Protokoll der Sitzung vom 20.11.2020

Ich habe das zugearbeitet bekommen. Die liebe Frau Cornelia Lüddemann hat sich hier verewigt. Ich habe die drei Bildbeiträge vorliegen.

Ja, Sie haben recht, ich bin dort nicht unterwegs. Ich lebe im Hier und Jetzt und nicht irgendwo in einem sozialen Medium. Das haben Sie richtig erkannt. Ich bin weder auf Facebook noch auf Instagram. Ich bin auch, glaube ich, der einzige Abgeordnete hier in diesem Saal, der keine Homepage unterhält. Denn ich lebe im Hier und Jetzt und bin für die in meinem Wahlkreis aktiven Bürgerschaften und Initiativen jederzeit ansprechbar und jederzeit gern bereit, mit ihnen persönlich ins Gespräch zu kommen.

(Zustimmung)

So handhabe ich das auch in den letzten sechs Monaten, in denen Sie mich noch erleben dürfen. Denn die Abordnung ist eine Abordnung auf Zeit und nicht eine Absicherung fürs Leben.

(Zustimmung)

Ich sehe keine weiteren Fragen. Ich weiß, Herr Scheurell, das enttäuscht Sie, aber ich habe jetzt wirklich dreimal umhergesehen und es hat sich sonst niemand gemeldet.

(Heiterkeit)

Zu meiner vorhin geäußerten Bemerkung. Ich möchte nicht, dass sie missverstanden wird. Ich habe ausdrücklich gesagt, „Herr Scheurell ist der krönende Abschluss der Debatte.“ Das ist nicht der krönende Abschluss der Karriere, Herr Borgwardt. Denn Sie haben das anders interpretiert.

(Zuruf)

- Gut. Damit sind wir am Ende des Tagesordnungspunktes angekommen. Deswegen haben wir jetzt die Chance, den Tagesordnungspunkt 9 zu schließen.

Nun, nach der Beendigung dieses Tagesordnungspunktes gibt es offensichtlich eine Wortmeldung des Abg. Herrn Lippmann als Fraktionsvorsitzender.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Wir haben jetzt die Mittagspause durchgearbeitet. Das hatten wir ge

meinsam verabredet. Der Zeitraum der ursprünglich angesetzten Mittagspause dauert noch an und ist in wenigen Minuten zu Ende. Ich frage mich und gleichzeitig auch Sie und alle anderen, ob das der Grund dafür ist, dass die Landesregierung nur durch die beiden Minister hier vertreten wird, die jetzt Tagesordnungspunkte vor sich haben, oder ob es andere Gründe wie Besprechungen oder Ähnliches gibt. Ich habe schon vor einiger Zeit einmal darauf hingewiesen, dass die Landesregierung so gering vertreten ist. Vielleicht kann das einmal geklärt werden.

Ich kann dazu erst einmal nur sagen - ich glaube, das wurde schon im Ältestenrat angesagt -, dass sowohl der Ministerpräsident als auch der Chef der Staatskanzlei aufgrund des befürchteten oder realen Risikos, hier einer Keimbelastung ausgesetzt zu sein - wir haben ja heute einen Vortrag vom Ministerpräsidenten über die Verbindung von CO2-Konzentration und Aerosolwerten gehört -, beide nebenan sitzen. Das ist zumindest die Ansage.

(Zuruf)

- Außerdem befinden sich noch zwei Minister in Quarantäne. Der Ministerpräsident und Chef der Staatskanzlei sagen immer, dass sie mithören, dass sie aber auch wegen des erwähnten Risikos aufgrund der CO2-Konzentration und der Aerosole nebenan sitzen. Das ist der Hintergrund. Viel mehr kann ich dazu jetzt auch nicht sagen.

Das war jetzt auch kein Antrag auf ein Zitieren der Landesregierung. Insofern sind wir diesbezüglich jetzt am Ende des Verfahrens angelangt.

