Eva Feußner

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Lieber Kollege, ich kann ja vieles nachvollziehen, auch dass Sie damals, als Sie neu hier in den Landtag eingetreten sind, den Untersuchungsausschuss initiiert haben, woran wir uns als Koalitionsfraktionen beteiligt haben. Aber dass Sie das aufgedeckt haben, ist schlichtweg falsch.
Ich möchte Ihnen diesbezüglich die Frage stellen - Sie können das vielleicht auch nicht wissen -, ob Sie sich mal mit den Unterlagen aus der letzten Legislaturperiode - das reicht wahrscheinlich noch gar nicht - und auch der davor auseinandergesetzt haben, damit, wie viele Kleine Anfragen - ich sage mal, ich lobe die Opposition selten - seitens der LINKEN bezüglich genau dieser Tatbestände gestellt wurden, die Sie eben beschrieben haben. Es haben tatsächlich diese vielen Kleinen Anfragen zu der Aufdeckung der Berateraffäre geführt.
Bekannt war es. Sie haben nachher die Initiative für den Untersuchungsausschuss ergriffen; das ist richtig. Aber ich wollte hier einfach die Fakten klarstellen, und ich möchte Sie fragen, ob Ihnen das bekannt ist.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Spenden sind an sich kein Teufelswerk. Ich möchte einmal darauf hinweisen, dass die Existenz gerade von Vereinen, Verbänden und vielleicht auch von mancher Partei und auch deren Arbeit von diesen Spenden abhängt.
Trotzdem ist es nachvollziehbar, dass die Fraktion DIE LINKE die Zwischenerkenntnisse des 15. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu einem Antrag weiterverarbeitet.
Das dubiose Beziehungsgeflecht des Gebens und Nehmens in der Berateraffäre ist es wert, das Spendengebaren gesondert herauszugreifen und vielleicht auch eine Debatte darüber zu führen.
Ob die Nachfrage, Frau Heiß, von Ihnen kam - ich glaube, sie kam von mir,
aber wir haben uns gegenseitig, glaube ich, viele Fragen diesbezüglich gestellt; wir können gern noch einmal im Protokoll nachschauen -, zumindest ist es ein gemeinsames Werk des Ausschusses gewesen - so will ich es einmal darstellen.
Ich möchte in meiner Rede darstellen, warum wir dem Antrag der Fraktion DIE LINKE dennoch nicht folgen können und werden. Wir haben darüber schon im Ausschuss diskutiert. Unserer Meinung nach sind Parteispenden ausreichend reguliert.
Die §§ 24 und 25 des Parteiengesetzes haben sich bewährt. Eine weitere Verschärfung würde nichts bringen. Eher würden sich andere weitaus intransparentere Kanäle der politischen Beeinflussung öffnen.
Hierbei schlägt wieder einmal, na ja, der naive Regulierungsoptimismus der LINKEN zu. Anstand und Moral sind nun einmal schwer zu regulieren.
Hinzu kommt die völlig weltfremde Forderung der Fraktion DIE LINKE, selbst unmittelbare oder mittelbare Auftragnehmer des Landes - keiner weiß so richtig, was Sie eigentlich damit meinen - von Parteispenden auszuschließen. Damit wäre auch zum Beispiel dem kleinen und mittelständischen Dachdecker oder dem Elektromeisterbetrieb, der
schon einmal eine Schule renoviert hat, das Spenden an Parteien verboten. Wollen wir das wirklich? - Nein, das kann eigentlich nicht unser Ziel sein.
Ich bin dafür, dass ein realistisches Bild von Politik gezeichnet wird. Politik wird nämlich auch von Menschen gemacht. Menschen sind natürlich auch fehlbar, ja, manchmal sogar korrupt. Gekaufte Entscheidungen sind aber traurige Einzelfälle und ausdrücklich nicht die Regel.
Diese Einzelfälle können auch die feingliedrigsten Gesetze - wir können noch so viel Gehirnschmalz darauf verwenden - mit ihren hehren Zielen nicht verhindern; denn wo ein unmoralischer Wille ist, ist fast immer ein Weg.
Was mich wirklich stört am Antrag der Fraktion der LINKEN, sind nicht die formalen Fehler, sondern das augenscheinlich rein parteitaktische Kalkül der Antragsteller.
Sie wollen die Vermutung der Käuflichkeit generell über die, wie Sie es so schön formulieren, regierungstragenden Parteien ausbreiten. Es soll der Generalverdacht gerade gegenüber den Parteien und Politikern erhoben werden, die sich noch für das Unternehmertum in diesem Land einsetzen.
Ich werde das tun. - Die Parteien müssen offenlegen, müssen für die Probleme da sein und für das, was die Menschen umtreibt.
Ich möchte an dieser Stelle sagen, sie müssen sich neu und verstärkt darum bemühen, dass sie ihre Verwurzelung in der Gesellschaft behalten und auch wieder gewinnen. Das muss unser zentrales Ziel sein, aber nicht, uns mit solchen Nebenkriegsschauplätzen zu beschäftigen. - Vielen Dank.
Darf ich, Herr Präsident, noch eine kurze persönliche Bemerkung machen?
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es hat sich herumgesprochen, dass ich demnächst eine andere Funktion übernehme. Ich werde jetzt keine Abschiedsrede halten, ich möchte mich nur bei allen hier im Parlament Sitzenden und bei denen, die jetzt nicht anwesend sind, bedanken für die gute Zusammenarbeit, im Ausschuss, hier im Plenum und generell.
Ich wünsche mir für die Zukunft, dass Sie mich in dem neuen Amt vielleicht weiter so unterstützen, kritisch begleiten und mir vielleicht auch weiterhin Ihre Unterstützung zusagen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Abgeordneten, Kollegen! Ich will mich jetzt nicht einmischen, wie wichtig es manchem erscheint, ob ein Minister bei einer Anhörung dabei ist oder nicht. Das ist sicherlich eine wichtige Angelegenheit. Aber es gibt immerhin Protokolle. Ich gehe davon, dass sich jeder Minister und jede Ministerin mithilfe der Protokolle darüber informieren kann, was in der Anhörung geäußert worden ist. Ich gehe davon aus, dass das nicht nur die Staatssekretäre, sondern auch die Minister interessiert und sie das nachlesen. - Vielen Dank. Das war eine Intervention.
Liebe Frau Kollegin, ich fand Ihre Rede in einer gewissen Weise sehr beeindruckend, aber ich möchte Sie hinsichtlich Ihrer soeben vorgetragenen Argumentation fragen: Welchen Grund haben Sie dann als Partei, sich nicht an der Überprüfung zu beteiligen, ob es bei Ihnen Mitglieder gibt, die bei der Staatssicherheit waren?
Das passt nicht zusammen. Das möchte ich gern von Ihnen erläutert haben.
Dazu habe ich eine Nachfrage. Woher nehmen Sie dann die Gewissheit, dass diese eigene Darstellung stimmt? Warum lassen Sie das nicht, wie wir alle hier im Hause, also die anderen Fraktionen, von einer unabhängigen Behörde, nämlich der entsprechenden Behörde, die Sie kennen, machen, sondern vertrauen auf das, was Ihnen Ihre Mitglieder erzählen?
