Protokoll der Sitzung vom 14.10.2020

Danke. Ich sehe keine Fragen. - Herr Szarata kann sich schon auf den Weg machen. - Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Selten ist sich der Finanzausschuss so einig gewesen, aber in diesem Fall war es so. Der Gesetzentwurf zum Gewerbesteuerausgleichsgesetz wurde einstimmig beschlossen und es sieht heute hier auch nach Einstimmigkeit aus. Die Debatte ist auch nicht so emotional und ich will sie gar nicht befeuern. Es ist schön, dass wir uns auch einmal einig sind.

Ich muss sagen, dass ich eben ein bisschen das Gefühl hatte, wir sind gerade, obwohl alles sehr ruhig ist, doch Teil eines historischen Moments geworden; denn als es um die Berechnung der Höhe der Auszahlung ging, sagte Herr Knöchel - das habe ich tatsächlich zum ersten Mal gehört -: Eine klügere Idee haben wir auch nicht.

Das ist schön. Ich sage es einmal so: Oft wird behauptet, sie hätten die klügere Idee; selten habe ich sie gehört. Diesmal haben Sie gesagt, Sie hätten sie nicht. Ich will jetzt auch kein Salz in die Wunde streuen, aber es ist schon schön, zu sehen, dass dann, wenn es um die Kommunen im Land Sachsen-Anhalt geht, alle an einem Strang ziehen. Das ist uns unheimlich wichtig.

(Siegfried Borgwardt, CDU: Sie werden rea- listischer!)

- Wenn es um die Kommunen geht, werden alle realistischer. - Bei dem Thema Gewerbesteuerreform - Herr Knöchel, das ist vielleicht auch ein Thema, das bei uns angesiedelt ist - haben wir die eine oder andere Idee, wo etwas anders gemacht werden sollte. Wahrscheinlich sind wir alle bei den Kommunen nicht so weit auseinander wie bei dem einen oder anderen Thema.

Natürlich wird es auch in diesem Falle Gewinner und Verlierer geben. Herr Knöchel hat dies tatsächlich gut auf den Punkt gebracht. Die Berechnungsmethode ist jetzt die einzig gangbare, aber natürlich werden, wie so oft, nicht immer alle Unwägbarkeiten dabei bedacht werden können.

Vor dem Hintergrund des Berichtes des Landesrechnungshofes kann man sich insgesamt einmal über die Lage der Kommunalfinanzen unterhalten. Ich will dazu jetzt nicht ausführen. Ich will nur sagen, dass das Festbetrags-FAG eine sehr, sehr

gute Idee war. Dies hat unser Fraktionsvorsitzender schon auf den Punkt gebracht.

Über die Einkommen- und die Umsatzsteuer werden wir uns tatsächlich Gedanken machen müssen und schauen, ob es an dieser Stelle die eine oder andere Möglichkeit gibt, um den Kommunen zu helfen.

Wie genau sich die Finanzen darstellen und ob es weiteren Handlungsbedarf geben wird, wird sich spätestens Anfang des nächsten Jahres zeigen. Ich bin mir sicher, dass dann die Landesregierung bzw. unser Finanzminister alles Mögliche tun wird, um den Kommunen weiterhin zu helfen. Er hat es in der Krise auf jeden Fall schon bewiesen.

Auch wenn uns ab und zu vorgeworfen wird, dass wir als Koalition nicht genug für die Kommunen tun, war mir doch wichtig zu erwähnen, dass es, wenn man sich an die Haushaltsdebatten der letzten Jahre erinnert, immer dann, wenn richtig viel Geld bewegt wurde, zugunsten der Kommunen bewegt wurde.

Ich erinnere diesbezüglich an die 60 Millionen € aus dem ersten KIP und an die jährlich 80 Millionen € aus dem zweiten Kommunalinvestitionsprogramm. Ich denke, diesen Vorwurf, der heute nicht unbedingt aufgemacht wurde, der aber immer mal wieder durchklingt, muss man sich nicht antun.

Mit Blick auf das FAG, das überarbeitet wird, müssen wir natürlich schauen, dass auch außerhalb der großen Städte ausreichend Geld ankommt; denn so sehr ich das Festbetrags-FAG gelobt habe, haben wir immer noch die eine oder andere Kommune, insbesondere bei uns im Harz - Uli Thomas als Kreisvorsitzender wird das bestätigen können -, die trotz guter Haushaltsführung nicht in der Lage ist, ihren Haushalt auszugleichen.

