Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Als ich am 3. November vor Sie trat, um die Maßnahmen zu erläutern, die die Landesregierung kurz zuvor im Zusammenhang mit dem bundesweiten Teil-Lockdown beschlossen hatte, verwies ich darauf, dass Sachsen-Anhalt zu den bis dahin deutlich weniger von der Coronapandemie betroffenen Bundesländern zählte.
Ich habe dabei jedoch zugleich gemahnt, dass die Entwicklung der Zahl der Neuinfizierten im Laufe des Oktobers gezeigt hat, dass die zweite Welle der Pandemie auch Sachsen-Anhalt erfasst hat. Die Landesregierung schloss sich aus diesem Grund auch der Auffassung der Bundeskanzlerin und aller Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder an, dass es einer bundesweit einheitlichen Reduzierung der Kontakte um bestenfalls 75 % bedarf, um die zweite Welle zu brechen, also um die Zahl der täglichen Neuinfektionen deutlich zu senken.
Mit dem Ziel, das Gesundheitssystem vor einer Überlastung zu bewahren, die Zahl der Covid-19Toten so gering wie möglich zu halten, aber gleichzeitig Kitas und Schulen offenzuhalten und die Wirtschaft weitgehend unberührt zu lassen, wurde Ende Oktober entschieden, Eindämmungsmaßnahmen vor allem im Freizeitbereich umzusetzen. Hierzu zählten unter anderem erste Kontaktbeschränkungen und das Verbot von größeren Feiern sowie die weitgehende Schließung der Gastronomie, von Sportstätten und von Kultur- und Freizeiteinrichtungen für die Öffentlichkeit.
Bezüglich der zu diesem Zeitpunkt in SachsenAnhalt vorherrschenden Pandemielage waren diese Schritte angemessen. Eine deutlich strengere Eindämmungspolitik wäre mit Sicherheit nicht verhältnismäßig gewesen, wiesen damals doch mehr als zwei Drittel der Kreise und kreisfreien Städte noch eine Siebentageinzidenz von unter 50 auf. Das heißt, innerhalb einer Woche gab es dort weniger als 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner. In Dessau-Roßlau lag die Inzidenz zu diesem Zeitpunkt sogar unter zehn.
Der sogenannte Teil-Lockdown in Sachsen-Anhalt wurde wie in den anderen Bundesländern auch Anfang Dezember nochmals verschärft, da es bis Ende November nicht gelungen war, die Welle zu brechen. Der Anstieg, der ansonsten umso stärker ausgefallen wäre, ist zwar gedämpft worden, aber die Welle - ich wiederhole es - ist nicht gebrochen worden, und das deutschlandweit. Seitdem sind die persönlichen Kontakte auf vier weitere Personen im Alter von über 14 Jahren begrenzt.
Heute, eineinhalb Monate nach Beginn des TeilLockdowns, müssen wir uns eingestehen, dass die Maßnahmen nicht ausgereicht haben, um die täglichen Fallzahlen nachhaltig zu senken. Ein wesentlicher Faktor war die Entwicklung eines hohen Infektionsgeschehens auch in benachbarten Bundesländern mit der Herausbildung von Coronahotspots. Angesichts hoher Mobilität sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich kann es nicht gelingen, sich hiervon völlig abzukoppeln.
Sachsen-Anhalt ist keine Insel. Es ist in einigen Bundesländern inzwischen zwar gelungen, die Neuinfektionen auf einem hohen Niveau besser zu stabilisieren als vorher, in anderen steigen die Zahlen jedoch weiter an. Zu diesen Ländern gehört auch Sachsen-Anhalt. Die Siebentageinzidenz hat sich im Vergleich zur Situation Ende Oktober, als der Teil-Lockdown beschlossen wurde, hierzulande verdreifacht.
Mit einer 150er Inzidenz hat sich Sachsen-Anhalt dem bundesdeutschen Durchschnitt angenähert. Alle Kreise und kreisfreien Städte in SachsenAnhalt übersteigen die Inzidenz von 50, bis zu der eine Kontaktnachverfolgung gut möglich ist, deutlich.
Derzeit sind in unserem Land mehr als 6 800 Personen mit SARS-CoV-2 infiziert. Das sind mehr als ein Drittel aller seit März infizierten Personen in unserem Land. 290 unserer Mitmenschen sind nach einer SARS-CoV-2-Infektion bereits verstorben. Bei den von mir genannten Fallzahlen müssen wir leider davon ausgehen, dass diese Zahl in den kommenden Tagen weiter steigen wird.
Momentan wird zwar seitens des Pandemiestabs eingeschätzt, dass die Strukturen, die in SachsenAnhalt zur Versorgung von Covid-19-Patienten aufgebaut wurden, noch ausreichen. Hochrechnungen in den Januar hinein zeigen jedoch, dass sich dieses Lagebild deutlich verschlechtern würde, wenn der Zuwachs an Neuinfektionen nicht nachhaltig gestoppt wird.