Das ist aber eine fadenscheinige Begründung.
Ich möchte nur auf eines hinweisen: Ich halte es für eine absolute Verhöhnung der Opfer, Herr Striegel, was Sie hier eben dargelegt haben.
Ich bitte Sie dringend, sich einmal mit den Opferverbänden darüber zu unterhalten, wie es wirklich zugegangen ist und wie es den Opfern ergangen ist. Das, was Sie hier eben dargestellt haben, ist das Allerletzte.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man merkt, dass Weihnachten vor der Tür steht. Die Weihnachtsmärkte werden aufgebaut, der erste Glühwein wird gekostet,
der Lichterschmuck lässt Straßen und Gebäude im weihnachtlichen Glanz erstrahlen. So könnte es eine schöne besinnliche Vorweihnachtszeit werden, wenn da nicht die Wunschlisten wären, die häufig nicht nur bei unseren Kleinen - für viele Eltern mit kleineren Einkommen sind die Verlockungen des Handels eine Belastung - immer länger und länger werden; auch die Wunschlisten gegenüber unserem Landeshaushalt können zu einer Belastung werden.
Denn vor allem DIE LINKE und auch die SPD überbieten sich in ihren Forderungen. Dass die LINKEN nun das Füllhorn ausschütten wollen, ist, glaube ich, in diesem Hause nichts Neues. Maximalforderungen sind das gute Recht der Opposition.
Aber auch die SPD hat eine große Wunschliste aufgestellt. Der nicht abgestimmte Vorstoß nach der letzten Steuerschätzung in der Öffentlichkeit hat schon verwundert. Die Art und Weise des Vorgehens irritiert sehr. Warum kommen Sie nicht auf uns zu? Warum reden Sie nicht vorher mit uns, mit Ihrem Koalitionspartnern? - Es scheint so, als wollen Sie diese Vorschläge gar nicht umsetzen.
Es erweckt den Anschein, dass Sie diese Ergebnisse des Steuerschätzerkreises nur nutzen wollen, um sich aus Ihrer eigenen Schwächephase
heraus politisch zu profilieren. Sie vollziehen damit eine ähnliche Strategie wie Ihre Bundes-SPD in Berlin. Schade.
Oder wollen Sie sich gegenseitig anbiedern. Ich weiß es nicht, aber diese Strategie baut leider kein Vertrauen auf, was in einer Koalition, glaube ich, mehr als wichtig wäre. Außerdem tun Sie dies in vollem Bewusstsein der Risiken für unser doch hoch verschuldetes Land.
Nun aber konkret zum Antrag. Wir halten einen Nachtragshaushalt aus mehreren Gründen für falsch. Zu allererst sollten beschlossene Projekte unseres Gestaltungshaushaltes umgesetzt werden. Besonders die investiven Mittel fließen nicht optimal ab, sodass im Jahr 2018 besonders viel Arbeit beim Haushaltsvollzug auf die Landesregierung zukommt. Deswegen sollten wir verstärkt die Probleme ins Auge fassen, die Investitionen behindern, zum Beispiel die Verwaltungsabläufe beschleunigen und entbürokratisieren, aber auch die Verwaltung motivieren und bemächtigen, ihre Rolle bei der Planung und Umsetzung von Projekten wahrzunehmen.
In vielen Bereichen fließen Mittel nicht ab, weil schlicht die Kapazitäten bei der Produktion, im Bau oder der Man- oder Woman-Power erschöpft sind. Wir merken das am Lehrermarkt, der faktisch leer gefegt ist. Man kann noch so viele Stellen fordern, wenn dafür keine Lehrer zur Verfügung stehen;
dann ist das alles nur Schall und Rauch. Wir merken, der Lehrermarkt ist leer gefegt.
Auch Erzieherinnen und Erzieher werden händeringend gesucht. Im Bau- und im Handwerksbereich ist es ähnlich. Die Preise steigen deshalb so stark, weil sich die Firmen vor Aufträgen kaum retten können. Die Produzenten von Glasfaserleitungen kommen mit ihrer Produktion nicht nach. Dies alles sind Anzeichen einer Hochkonjunktur.
In einigen Branchen gibt es regelrecht Überhitzungssymptome. Wer John Maynard Keynes Argument der antizyklischen Fiskalpolitik in Gänze gelesen hat, der sollte festgestellt haben: In Zeiten der Hochkonjunktur sind Rücklagen für die Krise zu bilden; denn nur diese Rücklagen kann man im Krisenfall für ein konjunkturelles Gegensteuern verwenden.
Daher ist es so wichtig, dass Finanzminister Schröder die Steuerschwankungsreserve wieder auffüllt bzw. ihr keine Gelder entnimmt. Deswegen
ist es so wichtig, in der Hochkonjunktur Schulden zu tilgen.
Daher überzeugen uns die Argumente des Finanzministers, jetzt finanzpolitisches Augenmaß zu zeigen, in vollem Maße. Denn die Risiken für eine wirtschaftliche Abkühlung sind ja nicht aus der Luft gegriffen. Der natürliche Konjunkturzyklus wird uns irgendwann wieder einmal erreichen.
Abschließend möchte ich an unsere Leitlinie des vernünftigen finanzpolitischen Dreiklangs erinnern. In Zeiten sprudelnder Steuerquellen ist es kein Entweder-Oder, also investieren oder sparen, sondern es ist eher ein Sowohl-als-auch möglich. Daher wollen wir Schulden tilgen, Rücklagen bilden und verstärkt investieren und das alles gleichzeitig.
Ich komme zum Schluss. - Wenn wir dem Antrag folgen würden, dann wäre unser Anspruch nicht erfüllbar. Daher ist er in der Sache abzulehnen. Da wir aber mit unseren Koalitionspartnern über Investitionen in Zukunftsprojekte und eine entsprechende Priorisierung reden wollen, werden wir uns im Finanzausschuss auch weiterhin damit auseinandersetzen und beschäftigen. - Vielen Dank.
Herr Lippmann, Sie sagten vorhin in Ihrer Einbringungsrede, dass wir nicht auf die Forderungen der Bevölkerung eingehen würden. Eben sagten Sie, wir würden im Landeshaushalt nicht das machen, was gebraucht wird. Das würden wir nicht einsetzen. Wir würden eine Mangelverwaltung haben.
Ich möchte Sie fragen: Stimmen Sie mit mir überein, dass wir, wenn ich draußen die Bevölkerung befragen würde, was sie gern im Landeshaushalt haben würde, wahrscheinlich keinen 13-Milliarden-€-Haushalt, sondern - was weiß ich - einen 50-Milliarden-€-Haushalt bräuchten? - Das wäre meine erste Frage.
