Wir haben in der letzten Legislaturperiode festgelegt, dass wir bezüglich der Justizvollzugsanstalten künftig im Wesentlichen drei Standorte haben wollen. Deshalb werden wir am Bau der JVA Halle festhalten. Ich darf dazu eines sagen. Es ist kritisch bemerkt worden, dass wir nicht einmal Geld für die JVA Halle hätten, sondern eine Art Mietkauf machen müssten.
Wir müssen intensiv darüber diskutieren, was am wirtschaftlichsten ist. Das haben wir auch als Finanzausschuss - -
- Wir werden eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung - - Haben wir sie eingefordert oder haben wir es nur intern getan? Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, aber zumindest werden wir eine bekommen. Sie wird uns vorgelegt werden.
Was ist das Günstigste für diese Investition - eine Art PPP, mit Dienstleistung oder ohne Dienstleistung, eine Finanzierung rein aus Landesgeldern oder eine Art Mietkauf? Darüber werden wir diskutieren. Ich hoffe, wir werden gemeinsam zu einem guten Ergebnis kommen. Dass wir diese JVA in Halle bauen wollen, dazu stehen wir.
Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs wird eine wesentliche Rolle spielen, auch die weitere institutionelle Förderung der Frauenhäuser und der Beratungsstellen für Opfer von sexualisierter Gewalt. Die Kinderbetreuung und die Frauenhäuser haben auch wir als CDU-Fraktion im Fokus.
Landesentwicklung und Verkehr. Für uns bleibt die Umsetzung wichtiger Verkehrsprojekte wie der Nordverlängerung der A 14, der Westumfahrung von Halle, der A 143, und einiger anderer Vorhaben prioritär. Ich glaube, das ist nichts Verwunderliches. Das haben wir hier schon oft genug dargelegt. Deshalb brauchen wir auch Personal im Bereich des Landesstraßenbaus. Das waren
jetzt zwar keine Landesstraßen - es sind ja Bundesautobahnen -, aber im Landesstraßenbau werden wir auch mehr Mittel zur Verfügung haben. Das können wir nur realisieren, wenn wir dafür entsprechendes Fachpersonal haben. Wir werden das Personal im Landesstraßenbau also aufstocken,
Die Befristung der Stellen der Sachbearbeiter im Landesverwaltungsamt, die sich speziell mit der A 14 auseinandersetzen, müssen wir aufheben. Ansonsten kommen wir nicht weiter. Der Bau muss zügig vorangetrieben werden.
Positiv ist, dass der Verkehrshaushalt - Einzelplan 14 - zu zwei Dritteln aus Drittmitteln finanziert wird. Der Landesanteil umfasst lediglich Personalkosten für den Landesstraßenbau und für die Verwaltung. Im Ergebnis stellt dieser Einzelplan die Umsetzung des Koalitionsvertrages dar. Positiv ist anzumerken, dass im Haushalt des MLV aufgrund der Drittmittelfinanzierung sogar 100 000 € eingespart wurden.
Ich erspare es mir, jetzt etwas zur Elektromobilität zu sagen. Dazu werden wir, glaube ich, heute oder morgen noch einiges hören.
Ich komme zum Bereich Umwelt. Im Zentrum der Bemühungen im Umweltbereich steht die Frage der Umsetzung des ökologischen Umbaus in einer Industriegesellschaft. Für den Hochwasserschutz werden wir auch in den nächsten Jahren mehrere Millionen Euro ausgeben. Bisher sind sämtliche Baumaßnahmen im Plan.
Im Bereich des Arten- und Naturschutzes gibt es zahlreiche zu fördernde Projekte. Wir werden Geld in die Hand nehmen, um die Luft-, Wasser- und Bodenqualität in Sachsen-Anhalt weiter verbessern zu können.
Die CDU-Fraktion steht für eine soziale Marktwirtschaft auch mit ökologischen Anreizen. Diese wollen wir finanziell vor allem im Hinblick auf alternative Antriebe, bei Speichermedien, bei regenerativen Energien usw. verorten.
Der komplette Energiebereich wird im Ministerium gebündelt. Bündelung ist verständlich. Warum aber dafür ein Grundsatzreferat und ein erheblicher Stellenaufwuchs notwendig sind, das erschließt sich uns bisher noch nicht.
