Thomas Lippmann
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Vielen Dank, Herr Präsident. - Wir haben jetzt die Mittagspause durchgearbeitet. Das hatten wir ge
meinsam verabredet. Der Zeitraum der ursprünglich angesetzten Mittagspause dauert noch an und ist in wenigen Minuten zu Ende. Ich frage mich und gleichzeitig auch Sie und alle anderen, ob das der Grund dafür ist, dass die Landesregierung nur durch die beiden Minister hier vertreten wird, die jetzt Tagesordnungspunkte vor sich haben, oder ob es andere Gründe wie Besprechungen oder Ähnliches gibt. Ich habe schon vor einiger Zeit einmal darauf hingewiesen, dass die Landesregierung so gering vertreten ist. Vielleicht kann das einmal geklärt werden.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Minister Tullner! Die neue „Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2022“ ist eines der übelsten Papiere, die bisher im Hause Tullner zusammengeschrieben wurden. Das Parlament kann nicht wollen, dass Realität wird, was darin steht. Wenn die CDU und der MP ihrem Minister hierbei weiterhin freie Hand lassen, dann ist endgültig klar, dass die CDU die Schulschließungspartei in diesem Land ist.
Mit dieser Verordnung setzt Herr Tullner nahtlos fort, was unter seinen CDU-Vorgängern Olbertz und Willems Anfang der 2000er-Jahre begonnen wurde: die Beschleunigung und die Ausweitung des Schulsterbens. Die CDU zeigt sich als Blockierer von Schulentwicklung und wendet sich damit gegen die Menschen im Land.
Deshalb muss die Schulentwicklungsplanung wieder auf den Tisch des Parlaments, so ähnlich wie bereits 2008. Damals hatte der vom Landtag eingesetzte Bildungskonvent eingegriffen, als die CDU nicht von allein zur Vernunft kommen wollte. Seitdem war Ruhe an der Schulfront. Doch jetzt kommt dieser erneute Angriff auf die Bestandsfähigkeit und die Entwicklungsmöglichkeit vieler Schulen in allen Schulformen.
Herr Tullner hat schon viele untaugliche Papiere vorgelegt, die zwar keine Substanz hatten, die aber wenigstens keinen Schaden angerichtet haben. Dies gilt aber nicht für diese Verordnung. Sie ist ein Affront gegen Schüler, Eltern und die Schulträger. Das ist eine Verordnung, die Schulschließungen, besonders bei den kleinen Grundschulen, beschleunigt, Schulneugründungen, insbesondere bei Gesamtschulen, praktisch unmöglich macht, eigenständige Oberstufen an Gymnasien und Gesamtschulen vielfach infrage stellt und ihre Entstehung an Gemeinschaftsschulen gänzlich verhindert und die Strukturvorgaben für Förderschulen macht, die ohne gesetzliche Grundlage und damit rechtswidrig sind.
Keine Schulform kommt also ungeschoren davon. Es sind durchweg destruktive Neuregelungen. Nichts davon ist notwendig oder sinnvoll. Für diese Neuregelungen gibt es auch keine pädagogische Begründung, und sie nehmen keine Rücksicht auf die Bedürfnisse von Eltern und Schülern oder auf die regionale Entwicklung. Sie sind ausschließlich politisch motiviert.
Bereits im Juni, nachdem die Pläne der Landesregierung zur Verschärfung der Schulentwick
lungsplanung bekannt geworden waren, hat sich Landrat Puhlmann aus Stendal mit einem dringenden Appell an die Fraktionen und die Mitglieder des Bildungsausschusses gewandt. Er hat darauf hingewiesen, dass der Wegfall der bisherigen Sonderregelungen für den Bestand kleiner Grundschulen in den dünn besiedelten Regionen des Landes keinesfalls durch die Möglichkeit zur Bildung von Grundschulverbünden aufgefangen wird.
Wir teilen seine Befürchtung, dass es in den dünn besiedelten Regionen zu weiteren Schließungen von Grundschulen kommen wird, wenn die Ausnahmeregelungen nicht erhalten bleiben. Schon jetzt haben wir in den beiden Altmarkkreisen Einzugsbereiche für Grundschulen, die durchschnittlich 100 km² umfassen. Eine weitere Ausdünnung des Grundschulnetzes muss unter allen Umständen verhindert werden, notfalls auch mit weiteren Sonderregelungen.
Eine unmittelbare Folge der Schließung öffentlicher Schulen sind die Ersatzgründungen von immer mehr Privatschulen. Die Kommunen als Schulträger und die Eltern sind nicht bereit, den Verlust ihrer Schulstandorte hinzunehmen, und suchen nach privaten Alternativen, wie wir gleich anschließend am Beispiel der Grundschule in Siersleben vorgeführt bekommen werden.
Schon heute ist der Anteil der Grundschüler in Privatschulen in Sachsen-Anhalt dreimal so hoch wie im Durchschnitt der westlichen Flächenländer. Unsere Verfassung beauftragt uns aber, ein vollständiges und erreichbares Angebot öffentlicher Schulen für alle Schüler zu sichern. Es sind schon zu viele Schulen geschlossen worden. Der weitere Exitus der öffentlichen Schulen muss endlich wirksam beendet werden.
Der Grundschulverbund, das einzige und liebste Schulprojekt der CDU, ist bisher ein Rohrkrepierer und bringt keine Lösung. Grundschulverbünde könnten nur dann etwas zum Erhalt kleiner Standorte beitragen, wenn die Regelungen die Flexibilität aufweisen würden, die wir in unseren Antrag hineingeschrieben haben.
Eine der zentralen Forderungen der Verordnung besteht darin, dass bei Schulneugründungen die Schülerzahlen plötzlich um 50 % über der Normgröße liegen müssen, und das für die gesamte Zeit, bis ein ganzer Zug aufgewachsen ist. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist nichts anderes als ein Verbot von Neugründungen durch die Hintertür.
Dies betrifft vor allem die beiden Städte Halle und Magdeburg, in denen aufgrund der steigenden Schülerzahlen Neugründungen in fast allen Schul
formen auf der Tagesordnung stehen. So soll nach dem Willen des Bildungsministeriums etwa eine neue Gesamtschule nur noch gegründet werden können, wenn sie durchgängig mindestens 150 Schülerinnen und Schüler je Jahrgang hat und über sechs Jahre sechszügig auf eine Gesamtschülerzahl von mindestens 900 Schülerinnen und Schülern aufwächst. Das ist völlig absurd, Herr Tullner.
Es ist infam, solche völlig überzogenen Anforderungen zu stellen, nur weil Sie Gesamtschulen für Teufelszeug halten und die „Abstimmung mit den Füßen“ durch die Eltern nicht aufhalten können.
Nicht anders ist es bei den Gemeinschaftsschulen. Hier zielen Ihre Strafmaßnahmen darauf ab, eigene Oberstufen an Gemeinschaftsschulen unter allen Umständen zu verhindern, für die sich immer mehr Eltern entscheiden, da diese Schulen ein längeres gemeinsames Lernen ermöglichen. Mit dieser Verordnung wollen Sie einer weiteren Entwicklung dieser Schulform einen Riegel vorschieben.
Dass Sie sich am Ende sogar an den Oberstufen der Gymnasien vergreifen, ist offenkundig eine Folge Ihrer neuen Oberstufenverordnung. Sie brauchen für die neue Kursbildung mehr Personal, und dieses wollen Sie jetzt durch eine höhere Schülerkonzentration wieder hereinholen. Für dieses billige Ziel stellen Sie reihenweise Gymnasialstandorte infrage und kommen dabei auch noch auf die absurde Idee, die Abiturienten jahrgangsweise zwischen den Gymnasien hin und her zu schicken.
Bleiben zum Schluss noch die Förderschulen. In Ihrem sogenannten Förderschulkonzept, das wir hier im Plenum beschlossen haben,
stand bei dem Vorschlag zur Einrichtung von Förderklassen an Regelschulen der Sekundarstufe I von Beginn an immer der Hinweis, dass dafür eine Schulgesetzänderung erforderlich sei. Weil das die einzige vernünftige Idee in diesem ganzen Papier war, haben wir als Opposition fast darum gebettelt, doch die Grundlage im Schulgesetz dafür zu schaffen. Aber das Ministerium hat dies verweigert, und nun kommen Sie mit dieser Sache um die Ecke und schreiben sie rechtswidrig einfach in Ihre Verordnung hinein. Das Schulgesetz hat für den Bildungsminister offenbar keine normative Bedeutung mehr.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einen Schulfrieden wird es nicht mit einem Minister geben können, der den Schulen ein ums andere Mal den Krieg erklärt. Frau Wanka soll nun den Scherbenhaufen beseitigen, den Herr Tullner diesem Land hinterlässt. Wenn sich Herr Haseloff mit seinen
Vorschlägen noch ernst nimmt, dann müsste er selbst in diese Gespräche gehen, und vor allem müsste er verhindern, dass der Scherbenhaufen immer größer wird. Er müsste diese Verordnung vom Tisch nehmen. - Vielen Dank.
Ach, Herr Bommersbach, bewerten Sie es, wie Sie es gern möchten.
