Katja Bahlmann

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Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine lieben Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten! Ich mache es kurz. Der Antrag der AfD greift in Teilen zu weit in die kommunale Selbstverwaltung ein und ist somit genau so nicht umsetzbar. Da wir der Meinung sind, dass die Feuerwehren in unserem Land tatsächlich mehr Anerkennung und auch Mitspracherechte benötigen, haben wir aus diesem Grunde den vorliegenden Alternativantrag eingereicht, welcher mit seinen drei Forderungen tatsächlich umsetzbar wäre.
Ich verweise auf die Begründung zu unserem Antrag und bitte um Unterstützung für unseren Antrag. In Teilen folge ich natürlich auch den
Ausführungen meines Vorredners Herrn Erben. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Meinen Ausführungen am heutigen Tag möchte ich persönlich und im Namen meiner Fraktion einen ganz herzlichen Dank an alle ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in den Feuerwehren, den Hilfsdiensten und dem Katastrophenschutz voranstellen.
Die Sommermonate, obwohl in diesem Jahr nicht ganz so heiß, haben wieder mit einem doch erhöhten Einsatzaufkommen dafür gesorgt, dass unsere Einsatzkräfte wieder stark gefordert
waren. Für euren Einsatz, euren Mut und die unermüdliche Kraft ganz herzlichen Dank.
Warum haben wir uns als Fraktion entschieden, diesen Antrag in den Landtag einzubringen? Zum einen waren das Fachgespräch mit den Feuer
wehren am 12. März dieses Jahres im Rahmen der Diskussion über unseren Antrag „Feuerwehren im Ehrenamt nicht beschneiden“ und zum anderen die geplante Neufassung der Kommunalentschädigungsverordnung für uns ausschlaggebend. Während dieses Fachgesprächs wurde aus den Reihen der Feuerwehren mehrfach harsche Kritik an der Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium für Inneres und Sport, dem zuständigen Referat 24, und den Trägern des Brand- und Katastrophenschutzes bzw. den im Rahmen des Brand- und Katastrophenschutzes beteiligten Strukturen sehr laut und unüberhörbar.
Die beteiligten Akteure aus den Reihen der Feuerwehren waren zum damaligen Zeitpunkt froh, endlich einmal Gehör für ihre Probleme zu erhalten. In diesem Fachgespräch beklagten die Vertreter der Feuerwehren mehrfach, dass sie kaum Gehör für ihre Belange fänden, dass ihre Vorschläge zur Anpassung und Organisation der Feuerwehrtätigkeit an aktuelle Gegebenheiten nicht so wahrgenommen würden, wie es andernorts üblich sei, und dass die Kommunikation zwischen den einzelnen Ebenen oftmals sehr angespannt und schwierig sei.
Diese Kritik haben wir als Fraktion sehr wohl wahrgenommen und auch hinterfragt; denn für uns ist es wichtig, nicht nur die Kritik zu verarbeiten, sondern auch nach den Gründen für diese Kritik zu fragen.
Doch was ist aus der lauten Kritik am 12. März geworden? Es ist nichts passiert - gar nichts. Dies sorgt bis heute für große Enttäuschung unter den Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren, und ich finde, zu Recht.
Nun kann man heutzutage bekanntlich alles auf Corona schieben, aber ich habe in den letzten Jahren auch lernen dürfen, dass Ignoranz vonseiten der Ministerien in Sachsen-Anhalt wahrscheinlich zum guten Ton gehört. Das ist einfach beschämend und nicht hinnehmbar, meine Damen und Herren Abgeordneten.
Zum anderen war für diesen Antrag ausschlaggebend, dass vonseiten der Hilfeleistenden auch immer mehr in Richtung anderer Bundesländer geschaut wird, wie dort die Arbeit geregelt und organisiert wird. Von meinem Wahlkreis im Burgenlandkreis haben es die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren zum Beispiel nicht weit nach Thüringen, und natürlich weckt das Thüringer Brand- und Katstrophenschutzgesetz, das ich persönlich im Vergleich der beiden Gesetze der Länder Sachsen-Anhalt und Thüringen als das bei weitem bessere einschätze, auch bei unseren Hilfeleistenden Begehrlichkeiten, was ich aufgrund der dortigen Regularien durchaus nachvollziehen kann.
Natürlich bin ich im Rahmen meiner Arbeit auch gefragt worden, warum es diese Institution des Landesbeirats denn nicht auch in Sachsen-Anhalt gibt. Diese Frage stellte ich mir natürlich ebenso und ich sagte mir: Warum nicht auch einmal über den Tellerrand hinwegblicken? Das sollten einige von uns durchaus immer mal tun. Wenn es nicht expliziter Wunsch der Feuerwehren gewesen wäre, einen solchen Beirat in Sachsen-Anhalt zu installieren, dann hätte sich diese Frage für mich vielleicht nicht gestellt.
Um der Kritik und den daraus resultierenden Missständen im Rahmen der Kommunikation und Zusammenarbeit mit den Beteiligten des Brandschutzes, der allgemeinen Hilfen und des Katastrophenschutzes Abhilfe zu schaffen, fordert die Fraktion DIE LINKE nunmehr mit dem heute vorliegenden Antrag die Einrichtung eines solchen Beirats für Brandschutz, allgemeine Hilfen und Katastrophenschutz bis zum 31. Dezember 2020, von uns aus gerne auch ausgerichtet am Thüringer Modell.
Welche Aufgaben dieser Landesbeirat haben soll, haben wir in Punkt 2 unseres Antrags definiert. Da dies jeder nachlesen kann, mache ich dazu jetzt keine weiteren Ausführungen.
Auch wer dem Landesbeirat unserer Meinung nach angehören soll, haben wir in Punkt 3 unseres Antrags definiert. Wenn es gewünscht ist, noch weitere Personen in die Arbeit des Beirats einzubeziehen, ist dies aufgrund der Formulierung im Antrag durchaus möglich und obliegt ganz den Vorstellungen der beiden involvierten Ministerien.
Welche gesetzlichen Regelungen und welche weitere Verfahrensweise wir uns im Rahmen der Einrichtung des Beirats vorstellen, haben wir für Sie in den Punkten 4 und 5 des Antrags aufgeschrieben.
So liegt es nun also bei uns allen, mit unserem Abstimmungsverhalten dem Wunsch der Feuerwehren nach Einrichtung dieses Beirats zu entsprechen. Ich werbe um Zustimmung für diesen Antrag. Damit setzen Sie ein Zeichen, um der zuvor bereits kritisierten Ignoranz entgegenzuwirken.
Falls aus den Reihen der anderen Fraktionen eine Überweisung des Antrags in den Ausschuss für Inneres und Sport gewünscht wird, werden wir uns dem natürlich nicht verschließen, regen dazu aber bereits jetzt an, mindestens die Vertreter der Feuerwehren, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes dazu einzuladen und mit ihnen über die Einrichtung des Landesbeirats ins Gespräch zu kommen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sie haben sich Ihre Frage eigentlich selbst beantwortet. Wir haben diejenigen, die wir zu Brandschutz, allgemeinen Hilfen und Katastrophenschutz zählen, klar definiert. Wenn Sie dazu noch weitere Vorstellungen haben, sind wir insoweit aufgrund der Fragestellung auch offen. Ihre Frage aber können Sie sich anhand des Antragstexts schon selbst beantworten, Herr Erben.
Also, Herr Erben, da wir hier über Brandschutz und Katastrophenschutz und über Hilfsdienste und Hilfeleistung reden, könnten Sie sich das eigentlich selbst erklären und die Frage hätte sich jetzt erübrigt.
Herr Minister, dann erklären Sie mir doch einmal, warum die immer wieder verschobene Beratung mit den Brandmeistern, mit den Landes- und Kreisbrandmeistern, die im Referat 24 eigentlich regelmäßig stattfinden soll, erst letzte Woche und zum ersten Mal in diesem Jahr stattgefunden hat. Man kann nicht alles auf Corona schieben. Verraten Sie mir mal, warum das immer wieder und immer wieder verschoben wird und warum eben nicht mit den Feuerwehren gesprochen wird.