(Unruhe - Zuruf)

- Herr Aldag, ich kann Ihnen nur empfehlen: Unterhalten Sie sich mit den Mitgliedern des Ältestenrats aus Ihrer Fraktion. Genau das war mehrfach Thema und wurde mehrfach angesagt.

Wir haben jetzt die Chance, in der Tagesordnung fortzufahren.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 19

Beratung

Schulentwicklungsplanung an den Erfordernissen des Landes ausrichten

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/6753

Einbringer ist der Abg. Herr Lippmann. Herr Lippmann, Sie haben jetzt das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Minister Tullner! Die neue „Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2022“ ist eines der übelsten Papiere, die bisher im Hause Tullner zusammengeschrieben wurden. Das Parlament kann nicht wollen, dass Realität wird, was darin steht. Wenn die CDU und der MP ihrem Minister hierbei weiterhin freie Hand lassen, dann ist endgültig klar, dass die CDU die Schulschließungspartei in diesem Land ist.

(Beifall - Zurufe: Jawohl! - Bravo!)

Mit dieser Verordnung setzt Herr Tullner nahtlos fort, was unter seinen CDU-Vorgängern Olbertz und Willems Anfang der 2000er-Jahre begonnen wurde: die Beschleunigung und die Ausweitung des Schulsterbens. Die CDU zeigt sich als Blockierer von Schulentwicklung und wendet sich damit gegen die Menschen im Land.

(Zustimmung - Zuruf: Jawohl!)

Deshalb muss die Schulentwicklungsplanung wieder auf den Tisch des Parlaments, so ähnlich wie bereits 2008. Damals hatte der vom Landtag eingesetzte Bildungskonvent eingegriffen, als die CDU nicht von allein zur Vernunft kommen wollte. Seitdem war Ruhe an der Schulfront. Doch jetzt kommt dieser erneute Angriff auf die Bestandsfähigkeit und die Entwicklungsmöglichkeit vieler Schulen in allen Schulformen.

Herr Tullner hat schon viele untaugliche Papiere vorgelegt, die zwar keine Substanz hatten, die aber wenigstens keinen Schaden angerichtet haben. Dies gilt aber nicht für diese Verordnung. Sie ist ein Affront gegen Schüler, Eltern und die Schulträger. Das ist eine Verordnung, die Schulschließungen, besonders bei den kleinen Grundschulen, beschleunigt, Schulneugründungen, insbesondere bei Gesamtschulen, praktisch unmöglich macht, eigenständige Oberstufen an Gymnasien und Gesamtschulen vielfach infrage stellt und ihre Entstehung an Gemeinschaftsschulen gänzlich verhindert und die Strukturvorgaben für Förderschulen macht, die ohne gesetzliche Grundlage und damit rechtswidrig sind.

(Zustimmung)

Keine Schulform kommt also ungeschoren davon. Es sind durchweg destruktive Neuregelungen. Nichts davon ist notwendig oder sinnvoll. Für diese Neuregelungen gibt es auch keine pädagogische Begründung, und sie nehmen keine Rücksicht auf die Bedürfnisse von Eltern und Schülern oder auf die regionale Entwicklung. Sie sind ausschließlich politisch motiviert.

(Zustimmung)

Bereits im Juni, nachdem die Pläne der Landesregierung zur Verschärfung der Schulentwick

lungsplanung bekannt geworden waren, hat sich Landrat Puhlmann aus Stendal mit einem dringenden Appell an die Fraktionen und die Mitglieder des Bildungsausschusses gewandt. Er hat darauf hingewiesen, dass der Wegfall der bisherigen Sonderregelungen für den Bestand kleiner Grundschulen in den dünn besiedelten Regionen des Landes keinesfalls durch die Möglichkeit zur Bildung von Grundschulverbünden aufgefangen wird.