Die Koalitionsfraktionen haben sich darauf verständigt, dass die Biodiversitätsstrategie fortzuentwickeln ist. Die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz, SUNK, soll als wichtige Institution im Umwelt- und Klimaschutz weiter gefördert werden. Ferner wollen wir die Verbandsstrukturen
Wir werden uns mit der Entnahme von Mitteln aus dem Vermögen der landeseigenen Mitteldeutschen Sanierungs- und Entsorgungsgesellschaft, MDSE, beschäftigen und auch mit der Auflösung von Rücklagen des Talsperrenbetriebs. Auch das ist heute bereits kritisch angesprochen worden - ich weiß nicht mehr, von wem.
Weiterhin sehen wir es kritisch, dass das Projekt Trinkwasserversorgung Sangerhausen, welches schon seit Jahren im Plan steht - das müsste unseren Finanzminister besonders bewegen -,
trotz der Aufgabensteigerung einfach auf null gesetzt wurde. Daran sieht man, dass er als Finanzminister auch nicht einfach Zugriff auf andere Haushalte hat. Es wird wieder deutlich, was Demokratie ist, worüber wir heute schon einmal diskutiert haben. Warum das Projekt gekippt wurde, werden wir noch einmal genauestens hinterfragen.
Auffallend ist, dass das Personal für den Bereich Landwirtschaft und Umwelt im Landesverwaltungsamt jetzt komplett in Einzelplan 03 verortet ist. Das bedeutet, dass der Einzelplan 03 eigentlich auch im Umwelt- und im Landwirtschaftsausschuss behandelt werden müsste und übrigens auch in den anderen Ausschüssen, welche die Stellenumsetzungen in Einzelplan 03 betreffen.
Wir sind gespannt darauf, wie das Umweltsofortprogramm aussehen soll. Es ist bisher rein finanziell verortet, inhaltlich aber noch wenig untersetzt. Da dafür bisher noch kein Konzept vorliegt und auch noch keine Kopplung mit Bundes- und EU-Mitteln vorgesehen ist - wir würden es befürworten, wenn diese 10 Millionen €, die wir zusätzlich in den Haushalt einstellen, mit Drittmitteln vermehrt würden; das wäre genial -,
wollen wir die Mittel zunächst mit einem Sperrvermerk versehen, bis ein Konzept vorliegt. Das machen wir immer so. Das hat nichts mit Einschränkungen im Umweltbereich zu tun, sondern wenn wir Mittel in den Haushaltsplan einstellen und dafür noch keine konzeptionelle Grundlage vorliegt, werden wir sie so lange nicht ausgeben, bis wir wissen, was damit gemacht werden soll.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe einiges zu den Einzelhaushalten gesagt. Ich komme nun zum Gesamthaushalt zurück.
Dieser Entwurf der Landesregierung beinhaltet zwar den von mir benannten Aufwuchs; trotzdem kann dies ohne die Aufnahme von Schulden, also Krediten, gewährleistet werden. Das ist zuerst einmal positiv. Ebenfalls sind die Vorgaben des
Stabilitätsrats und für die Inanspruchnahme von Konsolidierungshilfen eingehalten worden, auch wenn dies nur in einem sehr knappen Rahmen erfolgt.
Auch der Schuldenabbau soll fortgesetzt werden, allerdings nicht in der ursprünglich beschlossenen Höhe, sondern mit geringeren Abbauraten. Die Landesregierung hat uns deshalb mit der Einbringung des Haushalts auch einen neuen Tilgungsplan vorgelegt, den wir - ich weiß es nicht mehr - in den vergangenen Jahren einmal beschlossen hatten.
Der Tilgungsplan sieht jetzt neue Tilgungsraten vor. Künftig werden wir statt 125 Millionen € bzw. 150 Millionen €, die wir vorhatten zu tilgen, nur noch jeweils 100 Millionen € tilgen. Das kann man umso weniger begrüßen, als wir gerade in Bezug auf meine vorangegangenen Ausführungen an unserem alten Tilgungsplan festhalten müssten, um die Konsolidierung weiter voranzubringen und nicht zu gefährden. In diesem Zusammenhang möchte ich auf weitere Risiken hinweisen, die ich für sehr bedenklich halte.