Ohne dies würden jedoch nicht nur die Kapazitätsgrenzen der Intensivstationen erreicht werden, vielmehr wäre bereits zuvor die Handlungsfähigkeit der betroffenen Einrichtungen durch pandemiebedingte Personalausfälle gefährdet. So lautet auch der deutliche Hinweis, den die ärztlichen Direktoren der Kliniken aus Halle Ende vergangener Woche gegeben haben.
Der Umstand, dass die Schwelle von 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb der vergangenen Wochen von keinem Bundesland nur ansatzweise unterschritten wurde und die meisten vielmehr sogar die 150er-Inzidenz überschritten, ließ der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder keine andere Wahl, als am vergangenen Sonntag weitergehende, deutlich schärfere Eindämmungsmaßnahmen zu beschließen, die zunächst bis zum 10. Januar 2021 gelten sollen.
Die Landesregierung hat sich darauf verständigt, diese Maßnahmen entsprechend dem Beschluss vom Sonntag umzusetzen. Durch die deutliche Verringerung der Kontaktmöglichkeiten soll es nunmehr auch in Sachsen-Anhalt gelingen, die Zahl der täglichen Neuinfektionen wieder auf ein beherrschbares Niveau abzusenken.
Zu diesen Maßnahmen zählt die Schließung des Einzelhandels. Hiervon ausgenommen sind unter anderem der Lebensmitteleinzelhandel, Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste, die Getränkemärkte, Reformhäuser sowie der Großhandel.
Weiterhin öffnen dürfen auch Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen und Waschsalons, Zeitungsverkaufsstellen, der Buchhandel, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und der Weihnachtsbaumverkauf.
Es gilt zudem ein Verkaufsverbot für pyrotechnische Erzeugnisse, ein Verbot von An- und Versammlungen sowie ein Böllerverbot an publikumsträchtigen Plätzen zum Jahreswechsel.
Auch die körpernahen Dienstleistungen werden deutlich beschränkt. Bis zum 10. Januar werden nur noch diejenigen Leistungen erlaubt sein, die medizinisch notwendig sind. Friseurbetriebe,
Der Bund und die Länder wissen natürlich um die Herausforderungen, die mit diesen zusätzlichen Eingriffen in die wirtschaftlichen Aktivitäten der betroffenen Unternehmen verbunden sind. Daher soll für die hiervon Betroffenen unter anderem die ursprünglich erst für den Jahresbeginn geplante Überbrückungshilfe III vorgezogen werden. Der Bund schätzt die allein hierdurch bis zum 10. Januar 2021 notwendigen Mehrkosten auf über 10 Milliarden €.
Von dem verschärften Lockdown sind ab morgen auch die Schulen und Kitas betroffen. Für Schülerinnen und Schüler bis zur Klasse 6 sowie für Schüler an Förderschulen wird ab morgen die Präsenzpflicht ausgesetzt. Kinder, die anderweitig betreut werden können, müssen bzw. sollten in diesem Jahr die Schule nicht mehr besuchen.
Für all diejenigen, für die die Betreuung nicht privat gewährleistet werden kann, steht die Schule bis einschließlich Freitag offen. Für Schüler der Klassenstufen 7 bis 13 sowie an berufsbildenden Schulen wird es ab morgen Distanzunterricht geben. Ausgenommen davon sind abschlussrelevante Klassen, sofern für diese Prüfungen anstehen.
Die Kitas im Land werden ab morgen nur noch eine Notfallbetreuung vorhalten. Bis einschließlich Freitag ist hierzu noch keine Arbeitgeberbescheinigung bezüglich einer Tätigkeit in sogenannten systemrelevanten Bereichen erforderlich.
Ich appelliere an dieser Stelle jedoch an die betreffenden Eltern, dass sie dort, wo es möglich ist, bereits ab morgen auf einen Kita-Besuch ihrer Kinder verzichten. Ab dem 21. Dezember wird in den Kitas die Notfallbetreuung nur noch für Kinder von Eltern vorgehalten, die nachweislich in systemrelevanten Bereichen beschäftigt sind und ihre Kinder nicht anderweitig betreuen lassen können.
Bezogen auf die im Beschluss vom Sonntag festgelegten Regelungen für den Pflegebereich ist Sachsen-Anhalt diesen Schritt bereits Ende vergangener Woche gegangen, um der Bildung neuer Hotspots in Alten- und Pflegeheimen deutlich entgegenzutreten. Mit der hierzulande bereits geltenden Testpflicht für Besucher und Personal in diesen Heimen sowie mit den nunmehr enger gefassten Besuchsregelungen sollen insbesondere die vulnerabelsten unter unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern besser geschützt werden.
