Auch hierzu sehe ich keine Wortmeldungen. Deswegen sind wir am Ende der Debatte angelangt. Wir kommen zum Abstimmungsverfahren.
Zur Abstimmung steht die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration in der Drs. 7/6666. Wer dieser seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Die Fraktion der AfD. Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist der Beschlussempfehlung mehrheitlich zugestimmt worden.
Verlässliche Vorgaben für Alten- und Pflegeeinrichtungen - Rechtssicherheit für alle Beteiligten gewährleisten
Danke, Herr Präsident. - Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/6119 und der Alternativantrag der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN in der Drs. 7/6156 wurden in der 103. Sitzung des Landtages am 12. Juni 2020 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen. Weitere Ausschüsse wurden nicht benannt.
Ziel des Antrags der Fraktion DIE LINKE ist die Festlegung einheitlicher gesetzlicher Vorgaben für Bewohnerinnen und Bewohner der Alten- und Pflegeeinrichtungen, aber auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen.
Insbesondere sollen die Besuchs- und Ausgangsbestimmungen einschließlich der dafür erforderlichen Hygienemaßnahmen und die Gestaltung der persönlichen Kontakte der Bewohnerinnen und Bewohner zur Familie und zu Freunden geregelt werden. Aber auch die Fragen der Testung des Personals in den Einrichtungen und im Pflegedienst sowie die Notbetreuung für Pflegende bedarf aus der Sicht der Fraktion DIE LINKE einer einheitlichen Regelung.
In ihrem Alternativantrag stellen die Koalitionsfraktionen fest, dass die Landesregierung sowohl zum Schutz von Bewohnerinnen und Bewohnern als auch der Angehörigen bereits Maßnahmen ergriffen hat. Dazu gehören unter anderem die Empfehlungen für die Heimaufsicht und die Gesundheitsämter zur Umsetzung der Besuchsregelungen in stationären Pflegeeinrichtungen, der Erlass vom 4. Juni 2020 zu den Lockerungen der Sechsten Eindämmungsverordnung und die personelle Unterstützung der Einrichtungen und Behörden durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat sich in der 53. Sitzung am 2. September 2020 darauf verständig, sich mit den in Rede stehenden Drucksachen in seiner folgenden Sitzung zu befassen. Diese Beratung in der 54. Sitzung am 30. September 2020 fand im Zusammenhang mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE
in der Drs. 7/5460 - Pflegende entlasten, Pflegewohngeld ermöglichen - und dem Selbstbefassungsantrag der Fraktion der AfD in der ADrs. 7/73 - Sicherheit für Patienten schaffen, Kurzzeitpflege stärken und Angehörige entlasten - statt.
Die Fraktion DIE LINKE ließ wissen, dass sie sich dem Alternativantrag der Koalitionsfraktionen in der Drs. 7/6156 anschließen würde, und zwar unter Voraussetzung, dass dieser eine Erweiterung dahin gehend erfährt, dass die Heimbeiräte bei den Entscheidungen der Heimleitung bezüglich der Umsetzung der Eindämmungsverordnungen einzubeziehen sind.
Im Zuge der weiteren Beratung verständigte sich der Ausschuss, in den Alternativantrag eine Nr. 5 einzufügen, die den Vorschlag der Fraktion DIE LINKE aufgreift.
Der geänderte Alternativantrag der Koalitionsfraktionen wurde vom Ausschuss mit 9 : 0 : 3 Stimmen angenommen und als Beschlussempfehlung an den Landtag verabschiedet. Diese Beschlussempfehlung liegt dem Plenum nunmehr in der Drs. 7/6667 vor.
Im Namen des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration bitte ich das Plenum um Zustimmung. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich sehe auch hierzu keine Fragen und bedanke mich bei der Berichterstatterin vor allen Dingen für das überzeugende Sprechtempo. - Wir kommen jetzt zur Debatte. Es spricht für die Landesregierung Frau Ministerin Grimm-Benne. Sie haben das Wort.
Herzlichen Dank. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Pandemie hat uns immer noch sehr im Griff. Das sehen wir nicht zuletzt anhand der steigenden Zahlen bzw. daran, dass besonders ältere Menschen in SachsenAnhalt davon betroffen sind. Aufgrund der steigenden Zahlen sollte man vielleicht auch den älteren Menschen sagen - sie sind zwar hochbetagt und haben vielleicht auch ein erfülltes Leben gehabt -, dass man derzeit nicht unbedingt Busreisen nach Tschechien machen muss. - So viel vorweg.
