Um die Reisekostenentschädigung für die Nebenkläger im Halle-Prozess zu verbessern, hat das Bundesministerium für Justiz eine einmalige pauschale Reisekostenbeihilfe ohne Bedürfnisprüfung der Nebenkläger bereitgestellt. Durch diese pauschale Reisekostenbeihilfe haben alle Nebenkläger die Möglichkeit erhalten, an den Prozessterminen teilzunehmen, und zwar ganz unabhängig vom Einkommen und ihrer Zeugenvernehmung.
Es gibt bei dem Prozess um den Attentäter von Halle 43 zugelassene Nebenkläger, zum Teil aus dem nichteuropäischen Ausland. Die Frau Ministerin hat ausgeführt, dass lediglich 18 von 43 zugelassenen Nebenklägern überhaupt den Antrag auf diese vom BMJ bereitgestellte einmalige Reisekostenbeihilfe gestellt haben. Es ist also mitnichten so, dass nichts dafür getan wird, dass die Nebenkläger den Prozess an allen Prozesstagen begleiten können. Die Reisekostenbeihilfe des BMJ würde übrigens wegfallen, wenn die Nebenkläger von anderer Stelle Reisekosten erstattet bekämen, zum Beispiel auch durch den von Ihnen geforderten Sonderfonds.
Wir stehen Ihren Forderungen dem Grunde nach ablehnend gegenüber, da hierdurch ein Präzedenzfall für viele weitere Strafverfahren geschaffen werden würde.
Wir werden uns mit den rechtlichen Gegebenheiten in den Fachausschüssen intensiv auseinandersetzen. Daher bitte ich um Ihre Zustimmung zur Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung sowie in den Ausschuss für Finanzen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Herrn Kolze für den Redebeitrag. Für die Fraktion DIE LINKE hat noch einmal Frau Quade das Wort. - Sie haben das Wort, Frau Quade.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Herr Kolze, wissen Sie, es geht an dieser Stelle nicht um Sie, es geht nicht um mich. Es geht nicht um Ihre Fraktion, es geht nicht um meine Fraktion.
Wenn ich mir vorstelle, dass sich die Nebenklägerinnen und Nebenkläger die Rede, die Sie gerade gehalten haben, anhören, dann schäme ich mich.
Es geht nicht um die Frage, was innerhalb der bestehenden Reisekostenregelung möglich ist und ob es innerhalb der bestehenden Reisekostenregelung möglich wäre, eine Aufgabe an den Verein zu übertragen, zumal sehr klar ausgeführt ist, dass es um den Opferfonds geht. Dazu gibt es sehr transparente Regeln.
Uns geht es darum, dass die bestehenden und bekannten Regelungen einfach nicht ausreichen und der Dimension dieses Verfahrens nicht gerecht werden. Uns geht es um ein niedrigschwelliges Erstattungsverfahren, das davon wegkommt, Anträge stellen zu müssen, nachzuweisen, warum die Teilnahme an welchem Prozesstag zentral ist.
Uns geht es darum, die Bedeutung des Prozesses für die Betroffenen in den Mittelpunkt zu stellen und darauf zu reagieren. Tun, was wir tun können. Leisten, was wir leisten können. Letztlich ist es eine kleine politische Geste, die eine große Wirkung haben kann.
Wir sind der Überzeugung, der Landesregierung hätte es gut zu Gesicht gestanden, diese Geste von sich aus zu ergreifen. Wenn man sich die Mittel anschaut, die notwendig sind, dann wissen wir, dass der Betrag, wenn der Innenminister und die Justizministerin zusammen in ihre persönlichen Verfügungsfonds schauen, leicht zu stemmen wäre.
Es hätte leicht die Möglichkeit gegeben, eine entsprechende Initiative im Landtag transparent zu machen und beschließen zu lassen als Geste dieser Regierung und dieses Landtages.
Frau Schindler, wir verweigern uns nicht einer Überweisung. Ich weise allerdings auf ein Zeitproblem hin. Wir können über alles reden. Wir verweigern uns schon gar nicht der grundsätzlichen Regelung der Reisekostenordnung, um das auch für andere Prozesse zu regeln.
Was aber auch klar ist: Wenn Sie das jetzt mit angehen wollen, wird eine Lösung insbesondere auch angesichts der unterschiedlichen Redebeiträge aus der Koalition nicht zustande kommen. Wenn Sie eine Beschlussfassung wollen, die auf einen Sonderfonds abzielt, dann müssen Sie diese herbeiführen. Mit der Überweisung werden Sie das nicht erreichen.
Wir kommen zum Abstimmungsverfahren. Ich konnte den Vorschlag wahrnehmen, den Antrag in den Ausschuss für Recht Verfassung und Gleichstellung sowie in den Finanzausschuss zu überweisen. Wer dafür stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das sind zwei Abgeordnete der Fraktion der CDU, ein fraktionsloser Abgeordneter und die AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? - Sehe ich nicht. Damit ist der Antrag in die genannten Ausschüsse überwiesen worden. Der Tagesordnungspunkt 28 ist erledigt.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Die GRÜNEN wollen die Heiz- und Stromkosten weiter verteuern. Sie wollen den Wettbewerb um Erdgas aushebeln und aus dem Projekt der Erdgasleitung Nord Stream 2 aussteigen. Sie wollen Deutschland und Sachsen-Anhalt in teure Alternativen zwingen und die Abhängigkeit von der Ukraine und Polen erhalten.
