicht, weil die Berufsschule nicht auswärtig ist. Die Banknachbarin aus Gagel - Entfernung: 35 km - bekommt sie, weil Gagel schon im Landkreis Stendal liegt.
Im Saalekreis ist es noch verrückter. Wer in Löbejün wohnt und zur Berufsschule nach Halle fährt, bekommt Fahrkosten erstattet, wer aber in Löbejün wohnt und nach Merseburg - durch Halle - zur Berufsschule fährt, bekommt sie nicht, weil es nicht auswärtig ist.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich könnte Ihnen noch endlos Beispiele aus allen Regionen unseres Landes anführen. Wer will das denn den Menschen noch vermitteln?
Diesen Montag wurde auf Bundesebene das Papier „Allianz für Aus- und Weiterbildung 2019 bis 2021“ unterzeichnet. Darin wird ein sogenanntes Mobilitätspaket vereinbart. Ein Baustein darin lautet - ich zitiere -:
„Die ‚Allianz‘-Partner befürworten nachdrücklich die Ansätze in den Ländern, die Mobilität der Jugendlichen in Ausbildung durch kostenlose bzw. günstige, Regionen übergreifende ÖPNV-Tickets verstärkt in den Blick zu nehmen.“
Wie weit sind wir hier im Land noch davon entfernt?
Wenn wir nicht seit Jahren über ein Azubi-Ticket und über Berufsschulstandorte im Land reden würden, würde ich dem Bildungsministerium nur unterstellen, sich keine Gedanken über die Auswirkungen der Richtlinie gerade im ländlichen Raum gemacht zu haben. Ich muss aber davon ausgehen, dass diese Richtlinie im vollen Bewusstsein der damit einhergehenden Ungerechtigkeiten geschrieben wurde, allein aus Kostengründen und wegen des Geschachers um das Azubi-Ticket.
Herr Tullner, denken Sie bei Ihren Entscheidungen irgendwann einmal an die jungen Menschen hier im Land? - Wir sprechen über Fachkräftemangel. Die Kammern mahnen an, dass Betriebe gerade im Handwerk viel mehr Aufträge annehmen könnten, wenn sie das Personal dafür hätten, und hier im Landtag interessieren die Kosten mehr als die Entwicklung unserer Jugend.
Ich weiß, dass Sie nachher genau mit den Kosten argumentieren werden. Sie haben ja im Bildungsausschuss den „Dritten Teilbericht zur Entwicklung eines an die demografischen Entwicklungen angepassten Berufsschulnetzes“ vorgestellt. In neun Varianten hat das Bildungsministerium durchgerechnet, wie mit den in den Haushalt eingestellten Mitteln in Höhe von 3 Millionen € hinzukommen wäre.
Ich würde trotzdem jede Wette eingehen, dass diese 3 Millionen € in diesem Jahr nicht abfließen werden. Die Rückwirkung zum 1. Februar 2019 wird kaum greifen, wenn nicht das Bildungsministerium eine Werbekampagne in den Berufsschulen startet. Denn wer erwartet denn im zweiten Ausbildungsjahr noch Geld aus einer Regelung, die es gerade neu gibt und die nur für Auszubildende im ersten Ausbildungsjahr gilt?
In der aktuellen Ausgabe der IHK-Zeitung gibt es eine ganze Seite Informationen zu den Neuregelungen dieser Richtlinie mit der Überschrift „RabAz für Azubis“ - klasse geschrieben -, darin wird auf die Möglichkeit der rückwirkenden Beantragung aber nicht ausdrücklich hingewiesen.
Bei der ganzen Hin- und Herrechnerei und den neun Varianten hat das Bildungsministerium anderweitige gesetzliche Regelungen, zum Beispiel einen möglichen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, völlig ignoriert. Die Jugendlichen bekommen nämlich in der Berufsausbildung die Fahrtkosten vom Bund erstattet.