Wir sind im Vergleich zum Beginn der Pandemie jetzt besser vorbereitet, und das sowohl in medizinischer Hinsicht als auch im Umgang mit der Pandemie. Wir haben mittlerweile ausreichend
Schutzausrüstungen beschafft. Wir haben sowohl die ambulanten Dienste als auch die Pflegeeinrichtungen dementsprechend ausgestattet. Wir haben auch gesehen, dass wir in der Lage sind, schnell auf sich verändernde Rahmenbedingungen zu reagieren und geeignete Maßnahmen, wie es in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration dargelegt worden ist, zu ergreifen.
Ich meine, wir sind diesbezüglich auch klüger geworden. Der Schutz vulnerabler Gruppen steht in der Coronapandemie nach wie vor an oberster Stelle. Aber mich erreichen immer noch vereinzelt Anfragen von verunsicherten Angehörigen oder Betreibern von Pflegeeinrichtungen, zum Beispiel: Wie wird es im Herbst und im Winter mit den Coronavorkehrungen in Heimen weitergehen? Wie wird alles dicht gemacht und wie werden die Bewohnerinnen und Bewohner abgeschottet?
Oder es werden seit gestern Fragen zur neuen Teststrategie und der neuen Testverordnung, den sogenannten Schnelltests, gestellt. Es wird ausgeführt, dass dafür nicht genügend Personal zur Verfügung stehe, um das in Alten- und Pflegeheimen umzusetzen. Ferner wurde die Frage gestellt, ob man jetzt alle Bewohnerinnen und Bewohner testen lassen müsse.
Auf der anderen Seite, sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete, warnen die Wissenschaftler vor einem erneuten Abschotten und raten zu einem individuellen Umgang mit den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts; denn inzwischen sind neue Erkenntnisse gereift. Experten haben sich mit den negativen Folgen der langen Abschottung und alternativen Lösungen beschäftigt.
Sehr prominent setzt sich auch Andreas Westerfellhaus, Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, für die Belange der Pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen ein. Sollte es im Herbst und Winter zu einem Ansteigen der Infektionszahlen kommen, so sagte er, dürfen Pflegeheimbewohner nicht wieder monatelang isoliert werden.
Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung appelliert an Pflegeeinrichtungen, den Bewohnern nicht nur Schutz vor Ansteckung, sondern auch Nähe, soziale Kontakte und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Diesem Appell schließe ich mich ausdrücklich an.
Meiner Ansicht nach sind die von meinem Haus erarbeiteten Hinweise und Empfehlungen eine sehr gute Grundlage, um die Besuchsregelungen in einem freundlichen Miteinander, getragen von gegenseitiger Achtung und unter Beachtung der persönlichen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen umzusetzen. Insbesondere möchten wir den Be
wohnerinnen und Bewohnern eine Stimme geben, indem wir eine aktive Beteiligung der Bewohnerbeiräte bei der Ausgestaltung von Besucherregelungen einfordern.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Erlauben Sie mir abschließend noch eine Bemerkung. Die im Landesverwaltungsamt ansässige Heimaufsicht geht wirklich jeder Beschwerde in diesem Zusammenhang nach. Mich erreichen auch persönlich Briefe von Angehörigen, in denen wir um Kenntnisnahme gebeten werden.
Sollten Ihnen der Umgang mit Besuchsregelungen möglicherweise unverhältnismäßig erscheinen, dann lassen Sie es uns bitte wissen. Wir gehen jedem Hinweis nach. Das wollen wir nicht in einem belehrenden Ton machen. Oftmals hilft auch einfach nur eine Empfehlung bzw. man schaut in der Einrichtung, was man anders gestalten kann, damit wir mit unserer älteren Generation gut durch den Herbst und den Winter kommen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke. Ich sehe auch hierzu keine Fragen. - Jetzt ist es soweit und Herr Krull ist der Erste in der Rednerliste und spricht für die CDU-Fraktion. Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die stationären Pflegeeinrichtungen waren und sind in der aktuellen Situation besonders gefordert. Das betrifft sowohl die Bewohnerinnen und Bewohner als auch die dort Beschäftigten, aber selbstverständlich auch die Angehörigen. Die Bewohnerinnen und Bewohner sind aufgrund ihrer Altersstruktur und ihrer häufigen Vorerkrankungen aktuell besonders gefährdet. Auch die Sterblichkeit im Falle einer Infektion mit dem Covid-19-Virus ist besonders hoch. Das heißt, es sind besondere Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen notwendig.
