Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Minister, einen schönen Gruß von Frau Dr. Klein, der Landrätin des Landkreises Mansfeld-Südharz. Ich habe gerade mit ihr gesprochen. Sie sagte mir noch einmal ausdrücklich, dass es, so wie es regulär üblich ist, ein Gutachten und natürlich eine Anhörung gibt. Mit dem Schulträger ist also eine Anhörung geplant. Sie ist noch nicht terminiert, wird aber zeitnah stattfinden. Ihre Aussage ist: Bis zum Zeitpunkt der Anhörung gilt die Duldung selbstverständlich fort.
Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes - ich gehe davon aus, dass Sie nicht meinen, dass das Oberverwaltungsgericht in Sachsen-Anhalt ein Stuhlkreis ist, bei dem man sich mal eben überlegt, wie man den Minister oder die Landesregierung ärgern kann - frage ich Sie: Wenn nunmehr die Zwangsvollstreckung erfolgt - momentan sieht es danach aus, dass die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil, aus dem Beschluss erfolgen muss -, werden Sie dann mit der Polizei vor Ort stehen und die weitere Beschulung einer offenen Schule verhindern?
Liebe Frau von Angern, Sie werden mir jetzt nachsehen, dass ich auf den Zuruf „Ich habe gerade mit jemandem telefoniert und Aussage XY bekommen.“ - -
Das ist jetzt ein ganz billiger Trick. Wir wenden ihn gelegentlich im Wahlkampf auf Podien an. Das sollten wir uns hier nicht geben. Das Schulamt ist in intensivem Kontakt mit dem Schulträger und dem Landkreis. Ich glaube, dass der Schulträger und der Landkreis noch ein paar Hausaufgaben zu erledigen haben. Dass das Thema nun zufällig Ihre politische Hausnummer ist und Sie dafür eine große Sympathie haben, ist alles geschenkt. Ich schätze Angelika Klein sehr. Aber an der Stelle sollten wir jetzt nicht irgendeinen vorgezogenen Wahlkampf betreiben.
Ich will eine weitere Sache klarstellen. Es ist eine nonchalante Unterstellung, dass ein Oberverwaltungsgericht von mir als Stuhlkreis bezeichnet wird. Diese Aussage habe ich überhaupt nicht getätigt. Die Aussage erfolgte nur auf die Bemerkung des Kollegen Aldag hin, der sagte, wir müssten uns alle noch einmal zusammensetzen und dann fänden wir eine ver
die Rechtsprechung natürlich beachten. Das ist doch völlig klar. Das wird eine Landesregierung auch tun. Aber es gibt noch andere rechtliche Randbedingungen. Die müssen wir doch genauso beachten. Deswegen kommt es jetzt darauf an, dass wir schnell und zeitnah eine vernünftige Lösung im Sinne des Urteils finden.
Dazu sind doch alle bereit. Dazu sind a l l e bereit. Ich sage noch einmal: Die Kolleginnen - ich glaube, es sind zwei Frauen - stehen bereit, es zu tun. Wenn der Schulträger nun endlich einmal seine Hausaufgaben erledigen würde - jetzt werde ich etwas deutlicher -, die er schon vor dem Sommer bekommen hat und bei denen es am Ende darum ging - - Ich glaube, in Gerbstedt haben wir am Ende um das Malern zweier Räume gestritten. Der Schulträger war nicht in der Lage, das während der Sommerzeit zu erledigen. Vielleicht ist er jetzt ein bisschen motivierter und erkennt, dass ein Bürgermeister eben auch Verantwortung trägt. Insoweit muss man seine Verantwortung an der Stelle auch einmal wahrnehmen und die Voraussetzungen schaffen. Das ist doch kein Hexenwerk.
Aber am Ende wollen wir doch alle, dass die Kinder und im Übrigen auch die Kolleginnen und Kollegen in ein Schulgebäude gehen, das den Mindestmaßstäben der beschriebenen Rahmenbedingungen gerecht wird. An der Stelle will ich ganz deutlich und klar sagen, dass wir alle Auflagen und Voraussetzungen erfüllt haben, um den Schulbetrieb zu ermöglichen. Wir stehen bereit. Jetzt muss der Schulträger nur noch seine Hausaufgaben erledigen.
Sie müssen noch einmal das Mikro anschalten, sonst kann Ihre Wortmeldung nicht im Protokoll erfasst werden.
Ja. - Meine Frage zur Zwangsvollstreckung ist nicht beantwortet worden. - Werden Sie also mit der Polizei vor Ort stehen, um die Zwangsvollstreckung zu verhindern?
Ich kann diese Frage angesichts der abgelaufenen Redezeit nicht in den Kontext einordnen. Aber wir können das gern im Nachgang besprechen.
- Doch? - Aus den Reihen der Fraktion DIE LINKE gibt es offensichtlich den Antrag. Wer dafür ist, die Fragestunde zu verlängern, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind die Fraktion der AfD und die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen.
Jetzt geht es mir im Grunde genommen darum, dass wir uns zumindest an der Stelle weiterhin in einem Pairing-Verfahren befinden - es sei denn, es protestiert jemand dagegen. Ich würde jetzt sagen: Es gibt eine mehrheitliche Ablehnung des Antrages auf Verlängerung der Fragestunde. Ich sehe niemanden, der dagegen protestiert;
- Aha, es gibt einen Protest gegen die Anwendung des im Ältestenrat verabredeten Pairing-Verfahrens. Wenn das so ist, dann müssen wir Stimmen zählen.
- Stimmt, zunächst ist die Frage, um welches Zeitvolumen es geht. - Bitte die Karten kurz herunternehmen, damit ich die Frage konkret stellen kann.
Es gibt den Antrag von der Fraktion DIE LINKE, die Fragestunde zu verlängern. Die Frage lautet jetzt: um wie viele Minuten?
Ich bin zwar mit gefragt, aber ich würde mich der Stimme enthalten und damit den parlamentarischen Gepflogenheiten entsprechen.
Gut. - Damit hat der Antrag auf Verlängerung der Fragestunde 28 Jastimmen und 28 Gegenstimmen erhalten. Der Antrag ist folglich abgelehnt worden. Damit ist die Fragestunde jetzt beendet.