Meine zweite Frage. Wir legen aus meiner Sicht - dafür sind wir gewählt - fest, wie hoch die Bedarfe sind. Wenn Sie das anders sehen - das ist meine Frage. Wir legen fest, wie groß die Schulklassen sein sollen. Wir legen die Bedarfe fest. Dafür sitzen wir hier. Dafür hat uns der Wähler die Stimme gegeben, dass wir solche Rahmenbedingungen setzen. Wenn wir die Rahmenbedingungen verändern wollen, müssen wir Mehrheiten finden; das ist keine Frage. Aber ich weiß nicht, wovon Sie reden, wenn Sie sagen, wir brauchen einen 13-Milliarden-€-Haushalt. Wir haben hier mehrheitlich bestimmte Rahmenbedingungen festgelegt, und die wollen wir auch erfüllen.
Das ist eine Unterstellung, was Sie sagen.
Nein, das ist eine Unterstellung.
Das unterstellen Sie uns. Das ist nicht unsere Intention. Wir haben eine andere Intention.
Das ist Ihre Auffassung.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ausgangslage ist eindeutig. Der Koalitionsvertrag gibt uns das Ziel vor. Die Notwendigkeit der Wiedereinführung der Jahressonderzahlung für unsere Beamtinnen und Beamten ist also unbestreitbar. Unsere Haushaltslage lässt dies auch zu, wenn auch nicht im ausreichenden Maße, wie es sich der eine oder andere vorstellt.
Ich möchte in meiner Rede drei Punkte ansprechen, die in der Anhörung zum Gesetzentwurf im Finanzausschuss von den Interessenvertretern kritisch angemerkt wurden. Dazu gehören erstens das Verfahren zur vorgezogenen Auskopplung des Gesetzes aus dem Artikelgesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften, zweitens die konkrete Ausgestaltung des Weihnachtsgeldes für Beamtinnen und Beamte und - damit thematisch eng verbundenen - drittens die Zukunft der Jahressonderzahlungen in den nächsten Haushaltsjahren.
Die Auszahlung der Jahressonderzahlung kommt gerade noch rechtzeitig im Dezember. Die Bezügestellen wurden dementsprechend angewiesen. Auch bei der Auszahlung an kommunale Beamte sollte es zu keinen Problemen kommen.
Wir mussten die Regelung aus dem komplexen Artikelgesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften etwas umständlich auskoppeln, damit dieses Geld dieses Jahr noch ausgezahlt werden kann. Das wurde bereits angesprochen.
Für erneute Änderungen dieses Gesetzes nehmen wir aus Gesprächen und aus der Anhörung mit, diesen Prozess natürlich frühzeitiger anzugehen und somit Unsicherheiten bei den Beamten und deren Interessenvertretern und auch bei den Bezügestellen ausräumen zu können.
Über die konkrete Ausgestaltung, also die Höhe bzw. die Differenzierung nach Besoldungsgruppen, lässt sich vortrefflich streiten. Dies haben wir in der Anhörung noch einmal live erfahren. Ja, die Sonderzahlung ist nicht besonders hoch. Dennoch belastet sie den Haushalt mit immerhin 12 Millionen €. Sie ist damit auch finanzpolitisch vertretbar. Ich begreife die jetzt zu beschließende Jahressonderzahlung aber mehr als Einstieg in eine höhere Gratifikation in den nächsten Jahren.
Man muss aber verstehen, dass das Weihnachtsgeld immer eine Art Spielball der Haushaltslage des Landes war. Andere Bundesländer zahlen trotz einer viel besseren Einnahmesituation kein Weihnachtsgeld an ihre verbeamteten Bediensteten aus. Erklärtes Ziel muss es dennoch sein, sich in den nächsten Jahren an die Höhe des Weihnachtsgeldes der Angestellten anzunähern.
Aus der Anhörung nehmen wir auch mit, dass die degressive Ausgestaltung des Weihnachtsgeldes zukünftig auf den Prüfstand gehört. Dass geringere Besoldungsgruppen ein höheres Weihnachtsgeld erhalten, ebnet langfristig die Unterschiede ein und verstößt bei einer übertriebenen Anwendung gegen das Abstandsgebot, das sich aus dem Leistungsprinzip nach Artikel 33 Abs. 2 unseres Grundgesetzes ableitet. Das Ziel muss also sein, zukünftig allen Beamten mindestens die gleiche Gratifikation zukommen zu lassen.
Alles in allem ist das Ergebnis zufriedenstellend. Wir zahlen also unseren Landesbeamten ein Weihnachtsgeld aus. Immerhin ist die Aussicht auf eine großzügigere Gratifikation in den nächsten Jahren ebenfalls vorhanden. Zudem wird auch unser Haushalt in vertretbarem Maße belastet. Wir bitten um Zustimmung zu diesem ausgekoppelten Gesetzentwurf. - Vielen Dank.
Lieber Kollege Herr Gallert, in diesem Zusammenhang meine Frage: Sie haben von dem Frauen
anteil im tunesischen Parlament gesprochen und auch von der Anzahl der Studentinnen im Bereich Maschinenbau in Syrien.
Nun ist das natürlich löblich, wenn der wesentlich höher ist als in Deutschland. Das zeigt auch, dass wir in Deutschland auch Defizite haben - keine Frage.
Ich möchte Ihnen in dieser Beziehung aber eine andere Frage stellen. Ist die reine Anzahl, also die Quote, aus Ihrer Sicht entscheidend oder ist nicht die Stellung der Frau entscheidender, der Umgang, die gleichen Rechte für Frauen? - Dabei unterscheiden wir uns, glaube ich, zwischen Deutschland, Tunesien und Syrien ganz erheblich.
Liebe Kollegin Frau Kolb, ich habe eine Nachfrage. Ich bin eine Person, die lieber nach vorn schaut als zurück,
aber trotzdem kann ich Ihnen das jetzt nicht ersparen. Sie haben jetzt dargestellt, welche Initiativen Ihre Fraktion, natürlich gemeinsam mit der Koalition, ergriffen hat, haben aber insbesondere auf eine Initiative hingewiesen, und zwar die bezüglich der 250 Lehrerstellen.
Aus meiner Sicht hat Herr Tullner mehr als ein schweres Erbe aus der Vergangenheit übernommen, was den Lehrerbedarf anbelangt.
Dafür mache ich nicht nur eine Person verantwortlich. Aber Sie, Frau Kolb, saßen in der letzten Legislaturperiode direkt mit am Kabinettstisch.
Sie hätten das mehr als alle anderen, die hier sitzen, beeinflussen können, und stellen sich heute hier hin und urteilen über Herrn Tullner, was er alles falsch gemacht hat.
Finden Sie es nicht etwas makaber, wie Sie das hier darstellen?
Ich finde es schon dreist, wenn man sich nun hier hinstellt und Kritik übt, obwohl man selber in sehr hoher Verantwortung stand.
Fehler sind gemacht worden und da können wir alle uns nicht herausziehen. Aber das so zu bewerten, wie Sie es eben bewertet haben, das finde ich schon mehr als dreist.
Ich möchte von Ihnen jetzt eine Aussage dazu haben, wie man das dann hier so darstellen kann.