Danke. - Bekannterweise hatten wir vom 1. Januar dieses Jahres bis zum 13. März dieses Jahres keine Coronaverordnung, die Gespräche oder Ähnliches infrage gestellt hätte. Die erste Beratung mit den Landesbrandmeistern sollte meines Wissens Ende Januar stattfinden. Dieser Termin wurde aber immer wieder verschoben, bis dann Corona kam.
Natürlich kann man jetzt sagen, Corona habe das alles zunichte gemacht und Corona verhindere Gespräche. Aber irgendwann muss das auch einmal aufhören. Das kritisieren wir. Wenn Sie am 12. März den Feuerwehren genau zugehört hätten, dann hätten Sie diese Kritik auch wahrgenommen.
Es ist nicht falsch, wenn ich in meiner Rede zum Ausdruck gebracht habe, dass es bis heute eine große Enttäuschung darüber gibt, dass das Referat nicht einmal auf die Feuerwehren zugekommen ist und gefragt hat, wo es bei ihnen denn klemme. Das ist das Problem, das ich hier angesprochen habe, und nichts anderes.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Jetzt haben wir uns lang und breit über Definitionen unterhalten. Ja - das habe ich bereits in meiner Rede gesagt -, als Vorbild für den Antrag gilt selbstverständlich der Beirat in Thüringen. Denn man muss das Rad nicht neu erfinden. Wenn man woanders etwas Gutes entdeckt, kann man das durchaus übernehmen. Wenn dazu Gesetzesänderungen notwendig sind - Gesetze sind auch bloß von Menschen gemacht -, dann müssen wir die Gesetze eben ändern.
Für mich zählt das, was am Schluss dabei herauskommt. Wenn der Beirat dadurch einen anderen Namen bekommt, ist mir das auch durchaus recht, Hauptsache, wir haben ein Mitspracheorgan für unsere Rettungsdienstleistenden, unsere Hilfsdienstleistenden, die Feuerwehren und den Katastrophenschutz.
Es geht mir persönlich um die Sache und nicht um irgendwelches Klein-Klein oder um Wortklaubereien. Wenn es unser Antrag geschafft hat, dass
wir über dieses Thema im Plenum und im Ausschuss intensiv diskutieren, dann kann ich das durchaus als Erfolg verbuchen.
Ich freue mich auf eine angeregte Diskussion im Ausschuss und hoffe, dass dieser Antrag und die Bildung des Beirats nicht wieder, wie es bei den Straßenausbaubeiträgen der Fall war, zwei Jahre lang im Ausschuss herumdümpelt. Das ginge über die Legislaturperiode hinaus und wir müssten noch einmal von vorn anfangen.
- Das stimmt, man kann es nicht vergleichen. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass ich darum bitte, dass es nicht wieder so lange im Ausschuss verbleibt.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Ich möchte meine Ausführungen zur Aussprache über die Große Anfrage zur Situation des Rettungsdienstes in Sachsen-Anhalt mit einem Spruch aus dem Talmud beginnen: Wer einen Menschen rettet, rettet die Welt.
Da es in unserer Großen Anfrage hauptsächlich um all jene Menschen in unserem Land SachsenAnhalt geht, die tagtäglich Leben retten und schützen, möchte ich zuerst ein paar Worte des Dankes an die hauptamtlichen und ehrenamtlichen Lebensretter richten.
Ich bedanke mich persönlich und im Namen der Fraktion DIE LINKE für die aufopferungsvolle Arbeit aller Männer und Frauen, welche sich täglich der herausfordernden Aufgabe im Rettungsdienst zum Wohle der Menschen in unserem Land stellen.
Ihre Aufgabe ist keine leichte. Sie erfordert Stärke und Mut, jeden Tag aufs Neue. Sie erfordert Ausdauer und mentale Kraft. Es sind besondere Menschen, die sich für die Aufgabe entscheiden, anderen Menschen in Krisen oder Not beizustehen und zu helfen.
Oftmals haben auch die Helfer selbst Hilfe nötig. Denn es ist umso schwerer zu ertragen, wenn die helfende Hand einfach zu spät kam. Dies kann ich persönlich und natürlich auch im Namen meiner Fraktion nicht genug honorieren und sage ganz klar: Danke für Ihre Leistung! Danke für Ihr Engagement! Danke für den Mut, Lebensretter zu sein!
Unser Ansinnen dabei, eine Große Anfrage zur Situation des Rettungsdienstes zu stellen, war es, genau die sensiblen Bereiche zu beleuchten, in denen eventuell das Land als Gesetzgeber nachbessern muss. Ich möchte der inhaltlichen Diskussion vorausschicken, dass ich persönlich den Umgang der Landesregierung mit der Beant
wortung der Großen Anfrage als nicht zufriedenstellend bewerte.
Wir haben als Fraktion am 25. November des vergangenen Jahres die heute zur Beratung stehende Große Anfrage eingereicht. Bis die Landkreise als Träger der Rettungsdienste diese zur Bearbeitung vorgelegt bekamen, vergingen mehr als zwei Wochen. Ich frage mich berechtigterweise, warum das so gehandhabt wurde.
Den großen Aufschrei gab es dann, als das Land die Rückantwort noch vor Weihnachten erbat, sodass mancher Leistungserbringer für die Zuarbeit an die Landkreise lediglich eine Woche oder weniger Zeit hatte. Ich gebe heute gern die empörte Kritik aus den Landkreisen und von den Rettungsdiensten, die mich noch vor Weihnachten letzten Jahres von vielen Stellen erreichte, was wir uns denn dabei dächten, solche Fristen zu setzen, an Sie, liebe Landesregierung, weiter.
Ein solches Vorgehen geht gar nicht, und es hätte auch überhaupt nicht sein müssen. Bei den Großen Anfragen kann die Landesregierung durchaus bei der einreichenden Fraktion Fristverlängerung beantragen. Das haben Sie nicht getan. Warum nicht?
Wir wären dazu jederzeit bereit gewesen, weil es uns eben wichtig war und ist, dass etwas Vernünftiges bei der Beantwortung herauskommt und im Ergebnis eine fundierte Bestandsaufnahme und Dokumentation zu den Rettungsdiensten entsteht. Das war immer unser Ansinnen.
Ich frage mich doch, warum Sie keine Fristverlängerung beantragt haben. Ein solches Vorgehen der Landesregierung zeigt mir ganz deutlich, dass vonseiten der Landesregierung kein Interesse an einer tatsächlichen Bestandsaufnahme der Situation der Rettungsdienste im Land Sachsen-Anhalt besteht.
Das zeigen auch die Antworten. Bei mehr als 20 % der Antworten war zu lesen: Die Landkreise X, Y und Z teilten mit, dass eine Beantwortung der Frage durch den Träger des Rettungsdienstes nicht möglich sei und seitens des Leistungserbringers aufgrund des engen Zeitfensters keine Beantwortung erfolgt.
Mehr als ein Fünftel der Großen Anfrage konnte aufgrund der unterlassenen Beantragung von Fristverlängerung durch das Land nicht oder nur unzureichend beantwortet werden. Das kritisieren wir scharf.
Es geht um die Eruierung und die Suche nach Verbesserungsmöglichkeiten in unserem Rettungssystem und nicht um eine Beschäftigungstherapie für die Rettungsdienste. Mit diesem Papier haben Sie das Ziel klar verfehlt. Mehr
als tiefgründiges Unverständnis kann ich Ihnen gegenüber, liebe Landesregierung, dazu nicht zum Ausdruck bringen. Eine solche Arbeitsweise geht gar nicht.
Jeder kann nun gern die Antworten in der Großen Anfrage bewerten, wir er möchte. Ich für meinen Teil möchte mich inhaltlich auf ein paar Dinge konzentrieren.
Erstens. Es ist festzustellen, dass die Einsatzzahlen der Rettungsdienste in den Jahren 2014 bis 2018 kontinuierlich auf 345 451 Einsätze angewachsen sind. Das ist ein Indiz für eine alternde Bevölkerung, welche die Hilfeleistungssysteme mehr in Anspruch nimmt, und es ist eine Konsequenz aus den sinkenden Hausarztzahlen. Wir müssen in Zukunft auch im Rettungsdienst strukturelle Anpassungen an die alternde und hochbetagte Gesellschaft schaffen und dieser Rechnung tragen.