Ach so, es war noch nicht abgewischt. Von wem? - Von Frau Gorr. Na gut, damit muss ich leben.
Ich werde das mit meiner eisernen Gesundheit verkraften.
Ich halte einen Streit über den Zeitpunkt der Auseinandersetzung für nachrangig gegenüber einem Streit über das, was am Ende drinsteht. Es war zu jeder Zeit außerordentlich schwierig, die Verordnung überhaupt erst einmal zu bekommen. Ich denke daran, wir schwierig es war, in diesem Prozess die Verordnung zu bekommen, die nie wirklich auf dem Tisch lag, nicht einmal in der Phase der Kabinettsanhörung. Wir sind lediglich darüber informiert worden. Aber das muss auch nicht sein; denn streng genommen ist das natürlich exekutives Geschäft. Es ist nicht so, dass mir das nicht bewusst wäre. Ich weiß nicht, ob wir das Benehmen hätten herstellen müssen.
Im Moment ist Fakt, dass das, was darin steht, in bestimmten Bereichen zu einem Schulsterben in Sachsen-Anhalt führen wird. Das ist wie bei der Welle, die Herr Olbertz und Herr Willems für die CDU-Fraktion zu verantworten haben. Damals ist nämlich genau das Gleiche passiert. Das ist jetzt wie ein Déjà-vu.
Diese Verordnung tritt erst am 1. August 2022 in Kraft und deswegen besteht noch die Gelegenheit dazu, und zwar ausdrücklich bei der CDU-Fraktion - unabhängig davon, ob Sie den Antrag jetzt beschließen oder ablehnen oder ob er im Ausschuss versenkt wird oder nicht. Denn es geht um den Inhalt, sonst müsste ich nicht hier stehen. Das müssen Sie sich angucken.
Das, was passiert, wenn das nicht geändert wird, wenn Sie sich das nicht noch einmal mit Ihrem Minister zusammen ansehen, das werden wir natürlich - das wissen Sie auch - akribisch abfragen. Und wir werden Ihnen das, was hier passiert, eins zu eins anrechnen, so wie ich das Herrn Olbertz und Herrn Willems eins zu eins anrechnen musste.
Damals ist genau das Gleiche passiert: In der Phase sinkender Schülerzahlen sind die Anforderungen für die Schulen nicht im Sinne der sinkenden Schülerzahlen angepasst worden, sondern sie sind erhöht worden. Zum Beispiel die Schülermindestzahl von 240 für die Sekundarschulen - die gab es vor dem Jahr 2000 nicht. Es gab jede Menge Sekundarschulen; ich war zwölf Jahre lang Schulleiter einer solchen: die nie 240 Schüler hatte, die zweizügig ganz normal mit 210 bis 220 Schülern gearbeitet hat. Darum hat sich in den 90er-Jahren kein Mensch gekümmert, niemand hat gesagt: Die müssen wir schließen, die ist zu klein; es mangelt an Qualität, deshalb muss man fusionieren. Nein. Aber als die Schülerzahlen anfingen zu sinken, ist die Zahl auf 240 hochgesetzt worden.
Auch bei den Gesamtschulen gab es nicht von Anfang an die Forderung, sie müsse vierzügig sein. Das hat Herr Willems eingeführt. Jetzt wollen Sie eine Sechszügigkeit, damit eine neue Gesamtschule aufgemacht werden kann. Die CDULinie ist, die Hürden immer höher zu heben, sodass man nicht mehr darüber hinwegspringen kann.
Das ist kontraproduktiv. Das müssen Sie sich überlegen, völlig unabhängig davon, ob Sie es gut und richtig finden, dass ich zum jetzigen Zeitpunkt hier stehe. Sehen Sie sich das an, was wir aufgeschrieben haben. Wir haben ja nicht darum herumgeschrieben, sondern wir haben es Ihnen ganz genau aufgeschrieben. - Danke.
Herr Bommersbach, wenn Sie das für das Protokoll jetzt unbedingt haben wollen, sage ich: Ich habe natürlich zehn Minuten lang das Bildungsministerium, das von Herrn Tullner geführt und verantwortet wird, gemeint. Und noch einmal für das Protokoll: Ich glaube - Sie wissen ja, woher wir uns kennen -, die CDU-Fraktion ist gut beraten, sich das anzuschauen, was ich aufgeschrieben habe. - Danke.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Grund für die Schließung der Grundschule in Siersleben liegt nicht in erster Linie in den sinkenden Schülerzahlen. Denn insoweit wären Wege möglich gewesen, alle drei Grundschulstandorte der Gemeinde Gerbstedt dauerhaft zu sichern, wenn es der Schulträger gewollt hätte.
Doch es war und ist der ausdrückliche Wille einer Mehrheit im Stadtrat von Gerbstedt, die Grundschulstandorte in Siersleben und Heiligenthal zu schließen und eben keine Wege einzuschlagen, um die Grundschulstandorte dauerhaft zu erhalten. Die Stadträte der CDU und der SPD bilden hier eine Mehrheit von Schulschließern.
Sie wollen die Schülerzahlentwicklung in Siersleben und Heiligenthal nutzen, um die Grundschüler der Gemeinde an einem Standort, nämlich in Gerbstedt, zu konzentrieren und so an Fördermittel für einen Schulneubau heranzukommen. Denn das marode und viel zu kleine Schulgebäude in Gerbstedt sollen die Kinder offenbar gar nicht dauerhaft besuchen.
Die Kinder sind hier Mittel zum Zweck, um der Gemeinde die Investitionen in die bestehenden Grundschulstandorte zu ersparen. Der Wille der Bürgerinnen und Bürger ist den Stadträten dabei ziemlich egal und es geht dabei auch nicht um das Wohl der Kinder.
Denn für die Dorfgemeinschaft und die Kinder in Siersleben und Heiligenthal, Herr Jantos, wäre es viel wichtiger gewesen, dass die Schule im Dorf bleibt, statt dass sie künftig jeden Morgen in den Bus steigen müssen.
- Warte einmal auf meinen letzten Satz. - Die CDU vor Ort und auch der Bildungsminister hätten hier viel zu einem Schulfrieden beitragen können.
Den wird es nun in Siersleben nicht geben. Das alles ist scharf zu kritisieren und es wird dafür in Gerbstedt auch ein politischer Preis bezahlt werden. Es ist aber grundsätzlich nicht die Sache des Landtages, Schulträgerentscheidungen infrage zu stellen.
Diese Zusammenhänge ignoriert und verkennt die AfD mit ihrem Antrag zum wiederholten Mal. Sie ignoriert auch, dass die Aufhebung des Standortes in Siersleben offenbar zum nächsten Schulhalbjahr vollzogen wird und sich die Eltern inzwischen auf die Gründung einer freien Schule konzentrieren.
Insofern wirft sich die AfD mit ihrem Antrag hinter einen fahrenden Zug. Der Antrag der AfD ist ohne jede Grundlage für eine Entscheidung im Landtag und reine Wahlkampfrhetorik. Da hilft es auch nicht, dass Herr Tillschneider uns das Stöckchen hinhält und polemisiert, wer nicht für den Antrag stimme, der sei für Schulschließungen. Wir wer
den nicht über dieses Stöckchen springen. - Vielen Dank.
Mal sehen, wie kurz es geht. - Zunächst ist es der Wille einer Mehrheit im Stadtrat. Ich habe natür
lich die beiden Fraktionen, die dort vertreten sind, angesprochen, die auch hier im Hause sind. Dass dann noch der ein oder andere dazu kommt, ist mir bekannt.
Für die Kinder entsteht erst einmal die Situation, dass sie in den Bus steigen müssen, was bisher nicht der Fall war.
Das bleibt unter dem Strich. Die Gemeinde Gerbstedt hätte wie andere Gemeinden auch frühzeitiger anfangen sollen, in ihre Gebäude zu investieren. Sie wissen auch, dass in Siersleben die Alternativdebatte um den anderen Standort, die ehemalige Sekundarschule, geführt wird.
Es ist alles dafür getan worden, die Probleme, die hätten geklärt werden können, auch in Bezug auf die Schüler aus Polleben und Burgsdorf, eben nicht zu klären. Denn man wollte nicht, dass die Probleme, die natürlich bestanden haben - da waren Probleme zu klären in Siersleben und in Heiligenthal -, geklärt werden. Sie wären aber zu klären gewesen mit diesen drei Standorten.
Weil das aber natürlich Geld kostet - man muss gar nicht drum herumreden; das muss man auf den Punkt bringen -, weil die Gemeinde sich nicht in der Lage sieht, ihre drei Standorte in einen entsprechend sanierten Zustand zu bringen, bezahlen sozusagen jetzt die Kinder dafür mit den Busfahrzeiten. Sie müssen jetzt nach Gerbstedt fahren und werden aus ihren angestammten Bereichen herausgerissen.
Das ist natürlich überall so. Das ist ja nicht der einzige Fall. Nur ist es eben so, dass wir schon riesige Schulschließungswellen hinter uns haben. Wir haben ja die Hälfte aller Grundschulen schon geschlossen. Wir sagen: Damit muss Schluss sein. Das haben wir auch in der Debatte zuvor gesagt.
