Meine Damen und Herren! Der Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt leistet wertvolle Arbeit. Auch zur Frage, wie offen er diese Arbeit kontrollieren lässt, ist heute schon vorgetragen worden. Ich will mich dem Kollegen Erben ausdrücklich mit dem Dank an Herrn H. für diese doch sehr proaktive Information anschließen.
Aber die Erfahrungen der Vergangenheit geben eben auch Anlass zu gesunder Skepsis. Dies betrifft insbesondere das Eindringen in die höchstpersönliche Sphäre von Bürgerinnen und Bürgern. Das Wesen des Kompromisses bringt es mit sich, dass auch wir uns nicht mit all unseren Vorstellungen durchsetzen konnten. Dies betrifft konkret die Frage nach einer Whistleblower-Regelung. Ich finde es nach wie vor bedauerlich, dass in dieser Frage in Sachsen-Anhalt nicht möglich war, was auf Bundesebene realisiert werden konnte; denn es ist meine feste Überzeugung, dass ein effektives Vorgehen gegen Missstände in den eigenen Reihen im Endeffekt zum Vorteil des Verfassungsschutzes ist.
Nichtsdestotrotz machen wir heute einen großen Schritt in die richtige Richtung. In Zukunft werden mehr Transparenz und demokratische und parlamentarische Kontrolle herrschen. Der Verfassungsschutz wird zukünftig mehr als früher über seine Tätigkeiten berichten, und die Sitzungen des PKGr werden zum Teil öffentlich stattfinden. Dies kann ein Beitrag zum Wiedergewinn verloren gegangenen Vertrauens leisten.
Ganz besonders wichtig ist die Stärkung der parlamentarischen Kontrolle durch die nun geschaffene Möglichkeit des Austausches mit Mitgliedern anderer Kontrollkommissionen; denn die stärkere Vernetzung der Verfassungsschutz
behörden muss denklogisch mit einer ebenso gestärkten parlamentarischen Kontrolle einhergehen. Es kann nicht sein, dass der Verfassungsschutz im Verbund agiert und sich Kontrolleure nur mit sich selbst unterhalten können.
Ebenso wichtig ist, dass wir nun klare Regeln für den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel haben. Hierbei denke ich vor allem an den Einsatz von V-Personen. Wir wissen alle, welch verheerenden Effekte der Einsatz solcher V-Personen in der Vergangenheit gezeigt hat. Erinnert sei an Thüringen, an die Dichte an V-Personen im Bereich des Thüringer Heimatschutzes und später im NSU. Dieses Treiben ist so nicht mehr möglich, da nun inzwischen klar geregelt ist, wer für diese Tätigkeit nicht infrage kommt. Damit setzen wir auch eine wichtige Empfehlung des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages um.
Meine Damen und Herren! Ich stehe zu dem heute zu beschließenden Kompromiss. Trotzdem will ich sagen, meine Vorstellungen gehen deutlich über ihn hinaus. Mein Ziel ist und war die Neugründung des Verfassungsschutzes in Form einer Behörde, die geheimdienstliche Mittel anwendet, und zusätzlich einer davon unabhängigen weiteren Behörde zur Analyse und Beobachtung verfassungsfeindlicher Bestrebungen, die Wissenschaft zur Grundlage ihres Handelns hat. Ich glaube, wir müssen diejenigen, die die Demokratie bedrohen, tatsächlich intensiver in den Blick nehmen, das aber auch und vor allem durch wissenschaftliche Expertise und durch Zurverfügungstellen von Informationen für die Öffentlichkeit.
Mir scheint es notwendig, die überkommenen Strukturen wirklich zu reformieren. Daran werden wir weiter arbeiten. Das Gesetz, das wir heute miteinander verabschieden, ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich sehe keine Fragen. Dann kommen wir zum Abstimmungsverfahren. Wenn kein Mitglied des Landtags eine getrennte Abstimmung verlangt, schlage ich vor, über das Gesetz in seiner Gesamtheit in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport in der Drs. 7/6527 abzustimmen. - Ich sehe keinen Widerspruch. Dann schlage ich vor, jetzt über das Gesetz in der vorliegenden Fassung abzustimmen. Wer dafür stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Koalition. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die AfD-Fraktion.