Deswegen hoffe ich und wünsche mir, dass die Evaluation des FAG dazu führt, dass wir zu einem Dünnbesiedlungsfaktor und zu einem Tourismusfaktor innerhalb des FAG kommen; denn so sehr ich die Herren Meister und Schmidt, die mit mir im Finanzausschuss sitzen, auch als Realisten schätze, so kommen sie doch aus den Großstädten. Wenn sich immer mehr Parteien zu Großstadtparteien entwickeln, dann müssen wenigstens wir auf dem flachen Land schauen, dass die Gelder dort vernünftig hinfließen.

(Zustimmung)

Das möchte ich im Zuge der Debatte über das FAG, die sich anschließt, noch einmal sagen. Ansonsten bin ich froh, dass uns dieses Ausgleichsgesetz gelungen ist, dass uns der Bund dabei hilft und dass wir in der Lage sind, den Kommunen auch ohne Nachtragshaushalt, ohne weiteren

Nachtragshaushalt etwas aus der Patsche zu helfen. - Danke schön.

(Zustimmung)

Ich sehe keine Frage. Deswegen kann sich langsam Herr Meister auf den Weg begeben. Er ist der letzte Redner in dieser Debatte. - Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach den aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts verlieren die Kommunen bundesweit im ersten Halbjahr 23 % ihrer Gewerbesteuereinnahmen. Wenn man es allein für das zweite Quartal betrachtet, sind es minus 40 %.

Im Vergleich der Flächenländer im ersten Halbjahr haben unsere Nachbarn Brandenburg und Sachsen mit minus 29 % bzw. minus 27 % überraschend hohe Einnahmeverluste. Bayern kommt mit minus 17 % noch moderat weg. Wir liegen mit minus 20 % gar nicht so schlecht in diesem Bereich, aber natürlich sind die Einschnitte hart.

Bei unseren Kommunen betragen die Mindereinnahmen aus der Gewerbesteuer ca. 70 Millionen € in den ersten beiden Quartalen. Die Lage wird sich auch weiter so darstellen, dass der Großteil unserer Gemeinden mit der Bewältigung von Einnahmeverlusten bei der Gewerbesteuer zu kämpfen hat. Vorn dabei sind die kreisfreien Städte Dessau-Roßlau, Halle und Magdeburg mit einem Drittel der Einnahmeausfälle im Land.

Wir kommen heute unseren Kommunen landesseitig und mit dem Bund zu Hilfe, um die Verluste auszugleichen. Das Land greift dafür tief in die Tasche, nämlich bis zu 500 Millionen € im Rahmen des Nachtragshaushaltes. Bund und Land tragen mit je 81 Millionen € dazu bei, die Kommunen mit den Mindereinnahmen nicht im Regen stehen zu lassen.

Die im vorliegenden Gesetzentwurf verankerten 162 Millionen € decken die aktuell ermittelbaren Gewerbesteuerausfälle unserer Kommunen tatsächlich ab. Auch die Verteilung ist im Ausschuss ziemlich unstrittig gewesen.

Nach der aktuellen Prognose vom September fällt der Rückgang bei den Gewerbesteuern etwas weniger stark aus, als noch im Mai befürchtet. Die Tendenz der Gewerbesteuereinnahmen ist erfreulicherweise auch wieder steigend, aber Prognosen sind gerade in der jetzigen Zeit mit Vorsicht zu genießen.

Die aktuell noch positiven Vorzeichen bei der Gewerbesteuer haben auch keine Änderung bei der

Höhe der Kompensation der Gewerbesteuerausfälle zur Folge. Der Bund und wir werden die erwarteten Ausfälle auf der Grundlage der Prognose vom Mai im Vergleich zum November 2019 pauschal kompensieren.

Natürlich sind die ursprünglich und vor Corona einmal angepeilten Steigerungen der Gewerbesteuereinnahmen nicht dabei. Die Mehrausgaben, um die Coronakrise vor Ort zu bewältigen, fallen bei den Kommunen auch noch an. Es bleibt also schmerzlich, auch für die Kommunen.

Hinzu kommt, dass sich Städte, Gemeinden und Landkreise auch in der Gesamtschau auf deutlich sinkende Einnahmen einstellen müssen. Der Sonderbericht des Landesrechnungshofes zu den Kommunalfinanzen weist darauf hin, dass sich der Abschwung der Einnahmen für die Kommunen schon vor der Coronapandemie abgezeichnet hat.

