Thomas Höse

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Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Erst einmal die Frage an Herrn Erben gerichtet: Was hat Ihnen an den Zahlen nicht gefallen? Wir haben jetzt versucht, das irgendwie herauszubekommen. Aber wir können in keiner Art und Weise Ihre Kritik an den Zahlen nachvollziehen. Das sind offiziell veröffentlichte Zahlen.
Wenn Ihnen diese nicht passen, dann müssen Sie sich beim nächsten Mal dafür einsetzen, dass die Landesregierung eine Antwort auf Kleine Anfragen herausgibt, auf der steht „Achtung! Nicht verbindlich!“ oder „Achtung, kann sich nächste Woche auch noch ändern“ oder „Stimmt eventuell gar nicht“ oder irgendwie so.
Wir können, wie gesagt, gern noch einmal auf die Zahlen eingehen. Ich komme nachher darauf zurück. Vielleicht können Sie dann gleich wieder einhaken.
Laut § 42 des Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes haben die Länder die Möglichkeit, Waffenverbotszonen auf dem Verordnungswege einzurichten. Das wurde schon gesagt. Das steht auch in Ihrem Alternativantrag.
Wir halten dies aber für einen falschen Ansatz, weil sich diese Vorgehensweise einfach gegen alle, vor allem aber wieder einmal gegen rechtschaffende Bürger und nicht ausschließlich gegen diese typischen Problemgruppen richtet.
Messerverbote und Verbotszonen schaffen einfach nicht mehr Sicherheit. Dies vermögen eher Polizeipräsenz oder vielleicht schnelle Gerichtsurteile mit abschreckender Wirkung.
So ganz nebenbei bemerkt: Eine Straßenbahnhaltestelle wird wahrscheinlich sowieso nicht als Verbotszone deklariert werden.
Außerdem sind auch nicht die Bürger mit dem Schweizer Taschenmesser mit 41 mm Klingenlänge das Problem, die dieses als praktisches Alltagswerkzeug gebrauchen, sondern es ist eine stets gewaltbereite und latent kriminelle Personengruppe, zum großen Teil mit Migrationshintergrund.
Da beißt die Maus einfach keinen Faden ab, Frau Quade.
Von Messerverbotszonen oder von dem Verbot, bestimmte Messer mitzuführen, lässt sich diese Zielgruppe jedenfalls wenig beeindrucken. Dafür spielen wohl eher Ehre, Status oder Gruppendynamik eine zu große Rolle.
Dass Messer- bzw. Waffenverbotszonen auch keine Messer verhindern, belegt zum Beispiel die sächsische Statistik für die Leipziger Waffenverbotszone. Innerhalb eines Jahres wurden bei Kontrollmaßnahmen trotz des Verbotes - ich will nicht wissen, was ohne Verbot dort beschlagnahmt worden wäre - von 148 beschlagnahmten Waffen 107 Messer sichergestellt, wobei mehr als 66 % aller Verstöße gegen diese Verordnung von Nichtdeutschen ausgingen.
Herr Erben, vielleicht werden Sie jetzt etwas anderes erzählen und sagen, das das wieder Blödsinn ist. Aber schauen Sie nach, Sie haben ja noch ein bisschen Zeit.
Die Statistik unseres Bundeslandes belegt, dass in den letzten Jahren vor der großen Flut, nämlich im Zeitraum von 2010 bis 2015, die Anzahl der Straftaten mit dem Tatmittel Messer im Jahresdurchschnitt 450 betrug. Auch das kann man sich ganz leicht ausrechnen. 450 Delikte gab es im Jahresdurchschnitt im Jahr 2016, dann hochgerechnet waren es schon 580 und im Jahr 2019 waren es 873 Straftaten. Übrigens, wer das anzweifelt, dem sei gesagt: Das steht sogar im Alternativantrag.
Herr Borgwardt, stimmt es? Sie gucken so ungläubig. - Nein, genau.
- 873. Das sind - -
- So ungläubig, sagte ich.
- Ja, ja. - Das sind übrigens mehr als 35 % wieder einmal nichtdeutsche Tatverdächtige, und das in unserem Bundesland.
Ich wiederhole auch gern das, was Herr Kohl gesagt hat: Und das bei einem angeblichen Ausländeranteil an der Bevölkerungszahl, also an der Gesamtbevölkerung des Landes Sachsen-Anhalt, von 5,3 %.
Nein.
Vielleicht sollten Sie nicht Messer verbieten, sondern die, die diese zum bewusst verletzenden oder tödlichen Einsatz bringen.
Gut. Dann komme ich zum letzten Satz. - Ich habe jedenfalls keine Lust, mich kriminalisieren zu lassen, weil ich in eine Kontrolle in einer Verbotszone komme und ein Messer dabei habe, dessen Besitz und Führen vor Jahren noch legitim waren, während im Gegensatz dazu so mancher Asylant, Geduldeter oder Ausreisepflichtiger, den es nicht einmal ansatzweise interessiert, was unsere Gesetze vorschreiben, weiterhin schlitzend,
stechend
oder abschneidend
- ja - in der BRD
oder im Europa unserer Tage unterwegs ist.
Das ist der Schluss.
Vielen Dank. - Herr Haseloff, verstehen Sie mich? Wieder hier oben.
Der Direktor des Forschungszentrums Generationenverträge an der Universität Freiburg hat den Zusammenhang zwischen technischem Fortschritt und wirtschaftlichem Wachstum eines Staates und der dadurch höheren Lebenserwartung eines Volkes betrachtet und nachgewiesen.
Wenn durch das Herunterfahren des öffentlichen, gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Lebens negative Wirtschaftsimpulse gesetzt werden und dadurch der technische und natürlich auch der medizinisch-technische Fortschritt verringert werden, dann verringert sich, langfristig gesehen, auch die Lebenserwartung der Bürger oder des Volkes. Das dürfte eigentlich klar sein. Das heißt, für eine kurzfristige Lebensverlängerung von einigen wenigen - in unserem Fall sind es 0,2 % - nehmen Sie langfristig gesehen eine Lebenszeitverringerung der übrigen 99,8 % in Kauf.
Meine Frage ist jetzt: Finden Sie das als MP und als soziales Wesen - das haben Sie vorhin fünf oder sechs Mal betont - verhältnismäßig und verantwortungsvoll? - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Herr Haseloff, ich wollte eigentlich bloß nachfragen, warum Sie mir wieder einmal, wie im letzten Plenum, nicht auf meine Frage geantwortet haben.
Vielen Dank, Frau Präsident. - Herr Haseloff, Sie sprachen von Unvorstellbarem und spielten dabei
auf den Anschlag von Halle und auf die zwei Toten an. Sie sahen diesbezüglich einen knallharten Handlungsbedarf.
Meine Frage ist: Sehen Sie aufgrund der 64 Toten durch Asylanten seit dem Jahr 2013 auch einen Handlungsbedarf oder eher nicht?
Ab wann? Von Anfang an?
Genau. - Sie sahen da einen knallharten Handlungsbedarf - können Sie mir folgen? - aufgrund der Geschichte von Halle.
Corona? - Nein.