Ihr werdet und bleibt ein unrühmliches Beispiel. Ihr zieht es ja nun durch. Ihr werdet keine Ruhe dort hinein bekommen. Und ihr werdet ein unrühmliches Beispiel bleiben. - So ist es.
Den Diskurs mit Herrn Jantos muss ich nicht fortsetzen. Ich war bei anderen Veranstaltungen als die, über die Sie jetzt berichtet haben.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Minister, ich frage jetzt einmal nach der gegenteiligen Entwicklung. Ich beziehe mich dabei auf einen Beitrag über die Situation in der Grundschule in Möckern, der in der „Volksstimme“ für die Region Burg in der letzten Woche erschienen ist.
Darin ist berichtet worden, dass dort aufgrund des altbekannten Lehrkräftemangels, der ja fortschreitet, zwei 2. Klassen mit 16 bzw. 17 Schülern zusammengelegt wurden zu einer Klasse mit 33 Schülern. Klassen- oder Lerngruppenzusammenlegungen sind etwas, was wir aus der Vergangenheit sehr breit angelegt kennen.
Weil man dann schon irgendwie festgestellt hat, dass 33 Schüler in einer Klasse in Coronazeiten doch ein bisschen viel sind, hat man verfügt, aus jeder Klasse die vier schwächsten Schüler aus den Klassen herauszunehmen und zurückzustufen. Als ich das gelesen habe, ist mir die Kinnlade heruntergefallen.
Ich habe dann weiterhin in der Zeitung gelesen, das sei auf Empfehlung des Landesschulamtes erfolgt. Ich frage Sie, wie Sie dazu stehen, ob Sie, wenn Sie so wie ich solche Maßnahmen in der gegenwärtigen Situation für völlig inakzeptabel halten - ganz abgesehen von dem Zurückstufen der Kinder -, eingreifen und das rückgängig machen und ob das tatsächlich das Landesschulamt angewiesen hat.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Minister, ich bin noch einmal bei dem Thema Lüften, Lüftungssysteme. Wir hatten Anfang des Monats, im Vorfeld unserer Sondersitzung Anfang des Monats, einen Beitrag bei „MDR Wissen“ über Forscher des Max-Planck-Instituts in Mainz, die sich mit der Situation sehr konstruktiv und produktiv auseinandergesetzt haben und die ein hocheffizientes, sehr, sehr kostengünstiges und wenig aufwendiges Lüftungssystem für Schulen entwickelt haben und dieses auch mit Schulen ausprobiert haben. Ich habe Sie am Rande dieser Sondersitzung darauf aufmerksam gemacht - da war das noch relativ frisch - und ich habe Sie anschließend auch im Bildungsausschuss danach gefragt.
Ich frage Sie auch jetzt wieder: Gibt es einen Stand der Auseinandersetzung mit dieser Frage? Gibt es Pläne, damit umzugehen? - Das ist etwas ganz anderes, als einen teuren Kasten in die Klasse zu stellen, von dessen Effekten man nicht unbedingt überzeugt sein muss.
Die Forscher haben deutlich gemacht - Sie haben sich sicherlich damit auseinandergesetzt -, dass 90 % der Aerosole abgesaugt werden. Es geht um einen Kostenaufwand von lediglich 200 €, 300 €, die eine solche Konstruktion kostet. Auch die CO2-Bilanz in den Räumen wird deutlich verbessert. Das heißt, ganz unabhängig von Corona und Aerosolen verbessern sich das Raumklima und die Lernatmosphäre. Wird man sich damit auseinandersetzen? Wird man da etwas tun? Gibt es dazu Absprachen mit anderen? Oder landet das im Papierkorb oder verschwindet im Schubkasten des Schreibtischs, wie andere Sachen auch?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Haseloff, Sie haben in Ihrem Vortrag mehrfach darauf hingewiesen, dass es darauf ankommt, was in den nächsten 14 Tagen passiert und was dann in der vereinbarten Zwischenevaluation am 16. November 2020, wenn ich das richtig mitbekommen habe, weiter besprochen wird.
Meine Frage richtet sich darauf, welche Evaluationsmaßstäbe man sich vorzustellen hat. Welche Evaluationsmaßstäbe wollen die Ministerpräsidenten und die Kanzlerin anlegen? - Ich frage Sie das sowohl als Ministerpräsidenten als auch als Physiker, der mit Evaluationen vertraut ist. Welche Szenarien stellt man sich vor? Welche Erwartungshaltung gibt es dazu, was am 16. November auf dem Tisch liegen könnte? Welche neuen, welche anderen verschärften oder gelockerten Maßnahmen könnte das nach sich ziehen? Welche Überlegungen gibt es für den Fall, dass man - das ist heute schon angesprochen worden - feststellt, dass man eventuell die falschen Treiber angefasst hat? Macht man dann trotzdem weiter?
Alles in allem: Was haben wir denn zu erwarten, wenn wir jetzt alle 14 Tage lang auf den 16. November blicken? Und welche Diskussionen haben wir dann möglicherweise hinterher zu führen?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Klatschen allein reicht nicht!“
Das ist inzwischen zum geflügelten Wort geworden, auch in der laufenden Tarifrunde für die Beschäftigten der Kommunen; denn spätestens jetzt
ist die Stunde der Wahrheit gekommen. Jetzt muss diese Erwartung der Beschäftigten an die Arbeitgeber, an die Politik und an die Gesellschaft auch erfüllt werden. Oder es bleibt wieder einmal nur eine der üblichen hohlen Phrasen.
Pflegekräfte, Erzieherinnen, Bus- und Straßenbahnfahrer oder die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Versorgungs- und Entsorgungsunternehmen stehen seit dem Beginn der Pandemie wie andere Berufsgruppen mit ihrer systemrelevanten Arbeit im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit. Sie sind es, die unser privates und gesellschaftliches Leben in dieser Ausnahmesituation am Laufen gehalten haben und es weiter am Laufen halten. Sie sind oft weit über das normale Maß hinaus belastet.
Die öffentliche Anerkennung für die Kolleginnen und Kollegen an der vordersten Coronafront war wichtig. Sie haben sie wirklich mehr als verdient.
Aber die Beschäftigten erwarten auch, dass sie diese Wertschätzung nicht nur verbal, sondern auch in ihrem Portemonnaie verdienen. Jetzt, wo der Wert ihrer Arbeit so spürbar geworden ist wie nie zuvor, dachten die Kolleginnen und Kollegen doch völlig zu Recht: Wann, wenn nicht jetzt?
Doch wenn es ans Bezahlen geht, drehen sich wieder alle weg. So erleben es derzeit die Beschäftigten in Städten und Gemeinden in der aktuellen Tarifrunde. Denn die beklatschten systemrelevanten Arbeiten werden auch von Tausenden Beschäftigten in kommunalen Unternehmen und natürlich auch in den kommunalen Verwaltungen erbracht, dort vor allem in den Gesundheitsämtern, wie wir täglich verfolgen können, aber natürlich auch in vielen anderen wichtigen Verwaltungsbereichen.
Und ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Arbeitskampf kommt zur Unzeit, und er ist für alle eine zusätzliche Belastung. Doch es sind nicht die Beschäftigten und ihre Gewerkschaften, denen hier Verantwortungslosigkeit, Unsensibilität oder Maßlosigkeit vorzuwerfen wäre. Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist selbstverständlich klar, dass die anhaltende Infektionslage kein gutes Umfeld für Streiks im öffentlichen Dienst bietet. Sie kennen natürlich die angespannte Situation vor Ort nur zu gut. Deshalb finden die Auseinandersetzungen bisher auch - ich sage es einmal so - mit gebremstem Schaum statt; denn wir haben im öffentlichen Dienst schon ganz andere Kämpfe erlebt.
Es war von Beginn an der Wille der Gewerkschaftsseite, nach dem Start der Verhandlungen bereits Mitte Juni, diese noch im Sommer zu be
enden und einen schlichten Übergangstarifvertrag abzuschließen. Ohne die Entgelttabellen zu kündigen, hatten die Gewerkschaften den kommunalen Arbeitgebern vorgeschlagen, sich für die Laufzeit von einem halben Jahr auf eine Einmalzahlung für alle Beschäftigten zu einigen. Auf diesen vernünftigen Vorschlag sind die kommunalen Arbeitgeber aber nicht eingegangen. Sie wollen eine Nullrunde durchsetzen, und das mit aller Macht und ohne Rücksicht auf die Stimmungslage in der Belegschaft.
Natürlich begründen sie ihre Blockade dabei mit den befürchteten pandemiebedingten Einschnitten in die kommunalen Haushalte. Doch das, liebe Kolleginnen und Kollegen, bedeutet doch nichts anderes, als dass gerade die Helden der Krise jetzt für die Kosten der Krise bezahlen sollen. Das ist das Gegenteil von Wertschätzung. Das sind Ignoranz und Missachtung.