Auch bei Gottesdiensten in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie bei Zusammenkünften anderer Glaubensgemeinschaften soll die Infektionswahrscheinlichkeit weiter gesenkt werden. Die Landesregierung befindet sich diesbezüglich in einem engen Austausch mit den jeweiligen Glau
bensgemeinschaften. So soll beispielsweise in den Gotteshäusern auf den gemeinsamen Gesang verzichtet werden.
Die Landesregierung hat zudem die Landkreise und kreisfreien Städte nunmehr befähigt, bei besonderen Entwicklungen auf dem Wege von Verordnungen selbstständig weitergehende Maßnahmen zur Covid-19-Eindämmung festzulegen.
Bei vielen Menschen in unserem Land hat der Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom Sonntag auch deshalb große Beachtung gefunden, weil darin Festlegungen zu den Ausnahmen hinsichtlich der Beschränkung privater Kontakte über die Weihnachtszeit getroffen wurden.
Neben der Verlängerung der bereits ab 1. Dezember geltenden Beschränkung von Zusammenkünften auf maximal fünf Personen haben sich die Länderchefs und die Kanzlerin am Sonntag darauf geeinigt, vom 24. bis zum 26. Dezember auch Treffen mit bis zu vier weiteren Personen aus anderen, zahlenmäßig nicht begrenzten, Haushalten zuzulassen. Dieser Festlegung ist die Landesregierung in der Eindämmungsverordnung für Sachsen-Anhalt gefolgt, wenngleich sie diese nicht vollständig ausschöpft.
Es wird neben der bestehenden Regelung an diesen drei Tagen möglich sein, sich über den eigenen Hausstand hinaus mit bis zu vier weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis aus jedoch höchstens zwei weiteren Hausständen zusammenzufinden. Hierzu zählen Ehegatten, Lebenspartner sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige. Kinder unter 14 Jahren, die mit diesen Personen direkt verwandt sind, werden sowohl bei der allgemeinen Regelung als auch bei der Sonderregelung zum Weihnachtsfest nicht mitgezählt.
Ich bin mir durchaus bewusst, dass diese Regelung für viele Mitbürgerinnen und Mitbürger zur Folge hat, dass das Weihnachtsfest nicht in dem sonst gewohnten Rahmen stattfinden kann. Sie ist jedoch zwingend notwendig, wenn das Fest der Liebe, der Hoffnung und der Zuversicht nicht zum Katalysator für einen noch viel stärkeren Anstieg der Infiziertenzahlen und somit für eine deutliche Zunahme der Zahl verstorbener Mitmenschen werden soll.
Wir Sachsen-Anhalterinnen und Sachsen-Anhalter wollen möglichst um keinen Verwandten, um keine Freundin, um keinen Nachbarn und um keinen Kollegen trauern müssen, der oder die an Covid-19 verstorben sind, weil das Virus zum Fest durch das Land, die Haushalte und die Altersgruppen getragen wurde.
In diesem Zusammenhang möchte ich vielmehr an alle Bürgerinnen und Bürger Sachsen-Anhalts appellieren, die Grenzen des Erlaubten nicht auszureizen, wenn dies möglich ist. Dies gilt einerseits vor dem Fest, wenn es darum geht, durch eine individuelle Reduktion der Kontakte und durch besondere Vorsicht die Wahrscheinlichkeit zu senken, zu den Feiertagen selbst jemanden anstecken zu können.
Andererseits sollte sich jeder auch in Bezug auf private Zusammenkünfte zum Fest die Frage stellen, welche Risiken mit der gemeinsamen Feier für ihn selbst und für seine Lieben einhergehen. Mitunter hilft ein weitergehender Verzicht zum Fest, schwere Schicksalsschläge im Verwandten- und Bekanntenkreis zu vermeiden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn ich vom Fest der Hoffnung und der Zuversicht spreche, dann steht auch dieses Weihnachtsfest bei all den Beschränkungen und trotz der vielerorts auch wahrnehmbaren Sorge um Verwandte und Freunde nicht im Widerspruch dazu.
Ende Dezember wird die Europäische Arzneimittel-Agentur aller Voraussicht nach am Ende eines regulären Prüfverfahrens den ersten Covid-19Impfstoff für die Europäische Union zulassen. Der Bund und die Länder sind vorbereitet, dann zeitnah mit den ersten Impfungen zu beginnen. Zudem stehen seit einigen Wochen nunmehr Antigen-Schnelltests in einem nennenswerten Umfang zur Verfügung.