Gut, ich fange noch einmal an. Sie sprachen gerade von Unvorstellbarem und spielten damit auf den Anschlag von Halle und auf die zwei Toten an. In den letzten zehn Minuten sprachen Sie davon, falls Sie sich daran jetzt irgendwie erinnern können. Oder bin ich da jetzt komplett verkehrt?
Sie sahen einen knallharten Handlungsbedarf, so habe ich mir das notiert. Ich hoffe, Sie können sich irgendwie daran erinnern. Meine Frage ist: Sehen Sie aufgrund der 64 Toten durch Asylanten allein seit dem Jahr 2013 auch einen knallharten Handlungsbedarf oder sehen Sie hier überhaupt gar keinen?
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Am 31. Januar 2019, also bald vor zwei Jahren, betonte ich schon einmal, dass der Gesetzentwurf in unseren Augen einige, sagen wir mal, Missgriffe enthält. Wir möchten dem Entwurf mit unserem Änderungsantrag nur die notwendigsten Korrekturen zukommen lassen.
Laut § 13 soll es den Jugendlichen ermöglicht werden, religiöse Speisevorschriften zu befolgen; so soll es sein. Dieser Paragraf müsste aber wenigstens unter einen Aufwands- oder Kapazitätsvorbehalt gestellt werden, was nicht heißt, dass auf religiöse Speisen verzichtet werden muss. Es bedeutet nur, dass persönliche Befindlichkeiten nicht der Maßstab sein können. Wie stellen sich diese Herren das vor? Nicht nur Halal-Speisen, sondern dann auch in HalalTöpfen oder Speisen konsequenterweise durch Halal-Köche zubereitet? Oder dann im Ramadan auch nicht tagsüber essen, wie es bei uns üblich ist, sondern dann macht die Küche nachts auf? - Ich weiß es nicht.
Frau Keding, sind Sie anwesend? - Ja. Sie sind doch eine intelligente Frau. Auch Ihnen müsste einleuchten, dass das ein unverhältnismäßiger Aufwand wäre, zumindest in unseren Augen.
Laut § 14 werden den Jugendlichen schulische und berufliche Entwicklungsmaßnahmen angeboten. Ja, wie jetzt, frage ich mal. Können sich dann notorische Schulschwänzer aussuchen, ob sie diese Angebote annehmen oder nicht? Angebote kann man, muss man aber nicht annehmen. Wohin soll das führen? - Dann können wir dem Straffälligen auch gleich freistellen, ob er den Arrest überhaupt antritt.
Was sagte der erfahrene Anstaltsleiter aus dem MJ im Ausschuss? - „‘Angebot‘ ist schon eine ganze Menge“, war er der Meinung, „mehr kann man nicht verlangen.“ - Doch, mein Herr, kann man und muss man. Es muss eine Pflicht sein, schulpflichtige Jugendliche zu beschulen, solange sie sich im Jugendarrest befinden.
Unsere letzte Änderung in § 20 richtet sich - das möchte ich hier deutlich betonen - nicht an katholische Priester oder an evangelische Pfarrer, auch nicht an jüdische Rabbis, nein, sie richtet sich an islamische Geistliche.
Auf die Frage, wie die Landesregierung sicherstellen will, dass moslemische Jugendliche zum Beispiel nicht durch islamische Seelsorger im Arrest radikalisiert werden und ob diese Geistlichen einer, ich sage mal, behördlichen Sicherheitsprüfung unterzogen werden, meinte der MJ-Vertreter, dass er „schon mehrere Anstalten geleitet“ hat, „aber noch nie Probleme mit dieser Religion hatte“. Gott sei Dank, sage ich dann, gibt es mit dieser Religion - ja, eigentlich weltweit - keine Probleme.
Ich möchte betonen, dass diese drei Forderungen in unserem Änderungsantrag lediglich Mindestanforderungen unsererseits sind.
Abschließend möchte ich hervorheben: Wem unsere Regeln oder Vorschriften auch im Jugendarrest nicht passen, der möge sich doch gern so verhalten, dass er mit einem Arrest erst gar keine Bekanntschaft schließt. Oder - dies nur als Angebot - er könnte alternativ in ein Land seiner Wahl reisen, in dem religiöse Glaubens- oder Speisevorschriften Staatsdoktrin sind. - Vielen Dank auch dafür, dass Sie unserem Änderungsantrag zustimmen.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Ja, natürlich muss man dieses Tages gedenken. Und ja, alle Menschen waren froh, als die Kampfhandlungen eingestellt wurden. Und auch ja, für nicht wenige in Europa war dieser Tag eine Befreiung und zu Recht ein Feiertag. Und ja, auch DIE LINKE und Herr Erben können selbstverständlich wie seit 75 Jahren diesen Tag feiern. Ich sage aber eindeutig Nein zu einem staatlich verordneten Feiertag für das gesamte deutsche Volk.
Kein Soldat der Welt feiert seine bedingungslose Kapitulation. Das taten weder die acht Millionen deutschen Soldaten, die während der Kapitulationsphase in Gefangenschaft gerieten, die für einige im Übrigen erst nach zehn oder mehr als zehn Jahren endete, noch die 1,5 Millionen Soldaten, die die Gefangenschaft gar nicht erst überlebten. Auch die 1,3 Millionen bis heute vermissten deutschen Soldaten feierten nicht.
Kein Volk der Welt feiert den völligen Zusammenbruch seines Landes. Weder feierten die 16 Millionen deutschen Heimatvertriebenen, die Grund und Boden und meistens auch Hab und Gut verloren, noch die mehr als zwei Millionen Menschen, die bei Flucht und Vertreibung den Tod fanden. Es feierten auch nicht die 900 000 Deportieren - meist Zivilpersonen aus den „befreiten“ Ostgebieten -, die als Reparation zur jahrelangen Zwangsarbeit in die SU verschleppt wurden und von denen fast die Hälfte die Heimat nicht wiedersah. So richtig Grund zum Feiern hatten auch die mindestens zwei Millionen von Winterkälte, Krankheiten, Hunger und Unterernährung betroffenen toten Deutschen nach dem Krieg nicht.
Sie werden es kaum glauben, auch die Internierten, die teilweise in ehemalige KZ und bis 1950 weiterführend in sowjetische Speziallager gesteckt wurden, von denen annähernd 100 000 diese Lager nicht mehr verließen, feierten nicht. Selbst den Mädchen und Frauen, die während oder nach ihrer „Befreiung“ die ca. zwei Millionen Vergewaltigungen durch Feindsoldaten über sich ergehen lassen mussten, selbst denen war nicht zum Feiern zumute.
Das sechste Staatsoberhaupt der BRD sagte unter anderem am 40. Jahrestag der Kapitulation: Der 8. Mai ist für uns vor allem ein Tag der Erinnerung an das, was Menschen erleiden mussten; der 8. Mai ist für uns Deutsche kein Tag zum Feiern.
Weiter sagte er: Als Deutsche gedenken wir in Trauer der eigenen Landsleute, die als Soldaten, bei den Fliegerangriffen in der Heimat, in Gefangenschaft und bei der Vertreibung ums Leben gekommen sind. Und: Die militärische Kapitulation war bedingungslos. Unser Schicksal lag in der Hand der Feinde. - So weit Herr Weizsäcker.