Es ist deshalb auch unsachlich und unfair, wenn sich die öffentliche Meinung gegen die kommunalen Beschäftigten und die Ver.di-Funktionäre wendet, nur weil sie ihre Rechte wahrnehmen und ihr legitimes, aber auch einziges Druckmittel einsetzen. Den Arbeitskampf in Coronazeiten haben nicht die Beschäftigten und ihre Gewerkschaften zu verantworten, sondern die kommunalen Arbeitgeber.
Nachdem wir alle im Frühjahr hier im Plenum unsere „Danke“-Schilder in die Kameras gehalten haben, sollten wir jetzt auch eine Botschaft der Solidarität mit den kommunalen Beschäftigten aus dem Parlament nach außen tragen. Das sind wir den Beschäftigten schuldig, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir sind ihnen aber auch noch mehr schuldig, nämlich endlich konkret mit der Debatte darüber zu beginnen, wer für die finanziellen Folgen der Coronahilfsmaßnahmen und für die erwarteten Einnahmeausfälle eintreten muss. Denn natürlich fällt es den kommunalen Arbeitgebern nicht leicht, ein vernünftiges und angemessenes Tarifangebot auf den Verhandlungstisch zu legen, wenn sie damit rechnen müssen, dass ihnen eine neue Verschuldungs- und Konsolidierungswelle ins Haus steht.
Natürlich verweisen die Kommunen zu Recht auf ihre klammen Kassen. Die Kommunen können keine Ausgaben mehr kürzen und kein Personal mehr abbauen, um Tarifsteigerungen zu kompensieren. Das alles ist längst überreizt und viele Kommunen schlittern so mit dem Haushalt 2021 wieder tiefer in die Verschuldung. Dennoch: Die kommunalen Beschäftigten müssen ordentlich bezahlt werden, gerade jetzt in der Krise.
Dafür muss die Finanzausstattung der Kommunen deutlich verbessert werden. Man kann die berechtigten Forderungen der Beschäftigten nicht gegen die Finanznot der Kommunen ausspielen. Das ist viele Jahre lang genau so gelaufen. Damit muss Schluss sein.
Und ja, liebe Kolleginnen und Kollegen aus der Koalition, Sie haben das Volumen des FAG für die Dauer der Legislaturperiode festgeschrieben und gegenüber dem kommunalen Kahlschlag in der fünften und sechsten Wahlperiode gab es ein kurzes Aufatmen in den Städten und Gemeinden.
Aber das Volumen war von Anfang an um bis zu 500 Millionen € zu niedrig und vor allem es stagniert und wird nicht einmal entsprechend der Inflation und der Tarifentwicklung angehoben. So war es nach dem Doppelhaushalt 2017/2018 mit dem Aufatmen vorbei. Seitdem war absehbar, dass immer mehr Kommunen ihre Handlungsfähigkeit wieder verlieren werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausgang dieses Arbeitskampfes hat über diese Tarifrunde hinaus Signalwirkung. Es ist die Nagelprobe dafür, wem die Kosten der Krise auferlegt werden. Wir haben schon mit der Einbringung des Coronanachtragshaushaltes und auch später immer wieder darauf hingewiesen, dass der Zeitpunkt kommen wird, an dem die Rechnung aufgemacht wird.
Jetzt nehmen diese Auseinandersetzungen ganz konkrete Züge an. Unser demokratisches Gemeinwesen wird tiefgreifenden und nachhaltigen Schaden nehmen, wenn nicht jetzt endlich umgesteuert wird. Für die Kosten der Krise dürfen nicht wieder die abhängig Beschäftigten und auch nicht die kommunalen Haushalte bluten.
Wenn sich die kommunalen Arbeitgeber jetzt durchsetzen, ist bei anhaltenden Finanzproblemen der Kommunen mit weiteren Nullrunden zu rechnen und die Tarifrunden für die Kommunen zeichnen immer auch die Tarifrunden für die Länder vor. Eine oder mehrere Nullrunden für die kommunalen Beschäftigten bedeuten mit hoher Wahrscheinlichkeit auch eine oder mehrere Nullrunden für die Landesbeschäftigten, für Polizisten, für Lehrkräfte und für die übrige Landesverwaltung.
Auch wenn wir als Landesparlament nicht Tarifpartner sind, so sind wir in dieser Tarifrunde doch mindestens mittelbar beteiligt als Finanzier der
Kommunen und als Besoldungsgesetzgeber für die Landesbediensteten.
Wir sollten also in mehrfacher Hinsicht an einem schnellen und guten Ende dieser Tarifrunde interessiert sein; denn es bleibt weiter richtig:
„Klatschen allein reicht nicht!“
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Kollege Steppuhn, um weiteren Missverständnissen bei der Interpretation des Titels unserer Aktuellen Debatte vorzubeugen, möchte ich Sie nur Folgendes fragen: Gestehen Sie mir zu, a) dass ich in meiner Rede natürlich mit keinem Wort etwas gegen das Streikrecht gesagt habe, und b) dass Streiken natürlich ein Recht ist, und zwar die Ultima Ratio in Tarifverhandlungen, die die Beschäftigten haben, dass diese Ultima Ratio aber natürlich nicht immer zwingend gezogen werden muss, sondern dass es selbstverständlich auch Verhandlungen und Abschlüsse gibt, die ohne Streiks auf der Straße stattfinden, weil sich Arbeitgeber bewegen, und dass die Pandemie eine geeignete Situation gewesen wäre, auch seitens der Arbeitgeber frühzeitig und schnell ein Angebot vorzulegen, das die Gewerkschaften hätten annehmen können, ohne sie auf die Straße zu treiben? - Denn das war die Intention unseres Titels.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ja, Kollege Meister, auch Sie möchte ich mit dieser Fehlinterpretation unseres Themas nicht aus der Bütt entlassen. Auch Sie möchte ich bitten, mir zu bestätigen, dass ich - zumindest gehe ich davon aus, dass Sie meiner Rede zugehört haben - in meiner Rede mit keinem Wort die Tarifautonomie infrage gestellt habe.
Ich habe auch mit keinem Wort verlangt, dass wir uns als Landtag in einer bestimmten Art und Weise in den Tarifkampf einmischen und uns an die Tarifpartner wenden. Vielmehr habe ich am Ende meiner Rede darauf hingewiesen, dass wir als Landtag mittelbar Beteiligte sind, nämlich als Finanzier oder zumindest als Teilfinanzier der Kommunen.
Die öffentlichen Arbeitgeber sind nicht so frei wie private Arbeitgeber, sondern sie hängen an den Geldhähnen von anderen und wir haben an dieser Stelle eine Verantwortung, auch als Besoldungsgesetzgeber, weil dieses Ergebnis durchschlagen wird.
Wir werden nicht in der Lage und auch nicht willens sein, ein anderes Ergebnis herbeizuführen als das, was bei den den TVöD-Verhandlungen herauskommt. Das war noch nie so. Um diese Verantwortung geht es. Deshalb haben wir das Thema aufgemacht. Da bitte ich Sie, schon zu sagen, ob das zumindest insoweit angekommen ist.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Thomas, Ihr Beitrag provoziert ein Korreferat, das ich natürlich nicht halten werde. Eine Bemerkung: Wir haben die Fragen, die Sie an uns gerichtet haben - und das wissen Sie auch -, an vielen Stellen sehr oft beantwortet, nur jetzt nicht hier. Denn Ziel der Aktuellen Debatte war es, uns zu einer Auseinandersetzung zu äußern, die uns im öffentlichen Dienst betrifft.
Sie haben die angeblich komfortable Tarifsituation des öffentlichen Dienstes in den letzten zehn Jahren angesprochen. Ich frage Sie: Sie haben aber im Blick, was genau davor passiert ist? - Wir haben nämlich von 2004 bis 2008, damals noch im BAT, vier Nullrunden gehabt.
Die Ablösung des BAT durch den TVöD und den TV-L ist ausdrücklich damit begründet worden, dass das gesamte Tarifniveau des öffentlichen Dienstes um mehr als 10 % bis teilweise 15 % abgesenkt werden sollte. Das, was in den letzten zehn Jahren passiert ist, waren gewisse Nachholprozesse, weil man irgendwann feststellen musste, dass der öffentliche Dienst als Arbeitgeber in der Konkurrenz zu anderen Bereichen so unattraktiv geworden ist, dass man niemanden mehr findet. Das gehört zur Wahrheit auch dazu. Ich frage Sie: Haben Sie das auch im Blick?
Vielen Dank, Herr Vizepräsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Fraktion hatte bereits am Beginn dieser Legislaturperiode ein umfassendes Artikelgesetz zur Volksgesetzgebung vorgelegt. Damit sollte die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an den politischen Entscheidungsprozessen in unserem Land verbessert werden.
Teile dieser Novellierung haben ganz zuletzt noch Eingang in die Parlamentsreform gefunden. Doch darüber hinaus ist es schon damals nicht gelungen, sich hier im Parlament verantwortungsbewusst mit den Problemen bei der praktischen Ausübung von Beteiligungsrechten der Bürgerinnen und Bürger zu befassen und zu einer besseren Umsetzbarkeit für die Initiatoren zu kommen. So ist es jetzt auch mit dieser Kurznovelle, die heute vom Plenum abgelehnt werden soll.
