Protokoll der Sitzung vom 11.09.2020

Es ist unser politischer Auftrag, dafür zu sorgen, dass auch psychisch kranke Menschen weiterhin als integraler Teil unserer Gesellschaft wirken können und den Rückhalt erfahren, den sie zu ihrer Gesundung benötigen. Der vorliegende Gesetzesentwurf ist ein richtiger Schritt in die richtige Richtung.

Unsere Fraktion wird daher für den vorliegenden Entwurf stimmen. - Vielen Dank.

(Zustimmung)

Ich sehe auch hierzu keine Wortmeldungen. Ich sehe auch keine unübersichtliche Antragslage, weil wir es hierbei mit einer zweiten Beratung zu tun haben. Ich frage jetzt: Gibt es das Begehren, über Teile dieses Gesetzentwurfs gesondert abzustimmen?

(Zurufe: Nein!)

- Das gibt es nicht. - Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration in der Drs. 7/6551 zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion DIE LINKE und ein fraktionsloser Abgeordneter. Damit ist dieser Gesetzentwurf beschlossen und angenommen worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt 10 beendet und wir können in die Mittagspause eintreten. Wir beginnen wieder um 14:15 Uhr, also in 62 Minuten.

Unterbrechung: 13:13 Uhr.

Wiederbeginn: 14:15 Uhr.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 11

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Verfassungsschutzes und der Sicherheitsüberprüfung im Land Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/5612

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 7/6527

(Erste Beratung in der 95. Sitzung des Landtages am 27.02.2020)

Berichterstatter ist der Abg. Herr Striegel.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Den Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Verfassungsschutzes und der Sicherheitsüberprüfung im Land SachsenAnhalt überwies der Landtag in der 95. Sitzung am 27. Februar 2020 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport. Der Gesetzentwurf soll den im Jahr 2012 begonnenen Reformprozess im Verfassungsschutz fortführen. Ein Kernpunkt ist die Stärkung der parlamentarischen Kontrolle sowie die Verbesserung der Transparenz des Verfassungsschutzes durch teilweise öffentlich stattfindende Beratungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums.

Insbesondere die Empfehlung der Abschlussberichte des NSU-Untersuchungsausschusses

des Bundestages sowie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 2013 in der Drs. 1 BvR 1215/07 sollen umgesetzt werden. Ferner soll das Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Landes an das des Bundes angepasst werden, um im Wesentlichen vergleichbare Standards aufrechtzuerhalten, damit eine gegenseitige Anerkennung der Sicherheitsüberprüfungen ermöglicht wird.

Erstmals befasste sich der Ausschuss für Inneres und Sport in der 46. Sitzung am 12. März 2020 mit dem Gesetzentwurf und verständigte sich darauf, in seiner Sitzung im Mai 2020 eine Anhörung durchzuführen. Trotz der pandemiebedingten Einschränkungen konnte die Anhörung im Rahmen der 48. Sitzung am 14. Mai 2020 durchgeführt werden. Neben dem Landesbeauftragten für den Datenschutz stellten ein Professor der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin sowie ein Vertreter der Stiftung Neue Verantwortung e. V. ihre Expertisen vor.

Die für die 49. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport am 25. Juni 2020 vorgesehene erneute Beratung zu dem Gesetzentwurf wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt, da noch keine Synopse des GBD vorlag. Zur nächsten Sitzung, der 50., am 27. August 2020 lagen dem Ausschuss die mit dem Ministerium für Inneres und Sport einvernehmlich abgestimmten Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes als Vorlage 3 vor und wurden auf Anregung der Koalitionsfraktionen im Grundsatz zur Beratungsgrundlage erklärt.

Unter Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe a zu § 26 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes über den Verfassungsschutz beabsichtigten die Koalitionsfraktionen, es bei der erforderlichen Mehrheit für einen Beschluss zur Herstellung der Öffentlichkeit bei der Formulierung aus dem Gesetzentwurf der Landesregierung zu belassen und die Empfehlung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes nicht zu übernehmen. Dies wurde mit 8 : 0 : 4 Stimmen so beschlossen.

