„Damit einhergehen könnte auch ein Verlust des Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger in die Polizei des Landes SachsenAnhalt.“
Ich bitte Sie, sehr geehrte Landesregierung, hier machen Sie sich doch lächerlich. Die Polizei ist die Institution im Land, der der Bürger am meisten vertraut, und das auch ohne individuelle Kennzeichnung.
Tatsache ist, dass das Vertrauen der Bürger in die Polizei seit Jahren zunimmt. Waren es 1997 noch 66 % der Bürger, die der Polizei Vertrauen entgegenbrachten, waren es 2005 schon 82 %. Laut einer Forsa-Umfrage aus dem Jahr 2015 genießt die Institution Polizei Vertrauen bei 84 % der Bürger.
Zum Vergleich: Das Bundesverfassungsgericht kommt auf 72 %, Bundes- und Landesregierung auf 52 % und nur 23 % - und jetzt hören Sie genau zu - der Bürger vertrauen den politischen Parteien. Und drei dieser politischen Parteien, die allen Grund dazu hätten, sich um das Vertrauen der Bürger zu bemühen, versuchen mit dieser Gesetzesänderung öffentlich Zweifel an der ordnungsgemäßen Arbeit der Polizei zu streuen. Dazu sage ich: Schämen Sie sich!
Soweit bekannt, gab es in Sachsen-Anhalt auch ohne individuelle Kennzeichnung von Einsatzeinheiten keine Probleme, wenn es darum ging, einem Verdacht nachzugehen, dass ein Beamter überzogene Gewalt angewendet hat. Es gibt also keinen sachlichen Grund und keine Notwendigkeit für deren Einführung. Folglich handelt es sich hierbei um einen Kniefall der einst so stolzen CDU vor weltfremden rot-grünen Ideologen.
In deren Unterstützerumfeld ist der Ruf nach sogenannter Polizeigewalt ein beliebtes Mittel politischer Auseinandersetzung und Rechtfertigungsgrundlage für Gewalt gegen Menschen und Eigentum.
Ich sehe die Gefahr, dass mit der Einführung der individuellen Kennzeichnung Motivation und Entscheidungsfreude der Beamten erheblich nachlassen werden, und das auch, weil nur noch ein Mausklick notwendig ist, um an die Identität eines Beamten oder aller am Einsatz beteiligten Beamten zu gelangen.
Freuen werden sich Berufsdemonstranten, Gewalttäter, Reichsbürger, Extremisten und Chaoten aller Couleur, die ein gestörtes Verhältnis zum Rechtsstaat und seinen ausführenden Organen, wie der Polizei, haben, da dann mit weniger konsequentem polizeilichen Handeln zu rechnen ist.
Dass darunter die Attraktivität des Polizeiberufes leidet, dürfte ebenfalls klar sein, was sich vor dem Hintergrund der gewünschten Nachwuchsgewinnung besonders nachteilig auswirkt.
Die Polizei leistet in diesen unsicheren Zeiten einen unschätzbaren Beitrag zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit und Ordnung. Es gilt also alles zu unterlassen, was die Sicherheit der Polizisten gefährdet und die Fähigkeit der Polizei ohne Not einschränkt. Im Übrigen wäre das Geld
Herr Kollege, soweit Sie durch die Polizeikennzeichnung die Kastration der Beamten befürchten, kann ich Sie darauf hinweisen, dass die bisherigen Schilder immer im Brustbereich angebracht wurden.
Zweiter Punkt, zur Frage: Können Sie mit Blick auf die vielen anderen Bundesländer, die inzwischen eine Kennzeichnung für Beamte eingeführt haben, Hinweise und tatsächliche Belege dafür liefern, dass die Nummernkennzeichnung zu einer erhöhten Gefährdungslage für die Polizei geführt hat? Haben Sie dafür Belege oder ist das eine bloße Behauptung und ein Schwarz- bzw. Blaumalen von Ihrer Seite?
Ja, danke. - Zunächst einmal ging es nicht darum, Polizisten zu kastrieren, sondern die Fähigkeit der Polizei zu kastrieren. Wenn ich mich recht erinnere, hat Berlin - -
- Bitte? - Soweit ich weiß, ist die Polizei in Berlin mit individueller Nummerierung ausgestattet, und soweit ich weiß, war der Polizeieinsatz im Sommer in der Rigaer Straße eine große Katastrophe. Über 100 verletzte Polizeibeamte, weil nicht mehr konsequent eingegriffen wurde. Man hat zugeschaut, wie eine marodierende Horde durch die Straßen zog.
Und dass es in der Berliner Polizei eine große Unzufriedenheit gibt, kann ich Ihnen aus meiner beruflichen Erfahrung sagen. Ich glaube, es gibt kein Bundesland, wo sich so viele Polizeibeamte in andere Bundesländer wegbewerben wie in Berlin. Das wird wohl seine Ursachen haben.
Danke. - Herr Kohl, können Sie sich vorstellen, dass die Kennzeichnungspflicht nicht eine Einbahnstraße ist, sondern auch die Beamten schützt? Wenn sie ungerechtfertigt beschuldigt werden, kann man sehr genau nachweisen, ob es der Kollege war oder nicht. Sie wissen ganz genau, dass es bei Polizisten nicht selten passiert, dass sie ungerechtfertigt beschuldigt werden.