- Ich bin der Auffassung, dass das Gesetz dennoch beschlossen wurde und der Tagesordnungspunkt 11 somit erledigt ist.
Überprüfung der Eignung des Geländes um die Deponie DK II Roitzsch für den geplanten Deponieaus- und -neubau
Hohes Haus! Herr Präsident! Die Deponie DK II Roitzsch hat in dieser Legislaturperiode fast eine ebensolche Geschichte wie die Obertagedeponie in Brüchau, auch als „Silbersee“ bekannt. Auch hier liegt es an der Gefahr, die von der Deponie - so ist es im Gutachten von Herrn Dr. L. nachlesbar - ausgeht, wobei diese Gefahren, wie wir anhand von Brüchau gelernt haben, einer unterschiedlichen Einschätzung unterliegen. Im MULE gibt es dazu die Top 100 der gefährlichsten Altlasten, in der die Ewigkeitsaufgabe der Grundwasserreinigung und -reinhaltung im Landkreis Bitterfeld offenbar unter den Top 10 rangiert.
Die tatsächlich relevante Gefahr des labilen Deponieuntergrundes der DK II Roitzsch, dem ehemaligen Kippengelände des Braunkohletagebaus, führt aber nicht ausschließlich zur erneuten Thematisierung im Wirtschaftsausschuss, sondern sie ist leider politisches Kalkül.
der Abfall- und Deponiewirtschaft in die Zuständigkeit des SPD-Wirtschaftsministeriums ausgenutzt, um als lachender Dritter und Strippenzieher im Hintergrund zuzuschauen, wie die GRÜNEN, die über den Altlastenfonds für die Finanzierung der Beräumung der Altlasten zuständig sind, nun lernen mussten, dass sie ihre alte Forderung, das Abfall- und Müllressort in das MULE zu holen, lieber nicht umsetzen. Denn wer als Verantwortlicher Vorhaben nicht finanzieren kann, der muss die daraus resultierenden Einschränkungen in der Umweltpolitik dem Wähler letztendlich auch so verkaufen und lässt dabei dann auch Federn.
Prinzipiell wäre dieser Zusammenhang eigentlich auch nicht schlimm, wenn es nicht den Störenfried AfD gäbe, der diese Themen unverdrossen wieder - wie jetzt auch die DK II in Roitzsch - auf die Tagesordnung setzt, wobei auch das den CDUHerren gar nicht so unangenehm ist; denn man kann sich in Ruhe anschauen, wie die Koalitionspartner agieren, lehnt aufgrund eines Parteiführungsbeschlusses den AfD-Antrag grundsätzlich ab und bringt das Thema dann als Selbstbefassungsantrag in den Ausschuss, um sich nun als großer Kümmerer der Volksprobleme darzustellen. - Mich wundert, dass Sie so ruhig sind.
Liebe CDU, ich will auch noch Ihre zweite Methode vorstellen: den Alternativantrag. Darin sind Sie der ungeschlagene Landesmeister, wie man auf Ihrer Internetpräsenz der vermeintlich guten Taten nachlesen kann. Auch diese Methode will ich noch kurz erklären: den gestellten Antrag nehmen, ihn vereinfachen und verwässern, dann vom Thema ablenken, die Zielgruppe loben, sich in der Sache nicht festlegen und die Entscheidung verschieben.
Ich hatte mir eigentlich einen Hinweis aufgeschrieben für den Fall, dass Sie sich aufregen; aber das tun Sie leider nicht.
- Es ist jetzt irgendwie nicht so richtig glaubwürdig, wenn das auf Zuruf passiert. Aber ich nehme es mal so hin.
- Na, so ein bisschen. - Es ist immer unangenehm, wenn derartige Dinge ans Tageslicht kommen, die noch dazu dokumentieren, dass eigene Ideen und Vorschläge rar sind.
- Herr Scheurell, bei jedem hätte ich darüber nachgedacht; aber wenn Sie das sagen, ist das in Ordnung.