Meine Damen und Herren! Nach dem Ende der Kämpfe begann die Rache der Sieger. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Oury Jalloh, Klappe die 34. Ich habe
versucht, es nachzuzählen: Mindestens 34 Mal hatte der Landtag bzw. ein Ausschuss des Landtages in den letzten 15 Jahren Herrn Jalloh als Thema auf der Tagesordnung. Dazu kann man nur sagen: Respekt. Ich glaube, das ist wirklich einmalig in der Geschichte der BRD.
Antrag Kenia Drs. 7/6553. Begründung zum Mitlesen:
„Zentrale Feststellung der juristischen Berater ist, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine noch offenen Ermittlungsansätze zur weiteren Verfolgung eines Mordes oder Mordversuchs an Oury Jalloh gesehen werden. Die Staatsanwaltschaften des
Landes Sachsen-Anhalt sind allen Hinweisen nachgegangen. [...] Die justizielle Aufarbeitung des Falles ist mit den höchstrichterlichen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes und des Oberlandesgerichtes Naumburg abgeschlossen.
Eindeutig festgestellt wurde aber auch, dass alle polizeilichen Maßnahmen gegenüber Oury Jalloh rechtswidrig waren. Hätten sich die handelnden Polizeibeamten an die geltenden gesetzlichen Vorschriften gehalten, hätte Oury Jalloh weder in Gewahrsam genommen, noch fixiert werden dürfen.“
Meine Damen und Herren! Hätte Oury Jalloh, der eigentlich Mamadou Oury Diallo hieß und der nicht, wie selbst angegeben, 21, sondern 36 Jahre alt war, nicht sein Heimatland Guinea oder, wie er angab, Sierra Leone, verlassen oder hätte er als Ausreisepflichtiger mit einem abgelehnten Asylantrag die BRD verlassen oder hätte er kein Verfahren wegen BTM-Handel und Körperverletzung gehabt oder hätte er auch kein Verfahren wegen Beleidigung von Polizeibeamten und wegen BTM-Handel gehabt oder hätte Oury Jalloh kein Verfahren wegen BTM-Handels und wegen Beleidigung gehabt oder hätte er nicht durch übermäßigen Alkoholgenuss mehrere Polizeieinsätze und Platzverweise provoziert oder hätte er durch rechtskonformes Verhalten keine Vor- und Haftstrafen gehabt oder hätte er am Morgen des 7. Januar 2005 nicht vier Frauen bei der Arbeit belästigt, ja, dann hätte es vielleicht auch keine polizeilichen Maßnahmen gegeben.
So viel zum Thema Oury Jalloh.
Wir lehnen natürlich beide Anträge ab. - Vielen Dank.
Herr Präsident, vielen Dank. - Werte Abgeordnete! Frau Ministerin, Ihrem Wunsch kann ich nicht ganz entsprechen. Die AfD stünde dem Gesetzentwurf zwar grundsätzlich positiv gegenüber, beinhaltet er doch aus unserer Sicht recht vernünftige Regelungen für die normalen Bürger, aber ich betone extra: stünde. Denn nach unserer Ansicht geht es bei dem jetzigen Verfassungsschutz nicht um den Schutz der Verfassung, sondern um etwas ganz anderes. Es geht darum, den Verfassungsschutz immer weiter zu einem Herrschaftssicherungsinstrument umzubauen. Er schützt nicht die Verfassung, sondern die momentan Regierenden, und er lässt sich immer weiter gegen die rechte und damit einzige Opposition in Stellung und zur Anwendung bringen.
Meine Damen und Herren! Es gibt auch hier Abgeordnete - zum Beispiel Herrn Striegel, der gerade geht -, die aus ihrer Sympathie für die Antifa keinen Hehl machen und denen auch der Volkstod der Deutschen am Herzen liegt. Diese Art von Menschen müsste vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Denn, Herr Striegel, Sie verleugnen
- ja, so ist es - und bekämpfen den im Grundgesetz verankerten Souverän, nämlich das deutsche Volk. Wenn der Verfassungsschutz neutral wäre und zum Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung eingesetzt werden würde, dann fände er auch die Unterstützung der AfD-Fraktion.
Gefährlich wird es aber, wenn er in die falschen Hände gerät, wenn zum Beispiel unbequeme Präsidenten des Verfassungsschutzes wie Herr Hans-Georg Maaßen aus ideologischen Gründen ab- und Erfüllungsgehilfen wie Herr Haldenwang eingesetzt werden, der Herr, der sich sofort bereit erklärte, die Zahl seiner Agenten, die sich im großen vaterländischen Kampf gegen Rechts befinden, um 50 % aufzustocken, und die AfD zu einem Prüffall erklärte. Aber - Gott sei Dank - hat ihn das Verwaltungsgericht Köln zurückgepfiffen. Genau an dieser Stelle wird im Prinzip sichtbar, dass es denen, die den VS in der Hand haben, eben nicht um den Schutz des Grundgesetzes geht.
Nimmt man noch hinzu, dass Vorkommnisse wie der Sturm auf den Reichstag - in Klammern: bei dem ein paar Leute wahrscheinlich nur ein Selfie auf der Treppe machen wollten -
von Politik und Medien zum Beinahe-Staatsstreich, Herr Striegel, erklärt werden, dann wird wirklich sichtbar, in welcher Clownswelt wir eigentlich leben.
- Da brauchen Sie nicht zu lachen. - Vor allen Dingen, wenn man gleichzeitig sieht, dass aus den Aktionen der wahren Feinde unserer gesellschaftlichen Ordnung und unserer Gesetze, wie beispielsweise dem linken Chaotenpack, das erst am letzten Wochenende wieder durch Leipzig zog und dort gewalttätig und hassend auf die Polizei einwirkte, eine gesellschaftliche Debatte über Wohnraummangel konstruiert wird. Dazu hat man dann wirklich keine Fragen mehr.
Gerade in Sachsen-Anhalt können wir in den letzten Jahren deutlich sehen, wie sich die CDU inhaltlich immer mehr ihren linken Ökofreunden annähert.
In Anbetracht solcher Entwicklungen kann man eigentlich nicht mehr davon ausgehen, dass der Verfassungsschutz, egal ob in Bund oder Land, noch neutral seinen Dienst verrichtet. Je größer die Wahlerfolge der AfD in Deutschland werden, umso straffer werden Herr Haldenwang und seine Kollegen wohl die Zügel anziehen. So viel ist sicher.
Das wird auch an ganz formalen Dingen sichtbar. Wie kann es denn sein, dass es zum Beispiel unterschiedliche Zählweisen in Bezug auf Rechts- und Linksextremismus gibt? - Bei der statistischen Erfassung des Linksextremismus fehlt die Kategorie „weitgehend unstrukturierter, meist subkulturell geprägter Linksextremismus“ gänzlich. Das haben wir schon mehrmals im Ausschuss und bei der E09 angemerkt und nachgefragt. Diese Kategorie wird bei den Rechtsextremen - das ganz nebenbei - als das größte Gefahrenpotenzial erfasst. Auf meine Frage, warum es diese subkulturell geprägten linken Strukturen nicht gibt, antwortet der MI-Vertreter: weil der Begriff nicht ausgeworfen ist. - Aha, kann ich da nur sagen. Klar, deshalb also.