Wenig durchdacht, ungerecht, niemandem auf der Straße zu erklären - so darf eine Richtlinie nicht aussehen, die ursprünglich dafür sorgen sollte, Jugendlichen den Weg ins Berufsleben zu erleichtern. Wir wollen die Fahrtkostenmittel in Höhe von 3 Millionen € gerechter aufteilen. Darum stellen wir den vorliegenden Antrag. Ich fasse noch einmal zusammen:
Erstens. Lassen Sie uns das Wort „auswärtige“ komplett aus der Richtlinie streichen, sodass alle betrieblichen Auszubildenden die Fahrtkostenerstattung bekommen.
Zweitens. Streichen wir Punkt 4.2 aus der Richtlinie, damit auch die Auszubildenden im zweiten, dritten und vierten Ausbildungsjahr nicht schlechter gestellt werden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Stimmen Sie unserem Antrag zu und fahren Sie nachher in dem Bewusstsein nach Hause, die Welt damit ein bisschen gerechter gemacht zu haben. - Vielen Dank.
Danke. - Herr Aldag, Sie haben eben gesagt, wir haben uns den Weg ausgesucht, wie die Richtlinie gestaltet wird. Zu meinem Verständnis: Wann konnten wir uns das aussuchen?
Danke.
Nur drei Anmerkungen, Herr Präsident. - Erstens. Mein lieber Herr Tullner, ich habe doch nicht Ihren Rücktritt gefordert. So schlimm war es doch nicht.
Zweitens. Sie haben doch völlig recht, es war unser Antrag zu sagen: Wenn ihr das mit dem Azubi-Ticket nicht gleich hinbekommt, dann ändert doch erst einmal die Richtlinie. Das war unsere Idee. Darauf bin ich stolz. Dazu stehen wir auch. Dass sie jetzt aber so aussieht, darüber konnten wir als Opposition nicht mitentscheiden.
Herr Aldag, es sind eben nicht diejenigen, die die weitesten Wege haben und die größte Last tragen, die jetzt antragsberechtigt sind. Das stört uns daran. Deswegen haben wir den Antrag gestellt.
Drittens. Das Azubi-Ticket, wenn es endlich einmal da ist, würde bei den Fahrtkosten in der Richtlinie auch komplett zu einer Entlastung führen. Dann brauchten wir sie nur noch für die aus
wärtige Unterbringung. Deswegen hoffe ich, dass Herr Tullner jetzt an unserer Seite steht und die zügige Umsetzung des Azubi-Tickets fordert, damit sein Haushalt wieder entlastet wird.
Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Überweisung an den Bildungsausschuss kann ich leben, auch wenn die Auszubildenden natürlich auf eine Regelung warten. Es wäre sehr schön, Herr Keindorf, wenn, wie versprochen - die Kammern machen Werbung dafür -, auch diejenigen, die sich jetzt im zweiten Ausbildungsjahr befinden, noch das Geld für das letzte Halbjahr des ersten Ausbildungsjahres beantragen könnten. Die Frist läuft nur noch bis zum 30. September. Ich hoffe, dass die Berufsschulen das so zur Kenntnis nehmen und die Anträge gleich ausgeben, damit die Mittel tatsächlich abfließen können. Nicht dass es im nächsten Jahr heißt, die 3 Millionen € hat kein Mensch gebraucht, also brauchen wir auch kein Azubi-Ticket. Das wäre ein fatales Signal. - Vielen Dank.
Danke, Frau Präsidentin. - Herr Finanzminister, Sie schildern das so nach dem Motto: Das ist alles nicht so dramatisch, nicht so schlimm; das bekommen wir schon hin; das hatten wir schon öfter, damit haben wir Erfahrung.
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann geht es hierbei erst einmal nur um EFRE-Mittel. Können Sie einschätzen, ob mit Blick auf andere EUProgramme bzw. andere EU-Förderungen auch das Risiko besteht, dass es dort zu Zahlungsunterbrechungen kommen wird?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Steppuhn, wenn ein Jonas ein Freiwilliges Soziales Jahr in einem Krankenhaus absolviert, dann weiß er hinterher 100-prozentig, ob er sein ganzes Leben in dem Beruf verbringen will. Allein das ist es wert, solche Dienste zu unterstützen.