So kann man die Attacke der GRÜNEN-Bundes- und Landesverbände auf die fast fertiggestellte Erdgasleitung zusammenfassen. Damit machen sie sich zum billigen Büttel der US-Regierung und untergraben die Souveränität Deutschlands.
Wir sagen klar: Nord Stream 2 muss fertiggestellt werden. Die Nutzung von Erdgas in Wirtschaft und Haushalten in Deutschland hat eine zunehmende Bedeutung. So wird Erdgas unter anderem zur Herstellung von elektrischem Strom, zur Beheizung von Gebäuden und als Grundstoff in der chemischen Industrie verwendet.
Mit dem Ausstieg aus Kernkraft und Kohle verliert Deutschland zwei zuverlässige und preiswerte Energieträger für die Erzeugung von elektrischem Strom. Gleichfalls werden mit dem politisch verordneten Umbau von Wirtschaft und Verkehrswesen hin zur CO2-Neutralität zusätzliche Strombedarfe entstehen.
Diese kumulierten Strombedarfe müssen zu jeder Zeit, auch dann, wenn Ökostrom wegen Windstille und Dunkelheit nicht zur Verfügung steht, gedeckt werden können. Hierfür ist Erdgas als Energieträger die wirtschaftlichste und sauberste Alternative. Es ist in Rohrleitungen leicht und preiswert über große Entfernungen förderbar.
Deutschland importiert sein Erdgas vor allem in Rohrleitungsnetzwerken aus Norwegen, den Niederlanden und natürlich aus Russland. Im Vergleich zu verflüssigtem Erdgas, LNG, welches in riesigen Tankschiffen über die Weltmeere transportiert wird, hat das sogenannte Röhrengas einen beachtlichen Preisvorteil.
Zudem entfallen die aufwendigen Prozesse für die Verflüssigung durch eine Abkühlung auf minus 162°Grad und die Regasifizierung in Verdampfungsanlagen im Abnehmerland und alle damit verbundenen Energieverluste.
Die USA sind dank des Schiefergasbooms die Nr. 1 im LNG-Export. Aber sie fördern es mittels der umstrittenen und umweltzerstörenden Fracking-Technologie. Nach umfangreichen Investitionen sind dort in den letzten Jahren große Überkapazitäten geschaffen worden. Jetzt versuchen die USA unter Einsatz starken politischen Drucks, Abnehmer in Europa zu finden.
Doch aufgrund der größeren Entfernung und der höheren Förder- und Transportkosten ist US-LNG in Europa gegenüber russischem Röhrengas nicht wettbewerbsfähig. Diese Kostennachteile würden Haushalte und Unternehmen in Deutschland und in Sachsen-Anhalt zusätzlich belasten.
Deshalb haben sich Deutschland und Russland geeinigt, parallel zu Nord Stream 1 in der Ostsee eine zweite Erdgasleitung zu errichten. Diese soll dann den zusätzlichen Bedarf der deutschen Erdgaskunden decken und die perspektivisch geringer werdenden Importe aus den Niederlanden ausgleichen.
Deutschlands. Seit dem Beginn der Bauarbeiten versuchen die USA, die Fertigstellung zu verhindern, und haben in den letzten Monaten mithilfe umfassender Drohungen und Einschüchterungen gegen die am Projekt Beteiligten den Baustopp erreicht.
Diese Einmischung in die inneren Angelegenheiten Deutschlands ist nicht hinnehmbar. Eine Partei, die auf der Bundesebene mitregieren will, hat die Pflicht klarzustellen, dass sie die Interessen Deutschlands ehrlich und wirksam verteidigt. Aber Sie fallen Ihrer Heimat in den Rücken. Und dafür sollten Sie sich schämen.
Lange Zeit galt der politische Konsens, die Erdgasleitung Nord Stream 2 fertigzustellen. Diese soll den künftigen steigenden Bedarf Deutschlands und Europas decken, der sich durch den Ausstieg aus Kohle und Kernkraft und der Stilllegung bedeutender Gasfelder in den Niederlanden ergibt.
Seit Wochen nehmen jedoch Versuche der Pipelinegegner zu, den Giftanschlag auf den KremlKritiker Nawalny als Vorwand für einen Ausstieg aus dem internationalen Projekt zu nutzen. Dabei sind nicht mehr nur die Mitglieder der GRÜNEN die Wortführer der Ausstiegsdebatte, sondern es reihen sich verstärkt auch einflussreiche CDU-Politiker in die Ausstiegsliga ein.
Mit den Transatlantikern Friedrich Merz und und Norbert Röttgen fordern gleich zwei CDU-Kanndidaten hinter versteckter Hand einen Baustopp und betreiben gemeinsam mit den GRÜNEN Baerbock und Habeck eine rücksichtslose USLobbypolitik.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN forderte im Bundestag, Nord Stream 2 die politische Unterstützung zu entziehen und den Bau zu stoppen. Diese Forderung ist ein energiepolitischer Amoklauf.
stören sie die einzige Möglichkeit Deutschlands, zusätzliches russisches Erdgas auf direktem Wege zu beziehen, also frei von ukrainischen und polnischen Durchleitungsgebühren und Blockademöglichkeiten und auch noch sicher, zuverlässig und vergleichsweise preiswert.
Wenn die ganzen Baerbocks und Habecks dieser Republik einmal für ihre wirtschaftlichen Dummheiten selbst haften müssten, würden sie solche Gedankenspiele zukünftig unterlassen.