Positiv zu werten ist dabei, dass der Ausbau des Rettungsdienstes durch eine stetig steigende Anzahl der Rettungswachen erfolgt ist; in den vergangenen zehn Jahren gab es einen Aufwuchs um 63 %. Das ist bei den erhöhten Einsatzzahlen auch unbedingt notwendig, um die Hilfsfristen überhaupt halten zu können, und der Trend wird sich fortsetzen. Dabei sollten wir als Land die Träger des Rettungsdienstes mit einer auskömmlichen Finanzierung kommunaler Aufgaben unbedingt unterstützen. Unsere Forderung dahin gehend besteht auch in Zukunft.
Auch in Frage 61 zielten wir auf die Erfüllung der Hilfsfristen ab. Aus der Antwort ist die Konsequenz abzuleiten, das Netz der Rettungswachen enger zu ziehen. Das Land muss sich künftig bei den Kostenträgern vehementer für die auskömmliche Finanzierung dieses Aufwuchses an Rettungswachen einsetzen.
Zweitens. Bei meiner Abgeordnetentätigkeit begegnet mir oft die Kritik, dass es keine einheitlichen Standards für Rettungswachen in unserem Land gibt. Auch danach haben wir gefragt. Tatsächlich war in der Antwort auf Frage 10 zu lesen: „Es gibt keine landesweiten Standards für die Einrichtung und den Betrieb von Rettungswachen."
Also war die Kritik der Leistungserbringer berechtigt. Die Einführung landesweiter Standards für Rettungswachen würde auch die Ausschreibungspraxis in den Landkreisen rechtssicherer und einfacher gestalten. Daher wäre es unserer Meinung nach erforderlich, diese Standards zu arbeiten und festzuschreiben.
Weiterhin haben wir in Frage 19 danach gefragt, wie die Landesregierung die Ausstattungssituation
der Rettungswachen beurteilt. Zu lesen war, dass die Rettungsdienstträger und Leistungserbringer bemüht sind, für die dort tätigen Rettungsdienstmitarbeiter ein passendes Arbeitsumfeld für die Leistung von qualitativ hochwertiger Arbeit zu schaffen, und dass in Einzelfällen zeitgerecht Nachbesserungen erfolgen.
Dazu muss ich sagen, dass die Anfrage zumindest bewirkt hat, dass erkannte Defizite abgestellt werden. Also war auch diese Kritik vonseiten der Rettungsdienste nicht unbegründet.
Drittens. In Frage 64 haben wir nach der Beurteilung der Qualität und nach der Anwendung der Standardarbeitsanweisungen und Behandlungspfade Rettungsdienst gefragt, da auch hierbei immer wieder die Forderung nach Rechtssicherheit für die Mitarbeiter im Rettungsdienst aufgemacht wird und diese trotz Bemühungen unsererseits keine Anwendung fanden.
Ich war erstaunt darüber, dass die Landesregierung diese Standardarbeitsanweisungen und Behandlungspfade positiv beurteilt und die länderübergreifende Anwendung als sinnvoll erachtet. Beeindruckt hat mich die folgende Passage - Zitat -:
„Die SAA wurden von Experten im Rettungsdienst gewünscht und im Rahmen einer Arbeitsgruppe der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst erarbeitet. Sie sollen für die Notfallsanitäter und Notfallsanitäterinnen im Einsatz bei bestimmten notfallmedizinischen Zustandsbildern und -situationen aufgrund der Standardisierung zu mehr Sicherheit führen. Sie werden inzwischen überwiegend in den Rettungsdienstbereichen angewandt.“
Wenn diese Beurteilung durch die Landesregierung so erfolgt, dann erschließt sich für mich nicht, warum sich die Landesregierung einer Rechtsverbindlichkeit der Anwendung mit der Verankerung im Rettungsdienstgesetz verschlossen hat. Wir hatten die Forderung ganz klar aufgemacht, um für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rechtssicherheit zu schaffen. Aber leider wurde unsere Forderung einfach mit einem Federstrich weggewischt.
Das jetzt hier zu lesen, zeugt für mich nicht von einem integren Verhalten der Landesregierung. Übrigens ist eine Erlassregelung unserer Meinung nach nicht ausreichend.
In Frage 66 stellten wir nochmals darauf ab, was denn aus der Sicht der Landesregierung notwendig wäre, um eine rechtliche Regelung für die Tätigkeit mit Arztvorbehalt für die Mitarbeiter zu schaffen. Die Landesregierung verwies darauf,
dass eine bundeseinheitliche Regelung erforderlich wäre, die derzeit zwar besprochen werde, über die bislang aber nicht abschließend entschieden worden sei.
Daher fordern wir an dieser Stelle die Landesregierung dazu auf, aktiv zu werden und die Forderung nach einem schnellen Abschluss der Beratungen auf Bundesebene zu erheben. Weiterhin müsste die Landesregierung in ihrer beratenden Funktion auf die Landkreise hinwirken, dass die Ärztlichen Leiter Rettungsdienst die Standardarbeitsanweisungen zur Nutzung freigeben. Ein bestes Beispiel dafür, dass dies auch geht, ist die Stadt Halle.
Viertens möchte ich fragen, warum keine Unterstützung der Träger des Rettungsdienstes in territorialer Nähe zu gefährlichen Anlagen, zum Beispiel Chemieanlagen und Autobahnen, stattfindet. Als Antwort auf die Frage 74 bekamen wir - ich kann dazu nur sagen, dass es nicht sein kann - die Aussage, dass die Rettungsdienstleistenden, egal ob es sich um die Rettungsdienste direkt oder auch um die Feuerwehren in unserem Land handelt, den erhöhten Aufwand für die Vorhaltung von Schutzausrüstungen, wofür die Kostenträger keine Kostenübernahme vorsehen, allein tragen müssen.
Das ist in manchen Gegenden zum Beispiel Bitterfeld, Leuna, Schkopau, Zeitz und vielen anderen Gebieten im Chemiedreieck Mitteldeutschlands für die Hilfsdienste kostentechnisch einfach nicht mehr abzubilden. Dafür fordern wir ganz klar Unterstützung vom Land.
Weil ich jetzt das Thema Schutzausrüstung angesprochen habe: Es war, als wir die Große Anfrage gestellt haben, als Thema zwar noch nicht absehbar, aber aus heutiger Sicht und mit Blick auf die noch laufende Pandemie und die Rettungsdienste kann man sagen: Bei der Unterstützung der systemrelevanten Berufe zu Beginn der Pandemie, zu denen ich eindeutig auch die Rettungsdienste zähle, hat sich die Landesregierung nicht mit Ruhm geklettert.
Es kann einfach nicht sein, dass in so schwierigen Situationen die Träger der Rettungsdienste bei der Beschaffung persönlicher Schutzausrüstung so im Regen stehen gelassen und immer wieder aufs Neue vertröstet werden.
Mittlerweile ist mir klargeworden, warum es zu Beginn der Pandemie solche Engpässe bei der persönlichen Schutzausrüstung gegeben hat. Die Krankenkassen finanzieren nämlich die Vorhaltung von Schutzausrüstung nicht, lediglich der Verbrauch wird vergütet. Das kann ja wohl nicht sein, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Dann ist es doch kein Wunder, dass es zu Engpässen kommt, wenn Beschaffungswege im Pan-
demiefall abgeschnitten werden und kurzfristig kein Nachschub möglich ist.
Es gibt zur Lösung dieses Problems nur zwei Möglichkeiten: Entweder wird der Pandemieplan des Landes Sachsen-Anhalt so angepasst, dass das Land für den Fall einer Pandemie die entsprechende Vorhaltung von persönlicher Schutzausrüstung vornimmt, was ich persönlich bevorzugen würde, oder das Land macht sich gegenüber den Kostenträgern dafür stark, dass die Rettungsdienste diese Vorhaltung vergütet bekommen.