Ebenso die zweifelhafte Bewertung dessen, was überhaupt als PMK - links - und PMK - rechts - zu bewerten ist. Ich nenne nur ein Stichwort: Hakenkreuz am AfD-Büro ist gleich PMK - rechts. Das
ist doch völlig absurd. Oder der Fakt, dass es sich automatisch um rechte Täter handelt, wenn explizit kein linker Täter nachgewiesen werden kann oder festgestellt oder ermittelt wurde.
Das, meine Damen und Herren, sind zumindest für uns deutliche Zeichen dafür, dass bewusst mit ungleichem Maß gemessen wird, um die falschen Schlüsse daraus ziehen zu können und diese der Öffentlichkeit zu vermitteln, um die - ich sage es einmal so - verhasste rechte Opposition diskreditieren und bekämpfen zu können.
Zu dem Gesetzentwurf kann ich nur sagen: Bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Verfassungsschutz nicht aus dem MI herausgelöst wird und eine wirklich neutrale Behörde wie der Landesrechnungshof ist, werden wir solchen Gesetzentwürfen unsere Zustimmung grundsätzlich verweigern. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Mein Kollege Mario Lehmann fragte am 29. August 2019, also an dem besagten Tag vor einem Jahr, zum Antrag der LINKEN „Rechte Gewalt entschlossen bekämpfen“: Wer hat Siegfried Buback, Hanns Martin Schleyer, Jürgen Ponto oder Alfred Herrhausen ermordet? - Sie gaben damals keine Antwort darauf.
Bevor ich auf das Berichterstattungsverlangen zu sprechen komme, möchte ich diese Frage von damals gern etwas erweitern. Wer tötete die anderen 30 Opfer, darunter Detlev Rohwedder, einen Zollbeamten, zwei Botschaftsattachés,
zwölf Polizisten und sieben Soldaten? Wer war an der Entführung einer Air-France- und einer Lufthansa-Maschine beteiligt? Wer warf Molotowcocktails und Steine sowie schoss Stahlkugeln und Signalmunition bei den Startbahn-West-Krawallen auf die Einsatzkräfte und erschoss dabei zwei Polizisten? Wer wütete in Frankfurt vor der EZBZentrale als Einstimmung auf den G 7-Gipfel und verletzte bei diesen Gewaltexzessen 88 Polizisten? Wer plünderte und brandschatzte in Hamburg beim G 20-Gipfel, verletzte dort mehr als 230 Polizisten und verursachte Schäden in Höhe von mehr als 12 Millionen €? Wer bekämpft regelmäßig und militant am 1. Mai den Staat, seine Ordnungshüter und nicht zuletzt unser zivilisiertes Zusammenleben? Wer fackelt auch mal Behörden und Bundeswehrfahrzeuge ab, steckt militärische Liegenschaften in Brand und überfällt Polizeistationen? Wer beschädigt, beschmiert und zerstört unsere Büros oder unser Privateigentum und greift unsere Politiker körperlich an? Wer versucht auch, Zugreisende in Bahnunterführungen oder
Gewerkschafter auf der Straße heimtückisch zu erschlagen? - Es waren und sind Linke, Linksautonome, Linksextreme, Linksterroristen oder - sich selbst gern so nennende - Antifaschisten oder - wie Dobrindt einfach sagte - „eine linke Saubande“.
Für uns sind es allerdings Neofaschisten,
eine wirklich große Gefährdung für den Staat, für unseren Staat, für einen linken Staat aber wahrscheinlich nicht.
Ich komme zum eigentlichen Punkt. Den Ursprungsantrag der Fraktion DIE LINKE lehnen wir selbstverständlich konsequent ab; das dürfte klar sein. Das Berichterstattungsverlangen ist allerdings nicht ganz unberechtigt, offenbart es doch auch die Ignoranz und Verzögerungstaktik der Regierung wie auch der Koalition gegenüber Anträgen, Beschlüssen, Entwürfen und Anfragen. Das kennen wir selbst zur Genüge, wobei es der LINKEN nicht allein so ergeht. Auch von uns sind, glaube ich, sogar noch 17er-Anträge in den Ausschüssen vergraben. Man hört immer wieder, die Koalition habe noch Abstimmungsbedarf. Das hören wir ständig und immer wieder. Diesen Abstimmungsbedarf haben Sie; den haben sie, seitdem Sie sich als Koalition zusammengefunden haben - wie sagte es Herr Tillschneider einmal so schön? - als Afghanistan-Koalition. Sie haben sich zusammengefunden zu etwas, was eigentlich nicht zusammengehört. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Werte Abgeordnete! Ich lese noch einmal den Titel des Antrags vor: Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht. Für den Fall, dass es den Pfiffigsten unter Ihnen aufgefallen ist, nehme ich es gleich vorweg: Ja, der Antrag in der Drs. 7/5536 kommt Ihnen bekannt vor, ja, wir haben sinngleiche Anträge schon in den Jahren 2017 und 2018 eingereicht.
Der erneut eingereichte Antrag soll eigentlich nur an den alten Antrag erinnern, der im Ausschuss scheinbar zum Sterben abgelegt wurde. Daran erinnerte uns freundlicherweise - und ermunterte uns dazu, den Antrag noch einmal ins Plenum einzubringen - Frau Kramp-Karrenbauer Ende letzten Jahres. Vielen Dank, sage ich hier schon einmal. Das war sehr nett von ihr.
Ich will hier jetzt gar nicht sonderlich technisch werden und unsere Beweggründe zum wiederholten Male erläutern. Die AfD-Positionen, Argumente für den Heimatdienst, dürften ohnehin klar sein. Ich möchte nur einmal für das Volk erkennbar herausstellen, was Aussagen von Altparteienpolitikern so wert sind.
Auf der Landesebene möchte ich als Ersten natürlich den Herrn CDU-Ministerpräsidenten Haseloff
erwähnen - jetzt ist er da. Er findet, es wäre sinnvoll, wenn alle jungen Menschen ein Jahr Dienst für das Gemeinwohl leisten.
Herr Haseloff, prima!
Der knallharte CDU-Innen- und Sportminister, der jetzt auch da ist, findet ein Pflichtjahr empfehlenswert, weil man damit dem Staat etwas zurückgibt, was dieser einem gegeben hat.
Auch das begrüßen wir ausdrücklich, Herr Stahlknecht.
Nun komme ich zu dem Ex-CDU-Vizelandeschef und Verkehrsminister Herrn Webel - er ist leider nicht da. Er ist überzeugt davon, dass die allgemeine Dienstpflicht ein wichtiger Beitrag zum gelebten Patriotismus ist.
- Eben. - Der Ex-CDU-Finanzminister Schröder - das sind übrigens alles sehr wichtige Aussagen - hielt es immerhin noch für grundsätzlich richtig, eine solche Diskussion anzustoßen. Das heißt, wir haben heute etwas Richtiges gemacht, da wir die Diskussion wieder angestoßen haben.