Im Jahr 2015 gab es eine Zuführung zur allgemeinen Rücklage in Höhe von 182 Millionen €, welche wir bereits im Jahr 2016 - hören Sie genau zu -
aufgrund der Asylkosten wieder entnommen haben. Für das Jahr 2017 beträgt die Zuführung laut Entwurf 65 Millionen € und für das Jahr 2018 sollen es 103 Millionen € sein. Diese Entnahme für das Jahr 2016 brauchten wir nicht mehr vorzunehmen. Den Grund dafür muss ich nicht mehr nennen; das hat der Finanzminister schon erläutert.
Entnahmen aus Rücklagen schaffen aber natürlich keine Vorsorge für eventuell aufkommende Risiken. Man kann nicht immer alle Risiken abdecken. Wir kennen aber unsere Risiken im Haushalt. Man nehme nur einmal an, die Zinsen würden wieder steigen oder die Steuereinnahmen wieder fallen. Die Auswirkungen von so etwas konnten wir bei den Steuerschätzungen von Mai und November schon sehen.
Wenn diese beiden Risiken, die ich eben genannt habe, eintreten, würde unser Haushalt fast nur noch Makulatur sein. Das schafft keine Vorsorge für die kommenden Risiken, sondern eher Unsicherheit.
In Summe haben wir eine Deckungslücke in beiden Haushaltsjahren, die zwar nicht die Konsolidierungshilfe des Bundes infrage stellen wird - diesbezüglich hat der Finanzminister schon Ausführungen gemacht -, die aber unsere eigenen Konsolidierungsmaßnahmen und die Risiken verschärfen wird.
Im Jahr 2017 setzt sich die Deckungslücke wie folgt zusammen: Der Saldo laut November-Steuerschätzung 2016 beträgt minus 115 Millionen €, Entnahme aus der allgemeinen Rücklage: 65 Millionen €, Entnahme aus der Steuerschwankungsreserve: 175 Millionen €, globale Minderausgabe: 160 Millionen € und Personal-GMA: 69,5 Millionen €. Das ergibt im Jahr 2017 eine Summe in Höhe von sage und schreibe 584,5 Millionen €. Im Jahr 2018 beträgt die Deckungslücke 375,7 Millionen €.
Unabhängig von den globalen Minderausgaben in den Jahren 2017 und 2018, auf die ich noch gesondert eingehe, möchte ich hier noch einige Erläuterungen geben. Die Entnahme aus der Vorsorge und der Steuerschwankungsreserve im Jahr 2017 ist dem sogenannten Lützen-Effekt geschuldet, welcher eine Mindereinnahme in Höhe von 200 Millionen € ausgemacht hat. Das ist damit auch gerechtfertigt. Minister Schröder hat dazu bereits ausgeführt. Dafür ist eine Steuerschwankungsreserve auch da. Umso mehr begrüßen wir, dass im Jahr 2018 wieder eine Zuführung in Höhe von 25 Millionen € erfolgen soll.
einen Minderbeitrag in Höhe von minus 115 Millionen € bzw. minus 135 Millionen € für 2018 zu verzeichnen, da hier bereits eine Zuschätzung durch das Finanzministerium vorgenommen wurde.
„Zuschätzungen“, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, hat es auch in der Vergangenheit schon bei einigen Haushalten gegeben - das haben wir als Parlament immer strikt abgelehnt bzw. scharf kritisiert -, weil genau solche Effekte eintreten können, wie wir sie jetzt vorliegen haben, und wir damit zusätzliche Anstrengungen für einen ausgeglichenen Haushalt unternehmen müssen. Man kann nur hoffen, dass die Prognosen im Endeffekt besser ausfallen. Aber das Prinzip Hoffnung ist hier wahrscheinlich eher fehl am Platz. Wir werden die genauen Zahlen im November vorliegen haben. Diese werden wir noch vor der Verabschiedung des Haushalts bekommen, um eventuelle Korrekturen vornehmen zu können.
Kritischer muss ich allerdings den Einsatz des Instrumentes einer globalen Minderausgabe bewerten. Auch dieses ist nicht neu. Auch der Bund wendet das Instrument einer GMA an, um seinen Haushalt auszugleichen. Nach dem Jahr 2010, also ab dem Jahr 2011, bedurften wir mit der Einführung der sogenannten Eckwerte für die Einzelhaushalte dieses Instrumentes in unserem Landeshaushalt nicht mehr. Lediglich bei den Personalausgaben und beim Stellen- und Personalabbau haben wir eine globale Minderausgabe im Einzelplan 13 noch vertitelt gehabt.