Protokoll der Sitzung vom 15.12.2020

Vielen Dank, Herr Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff. Dank der Technik, die am Anfang nicht ganz funktioniert hat, haben Sie sich trotzdem ein klein bisschen Luft verschaffen können. Ich denke, das ist Ihnen recht gewesen, soweit ich das sehe, Sie haben das ja ausgeschöpft.

Wir haben aber noch eine Reihe von Wortmeldungen, Herr Ministerpräsident. Für eine erste Wortmeldung rufe ich den Abg. Herrn Siegmund auf. - Sie haben das Wort. Bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Ministerpräsident, im August dieses Jahres führten Sie medienwirksam aus - ich zitiere -, einen zweiten Lockdown würden wir nicht verkraften. Dieser zweite Lockdown von Ihnen hat aber jetzt eingesetzt. Ich frage Sie: Haben Sie entweder damals gelogen oder werden wir diesen zweiten Lockdown nicht verkraften?

Herr Ministerpräsident, bitte.

Sie wissen genau, wie sich die Entwicklung nicht nur weltweit, sondern auch in Europa und in Deutschland in den letzten Monaten dargestellt hat. Ich will noch mal auf Folgendes hinweisen: Das, was wir jetzt machen, ist im Unterschied zu den Frühjahrsmaßnahmen immer noch eine abgemilderte Variante. Im Frühjahr, als wir in vielen Bereichen noch keine Erfahrungen mit dem Virus hatten, weil es so eine Pandemie noch nicht gegeben hat, als keine Hygienekonzepte vorlagen, haben wir praktisch das gesamte gesellschaftliche Leben inklusive der Wirtschaft bis auf ganz wenige systemrelevante Bereiche der Versorgung, Strom, Wasser usw. runtergefahren.

Das, was wir jetzt machen, läuft im gesellschaftlichen Bereich und nimmt im Wesentlichen die kernwirtschaftlichen Bereiche heraus, weil die

laufen müssen, damit wir das Ganze, das wir als Sozialstaat mit unserem Gesundheitswesen verbunden sehen, weiterhin nicht nur organisieren, sondern auch finanzieren können.

In dem Zusammenhang ist das, was wir jetzt haben, schon eine andere Qualität und entspricht nicht dem sogenannten Shutdown des Frühjahrs. Darauf möchte ich immer wieder hinweisen. Das hat aber nicht nur Effekte, wie wir sie im Frühjahr hatten, sicherlich auch mit den Chancen verbunden, die das Frühjahr selbst und dann der Sommer mit sich brachten. Das Ganze macht aber nur Sinn, wenn es in aller Konsequenz durchgezogen wird, damit wir die anstehenden Wintermonate entsprechend überstehen.

Vielen Dank. - Herr Kirchner, Sie haben jetzt das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, ich habe mir Ihre Pressekonferenzen am Wochenende sehr genau angesehen und angehört. In den letzten Tagen betonten Sie öfters, dass Sie Ihre Coronaverordnung gerichtsfest machen müssen. Zuletzt sagten Sie gestern auf Ihrer Kabinettspressekonferenz, dass Sie die achte Corona-Eindämmungsverordnung fortschreiben könnten, darum eine neue verabschiedet hätten; auch Frau Ministerin GrimmBenne sagte so etwas.

Hintergrund soll sein, dass das Landesverfassungsgericht Hinweise zur achten Verordnung und deren Änderung hatte. Diese Hinweise wollten Sie ernst nehmen. Vor dem Hintergrund frage ich Sie: Welche Hinweise hatte das Landesverfassungsgericht zu Ihren früheren Verordnungen? Und zweitens. Wie kam es zu einer Überprüfung Ihrer Verordnung durch das Landesverfassungsgericht? Wer vom Landesverfassungsgericht hat Ihnen eine rechtliche Beratung gegeben? - Vielen Dank.

Herr Ministerpräsident, bitte.

