- Klatschen Sie bitte nicht, damit nicht so viel Zeit verlorengeht. - Besonders deutlich hat dies der Fall Amri gezeigt, eines Asylbewerbers mit vielen Identitäten, der sich ohne Probleme der staatlichen Überwachung entziehen konnte, um am Ende einen schrecklichen Terroranschlag mit zwölf Toten durchzuführen.
Nach über einem Jahr Massenzuwanderung wird jetzt richtig deutlich, welchen Schaden die herrschende Regierungskoalition in Berlin mit Unterstützung der Scheinopposition von LINKEN und GRÜNEN im Bundestag angerichtet hat, als sie den Rechtsstaat aushebelte und Verfassungsrecht verletzte.
„Der Alleingang der Kanzlerin“ - das ist ein Zitat - „war ein Akt der Selbstermächtigung“ -, sagte der ehemalige Verfassungsrichter Michael Bertram im „Kölner Stadtanzeiger“. Damit ist er nach Di Fabio und Papier der dritte ehemalige Verfassungsrichter, der sich kritisch zu Merkels Vorgehen in der Flüchtlingskrise geäußert hat und einen Verfassungsbruch in Rede bringt.
Der Verfassungsrechtler Udo Di Fabio kommt nach juristischer Prüfung der aktuellen Migrationskrise zu dem erschütternden Befund, dass die Bundesregierung mit ihrer Weigerung, die Landesgrenzen umfassend zu kontrollieren, eindeutig verfassungsrechtlich bedenklich gehandelt hat. In dem Gutachten heißt es - ich zitiere -:
„Der Bund ist aus verfassungsrechtlichen Gründen verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist.“
Recht hat er. Dass das europäische Grenzsicherungssystem in keiner Weise funktioniert, kann man tagtäglich beobachten. Im Übrigen laufen die neuen Zuwanderungsströme über NordrheinWestfalen. Wer in die Presse guckt, der kann das feststellen.
Nach dem Gutachten Di Fabios wirkt Merkels Politik wie ein fortdauernder Rechtsbruch. An anderer Stelle warnte Di Fabio vor einer Zersetzung des Rechts in der Migrationsfrage. Er sagte:
„Was wir heute teilweise erleben in der Migrationskrise, ist, dass Recht nicht mehr angewandt wird. Dafür kann es gute praktische Gründe geben, aber das muss jemanden, der an den Rechtsstaat denkt, mit ernster Sorge erfüllen.“
„Die Staatsgrenzen sind die tragenden Wände der Demokratien. Wer sie einreißt, sollte wissen, was er tut. Es mag schwer sein, Grenzen in einer wirksamen und zugleich humanen Weise zu schützen, aber dieser Aufgabe kann keine Regierung entgehen.“
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Weltordnung des Völkerrechts, wie sie seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges besteht, räumt dem Schutz der Institution Grenze einen sehr hohen Rang ein. Sie beruht auf der Stabilität der Landesgrenzen und verlangt von ihren Teilnehmern die gegenseitige Anerkennung und Sicherung dieser Grenzen.
In Artikel 2 Abs. 1 der Charta der Vereinten Nationen steht, dass die Organisation - ich zitiere - „auf dem Grundsatz der souveränen Gleichheit aller ihrer Mitglieder“ beruht.
In Europa und insbesondere in Deutschland werden die internationalen Beziehungen jedoch immer mehr unter den Oberbegriff „Offenheit“ gestellt und jede größere Anstrengung zur Sicherung von Grenzen fällt dementsprechend unter
den Negativbegriff „Abschottung“. Es wird sogar der Eindruck erweckt, diese Norm der Offenheit sei ein Gebot des Rechts, was überhaupt nicht zutrifft. Sie wird sogar in den Rang eines Verfassungsrechts gestellt, das über allen anderen Verfassungsrechten stehen soll und dem sich alles und alle unterzuordnen haben, auch die bisherige völkerrechtliche Ordnung und Staatengemeinschaft.
Meine Damen und Herren! Das ist grundfalsch und widerspricht eindeutig den Grundsätzen des Völkerrechts.
Begründet wird diese irrige Rechtsauffassung mit den individuellen Menschenrechten. Das haben wir hier schon häufig genug gehört. Diese Rechte, so behauptet eine heute weit verbreitete und rechtsirrige Doktrin, hätten Vorrang gegenüber den Rechten der Völker und ihrer Staaten. Wenn Menschen zwischenstaatliche Grenzen überschreiten, dann sollen die individuellen Rechte dieser Menschen an erster Stelle vor dem Schutz der Staaten stehen. Genau diese Begründung wird bei der Zurückweisung illegaler Migranten vorgetragen und gegen die Abschiebung von Migranten, deren Asylgesuch rechtskräftig abgelehnt ist, immer wieder gegeben.