Was passiert, wenn es zu einem entsprechenden Ausbruch kommt, hat aus meiner Sicht sehr eindrucksvoll die Dokumentation „Ich weiß nicht mal, wie er starb“ gezeigt, die am Montag in der ARD zur sehen war. Sie schildert die Situation in einem Pflegeheim in Wolfsburg, in dem es zu einem Ausbruch kam, wo 47 Bewohnerinnen und Bewohner verstarben und sich auch Beschäftigte infizierten. Es kam aber nicht nur diese Personengruppe zu Wort, sondern auch die Angehörigen. Aus eigener Erfahrung weiß ich, was es bedeutet, wenn man seine geliebten Verwandten zum Geburtstag nicht sehen kann und die Enkel und Urenkel nur per Telefon gratulieren können.
Das anfängliche Besuchsverbot war sicherlich ein harter, aber doch notwendiger Schritt. Die Beschäftigten standen dabei vor der großen Herausforderung, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und die Bewohnerinnen und Bewohner sowie sich selbst zu schützen und gleichzeitig Angebote zu unterbreiten, damit die Vereinsamung und der Wegfall sozialer Kontakte nicht zu erheblichen negativen Folgewirkungen führen. Auch mussten Angehörige informiert und gegebenenfalls beruhigt werden; nicht immer gab es dabei Verständnis für die Situation.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vereinzelt musste man zur Kenntnis nehmen, dass es in Einrichtungen zu einer Form von Ausgangssperren gekommen sein soll. Ein solches Vorgehen darf natürlich nicht einfach passieren, sondern muss entsprechend begründet sein; denn es besteht die erhebliche Gefahr, dass die Folgen der sozialen Isolation oder fehlende Therapiemöglichkeiten zu dauerhaften negativen Folgen führen. Darüber hinaus sind auch Sensibilität von allen Beteiligten und vor allem Kommunikation gefragt, um Missverständnisse zu vermeiden und gleichzeitig gegenseitiges Verständnis zu fördern.
In diesem Plenarsaal fand am Donnerstag in der letzten Woche eine Sitzung des Petitionsausschusses statt. Dort wurde eine Petition behandelt, bei der eine Angehörige genau dieses Thema aus persönlicher Betroffenheit angesprochen hat, da sie ihren Mann, der in einer stationären Pflegeeinrichtung war, nicht besuchen durfte.
Wir haben als Koalition unsere ursprüngliche Beschlussempfehlung um den Punkt 5 erweitert, in dem wir die Heimleitung auffordern, die entsprechenden Heimbeiräte bei der Umsetzung der Maßnahmen der Eindämmungsverordnung einzubeziehen. Eine solche Einbeziehung wird sicherlich dazu beitragen, dass von allen Betroffenen eine höhere Akzeptanz der Maßnahmen erfolgt.
Natürlich lief in diesem Bereich nicht alles perfekt, und die auftauchenden Probleme, insbesondere bei der Versorgung der Einrichtungen mit persönlicher Schutzausrüstung sowie Desinfektionsmitteln, konnten nicht zu jeder Zeit sofort gelöst werden. Hier haben aber alle Beteiligten dazugelernt, und ich darf sagen: Die Situation hat sich vielleicht nicht entspannt, aber wir sind zumindest besser vorbereitet.
Wir stehen kurz vor der Grippesaison. Wir stellen fest: Die Zahlen steigen. Aber, ich denke, gemeinsam können wir es schaffen, die Herausforderung zu bewältigen.
Noch ein Schlusssatz. Denken wir nicht nur an diejenigen, die in den Heimen sind, sondern denken wir auch an diejenigen, die zu Hause gepflegt werden, denken wir an die ambulanten Pflege
dienste und die pflegenden Angehörigen - auch sie stehen vor schweren Zeiten und haben bereits schwere Zeiten hinter sich. Sie dürfen wir bei unseren politischen Aktionen an dieser Stelle nicht vergessen.