Protokoll der Sitzung vom 10.09.2020

Erste Beratung

Einrichtung eines Landesbeirats für Brandschutz, Allgemeine Hilfen und Katastrophenschutz

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/6501

Einbringerin ist die Abg. Frau Bahlmann. - Frau Bahlmann, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Meinen Ausführungen am heutigen Tag möchte ich persönlich und im Namen meiner Fraktion einen ganz herzlichen Dank an alle ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in den Feuerwehren, den Hilfsdiensten und dem Katastrophenschutz voranstellen.

(Beifall)

Die Sommermonate, obwohl in diesem Jahr nicht ganz so heiß, haben wieder mit einem doch erhöhten Einsatzaufkommen dafür gesorgt, dass unsere Einsatzkräfte wieder stark gefordert

waren. Für euren Einsatz, euren Mut und die unermüdliche Kraft ganz herzlichen Dank.

(Beifall)

Warum haben wir uns als Fraktion entschieden, diesen Antrag in den Landtag einzubringen? Zum einen waren das Fachgespräch mit den Feuer

wehren am 12. März dieses Jahres im Rahmen der Diskussion über unseren Antrag „Feuerwehren im Ehrenamt nicht beschneiden“ und zum anderen die geplante Neufassung der Kommunalentschädigungsverordnung für uns ausschlaggebend. Während dieses Fachgesprächs wurde aus den Reihen der Feuerwehren mehrfach harsche Kritik an der Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium für Inneres und Sport, dem zuständigen Referat 24, und den Trägern des Brand- und Katastrophenschutzes bzw. den im Rahmen des Brand- und Katastrophenschutzes beteiligten Strukturen sehr laut und unüberhörbar.

Die beteiligten Akteure aus den Reihen der Feuerwehren waren zum damaligen Zeitpunkt froh, endlich einmal Gehör für ihre Probleme zu erhalten. In diesem Fachgespräch beklagten die Vertreter der Feuerwehren mehrfach, dass sie kaum Gehör für ihre Belange fänden, dass ihre Vorschläge zur Anpassung und Organisation der Feuerwehrtätigkeit an aktuelle Gegebenheiten nicht so wahrgenommen würden, wie es andernorts üblich sei, und dass die Kommunikation zwischen den einzelnen Ebenen oftmals sehr angespannt und schwierig sei.

Diese Kritik haben wir als Fraktion sehr wohl wahrgenommen und auch hinterfragt; denn für uns ist es wichtig, nicht nur die Kritik zu verarbeiten, sondern auch nach den Gründen für diese Kritik zu fragen.

Doch was ist aus der lauten Kritik am 12. März geworden? Es ist nichts passiert - gar nichts. Dies sorgt bis heute für große Enttäuschung unter den Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren, und ich finde, zu Recht.

Nun kann man heutzutage bekanntlich alles auf Corona schieben, aber ich habe in den letzten Jahren auch lernen dürfen, dass Ignoranz vonseiten der Ministerien in Sachsen-Anhalt wahrscheinlich zum guten Ton gehört. Das ist einfach beschämend und nicht hinnehmbar, meine Damen und Herren Abgeordneten.

(Beifall)

Zum anderen war für diesen Antrag ausschlaggebend, dass vonseiten der Hilfeleistenden auch immer mehr in Richtung anderer Bundesländer geschaut wird, wie dort die Arbeit geregelt und organisiert wird. Von meinem Wahlkreis im Burgenlandkreis haben es die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren zum Beispiel nicht weit nach Thüringen, und natürlich weckt das Thüringer Brand- und Katstrophenschutzgesetz, das ich persönlich im Vergleich der beiden Gesetze der Länder Sachsen-Anhalt und Thüringen als das bei weitem bessere einschätze, auch bei unseren Hilfeleistenden Begehrlichkeiten, was ich aufgrund der dortigen Regularien durchaus nachvollziehen kann.

Natürlich bin ich im Rahmen meiner Arbeit auch gefragt worden, warum es diese Institution des Landesbeirats denn nicht auch in Sachsen-Anhalt gibt. Diese Frage stellte ich mir natürlich ebenso und ich sagte mir: Warum nicht auch einmal über den Tellerrand hinwegblicken? Das sollten einige von uns durchaus immer mal tun. Wenn es nicht expliziter Wunsch der Feuerwehren gewesen wäre, einen solchen Beirat in Sachsen-Anhalt zu installieren, dann hätte sich diese Frage für mich vielleicht nicht gestellt.