Ansonsten stehen wir im Fall der nächsten Pandemie wieder so da wie im März dieses Jahres. Das möchte ich für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes nicht.
Da ich in der vergangenen Sitzung des Sozialausschusses vom Ministerium aufgefordert worden bin, konkrete Änderungsvorschläge für die Überarbeitung des Pandemieplans Sachsen
Anhalts zu unterbreiten, sage ich jetzt: Dies war bereits der erste, und wir arbeiten an weiteren Vorschlägen. Das kann ich Ihnen bereits zusichern.
Zum Schluss meiner Ausführungen möchte ich bemerken, dass es auch im Bereich der Rettungsdienste in Sachsen-Anhalt viel Positives gibt, aber auch einige Defizite, die es abzustellen gilt. Dafür habe ich Ihnen heute, denke ich, genügend Anregungen gegeben.
Persönlich kann ich nur noch einmal bekräftigen, dass ich enttäuscht darüber bin, dass die Landesregierung das wichtige Thema Rettungsdienst nicht so ernst nimmt, wie es die auf diesem Gebiet arbeitenden Menschen verdient hätten.
Falls es bei meinen Nachrednern ähnliche Einschätzungen gibt, sollten sich diese künftig durchaus im Agieren der Landesregierung widerspiegeln. Worten müssen Taten folgen. Ich erwarte auch von der Landesregierung einen professionelleren Umgang mit Großen Anfragen aus dem Landtag. Selbstreflexion tut manchmal gut. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Innenminister. Ich habe in meiner Rede, wie ich finde, zu Recht den Umgang mit dieser Großen Anfrage kritisiert und natürlich auch anderweitig kritisiert. Jetzt meine Frage: Wie gehen Sie mit dieser Kritik um und warum gab es keinen Antrag zur Fristverlängerung bei uns als einreichender Fraktion?
Vielen Dank. - Herr Kurze, ich möchte Ihnen meinen Dank aussprechen; denn an Ihren Ausführungen hat man gemerkt, dass Sie sich mit
der Großen Anfrage zum Thema Rettungsdienst auseinandergesetzt haben. Das habe ich bei Ihrem Innenminister vermisst, und es unterscheidet Sie ganz klar, obwohl Sie zu einer Partei gehören.
Ich finde es eine Frechheit - das ist nicht an Sie gerichtet - und es zeugt von Arroganz, wie vonseiten der Landesregierung mit der Kritik und überhaupt mit dieser Großen Anfrage umgegangen wird. Tatsächlich kann ich feststellen, dass die Landesregierung an diesem Thema wahrscheinlich überhaupt kein Interesse hat.
Und wenn mir die Rettungsdienstleistenden mitteilen, dass sie die Fragen, die wir aufgeschrieben haben, gern beantwortet hätten, dies aber aufgrund der kurzen Einreichungsfrist nicht möglich war, können die gestellten Fragen ja nicht von so schlechter Qualität gewesen sein, Herr Erben.
Ich habe es schon gesagt: Wenn in der Antwort auf die Große Anfrage als Begründung steht, dass die Landkreise mitteilen, dass eine Beantwortung der Fragen durch die Träger des Rettungsdienstes nicht möglich gewesen sei und wenn seitens des Leistungserbringers aufgrund des engen Zeitfensters keine Beantwortung erfolgt sei, kann ich Ihre Ausführungen, Herr Erben, nicht verstehen.
Ich glaube nicht, dass Sie die Inhalte der Großen Anfrage überhaupt so intensiv gelesen haben; denn sonst wären auch Sie genau auf dieses Zitat gestoßen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Antrag „Feuerwehren im Ehrenamt nicht beschneiden“ haben wir im Dezember 2019 wahrscheinlich einen wunden Punkt der Landesregierung berührt, war es doch vor der Antragstellung ein Dreivierteljahr lang nicht möglich, den Feuerwehren eine überarbeitete Satzung zur auskömmlichen Entschädigung für ihre so bedeutungsvolle ehrenamtliche Aufgabe Brandschutz zur Verfügung zu stellen. Nein, es wurde Verwirrung gestiftet, und es sollte Einschnitte geben, die nicht hinnehmbar gewesen wären. Erst nach diesem Antrag sah sich wahrscheinlich das Referat 24 unter Zugzwang, zu reagieren, und stellte im Januar 2020 ein entsprechendes Papier vor.
Da es aufgrund der Ausschussüberweisung des Antrags möglich war, die Feuerwehren zur Diskussion im Fachgespräch an den Tisch zu holen, und ihnen endlich die Gelegenheit gegeben wurde, vor den Abgeordneten des Parlaments ihre Sicht der Dinge auf die Tätigkeit der Feuerwehren zu schildern, sehen wir den Antrag in der Sache als erfolgreich an.
Im Gespräch wurden mehrfach Missstände im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen dem Innenministerium, dem Referat 24, und den Feuerwehren aufgeworfen, die es auszuräumen gilt und welche wir zukünftig aufgreifen werden, um weitere parlamentarische Initiativen auf den Weg zu bringen. Ich glaube, das ist genau die Wertschätzung, die sich die Feuerwehren in unserem Land wünschen. Reden alleine reicht da nicht.
Die nun durch den Ausschuss für Inneres und Sport vorgelegte Beschlussvorlage zum Antrag sehen wir als ernüchternd an; denn außer der verbalen Würdigung der Arbeit der Feuerwehren wird die neue Entschädigungssatzung in mancher Kommune nur ein Papiertiger bleiben. Solange das Land die Kommunen finanziell nicht so ausgestattet, dass sie auch in der Lage sind, die angehobenen Höchstsätze für ehrenamtliche
Feuerwehrtätigkeit zu zahlen, solange werden die Kameradinnen und Kameraden die erwähnte Wertschätzung nicht tatsächlich erleben.
Diese Kritik können Sie gerne noch einmal als Denkanstoß mitnehmen.
Zur Beratung im Ausschuss hatten wir zudem, wie schon gesagt, eine Beschlussempfehlung vorgelegt, welche unter anderem den Prüfauftrag an die Landesregierung enthielt, das Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz dahin gehend zu untersuchen, ob und welche Möglichkeiten für die Einführung eines teilhauptamtlichen Hilfeleistungssystems in Sachsen-Anhalt bestehen. Ich denke, das wäre für die kommunale Pflichtaufgabe Brandschutz ein echter Schritt in Richtung Zukunftsfähigkeit gewesen. So müssen wir wahrscheinlich weiterhin mit offenen Briefen von enttäuschten Feuerwehrmännern und -frauen rechnen, und ich finde: zu Recht.
Aber mein Dank an dieser Stelle gilt all jenen, die eben nicht müde werden, für die Feuerwehren einzustehen,
die eben auch nicht müde werden, sich ehrenamtlich in den Feuerwehren zu engagieren, und die in Bezug auf diese Probleme der Feuerwehren immer wieder den Finger in die Wunde legen. Ich für meinen Teil und wir als Fraktion bleiben weiterhin an der Seite der Feuerwehren in diesem Land. Darauf können Sie sich verlassen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Krisenzeiten sind immer ein Gradmesser dafür, inwieweit eine Gesellschaft bereit ist, sozial und solidarisch miteinander umzugehen und sich gegenseitig zu unterstützen. Krisen prägen uns alle nachhaltig und stellen einen gewissen Wendepunkt in unser aller Leben dar. Sie stellen uns vor Herausforderungen, denen es mit einer wichtigen Eigenschaft zu begegnen gilt,
nämlich mit Duldsamkeit. Schnelle Lösungen führen nicht zu einem guten Ziel. Jede Entscheidung will abgewogen und reiflich durchdacht sein.
Das vermisse ich in dem Antrag, über den wir jetzt sprechen.
Wir als Fraktion DIE LINKE lehnen den Antrag der AfD-Fraktion allein schon deshalb ab, weil die Forderung in Punkt 3 ganz eindeutig der Forderung nach einem Immunitätspass, die ja bereits auf Bundesebene diskutiert wird, nachkommt. Selbst Prof. Wieler vom Robert-Koch-Institut hält die Forderung für nicht umsetzbar, da es weltweit nicht genügend Parameter gibt, die eine Immunität sicher bestimmbar machen. Bei aller sachlichen Diskussion halten wir die Einführung eines Immunitätspasses für untragbar.