Und selbst der Hauptgefreite der Reserve Herr Krull von der CDU klärte uns hier auf, dass sein - na ja, ich sage einmal, doch eher links angehauchter - Reservistenverband schon im Jahr 2015 die Idee von der Wiedereinsetzung
- Herr Borgwardt, das ist so -
der Wehrpflicht oder hilfsweise von einer Einführung eines Pflichtdienstjahres hatte.
Der parlamentarische Geschäftsführer der CDUFraktion Herr Kurze, der jetzt leider auch nicht da ist, erkannte im Jahr 2018, dass unsere Forderung nicht falsch ist und dass es angemessen und vorteilhaft sein kann, dem Staat in Form eines Pflichtdienstes bei der Bundeswehr oder im sozialen Bereich etwas zurückzugeben. Er sprach sogar von einer Win-win-Situation, also einem Vorteil für beide Seiten, für den Dienstleistenden und die Bundeswehr oder die soziale Einrichtung.
Jetzt hätte ich ihn gern gefragt, ob er sich daran erinnern kann, aber leider ist er nicht da. Sehr schade. Ich hätte ihn dann auch gefragt, was damals oder wahrscheinlich auch jetzt wieder das ganze Herumgeeiere soll und warum keine konsequente Zustimmung zu unserem Antrag erfolgt.
Sie alle, meine Herren von der Christlich Demokratischen Union, hatten zweimal die Chance, zum einen unserem Antrag zuzustimmen und zum anderen Ihren Worten, die Sie hier haben verlauten lassen.
Dass alle linksextremen Fraktionen natürlich nicht die Bohne mit Heimat und schon gar nicht mit Heimatdienst am Hut oder an der Feldmütze haben, liegt natürlich in der Natur der Sache.
Herr Lippmann faselte etwas von reaktionärem Antrag, zugespielten Bällen im Sommerloch, unsinnigsten Argumenten und nicht existentem Bedarf. Frau Quade fantasierte in der ihr - muss man ja sagen - nicht ganz untypischen Art und Weise etwas von einer Renaissance des Reichsarbeitsdienstes - da haben wir es, vielleicht kommt es ja aus der Ecke -,
von Kernelementen faschistischer Ideologie und einem der schwerwiegendsten Fehler der DDR, Frau Lüddemann etwas von grundgesetzwidrig, Zwangskollektivierung und Arbeitszwang.
Den Vogel abgeschossen hat aber wieder einmal - er wird es sich denken können - Herr Erben von den Sozialdemokraten, der im Prinzip nur jemandem das Recht zugesteht, sich für irgendetwas einzusetzen, wenn er das selbst erlebt hat oder getan hat. Ich nenne nur das Stichwort Drückeberger. Sie wissen wahrscheinlich, was ich meine.
- Eben.
Das heißt, ich kann nur etwas beantragen, was ich selbst erlebt habe. Ich kann also nur kostenlose Schulspeisung beantragen, wenn ich die vor 20 Jahren selbst genossen habe?
Aber da ich damals etwas bezahlen musste, könnte ich das jetzt nicht beantragen. - Das ist Ihre Logik.
- Alles klar, Herr Erben? - So weit zur Landesebene.
Doch jetzt zur Bundesebene. Im August 2018, also sieben Jahre nach der Aussetzung der Wehrpflicht, tönte Frau Kramp-Karrenbauer als CDU-Generalsekretärin: Dienstpflicht für alle, junge Männer und Frauen ab 18 Jahren könnten künftig wieder zum Dienst in der Bundeswehr verpflichtet werden; sie sollen die Sicherheit des Landes gewährleisten; der Einsatz könne aber auch in anderen Bereichen geleistet werden, zum Beispiel im Sozialdienst, in der Pflege, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz oder in der Entwicklungshilfe.
In einem Video, das sie nach ihrer Zuhörtour durch Deutschland auf der CDU-Website präsentierte, zählte sie Themen auf, die für die Menschen im Land wichtig seien. Darunter auch die Frage: Wie gewährleisten wir in Zukunft die Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land, und zwar egal ob im Inneren oder im Äußeren? „Eines kann ich versprechen:“, sagte sie, „Über das Thema Wehr- oder Dienstpflicht werden wir ganz intensiv noch einmal diskutieren müssen.“ - Das können wir heute tun.
So weit Frau Kramp-Karrenbauer als damalige Generalsekretärin.
Mehrere CDU-Politiker unterstützten den Vorstoß, darunter der Bundestagsabgeordnete Herr Sensburg. Er sagte, dass wir vor allem für die ureigene Aufgabe der Verteidigung des eigenen Landes die Wehrpflicht wieder brauchen. Sensburg forderte abermals die Wiedereinsetzung. Diese solle für Männer und Frauen gelten. Wer nicht zur Bundeswehr möchte, der könne dieses verpflichtende Jahr anderswo ableisten. - Genauso steht es zum Beispiel auch in unserem Antrag.
Auch der CDU-Bundestagsabgeordnete Oswin Veith sprach sich für eine allgemeine zwölfmonatige Dienstpflicht für Männer und Frauen zwischen - jetzt hören Sie gut zu, Herr Krull vor allen Dingen - 16 und 35 Jahren aus. Sein Ansinnen ist also noch weitgehender und die persönliche Freiheit einschränkender als unser Antrag, in dem nur von 18 bis 29 Jahren die Rede ist.
Veith, der auch der Vorsitzende des Reservistenverbandes und damit sinngemäß Herrn Krulls Chef ist, forderte in der „Bild“-Zeitung auch die Aufstellung einer Reserve-Armee mit 30 000 Reservisten. - Das alles geschah im Jahr 2018.
Ein neuer Vorstoß für eine allgemeine Dienstpflicht kam Ende 2019 von Frau Kramp-Karren
bauer. Diesmal war sie aber immerhin schon CDU-Bundesvorsitzende.
Dieser Dienst könne nicht nur bei der Bundeswehr, sondern auch in der Pflege oder bei der Feuerwehr geleistet werden, ist sie der Meinung. Für sie ist es ein zutiefst bürgerlicher Gedanke - darin stimmen wir ihr ausdrücklich -, seinem Land und der Gesellschaft etwas zurückgeben zu wollen.
Unterstützung soll die CDU-Chefin sogar von Herrn Linnemann bekommen haben. Der dürfte Ihnen bekannt sein. Er ist der Chef der Mittelstandsvereinigung der Unionsparteien und stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Er stellt sich hinter die Forderung seiner Vorsitzenden nach einem Dienstjahr.
Ich bin für ein verpflichtendes Gesellschaftsjahr, sagte der CDU-Politiker dem „Spiegel“, weil praktisches Engagement und Nähe zur Mitte der Gesellschaft der Anonymität und der sozialen Kälte entgegenwirken, aus der Abgrenzung und Hate Speech entstehen.
Auch Kramp-Karrenbauers Parteifreund und parlamentarischer Staatssekretär Tauber im BMVg hält laut „Bild“ die Einführung einer Dienstpflicht für eine gute Idee, da man junge Menschen in die Pflicht nehmen und Verantwortung für das Land lernen müsse. Tauber erhofft sich von einer Dienstpflicht einen größeren gesellschaftlichen Zusammenhalt. Er ist sich darin sicher, dass man die Verteidigung der Freiheit nicht einigen wenigen überlassen kann.