Der Anlass für diesen Gesetzentwurf, den wir nach einer Debatte im Ältestenrat auch noch einmal ergänzt hatten, war die ungeklärte Situation, wie unter den Bedingungen der Coronaeindämmungsverordnungen die im Volksabstimmungsgesetz festgelegten Fristen auszulegen sind. Der Umgang der Landesregierung mit dieser letztlich offengebliebenen Frage hat gezeigt, dass dies gesetzlich gefasst werden muss und dass man es eben nicht dem Regierungshandeln überlassen kann.
Die Feststellung einer viel zu kurzen Fristverlängerung für die Eintragungen zum Volksbegehren „Den Mangel beenden“ und das dann noch zu einem viel zu späten Zeitpunkt war ein Affront der Landesregierung gegen die Initiatoren des Volksbegehrens.
Ob dies am Ende als verfassungskonforme Auslegung gelten kann, wird sich in dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht noch zeigen. Aber unbeschadet des Richterspruchs war das Handeln der Landesregierung nicht nur unsensibel, sondern in höchstem Maße unfair.
Unsere Volksgesetzgebung ist trotz einiger Verbesserungen im Rahmen der Parlamentsreform weiterhin mit vielen Hürden und Stolpersteinen versehen, die seine Anwendung so erschweren, dass Erfolge für die Bürgerinnen und Bürger kaum erreichbar sind. Und damit sind nicht erneut die Quoren für Volksinitiativen und Volksbegehren gemeint. Ich sage das, um Missverständnissen vorzubeugen. Es muss aber einiges korrigiert werden, um diese Quoren tatsächlich erreichen zu können, damit Volkes Wille auch zum Ausdruck kommen kann.
Wir werden deshalb in der nächsten Legislaturperiode einen neuen Anlauf unternehmen, um in Sachsen-Anhalt den Weg zu einer bürgerfreundlichen und modernen Volksgesetzgebung zu ebnen. Wir hoffen dann auf mehr Interesse und Unterstützung in den anderen demokratischen Fraktionen. - Vielen Dank.
Bei der Sozialministerin hätte ich ausdrücklich keine Sorge, mich mit Corona anzustecken. Ich frage mich aber, ob die Sozialministerin die Einzige in der Landesregierung ist, die kein Corona hat,
oder ob wir einen Coronafall in der Landesregierung haben. Jedenfalls finde ich es schon etwas befremdlich, dass außer ihr, die reden muss, kein einziges Mitglied der Landesregierung mehr anwesend ist. Wenn es dafür keine zwingenden Gründe gibt, dann bitte ich darum, einmal durchzustellen, dass wir als Parlament nicht ganz allein gelassen werden.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, natürlich kann nicht bestritten werden, dass wir weiterhin erhebliche Probleme haben, unseren Lehrkräftebedarf in den Schulen zu decken, und dass der Lehrkräftemangel anwächst. Natürlich ist es so, dass die Landesregierung weiterhin viel zu wenig dagegen tut, oder, andersherum, viel zu wenig dafür tut, dass sich daran etwas ändert, im Übrigen nicht nur im Bildungsministerium, sondern - etwas anders, als Frau Gorr es eben deutlich gemacht hat - auch im Wissenschaftsministerium.
Deshalb haben wir - nicht zuletzt auch von uns angetrieben - hier im Plenum und im Bildungsausschuss schon zu sehr vielen Anträgen nicht nur diskutiert, sondern auch das eine oder andere beschlossen, was in aller Regel nicht umgesetzt wird, jedenfalls nicht dann, wenn es Substanz hat.
Und ja, es ist auch so, dass man, wenn man über zehn Jahre hinweg die Lehrerausbildung vor die Wand fährt und sie nicht am Bedarf orientiert, wenn das Bein dick ist und der Mangel da ist, Geld in die Hand nehmen muss und nach hinten hinaus die Zeche bezahlt, weil man vorher nicht investiert hat - aber eben nicht mit der Gießkanne und schon gar nicht zielgenau neben das Pflanzloch, so wie es Herr Tillschneider für die AfD hier vorschlägt.
Denn wenn man im Bildungsausschuss ein wenig aufgepasst hätte, als wir vielfach gerade über die Empfehlungen der Expertengruppe zur Bestimmung des längerfristigen Lehrkräftebedarfs gesprochen haben, dann wüsste man, dass wir im Bereich der ersten Phase weniger - und zum Teil gar nicht - über einen Bewerbermangel sprechen, sondern über einen Mangel an Studienplätzen. Diesen haben wir auch beziffert. Wir haben im Bildungsausschuss darüber gesprochen mit Verve und Intensität und auch in einem gewissen Akt
der Verzweiflung, dass wir die NCs dort weghaben müssen,
dass wir Hunderte Bewerberinnen und Bewerber ablehnen, dass wir unsägliche Immatrikulationszahlen haben, etwa wenn ich Spanisch und Deutsch miteinander vergleiche. Das sind absurde Geschichten, die endlich beseitigt gehören. Deshalb haben wir das bei diesem Alternativantrag in die Nr. 1 und einiges von dem, was wir schon beschlossen haben, was aber noch nicht umgesetzt wurde, in die Nr. 3 hineingeschrieben.
Aber der Kern des Alternativantrags ist natürlich die Nr. 2, und dazu sage ich: Auch wenn Sie den Antrag ablehnen, drehen Sie sich nicht um und machen das nicht. Das kann doch nicht sein. Wir können doch nicht zusehen, wenn unsere Nachbarn, die Kolleginnen und Kollegen aus Sachsen, die Option von Anwärtersonderzuschläge nutzen - eine Regelung, die wir nicht ganz wortgleich, aber zumindest inhaltsgleich auch in unserem Besoldungsgesetz haben - und uns für 1 000 € im Monat die Leute, die wir in Halle ausbilden, abkaufen, während wir zuschauen und nichts tun. Also, wenn Sie weiterhin keine Ausbildungsplätze schaffen, dann werden wir weiterhin die Zeche nach hinten heraus bezahlen.
Aber die zweite Phase ist im Moment die, bei der wir das Problem haben, und dort ist alles da. Dazu brauchen wir auch keine Ausschussberatung, deshalb hätten wir auch keine Überweisung beantragt, sondern wir müssen einfach sehen, was sich hier tut, und müssen handeln.
Was den Punkt 2 betrifft, fordere ich Sie ausdrücklich zum Handeln auf. Herr Willingmann, das gilt im Übrigen auch für den Punkt 1.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich und wir sind wirklich erschüttert über die Art und Weise, wie Herr Höse hier vorn für die AfD deren menschenverachtende Position dargestellt hat.
Die Menschen einzuteilen in solche, die nach Ihrer Auffassung hier sein dürfen, und solche, die nach Ihrer Auffassung nicht hier sein dürfen,
macht Ihre Auffassung deutlich. Das, was Herr Höse hier vorgetragen hat, ist nichts anderes, als die Tür dafür zu öffnen, dass Migranten, dass Flüchtlinge missachtet, misshandelt und Verbrechen ausgesetzt werden dürfen.
Ich halte das für einen Tiefpunkt in der parlamentarischen Beratung und schäme mich dafür.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema der Schwimmfähigkeit der Bevölkerung insgesamt, besonders aber der Kinder und Jugendlichen ist natürlich ein wichtiges Thema. Es ist am Ende ein überlebenswichtiges Thema. Der Antrag der AfD dazu ist es allerdings nicht.
Wie immer, wenn die AfD versucht, sich zu Schulfragen zu äußern, geht sie am Ziel ziemlich vorbei. Leider ist auch der Alternativantrag der Koalition nicht sehr viel besser.
Darin steht zwar nicht viel Falsches, aber auch nichts oder so gut wie nichts dazu, wie man an der Situation und an den Problemen, um die es geht, etwas ändern kann - mit einer Ausnahme: der Punkt 4. Dieser enthält den Hinweis - Herr Borchert ist intensiv darauf eingegangen -, dass wir etwas stärker hinschauen, wenn wir feststellen, dass wir in der Phase der Grundschulausbildung nicht so viel geschafft haben, wie wir schaffen müssen, nämlich im Idealfall 100 %. Gut, 100 % werden es nie sein, aber 75 % oder 60 % können natürlich nicht befriedigend sein. Es geht darum, dass wir möglicherweise eine verbindliche Aufnahme von Nichtschwimmern in Schwimmkurse - die Formulierung ist sprachlich etwas schwierig gestrickt - in den 5. und 6. Klassen der weiterführenden Schulen brauchen. Das könnte, wenn an dieser Stelle wirklich etwas passiert, ein Fortschritt sein.
Ansonsten ist das Thema leider überhaupt nicht neu; denn vor fast anderthalb Jahren haben wir mit unserem Antrag in der Drs. 7/4310 all das aufgeschrieben, was aus unserer Sicht zu tun ist. Auch damals hat es einen Alternativantrag der Koalition gegeben. Das war jetzt fast ein Déjà-vu. Auch damals war der Antrag dann nicht mehr so, dass wir hätten zustimmen können. Daher haben wir uns der Stimme enthalten - das wird auch diesmal der Fall sein -, weil nämlich alles, was Geld kostet, zum Beispiel sich um die Infrastruktur zu kümmern und einen Schwimmbadfonds aufzulegen, damals gestrichen worden ist. Und auch heute kommt so etwas nicht vor.