Sie wollen also ein Azubi-Ticket für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Freiwilligen Sozialen Jahr, am Freiwilligen Ökologischen Jahr und am Bundesfreiwilligendienst. Das finden wir toll. Frau Ministerin, Herr Steppuhn, ich danke Ihnen für die Einbringung unseres Änderungsantrages. Sie haben uns das Wort geredet.
Warum in dem Antrag der Koalitionsfraktionen nicht steht, wir verbinden das mit dem AzubiTicket und nehmen den Personenkreis der Freiwilligendienstleistenden einfach mit auf, kann ich mir ein Stück weit vorstellen. Aber Sie sehen doch, wie schleppend sich der Prozess bezüglich des Azubi-Tickets gestaltet. Auch Ihren Optimismus nach dem Motto „Wir haben es bald“ kann ich nicht so ganz teilen.
Wenn ich mir jetzt überlege, dass das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr oder die Nahverkehrsgesellschaft Sachsen-Anhalt noch einmal von vorn mit den Verhandlungen mit den Verkehrsgesellschaften im Land oder mit den Kommunen anfangen soll, was Sie übrigens vor zwei Monaten im Zusammenhang mit meinem Antrag abgelehnt haben - - Das wird doch nichts.
Und dann vielleicht für die Studierenden noch einmal, wenn es dem Landtag einfällt? - Mit einem solchen Klein-Klein verlangsamen Sie die Prozesse doch weiter bis zum Stillstand.
Damit wollen wir uns nicht abfinden und deshalb legen wir Ihnen unseren Änderungsantrag vor. Die Punkte 1 und 2 sind völlig unstreitig, dabei gehen wir komplett mit.
Lediglich in Bezug auf Punkt 3 gibt es wesentliche Unterschiede. Wenn Sie kurzfristig tatsächlich etwas für die Freiwilligendienstleistenden tun wollen, dann nehmen Sie diese in die - jetzt kommt wieder dieser sperrige Name - Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Auszubildende zu den Kosten der auswärtigen Unterbringung sowie zu Fahrtkosten aus Anlass des Besuches einer auswärtigen Berufsschule, die gerade geändert wird, auf. Ich hoffe, auch der Name wird geändert.
Mittelfristig gehört das Azubi-Ticket so gestaltet, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am FSJ und am FÖJ sowie die Bufdis zum förderfähigen Personenkreis gehören.
Eine Bemerkung noch: In der Plenarsitzung im Mai 2018 haben wir darauf gedrängt, dass das Azubi-Ticket umgesetzt wird und dass in einem ersten Schritt die eben genannte Richtlinie geän
dert wird, weil das Ausbildungsjahr 2018/2019 vor der Tür steht. Jetzt, mehr als ein Jahr später, beginnt das nächste Ausbildungsjahr und außer Lippenbekenntnissen dahin gehend, dass demnächst die Richtlinie veröffentlicht wird, haben wir nichts.
Das können Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, doch nicht wirklich wollen. Stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu. Das ist der schnellere und bessere Weg zum Ziel. - Vielen Dank.
Das hat mich jetzt ein bisschen herausgefordert. Das klingt jetzt fast so, als ob alte Erzieherinnen qualitativ weniger gute Arbeit leisten.
Auch ich habe zwei Fragen. Die eine ist rein technischer Natur. Sie sprachen vom Abschluss der Verhandlungen mit dem Bund. Mich würde interessieren: Wann sind Sie denn mit dem Bund zum ersten Mal in die Verhandlungen getreten und für wann ist der abschließende Verhandlungstermin geplant?
Die zweite Frage ist mehr eine fachliche. Stimmen Sie mir denn darin zu, dass mehr Ausbildung nur dann etwas bringt, wenn die fertig ausgebildeten Erzieherinnen und Erzieher nicht in andere Bundesländer abwandern, weil dort die Arbeitsbedingungen für sie besser sind?
Die Arbeitsplätze danach?
Eine kurze Nachfrage. Frau Ministerin, stimmen Sie denn mit mir darin überein, dass gute Arbeitsbedingungen nicht nur an der Bezahlung hängen?