Meine Nachfrage geht dahin: Sind Sie nicht auch der Meinung, dass wir noch nie so viele Lehrer eingestellt haben wie in dieser Legislaturperiode? - Das haben Sie in der gesamten letzten Legislaturperiode nicht hinbekommen. Geben Sie mir darin recht?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In ihrem Antrag nimmt die Fraktion DIE LINKE Bezug auf den 15. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, insbesondere auf die letzte Zeugenvernehmung. Das Anliegen Ihres Antrags ist nicht durch den PUA gedeckt. Deshalb erhoffen Sie sich hier im Plenum entsprechende Aufmerksamkeit dazu.
Zunächst möchte ich feststellen, dass es ein Parteiengesetz gibt - das ist eben schon mehrfach angesprochen worden -, welches in § 25 genau regelt, wie Parteien mit Spenden umzugehen haben.
Spenden an Parteien sind generell nichts Anrüchiges. Parteispenden bilden zusammen mit den Mitgliedsbeiträgen und den öffentlichen Zuschüssen die Grundlage einer Parteienfinanzierung. Es dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen spenden. Spenden sind in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar. Die Parteien erhalten für Spendeneinnahmen zudem einen staatlichen Zuschuss. Gewissermaßen tragen also Spenden auch zur Aufrechterhaltung der Demokratie bei, weil dadurch eine vielfältige Parteienlandschaft teilweise finanziert werden kann.
So weit, so gut.
Nun gibt es tatsächlich Rechtsverstöße in der Spendenlandschaft, die, sofern sie nachgewiesen werden konnten, auch geahndet wurden. Auch gibt es moralisch verwerfliche Spenden. Dies zu bewerten, ist natürlich nie objektiv einzuschätzen, sondern auch an eigene moralische Ansprüche angelehnt. Leider gibt es auch kriminelle Energien, wenn Spenden illegal an Parteien fließen. Die für diesen Antrag anlassgebenden Spenden sind keiner dieser Kategorien zuzuordnen.
Dass die Spenden in einem unmittelbaren zeitlichen und parteilichen Zusammenhang mit dem Geschäftsbesorgungsvertrag stehen, den wir gerade im PUA untersuchen, ist unverkennbar. Was aber der eine oder der andere hier daraus ableitet oder ableiten möchte, bleibt eher hypothetisch, weil bisher nichts nachgewiesen werden konnte. Übrigens sollten wir dies auch dem PUA überlassen, weil es dessen Aufgabe ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nun fordern Sie als LINKE diesbezüglich mehr Transparenz ein. Ihre Partei habe 2015 beschlossen, keine Unternehmensspenden mehr anzunehmen, sondern nur noch Spenden von natürlichen Personen. Okay.
Am 23. September twitterte Herr Höhn, dass Sie 500 000 € von Bürgern erhalten hätten, aber keine Spenden von Konzernen. Nun frage ich Sie: Woher nehmen Sie eigentlich die Gewissheit, dass diese Personen keine Unternehmen unterhalten oder eventuell auch keine bestimmten Interessenlagen verfolgen? - Ihre angebliche Transparenz, die Sie uns hier darstellen wollen, ist doch wirklich nur Schein.
In diesem Zusammenhang möchte ich noch auf einen weiteren Tatbestand aufmerksam machen, nämlich auf das bis heute nicht oder nur teilweise aufgedeckte SED-Vermögen. Hierzu haben Sie sich als Nachfolgepartei der Vergangenheit bis heute nicht kooperativ gezeigt. Ihre Partei hat sich immer gewehrt, vor allem - jetzt kommt es - das Firmengeflecht und die Beteiligungen an Firmen offenzulegen.
Sie haben laut Bericht der zweiten Untersuchungskommission des Bundestages Darlehen über 293 Millionen D-Mark ausgereicht, um Firmengründungen zu unterstützen. Zum Teil haben Sie das auch als Darlehen ausgereicht. Mich sollte es nicht wundern, wenn von dort heute wieder Gelder in Form von Spenden von natürlichen
Personen an Sie zurückfließen. Wenn Sie das alles Transparenz nennen bzw. auch Transparenz einfordern: Beginnen Sie endlich erst einmal bei sich selbst!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nun zur AfD. Sie kommen immer mit der Keule: die korrupten Altparteien, Filz, Mauschelei, Jagen.
Prima, sage ich. Auch Sie sollten lieber einmal in sich gehen und Ihre eigene Spendeneinnahmepraxis auf den Prüfstand stellen. Seit Monaten lässt sich nämlich Ihre Partei ihre Wahlkämpfe aus dubiosen Quellen unterstützen. Anonyme Geldgeber geben der AfD seit Langem millionenschwere Wahlkampfhilfen.
Man gründet einen Verein zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der bürgerlichen Freiheiten, welcher Zeitungen, nämlich den „Deutschland-Kurier“, mit Wahlempfehlungen für die AfD herausgibt sowie Großplakate, Anzeigen und Videos finanziert. Dieser Verein wird aber in Wirklichkeit von der PR-Agentur Goal AG mit Sitz in der Schweiz betreut, die übrigens auch andere rechtspopulistische Parteien unterstützt und auch anonyme Spender verwaltet.
Das haben Sie übrigens mit den LINKEN gemeinsam; denn auch das SED-Vermögen wird zum großen Teil in der Schweiz vermutet. Eine wesentliche Rolle spielt hierbei die verstorbene Frau Steindling, die bei der Verschleierung der Gelder massiv half. Die Bank Austria musste bereits 230 Millionen € - davon profitiert auch das Land heute - nach einer Klage an die Bundesrepublik zurückzahlen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nun zurück zu Ihrer Partei, zur AfD. Sie handelten zeitweilig mit Gold, um Ihre Kassen aufzufüllen. Dem hat der Bund Gott sei Dank einen Riegel vorgeschoben.
Ganz anders ist die finanzielle Unterstützung aus Moskau zu sehen,
die Sie zwar zu leugnen versuchen, was Ihnen aber aufgrund von zunehmenden Belegen nicht mehr gelingt.
Ich komme zum Ende. - Herr Gauland war mehrfach zu politischen Gesprächen in Moskau.
Gut. - Dann komme ich jetzt zum Ende, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Alle Parteien sind aufgerufen, sehr sorgfältig und transparent mit Spenden umzugehen. Am Ende schaden wir alle uns selbst, den Spendengebern und auch der Demokratie, wenn man den Verdacht schon dadurch erweckt, dass nicht rechtsstaatlich gehandelt wurde. Meist ist er dann schwer zu entkräften, selbst wenn sich ein solcher Verdacht nicht bestätigt. - Okay.
Zunächst möchte ich auf die Sache mit Herrn Kohl eingehen. Auf der einen Seite ist Ihre Kritik berechtigt. Auf der anderen Seite hat man natürlich daraus Konsequenzen gezogen und das Gesetz über die politischen Parteien in § 25 angepasst. Man hat neue Regelungen geschaffen, die diesbezüglich für mehr Transparenz gesorgt haben. - Das ist das eine.
Das Zweite ist: Herr Farle, auch Ihr Fraktionsvorsitzender hat ja eben in seiner Kurzintervention klar dargelegt, dass Sie illegale Spenden annehmen.