Deswegen geht der Antrag der AfD am Ziel vorbei. Denn in den Lehrplan noch mehr Stunden hineinzuschreiben - Herr Minister hat darauf hingewiesen, dass man damit in Konkurrenz zu anderen Aufgaben im Sport und zu anderen Fächern steht -, bringt überhaupt nichts, wenn wir schon lange feststellen, dass die Kapazitäten, um das Schwimmen abzudecken, auch personell und von den Bäderstrukturen her, gar nicht mehr überall gegeben sind. An dieser Stelle müssen wir etwas tun. Dass der Schwimmunterricht personell aufwendig ist, weil die allermeisten Kinder von der Schule aus dort hinfahren müssen und bekleidet werden müssen, dass also auch Zeit daran hängt, dass das gar nicht in das Zeitbudget hineinpasst, das müssen Sie ja nicht bedenken.
Sie geißeln das Volksbegehren, weil es in das Schulgesetz Personalschlüssel aufnehmen will in dem Wissen, dass keine Leute da sind, machen aber das Gleiche, indem Sie fordern, zusätzliche Stunden im Stundenplan vorzusehen in dem Bewusstsein, dass die Leute dafür gar nicht da sind. In der Schule sind nämlich keine Leute da, um die Begleitung abzudecken, und in den Bädern sind weder die Kapazitäten noch die Leute dafür vorhanden.
Wir müssen das, was jetzt im Gesetz steht und was tradiert und etabliert ist, erst einmal sicherstellen und absichern. Wenn wir darüber hinaus noch Kapazitäten für die 5. und 6. Klassen haben - dafür gilt nämlich das Gleiche, wenn wir das auch für die 5. und 6. Klassen einführen wollen -, können wir weiteren Schwimmunterricht organisieren. Das müssen wir zuerst machen und dann kommen wir einen Schritt weiter, aber nicht, indem wir hier eine solche Farce aufschreiben und Populismus betreiben, indem wir fordern, dass in der Grundschule für drei Klassenstufen Stunden für den Schwimmunterricht vorgesehen werden.
Das, was zu sagen war, stand in unserem Antrag. Wir werden den Antrag der AfD ablehnen. Zu dem Alternativantrag der Koalition werden wir uns der Stimme enthalten. Wir werden natürlich gucken, was Sie aus der schicken Geschichte machen, die Sie da aufgeschrieben haben.
Herr Borchert, ich erinnere mich an Ihren Auftritt hier vorn vor knapp eineinhalb Jahren, als Sie über den erwähnten Antrag von uns gesprochen haben und als Sie gesagt haben, dass es mit den Schwimmbadkapazitäten überhaupt kein Problem gibt, dass es mit dem Schwimmunterricht überhaupt kein Problem gibt. Wir haben anschließend auf Ihren Alternativantrag hin immerhin Berichte beschlossen, die wir dann auch bekommen haben. Daraus wissen wir jetzt, dass sich der Investitionsstau in den Schwimmbädern im Bereich von 150 Millionen €, 180 Millionen € - das war nicht ganz vollständig - bewegt.
Ich weiß nicht, wie gründlich Sie nachsehen und warum Sie bestimmte Positionen verteidigen. Das, was Sie jetzt aufgeschrieben haben, ist: Wir reden mit den Leuten. Ich habe gesagt, in Punkt 4 - - Das habe ich Ihnen zugestanden, da gucke ich hin.
Versuchen Sie doch einmal, die Substanz dieses Antrages wirklich zu erfassen. Unter den Punkten 4, 5 und 6 wird geprüft, geprüft, geprüft. Unter Punkt 1 wird etwas entwickelt, über das man mit den Eltern reden will. Alles ist unverbindlich, nirgendwo steckt Geld dahinter. Sie wollen mit den Kommunen reden.
Ich sage Ihnen - Sie können sich jetzt aufregen, wie Sie wollen -, wir werden gucken, was aus diesem Antrag wird. Meine Hoffnung ist, dass wenigstens aus Punkt 4 irgendetwas Abrechenbares wird. Denn es wäre ein kleiner Fortschritt, wenn wir sagten: In der Grundschule ist nicht Schluss, wenn wir es nicht geschafft haben, sondern wir gucken da noch einmal hin. Aber dazu haben Sie auch nicht gesagt, wie das organisiert werden soll und was davon verbindlich und was eine Möglichkeit ist.
Aber so sophistisch wollte ich eigentlich gar nicht sein. Ich wollte nur sagen: Wir stimmen nicht dagegen, es steht auch nichts Falsches darin, aber dass es - mit Ausnahme von Punkt 4 - irgendetwas bringt, glaube ich jedenfalls nicht.
Vielen Dank. - Nur damit da keine Missverständnisse entstehen: Es ist natürlich auf der einen Seite so, dass die AfD ein altes Fass aufmacht. Es ist aber auf der anderen Seite mit unserem Alternativantrag so, dass wir noch einmal reklamieren, dass wir hier einen grundlegenden Regelungsbedarf für solche Sachverhalte haben. Da ist nicht - Frau Hohmann hat es reingerufen - das gemeint, was Sie angesprochen haben. Vielmehr geht es darum, wenn das Land - da kann man an Formulierungen arbeiten - Kitas schließt, also so, wie wir es gehabt haben.
Es ist eben nicht so, wie es die Ministerin eben am Ende ihrer Rede gesagt hat. Sie sagte, dass sie nur das gemacht hat, was das Parlament beschlossen hat. Vielmehr hat sie das gemacht, was Sie und die Landesregierung sich ausgedacht haben. Das war eben bisher nicht beschlossen worden.
Das ist auf viel Widerspruch gestoßen. Deswegen hat es die ganzen Debatten gegeben.
Die Debatten über das, was erstattet wird, sind ärgerlich gewesen. Da unser Gesetzentwurf keine Zustimmung gefunden hat, wir aber weiterhin eine gesetzliche Regelung für erforderlich halten, haben wir jetzt gesagt, dann schreibt ihr was auf. Dann schreibt ihr etwas auf, was der Sache entspricht. Aber es ist nicht so, dass exekutives Handeln dafür ausreicht. Das ist sehr unbefriedigend gewesen in vielerlei Hinsicht.
Vielen Dank. - Herr Minister, es ist natürlich noch einiges zu ergänzen. Ich will den Blick mehr auf heute und auf die nächste Zeit richten. Wir waren am 31. August mit drei Abgeordneten - wir haben an dem gleichen Tag einen Brief an Sie geschrieben - vor Ort und wissen daher, es wäre schon an dem 31. August möglich gewesen, Lehrkräfte zu akquirieren. Sie hätten diese 14 Tage nicht gebraucht, weil die Lehrkräfte in Gerbstedt vorhanden gewesen sind.
Nach unserem Eindruck hatte das Landesschulamt am 31. August und auch heute niemals vor, tatsächlich den Unterrichtsbetrieb in Siersleben aufzunehmen. Ich frage Sie jetzt, welche konkreten Schritte Sie vorhaben.
Sie haben seit gestern ein Oberverwaltungsgerichtsurteil auf dem Tisch, in dem alles, was Sie hier vortragen, verworfen worden ist. Sie haben eine Zwangsgeldandrohung auf dem Tisch. Die Frage, die sich vor Ort stellt, ist, ob Sie der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie entsprechend das Urteil des Oberverwaltungsgerichts einhalten und dafür sorgen, dass ab morgen in Siersleben unterrichtet wird.
Alle anderen Dinge, die Sie vorgetragen haben, stehen auf einem anderen Blatt.
Meine zweite Frage ist: Was hatte die Polizei dort heute zu suchen? Wer hat das veranlasst und mit welchem Ziel? Und wird sich das fortsetzen?
Herr Minister, es ist wirklich eine unglaubliche Farce, die wir hier heute erleben. Aber ich sage einmal einleitend: Es geht bei der heutigen Befragung nicht darum, einen politischen Willen durchzusetzen, sondern es geht ausdrücklich darum, Recht und Gesetz durchzusetzen, und Sie halten sich nicht daran.
Ich kleide das jetzt einmal alles in ganz kleine Fragen und werde darauf achten, dass Sie die auch bitte alle beantworten.
Die erste ist noch einmal, weil Sie es angesprochen haben: Ist Ihnen bekannt, dass in dem in Rede stehenden Verfahrensstreit, der gestern bis zum Oberverwaltungsgericht ging, das Landes
schulamt verklagt ist und nicht die Gemeinde und dass das Amt seit heute beauflagt ist, die Lehrkräfte in Siersleben einzusetzen?
Zweitens. Können Sie dem Hohen Hause sagen, ob das Urteil des Oberverwaltungsgerichts einen Hinweis darauf enthält, dass es unter den von Ihnen hier so vehement verteidigten Vorbehalt gestellt ist, also ob Sie es sich aussuchen können, welche Hausaufgaben der Schulträger da bauseitig angeblich machen muss, bevor die Lehrkräfte eingesetzt werden, oder denken Sie sich das sozusagen selber aus?