Das vorliegende Gewerbesteuerausgleichsgesetz bezieht sich auf das laufende Kalenderjahr. Den Kommunen werden aber auch im nächsten Jahr weitere Steuerausfälle ins Haus stehen. Meine Vorredner sind darauf eingegangen.

Bund und Land müssen daher die Entwicklung beobachten und sich, wenn nötig, auch mit weiteren Gewerbesteuerausfällen und deren zumindest teilweisen Ausgleich bei gleichzeitiger entsprechend angespannter Kassenlage des Landes beschäftigen.

Meine Vorredner sind auf die Reform der Gewerbesteuer eingegangen. Ich halte sie tatsächlich für nötig. Ich will nicht in die Details gehen. Das sprengt jetzt den Rahmen. Aber tatsächlich meine ich, dass an dieser Stelle etwas zu regeln ist.

Dahin gehend gibt die Festbetragsfinanzierung im FAG unseren Städten und Gemeinden Sicherheit, dass der Landeszuschuss nicht mit der Konjunktur schwankt, sondern fix ist. Freilich wird die umstrittene Angemessenheit, also sprich die Höhe auch im Lichte dessen, im kommenden Koalitionsvertrag neu festzusetzen sein. Noch bekannte Systemfehler des FAG sollten dann behoben werden.

Die negativen finanziellen Auswirkungen der Coronapandemie werden uns weiter beschäftigen.

Klar ist, dass unsere Kommunen am Jahresende nicht unter dem Schutzschirm hervor in den kalten Guss rutschen dürfen. Wir werden zu prüfen haben, wie wir den Kommunen auch im Jahr 2021 unter die Arme greifen müssen.

Zum Gewerbesteuerausgleich für dieses Jahr bitte ich um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf. - Vielen Dank.

(Zustimmung)

Ich sehe keine Fragen. Wir sind am Ende der Debatte angelangt. Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren. Ich würde über die Beschlussempfehlung in der Drs. 7/6646 insgesamt abstimmen lassen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Das scheint nicht so.

Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuerausfällen der Gemeinden in SachsenAnhalt infolge der Coronapandemie. Hierzu liegt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen in der Drs. 7/6646 vor. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen.- Das sind aus meiner Perspektive alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? - Nein. Gibt es Stimmenthaltungen? - Auch nicht. Dann ist dies ein einstimmiger Beschluss. Wir können somit den Tagesordnungspunkt 9 beenden.

Bevor wir in unseren nächsten Tagesordnungspunkt einsteigen, nämlich in den Tagesordnungspunkt 3, will ich darauf hinweisen, dass wir die Tagesordnungspunkte 14 und 4 in der Reihenfolge tauschen. Beide sind ohne Debatte, deswegen dürften sich die Emotionen in den Fraktionen in Grenzen halten. Dieser Tausch hat damit zu tun, dass Frau Keding die Landesregierung bei der Preisverleihung vertreten muss.

Wir kommen nun zum

Tagesordnungspunkt 3

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Abmilderung der Folgen der Covid-19Pandemie (Hochschulgesetzänderungsgesetz - HSG-ÄG)

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/6675

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/6719

Einbringer für Landesregierung ist der Herr Prof. Dr. Willingmann. - Herr Willingmann, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist erst wenige Wochen her, als wir in diesem Landtag nach mehr als zehn Jahren ein neues Hochschulgesetz beschlossen haben. Und nun treffen wir schon wieder zusammen, um genau an diesem Gesetz, das am 2. Juli verkündet

wurde, eine Änderung vorzunehmen. Sie ist wie so vieles in dieser Zeit durch Corona bedingt.

Corona hat auch die Hochschulen erreicht. Sie wissen, dass sich die Rektoren und der Wissenschaftsminister bereits Mitte März, also noch vor dem offiziellen Lockdown, darauf verständigt hatten, dass für das Sommersemester besondere Regelungen gelten sollten. Wir hatten seinerzeit sehr früh schon festgelegt, dass mit dem Regelbetrieb erst sehr viel später begonnen werden sollte. Darüber ist die Zeit hinweggegangen. Das Sommersemester war im Wesentlichen, aber nicht ausschließlich, ein Digital-Semester.