Aber auch wenn bald ein Impfstoff zur Verfügung stehen wird, so ist es doch trotzdem oder besser gerade deswegen notwendig, dass wir diesen beschlossenen Lockdown konsequent umsetzen. Wir müssen die zweite Pandemiewelle nachhaltig brechen. Nur dann besteht die Chance, im Verbund mit den zur Verfügung stehenden Impfstoffen Erfolge im Kampf gegen die Pandemie zu erzielen.
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beraten am 5. Januar 2021 erneut. Die Landesregierung wird im Nachgang dieser Besprechung beraten, an welchen Eindämmungsmaßnahmen nach dem 10. Januar in unserem Land festgehalten werden soll.
Nunmehr zählen das Verhalten und die Disziplin von uns allen, aller Bürgerinnen und Bürger Sachsen-Anhalts. Ich bitte Sie, helfen Sie mit, das Virus nachhaltig zurückzudrängen, das unser Leben bereits ein Dreivierteljahr bestimmt. Sie alle, wir alle können auch dazu beitragen, indem wir auf nicht zwingende Reisen im Inland und ins Ausland verzichten.
zu unterstützen, dass sie im Zeitraum vom 16. Dezember bis zum 10. Januar Betriebsferien ansetzen oder großzügige Homeoffice-Lösungen ermöglichen, wenn es die Situation erlaubt.
Wir als Abgeordnete - ich bin auch ein Abgeordneter dieses Hohen Hauses - haben hierbei eine ganz besondere Verantwortung, sehr geehrte Damen und Herren. Wir sind die Multiplikatoren. Wir sind die gewählten Volksvertreter. Wir haben die Möglichkeit, hier nicht nur Recht durchzusetzen, nicht nur die Exekutive entsprechend zu begleiten und zu unterstützen. Es geht darum, dass wir mit unserem Signal in unser Land hinein klar sagen: Das, was jetzt notwendig ist, muss gemeinsam getan werden.
Die Zahl derer, die wir in fünf Tagen in der Statistik als Neuinfizierte verzeichnen werden, wird am heutigen Tag infiziert. Das heutige Verhalten entscheidet über die Statistik in fünf Tagen, nicht nur für die Betroffenen, die Infizierten, sondern auch die Kranken oder gegebenenfalls auch vom Tode Bedrohten. Das, was am ersten Weihnachtsfeiertag registriert wird, das passiert am 19. und 20. Dezember. So könnte ich das durchdeklinieren.
Es geht nicht darum, dass wir Ängste verbreiten. Aber wir müssen verdeutlichen, dass der jeweilige Tag darüber entscheidet, welche pandemische Situation in ca. fünf Tagen bei uns vorherrscht. Wir müssen herüberbringen: Es lohnt sich, dass wir uns jeden Tag dafür einsetzen, dass alle Hygienevorschriften, alle Maßnahmen, die mit den Hygienekonzepten verbunden sind, eingehalten werden. Wir müssen Mut machen und dürfen nicht zulassen, dass es zu Demotivation kommt, dass es zur Hoffnungslosigkeit kommt.
Alles das, was wir mit erheblichen Einschnitten in die Grundrechte, aber auch in die wirtschaftlichen Aktivitäten, was wir mit erheblichen Aufwendungen aus den staatlichen Haushalten, unter Schuldenaufnahme, entsprechend jetzt organisieren, soll dafür sorgen, dass wir im neuen Jahr - verbunden mit Impfungen und weiteren Maßnahmen - die Situation haben, dass sich das Jahr 2021 nicht so entwickeln wird, wie sich das Jahr 2020 zu einem ganz überwiegenden Teil, nämlich über ein Dreivierteljahr, für uns dargestellt hat.
Ich bitte Sie, unterstützen Sie uns alle. Unterstützen Sie die exekutive Seite, die Kommunen, alle diejenigen, die unterwegs sind, um mitzuhelfen, das durchzusetzen. Unterstützen und wertschätzen Sie alle Personen, die im gesundheitlichen, medizinischen Betreuungsbereich tätig sind, die
Enormes leisten. Aber - darauf werde ich auch immer hingewiesen - alle Wirtschaftsbereiche, alle diejenigen, die die Volkswirtschaft und die Gesellschaft am Leben erhalten, stehen derzeit unter Stress und starkem Druck.
Alle haben eine besondere Belastung durchzustehen. Deswegen sollten wir uns im zwischenmenschlichen Miteinander darauf einlassen, dass wir uns wertschätzen, eine neue Solidarität entwickeln und es schaffen, diese Pandemie gemeinsam zu bewältigen. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff. Dank der Technik, die am Anfang nicht ganz funktioniert hat, haben Sie sich trotzdem ein klein bisschen Luft verschaffen können. Ich denke, das ist Ihnen recht gewesen, soweit ich das sehe, Sie haben das ja ausgeschöpft.