Aber illegale Spenden sind rechtlich verwerflich. Sie sind nicht zulässig und damit zu ahnden. Ich weiß, dass auch Ihre Spendenpraxis bereits beim Bundestagspräsidenten auf dem Tisch liegt. Der hat die Aufgabe, das zu prüfen. Dann werden wir gemeinsam sehen, was dabei herauskommt.
Wenn Sie hier heute sogar offen sagen, dass Sie illegale Spenden annehmen - Ihr Fraktionsvorsitzender hat das vorhin gesagt -, dann wäre ich an Ihrer Stelle sehr vorsichtig.
- Doch, Ihr Fraktionsvorsitzender hat das vorhin gesagt. - Es gibt klare Nachweise darüber - diese
sind ja auch oft belegt worden -, wie Sie Ihr Geflecht über diesen Verein und die Goal AG in der Schweiz angelegt haben. Die sind ja nun nicht mehr zu leugnen.
Ja.
Ich möchte zunächst auf die erste Frage eingehen. In meinem Redebeitrag bin ich nicht mehr ganz dazu gekommen. Sie geben mir jetzt noch einmal die Gelegenheit dazu. Also, es ist nachweislich so, dass Herr Gauland, Herr Pretzell, der jetzt aus der AfD ausgetreten ist, und auch Frau Petry mehrfach in Moskau zu politischen Gesprächen waren, immer auf Kosten russischer Veranstalter. Es ist nachgewiesen, dass Mitglieder Ihrer Partei sich mehrfach auf der Krim aufgehalten haben. Jedes Mal wurde bestätigt, dass diese Reisen aus Moskau finanziert wurden.
- Bleiben Sie doch einmal ganz ruhig. Es ist auch klar nachgewiesen, dass die AfD-Jugendorganisation
- entweder wollen Sie es wissen oder Sie wollen es nicht wissen, bloß dann kann ich es auch lassen - und die Junge Garde der Kreml-Partei ein offizielles Bündnis unterhalten. Googeln Sie mal ein bisschen und sehen Sie sich den Beitrag an.
Ich muss es jetzt sagen. Ich müsste es jetzt noch einmal genau nachsehen. Entweder war es „Monitor“ oder „Kontraste“. Da hat ein enger Mitarbeiter von Herrn Putin das Finanzierungsgeflecht von Herrn Putin offengelegt und zugegeben, dass die AfD aus Moskau finanziert wird.
Vizepräsident Wulf Gallert,
Gut.
Und zum Dritten,
was Sie noch angesprochen haben, was die Spenden des ISW an die SPD anbelangt: Ich habe in diesem Zusammenhang in meinem Redebeitrag gesagt, die zeitliche und die parteiliche Enge ist nicht als gut zu bewerten, und es wird sich im PUA herausstellen müssen - ich weiß nicht, ob wir es hinbekommen auf der einen wie auf der anderen Seite; da habe ich eher meine Zweifel -, ob es da einen korrupten Zusammenhang gibt. Das wird schwierig sein.
Das werden wir wahrscheinlich gar nicht nachweisen können. Deshalb gilt immer die Unschulds
vermutung. Man muss erst einmal davon ausgehen, dass es den nicht gibt. Aber der enge Zusammenhang besteht natürlich. Man kann diesbezüglich natürlich bestimmte Vermutungen anstellen.
Aber ich möchte mich lieber auf der rechtlichen Seite bewegen und den rechtlichen Nachweis an der Stelle erbringen. Wenn uns das gelingt, dann werden wir das auch entsprechend im PUA auswerten. Und wenn uns das nicht gelingt,
dann sollte man lieber vorsichtig sein mit irgendwelchen Äußerungen.
Habe ich eine Frage vergessen, oder was?
Bitte?
Oh.
Ich habe Sie doch noch nie geärgert.
Herr Höhn, zum Letzten kann ich Ihnen sagen, ich würde es Ihnen ja gern sagen. Aber Herr Kohl hat es mir auch nicht verraten
und das werden wir jetzt auch nicht mehr herausbekommen.
Das ist so. Ich habe selbst auch kritisiert, dass das nicht in Ordnung ist, und ich habe auch gesagt, dass daraus Konsequenzen erfolgt sind. Ich glaube, es ist richtig und gut, dass daraus Konsequenzen gezogen worden sind.
Zu Ihrem Ersten möchte ich, weil Sie sagen, das ist nicht wahr, nur kurz aus dem Bericht der zweiten Untersuchungskommission des Bundestages zitieren. Der ist aus dem Jahr 1998. Laut dem Bericht der Untersuchungskommission zum Verbleib des SED-Parteivermögens wurden Darlehen von umgerechnet 293 Millionen DM ausgereicht, zum Teil mit Laufzeiten von 100 Jahren. - Also, was ich hier vortrage - das können Sie glauben -, habe ich gut recherchiert.
Ihr Firmengeflecht haben Sie bis heute nicht offengelegt und es wird immer noch Geld in der Schweiz gesucht. Auch das ist Ihnen bekannt. Da können Sie sich jetzt nicht rausreden.
Und Sie haben nicht an der Aufklärung mitgewirkt. Im Gegenteil: Sie haben sich ja ständig gesperrt. Wie auch immer müssen Sie sich das genauso vorwerfen lassen. Wenn Sie Ihr Vermögen wirklich offengelegt hätten, dann wäre das nicht passiert.
- Sie haben es nicht offengelegt.
- Es liegt nicht offen. Es wird immer noch in der Schweiz Geld gesucht. Erzählen Sie doch nichts. - So. Das wissen Sie ganz genauso wie ich auch.
Ich glaube, das reicht.
Eine Frage hätte ich lieber gestellt. Aber wenn Frau Zoschke das ablehnt, versuche ich es so.
Frau Zoschke hat in Ihrem Redebeitrag ganz am Anfang etwas erwähnt, was die Existenz der För
derschulen anbelangt. Ich wollte Frau Zoschke fragen - jetzt mache ich es mal anders herum -, ob sie denn den Text der UN-Behindertenrechtskommission richtig kennt. Darin steht nämlich in keiner Weise ein Satz, wonach Förderschulen abgeschafft werden müssen. Dort geht es um eine gleichberechtigte Teilhabe der Behinderten.
Da ist an keiner Stelle darauf hingewiesen worden, dass Förderschulen abgeschafft werden sollen.
Im Gegenteil, es geht um gleichberechtigte Teilhabe, und gleichberechtigte Teilhabe kann man auf unterschiedliche Art und Weise hervorrufen bzw. installieren. Darüber kann man auch unterschiedlicher Auffassung sein. An der Stelle gebe ich Ihnen auch noch recht. Aber hören Sie bitte damit auf, die UN-Behindertenrechtskonvention zu zitieren und so zu tun, dass darin stehe, dass Förderschulen abgeschafft werden sollen. Das stimmt definitiv nicht.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der LINKEN klingt zu schön, um wahr zu sein. Die Versicherungswahlfreiheit entlastet den Landeshaushalt durch geringere Beihilfekosten spürbar. Die Beamtinnen und Beamten bekommen durch das Wahlrecht eine unbekannte Freiheit. Einige Beamte, besonders solche mit Behinderung oder mit vielen nicht versicherten Familienmitgliedern werden auch finanziell entlastet. Letztlich sinken durch die Mehreinnahmen der gesetzlichen Versicherung die Sozialbeiträge für alle gesetzlich Versicherten. - Eine Win-winSituation. Okay.