Diese Doktrin ist in einem entscheidenden Punkt grundfalsch. Ja, die individuellen Menschenrechte sind ein hochrangiges Rechtsgut. Ja, sie sind auch tatsächlich universell und sie finden sich auch in der Charta der Vereinten Nationen. Aber - das muss man hier besonders hervorheben - die Rechtsverfälschung beginnt, indem man die individuellen Menschenrechte allein in diesen hohen Rang erhebt.
In der Präambel der Charta der Vereinten Nationen ist sowohl von den Grundrechten der Menschen als auch von der Gleichberechtigung - ich zitiere - „von allen Nationen, ob groß oder klein“ die Rede. Das heißt, die Völker und Nationen sind ebenso Subjekte der Weltordnung, wie es die individuellen Menschen sind.
(Sebastian Striegel, GRÜNE: Die Staaten sind für die Menschen da und nicht die Menschen für die Staaten!)
Es gibt keinen Vorrang individueller Menschenrechte gegenüber den Rechten der Völker. Mitnichten kann man im Namen der Menschenrechte eine Verletzung der Integrität und Stabilität von Staaten begründen.
Das ist einfach eine völlig falsche Ideologie, die zur Auflösung der Rechtsordnung und zur Führung von völlig sinnlosen Kriegen führt. Im Irak
Deshalb sind hierbei zwei hochrangige Rechtsgüter abzuwägen. Keines dieser Güter kann so überhöht werden, dass es zur Auflösung des anderen führt. Mit anderen Worten: Für Offenheit als alleiniges Grundprinzip einer neuen Weltordnung gibt es keine Rechtsgrundlage.
- Das geht alles auf die Zeit. - Von daher ist es eine offenkundige Rechtsfälschung, wenn behauptet wird, dass Zurückweisungen an der Grenze oder Obergrenzen bei der Asylmigration als unvereinbar mit deutschem und internationalem Recht bezeichnet werden. Das kann nur behaupten, wer den individuellen Menschenrechten einen Vorrang vor den Rechten der Staatengemeinschaft und der Völker einräumt, und das steht im Gegensatz zur Charta der Vereinten Nationen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Deutschland lässt nicht nur die Flüchtlinge einreisen und schiebt diese, wenn deren Aufenthalt illegal ist, nicht zurück. Hier duldet man auch einen langjährigen illegalen Aufenthalt mit allen Vorteilen der Sozialleistungen, die die heimische und arbeitende Bevölkerung zu erarbeiten hat. Das können wir in unserem Land nicht länger hinnehmen.
Das führt ganz eindeutig zu knappen öffentlichen Kassen, einem Rückstau bei dringend notwendigen Investitionen in unserem Land und zu einer Mangelverwaltung, unter anderem auch im Bildungswesen. Es handelt sich immerhin um 22 Milliarden € für Asyl- und Integrationskosten, die zu einem großen Teil nicht gerechtfertigt sind, sogar fast 30 Milliarden €, wenn man die Ausgaben der Kommunen insgesamt noch mit einbezieht. In Sachsen-Anhalt reden wir über eine Größenordnung von jeweils 215 Millionen € in den Jahren 2017 und 2018.
Meine Damen und Herren! Im Zuge der von oben verordneten Entgrenzungspolitik hat die Regierung mithilfe aller etablierten Parteien im Bundestag einen Fehler historischen Ausmaßes begangen. Man hat die Interessen der eigenen Bevölkerung vernachlässigt und die Probleme, die mit der Integration der vielen Menschen aus einem fremden Kulturkreis verbunden sind, schlichtweg unterschätzt.
Es stellt sich zum Beispiel die Frage nach der Legitimität einer Politik, die vor allem junge Männer und möglichst auch solche mit ein wenig Bildung, zum Beispiel aus Syrien, abgezogen hat, um sie dauerhaft in Deutschland als billige Arbeitskräfte einzusetzen, die jetzt aber eigentlich in
ihrer Heimat gebraucht werden, um dieses zerrüttete und zerstörte Land wieder aufzubauen. Und dieses Land hätte die Ressourcen für einen guten Aufbau der Heimat. Aber diese Leute sind hier.
Das ist jetzt der Gipfel der Sache: Sie fahren dann, wenn sie ihre Anerkennung als Asylbewerber bekommen haben, in ihre Heimat in Urlaub. Das kann überhaupt nicht mehr zusammenpassen. Lesen Sie die Presseberichte.
Ich kann Ihnen leider den Gefallen nicht tun. Es gibt keine Fragestellungen. Vielen Dank, Herr Farle.