Um der Kritik und den daraus resultierenden Missständen im Rahmen der Kommunikation und Zusammenarbeit mit den Beteiligten des Brandschutzes, der allgemeinen Hilfen und des Katastrophenschutzes Abhilfe zu schaffen, fordert die Fraktion DIE LINKE nunmehr mit dem heute vorliegenden Antrag die Einrichtung eines solchen Beirats für Brandschutz, allgemeine Hilfen und Katastrophenschutz bis zum 31. Dezember 2020, von uns aus gerne auch ausgerichtet am Thüringer Modell.

Welche Aufgaben dieser Landesbeirat haben soll, haben wir in Punkt 2 unseres Antrags definiert. Da dies jeder nachlesen kann, mache ich dazu jetzt keine weiteren Ausführungen.

Auch wer dem Landesbeirat unserer Meinung nach angehören soll, haben wir in Punkt 3 unseres Antrags definiert. Wenn es gewünscht ist, noch weitere Personen in die Arbeit des Beirats einzubeziehen, ist dies aufgrund der Formulierung im Antrag durchaus möglich und obliegt ganz den Vorstellungen der beiden involvierten Ministerien.

Welche gesetzlichen Regelungen und welche weitere Verfahrensweise wir uns im Rahmen der Einrichtung des Beirats vorstellen, haben wir für Sie in den Punkten 4 und 5 des Antrags aufgeschrieben.

So liegt es nun also bei uns allen, mit unserem Abstimmungsverhalten dem Wunsch der Feuerwehren nach Einrichtung dieses Beirats zu entsprechen. Ich werbe um Zustimmung für diesen Antrag. Damit setzen Sie ein Zeichen, um der zuvor bereits kritisierten Ignoranz entgegenzuwirken.

Falls aus den Reihen der anderen Fraktionen eine Überweisung des Antrags in den Ausschuss für Inneres und Sport gewünscht wird, werden wir uns dem natürlich nicht verschließen, regen dazu aber bereits jetzt an, mindestens die Vertreter der Feuerwehren, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes dazu einzuladen und mit ihnen über die Einrichtung des Landesbeirats ins Gespräch zu kommen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Frau Bahlmann, es gibt eine Fragestellung des Kollegen Erben. Die können Sie jetzt beantworten oder auch nicht, je nachdem, wie Sie wollen. - Herr Erben, Sie haben das Wort.

Frau Kollegin Bahlmann, damit ich es nachher besser weiß, um auch darauf eingehen zu können, will ich die Frage jetzt gerne loswerden.

Sie wollen einen Beirat für Brandschutz, allgemeine Hilfen und Katastrophenschutz bilden. Was Brandschutz ist, besagt unser Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz. Was Katastrophenschutz ist, besagt unser Katastrophenschutzgesetz. Was meinen Sie denn mit „allgemeinen Hilfen“? Weder in Ihrem Begründungstext noch in Ihrem Antragstext taucht das nämlich irgendwo wieder auf. Ich habe keine richtige Vorstellung davon, zumal in Ihrem Text später im Wesentlichen der Begriff „Organisation“ verwandt worden ist, dem ich „allgemeine Hilfen“ jetzt nicht zuordnen kann.

Sie haben sich Ihre Frage eigentlich selbst beantwortet. Wir haben diejenigen, die wir zu Brandschutz, allgemeinen Hilfen und Katastrophenschutz zählen, klar definiert. Wenn Sie dazu noch weitere Vorstellungen haben, sind wir insoweit aufgrund der Fragestellung auch offen. Ihre Frage aber können Sie sich anhand des Antragstexts schon selbst beantworten, Herr Erben.

Sie haben noch die Möglichkeit, eine kleine Nachfrage zu stellen.

Ich wollte nicht wissen, wen man sich noch alles einfallen lassen kann, sondern ich wollte nur wissen, was Sie mit „allgemeine Hilfen“ meinen. Hausaufgabenhilfe? Ich kann mit dem Begriff nichts anfangen.

Also, Herr Erben, da wir hier über Brandschutz und Katastrophenschutz und über Hilfsdienste und Hilfeleistung reden, könnten Sie sich das eigentlich selbst erklären und die Frage hätte sich jetzt erübrigt.

