Protokoll der Sitzung vom 23.11.2016

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/266

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/306

Beschlussempfehlung Ausschuss für Bildung und Kultur - Drs. 7/596

(Erste Beratung in der 7. Sitzung des Landtages am 02.09.2016)

Die Behandlung erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 38 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtages. Daher treten wir unmittelbar in das Abstimmungsverfahren ein.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Kultur in der Drs. 7/596. Darin steht, dass der Antrag für erledigt erklärt werden soll. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? - Das sind - nach einigem Zögern - alle Fraktionen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung in der Drs. 7/596 einstimmig angenommen worden.

Gemäß unserer Verabredung treten wir nunmehr in den letzten Tagesordnungspunkt unserer heutigen Sitzung ein.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 23

Kleine Anfragen für die Fragestunde zur 8. Sitzungsperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt

Fragestunde mehrere Abgeordnete - Drs. 7/621

Gemäß § 45 der Geschäftsordnung des Landtages findet in jeder im Terminplan festgelegten Sitzungsperiode eine Fragestunde statt. Es liegen Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, in der Drs. 7/621 zwölf Kleine Anfragen für die Fragestunde vor.

Ich rufe die

Frage 1 Ausgleichsstock 2016

auf. Fragesteller ist Herr Abg. Swen Knöchel, DIE LINKE. Bitte, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Aus dem Ausgleichsstock werden entsprechend § 17 FAG Bedarfszuweisungen zur Milderung oder zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen und Notlagen im Haushalt der Kommunen erbracht. Als Notlage gilt insbesondere der Fall, dass die Einnahmemöglichkeiten von Kommunen zur Erfüllung ihrer unabweisbaren Ausgabenverpflichtungen nicht ausreichen. Daneben dient er der Vermeidung besonderer Härten bei der Durchführung dieses Gesetzes.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Anträge auf Bedarfszuweisungen

und Liquiditätshilfen wurden zwischen dem 1. Januar und dem 31. Oktober 2016 gestellt?

2. Wie viele Anträge wurden in welcher Gesamt

höhe jeweils für Bedarfszuweisungen und Liquiditätshilfen zwischen dem 1. Januar und dem 31. Oktober 2016 bewilligt?

Für die Landesregierung erhält der Minister für Finanzen das Wort. Herr Schröder, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Kleine Anfrage des Abg. Herrn Knöchel beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt.

Antwort zu Frage 1: Zwischen dem 1. Januar und dem 31. Oktober 2016 wurden zehn Liquiditätsanträge und sechs Bedarfszuweisungsanträge gestellt.

Antwort zu Frage 2: Zwischen dem 1. Januar und dem 31. Oktober 2016 wurden fünf Liquiditätshilfeanträge mit einer Gesamtsumme von 7 126 800 € und vier Bedarfszuweisungsanträge mit einer Gesamtsumme von 21 362 852,83 € bewilligt. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

Ich sehe keine Nachfragen.

Ich rufe die

Frage 2 Landschaftspflege im Bereich der Teufelsmauer im Harz

auf. Der Abg. Herr Steppuhn hat das Wort. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seitens des Landes ist bis zum Jahr 2015 die Landschaftspflege im Zusammenwirken mit der unteren und der oberen Landschaftsbehörde organisiert worden. Die Landschaftspflege in den Bereichen der Teufelsmauer von Blankenburg bis Warnstedt wurde von einer privaten Halterin von Schafherden, mit Fördermitteln unterstützt, vorgenommen. Seit Anfang des Jahres 2016 findet keine Landschaftspflege in den genannten Bereichen mehr statt. Anlieger wie zum Beispiel landwirtschaftliche Betriebe lehnen eine Übernahme der Landschaftspflege in diesem Bereich ab.

Daher frage ich die Landesregierung:

1. Wie wurde die Landschaftspflege in den Be

reichen der Teufelsmauer in den vergangenen zehn Jahren genau organisiert und finanziert?

2. Wie soll die Landschaftspflege in den Berei

chen der Teufelsmauer ab dem Jahr 2017 im Rahmen der Zuständigkeiten dauerhaft und im Sinne einer Nachhaltigkeit organisiert, finanziert und in Auftrag gegeben werden?

Frau Ministerin Dalbert, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Abgeordnete! Ich beantworte namens der Landesregierung die Fragen des Abg. Herrn Steppuhn wie folgt.