Mit einer Dienstpflicht könne man andere Menschen erreichen als die, die sich ohnehin engagierten. So könne auch die Abgehobenheit und Staatsferne unserer Eliten behoben werden. Es gebe Menschen, die keine Rückkoppelung an die Gesellschaft mehr hätten. - So weit Herr Tauber.
Das Knaller-Statement kam aber von der CSU und dem bayerischen Ministerpräsidenten Herrn Söder. Dem „Loyal“-Magazin - Herr Krull, Sie werden es natürlich gelesen haben - sagte er: Wir werden die Hemmschwelle für junge Menschen, sich für unseren Staat zu engagieren, senken. Dann erklärte er, 92 % aller CSU-Mitglieder seien für ein staatsbürgerliches Deutschland-Praktikum. Sie würden es unterstützen.
Daraufhin kam nicht etwa die folgende Frage, die sicherlich in unserem Fall gekommen wäre: Finden Sie diesen Reichsarbeitsdienst nicht irgendwie ein bisschen faschistisch? - Nein.
Wie stehen Sie zu einem Gesellschaftsdienst, der für alle jungen Männer und Frauen verpflichtend
sein soll? - Seine Antwort war - ich zitiere wieder das Reservisten-Verbandsmagazin „Loyal“-:
„Ich denke, hier gibt es viele Überschneidungen zu unserer Idee des DeutschlandPraktikums. Wir wollen, dass sich junge Menschen über einen gemeinnützigen
Dienst mit den Werten unseres Staates identifizieren.“
- Da kann man wirklich mal klatschen. - Ich halte fest, Herr Söder möchte im Prinzip dasselbe wie wir.
Meine Damen und Herren! Eigentlich alle Größen aus der Landes- und der Bundespolitik wollen einen Pflichtdienst, ob man es nun Heimat-, Deutschland- oder Gesellschaftsjahr oder wie auch immer nennt. Kurze, Webel, Stahlknecht, Haseloff, Tauber, Söder, Kramp-Karrenbauer - alle wollen es. Doch ich frage mich jetzt wirklich: Wollen sie es wirklich oder erzählen sie es nur? Wir glauben nicht, dass sie es wollen; denn ansonsten hätten sie es längst umgesetzt. Genug Zeit dafür hatten sie.
Wir glauben zumindest, sie gaukeln dem Volk wie so oft nur etwas vor. - Vielen Dank.
Das war der Schluss. - Danke schön.
Oh, von Herrn Krull.
Absolut, Herr Krull.
Ja.
Nein, ich glaube nicht, Herr Krull, weil ich weiß, wovon ich rede. Ich war einige Jahre im Reservistenverband, nicht nur im einstelligen, sondern im zweistelligen Bereich. Glauben Sie es mir, er ist schon leicht links angehaucht, zumindest die Führung, nicht die einzelnen Soldaten.
- Ja, das sage ich einfach so. Sie werden sich vielleicht auch an die große Säuberungsaktion erinnern können.
Nein, ich habe wirklich nicht mehr viel zu sagen. Ich will nur noch einmal kurz auf den Drückebergerkomplex des Herrn Erben zurückzukommen. Ich habe es mir fast gedacht, Sie haben natürlich nicht verstanden, was ich eingangs gesagt habe und welchen Vergleich ich da gemacht habe. Es wundert mich nicht.
Im Übrigen ist es so: Ich überlege auch die ganze Zeit, was bei Ihnen vielleicht irgendwie schiefgelaufen sein kann. Vielleicht wurden Sie ja, da Sie wirklich ja nun - - Jedes zweite Wort in Ihrer Rede war „Drückeberger“. Wahrscheinlich wurden Sie früher Drückeberger genannt oder irgendwie gehänselt oder so.
Deshalb haben Sie jetzt immer noch so das Bedürfnis, zurückzuschlagen und auszuteilen.
Ich denke schon, so wird sich das vielleicht verhalten. Möglich.
Herr Schulenburg - gut, dass Sie es angesprochen haben; genau das wollte ich auch noch sagen -: Ich wollte mich explizit auf die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes oder der wissenschaftlichen Dienste des Bundestages beziehen, genau auf die 16er Version. Darin steht eine ganze Menge zum Thema Rechtmäßigkeit oder nicht, Gesetzesänderungen oder nicht, grundgesetzwidrig oder nicht. Da kann man richtig schön nachlesen, was diesbezüglich gehen würde und was nicht.
Und ich sage Ihnen: Da würde, wenn man wollte, eine Menge gehen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Werte Abgeordnete! Na ja, was soll man zu einer solchen Großen Anfrage sagen? Ich habe lange überlegt. Wenn das Ihre einzigen Problemen sind, dann, muss ich sagen, sind Sie eher zu beneiden.
Aber wahrscheinlich sind es wirklich nur Ihre eigenen Probleme und nicht die Probleme des Landes.
Ich beginne einmal chronologisch: Im April stellte die Ex-Partei des Demokratischen Sozialismus die uns heute vorliegende Große Anfrage. Im Juli erhielt sie von der Landesregierung Antworten auf ihre 45 sozialen und ökologischen Fragen bezüglich des nachhaltigen Handelns. Im August verlangten die Genossen bei der Präsidentin die Aufnahme der Großen Anfrage auf die Tagesordnung des Oktoberplenums. Im Oktober unterrichtete uns die Präsidentin allerdings darüber, dass sie gebeten worden sei, diese Große Anfrage ins Novemberplenum zu verlegen.
Doch die SED-Erben überdachten die Sache noch einmal und kamen auf die grandiose Idee, uns mit dieser Problematik zur Weihnachtszeit zu überraschen. Sie baten deshalb die Präsidentin im November, die Große Anfrage auf die Dezembersitzung zu verlegen, was scheinbar auch funktioniert hat. Gott sei Dank, muss ich sagen, denn mit dieser Großen Anfrage ist Ihnen wirklich ein genialer Coup gelungen, meine Lieben. Damit haben Sie wirklich genau den Nerv der Sachsen-Anhalter getroffen. Das ist bemerkenswert. Damit kommen jetzt endlich Probleme auf den Tisch, die dem Volk seit Jahren unter den Nägeln brennen.
- Na ja, Herr Lange, ich habe mich natürlich in Vorbereitung auf diesen Tagesordnungspunkt mit dem Volk unterhalten bzw. habe mich umgehört und habe, um es mit Dr. Martin Luthers Worten zu sagen, dem Volk aufs Maul geschaut. Von einem wohlwollenden - ich zitiere - „Was thematisieren die LINKEN denn da eigentlich für ein NichtThema?“ über „Was für ein linker Schwachsinn!“ bis hin zum „Der größte Blödsinn, den ich je gehört habe!“ war dort alles vertreten.
Sie sehen, Sie haben genau den Nerv der Zeit getroffen.
Diesen ehrlichen Meinungen ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Für Unbeteiligte ist das vielleicht interessant, doch als Politiker kann ich sagen: Uns überrascht es nicht, dass sich die LINKEN mit ihren grünen Fragen für plastebeschichtete Pappbecher interessieren statt für die mehr als 45 000 Straftaten in den letzten sechs Jahren in unserem Bundesland,
begangen durch sogenannte Flüchtlinge. Das interessiert Sie nicht, das ist uns klar, logisch.