(Minister Holger Stahlknecht: Nein, eben nicht!)

Gut, diesen Dissens zwischen den Kollegen werden wir jetzt nicht ausräumen können. - Warten

Sie, Herr Stahlknecht, kein Übereifer! Der Tisch muss erst noch gereinigt werden.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Einstieg: Ich bin dem Kollegen Rüdiger Erben außerordentlich dankbar für die Frage, weil das, was Sie eingebracht haben, schon in sich fehlerhaft ist. Wir haben erstens zwei Gesetze, die unterschiedlich den Brand- und den Katastrophenschutz regeln. Wofür übergreifend wollen Sie den Beirat machen?

Im Übrigen macht auch die Einbeziehung des Sozialministeriums fachtechnisch - ich schätze meine Kollegin sehr - überhaupt keinen Sinn. Es ist allenfalls für die Förderung der Jugendfeuerwehren zuständig, aber nicht für den Brandschutz. Wer Sie auf dieses schmale Brett gebracht hat, weiß ich nicht.

Nun höre ich ja von Ihnen immer, dass Sie sagen, die Feuerwehren hätten sich an Sie gewandt. Wer hat sich denn an Sie gewandt und wie viele? Wenn Sie einmal den Landesfeuerverband nehmen, dann hat der überhaupt kein Interesse daran.

(Zuruf von Katja Bahlmann, DIE LINKE)

- Nein, Sie müssen mir nichts unterstellen. Ich denke, ich rede mit denen. Das ist nämlich der Vorwurf, den ich zurückweise, dass Sie mir unterstellen, dass ein Referat meines Hauses mit den Feuerwehren nicht zusammenarbeitet, die Staatssekretärin nicht und der Minister nicht. Sie müssen sich erst einmal einarbeiten, bevor Sie solche Vorwürfe machen.

(Beifall)

Wir führen quartalsmäßig Gespräche mit den Kreisbrandmeistern durch. Wir führen regelmäßig

(Zurufe)

- bleiben Sie doch mal ruhig dahinten - Gespräche mit den Landesbrandmeistern durch. Wir machen jährlich Konferenzen - immer am Ende des Jahres - mit allen Wehrleitern im Land, wo die Dinge genau abgesprochen werden. Da stellt sich mir persönlich die Frage, wozu Sie dann zusätzlich noch einen Beirat brauchen, wenn es diese ganzen Gesprächsrunden und wenn es die Fachbereiche gibt, angefangen beim IBK. Das ist bei Ihnen nicht einer fachlichen Situation, sondern einer politischen Situation geschuldet, indem Sie versuchen zu unterstellen, dass die Feuerwehren durch das Ministerium und auch durch den Landtag bezüglich der Ausfinanzierung nicht vernünftig vertreten sind. Das ist der einzige Hintergrund für diese Geschichte.

Aus fachlichen Gründen brauchen wir einen solchen Beirat jedenfalls nicht, weil bei Beiräten immer auch die Gefahr besteht, dass dort Leute in den Gremien sein werden, die nicht über die Fachexpertise verfügen, und dass Dinge dann auch zerredet werden. Insofern würde ich gerade in diesem hoch sensiblen Bereich dringend davon abraten - wir werden das zwar überweisen -, das zu tun.

Dem, was Herr Erben eingangs hinsichtlich der fachlichen Fehlerhaftigkeit in Teilen des Antrags schon ausgeführt hat, habe ich nichts hinzuzufügen. - Vielen Dank.

(Beifall)

Herr Minister, Sie müssen noch am Rednerpult bleiben, weil Frau Bahlmann eine Frage an Sie hat.

Herr Minister, dann erklären Sie mir doch einmal, warum die immer wieder verschobene Beratung mit den Brandmeistern, mit den Landes- und Kreisbrandmeistern, die im Referat 24 eigentlich regelmäßig stattfinden soll, erst letzte Woche und zum ersten Mal in diesem Jahr stattgefunden hat. Man kann nicht alles auf Corona schieben. Verraten Sie mir mal, warum das immer wieder und immer wieder verschoben wird und warum eben nicht mit den Feuerwehren gesprochen wird.

Das kann ich Ihnen erklären, Frau Bahlmann: weil wir Corona gehabt haben.

(Beifall)