Sie suggeriert einen Zugewinn an Freiheit und Lockerung von Restriktionen, würde jedoch tatsächlich per Gesetz eine Ungleichheit definieren. Es würde eine Zweiklassengesellschaft geschaffen werden. Denn es würden nur den Immunen mehr Rechte zugebilligt als den nicht Immunen. Das wäre ganz klar eine Diskriminierung und wird für uns keine Option sein.
In den Punkten 4 bis 9 beschreibt die Antragstellerin Tatsachen, die im Pandemieplan des Landes Sachsen-Anhalt, zuletzt geändert im März dieses Jahres, geregelt sind. Nach der Kritik der Weltgesundheitsorganisation Ende letzten Jahres, in der die nationalen Pandemiepläne der Länder als nicht ausreichend erachtet worden sind, habe auch ich damit begonnen, mich mit dem Thema auseinanderzusetzen, und stellte dazu eine entsprechende Kleine Anfrage, die sich samt der Antwort der Landesregierung in der Drs. 7/3041 findet. Die Antwort der Landesregierung war für mich nicht aussagekräftig genug.
Ich bin der Meinung, dass der aktuelle Pandemieplan für Sachsen-Anhalt überarbeitungsbedürftig ist, zum Beispiel was die Vorratshaltung nicht nur von Medikamenten, sondern auch von persönlicher Schutzausrüstung für Personen in systemrelevanten Berufen angeht. Deren Notwendigkeit haben wir in den letzten Wochen in der Praxis hautnah erlebt. Uns wurden klar die Stellen aufgezeigt, an denen wir nachbessern müssen. Wir dürfen jetzt jedoch nicht der Versuchung erliegen, alles im Klein-Klein regeln zu wollen, um das große Ganze nicht aus den Augen zu verlieren.
Wenn wir die Krise überstanden haben, sollten wir uns unbedingt an die Überarbeitung und Anpassung des Pandemieplanes und unseres Gesundheitssystems in Gänze wagen. Aber erst dann ist
es sinnvoll, aus den gemachten Fehlern Schlüsse zu ziehen und für eine noch hoffentlich lange auf sich warten lassende neue Pandemie klare Regelungen für unser Land und die Menschen zu schaffen.
Gefreut habe ich mich über die Forderung des Präsidenten des Landkreistages Sachsen-Anhalt vom gestrigen Tage. Er fordert ganz klar, das System der Krankenhausfinanzierung zu überdenken.
Dazu haben wir als LINKE ein entsprechendes Papier vorgelegt. Wir schlagen vor: Lassen Sie uns über dieses Papier diskutieren und nicht über den Antrag.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Uns als die Fraktion DIE LINKE hat das Thema auch schon seit
vielen Monaten beschäftigt. Im November 2019 hatte ich eine Kleine Anfrage gestellt, was Pandemie und Pandemieplan angeht. Ich habe dazu dieselbe Auskunft bekommen, nämlich dass unser Plan schon ziemlich alt ist. Das hat uns auch stutzig gemacht.
Jetzt haben Sie gesagt, dass er bis nächste Woche aktualisiert werden soll. Schaffen Sie es wirklich, ihn bis nächste Woche zu aktualisieren?
Dann haben wir in den letzten Tagen auch einen Selbstbefassungsantrag für den Sozialausschuss abgegeben. Ich denke einmal, da es, wie Sie sehen, viel Redebedarf an der Stelle gibt, dass es an der Stelle eine ausführliche Diskussion wert wäre, sich über Pandemiekonzept und Pandemieplan sowie über das Vorgehen überhaupt in dieser Situation zu unterhalten.
Aber bis wann genau glauben Sie, dass wir den neuen Pandemieplan haben?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wie lange mag wohl dieser Antrag in den Schubladen gedümpelt haben, bis er das Licht der Welt erblickte? - Wahrscheinlich, wie in der Antragsbegründung geschrieben, seit dem Jahr 2018.
Das Thema hat zwar grundsätzlich Konjunktur, aber zu dem Inhalt des Antrags brauchen wir uns im Großen und Ganzen nicht auszutauschen, da wir in Erfahrung gebracht haben, dass sich viele Sachen bereits mehrfach erledigt haben.
Es ist unumstritten, dass es Gewalt gegen Pflegende gibt, und das ist schlimm.
Es gibt Gewalt gegenüber Rettungsdienstleistenden. Es gibt Gewalt gegen Ärztinnen und Ärzte.
Im Gegenzug gibt es aber auch Gewalt gegen Patientinnen und Patienten, gegen Seniorinnen und Senioren in der Pflege, gegen Polizistinnen und Polizisten. Es ist ein Anstieg von Gewalt als gesamtgesellschaftliches Problem zu erkennen.
Ja, es ist festzustellen, dass die Gewalt in den letzten vier bis fünf Jahren zugenommen hat, ebenso wie die Verrohung der Gesellschaft seit dem Rechtsruck in dieser Gesellschaft zugenommen hat.
Verbal erleben wir das hier im Parlament fast bei jeder Landtagssitzung. Auch darüber sollten wir uns Gedanken machen.
Die sehr angespannte Personalsituation und die Gewaltbereitschaft im Gesundheitsbereich wurden bereits auf Bundesebene deutlich wahrgenommen. Gesundheitsminister Jens Spahn wird ein Gesetzesvorhaben auf den Weg bringen, nach dem Gewalt gegen Ärzte und Pflegekräfte in Notfallambulanzen härter bestraft werden soll. Im „Ärzteblatt“ vom 29. Oktober dieses Jahres wurde das oben genannte Vorhaben bereits veröffentlicht.
Damit soll medizinisches Personal von ärztlichen Notfalldiensten und Notfallambulanzen unter den gleichen strafrechtlichen Schutz gestellt werden, wie er seit einiger Zeit auch für Rettungskräfte am Unfallort gilt. Tätliche Angriffe gegen Pflegekräfte können mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden, wenn diese zur Anzeige gebracht werden. Das stellt für uns genau die Hürde dar; denn nicht jeder tätliche Angriff wird zur polizeilichen Anzeige gebracht.
Die Bundesärztekammer begrüßt dieses Vorhaben. Allein dieses Vorhaben macht den vorliegenden Antrag in dieser Form obsolet.
In dem uns vorgelegten Antrag wird unter den ersten sechs Punkten ein hohes Maß an Dokumentationsaufwand gefordert, womit die immer wieder beklagte Bürokratie im Gesundheitswesen weiter erhöht und massiv ausgebaut wird. Das Pflegepersonal, das schon heute einen extrem hohen Dokumentationsaufwand zu bewältigen hat, soll noch mehr Dokumentationspflichten bekommen. Das darf nicht sein, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten.
Wir müssen auch künftig gewährleisten, dass Pflegende genau das tun, was ihr Berufsbild aussagt. Die Arbeit mit den Menschen soll dabei im Vordergrund stehen. Wenn Ihrer Meinung nach die dokumentierten Vorfälle von Gewalt jedweder Art im Pflegebereich so interessant für die Bevölkerung sind, warum nutzen die Klinikbetreiber in
diesem Land dann nicht die Möglichkeit, genau diese für ihre Häuser zu veröffentlichen? Jede Klinik hat dazu das Recht. Aber warum tun sie es nicht? Das ist die Frage. Sie jedoch von Landesseite her dazu zu zwingen, das geht absolut zu weit, meine Damen und Herren.
Unter Punkt 8 wird in dem Antrag gefordert, ein ausführliches Konzept zum Umgang mit physischer und psychischer Gewalt in der Ausbildung in den verschiedenen Berufsfeldern der professionellen Pflege zu integrieren. Dies ist ebenso obsolet, da die bisherige Pflegeausbildung und gerade die neue generalisierte Pflegeausbildung genau diesen Part bereits in der Stundenverteilung abbilden. Es werden 280 Stunden, also 14 % der gesamten Ausbildungsdauer, genau für dieses Thema aufgewendet. In der Praxis wurden von den Pflegeschulen bereits in der Vergangenheit 70 Stunden für dieses Thema in der Ausbildung eingeplant. Auch diese haben die Zeichen der Zeit erkannt und werden künftig das Thema Gewalt mit noch mehr Zeitaufwand behandeln, nämlich mit 120 Stunden.
