Protokoll der Sitzung vom 14.10.2020

Aber wenn man sich das ansieht: In keinem anderen Bundesland ist der Anteil der Briefwähler so niedrig wie in Sachsen-Anhalt. Bei der Bundestagswahl im Jahr 2017 lag der Anteil bei 18 %. Zudem muss berücksichtigt werden, dass von diesen 18 % wiederum nur zwei Drittel postalisch wählten; während ein Drittel zur Vorabwahl ins Rathaus gegangen ist.

Schaut man sich die Abweichungen der Wahlergebnisse zwischen Brief- und Urnenwahl an, so fällt auf, dass bei der Briefwahl zwei Parteien höhere Ergebnisse erzielen als bei der Urnenwahl. Das sind natürlich genau die zwei Parteien, die jetzt die Briefwahl am lautesten fordern, nämlich CDU und GRÜNE. Und warum wohl?

(Beifall)

Es geht ihnen doch nur um den Machterhalt in diesem Land um jeden Preis, auch um den Preis der Aufgabe demokratischer Wahlgrundsätze. - Vielen Dank.

(Beifall - Zuruf)

Vielen Dank, Herr Farle. Es gibt eine Frage von dem Abg. Herrn Striegel.

(Unruhe)

Von Herrn Striegel? - Nö.

(Zurufe)

- Hallo! Nein, ich nehme es an.

Sie müssen sich jetzt entscheiden: Ja oder nein?

Ich nehme es an.

Ich weiß nicht, ob Herr Striegel jetzt noch bereit ist. - Ja, er ist noch bereit. - Herr Striegel, Sie haben jetzt das Wort, bitte.

Herr Farle, ich würde gern von Ihnen wissen, ob Sie juristisch kenntnisreich genug sind, dass Sie uns hier mal die Stellung der Landeswahlleiterin im Gefüge der Ministerialbürokratie erläutern könnten. Unterliegt die Landeswahlleiterin im Bereich des Innenministeriums einer Weisungsbefugnis, ja oder nein?

Herr Farle, bitte.

Herr Striegel, ich gehe davon aus, dass Sie selbst lesen können und die Sachen auch kennen. Aber ich möchte Ihnen sagen: Ihre Show, dass Sie Ihre Maske jetzt anlegen, während Sie die Frage stellen, und dann wieder ablegen, weil Sie es mit der Maske auch satt sind, ist bezeichnend genug.

Wenn Sie noch etwas fragen wollen, fragen Sie gern. Aber auf so einen Unsinn - -

(Unruhe)

Herr Farle, Sie haben die Verwirrung hier verursacht. Sie wollten nicht antworten und sind dann doch zurückgekommen.

Weil meine Fraktion das so gewollt hat.

Aber deswegen muss man das richtigstellen. Es ist nicht so gewesen, dass Herr Striegel seine Frage zurückziehen wollte, sondern Sie wollten nicht antworten. Damit ist die Frage hinfällig gewesen.

Ich stelle richtig, es ist so. Frau Präsidentin hat recht.

Es gibt keine weiteren Fragen.

Frau Präsidentin hat recht. Ich wollte eigentlich nicht, weil ich hier aus dem Munde von Herrn Striegel noch nichts Gescheites gehört habe.

(Zustimmung - Unruhe)

Herr Farle, es gibt keine weiteren Fragen. Vielen Dank. - Für die Punkte a) und b)

(Zurufe)

ist eine Debatte mit fünf Minuten Redezeit je Fraktion vorgesehen. Für die Landesregierung spricht aber zunächst der Minister Herr Stahlknecht. - Sie haben das Wort, Herr Minister.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die vergangenen sieben Monate unter Bedingungen der Coronapandemie waren und sind nach wie vor eine unerwartete Prüfung der Funktions- und Handlungsfähigkeit der kommunalen Selbstverwaltung. Die in den Kommunen haupt- und ehrenamtlich Tätigen sind zu Prüflingen geworden, ohne dass sie mit der Prüfung rechnen oder sich gar auf diese vorbereiten konnten.