Alle werden profitieren, so scheint es zumindest. Eine wunderbare Traumwelt, welche die LINKE da wieder einmal konstruiert. Wir jedoch, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, sind mehr als skeptisch, ob sich alle diese Verheißungen je erfüllen werden.
Wer die Studie des IGES-Instituts für die Bertelsmann Stiftung aufmerksam gelesen hat, der kommt zu dem Schluss, dass der Landeshaushalt Sachsen-Anhalts langfristig nur marginal entlastet werden würde, bis 2030 um geschätzte 60 Millionen €. Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern würden bei einem Systemwechsel sogar draufzahlen. Für die ostdeutschen Bundesländer kann man daher konstatieren: Die Prognosen sind mehr als vage. Ob die Einsparungen bei der Beihilfe den Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung wirklich überkompensieren, ist unklar.
Die Zahlen des IGES-Instituts basieren zudem auf einer naiven Annahme. Berechnungsgrundlage ist, dass 90 % der Beamtenschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert werden. Dass der Großteil der Beamten freiwillig wechseln würde, ist sehr unwahrscheinlich.
Der Beamtenbund hat sich im Juli eindeutig gegen die Einheitsversicherung und genauso vehement gegen die Wahlfreiheit zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung ausgesprochen. Der Spitzenverband bezweifelt, dass ohne das bekannt verlässliche Beihilfesystem die Fürsorgepflicht des Dienstherrn rechtssicher gewährleistet werden kann.
Vor dem Hintergrund der vielen Zumutungen für die Beamtenschaft in der letzten Zeit fragen sich viele Beamte: Wo liegen denn eigentlich noch die Vorteile einer Verbeamtung? - Jedenfalls erwarten wir starken Widerstand aus der Beamtenschaft gegen dieses Vorhaben; denn es würden auch für die Beamten einige Vorzüge wegfallen.
Was uns jedoch am meisten stört, ist der fadenscheinige Versuch, ein linkes Vorzeigeprojekt durch die Hintertür einzuführen und auf dem Rücken der Beamten vorzubereiten, nämlich die Einführung einer verpflichtenden Einheitsversicherung. Die aus Hamburg kopierte Initiative ist nämlich nichts anders als Salamitaktik. Das Geschäftsmodell der privaten Krankenversicherung soll scheibchenweise diskreditiert und untergraben werden.
Ich möchte jetzt nicht in die Diskussion „Kopfpauschale versus Bürgerversicherung“ einsteigen; vielmehr möchte ich darauf hinweisen, dass der Landtag Sachsen-Anhalts der falsche Ort ist, um grundsätzliche Weichenstellungen für unser zukünftiges Gesundheitssystem vorzunehmen. Diese politische Abwägung muss auf der Bundesebene vorgenommen werden.
Als Fazit lässt sich festhalten:
Erstens. Die Einsparungen, die die LINKE verspricht, werden überschätzt.
Zweitens. Die praktische Umsetzung wird sich schwierig gestalten und ist durch vehementen Widerstand der Zielgruppe gekennzeichnet.
Drittens. Das politische Motiv hinter dem Antrag ist fadenscheinig und nicht ehrlich.
Dennoch würden wir über das Thema gerne im Finanzausschuss detaillierter und inhaltlich diskutieren. - Vielen Dank.
Wir machen das später.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Entwurf der Landesregierung ist eine gute, aber auch schon lange überfällige Initiative, die, wie Herr Knöchel schon richtig sagte, in der letzten Legislaturperiode schon umgesetzt werden sollte, aber der Diskontinuität zum Opfer gefallen ist. Ich bin umso mehr froh, dass es uns wahrscheinlich - davon gehe ich aus - dieses Mal gelingt, den Gesetzentwurf zu beschließen.
Der Entwurf ist sehr umfangreich, das wurde schon betont. Er vereinheitlicht und modernisiert erstens vielfältige Rechtsgegenstände - darauf sind der Minister und einige Redner schon eingegangen -, zweitens geht er notwendige Schritte bei der Verlängerung der Lebensarbeitszeit und drittens zeigt er auch die Wertschätzung für unsere Landesbeamtinnen und -beamten und ist trotzdem haushaltspolitisch nachhaltig.
Aufgrund der Vielzahl der Änderungen möchte ich in meiner Rede nur auf einige Punkte detailliert eingehen.
Es ist zu loben, dass nun endlich die Tarifsteigerungen für Angestellte für die Besoldung der Beamten übernommen werden. Wir versuchen auch, die rückwirkende Auszahlung infolge der Tarifanpassungen im Jahr 2017 jetzt so schnell wie möglich durch den Finanzausschuss zu bringen und zu beschließen.
Im Finanzausschuss soll ebenso die Auszahlung der Sonderzahlung beschlossen werden. Das ist schon angeklungen. Ich gehe einmal davon aus, weil ich es von allen gleichermaßen gehört habe, dass wir einen solchen Beschluss in der nächsten Sitzung des Finanzausschusses fällen werden.
Genauso verhält es sich also bei der Sonderzahlung, wobei wir nur von einem symbolischen Einstieg bei der Jahressonderzahlung sprechen. Es hätte mehr finanzielle Spielräume geben können oder sollen. Ich weiß, dass das zum Teil kritisch gesehen wird. Ich hätte mir gewünscht, ein dynamisiertes Verfahren einzuführen. Das war nicht mehrheitsfähig. Wir haben aber immer davon gesprochen, dass das ein Einstieg in eine Jahressonderzahlung ist. Ich hoffe, dass es uns in der nächsten Zeit vielleicht gelingt, diesen Einstieg wirklich als Einstieg zu bezeichnen und eine Schippe draufzulegen.
Mit der Neuregelung zum Ruhestand wegen des Erreichens der Altersgrenze wird die bisher geltende Regelaltersgrenze vom vollendeten 65. Lebensjahr auf das 67. Lebensjahr angehoben. Damit wird die schrittweise Anpassung der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung auf Beamtinnen und Beamte übertragen.
Mit Berlin sind wir im Übrigen das einzige Bundesland, das diese Anpassung noch nicht vorgenommen hat. Umso mehr spricht vieles dafür, dass wir diesen Gesetzentwurf schnell und zügig abarbeiten.
Im Detail zeigt dieser Gesetzentwurf auch Ausnahmeregelungen zum Ruhestandseintritt auf, über die wir hier schon vielfach diskutiert haben, auch im Ausschuss schon, weil dieser Gesetzentwurf hier in ähnlicher Form schon einmal vorlag.