Auch die Dienstleistenden im Rettungsdienst haben bereits auf die Gewaltbereitschaft in der Bevölkerung bei Rettungseinsätzen reagiert und zu Konfliktmanagement und Gewaltprävention hinreichend geschult. Sicherlich wäre es wünschenswert, die Präventionsmaßnahmen der Rettungsdienste als Land finanziell zu unterstützen. Das kann mit Punkt 3 des Alternativantrages der Koalitionsfraktionen durchaus gelingen.
Das alles sind Beispiele, die die richtigen Wege beschreiben, und sie werden bereits beschritten. Dazu braucht es den vorliegenden Antrag nicht. Der Antrag ist also abzulehnen. Die Fraktion DIE LINKE wird sich dem Alternativantrag der Koalitionsfraktionen anschließen, weil auch wir meinen, vorbeugen ist besser als nachsehen. Wir tragen den Präventionsauftrag der Koalition mit. Wir weisen darauf hin, dass das auch Geld kosten wird. Das sollte bei den Haushaltsplanungen Berücksichtigung finden. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn meiner Rede möchte ich eines voranstellen: Ich bedanke mich ganz herzlich, auch im Namen meiner Fraktion, für die vielen ehrenamtlichen Stunden, die Sie, liebe Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren in Sachsen-Anhalt, für Ihr Ehrenamt leisten.
Dies tun Sie zum Wohle und zum Schutz von uns allen. Ich weiß, dass Sie das mit viel Engagement und Freude tun, weil es Ihnen wichtig ist zu helfen. Sie leisten Hilfe mit viel Herzblut, dafür kann man nicht oft genug an jeder Stelle Danke sagen. Danke für Ihre Arbeit, danke für Ihren Einsatz und danke dafür, dass es Menschen wie Sie überhaupt gibt.
Aber nun zu dem Antrag. „Es brodelt in der Feuerwache“ oder „Bei der Feuerwehr brennt es“ war letzthin in den Printmedien zu lesen. Den Ausschlag dafür gab ein Schreiben des Landesverwaltungsamtes vom 6. Februar 2019. Die Kommunen als Träger des Brandschutzes wurden darauf hingewiesen, dass Kreisausbilder, Sanitäter und Helfer in Aus- und Fortbildung der freiwilligen Feuerwehren auf Kreisebene kein kommunales Ehrenamt im Sinne der §§ 30 ff. des Kommunalverfassungsgesetzes ausüben.
Ich habe mir die zitierten Paragrafen angesehen und dort keine Hinderungsgründe finden können, die diese Auslegung rechtfertigen. Nein, im Gegenteil: Wenn die Mitglieder der Feuerwehren als Ehrenamtliche im Sinne der Kommunalverfassung gelten, so müssen auch die Ausbilder für die Feuerwehren als solche gelten.
Denn sie sind vom Grunde her schon Mitglieder der Feuerwehren und in diesem Sinne auch als
Ehrenamtliche geführt. Denn nur derjenige kann eine Profession ausbilden, der über genügend Praxisanteil und Erfahrungen verfügt. Das ist in jedem Bildungsbereich so, auch bei den Feuerwehren.
Mich wunderte jedoch, dass es erst im November 2019 zu diesem medialen Aufschrei der Feuerwehren kam. Das war wahrscheinlich genau der Zeitpunkt, zu dem die ersten Kommunen nach der Kommunalwahl ihre Entschädigungssatzungen an den in dem zuvor genannten Brief in Bezug gesetzten Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport vom 14. Januar 2019 anpassten.
Ich hätte es nur für fair gehalten, wenn man die Feuerwehren in einen solchen Umstrukturierungsprozess frühzeitig einbezogen hätte. Aber das war wohl eher nicht gewollt. Ich kann das Vorgehen des Ministeriums für Inneres und Sport und des Landesverwaltungsamtes für diesen Erlass nur scharf kritisieren.
Er forderte eine Bedarfsdeckung der Ausbildung unter anderem bei dem Institut für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge. Der vollständige Bedarf für die Aus- und Fortbildung unserer Feuerwehren kann am IBK schon lange nicht mehr gedeckt werden. Dies können Sie der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage meiner Fraktion zur Situation der Feuerwehren aus dem vergangenen Jahr entnehmen.
Zu einer weiteren Schmälerung der Ausbildungskraft kam es durch die letzthin beschlossenen dienstrechtlichen Vorschriften für Beamte im Landesdienst. Wir kritisierten im Beschlusszeitraum, dass diese Vorschriften dazu führen werden, dass wiederum Personal das IBK verlassen wird. Diese Kritik wurde vom Ministerium für Inneres und Sport bagatellisiert mit den Worten, das bliebe abzuwarten.
Doch es hat sich bewahrheitet, meine Damen und Herren. Laut meiner Kenntnis hat bereits eine Lehrkraft das IBK verlassen und zwei weitere Lehrkräfte werden dies in absehbarer Zeit tun. Wichtige Ausbildungsbereiche wie die ABC- und die Digitalfunkausbildung können dann nur
schwer abgedeckt werden.
Wenn zukünftig die Ausbildung in den Feuerwehren nur noch im Hauptamt und in hauptamtlicher Tätigkeit erfolgen soll, bleibt meines Erachtens nur eines: dass für diese Ausbildungsdefizite die drei Berufsfeuerwehren in unserem Land verantwortlich sein könnten. Dies stellt für mich aber lediglich eine Kostenverlagerung bei der Ausbildung, weg vom Land hin zu den Kommunen und Städten, dar. Irgendwann wird das Institut für Brand- und Katastrophenschutz durch dieses Handeln dann wahrscheinlich so geschwächt sein, dass es an Bedeutung verliert. Und dann
zieht sich kostenseitig auch das Land dort heraus. Das darf auf keinen Fall passieren. Das darf nicht unser Ziel sein.
Wie ebenso der Presse sowie einem Schreiben an Herrn Erben zu entnehmen war, hat das Landesverwaltungsamt aufgrund des öffentlichen Drucks seine Rundverfügung nunmehr aufgeweicht. Neben den hauptamtlichen und den Honorarkräften dürfen auch ehrenamtliche Ausbilder zugelassen werden. Aber zu welchen Konditionen?
Das ist doch nicht Ihr Ernst! Glauben Sie allen Ernstes, dass ein Ausbilder in der Feuerwehr damit zufriedenzustellen ist? - Er hat schon viel freie Zeit für seine Feuerwehrtätigkeit und die eigene Ausbildung als Ausbilder aufgewendet und nimmt sich viele Wochenenden Zeit für die Ausbildung der neuen, unbedingt notwendigen Kameradinnen und Kameraden, die Sie übrigens auch mit Ihrer Mitgliedergewinnungskampagne für 100 000 € gewinnen wollten. Glauben Sie wirklich, dass sich diese Führungskräfte in den Feuerwehren mit einer Ehrenamtsentschädigung von 25 € pro Tag abspeisen lassen? - Ich glaube dies nicht.
Wenn Sie Ihren Erlass zukünftig tatsächlich umsetzen, dann weise ich schon jetzt darauf hin, dass Sie nicht genug hauptamtliche und Honorarkräften finden werden, um die nötigen Ausbildungen überhaupt gewährleisten zu können. Das hätte zur Folge, dass es den Feuerwehren weiterhin an Personal mangeln wird. Dieser Personalmangel in den Feuerwehren stellt für unser Land ein Sicherheitsrisiko in Sachen Brandschutz dar. Brandschutz ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen. Sie gefährden damit die Menschen in diesem Land.