Danke, Herr Präsident. - Herr Webel, wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie gesagt, die Richtlinie trete demnächst in Kraft, auch rückwirkend zum 1. Februar - das bezweifle ich auch nicht. Sie sagen, das Azubi-Ticket solle kommen - Sie schütteln mit dem Kopf -, es verursache Kosten, das Geld könne nicht aus dem Etat des Verkehrsministeriums kommen, sondern müsse von anderen kommen.
Ich gehe doch aber Recht in der Annahme, dass wir einen gültigen Landtagsbeschluss haben, in dem steht, wir schaffen im Land ein Azubi-Ticket?
Ganz kurz. Wir haben dazu eine aktuelle Beschlusslage.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Antrag ist auf mehreren Ebenen erschreckend schwachsinnig.
Ich frage mich, wo die antragstellende Fraktion während der Debatten zum Azubi-Ticket in den letzten zwei Jahren gewesen ist.
Sie haben sich doch bei der Abstimmung über die Drs. 7/383 vornehm der Stimme enthalten. Dann tun Sie doch jetzt nicht so scheinheilig! Wir lehnen den Antrag ab. - Danke.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Wenn der Herr Minister sagt, das ist die letzte Abstimmungsrunde, dann liegen ja konkrete Entwürfe vor. Meine Frage deswegen ganz konkret: Über wie viele Cent pro Kilometer für die Berufsschüler reden wir denn? Wie wird es mit der Nutzung des ÖPNV? Welchen Personenkreis wird es tatsächlich betreffen? Betrifft das dann nur die betrieblichen Azubis oder auch die Berufsschüler, die im Vollzeitunterricht stecken?
Noch einmal eine Nachfrage zum Thema AzubiTicket. Wenn die Richtlinie ein erster Schritt sein soll, dann könnte die vermutlich entfallen, wenn wir ein vernünftiges Azubi-Ticket im Land haben. Das wäre doch vermutlich auch im Interesse Ihres Hauses.
Die zweite Frage bezieht sich auf den Mittelabfluss, der die Koalition offensichtlich so zu interessieren scheint. Wenn in den Sommerferien kein Berufsschulunterricht stattfindet und die Richtlinie schon in Kraft ist, wer soll denn dann Mittel dafür beantragen? Es ist dann schön, dass Jugendliche oder zukünftige Azubis schon einmal einen Antrag stellen können, aber wenn die noch keinen Berufsschulunterricht haben, fallen doch bei denen noch keine Kosten an.
Tut mir leid, Frau Präsidentin, aber ich muss tatsächlich noch einmal nachfragen.
Sie haben zweimal erwähnt, dass die Kammern auch darauf drängen. Ich weiß, wir hatten im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr ein Gespräch mit den Kammern zu dem Thema. Sie sagten, sie könnten sich vorstellen, anteilig in die Finanzierung zu gehen, vielleicht sogar ein Drittel zu übernehmen. Gibt es von Ihrer Seite Gespräche mit den Kammern, dass diese, solange die Richtlinie in Kraft ist, die nur die Fahrtkosten zu den Berufsschulen, zum Unterricht, betrifft, vielleicht so weit gehen und sagen, wir bezahlen die Fahrtkosten zum Betrieb für unsere Azubis?
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Im Mai 2018 stand ich hier und versuchte Ihnen zu erklären, wie wichtig ein Azubi-Ticket zum nächsten Schuljahres- und Ausbildungsjahresbeginn wäre.
Im August 2018 hat das neue Ausbildungsjahr begonnen und wir reden im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr noch immer darüber und stellen fest, dass das Land dabei auf der Stelle tritt.
Selbst der erste kleine Schritt, die bestehende „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Auszubildende zu den Kosten der auswärtigen Unterbringung sowie zu Fahrtkosten aus Anlass des Besuchs einer auswärtigen Berufsschule“ für alle Auszubildenden zu öffnen, ist noch immer nicht getan.
Und selbst wenn es das Bildungsministerium und das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr zum nächsten Ausbildungsjahresbeginn im August 2019 schaffen sollten - in den Haushalt ist ja immerhin ein kleiner Mehrbetrag eingestellt -, ist das noch lange kein landesweites Azubi-Ticket.