Wir teilen seine Befürchtung, dass es in den dünn besiedelten Regionen zu weiteren Schließungen von Grundschulen kommen wird, wenn die Ausnahmeregelungen nicht erhalten bleiben. Schon jetzt haben wir in den beiden Altmarkkreisen Einzugsbereiche für Grundschulen, die durchschnittlich 100 km² umfassen. Eine weitere Ausdünnung des Grundschulnetzes muss unter allen Umständen verhindert werden, notfalls auch mit weiteren Sonderregelungen.

(Zustimmung)

Eine unmittelbare Folge der Schließung öffentlicher Schulen sind die Ersatzgründungen von immer mehr Privatschulen. Die Kommunen als Schulträger und die Eltern sind nicht bereit, den Verlust ihrer Schulstandorte hinzunehmen, und suchen nach privaten Alternativen, wie wir gleich anschließend am Beispiel der Grundschule in Siersleben vorgeführt bekommen werden.

Schon heute ist der Anteil der Grundschüler in Privatschulen in Sachsen-Anhalt dreimal so hoch wie im Durchschnitt der westlichen Flächenländer. Unsere Verfassung beauftragt uns aber, ein vollständiges und erreichbares Angebot öffentlicher Schulen für alle Schüler zu sichern. Es sind schon zu viele Schulen geschlossen worden. Der weitere Exitus der öffentlichen Schulen muss endlich wirksam beendet werden.

(Zustimmung)

Der Grundschulverbund, das einzige und liebste Schulprojekt der CDU, ist bisher ein Rohrkrepierer und bringt keine Lösung. Grundschulverbünde könnten nur dann etwas zum Erhalt kleiner Standorte beitragen, wenn die Regelungen die Flexibilität aufweisen würden, die wir in unseren Antrag hineingeschrieben haben.

Eine der zentralen Forderungen der Verordnung besteht darin, dass bei Schulneugründungen die Schülerzahlen plötzlich um 50 % über der Normgröße liegen müssen, und das für die gesamte Zeit, bis ein ganzer Zug aufgewachsen ist. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist nichts anderes als ein Verbot von Neugründungen durch die Hintertür.

Dies betrifft vor allem die beiden Städte Halle und Magdeburg, in denen aufgrund der steigenden Schülerzahlen Neugründungen in fast allen Schul

formen auf der Tagesordnung stehen. So soll nach dem Willen des Bildungsministeriums etwa eine neue Gesamtschule nur noch gegründet werden können, wenn sie durchgängig mindestens 150 Schülerinnen und Schüler je Jahrgang hat und über sechs Jahre sechszügig auf eine Gesamtschülerzahl von mindestens 900 Schülerinnen und Schülern aufwächst. Das ist völlig absurd, Herr Tullner.

(Zustimmung)

Es ist infam, solche völlig überzogenen Anforderungen zu stellen, nur weil Sie Gesamtschulen für Teufelszeug halten und die „Abstimmung mit den Füßen“ durch die Eltern nicht aufhalten können.

Nicht anders ist es bei den Gemeinschaftsschulen. Hier zielen Ihre Strafmaßnahmen darauf ab, eigene Oberstufen an Gemeinschaftsschulen unter allen Umständen zu verhindern, für die sich immer mehr Eltern entscheiden, da diese Schulen ein längeres gemeinsames Lernen ermöglichen. Mit dieser Verordnung wollen Sie einer weiteren Entwicklung dieser Schulform einen Riegel vorschieben.

Dass Sie sich am Ende sogar an den Oberstufen der Gymnasien vergreifen, ist offenkundig eine Folge Ihrer neuen Oberstufenverordnung. Sie brauchen für die neue Kursbildung mehr Personal, und dieses wollen Sie jetzt durch eine höhere Schülerkonzentration wieder hereinholen. Für dieses billige Ziel stellen Sie reihenweise Gymnasialstandorte infrage und kommen dabei auch noch auf die absurde Idee, die Abiturienten jahrgangsweise zwischen den Gymnasien hin und her zu schicken.

Bleiben zum Schluss noch die Förderschulen. In Ihrem sogenannten Förderschulkonzept, das wir hier im Plenum beschlossen haben,