Selbst wenn die Kommunen auf Pflichtfeuerwehren setzen, wie letzthin in der Presse zu lesen war, kann die Ausbildung nicht stattfinden, wenn es kein Ausbildungspersonal gibt. Das, was wir in Sachsen-Anhalt brauchen und was die Feuerwehren übrigens auch fordern, ist eine echte Wertschätzungskampagne, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Und wie bekommen wir das hin? - Es gibt Beispiele dafür, wie das geht. Schauen wir nach Thüringen. Was ist dort passiert? - In Thüringen wurde am 26. Oktober 2019 eine Thüringer FeuerwehrEntschädigungsverordnung erlassen. Diese legt ganz klar die Mindestregelungen für die Aufwandsentschädigungen der Angehörigen der
Feuerwehren fest. Für die Kreisausbilder liegt das Minimum für die Entschädigung bei 17 € je Stunde zuzüglich Reisekosten und Zuschlägen.
Glauben Sie allen Ernstes, dass unsere Feuerwehren das nicht auch attraktiv finden,
dass sie nicht ganz neidisch nach Thüringen blicken?
Ich kann das ganz klar nachvollziehen. Daher fordern wir in unserem Antrag genau das: eine vernünftige Aufwandsentschädigung für die Feuerwehren nach dem Beispiel Thüringens als echte Wertschätzung des Ehrenamtes.
Warum das in Thüringen geht, kann ich Ihnen auch ganz klar sagen. Überlegen Sie einmal, wer dort bisher regiert hat. In Sachsen-Anhalt wünschte ich mir auch manchmal andere Mehrheiten.
Ich werbe im Namen unserer Feuerwehren um Unterstützung für unseren Antrag und für ein klares wertschätzendes Bekenntnis für die viele Lebenszeit, die diese Ehrenamtler für uns alle aufwenden. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich habe für meine Fraktion DIE LINKE den Antrag gestellt und habe somit auch das letzte Wort. Ich freue mich darüber, dass sich das Hohe Haus durchaus positiv dazu bekannt hat, über dieses Thema zu sprechen.
Was mich nicht freut, ist, dass wir jetzt den Antrag in den Innenausschuss überweisen, weil er da wahrscheinlich erst mal wieder für ein paar Wochen oder Monate versumpft.
Und die Feuerwehren, die eigentlich heute ein Bekenntnis für oder gegen die Kreisausbildung er
wartet hätten, müssen auf das Beratungsergebnis lange warten.
Nichtsdestotrotz verschließen wir uns dem Antrag von Herrn Erben nicht, darüber im Innenausschuss zu diskutieren. Ich rege an dieser Stelle an, dass wir auch die Feuerwehren im Rahmen eines Fachgesprächs in die Diskussion im Innenausschuss einbeziehen.
Denn es geht um ihre Entschädigungen, es geht um ihre Freizeit, die sie für uns alle opfern. Deshalb gehört sich das einfach so.
Dann wollte ich noch sagen, ich kann es nicht verstehen, warum wir oftmals die Entschädigungen für Kreis- und Gemeinderäte alle paar Jahre - das sind auch Aufwandsentschädigungen für ein Ehrenamt - nach oben korrigieren.
Ich wiederhole noch einmal meinen letzten Satz: Ich kann es nicht verstehen, warum wir die Aufwandsentschädigungen für Kreis- und Gemeinderäte alle paar Jahre nach oben korrigieren und uns damit bei den Feuerwehren, die viel mehr Engagement an den Tag legen und oftmals viel mehr leisten als unsere Kreis- und Gemeinderäte in den Parlamenten, aber so schwer tun. Das tut mir für die Feuerwehren sehr leid. Aber ich hoffe, wir finden auch für die Feuerwehren noch eine vernünftige Lösung. Jedenfalls wir als LINKE setzen uns dafür ein, dass daraus etwas wird. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Zuerst muss ich mich für meine Stimme heute Abend entschuldigen. Ich bin etwas erkältet, hoffe aber, die Einbringungsrede trotzdem vernünftig rüberzubringen.
Der von uns vorgelegte Antrag „Seniorenpolitik des Landes sinnvoll und lebensnah fortsetzen“ in Drs. 7/5241 unterscheidet sich in seiner Form und Gestalt nicht unerheblich von den Anträgen, die im Allgemeinen diesen Landtag passieren. Dessen sind wir uns bewusst. Doch war es uns nicht möglich, das uns so überaus wichtige Anliegen anderweitig zu transportieren. Als Anlage war unser Vorschlag eben nicht machbar.
Mit Beginn dieses Jahres haben wir uns als LINKE das Thema Seniorenpolitik im Lande Sachsen-Anhalt sehr genau angesehen und mit unseren parlamentarischen Initiativen vieles herausgearbeitet, was unserer Meinung nach künftig unbedingt Änderungen rund um die Seniorenpolitik bedarf.
Mit unserem sozialen Verständnis ist es unvereinbar, wenn in der Antwort auf Frage 143 der Großen Anfrage zum seniorenpolitischen Programm des Landes zu lesen ist - ich zitiere -:
„[…] der Aktualisierung und Fortschreibung des bis zum Jahr 2020 geltenden seniorenpolitischen Programms wird sich die Landesregierung zu gegebener Zeit positionieren.“
Ja, wann ist denn die Zeit als gegeben anzusehen? Das frage ich Sie doch heute nicht zu Unrecht. Diese Antwort zeigt - das muss jedem klar sein -, dass man im politischen Raum bei solchen Aussagen bzw. Antworten eben keinen genauen Plan hat, wie es weitergehen soll. Dem wollen wir heute mit unserem Antrag Abhilfe schaffen.
Unser politisches Verständnis als LINKE ist es immer, mit den Menschen und für die Menschen politische Prozesse in Gang zu setzen. So hat der heutige Antrag auch eine Vorgeschichte.
Wir haben fast das gesamte erste Halbjahr 2019 genutzt und mit mehr als 450 Seniorinnen und Senioren in diversen seniorenpolitischen Gesprächen diskutiert und sie direkt gefragt, was denn für ihr Leben an politischen Entscheidungen notwendig wäre; denn wir können uns vom Schreibtisch aus vieles einfallen lassen, was uns gefällt, es muss aber nicht das sein, was auch die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land brauchen. Wir reden mit den Menschen und nicht nur über sie.
So haben wir Ihnen mit unserem Antrag all jene konkreten Dinge aufgeschrieben, welche den Seniorinnen und Senioren in unserem Land am wichtigsten erschienen. Die drei größten Schwerpunkte waren Sicherheit, Mobilität und Daseinsvorsorge.
Zu diesen drei Schwerpunkten haben wir als LINKE einen seniorenpolitischen Maßnahmenplan entwickelt und für uns auch finanziell untersetzt. Unser Fazit ist, mit einem finanziellen Aufwand von ca. 5 Millionen €, verteilt auf die nächsten vier Jahre, wären diese Maßnahmen auch umsetzbar, wenn man nur wollte. Die Quintessenz dessen ist der Antrag, den wir heute im Plenum zur Abstimmung stellen wollen.
Resümierend zu meiner seniorenpolitischen Arbeit in diesem Jahr muss ich leider feststellen, dass das Land Sachsen-Anhalt für die größte Bevölkerungsgruppe in unserem Land - das sind nun einmal die Seniorinnen und Senioren - viel zu wenig tut, um ein Altern in Würde und Anerkennung der Lebensleistung der Bürgerinnen und Bürger tatsächlich zu ermöglichen. Das können wir so nicht länger hinnehmen und werden auch immer wieder genau in dieser Wunde bohren.
Mit unserem politischen Agieren in diesem Land - dabei spreche ich Sie alle an, liebe Kolleginnen und Kollegen - dürfen wir nicht Generationen gegeneinander ausspielen, indem man einigen Bevölkerungsgruppen mehr Beachtung schenkt als anderen.