Ich will jetzt nicht das ganze Prozedere aufrufen, sondern einfach nur darauf hinweisen, dass das, was uns an Hinweisen vorliegt, Folgendes zum Ausdruck bringt: Die Beschlüsse, die wir getroffen haben - bisher acht Verordnungen, in der achten im Zusammenhang mit drei Änderungsverordnungen -, sind bis auf ganz wenige Ausnahmen der ersten Verordnungen, als wir erst noch einen Erfahrungshorizont entwickeln muss

ten, in dem Zusammenhang inhaltlich alle bestätigt worden. Aber es gibt insofern eine Qualitätsveränderung von achter zu neunter Verordnung, als wir bestimmte Dinge bezüglich der Zuständigkeit und des eingesetzten Rechtsinstruments noch deutlicher fortentwickeln mussten.

Dazu dient vor allen Dingen, dass wir die Dinge, die regional immer noch sehr unterschiedlich sind, bisher über Allgemeinverfügungen der Landkreise und der kreisfreien Städte realisieren ließen, während wir jetzt zum Beispiel darauf absetzen bzw. abstellen, dass wir eine Verordnungsermächtigung mit in die neunte Verordnung hineingeschrieben haben, die es ermöglicht, dass Landrätinnen und Landräte, Oberbürgermeister entsprechend eigene Verordnungen tätigen, damit das, was sozusagen dort regional verantwortet und verordnet wird, weiteren rechtlichen Überprüfungen standhält. Das ist zum Beispiel einer der wesentlichen Punkte.

Deswegen haben wir über die einzelnen Änderungen und Fortentwicklungen hinaus die an bestimmten Stellen entstandenen Probleme wegen der schwierigen Lesbarkeit und Erfassbarkeit der einzelnen Regelungen eine einfachere Formulierung zu finden versucht, die es jedem Bürger ermöglicht, sich beim Lesen der Verordnung den Rechtsinhalt selbst erschließen zu können.

Vielen Dank. - Nächster Fragesteller ist der Abg. Herr Gebhardt. Dann kommt Frau von Angern. Bitte, Herr Gebhardt.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, Sie haben eben noch mal dargestellt, wie die Regelungen in Sachsen-Anhalt zu Weihnachten über die Feiertage sein sollen. Ich will zunächst vorausschicken, dass bei mir grundsätzlich großes Verständnis für die Gesamtsituation herrscht, was die Maßnahmen betrifft.

Ich will aber zu den Weihnachtsfeiertagen noch einmal gezielt nachfragen, weil alle Maßnahmen unter dem Vorbehalt stehen, ob sie denn umsetzbar und in dem Fall kontrollierbar sind.

Wir haben in der Bundesrepublik Deutschland ein hohes Schutzgut, das die eigene Wohnung betrifft. Die Wohnung ist tabu und unterliegt der Unversehrtheit. Hier gibt es Maßnahmen, die einem bestimmten Personenkreis vorbehalten sind, der nicht überschritten werden darf, dies ausdrücklich nicht für den öffentlichen Raum, sondern gerade auch für den Privatraum. Ich wollte Sie fragen, ob Sie denn die Sorgen insofern nehmen können, dass über die Weihnachtsfeiertage keine Stich

probenkontrollen in Wohnungen durchgeführt werden, dass die Wohnung weiterhin unversehrt bleibt und dass die Leute keine Sorge haben müssen, dass irgendjemand vor der Tür steht, klopft und den Weihnachtsmann verhaftet.

Herr Ministerpräsident, bitte.

Herr Abg. Gebhardt, es ist so: Eine Verordnung setzt einen Rechtsrahmen, definiert auch über den Bußgeldkatalog Sanktionsmöglichkeiten und Durchsetzungsmöglichkeiten und beschreibt direkt sowie indirekt die Grenzen der Exekutierbarkeit.