Die Regelung für besonders belastete Dienste, zum Beispiel für die Schichtarbeit bei Polizei, Justiz und Feuerwehr, wonach der Ruhestandseintritt an der Zugehörigkeit zu Laufbahngruppen festgemacht werden soll, erscheint uns als nicht geeignet,
nämlich genau, um den Belastungen gerecht zu begegnen. Es scheint uns auch juristisch nicht eindeutig anwendbar zu sein. Die Regelung schafft neue Ungerechtigkeiten. Wir sollten versuchen, das im Rahmen der Gesetzesberatungen auszuräumen. Wir sind gemeinsam schon auf einem guten Weg dahin. Dieser Vorschlag setzt aus unserer Sicht auch falsche Anreize und wirkt sogar, wenn man es richtig sieht, leistungsfeindlich.
Eine einheitliche Anhebung um zwei Jahre gegenüber der jetzigen Regelung ist aus Gründen der Gerechtigkeit vorzuziehen. Wenn man zu stark zwischen den Statusgruppen, Berufsgruppen und Laufbahnen differenziert, dann führt das zu Unverständnis bei den angestellten Kolleginnen und Kollegen, und bei hart arbeitenden Bürgerinnen und Bürgern, die nicht im öffentlichen Dienst arbeiten, umso mehr.
Für Härtefälle in besonders fordernden Berufen muss es aber andere Möglichkeiten geben, früher in den wohlverdienten Ruhestand zu wechseln. Wir sind uns darin einig, dass es Sonderregelungen geben soll. Ein Antragssystem mit Begutachtung durch den amtsärztlichen Dienst oder vielleicht auch ein Punktesystem für abgeleistete Jahre im Schichtdienst sind aus unserer Sicht denkbar.
Unsere ostdeutschen Nachbarbundesländer, zum Beispiel Sachsen und Brandenburg, machen es uns vor. Sie machen es so. Sie haben die notwendige Altersgrenze einfach und transparent geregelt und pauschal um zwei Jahre erhöht. Zudem wird auf Härtefälle sehr individuell geschaut und nach gesundheitlicher Befähigung entschieden. Diesem Beispiel, liebe Kolleginnen und Kollegen, wollen wir gern folgen.
Oh, dann komme ich zum Schluss. Ich wollte eigentlich noch auf einen letzten Punkt eingehen. Dann versuche ich das in zwei Sätzen. Ich wollte noch auf Artikel 4 eingehen, die Regelung, was die Schulleiter anbelangt. Das ist sehr zu begrüßen, auch bezüglich der sogenannten Nichterfüller.
Einen letzten Satz: Was die Ein-Fach-Lehrer anbelangt, wollen wir auch als Koalitionsfraktionen initiativ werden und wollen auch die Ein-FachLehrer in das höhere Eingangsamt befördern. Das ist auch unser Wunsch. Das werden wir angehen. Wir sind uns, glaube ich, diesbezüglich alle einig, dass sie den gleichen Dienst leisten. Sie haben es in Ihrer Rede eben beschrieben, Herr Knöchel. Dem möchten wir gern folgen. - Vielen Dank.
Unabhängig von den Aussagen, die Sie vor Kurzem hier im Plenum gemacht haben, frage ich Sie, auf welcher Grundlage Sie jetzt zwei Gesetze machen. Denn Sie haben gesagt, wir machen jetzt ein Gesetz, dann kommt noch eines. Das gibt aus meiner Sicht unsere Koalitionsvereinbarung nicht her.
Es gab auch einen klaren Fahrplan, der miteinander abgestimmt ist, den Sie vor Kurzem - Herr Heuer hat es zitiert -, im Plenum vorgestellt haben. Ich verstehe nicht, wie Ihre Aktion, jetzt plötzlich Kommunen zu entlasten, zustande kommt.
Es steht zwar darin, dass wir Eltern und Kommunen entlasten wollen. Aber das sollte doch in einem Gesamtkonzept, in einem insgesamt novellierten KiFöG passieren. Jetzt machen wir schon einen Vorschritt. Ich weiß nicht, mit wem Sie das abgestimmt haben. Es kann ja sein, dass Sie das innerhalb der Regierung abgestimmt haben. Aber immerhin gehören auch die Fraktionen dazu. Herr Heuer hat es schon richtig gesagt: Wir hatten etwas anderes vereinbart. Wenn Sie jetzt einen anderen Weg gehen, dann wird es, glaube ich, sehr schwierig.
Ja, Herr Lehmann, zunächst möchte ich hier festhalten: Ich fühle mich wirklich schon - und ich habe es schon einmal hier im Plenum gesagt - fast wie in der Weimarer Republik, was von links und rechts kommt. Es ist eigentlich beschämend, was hier stattfindet.
Ich möchte noch einmal für unsere Fraktion klar und deutlich sagen: Wir lehnen jeglichen Extremismus ab, ob er von rechts oder von links kommt.
Nun komme ich zu meiner Frage. Herr Lehmann, ich möchte Sie zu einer Aussage befragen, die Frau Quade hier getätigt hat, und wissen, wie Ihre Meinung dazu ist. Frau Quade äußerte in ihrem Redebeitrag, dass sie, die LINKS-Fraktion, die einzige Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft gewesen sei, die einen Untersuchungsausschuss bezüglich der Ereignisse in Hamburg beantragt habe.
Nun geht es hier zwar um Sachsen-Anhalt und nicht um Hamburg, aber Hamburg war ja nun in aller Munde. Soweit ich in Kürze recherchieren konnte, hat die LINKE-Fraktion tatsächlich einen Untersuchungsausschuss beantragt, und zwar zu den Themen: der ganze Komplex um G 20, den Gipfel mitten in Hamburg abzuhalten, das Ein
satzkonzept der Polizei - das war ihr ganz wichtig -, Einschränkung der Grundrechte und Beeinträchtigungen für die Bürgerinnen und Bürger
bis hin zu den unfassbaren Gewalttaten. Ist Ihnen auch bekannt, dass die anderen Fraktionen keinen Untersuchungsausschuss, sondern noch ein viel höheres Gremium einsetzen wollten, nämlich einen Sonderausschuss, der wesentlich mehr Bedeutung als ein Untersuchungsausschuss hat? Ich möchte Sie befragen, ob Ihnen das bekannt ist bzw. wie Sie das bewerten.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir bekommen von der LINKEN ein Problem präsentiert, das ziemlich drastisch erscheint. Die neuen Regeln zur Personalbewirtschaftung führten angeblich zu vielen leeren Stellen, die Personalabteilungen würden geknebelt. Die Handlungsfähigkeit unserer Verwaltung, insbesondere unserer Schulen, sei unheimlich gefährdet. Aber ich glaube, so, wie Sie das dargestellt haben, ist es derzeit nicht.
- Ich will damit nicht sagen, dass wir keine Probleme haben. Aber mit der Dramatik, wie Sie es hier dargestellt haben, sehen zumindest wir es nicht.
Den Ressorts ist mit der neuen Personalbewirtschaftung über die VZÄ und die Budgets mehr Flexibilität gegeben worden. Sie können jetzt innerhalb dieser Grenzen freier entscheiden als vorher.