Bevor ich zu den beiden konkreten Fragen komme, möchte ich voranstellen, dass die Landschaftspflege immer das Zusammenspiel verschiedener Instrumente und Akteure entsprechend den regionalen Gegebenheiten vor Ort voraussetzt. Dabei sind zum Beispiel Maßnahmen bzw. Projekte zur Wiederherstellung von Lebensräumen zu nennen, aber auch langfristige Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen.

Gerade bei den langfristigen Maßnahmen spielt die landwirtschaftliche Bewirtschaftung eine wichtige Rolle; denn die meisten unserer Landschaften

sind durch eine solche Bewirtschaftung entstanden. Das Land bietet finanzielle Unterstützung über verschiedene Förderprogramme an, so zum Beispiel die Naturschutzprojektförderung oder die Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen.

Nun konkret zur Teufelsmauer.

Zur Frage 1: Vor dem Jahr 2010 gab es dort keine regelmäßige landwirtschaftliche Nutzung. Die Pflege an der Teufelsmauer erfolgte überwiegend kleinflächig über landschaftspflegerische Projekte in größerem und kleinerem Umfang. Diese wurden beispielsweise über Fördermittel aus der ELER-Projektförderung finanziert oder durch Maßnahmen im Rahmen der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten nach § 16d Satz 1 des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches oder aus Mitteln der unteren Naturschutzbehörde Landkreis Harz respektive davor Landkreis Quedlinburg realisiert.

Auf Initiative der unteren Naturschutzbehörde wurden die ökologisch wertvollen Sandtrockenrasenbiotope, Streuobstwiesen und Heideflächen im Naturschutzgebiet Teufelsmauer seit 2010 von der Schäferei Kathleen Schneider aus Reinstedt bewirtschaftet und eben dadurch gepflegt.

Die Bewirtschaftung der Flächen an der Teufelsmauer erfolgte im Rahmen der Förderung von freiwilligen Naturschutzleistungen. Das ist eine Fördermaßnahme der eingangs erwähnten AUKM. Die Schäferei lässt sich dazu von der zuständigen unteren Naturschutzbehörde die Förderfähigkeit der Flächen im Rahmen der förderfähigen Gebietskulisse bestätigen, stimmt mit der unteren Naturschutzbehörde das Bewirtschaftungs- und Beweidungsmanagement dieser Flächen ab und beantragt dann die entsprechende Förderung beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten.

Der Betrieb hat auch für die Jahre 2016 bis 2020 noch einmal einen Antrag zur FNL-Förderung der Bewirtschaftung an der Teufelsmauer gestellt, diesen jedoch später wieder zurückgezogen, weil eine andere Schäferei im Flächentausch die Landschaftspflege an der Teufelsmauer übernehmen wollte. Diese hat es sich sehr kurzfristig vor Antragsschluss dann leider anders überlegt.

Für den Ziegenhof Westerhausen ist die Gesamtfläche von 15,49 ha zu groß und für andere Schäfereien ist die Teufelsmauer zu isoliert oder zu weit weg. Deshalb kam es im Jahr 2016 leider zu keiner Beweidung mit Schafen. Die untere Naturschutzbehörde hat deswegen für das Jahr 2016 eine Landschaftspflege über ein Ein-Euro-Jobber organisiert.

Zur Frage 2: Nach Auskunft der unteren Naturschutzbehörde steht derzeit kein landwirtschaftlicher Betrieb für die Bewirtschaftung der Teufels

mauer zur Verfügung. Zuständig für die Umsetzung der Naturschutzgebietsverordnung sind die unteren Naturschutzbehörden. Allerdings steht bei den Landkreisen immer die Frage der Finanzierung im Raum.

Aktuell hat die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Harz Fördermittel beim Landesverwaltungsamt aus dem ELER aus der Richtlinie Naturschutzförderung für ein dreijähriges Landschaftspflegeprojekt an der Teufelsmauer ab dem Jahr 2017 bis zum Jahr 2019 beantragt. So soll die Landschaftspflege über Fördermittel aus dem Naturschutzbereich vorübergehend ermöglicht

werden. Der Antrag wird zurzeit im Landesverwaltungsamt Halle geprüft.

Zweifellos ist jedoch langfristig eine naturschutzgerechte landwirtschaftliche Bewirtschaftung anzustreben. Die obere und die untere Naturschutzbehörde führen dazu auch Gespräche mit Betrieben vor Ort. - Herzlichen Dank.