Drittens. Ist für die Frage, ob eine Schule wegen des Bauzustandes, des Brandschutzes oder was auch immer geschlossen oder gesperrt werden muss, das Bauordnungsamt des Landkreises zuständig, oder ist das der Beritt des Bildungsministeriums und, wenn ja, an welcher anderen Stelle haben Sie denn das schon einmal gemacht, dass Sie Lehrkräfte aus einem bestehenden Schulgebäude abgezogen haben, weil medical airport auf Mängel hingewiesen hat, ohne dass der Landkreis bzw. die zuständige Behörde das gesperrt haben? - Es ist nämlich nicht Ihr Beritt. Sie holen sich Kompetenzen, die Sie gar nicht haben.
Viertens und letztens.
Die Antworten auf die Fragen sind einmal wieder umgangen worden; denn das steht in dem Urteil so nicht. Sie wissen natürlich auch, dass die Auflagen - Sie haben das ja umfänglich zitiert, und das weiß jeder, der das Gebäude kennt - von der Gemeinde nicht einfach mal in zwei, drei Tagen erfüllt werden können, was den zweiten Rettungsweg usw. angeht. Sie setzen darauf, dass das eben nicht gelingt und den Leuten vor Ort die Luft ausgeht.
Ich frage Sie abschließend noch zu zwei Sachen. Die Situation in Gerbstedt ist bereits angesprochen worden. Wie gut kennen Sie die Situation in Gerbstedt? - Auch da haben ja Begehungen stattgefunden. Es ist der Eindruck vermittelt worden, dass es in Gerbstedt tendenziell eher schlechter aussieht als in Siersleben.
Was wäre denn jetzt gewesen, wenn wir in der Grundschule in Siersleben in diesem Schuljahr 62 statt 59 Schüler gehabt hätten und ein Schließungsbeschluss wegen mangelnder Schülerzahl gar nicht angestanden hätte? Hätten Sie dann auch die Lehrer dort abgezogen? Sind Sie ernsthaft der Meinung, dass das Landesschulamt die Kompetenz hat, eine Schule aus baurechtlichen Gründen zu sperren und zu sagen, ich schicke da keine Lehrer hin? Ich habe ja auch gefragt, in welchem anderen Fall Sie das gemacht haben; denn Siersleben ist nicht die einzige Schule, an der Mängel durch medical airport aufgelistet werden. Wo haben Sie das gemacht? Haben Sie diese Kompetenz?
Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Von unserem Bildungsminister sind wir inzwischen einiges an Überraschungen und auch an Negativschlagzeilen gewohnt. Aber dass er sich zum Ende seiner Amtszeit nun doch noch einmal die Sekundarschulen und die Gemeinschaftsschulen vorknöpft und sie erneut zur Ader lässt, das schlägt dem Fass wirklich den Boden aus.
Zum dritten Mal innerhalb kurzer Zeit soll die Lehrerzuweisung für diese Schulen um 5 % gekürzt werden. Der Minister versucht, sich damit herauszureden, er habe eben die Lehrkräfte nicht und so wolle er auch keine Potemkinschen Dörfer bauen. Aber genau das Gegenteil ist der Fall: Mit der Absenkung der Bedarfszuweisungen gaukelt er der Öffentlichkeit zum wiederholten Mal eine Unterrichtsversorgung vor, die es tatsächlich gar nicht gibt.
Das, Herr Minister, bezeichnet man als ein Potemkinsches Dorf;
denn Sie wollen damit lediglich verhindern, dass kurz vor der nächsten Wahl das erste Mal in der Geschichte des Landes die Unterrichtsversorgung für ganze Schulformen unter die 90%-Grenze sinkt, dass vorn eine Acht steht. Sie wollen wieder mit diesem Taschenspielertrick die Unterrichtsversorgung auf dem Papier aufhübschen.
Die bittere Realität aber ist, dass der Lehrkräfteeinsatz an den Sekundarschulen und den Gemeinschaftsschulen seit dem Schuljahr 2013/2014 um fast 25 % gesunken ist. In diesen sieben Jahren ist die Schülerzahl an diesen Schulformen um mehr als 12 % gestiegen, während gleichzeitig der erteilte Unterricht um fast 12 % gesunken ist.
Minister Tullner verwüstet diese Schulformen
und sagt dann den Lehrkräften, den Eltern sowie den Schülerinnen und Schülern, dass sie sich in dieser Wüstung einrichten sollen. Denn mit der Kürzung der Zuweisung bekennt er nicht nur, dass er nicht in der Lage ist, die erforderlichen Lehrkräfte zu finden, er sagt den Schülerinnen und Schülern sowie ihren Eltern auch, dass sie diese Lehrkräfte gar nicht brauchen und deshalb auch künftig nicht mehr bekommen werden.
Das verbindliche Unterrichtsangebot wird mit dem jetzigen Organisationserlass so drastisch eingeschränkt, wie es bisher undenkbar war. Die Wahlpflichtkurse und damit faktisch auch die zweite Fremdsprache fallen komplett weg. Musik oder Kunst soll ab der 7. Klasse abgewählt werden. In den Kernfächern, in den Naturwissenschaften sowie in den Profilfächern Wirtschaft und Technik soll sich der Unterricht im Umfang von durchschnittlich fünf Stunden in der Woche nur noch nach den Möglichkeiten der einzelnen Schulen richten, ohne einen verlässlichen Anspruch auf konkrete Unterrichtsinhalte.
Das, Herr Minister, was künftig an unseren Sekundarschulen und den Gemeinschaftsschulen noch übrig bleibt, ist keine Allgemeinbildung mehr. Sie sind der Totengräber unseres Schulsystems.
Noch vor fünf Jahren lag Sachsen-Anhalt mit seinem Unterrichtsangebot in den Schulen der Sekundarstufe I mit an der Spitze aller Bundesländer. Seitdem hat Sachsen-Anhalt den größten Einbruch bei der Lehrkräfteversorgung zu verzeichnen und war bereits im letzten Schuljahr ins untere Drittel abgerutscht. Mit den Einschnitten zum kommenden Schuljahr wird Sachsen-Anhalt die rote Laterne aller Bundesländer übernehmen.
Damit wiederholt sich an den Sekundar- und an den Gemeinschaftsschulen die gleiche Entwicklung, die schon zwei Jahre zuvor an den Grundschulen eingeleitet wurde. Hier haben wir inzwischen die rote Laterne übernommen.
CDU und SPD haben in der Vergangenheit ganze Arbeit geleistet. Mit Ausnahme der Gymnasien ist Sachsen-Anhalts Schulsystem in allen anderen Schulformen zur Resterampe verkommen. Seit Ministerpräsident Haseloff die Landesregierung führt, wurde das einstmals gute Schulsystem des Landes unaufhaltsam ruiniert. Er hat sich nie wirklich dafür interessiert, was mit unseren Schulen und der Unterrichtsversorgung passiert. Er hat die vielfältigen Proteste gegen die Personalpolitik seiner Finanz- und Bildungsminister schlicht an sich abprallen lassen.
Das nenne ich kollektives Versagen,
ein Versagen des Bildungsministers, des Ministerpräsidenten und der Koalition.
Die Sekundar- und die Gemeinschaftsschulen gelten in Sonntagsreden gern als Rückgrat für den Nachwuchs in der regionalen Wirtschaft und im Handwerk, in der Kinderbetreuung und im Pflegesystem, in Handel und Gastronomie und in vielen anderen Branchen. Doch mit der realen Schulpolitik dieser Landesregierung und der Koalition werden diese Schulen praktisch aufgegeben.
Dem treten wir mit unserem Antrag auf breiter Front entgegen. Der Landtag muss dem Minister in den Arm fallen und ihn veranlassen, nicht nur die aktuellen Kürzungen zurückzunehmen, sondern auch die Kürzungen aus dem Schuljahr 2017/2018. Dann müssen alle Anstrengungen im Ministerium und im Landesschulamt darauf gerichtet werden, endlich wieder mehr Lehrkräfte einzusetzen.
Dabei kann man sich in Sachsen oder auch in Mecklenburg-Vorpommern durchaus einiges abschauen.
Auch in den anderen ostdeutschen Bundesländern gibt es Probleme. Auch dort werden Fehler gemacht.
Aber sie werden dort schneller erkannt und schneller korrigiert. In Sachsen-Anhalt hat bisher nur die SPD zu erkennen gegeben, dass sie aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt und Konsequenzen gezogen hat.
Die CDU, Bildungsminister Tullner und Ministerpräsident Haseloff allerdings meinen, sie können so weitermachen wie bisher.
Dem Wirtschaftsflügel der CDU muss klar werden, dass man sich nicht über mangelhafte Leistungen der Schulen beklagen darf und sich nicht über die fehlende Berufsbildungsreife der Azubis aufregen kann, wenn man sich einen solchen Bildungsminister und eine solche Schulpolitik leistet. Dann muss man die Konsequenzen auch klaglos ertragen. Von nichts kommt nichts, meine Herren.