Wir wissen, dass all das, was von staatlicher und von öffentlicher Ebene im öffentlichen Raum gemacht werden kann, in Teilen kontrollierbar und sanktionierbar ist, dass es aber im Wesentlichen - bezogen auf 2,2 Millionen Einwohner - darauf ankommt, dass der überwiegende Teile der Menschen das mitträgt - eigentlich müssten es alle sein; aber es ist wirklich eine Illusion, das zu erwarten und zu glauben - und dass alle nach den letzten neun Monaten, die wir erlebt haben, inzwischen erkannt haben müssten, dass wir gemeinsam eine Verantwortung füreinander haben.

Wir wissen bezüglich der Weihnachtsfestlegungen oder der Weihnachtsformulierungen, dass das Schutzgut des persönlichen Wohnraums, der Wohnung, des eigenen Hauses usw., ein Verfassungsgut darstellt, auf das der Staat demzufolge nicht zugreifen kann, es sei denn, es liegen andere Dinge vor, die dann mit entsprechenden Beschlüssen von Gerichten untersetzt sind, sodass eines klar ist: Wir appellieren dringend daran, die Regelungen gemeinsam einzuhalten, weil dies unabhängig davon, wo wir auch im Deutschlandvergleich von den Infektionszahlen her momentan stehen, unabdingbar ist.

Wir sehen aber auch, dass es die Lebenswirklichkeit mit sich bringt, dass wir bestimmte Personenzahlen, um die Motivation und auch das Mittun der Menschen nicht zu verlieren, schlicht und einfach limitieren und trotzdem gewisse Freiheiten zulassen müssen, weil ein absolutes Abdriften dieser Kontakte in die Illegalität ohne Orientierung noch viel schlimmer wäre. Ich denke, darüber sind wir uns einig.

Danke, Herr Ministerpräsident. - Die nächste Fragestellerin wird Frau von Angern sein. Danach bekommt Herr Farle das Wort. Bitte, Frau von Angern.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, meine Frage ist nur scheinbar rückwärtsgewandt. Mir geht es um die Erkenntnis für die Zukunft und vor allem um die Erkenntnis, dass in dieser Angelegenheit zukünftig ein gemeinsam zwischen dem Bund und den Ländern abgestimmter Weg gegangen wird.

In der „Mitteldeutschen Zeitung“ konnten Sie heute den Kommentar lesen, dass die damalige Entscheidung, ausdrücklich kein Bußgeld vom Verweigerer zu erheben, als Symbol für den gescheiterten Sachsen-Anhalt-Weg gesehen wird. Deswegen frage ich Sie: Bereuen Sie die damalige Entscheidung? Und sehen Sie es als Fehler an, dass sie damals die Empfehlungen der Fachleute einfach weggewischt haben oder diese gar als Alarmismus abgekanzelt haben? Wie sehen Ihre Pläne ab dem 11. Januar 2021 aus?

Herr Ministerpräsident, bitte.

Die Entscheidung, die wir im Kabinett - ich sage noch einmal: ich bin nicht allein unterwegs, sondern leite ein Kollegialorgan - in den Verordnungen zu den Punkten auch vor dem Hintergrund der damaligen Lage getroffen haben, war im Sinne der Angemessenheit und der Situation nachvollziehbar. Ich stehe auch dazu; das muss man ganz klar sagen. Die Statistiken bis zum heutigen Tage zeigen, dass das Pandemiegeschehen in Deutschland über Sanktionsmechanismen, Kontrollmechanismen, Androhungen, Bußgeldverfahren bisher nicht regulierbar war.

Ich will nicht die Diskussion wiederholen, die wir hier schon mehrfach geführt haben, dass man nicht uneingeschränkt auf den selbstbewussten und selbst verantworteten und verantwortlichen Bürger setzen kann. Wenn man es nicht tut an einer Stelle, an der es sozusagen die objektive Situation auch nicht dringend erfordert, dann verschenkt man an anderen Stellen, wo der Lage entsprechend nachreguliert werden muss, einfach auch Chancen. Das ist anhand der Beschlusslage für diese Verordnung zu erkennen.