Ferner wurde im Vorfeld der Sitzung ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als Vorlage 4 verteilt. Durch diesen Änderungsantrag soll eine landesgesetzlich notwendige Regelung geschaffen werden, um der Verfassungsschutzbehörde die Möglichkeit einer Kontostammdatenabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern zu eröffnen. Der Änderungsantrag wurde im Verlauf der Beratung auf Anraten des GBD angepasst und in geänderter Fassung mit 8 : 0 : 4 Stimmen angenommen. Bei der anschließenden Gesamtabstimmung wurde der so geänderte Gesetzentwurf mit 8 : 2 : 2 Stimmen zur Annahme empfohlen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Ergebnis der Beratungen hat der Ausschuss für Inneres und Sport die Ihnen in der Drs. 7/6527 vorliegende Beschlussempfehlung verabschiedet.

Im Namen des Ausschusses bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Ich sehe keine Wortmeldung. Dann danke ich Herrn Striegel für die Berichterstattung. - Für die Landesregierung spricht jetzt die Ministerin Frau Keding. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf dient der Fortführung des im Jahr 2012 begonnenen Reformprozesses im Verfassungsschutz. Er berücksichtigt nicht nur die Empfehlungen des zweiten NSU-Untersuchungsausschusses, sondern auch die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zum informationellen Trennungsprinzip zwischen den Nachrichtendiensten und der Polizei. Darüber hinaus werden weitere Rechtsbereiche modifiziert, wie zum Beispiel die Finanzermittlung in § 17a Abs. 2a des Verfassungsschutzgesetzes. Der Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt erhält durch die Gesetzesnovelle

weitere Rechtssicherheit und Klarheit in den aktualisierten Regelungsbereichen.

Ein Kernpunkt des Gesetzentwurfs ist die Stärkung der parlamentarischen Kontrolle sowie eine Verbesserung der Transparenz des Verfassungsschutzes durch teilweise öffentlich stattfindende Beratungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Zukünftig sollen in zwei Ausschusssitzungen pro Jahr öffentliche Sitzungsteile stattfinden. Die vorgesehene Ermächtigung der Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums zum Austausch mit den parlamentarischen Kontrollgremien anderer Parlamente führt zu einer Förderung der länderübergreifenden Abstimmung auf parlamentarischer Ebene.

Die Umbenennung der Kontrollkommission in „Kontrollgremium“ erfolgt in Anlehnung an Bundesrecht und ist rein formeller Natur. Auch der Notwendigkeit der länderübergreifenden Auf

gabenwahrnehmung im Verbund der Verfassungsschutzbehörden wird mit der Gesetzgebung weiter Rechnung getragen; denn Extremismus macht nicht an Landesgrenzen halt. Die Speichervorschriften sollen daher an diejenigen des Bundes angenähert werden, um eine weitgehend lückenlose Nutzung der gemeinsamen Datenplattform des Verfassungsschutzverbundes zu ermöglichen, und es sollen Erkenntnisse über Jugendliche nach Vollendung des 14. und vor Vollendung des 16. Lebensjahres dort gespeichert werden können.

Schließlich schafft der Gesetzentwurf transparente und abschließende Regelungen für die verdeckte Informationsbeschaffung. Neu aufgenommen wurde eine abschließende Nennung der nachrichtendienstlichen Mittel und ihre gesetzliche Regelung. Die Regelungen zur Informationsübermittlung von der Verfassungsschutzbehörde an die Polizei und an andere Behörden werden präzisiert. Die Befugnisse zur Erhebung von Informationen entsprechen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.

Meine Damen und Herren! In Artikel 2 des Gesetzentwurfs wird das Sicherheitsüberprüfungs- und Geheimschutzgesetz des Landes neu geregelt. Die dortigen Regelungen sollen soweit wie möglich den Vorschriften des Bundes angepasst werden. Herr Minister Stahlknecht hat mich gebeten, dem federführenden Ausschuss seinen Dank für die zügige Beratung und die Beschlussempfehlung zu übermitteln.

Ich danke für die Aufmerksamkeit und bitte in seinem Namen um Ihre Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.