Insofern - das ist das andere, was Kollege Striegel gesagt hat - ist Sachsen-Anhalt kein Vorreiter, wie Sie vielleicht wissen, sondern auch in anderen Bundesländern gibt es taktische Kennzeichnungen. Über die unterhalten wir uns. Darauf steht nicht der Name Meier. Das betrifft nur die, die direkt im Polizeirevier tätig sind. Das wissen Sie ja. Sie verbreiten hier wieder eine Situation, die so weder für die Polizei besteht noch so auf sie wirkt.
Ich bezog meine Kritik zunächst ausschließlich auf die individuelle numerische Kennzeichnung bei Großeinsätzen. Mit dem Namensschild bin ich noch am Überlegen.
Gut, danke. Dann sind wir so weit mit dem Redebeitrag durch und können in der Debatte fortfahren. Für die SPD-Fraktion hat der Abg. Herr Erben das Wort. Bitte sehr.
Vorher noch eine kurze Anmerkung: Unsere Festlegung, dass sich Besucherinnen und Besucher hinsetzen, trifft auch für die Mitarbeiter der Landtagsverwaltung zu.
Mit Ausnahme der Saaldiener. Das will ich noch einmal sagen. Okay. - Herr Erben, Sie haben das Wort.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Innenminister hat in seiner Einbringung ausführlich dargestellt, um was es bei dem Gesetzentwurf geht. Es geht uns im Wesentlichen um zwei Punkte. Beide Änderungen im Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung unseres Landes setzen Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag um.
So soll zum einen eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte nunmehr in Gesetzesform gegossen werden, zum anderen soll die rechtliche Grundlage für die Durchführung eines Modellversuches für den Einsatz von sogenannten Körperkameras, kurz Bodycams, geschaffen werden.
Auch wenn es nun erstmalig im SOG geregelt wird, ist das Tragen von Namensschildern an Polizeiuniformen in Sachsen-Anhalt nichts Neues. Bereits im Jahr 2009 wurde es auf freiwilliger Basis eingeführt. Im Jahr 2012 wurde das Tragen von Namensschildern bzw. die taktische Kennzeichnung der Einsatzeinheiten durch Erlass des Innenministeriums verpflichtend geregelt. Politisch hochumstritten war aber viele Jahre in unserem Land das Ob und das Wie einer Kennzeichnung von Polizeibeamten in geschlossenen Einheiten.
Die Haltung der SPD in dieser Frage wurde sogar durch einen Mitgliederentscheid geklärt. Zuvor wurden gute Argumente dafür, aber auch gewichtige Argumente dagegen ausgetauscht und abgewogen. Am Ende stand ein klares Ja für die Kennzeichnungspflicht, wie sie jetzt in dem soeben eingebrachten Gesetzentwurf vorgesehen ist.
CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatten sich zuvor im April im Koalitionsvertrag hierauf verständigt. Auch das ist bereits dargestellt worden.
Polizeiliches Handeln soll auch in geschlossenen Einheiten offen und transparent ausgestaltet sein, zugleich sollen die berechtigten Schutzbedürfnisse der eingesetzten Polizeivollzugsbeamten durch die entsprechende Anonymisierung gewahrt werden.
Der zweite Punkt der Gesetzesänderung betrifft die Schaffung einer Rechtsgrundlage im SOG für den Probebetrieb von Bodycams durch die Polizei. Der Einsatz dieser Kameras soll zum einen auf das Gebiet der kreisfreien Städte begrenzt und zum anderen auf zwei Jahre befristet werden. Nicht zufällig schaffen wir die Rechtsgrundlage für den Einsatz der Bodycams gleichzeitig mit der gesetzlichen Einführung der Kennzeichnungspflicht. Es geht uns in gleicher Weise auch um die Sicherheit unserer Beamtinnen und Beamten.
Kameras an Polizeiuniformen, die von den Beamtinnen und Beamten in kritischen Situationen eingeschaltet werden können, sind ein gutes Mittel, um potenzielle Gewalttäter abzuschrecken. Denn die Zahl der Beamten, die sich im Einsatz verletzten, hat sich in Sachsen-Anhalt in den vergangen fünf Jahren verdoppelt. Im Jahr 2015 waren es insgesamt 247; fünf Jahre zuvor wurden 122 Betroffene durch Dritte verletzt und eine entsprechende Registrierung hat stattgefunden.
Diese Zahlen sind alarmierend und können so nicht hingenommen werden. Ich glaube, dass der Einsatz von Bodycams ein Baustein für mehr Sicherheit für unsere Beamtinnen und Beamten sein wird und damit auch die Gewalt gegen die Polizei reduzieren kann. Denn ein ähnlicher Pilotversuch im Bundesland Hessen hat gezeigt, dass die Angriffe erheblich zurückgegangen sind. Diese
Erfahrungen sollten wir auswerten und sie um unsere eigenen Erkenntnisse, die wir im Pilotversuch gewinnen, erweitern.
Ich bin überzeugt, dass die Bodycams sich als taugliches Mittel erweisen werden, sodass diese dann auch von den Polizeibeamten und den Bürgern gleichermaßen angenommen werden. - Herzlichen Dank.
Danke. Ich sehe keine weiteren Nachfragen. - Für die Fraktion DIE LINKE hat Frau Abg. Quade das Wort.