Ich könnte mich hinstellen und sagen: Die Mehrheit der Länder hat eine höhere Inzidenz als wir, führt aber - bis auf ein oder zwei Ausnahmen - zum Beispiel die Weihnachtsregelung eins zu eins um, die wir nur zu 50 % ausschöpfen. Das machen wir, weil wir eine ganz objektive Lage haben - da unterscheiden wir uns auch von der quasi bundeseinheitlichen Regelung - und gesagt haben: Für uns ist ein Indikator das Anwachsen der Inzidenzen der letzten drei Wochen. Da ist die

Dämpfung, die ohne diesen Lockdown light sozusagen im Anstieg viel höher gewesen wäre, für uns nicht ausreichend, sondern hier müssen wir noch ein deutlicheres Zeichen setzen, was bei den Menschen auch erkennbar ist, dass wir diesen Anstieg nämlich nicht wollen.

Wir liegen noch unter dem bundesdeutschen Durchschnitt. Wenn ich die RKI-Zahlen von gestern für Mitteldeutschland aufrufe, dann haben Sachsen 349, Thüringen 231 und Sachsen-Anhalt 142 Fälle. Aber - das habe ich gesagt -: Wir hatten noch vor drei, fünf Wochen deutlich geringere Zahlen. Da ist es für mich egal, wo die anderen liegen, sondern der Anstieg bei uns ist für uns nicht hinnehmbar. Deswegen schöpfen wir die Möglichkeiten zu Weihnachten nicht aus. Darin unterscheiden wir uns weiterhin, aber im Sinne dessen, dass wir die Lage genau in die andere Richtung kaprizieren bzw. entsprechend abbilden, dass wir an dieser Stelle strenger sind, weil wir der Meinung sind, dass wir hier eine besondere Herausforderung haben, die wir gemeinsam bewältigen wollten. Das war gestern die Diskussionslage auch bei der Verordnung, die wir hatten. Ich denke, das ist nachvollziehbar.

Das war auch in den letzten Monaten so. 95 % aller Dinge haben wir gemeinsam realisiert. Und wenn wir uns jetzt auch die Beschlussumsetzung von Sonntag ansehen, dann sehen Sie, dass zum Beispiel im technischen Vollzug im Bereich Kita und Schule auch differenziert der Rechtslage, der Ferienlage, der Sondersituation in den Ländern Unterschiede da sind. Das ist auch weiterhin so. Aber der Korridor war immer geeint und ist von uns immer mitgetragen worden. Darauf möchte ich noch mal hinweisen.

Wir wissen nicht, was in den nächsten Monaten kommen wird, denn, wie gesagt, die Menschen entscheiden die Entwicklung jeden Tag neu für die nächste Zeit. Ich kann nur sagen: Heute ist noch einmal ein Zeichen zu setzen, damit wir, wenn es zu einem ganz schwierigen Jahr 2021 kommen sollte, die Chance, die wir jetzt mit den Belastungen verbunden haben, die ich gerade beschrieben habe, auch nutzen.

Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. - Bevor ich Herrn Farle das Wort gebe, sehen Sie es mir bitte nach, dass ich doch die eine oder andere Wortmeldung oder Nachfrage nicht sehe. Deswegen bitte ich Sie um Unterstützung, denn von hier vorne aus kann man im Prinzip nicht irgendwie eine „Spinne“, sage ich mal, rechts und links schon haben.

Herr Kirchner, Sie haben jetzt die Möglichkeit, Ihre Frage zu stellen.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, die Frage ist, warum die bereits gestern Abend im Rahmen Ihrer Kabinettspressekonferenz vorgestellte neunte Verordnung noch immer nicht veröffentlicht wurde. Zumindest lag sie mir zu Beginn der heutigen Sitzung nicht vor. Halten Sie es für zumutbar, dass es, wenn Sie am Sonntag bzw. gestern etwas verabschieden, dann tatsächlich so lange dauert, bis für die Menschen zu lesen ist, was genau beschlossen wurde?