(Zustimmung)

Ich sehe hierzu keine Fragen. Dann danke ich Frau Ministerin für den Redebeitrag der Landesregierung. - Wir treten jetzt in die Debatte der Fraktionen ein. Es ist eine Fünfminutendebatte vorgesehen. Für die AfD spricht der Abg. Herr Höse. Herr Höse, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, vielen Dank. - Werte Abgeordnete! Frau Ministerin, Ihrem Wunsch kann ich nicht ganz entsprechen. Die AfD stünde dem Gesetzentwurf zwar grundsätzlich positiv gegenüber, beinhaltet er doch aus unserer Sicht recht vernünftige Regelungen für die normalen Bürger, aber ich betone extra: stünde. Denn nach unserer Ansicht geht es bei dem jetzigen Verfassungsschutz nicht um den Schutz der Verfassung, sondern um etwas ganz anderes. Es geht darum, den Verfassungsschutz immer weiter zu einem Herrschaftssicherungsinstrument umzubauen. Er schützt nicht die Verfassung, sondern die momentan Regierenden, und er lässt sich immer weiter gegen die rechte und damit einzige Opposition in Stellung und zur Anwendung bringen.

Meine Damen und Herren! Es gibt auch hier Abgeordnete - zum Beispiel Herrn Striegel, der gerade geht -, die aus ihrer Sympathie für die Antifa keinen Hehl machen und denen auch der Volkstod der Deutschen am Herzen liegt. Diese Art von Menschen müsste vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Denn, Herr Striegel, Sie verleugnen

(Zuruf)

- ja, so ist es - und bekämpfen den im Grundgesetz verankerten Souverän, nämlich das deutsche Volk. Wenn der Verfassungsschutz neutral wäre und zum Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung eingesetzt werden würde, dann fände er auch die Unterstützung der AfD-Fraktion.

Gefährlich wird es aber, wenn er in die falschen Hände gerät, wenn zum Beispiel unbequeme Präsidenten des Verfassungsschutzes wie Herr Hans-Georg Maaßen aus ideologischen Gründen ab- und Erfüllungsgehilfen wie Herr Haldenwang eingesetzt werden, der Herr, der sich sofort bereit erklärte, die Zahl seiner Agenten, die sich im großen vaterländischen Kampf gegen Rechts befinden, um 50 % aufzustocken, und die AfD zu einem Prüffall erklärte. Aber - Gott sei Dank - hat ihn das Verwaltungsgericht Köln zurückgepfiffen. Genau an dieser Stelle wird im Prinzip sichtbar, dass es denen, die den VS in der Hand haben, eben nicht um den Schutz des Grundgesetzes geht.

Nimmt man noch hinzu, dass Vorkommnisse wie der Sturm auf den Reichstag - in Klammern: bei dem ein paar Leute wahrscheinlich nur ein Selfie auf der Treppe machen wollten -

(Zurufe)

von Politik und Medien zum Beinahe-Staatsstreich, Herr Striegel, erklärt werden, dann wird wirklich sichtbar, in welcher Clownswelt wir eigentlich leben.

(Lachen)

- Da brauchen Sie nicht zu lachen. - Vor allen Dingen, wenn man gleichzeitig sieht, dass aus den Aktionen der wahren Feinde unserer gesellschaftlichen Ordnung und unserer Gesetze, wie beispielsweise dem linken Chaotenpack, das erst am letzten Wochenende wieder durch Leipzig zog und dort gewalttätig und hassend auf die Polizei einwirkte, eine gesellschaftliche Debatte über Wohnraummangel konstruiert wird. Dazu hat man dann wirklich keine Fragen mehr.

(Beifall)

Gerade in Sachsen-Anhalt können wir in den letzten Jahren deutlich sehen, wie sich die CDU inhaltlich immer mehr ihren linken Ökofreunden annähert.

In Anbetracht solcher Entwicklungen kann man eigentlich nicht mehr davon ausgehen, dass der Verfassungsschutz, egal ob in Bund oder Land, noch neutral seinen Dienst verrichtet. Je größer die Wahlerfolge der AfD in Deutschland werden, umso straffer werden Herr Haldenwang und seine Kollegen wohl die Zügel anziehen. So viel ist sicher.

(Unruhe)