Protokoll der Sitzung vom 20.11.2020

Zum jetzigen Zeitpunkt ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE aus den genannten Gründen des Faktischen abzulehnen. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal unsere Verwunderung über diesen Antrag zum Ausdruck bringen. - Danke.

(Beifall)

Ich sehe keine Fragen an die Rednerin. Deswegen können wir jetzt schon zum abschließenden Redebeitrag von Herrn Lippmann für die Fraktion DIE LINKE kommen. - Herr Lippmann, Sie haben das Wort.

Ach so, es war noch nicht abgewischt. Von wem? - Von Frau Gorr. Na gut, damit muss ich leben.

Wir werden die Folgen spätestens in sieben Tagen sehen. Das war jetzt zu schnell.

Ich werde das mit meiner eisernen Gesundheit verkraften.

So, Herr Lippmann, dann reden Sie mal noch schnell, bevor es Sie hier erwischt.

(Zurufe)

Ich halte einen Streit über den Zeitpunkt der Auseinandersetzung für nachrangig gegenüber einem Streit über das, was am Ende drinsteht. Es war zu jeder Zeit außerordentlich schwierig, die Verordnung überhaupt erst einmal zu bekommen. Ich denke daran, wir schwierig es war, in diesem Prozess die Verordnung zu bekommen, die nie wirklich auf dem Tisch lag, nicht einmal in der Phase der Kabinettsanhörung. Wir sind lediglich darüber informiert worden. Aber das muss auch nicht sein; denn streng genommen ist das natürlich exekutives Geschäft. Es ist nicht so, dass mir das nicht bewusst wäre. Ich weiß nicht, ob wir das Benehmen hätten herstellen müssen.

Im Moment ist Fakt, dass das, was darin steht, in bestimmten Bereichen zu einem Schulsterben in Sachsen-Anhalt führen wird. Das ist wie bei der Welle, die Herr Olbertz und Herr Willems für die CDU-Fraktion zu verantworten haben. Damals ist nämlich genau das Gleiche passiert. Das ist jetzt wie ein Déjà-vu.

Diese Verordnung tritt erst am 1. August 2022 in Kraft und deswegen besteht noch die Gelegenheit dazu, und zwar ausdrücklich bei der CDU-Fraktion - unabhängig davon, ob Sie den Antrag jetzt beschließen oder ablehnen oder ob er im Ausschuss versenkt wird oder nicht. Denn es geht um den Inhalt, sonst müsste ich nicht hier stehen. Das müssen Sie sich angucken.

Das, was passiert, wenn das nicht geändert wird, wenn Sie sich das nicht noch einmal mit Ihrem Minister zusammen ansehen, das werden wir natürlich - das wissen Sie auch - akribisch abfragen. Und wir werden Ihnen das, was hier passiert, eins zu eins anrechnen, so wie ich das Herrn Olbertz und Herrn Willems eins zu eins anrechnen musste.

Damals ist genau das Gleiche passiert: In der Phase sinkender Schülerzahlen sind die Anforderungen für die Schulen nicht im Sinne der sinkenden Schülerzahlen angepasst worden, sondern sie sind erhöht worden. Zum Beispiel die Schülermindestzahl von 240 für die Sekundarschulen - die gab es vor dem Jahr 2000 nicht. Es gab jede Menge Sekundarschulen; ich war zwölf Jahre lang Schulleiter einer solchen: die nie 240 Schüler hatte, die zweizügig ganz normal mit 210 bis 220 Schülern gearbeitet hat. Darum hat sich in den 90er-Jahren kein Mensch gekümmert, niemand hat gesagt: Die müssen wir schließen, die ist zu klein; es mangelt an Qualität, deshalb muss man fusionieren. Nein. Aber als die Schülerzahlen anfingen zu sinken, ist die Zahl auf 240 hochgesetzt worden.

Auch bei den Gesamtschulen gab es nicht von Anfang an die Forderung, sie müsse vierzügig sein. Das hat Herr Willems eingeführt. Jetzt wollen Sie eine Sechszügigkeit, damit eine neue Gesamtschule aufgemacht werden kann. Die CDULinie ist, die Hürden immer höher zu heben, sodass man nicht mehr darüber hinwegspringen kann.

(Zustimmung)

Das ist kontraproduktiv. Das müssen Sie sich überlegen, völlig unabhängig davon, ob Sie es gut und richtig finden, dass ich zum jetzigen Zeitpunkt hier stehe. Sehen Sie sich das an, was wir aufgeschrieben haben. Wir haben ja nicht darum herumgeschrieben, sondern wir haben es Ihnen ganz genau aufgeschrieben. - Danke.

(Beifall)

Herr Lippmann, es gibt eine Frage von Herrn Bommersbach. Wollen Sie die beantworten? - Offensichtlich. Dann kann Herr Bommersbach sie stellen, wenn Sie sie beantworten wollen. - Dann los, Herr Bommersbach! Herr Bommersbach, Sie denken an die eine Minute.

Ja. - Sie waren mir noch eine Antwort schuldig. Sie haben vom Hause Tullner gesprochen und in den letzten vier Minuten vom Bildungsministerium. Ich habe gefragt, ob wir die ersten Minuten streichen und nur die letzten vier Minuten wirklich ernst nehmen sollen.