Des Weiteren ist es auch keine Überraschung, dass Ihnen Kaffeekapselmaschinen und getrennte Mülleimer
wohl noch mehr am Herzen liegen als fast 2 000 körperlich schwer und gefährlich Verletzte oder über 400 durch Asylanten Ausgeraubte in Sachsen-Anhalt. Auch das ist Ihnen völlig scheißegal; das wissen wir.
Nein, verehrte LINKE, ich denke, es ist für Sie auch völlig normal, dass Sie im Landtag Foodsharing-Stationen für übrig gebliebene Mettwurstbrötchen oder Zigeunerschnitzel thematisieren und sich darüber unterhalten, aber auf die 190 Vergewaltigten oder sexuell Genötigten keinen Gedanken verschwenden.
Auch der Verbrauch von wiederverwertbarem Papier und die Anzahl der Trinkwasserspender und Wasserhähne in den Behörden scheint Sie nicht ganz kalt zu lassen.
Dafür sind Ihnen als klassische „We-loveVolkstod“-Partei sicherlich die 56 durch „Wertvoller-als-Gold-Fachkräfte“ Ermordeten oder Totgeschlagenen in unserem Land am gleichgültigsten. Prima, kann ich nur sagen - weiter so! Kümmern Sie sich weiterhin um menschenrechtlich konform beschaffte Uniformtextilien und zeigen Sie dem Volk, was es Ihnen wert ist und wo Sie Ihre Prioritäten setzen.
- Das war alles zur Sache, mein Herr. Da hätten Sie vielleicht mal zuhören müssen! Aber das fällt Ihnen sicherlich schwer, und vor allen Dingen bei den Daten und Zahlen, die ich genannt habe, fällt
es Ihnen noch schwerer, weil sie diese nicht hören wollen.
Ich hatte eigentlich noch ein kleines Gedicht zur Weihnachtszeit vorbereitet. Das hätte gepasst. Ich glaube aber, dass ich darauf verzichten sollte.
Ich werde das bei besserer Gelegenheit vielleicht noch vortragen. - Ich bedanke mich; das war’s. Frohe Weihnachten, liebe LINKE!
Herr Minister, ist die Trauerbeflaggung offiziell nur für die jüdische Gemeinde oder auch für die zwei getöteten Personen angeordnet worden?
Da Sie vorhin die Gefährdungslage ansprachen, die wir geschaffen haben sollen, frage ich Sie: Kennen Sie die Antisemitismusstudie der Universität Bielefeld, die offenbart, dass 81 % der körperlichen Gewaltangriffe auf Juden von moslemischen Gruppen oder Personen ausgehen und im Übrigen mehr von Linken als von Rechten? Sind Sie der Meinung, dass sich diese moslemischen Täter unsere Reden ansehen oder dadurch inspiriert werden?
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Werte Justizministerin, ich weiß nicht, wie groß Ihre Vorstellungskraft ist. Aber stellen Sie sich doch bitte einmal vor, Sie wären nicht Justizministerin, sondern, sagen wir einmal, zum Beispiel Frau Keding und Mutter eines Sohnes. Sie haben Geburtstag, sitzen gerade in geselliger Runde. Da bekommen Sie einen Anruf, in dem Ihnen mitgeteilt wird, dass Ihr Sohn erschlagen wurde.
In der Pressemitteilung der zuständigen Staatsanwaltschaft Dessau und in der einschlägigen Presse können Sie nachlesen, dass er einen Asylanten ausländerfeindlich beschimpft und angegriffen hat und deshalb aus Notwehr erschlagen wurde.
Sie haben nun mindestens zwei Möglichkeiten: Entweder Sie akzeptieren diese Meldung mehr oder weniger emotionslos oder Sie machen sich zusätzlich zu Ihrer Trauer Gedanken. Sie hinterfragen die offiziellen Meldungen über den Tathergang und recherchieren selbst.
Liebe Frau Keding, ich nehme einmal an, Sie würden sich für die zweite Möglichkeit entscheiden, da Sie ja eine gute Mutter sind.
Stellen Sie sich aber bitte weiter vor, es gäbe durch Zufall oder zum Glück eine Videoaufzeichnung von der Tat und Sie würden in den Besitz dieser Aufnahme gelangen. Wie erstaunt wären Sie wohl, wenn Sie bemerkten, dass gar keine ausländerfeindlichen Beschimpfungen zu hören sind, dass die Provokationen und der erste körperliche Kontakt gar nicht von Ihrem Sohn, sondern vom Gegner ausgingen und die angebliche
Notwehrhandlung vom Beschuldigten sogar provoziert worden war?
Jetzt stellen Sie sich außerdem parallel dazu vor, Sie wären Mitglied des Rechtsausschusses im Landtag und hörten die Worte des Generalstaatsanwalts und der Justizministerin zum Tathergang. Danach sehen auch Sie sich das Video an und müssen feststellen, dass die Aussagen dieser beiden hohen Würdenträger über die Tat nicht viel mit dem Geschehenen und auch nicht mit dem Gesehenen zu tun haben, nicht einmal die Anzahl und die Reihenfolge der Schläge.
Frau Keding, ich frage Sie wirklich ernsthaft: Was würden Sie jetzt tun oder denken? Sie können es mir ja nachher sagen.
Karsten H. jedenfalls, der Vater des am 29. September in Wittenberg getöteten Marcus H., hat sich für den zweiten Weg entschieden, und mit dieser Entscheidung begann seine bis jetzt zweijährige Odyssee. Sie offenbart in unseren Augen das Versagen des Rechtsstaates in den Bereichen der Staatsanwaltschaft und der Gerichte.
Die erste offizielle Verlautbarung zum Tod von Marcus H. - Sie kennen sie - war die Pressemitteilung der PD Ost am 1. Oktober 2017, also zwei Tage nach der Tat. In der ist noch von einer Körperverletzung mit Todesfolge und einer verbalen Attacke der Araber die Rede.
Bereits einen Tag später berichtete die „MZ“ unter Bezugnahme auf eine alleinige Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Dessau, dass man dort nun nach Auswertung des Videomaterials von einer Notwehrhandlung des Syrers ausgehe.
Die Beschreibung des Tatgeschehens und dessen rechtliche Bewertung hatten sich von einem Tag auf den anderen geändert. Jeder normal denkende Mensch wird da eigentlich stutzig.
Die Krönung, Frau Ministerin, was die Sitzung des Rechtsausschusses am 17. November 2017, an der Sie ja bekanntlich teilgenommen haben. Als AfD-Abgeordnete hatten wir mit einem Selbstbefassungsantrag erreicht, dass die Landesregierung zum Stand der Ermittlungen berichtet. Damals waren die Justizministerin Keding und der Generalstaatsanwalt K.zugegen. Sie erzählten uns Ausschussmitgliedern - Sie werden den Ausdruck entschuldigen - etwas vom Pferd. Es stimmte wirklich fast nichts.
Grundlage für die Aussagen im Rechtsausschuss war allein die Stellungnahme der vier Dessauer Staatsanwälte, die als vier Experten das tonlose Video gesehen und ausgewertet hatten und zu der völligen Fehleinschätzung der Notwehr gelangten.