Jetzt zur Deponie DK II, da Sie auch hier dieses Spiel abziehen. Wir hatten bereits im Jahr 2017 in unserem Antrag zu den Vorgängen um den illegalen Staubschutzwall der Firma Papenburg auf das Gutachten von Herrn Dr. L. verwiesen, auch auf den nicht tragfähigen Untergrund, ebenso auf die Gefährdungsanalyse des Gutachters, die er, darauf aufbauend, deutlich und begründet dargestellt hatte. Das wurde von Ihnen damals als nicht dem Stand der Technik entsprechend weggewischt. Jetzt, 2020, passt Ihnen das Gutachten in die Strategie für den anstehenden Wahlkampf, und es wird als Begründung für Ihre Selbstbefassung im letzten Wirtschaftsausschuss herangezogen, nur dass Sie dann im Ausschuss vorrangig über die technische Barriere diskutieren, die für die Deponiegründung entsprechend der Deponieverordnung errichtet werden muss.
Ein kleiner Tipp: Besuchen Sie das Landesverwaltungsamt und schauen Sie sich die Prüfunterlagen an, die zu jedem Deponieausbauabschnitt angefertigt werden. Da können Sie viel dazulernen. Planen Sie dafür Zeit ein, da diese Aktenordner zwei Kisten füllen.
Aus diesem Grund haben wir heute noch einmal den entscheidenden Aspekt beantragt: die Erstellung eines unabhängigen und neutralen Gutachtens über die geologische Eignung des Tagebaukippengeländes für Deponien. Denn es sind weitere Deponien in Roitzsch geplant, und das erhöht aufgrund der Senkungsfläche der enormen Deponieinnenräume natürlich die Gefahr, dass es im labilen Kippenuntergrund der Deponien zu Senkungen und Rutschungen kommen kann.
Zwar gibt es bereits wissenschaftliche Untersuchungen, die Braunkohletagebauabraumhalden in der Zusammensetzung wie in Roitzsch für Deponien als nicht geeignet erachten. Mit einem aktuellen Gutachten wird die Faktenlage nach Stand des Wissens und der Technik bewertet. Es kann dann abschließend über die Zukunft der Deponielandschaft Roitzsch entschieden werden.
Stimmen Sie dieser Lösung daher zu! Der Schutz der Menschen und der Umwelt muss vor den wirtschaftlichen Interessen stehen und Leitfaden unseres Handelns sein. - Vielen Dank.
Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Herrn Olenicak für die Einbringung des Antrags. - In der Debatte ist eine Redezeit von drei Minuten je Fraktion vorgesehen. Für die Landesregierung spricht Ministerin Frau Prof. Dr. Dalbert. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat: Die Deponie Roitzsch war in der letzten Zeit bereits mehrfach Gegenstand von parlamentarischen Vorgängen und Auskunftsersuchen. Diese wurden auch vollumfänglich beantwortet. Dies ist und war mir sehr wichtig; denn ich bin überzeugt, dass Transparenz der beste Weg zur Lösung und auch zur Versachlichung von Konfliktsituationen ist.
Aber ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen: Bei der Deponie DK II Roitzsch handelt es sich um ein technisches Bauwerk, das nach dem in der Deponieverordnung fixierten aktuellen Stand der Technik geplant, gebaut und betrieben wird.
Diese rechtlich vorgeschriebenen Sicherungssysteme und sonstigen Vorkehrungen sind ja gerade darauf ausgerichtet, die jeweils zugelassenen Schadstofffrachten sicher und dauerhaft zu lagern. Ob die Deponie diesen Ansprüchen genügt, wurde in den hierfür gesetzlich vorgesehenen Verfahren mit den erforderlichen Verfahrensbeteiligungen geprüft und bestätigt.
Auch in der gesetzlich vorgeschriebenen turnusmäßigen Überprüfung der Genehmigungsentscheidungen haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, die auf eine Nichteignung des Standortes in Umsetzung der Anforderungen der Deponieverordnung schließen lassen.
Die geplanten Deponien DK 0 und DK I Roitzsch befinden sich am Anfang eines Planfeststellungsverfahrens. Erst wenn die vollständigen Antragsunterlagen vorgelegt worden sind, erfolgen die nächsten Verfahrensschritte.
Und es beginnt auch hier unter Beteiligung der erforderlichen Fachbehörden die Prüfung, ob die Genehmigungsvoraussetzungen gegeben sind. Dabei werden natürlich vorhandene, für den Standort und das Vorhaben relevante Vorbelastungen berücksichtigt. Dieser Prüfung bzw. diesem Verfahren kann nicht vorgegriffen werden.