Mittlerweile ist es so, dass mir in Gesprächen mit den Senioren oftmals gesagt wird: „Wir sind alt und haben für die Gesellschaft unsere Schuldigkeit getan. Das war es wohl jetzt - auf das Abstellgleis geschoben, am Rande der Gesellschaft geparkt und nur so weit beachtet, wie es nötig ist.“ Das können wir uns als Politikerinnen und Politiker nicht mehr leisten, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Um die so oft auch hier im Parlament bekundete Teilhabe aller Generationen an der Gesellschaft zu gewährleisten, braucht es mehr, als nur Gelder vom Bund in Projekten für Senioren weiterzugeben, Lippenbekenntnisse zu formulieren und die oftmals praktizierte Hinhaltetaktik. Nein, klare Botschaften und messbare Ergebnisse, das ist das, was eine Politik für alle Generationen braucht. Dazu bietet unser Antrag heute eine echte Gelegenheit.
Wenn ich mir vor Augen führe, was mit den meisten seniorenpolitischen Anträgen in diesem Jahr hier im Plenum passiert ist, dann kann ich mir ausmalen, was wahrscheinlich auch mit diesem
Antrag passieren wird. Seien Sie sich aber sicher, dass ich und wir als LINKE nicht müde werden, Sie immer wieder darauf hinzuweisen, dass man so mit den Bedürfnissen von Menschen nicht umgehen kann.
Ich erwarte von Ihnen heute ein klares Bekenntnis, wie es mit dem seniorenpolitischen Programm des Landes Sachsen-Anhalt weitergeht. Das sind Sie den Seniorinnen und Senioren in diesem Land noch vor Ablauf des aktuellen Programms im nächsten Jahr, im Jahr 2020, einfach schuldig.
Ideen haben Sie durch unseren Antrag jetzt mit Sicherheit genug. Wenn Sie diesem zustimmten, dann wäre es eine echte Weiterqualifizierung zu dem auslaufenden seniorenpolitischen Programm der Landesregierung.
Es zählt im Übrigen nicht mehr das Argument, wir hätten kein Geld im Landeshaushalt. Finanzierungsmöglichkeiten für soziale Projekte hatten wir Ihnen bereits bei den letzten Haushaltsverhandlungen aufgezeigt. Durch einige unserer Anträge in den letzten Monaten wären durchaus finanzielle Mittel freigesetzt worden, die dies problemlos möglich gemacht hätten.
Ich bin nun auf Ihre Positionierung gespannt. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich freue mich zum einen über die Ausführungen der Ministerin und über die Aussage, dass weitere Angebote für Seniorinnen und Senioren noch in diesem Jahr im Rahmen der Haushaltsberatungen behandelt oder entwickelt und in den Ausschüssen vorgelegt werden.
Wir haben unseren Antrag deshalb zu diesem Zeitpunkt gestellt, weil wir uns eben in Kürze mit dem Haushalt beschäftigen werden, der für die nächsten zwei Jahre gelten soll, und weil im nächsten Jahr das aktuell existierende seniorenpolitische Programm auslaufen wird.
Für ein Seniorentourismuskonzept reicht es nicht aus, wenn lediglich im allgemeinen Tourismuskonzept des Landes eine Barrierefreiheit verankert wird. Zu einem guten Seniorentourismuskonzept gehört etwas mehr als nur die Barrierefreiheit.
Herr Krull, die Deckungsquellen können Sie in den Protokollen über die letzten Landtagssitzungen nachlesen. Da haben wir etliche Anträge gestellt, mit denen wir als Land Geld hätten einspa
ren können, wenn diese Anträge angenommen worden wären.
Es ist auch nicht schlimm, wenn man bewährte Projekte, die schon in dem jetzigen seniorenpolitischen Programm stehen, nach dem Jahr 2020 fortführt, sich darüber hinaus Anregungen aus anderen Ländern holt und diese Projekte im eigenen Land einbringt. Ich jedenfalls finde das nicht schlimm. Was sich bewährt hat, kann man durchaus fortführen oder auch an anderer Stelle aufgreifen.
Ich hätte mir eigentlich gewünscht, dass wir heute den Maßnahmenplan hätten einbringen können, den wir als LINKE mit noch mehr Details und mit Finanzmitteln untersetzt haben.
Das ist aber nach unseren Vorgaben hier im Parlament eben nicht möglich.
Ich freue mich, dass der Antrag auf Ausschussüberweisung gestellt worden ist. Dann bringe ich Ihnen das Papier mal mit, und dann können wir darüber diskutieren. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Geburtstage sind etwas Besonderes und man feiert sie gerne, sofern man beim Begehen des Jahrestages nicht an etwas erinnert wird, was bei einem Unbehagen auslöst.
So konnten wir in diesem Jahr den 500. Geburtstag von Leonardo da Vinci begehen sowie den 250. Geburtstag von Alexander von Humboldt. Auch 70 Jahre Grundgesetz in Deutschland hätten durchaus Gelegenheit gegeben, über den Zustand unserer Demokratie intensiver nachzudenken.
Im Oktober - also ganz frisch - begingen wir - mit „wir“ meine ich die demokratischen Fraktionen in diesem Landtag - den 25. Geburtstag der Landesseniorenvertretung Sachsen-Anhalt. Ja, 25 Jahre ist das schon wieder her, dass der Landtag den Beschluss zur Einsetzung der Landesseniorenvertretung mit der Drs. 2/9/320 B bekannt gab. Das war am 24. November 1994.
Das war damals ein großer Schritt für alle Seniorinnen und Senioren in diesem Land, die mit der Einsetzung dieses Gremiums hofften, für ihre Ideen, Belange und Bedarfe rund um das politische Handeln endlich ein Sprachrohr gefunden zu haben. Und das haben sie. An dieser Stelle möchte ich mich ganz herzlich für das hohe Engagement der Mitglieder der Landesseniorenvertretung bedanken und ganz besonders deren Vorsitzender Frau Angelika Zander Danke sagen.
Ihr Engagement hat dazu geführt, dass das Thema Seniorenarbeit in diesem Land Sachsen-Anhalt einen höheren Stellenwert erhalten hat und dass an diesem Thema und an ihnen heute kaum jemand mehr vorbei kann.
Herzlichen Dank für Ihre Arbeit, für Ihre Zeit und für Ihren Mut, immer wieder neue Dinge anzupacken. Das ist nicht selbstverständlich.
Aber - und dieses Aber kann ich nicht genug betonen - ich persönlich und auch die Landesseniorenvertretung hätten in diesem Jahr gerne noch einen weiteren Jahrestag mit Stolz feiern wollen, und dies, liebe Landesregierung und liebe Abgeordnete, können wir nicht; denn derjenige, dessen Geburtstag hätte gefeiert werden sollen, war zwar in Planung, hat aber bis zum heutigen Tage nicht das Licht der Welt erblickt.
Denn in dem Beschluss, den ich zu Beginn meiner Rede zitierte, war auch festgelegt worden, dass aus der Mitte der Landesseniorenvertretung ein Landesseniorenbeauftragter eingesetzt wird. Nun frage ich Sie: Wo ist er denn? - Seit 25 Jahren wartet die Landesseniorenvertretung darauf, dass dieser Beschluss Umsetzung findet. Erst vor ein paar Wochen, zur Geburtstagsfeier, war dies eine der Hauptforderungen, die die Landesseniorenvertretung aufgestellt hat. Hier können Sie dies nachlesen.
Ich persönlich möchte Ihnen jetzt eine Brücke bauen. Sie haben es vergessen, oder? - Da es so ist, dass nicht umgesetzte Beschlüsse nicht in eine neue Wahlperiode zur Umsetzung übertragen werden, verfallen diese einfach, wenn kein neuer Antrag gestellt wird. Und es wurde bis zum heutigen Tag kein neuer Antrag zur Einsetzung eines Landesseniorenbeauftragten oder einer Landesseniorenbeauftragten gestellt.
Heute haben Sie die Chance, diesen Fehler oder diesen Fauxpas ein für alle Mal zu beheben. Ich bitte Sie darum, dieses im Sinne der Seniorenarbeit auch zu tun.
Mit unserem vorliegenden Antrag wollen wir der Landesseniorenvertretung einen Landesseniorenbeauftragten oder eine -beauftragte zur Seite stellen, um die immer weiter wachsenden Aufgaben im Bereich der Seniorinnen und Senioren zukünftig überhaupt bewältigen zu können.