Die im Ausschuss getätigten Aussagen zum Tatverlauf wiesen, wie schon zigmal erwähnt, erhebliche Widersprüche zu den Filmaufnahmen auf, die sich selbst im Laufe von Ermittlungen nicht mehr ändern können, wie es eigentlich für Filmaufnahmen üblich ist. Man möchte fast meinen, die Dessauer Expertenstaatsanwälte hätten sich ein völlig anderes Video angesehen.
Weder Sie, Frau Justizministerin, noch der Herr Generalstaatsanwalt hatten das Video bis dahin selbst gesehen. „Das muss ich natürlich nicht,“ werden Sie wieder sagen, „das gehört nicht zu meinen Aufgaben.“ Das hätten Sie aber in dem Fall vielleicht lieber tun sollen; es wäre zumindest besser gewesen.
Den Widersprüchen versuchten wir mit einem weiteren Selbstbefassungsantrag im März 2018 auf den Grund zu gehen. Unser Ansinnen war es einfach nur, eine Stellungnahme zu den im Ausschuss getätigten Falschaussagen zu erhalten. Unser Versuch wurde mit den Stimmen der Altparteien rigoros verhindert. Das ist in unseren Augen ein weiteres Zeichen der Verachtung für das Opfer und dessen Angehörige, meine Damen und Herren.
Im April 2018 stellten wir den Antrag, den Fall der Staatsanwaltschaft Dessau unter dem leitenden Oberstaatsanwalt B. zu entziehen und an die Generalstaatsanwaltschaft abzugeben. Diese
wurde durch die linken Parteien verhindert - logisch. Stattdessen teilte Frau Justizministerin eiligst mit, dass die Ermittlungen nun von der Staatsanwaltschaft Magdeburg weitergeführt würden, weil der Beschuldigte dorthin umgezogen sei. Na, wenn das mal kein Zufall war.
Da wir nicht an Zufälle glauben, verwundert es auch nicht weiter, dass die Staatsanwaltschaft Magdeburg auf einmal wegen Körperverletzung mit Todesfolge gegen den Beschuldigten ermittelte.
Ebenso absehbar war es für mich auch, dass meine Dienstaufsichtsbeschwerden gegen den leitenden Staatsanwalt in Dessau und seine Experten-Staatsanwälte als Unterstellung verunglimpft wurden und im Sande verliefen.
Der saubere Herr B. wurde indessen für seine Glanzleistung der letzten Jahre mit 64 Jahren in den Ruhestand geschickt. Auch ein Zufall, Frau Ministerin? - Ich weiß es nicht.
Erst nach mehr als einem Jahr, Herr Striegel, war der Fall von der Staatsanwaltschaft Magdeburg ausermittelt, der Fall, der genau nach drei Tagen und einer Videoauswertung ohne Ton natürlich völlig selbstverständlich ausländerfeindlich war. Dieses Zauberwort muss wahrscheinlich immer
rein. Ich weiß nicht, es geht nicht ohne. Das kommt immer gut an. Da geht nichts drüber.
Erst im Oktober 2018 wurde der Beschuldigte vor dem Landgericht Magdeburg angeklagt. Darüber kann man froh sein. Der beantragte Haftbefehl wurde allerdings abgelehnt. Das ist nicht gut.
Der Beginn der Verhandlung wurde jedoch bereits zweimal, im Juni und im September 2019, wegen vordringlicher Haftsachen verschoben.
Wann der Prozess nun wirklich beginnen wird, ist offen. Der Anwalt des Vaters wurde bei der letzten Terminabfrage nicht einmal berücksichtigt. Fest steht nur, dass der Prozess nach mehr als zwei Jahren nach der Tat beginnen wird und damit weiter verschleppt wird.
Schon mit dieser rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung allein wächst die Aussicht des Beschuldigten auf ein Urteil mit entweder keiner oder extrem milder Strafe.
Seit Beginn des Ermittlungsverfahrens - das muss man sich wirklich einmal überlegen - haben die Eltern als Nebenkläger durch die Anwälte insgesamt sechsmal eine Altersfeststellung beantragt. Die Staatsanwaltschaft lehnte die Anträge mit der Begründung ab, es lägen Originaldokumente vor, die das Alter des Beschuldigten und seine Minderjährigkeit zum Tatzeitpunkt belegen würden.
Selbst mir wurde in mehreren Kleinen Anfragen im Jahr 2018 - der Innenminister ist jetzt leider nicht anwesend, schade - beteuert, dass deutschen Behörden im In- und Ausland verschiedene Originaldokumente der gesamten Familie vorliegen oder vorlagen, deren Echtheit bestätigt wurde.
Im August des letzten Jahres schrieb mir der Herr Stahlknecht: „Zur Tatzeit war der Beschuldigte Jugendlicher, sodass das Jugendgerichtsgesetz anwendbar ist.“ - Punkt. Er war Jugendlicher. Das heißt übrigens, Herr Stahlknecht wusste letztes Jahr schon mehr als das, was das Gericht dieses Jahr weiß.
Nach der Staatsanwaltschaft lehnte auch das Landgericht Magdeburg einige der Anträge - übrigens letztmalig im März 2019 - ab. Im Mai 2019 wiederum, also zwei Monate später, beschloss dasselbe Gericht dann plötzlich, eine Altersfeststellung durchführen zu lassen. Denn - jetzt, Frau Ministerin, kommt die Begründung - es lägen keine Originaldokumente vor, die das tatsächliche Alter des Beschuldigten belegten.
Dazu fehlen mir wirklich die Worte. Diese Verfahrensverschleppung, wahrscheinlich gewollt, ist ein Schlag in das Gesicht der Eltern des Opfers.
Können Sie, verehrte Frau Justizministerin, uns erklären, warum Ihre Staatsanwaltschaft nicht an diese Menge von Originaldokumenten herankam, die es angeblich geben sollte? Und wenn sie ihr vorliegen, warum hat sie diese dann nicht mit der Anklageschrift an das Gericht weitergereicht, sodass dieses jetzt arbeitsfähig ist?
Der Beschuldigte jedenfalls, der hier Asyl bekommen hat, weil es sich in Syrien vor der Einberufung zum Wehrdienst fürchtete, war nicht eine einzige Minute in Haft. Unmittelbar nach der Tat entzog er sich der Polizei durch eine Reise nach Berlin, wie zumindest seine Schwester den ermittelnden Polizeibeamten an der Wohnungstür sagte. Im Gespräch mit der linken „taz“ - das wird der eine oder andere vielleicht gelesen haben - gab er zu verstehen, wie egal ihm das Geschehene ist. Lapidar meinte er nur: „Das ist passiert. Das ist das Leben.“
Wir jedoch werden das Opfer nicht vergessen. Darauf können Sie sich verlassen, Frau Ministerin.
Wenn Sie, Frau Keding, ebenso wie Ihr feiner Herr Ministeriumssprecher Detlev Kiel am
17. September 2018 in der „MZ“, auch der Meinung sind, der Einsatz für Opfer von Migrantengewalt, für das Recht und gegen Lügen und Falschmeldungen sei nur „Klamauk“, dann beantworte ich Ihnen meine eingangs an Sie gestellte Frage selbst.