Lehrbücher für eine solche Ausnahmesituation gab es nicht. So standen beispielsweise die eh

renamtlichen Mitglieder der Stadt- und Gemeinderäte, der Verbandsgemeinden und Kreistage vor der Frage, ob und wie sie ihre Handlungs- und Beschlussfähigkeit unter den Anforderungen des Infektionsschutzes aufrechterhalten können.

Unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten gelang es ihnen, landesweit praktikable, mit den kommunalverfassungsrechtlichen Bestim

mungen vereinbare Lösungen zu finden. Heute kann festgestellt werden, dass die kommunalen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger vor Ort, aber auch die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunalverwaltungen diese Prüfung bravourös bestanden haben. Mehr noch, die Gemeinden und Landkreise haben die kommunale Selbstverwaltung getragen und gehalten. Das kommunale Fundament unseres Staates hat sich bewährt.

Deshalb sage ich allen Personen, die die kommunale Selbstverwaltung leben und gestalten, insbesondere im kommunalen Ehrenamt, aber auch in den Verwaltungen, in den Städten, Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreisen unseres Landes von ganzem Herzen: Vielen Dank für die in den zurückliegenden Monaten geleistete Arbeit und das geleistete Engagement.

(Beifall)

Ich danke auch den Regierungsfraktionen für die Einbringung dieses überaus wichtigen Gesetzentwurfes sowie für die schnelle Befassung in den Ausschüssen.

Kommen wir zur AfD. - Herr Farle ist gegangen; das ist vielleicht auch besser so.

(Zuruf von der AfD: Er musste ja!)

Ein kleiner Hinweis: Die parlamentarischen Geschäftsführer mussten sich zusammenfinden.

Ach so.

Herr Farle ist also nur deshalb rausgegangen, weil sich die parlamentarischen Geschäftsführer getroffen haben, um den Ablauf der Tagesordnung für die kommenden drei Tage abzustimmen.

Dann nehmen Sie als Fraktion meine Feststellung mit, dass Sie sich hier hinstellen und das, was wir tun, mit dem Ermächtigungsgesetz von 1933 vergleichen.

(Beifall)

Das finde ich ganz persönlich, und nicht weil ich ein politisches Amt habe, unerträglich und unanständig.

(Zuruf)

- Hören Sie mal zu! - Dieses Ermächtigungsgesetz war die Grundlage sämtlichen Handelns bis zum Untergang des Dritten Reiches. Es konnten Gesetze, Verordnungen außerhalb der Verfassung und der Beteiligung jedes Parlamentes mit dem Ergebnis erlassen werden, dass mit dem Ermächtigungsgesetz Andersdenkende, Anders

seiende zunächst verhaftet, umgebracht und nach der Wannsee-Konferenz planvoll weltweit durch die Nationalsozialisten ermordet worden sind.

Wenn Sie sich in einer Pandemie hier hinstellen und das, was wir gemeinsam in schwierigen Verhandlungen beraten, als das „dunkelste Kapitel deutscher Geschichte“ bezeichnen und diejenigen, die hier sitzen, mit denen der NSDAP gleichstellen, diese gemeinsam mit anderen - die SPD nicht; da gibt's die berühmte Reichstagsrede, die bei Hitler mit den Worten begann „Spät kommt ihr, doch ihr kommt“; das alles lassen wir jetzt mal hier weg - unter den Generalverdacht stellen, dass die genauso wie die Nazis agieren, dann sollte sich Herr Farle nachher, bitte schön, beim Parlament entschuldigen, weniger bei mir, aber beim Parlament. Das würde ich schon voraussetzen.

(Beifall)

Und wenn wir eine Notsituation haben, dann müssen Sie erklären, wie dann Wahlen stattfinden sollen. Wollen Sie so lange regieren und über diesen Termin hinaus im Amt bleiben, bis in einer krisenhaften Situation wieder Wahlen möglich sind? Wäre das Ihr Vorschlag?

(Zurufe)