Protokoll der Sitzung vom 14.12.2016

Die Kommunen haben, obwohl die Förderrichtlinie entsprechend lange bekannt war, eine eingehende Beratung durch die Investitionsbank in Anspruch genommen. Wer die Wahl hat, hat die Qual.

Viele Beschlussfassungen durch Gemeinderäte bzw. Stadträte haben stattgefunden, aber erst nach einer Abwägung dahin gehend, was konkret mit den Maßnahmen erreicht werden sollte. Und es gab auch unvollständige Antragsunterlagen, weshalb die Investitionsbank auch Unterlagen nachfordern musste. Sobald die Unterlagen vollständig vorliegen, verläuft die Bewilligung zügig.

Landesregierung und Kommunen haben zusammenfassend allen Grund, mit dem Programm Stark V sehr zufrieden zu sein. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung von Siegfried Borgwardt, CDU, und bei der SPD)

Vielen, Herr Minister. Es gibt eine Nachfrage, Herr Minister Schröder. - Herr Knöchel, bitte.

Vielen Dank. - Herr Minister, Sie haben dargelegt, dass bei insgesamt 123 Millionen € Mittel in Höhe von 65 Millionen € mit Anträgen unterlegt sind. Die jetzt von Ihnen zum Schluss genannten nachzubearbeitenden Anträge sind, nehme ich an, bei diesen 65 Millionen € bereits berücksichtigt; denn es sind erst 19 Millionen € bewilligt.

Vor dem Hintergrund, dass erst 50 % der Summe, die vom Bund und vom Land für Investitionen in Kommunen bereitgestellt worden ist, mit Anträgen unterlegt sind, möchte ich fragen, ob das Programm nach Einschätzung der Landesregierung in Sachsen-Anhalt in Gänze zum Tragen kommen wird oder ob es bei dem jetzigen Antragsstand bleiben wird. Wie ist Ihre Einschätzung dazu?

Herr Minister, bitte.

Die Landesregierung schätzt ein, dass das Programm in Gänze zum Tragen kommt. Ich hatte ausgeführt, dass die Verteilung der ca. 123 Millionen € auf die 80 finanzschwachen Kommunen im Land zu 100 % erfolgt ist. Das heißt, jede Kommune, die berechtigt ist, Anträge zu stellen, kennt auch die Summe, die sie erhält. Über das Volumen, das jetzt durch entsprechende Anträge untersetzt ist, ist gesprochen worden.

Bei denen, die noch keine Anträge gestellt haben, wird von der Investitionsbank noch einmal nachgehakt. Es werden auch Gespräche dazu geführt, woran es liegen kann. Es gibt umfangreiche Hilfsangebote gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindebund, aber auch durch die Investitionsbank. Insofern wird auch geholfen. Wir gehen davon aus, dass diese Mittel entsprechend abfließen.

Eine Verlagerung von Risiken auf die kommunale Ebene gibt das Zuwendungsrecht, das wir jetzt gewählt haben, nicht her. Und das ist, denke ich, auch ganz gut so. Eine pauschale Ausreichung der Mittel an die Kommunen gibt es nicht. Dass die Mittel in anderen Bundesländern so abfließen, ist schlichtweg falsch. Auch dort werden die Gelder erst ausgezahlt, wenn die Rechnungen vorliegen. Das will ich noch einmal deutlich sagen.

Der Abg. Herr Knöchel hat noch eine Nachfrage. Bitte.

Ich möchte noch einmal nachfragen. Habe ich Sie richtig verstanden: Die Landesregierung selbst

bzw. die Investitionsbank wird noch einmal aktiv, um die der einzelnen Kommune schon zugeschriebene Zuwendungssumme sozusagen mit Anträgen zu unterlegen? Man geht also noch einmal auf die Kommunen zu, die noch keine Anträge gestellt haben? Die Landesregierung bzw. die Investitionsbank wird in dieser Frage aktiv?

Herr Minister.

Ich habe die Instrumente genannt, die wir anbieten. Die vielfältigen Hilfsinstrumente bleiben vollständig erhalten. Die Investitionsbank hat vor, die wenigen Kommunen, die bisher noch keine Anträge gestellt haben, telefonisch zu kontaktieren und bei ihnen noch einmal nachzuhaken, woran es liegt. Das erfolgt also durch die Investitionsbank.

Alles andere, Antragsunterlagen, Workshops, Beratungsgespräche, alle diese Instrumente sind natürlich weiterhin vorhanden, auch das Informationsmaterial, das der Städte- und Gemeindebund selbst zur Verfügung gestellt hat. Auf den Internetseiten der Investitionsbank sind die Antragsformulare erhältlich. All das ist weiterhin möglich. Und jetzt erfolgt noch einmal eine telefonische Kontaktaufnahme durch die Investitionsbank, aber nur bei den wenigen Kommunen, die noch gar keinen Antrag gestellt haben. - Danke.

Vielen Dank.

Ich rufe die

Frage 8 Kulturerbe-EFRE-Richtlinie

auf. Sie wird gestellt von dem Abg. Herrn Gebhardt von der Fraktion DIE LINKE. Bitte.