(Zuruf)

Das war noch nicht abschließend beantwortet worden. Für mich war das im Prinzip so. Denn es interessiert mich nicht, was Herr Tullner zu Hause macht.

Wenn Sie antworten wollen, können Sie das jetzt tun.

Herr Bommersbach, wenn Sie das für das Protokoll jetzt unbedingt haben wollen, sage ich: Ich habe natürlich zehn Minuten lang das Bildungsministerium, das von Herrn Tullner geführt und verantwortet wird, gemeint. Und noch einmal für das Protokoll: Ich glaube - Sie wissen ja, woher wir uns kennen -, die CDU-Fraktion ist gut beraten, sich das anzuschauen, was ich aufgeschrieben habe. - Danke.

(Beifall)

Herr Harms, ich habe Sie gesehen, aber wir befinden uns in der Dreiminutendebatte, da gibt es nur eine Frage pro Fraktion. - Wir sind jetzt am Ende der Debatte angelangt. Hat es ein Überweisungsbegehren gegeben?

(Zuruf: Direktabstimmung!)

- Direktabstimmung ist das Gegenteil, genau. Das heißt im Grunde genommen, Sie wollen keine Überweisung beantragen. Ein anderer will offensichtlich auch keine Überweisung beantragen.

Dann stimmen wir jetzt über den Antrag in der Drs. 7/6753 ab. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt worden. Wir können den Tagesordnungspunkt 19 schließen.

Wir werden einen Wechsel durchführen, bevor wir mit dem Tagesordnungspunkt 23 weitermachen.

Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Ich rufe den Tagesordnungspunkt 20 auf - „Hilfe für die Fährverbindung Ferchland - Grieben“.

(Zuruf: Nein, Tagesordnungspunkt 23! Das wurde doch getauscht!)

- Ich muss mich entschuldigen. Ich habe gerade erfahren, dass zuerst der Tagesordnungspunkt 23 aufgerufen wird.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 23

Beratung

Maßnahmen zur Bekämpfung der Messerkriminalität

Antrag Fraktion AfD - Drs. 7/6829

Alternativantrag Fraktionen CDU, SPD und

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 7/6898

Einbringer ist der Abg. Herr Kohl. Herr Kohl, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Vizepräsident. - Zunächst freue ich mich, dass so viele im Saal sind. Ich werte das als Interesse an dem Thema und an unserem Antrag.

(Heiterkeit)

- Ja, das ist so. Das habe ich hier schon anders gesehen. - Messer, Feuer, Schere, Licht dürfen kleine Kinder nicht.

(Zuruf)

Diesen Reim, mit dem Eltern ihre Kinder vor den Gefahren warnen, die von diesen Dingen ausgehen, kennt wohl jeder von uns. Trotz dieser Warnung hat jeder von uns schon eine unliebsame und schmerzhafte Erfahrung mit Messer, Feuer oder Strom gemacht. Es ist also jedem Menschen klar, welche Gefahren von diesen Dingen ausgehen können, wenn man damit unachtsam oder unsachgemäß umgeht. Dann gibt es Leute, die die Gefährlichkeit dieser Dinge nutzen, um andere Menschen zum Beispiel mit Messern zu bedrohen, zu verletzen oder sogar zu töten.

Drei Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit, allein aus der Stadt Halle, möchte ich kurz darstellen. Am 27. Oktober 2020 hat ein 16-jähriger Schüler die Sekundarschule am Fliederweg mit

einer Machete, einem Messer und einem Schlagstock bewaffnet aufgesucht. Der polizeibekannte Schüler soll dabei die Absicht gehabt haben, an einem Kontrahenten Rache zu nehmen. Nur das beherzte Eingreifen eines Lehrers hat Schlimmeres verhindert.

Am 7. November 2020 sind in einem Krankenhaus zwei Personen mit Stich- und Schnittverletzungen erschienen, die umgehend medizinisch versorgt wurden. Den beiden Männern türkischer Herkunft wurden die Verletzungen nach ersten Erkenntnissen bei einer Auseinandersetzung im Bereich des Stadtparks von jungen arabischen Migranten zugefügt, bei der eine zerbrochene Flasche und Messer benutzt wurden. Die Verletzten wurden stationär aufgenommen, Lebensgefahr bestand nicht, betont die Polizei in ihrer Meldung.

Einen Tag später, also am 8. November 2020, greift ein 13-Jähriger einen neunjährigen Jungen von hinten mit einem Butterflymesser an, verletzt diesen an Armen und Beinen. Gegen den Jugendlichen läuft nun eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung. Der Neunjährige wurde mit Schnittverletzungen stationär im Krankenhaus aufgenommen.

Noch vor wenigen Jahren hätte jede dieser Taten für einen gesellschaftlichen Aufschrei gesorgt, heute wird das als Alltagskriminalität abgehakt. Wir warnen seit Jahren vor dem vorhersehbaren Anstieg der Fallzahlen im Bereich der Gewaltstraftaten. Dafür wurden wir vom politischen Gegenüber als Angstmacher und Untergangspropheten verunglimpft. Wir sind weder Angstmacher noch Untergangspropheten, sondern erkennen gesellschaftliche Entwicklungen offensichtlich frühzeitiger als andere und ziehen daraus die notwendigen Schlussfolgerungen.

(Zustimmung)