Herr Ministerpräsident.

Wir befinden uns gerade im Unterschriftsverfahren. Das heißt, die Verordnung steht. Es handelt sich hierbei um eine Verordnungsgebung, die in allen 16 Ländern, also deutschlandweit, gleich läuft. Die zeitliche Differenz von Sonntag bis heute bzw. bis morgen, also bis zum Inkrafttreten der Maßnahmen, ist genau der Tatsache geschuldet, dass wir in einem Rechtsstaat zu einem rechtsstaatlichen und belastbaren und auch überprüfbaren Verfahren kommen müssen.

Zur Entscheidung am Sonntag gehören das Befassen im Kabinett, auch im Rahmen der Koalition, mit den Themen, die aufgerufen und umzusetzen sind, das Fassen in eine Verordnung und dann die Freigabe, die in diesen Minuten erfolgt. Danach steht die Verordnung allen zur Verfügung. Das lässt sich aufgrund der Eilbedürftigkeit insgesamt und der objektiven Voraussetzungen, die wir einhalten müssen, nicht ändern. Wir haben aber gerade deswegen versucht, eine möglichst intensive Öffentlichkeitsarbeit zu leisten.

Vielen Dank. - Ich hatte Herrn Farle schon angekündigt. Herr Raue, ich habe auch Sie gesehen. Ich sehe fast alles, aber trotzdem benötige ich manchmal Ihre Unterstützung. Die darauffolgende Wortmeldung kommt von Herrn Jan Wenzel Schmidt. - Sie haben jetzt das Wort, Herr Abgeordneter.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, ich hoffe, Sie lesen auch ständig die Pandemieberichte, die unser Landtag herausgibt. Wir haben diesen Pandemiestab. Wenn Sie das tun, dann sehen Sie ganz eindeutig, dass die Anzahl der Fälle pro Tag bereits seit dem 8. Dezember rückläufig ist.

Von der Spitze aus gesehen sind wir am 13. Dezember hier unten. Das heißt, Sie führen den

zweiten Lockdown jetzt ein, obwohl die Infektionszahlen, die sowieso keine sind, aber das will ich jetzt im Raum stehen lassen, stark sinken. Sie machen Tausende Existenzen kaputt und begründen das mit einer Allerweltsbegründung, die bei uns im Land gar nicht zutrifft. Schauen Sie sich das an, das sind die Balken pro Tag. Die Infektionen sind blau hinterlegt. Wir sind jetzt dort unten.

Das heißt, Sie führen den Lockdown mit erheblichen Einschränkungen in allen Bereichen und mit Grundrechtseinschränkungen ein und die Fallzahlen sind gar nicht da, weil sich immer nach 14 Tagen viel entscheidet, weil die Anzahl der Betten, die man braucht, zurückgeht. Wir haben im Moment keinerlei Engpässe.

Ich habe gleich noch einen Redebeitrag. Ich wollte jetzt nur die Frage an Sie stellen: Wie können Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren, einen Lockdown mit den anderen 15 Ministerpräsidenten und einer Kanzlerin mitzumachen, die die Fallzahlen nach oben schrauben lässt? - Wenn die Fallzahlen nach dem dann beschlossenen Lockdown zurückgehen, dann sieht man auf einmal plötzlich, die Fallzahlen gehen gar nicht - - Das könnt ihr euch alle ansehen. Da unten sind wir jetzt und dort waren wir am 8. Dezember und jetzt haben Sie einen Lockdown beschlossen. Die Argumentation stimmt doch hinten und vorn nicht. Wie stehen Sie dazu?

(Zustimmung)

Herr Ministerpräsident, bitte.