Die Leader-Gruppen in Sachsen-Anhalt können im Jahr 2017 neben dem ELER auch Mittel des ESF und des EFRE für Projekte verwenden. Für den ESF wurde die Richtlinie Leader entsprechend geändert und veröffentlicht. Was den EFRE betrifft, soll unter anderem die Richtlinie „Kulturerbe-EFRE-Richtlinie“ genutzt werden. Im Sommer 2016 wurde den Leader-Gruppen versprochen, dass sich die Richtlinie in der Endzeichnung befindet.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wird die Kulturerbe-EFRE-Richtlinie wie zuge

sagt noch Ende 2016 veröffentlicht? Wenn nein, warum nicht?

2. Wenn es zu Verzögerungen bezüglich der

Veröffentlichung kommt, wie will die Landesregierung hiermit gegenüber den LeaderGruppen in Sachsen-Anhalt umgehen?

Vielen Dank. - Für die Landesregierung übernimmt die Beantwortung der Staats- und Kulturminister Herr Robra. Sie haben das Wort, bitte.

Frau Präsidenten! Meine Damen und Herren! Im Namen der Landesregierung beantworte ich die Anfragen wie folgt.

An der Richtlinie ist bis zur Landtagswahl nur sehr dilatorisch gearbeitet worden. Ich habe darum gebeten, die Richtlinie mit höchster Dringlichkeit zu entwickeln. Inzwischen befindet sich die Richtlinie im Mitzeichnungsverfahren nach den Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO, das wir in Kürze abschließen zu können hoffen.

Die Abstimmungsbedarfe betreffen - das will ich klarstellend sagen - nicht den Bereich, der für die Förderung in den Leader-CLLD-Gruppen relevant ist.

Die Antwort zu Frage 2 lautet: Es wird davon ausgegangen, dass die allenfalls unwesentliche Verzögerung der Veröffentlichung der Richtlinie keine Auswirkungen haben wird. Der Entwurf der Richtlinie ist bereits seit Längerem auf der Internetseite des Leader-Netzwerkes eingestellt und somit öffentlich zugänglich. Sowohl dem Leader-Management als auch den LAG-Vorsitzenden ist in verschiedenen Gremien und bei verschiedenen Gelegenheiten der jeweilige Arbeitsstand der Kulturerbe-Richtlinie bekannt gemacht worden. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Robra.

Wir kommen zur

Frage 9 Sicherheitskonzept für das Reformationsjubiläum 2017 in der Lutherstadt Wittenberg

Diese wird gestellt durch den Abg. Wulf Gallert von der Fraktion DIE LINKE. Sie haben das Wort.

Werte Frau Präsidentin! In der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 5. Dezember 2016 wird berichtet, dass vom zuständigen Innenministerium erhebliche Kritik an dem Sicherheitskonzept für das Reformationsjubiläum 2017 und hier insbesondere für den evangelischen Kirchentag geäußert

wird. Das Konzept, das in Verantwortung des Trägervereins für den evangelischen Kirchentag zu erstellen ist, sei inhaltlich stark überarbeitungsbedürftig und liege viel zu spät vor. Die Berichte sorgen für zunehmende Verunsicherung bei den Verantwortlichen im Landkreis und in der Bevölkerung.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche konkreten Festlegungen sind in der

Folge der Kabinettsbefassung am 6. Dezember 2016 getroffen worden, um zeitnah auf notwendige Veränderungen hinzuwirken?

2. Wer ist für die Umsetzung der Festlegungen

verantwortlich?

Vielen Dank. - Die Antwort der Landesregierung erfolgt durch den Minister für Inneres und Sport Herrn Stahlknecht. Sie haben das Wort. Bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beantworte die Anfrage des Kollegen Wulf Gallert wie folgt.

Zunächst gestatten Sie mir vorab den Hinweis, dass die umfangreichen Vorbereitungsmaßnahmen für das Reformationsjubiläum bereits seit 2014 in einem ressortübergreifenden Arbeitskreis unter Leitung der Staatskanzlei erörtert werden. Dieser Arbeitskreis unterstützt zugleich den Landkreis und die Stadt beratend.

Die Vorbereitungen für den evangelischen Kirchtag orientieren sich am Leitfaden für Großveranstaltungen, der vom Innenministerium übrigens schon 2012 herausgegeben wurde. Der Landrat des Landkreises Wittenberg als die für die Mehrzahl der zu treffenden Verwaltungsentscheidungen zuständige untere Verwaltungsebene bündelt aufseiten der Verwaltung alle Aktivitäten. In der bei ihm eingerichteten Koordinierungsgruppe sind alle betroffenen Behörden einschließlich des Landesverwaltungsamtes und der örtlich zuständigen Polizeibehörde sowie der Trägerverein als Veranstalter vertreten.

Unterhalb der Koordinierungsgruppe bestehen verschiedene spezialisierte Arbeitsgruppen, die Bereiche wie Schienenverkehr, Verkehrskonzept, Sanitätskonzept oder auch die Sicherheit auf dem Veranstaltungsgelände bearbeiten.

Die Behörden können die dort erarbeiteten Ergebnisse jeweils im Rahmen ihrer Zuständigkeit für ihre Aufgaben nutzen. Auch der Trägerverein als Veranstalter lässt die Arbeitsergebnisse in sein Sicherheitskonzept einfließen. Der Trägerverein als Ausrichter des evangelischen Kirchen

tages erhält so Unterstützung und Beratung für seine Vorbereitungsmaßnahmen insbesondere hinsichtlich landesspezifischer Besonderheiten