Ich komme jetzt zum zweiten Teil, zum Schulgesetz. Mit ihrer Schulgesetznovelle liefert uns die AfD zum Ende der Legislaturperiode noch einmal einen umfassenden Nachweis für ihr inhumanes Menschenbild.
In ihren Vorstellungen von Selektion und Paukschule haben Bildungsgerechtigkeit und Demokratisierung keinen Platz. Die AfD will jeden Ansatz davon aus unserem Schulgesetz eliminieren. Selektieren und wegsperren, was nicht ihrer Vorstellung von einem gesunden Volkskörper entspricht, das gehört zur DNA der AfD.
Pädagogik, Förderung und individuelle Entwicklung - das alles sind Fremdworte für die AfD. Förderung und Chancengerechtigkeit für alle Schülerinnen und Schüler sind der AfD so zuwider, dass sie uns mit einem solchen Machwerk hier behelligt.
Die AfD will, dass Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Förderbedarf nicht mehr an Regelschulen gefördert werden dürfen, wie es ihrem Recht aus der UN-Behindertenrechtskonvention entspricht. Sie sollen zwangsweise in Förderschulen eingewiesen werden. Darüber sollen Behörden entscheiden, ohne Mitsprache der Eltern und ohne förderpädagogische Gutachten. Sie sollen dort auch nur weggesperrt werden und keine regulären schulischen Abschlüsse mehr erwerben können.
Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, würde auch Schülerinnen und Schüler an Förderschulen für Körper- und Sinnesschädigungen betreffen, die heute alle schulischen Abschlüsse bis hin zum Abitur erwerben können. Was für eine perfide Vorstellung!
Es gäbe keine blinden, keine stummen oder tauben Wissenschaftler mehr. Und es gäbe auch keinen Stephen Hawking.
Sachsen-Anhalt steht immer wieder am Pranger, weil es bei uns eine extrem hohe Zahl an Schulabbrechern gibt, die die allgemeinbildenden Schulen ohne regulären Schulabschluss verlassen. Der Hauptgrund für die hohe Zahl an Schulabbrechern ist der extrem hohe Anteil an Schülern an den Förderschulen für Lernen, für Sprache und für Verhaltensauffälligkeiten.
Wenn es nach dem Willen der AfD geht, dann würden an diesen Förderschulen etwa 10 % der gesamten Schülerschaft beschult werden. Bei diesen Schülerinnen und Schülern handelt sich aber gar nicht um Behinderte. Es handelt sich fast ausschließlich um Benachteiligungen im sozialen Umfeld.
Nach dem Willen der AfD soll das Schulsystem hier keinen Ausgleich mehr schaffen dürfen. Die AfD will, dass das Schulsystem die soziale Ungleichheit verfestigt und somit zur Milieu- und Ghettobildung in der Gesellschaft beiträgt, anstatt ihr entgegenzuwirken.
In Ihrer ideologischen Verblendung ist die AfD auch nicht in der Lage, die ökonomischen Auswirkungen einer Schulpolitik zu erfassen, die vor allem auf Ausgrenzung und Abstieg setzt.
Nach dem letzten Bildungsmonitor sinkt die Zahl der höheren Schulabschlüsse, und zwar sowohl bei den Abituren als auch bei den Realschulabschlüssen, während die Zahl der Schulabbrecher steigt. Das sind extrem negative Perspektiven für die Zukunft des Landes; denn auf der einen Seite werden die jungen Leute ohne Schulabschluss Schwierigkeiten haben, ihren Weg in ein selbstbestimmtes Leben zu finden, und auf der anderen Seite wird sich für die einheimische Wirtschaft der Fachkräftemangel noch weiter verschärfen. Die Schulpolitik der AfD ist also nicht nur inhuman, sie ist auch wirtschaftsfeindlich.
Mit diesem Erkenntnisdefizit ist die AfD allerdings nicht allein. Auch der Bildungsminister, und mit ihm die CDU, ist ja der Meinung, dass man die Förderung im gemeinsamen Unterricht an den Regelschulen wieder zurückfahren und stattdessen das Förderschulsystem mit mehr Schülereinweisungen stabilisieren sollte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, eine Überarbeitung unseres Schulgesetzes ist auch aus unserer Sicht weiterhin dringend erforderlich, aber nicht im Sinne der Antipädagogik der AfD und
nicht mehr unter der Verantwortung dieses Bildungsministers. Minister Tullner hatte ja schon bei der vorherigen Novelle weder Lust noch Ideen.
Die schulpolitische Bilanz der CDU und des Ministers ist insgesamt desaströs. Unter dem Strich gibt es lediglich die missratenen Regelungen zu den Grundschulverbünden und zum Vorbereitungsdienst für Seiteneinsteiger, die beide bisher nicht in Gang kommen. Es gibt einen Kulturkampf gegen die Gemeinschaftsschulen und ein endloses Theater um die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft, das bis heute nicht beendet werden konnte. Es gibt weder einen Plan für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zur Inklusion noch ein Konzept für das künftige Förderschulsystem.
Letztlich ist im Hinblick auf die Evaluation und Schulentwicklung in dieser Legislaturperiode alles zum Erliegen gekommen, was in den Jahren zuvor aufgebaut wurde. An unseren Schulen herrscht unter Minister Tullner im besten Fall Stillstand und Friedhofsruhe, in vielen Fällen aber Rückschritt und Resignation.
Das alles und manches mehr muss mit dem Beginn der nächsten Wahlperiode neu in Angriff genommen werden. Egal, welche Regierungskonstellation die nächste Wahl ermöglicht, man kann für Sachsen-Anhalt nur hoffen, dass die CDU nicht wieder das Bildungsministerium
besetzt
und Minister Tullner höchstens wieder der Abg. Tullner sein wird. - Vielen Dank.
Herr Tillschneider, wir reden eben aneinander vorbei. Sie unterstellen sozusagen immer eine Absenkung des Abschlussniveaus. Dafür können Sie - davon gehe ich jedenfalls aus; ansonsten hätten Sie es gemacht - überhaupt nichts vorlegen. Die Abschlussprüfungen sind so, wie sie sind.
An den Förderschulen für Lernbehinderungen, die vor allem ein problematischer Fall sind, machen die allermeisten Schüler ja auch keinen Schulabschluss. Sie machen ihn an den GB-Schulen im Übrigen auch nicht. Das Thema steht also überhaupt gar nicht.
Was Sie in Ihrem Gesetzentwurf aber gemacht haben, ist - in der Großzügigkeit, mit der Sie, nehmen wir einmal an, relativ schnell darüber gegangen sind und alles, aus dem Inklusion und Förderung herausguckten, gestrichen haben -, Sie haben eben auch den Satz herausgestrichen, dass an Förderschulen - damit sind alle gemeint; das sind auch die Körperbehindertenschulen, das sind die Blinden- und Sehschwachenschulen
und damit sind auch die Schulen für Taube gemeint - - So. Das streichen Sie einfach alles heraus. So machen Sie Gesetzentwürfe, in Ihrer Gier, sozusagen alles zu eliminieren, was herausguckt.
Diese Förderschulen haben auch andere Länder, und über diese Förderschulen muss man in Zukunft auch immer wieder reden. Die GB-Schulen und die Körperbehindertenschulen, die Landesbildungszentren, die es ja sind - wir haben ja kein flächendeckendes System, wie Sie möglicherweise wissen; wir haben Landesbildungszentren -, bedürfen einer eigenen Debatte.
Was unser Förderschulsystem schwierig macht, ist das, was wir Erwachsenen an Behinderungen erfinden. Das sind die Schulen für Lernbehinderungen, das sind die Sprachheilschulen und das sind auch die Schulen für Verhaltensauffälligkeiten. Das sind alles reine Milieuschulen. Die Kinder haben Schwierigkeiten. Die Kinder haben einen besonderen Förderbedarf.
- Nein, nicht wegducken davor. - An den Körperbehindertenschulen, an den Schulen für Sinnesschädigungen finden Sie beim sozialen Hintergrund der Eltern ziemlich alles. An den Förderschulen für Lernbehinderungen finden Sie kein Kind aus einem akademischen Elternhaus.
Das sind in allerhöchstem Maße Schulen, die Kinder haben, die vor allem durch soziale Problemlagen determiniert sind und die dadurch besondere Schwierigkeiten haben, ihre intellektuellen Möglichkeiten auszuschöpfen.
Es gibt Intelligenzuntersuchungen für Schulen für Lernbehinderungen, die zeigen, wie hoch das Intelligenzniveau - nicht das Leistungsniveau, das Intelligenzniveau; das ist etwas anderes - ist. Gucken Sie dahin. Das ist eine deutsche Untugend, und leider im gesamten Osten, auch in SachsenAnhalt, noch einmal sehr viel stärker als in den westlichen Bundesländern verbreitet. Das ist kein Automatismus, dass man 8 % der Kinder, mit steigender Tendenz, in Schulen für Lernbehinderungen schickt, weil wir mit ihnen im Regelschulsystem nicht klarkommen. Es wird ihnen dort nicht geholfen.
Sie kommen dort zu keinen schulischen Abschlüssen.