Die Förderung des Einsatzes von Recyclingbaustoffen muss daher ebenso verstärkt werden wie die Forschung über neue Verfahren zur Gewinnung dieser Baustoffe aus dem vorhandenen Material.
Meine Damen und Herren! Für die Planung und Zulassung von Deponien ist maßgeblich das regionale Aufkommen innerhalb des Landes zugrunde zu legen. Deshalb ist es wichtig, die vorhandenen Deponiekapazitäten für die im Land entstehenden Abfälle zu sichern und Abfallimporte mittel- bis langfristig im Rahmen des geltenden Rechts zu reduzieren. Das ist erklärtes Ziel der Landesregierung. Aus diesem Grund ist auch im Entwurf des Abfallwirtschaftsplans kein weiterer Bedarf an Deponien im Land vorgesehen.
Die Umwandlung der Abfallwirtschaft in eine Kreislauf- und Ressourcenwirtschaft ist ein wichtiger Weg, den Sachsen-Anhalt konsequent gehen muss. Zur Umsetzung bedarf es Maßnahmen - einige habe ich bereits genannt - wie zum Beispiel auch die Berücksichtigung des Einsatzes von gütegesicherten Recyclingbaustoffen bei der Ausschreibung von Baumaßnahmen, um so Anreize für die Bauwirtschaft zu schaffen, Baustoffe zu recyceln, anstatt sie auf die Deponien zu schütten. Wir müssen dafür sorgen, dass die guten Stoffe nicht irgendwo vergraben werden, sondern wiederverwertbar und gütegesichert ihre Verwendung finden.
Machen wir das konsequent, dann brauchen wir, wenn es um das Recycling von Baustoffen geht, vielleicht auch keine Diskussion über die Erschließung neuer Steinbrüche im Harz, die die Natur zerstören. Dann brauchen wir vielleicht auch keine Diskussion über neu zu genehmigende Deponien und wir brauchen auch keine langwierigen Klageverfahren zu begleiten.
Meine Damen und Herren! Abfallvermeidung und Recycling sind der richtige Weg. Sie können sich sicher sein, dass wir GRÜNEN diesen Weg zum Schutz der Natur, aber vor allem zum Schutz und
Deswegen haben wir gemeinsam den Alternativantrag gestellt und den Punkt 3 des Antrags erweitert. Darin geht es um die Forcierung der Umwandlung der Abfallwirtschaft in eine Kreislauf- und Ressourcenwirtschaft. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu unserem Alternativantrag. - Vielen Dank.
Da es keine Fragen gibt, danke ich dem Abg. Herrn Aldag für seine Ausführungen. - Als Schlussrednerin spricht für die Fraktion DIE LINKE Frau Abg. Eisenreich. Frau Eisenreich, Sie haben das Wort.
Meine Damen und Herren! Es war eine sehr lebhafte Diskussion, die uns aber auch gezeigt hat, dass wir im Wesentlichen übereinstimmen. Ich finde es ganz toll, dass die Koalition und auch die Regierung unsere Idee mit dem Alternativantrag aufgegriffen haben. Rein inhaltlich würde ich sagen, wir könnten unseren Antrag zurückziehen. Das geht aber formal nicht; denn ohne unseren Antrag hätte es Ihren Alternativantrag nicht gegeben.
Aber man sieht in diesem Fall, dass eine grüne Ministerin - bei aller Kritik, die vorhin geäußert worden ist - diesem Land auch guttut.
Der Alternativantrag macht gleiche Positionen, so wie ich sie hier vertreten habe, für unsere Fraktion deutlich. Sie formulieren es etwas anders und erweitern es. Diesbezüglich können wir mitgehen.
Auch die Beantwortung der gestrigen Anfrage, Frau Ministerin, zeigt, dass wir hierzu einen Konsens haben. Sie haben auf die Anfrage von Herrn Gebhardt gesagt, dass dieser Bedarfsnachweis entscheidend dafür ist, ob eine Deponie eingerichtet wird oder nicht. Ich denke, genau das ist die Hoffnung, die auch die Bürgerinnen und Bürger in Großörner haben, dass ihnen diese Deponie erspart bleibt.
hätten keine Instrumente, um die Müllimporte zu stoppen. Ich möchte diesbezüglich auf die Ausführungen von Herrn Aldag eingehen. Es ist richtig, dass wir ein Nettoimportland von Müll sind. Das ist so. Aber Ihr Anliegen - hierbei können wir mitgehen -, mit den vorhandenen Instrumenten darauf hinzuwirken oder sie so auszugestalten, dass Müllimporte reduziert werden, ist ein Unterfangen, bei dem wir Sie beim Wort nehmen und an dem wir Sie auch messen werden.
Ich möchte noch auf die Äußerungen des Vertreters der AfD-Fraktion eingehen. Sehr geehrte Damen und Herren der AfD, Sie wollen eine Überweisung dieses Antrages. Was soll da überwiesen werden? Was soll im Ausschuss besprochen werden? Wir wollen hier und heute eine Lösung, zum Beispiel für die Menschen in Großörner, finden.
Wir müssen diese Klärung jetzt und hier herbeiführen, und zwar durch einen Beschluss. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Wir sind nicht so weit weg von dem Alternativantrag. Auch wir als LINKE stimmen dem Alternativantrag zu.
Ich danke der Abg. Frau Eisenreich für die Ausführungen. - Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren. Ich habe eine Nachfrage; das ist auch wichtig für die Stenografen. Es kam der Vorschlag, den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/589 in einen Ausschuss zu überweisen. Ist das so?
- Ja, gut, ich wollte es noch einmal deutlich herausstellen, weil auch der Vorschlag kam: Überweisung in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr. Dann kam der Vorschlag zur Überweisung in den Wirtschaftsausschuss und zur federführenden Beratung in den Umweltausschuss. - Herr Abg. Roi, bitte.
Dann halten wir fest, dass der Antrag der Fraktion DIE LINKE in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen wird.
schaftsausschuss und in den Umweltausschuss. Ich lasse darüber abstimmen. Wer dafür ist, den Antrag der Fraktion DIE LINKE in die genannten Ausschüsse zu überweisen, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die Fraktion der AfD. Gegenstimmen? - Das sind die Regierungsfraktionen und DIE LINKE. Enthaltungen? - Keine.
- Den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/589. - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Regierungsfraktionen oder die Regierungskoalition. Enthaltungen? - Das ist die Fraktion der AfD. Somit ist dieser Antrag abgelehnt worden.
Ich lasse über den Alternativantrag der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 7/641 abstimmen. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die Mehrheit, also die Fraktion DIE LINKE und die Koalition. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion der AfD. Stimmenthaltungen? - Keine. Somit ist der Alternativantrag der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 7/641 angenommen worden. Der Tagesordnungspunkt 5 ist erledigt.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der Drs. 7/369 überwies der Landtag in der 9. Sitzung am 29. September 2016 zur federfüh
Mit dem Gesetzentwurf soll mehreren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil vom 5. Mai 2015 festgestellt, dass die Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppe R 1 der Jahre 2008 bis 2010 im Land Sachsen-Anhalt verfassungswidrig bemessen waren. Der Landesgesetzgeber wurde verpflichtet, verfassungskonforme Regelungen mit Wirkung spätestens vom 1. Januar 2016 zu treffen. Das entsprechende Gesetz zur Änderung besoldungs- und richterrechtlicher Vorschriften ist am 30. Dezember 2015 in Kraft getreten.