Mein lieber Kollege von der SPD, Ihre Vorschläge finde ich ganz gut, aber zum ersten Mal haben jetzt die Häuser zumindest etwas Flexibilität, was in den vergangenen Jahren in keinster Weise der Fall war. Sie können jetzt schon in Fällen von Schwangerschaftsvertretung befristet Vertretungen einstellen. Das wurde uns im Ausschuss erläutert. Es wurde für jeden Bediensteten eine Stelle plus 5 % Stellenreserve zur Verfügung gestellt. Außerdem müssen befristete Einstellungen nicht mehr durch das MF genehmigt werden, was in der Vergangenheit auch der Fall war. Nun sollte
den Ressorts auch die Zeit gegeben werden, ihre neu gewonnenen Freiheiten anzuwenden.
Schaut man sich die Risiken im Detail an, die von der LINKEN aufgeführt wurden, sieht das Problem aus meiner Sicht deutlich weniger drastisch aus als beschrieben. Die von der LINKEN aufgeführten Fälle von Altersteilzeit sind ein temporäres Problem, das sich durch die generelle Abkehr von den Altersteilzeitmodellen in Zukunft erledigen wird.
Im Falle von Langzeiterkrankten wäre eine grundsätzliche unbefristete Vertreterregelung aus unserer Sicht auch nicht praktikabel; denn die Ausfallzeiten der Rekonvaleszenten sind schwer zu kalkulieren. Da die Rückkehr in den Dienst nach Genesung Priorität hat, sollte auch hierbei aus unserer Sicht kein Automatismus einsetzen. Sonst würden für den Arbeitgeber falsche Anreize gesetzt, Mitarbeiter zu schnell abgeschrieben und die Einstellung neuen Personals vorgezogen werden. Das würde gegenüber dem bestehenden Personal sicherlich weniger gerecht sein.
Vielmehr wären eine betriebliche Gesundheitsprävention und ein Gesundheitsmanagement, das wir übrigens seit Jahren einfordern und das das Finanzministerium jetzt hoffentlich erfolgreich macht - das haben Sie angekündigt -, ein Erfolg versprechendes Instrument, um bestehende Personalressourcen besser auszuschöpfen.
Die Fälle von Abordnung und Beurlaubung sind für die Ressorts weitestgehend kalkulierbar und aus unserer Sicht auch zahlenmäßig vernachlässigbar.
Generell führt das Einkalkulieren der beschriebenen Risiken in die VZÄ-Ziele weg vom Ziel der Koalition, bis Ende 2020 18,7 öffentlich Beschäftigte pro 1 000 Einwohner zu haben bzw. darzustellen. Das wissen wir auch. Dann muss man das aber auch ehrlich und laut sagen. Denn für 2017 und 2018 wächst der Personalkörper bei sinkenden Bevölkerungszahlen. Vor diesem Hintergrund sind weitere Einschränkungen der Kontrollrechte des Finanzministeriums sicherlich falsch.
Wollen wir unsere selbst gesteckten Ziele erreichen - wenn wir sie nicht mehr wollen, müssen wir ehrlich sein und sagen, das wollen wir nicht mehr oder wir können es nicht mehr -, müssen die Ressorts nicht immer mehr Stellen fordern, sondern die bestehenden Personalressourcen und ihre neuen Freiheiten stärker nutzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir verschließen uns nicht der Diskussion und akzeptieren daher auch den Wunsch unserer Koalitionspartner, indem wir uns der Überweisung in den Finanzausschuss anschließen und noch einmal das eine
oder andere Problem, das Sie in Ihrem Antrag aufgeworfen haben, intensiv diskutieren. - Vielen Dank.
Ich möchte voranstellen, Herr Höppner, ich bin absolut für Ihren Antrag, was eine gesunde Ernährung unserer Kinder anbelangt, aber - jetzt will ich eingrenzen - Ihr Antrag, den Sie gestellt haben, besagt ja, dass wir diesbezüglich als Land nichts tun würden oder mehr tun müssten.
Ist Ihnen bekannt, dass wir eine Vernetzungsstelle Kindergarten- und -Schulverpflegung über die Landesvereinigung für Gesundheit haben, die früher der Bund anteilig gefördert hat und deren Förderung das Land jetzt sogar fortführt, weil sich der Bund aus dieser Finanzierung zurückgezogen hat
- nein, der Bund finanziert nicht mehr mit; das machen wir jetzt nur noch als Land; darüber haben wir im Rahmen der Haushaltsberatungen diskutiert -, die genau diesen Auftrag hat, und dass das Kultusministerium zusätzlich ein Netzwerk gesundheitsfördernder Schulen gebildet hat, in dem sich Schulen miteinander vernetzen und die auch gemeinsam mit allen möglichen Partnern, die mit einbezogen werden, Schulen dafür auszeichnen?
Trotzdem - das ist meine Frage - ist das Ergebnis sicherlich nicht zufriedenstellend. Vielleicht sollten wir aber erst einmal damit anfangen, was diese Stellen leisten, ob sie in ausreichendem Maße ihre Arbeit machen, bevor wir jetzt zusätzlich sozusagen initiativ werden. Ist das auch Ihre Auffassung?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt sicherlich kein Bundesland, in dem das Personalvertretungsgesetz nicht zu Diskussionen führt. Die Erfahrungen in Sachsen-Anhalt zeigen aber - entgegen Ihrer Behauptung, Herr Lippmann -, dass es nicht das rückständigste Gesetz ist, das wir hier haben.
Erstens. Die Mitbestimmung in den Verwaltungen unseres Landes funktioniert. Anstatt einen umfassenden Wandel zu fordern, sollten wir die kritischen Punkte - die haben wir auch in der Koalitionsvereinbarung aufgeschrieben - gemeinsam auf den Prüfstand stellen und überarbeiten. Der Koalitionsvertrag benennt diese Anknüpfungspunkte. Daran haben auch Sie sich orientiert.
Zweitens dürfen wir das Gleichgewicht zwischen Behördeninteresse und Arbeitnehmerinteresse
nicht aus den Augen verlieren. Eine übermäßige Stärkung der Einzelinteressen darf die Funktionsfähigkeit der Behörden nicht blockieren. Es muss unser Ziel sein, Entscheidungen und Verfahren zu beschleunigen und Bürokratie abzubauen, um die Verwaltung schneller, digitaler und auch effizienter zu machen.
Drittens. Es darf keinen Alleinvertretungsanspruch bestimmter Gruppen für die ganze Belegschaft geben. Die linken Parteien müssen das endlich einmal zur Kenntnis nehmen und Abstand von ihrer Klientelpolitik nehmen.
Hier werden systematisch
- Hören Sie genau zu! -
eigene Leute in Funktionärspositionen gebracht und Personalvertretungen auch ideologisch aufgeladen.
Die Verwaltung soll unserem Land dienen und nicht seinen Parteien.
Es ist bereits gesagt worden, dass wir noch in diesem Jahr einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen, der auch diese Schwerpunkte beinhalten wird, nämlich die Herabsetzung der Freistellungsgrenze für Personalratsmitglieder auf 250 Beschäftigte - Herr Meister sagte das eben -, die Verankerung der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte im Gesetz und die Schaffung eines ressortübergreifenden Gremiums, das den Erfahrungsaustausch der einzelnen Personalvertretungen und auch die Beteiligung entsprechender Fachgruppen sicherstellt.