Nachdem der Fachausschuss dem Ausschuss für Finanzen eine umfangreiche Beschlussempfehlung zum Einzelplan 14 - Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr - zugeleitet hatte, fanden in der 10. und 17. Sitzung Beratungen zu Einzelplan 14 im Ausschuss für Finanzen statt.
Nunmehr sind bei dem Einzelplan für 2017 Ausgaben in Höhe von knapp 999 Millionen € und für 2018 in Höhe von 1,03 Milliarden € veranschlagt.
Hervorzuheben sind im Einzelplan 14 die Aufstockung der Haushaltsmittel für den Landesstraßenbau und die damit verbundenen Brücken, Eisenbahnkreuzungen und Radwege auf insgesamt 85 Millionen € sowie die nachhaltige Sicherung des Schienenpersonennahverkehrs.
Zur Bereinigungssitzung lagen mehrere Änderungsanträge der regierungstragenden Fraktionen vor, die sich unter anderem auf Kapitel 14 07 - Städtebau - bezogen. Der Bund stellt den Ländern in den Jahren 2017 bis 2020 jährlich zusätzlich 300 Millionen € im Bereich der Städtebauförderung zur Verfügung. Mit diesen Mitteln wird unter anderem das Volumen des Programms „Stadtumbau Ost“ erhöht. Erst mit der jetzt vorliegenden Verwaltungsvereinbarung „Städtebau 2017“ und dem für 2017 vorgegebenen Verpflichtungsrahmen steht fest, wie sich die zusätzlichen Mittel auf die einzelnen Bundesländer verteilen. Die veranschlagten Ausgaben korrespondieren mit den Einnahmen in den entsprechenden Titeln. Der diesbezügliche Änderungsantrag wurde mit 7 : 2 : 2 Stimmen angenommen.
Auch die weiteren Änderungsanträge wurden mehrheitlich beschlossen, sodass Einzelplan 14 schließlich in geänderter Fassung mit 7 : 1 : 2 Stimmen beschlossen wurde.
Der Einzelplan 15 - Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie - Bereich Umwelt und Energie - wurde in der 14. und 17. Sitzung des Finanzausschusses beraten. Das Ausgabevolumen beträgt im Jahr 2017 201,6 Millionen € und im Jahr 2018 194,1 Millionen €. Ein erheblicher Teil der Mittel, nämlich 59,1 Millionen € in 2017 und 60,6 Millionen € in 2018, entfällt auf die Personalausgaben.
Der Einzelplan ist deutlich durch die Umsetzung von Fördermaßnahmen und sogenannten sonstigen Maßnahmen in den Bereichen Umwelt und Naturschutz geprägt. Eine wichtige Rolle spielen dabei Mittel aus den drei EU-Strukturfonds, wobei der Schwerpunkt auf dem EFRE liegt. Die EFRE-Mittel belaufen sich auf ca. 33,6 bzw. 28,1 Millionen € für die Jahre 2017 bzw. 2018.
Das neu eingerichtete Kapitel 15 06 wurde durch die Zuordnung des Bereichs Energiepolitik erforderlich. Veranschlagt sind darin die Ausgaben für diesen Bereich einschließlich der Finanzierung der Landesenergieagentur.
Zum Kapitel 15 09 - Umwelt- und Naturschutzverwaltung - ist anzumerken, dass hier ab dem Jahr 2017 eine Änderung bezüglich der Veranschlagung von Personalausgaben festzustellen ist. Die bisher an dieser Stelle veranschlagten Personalausgaben für das Fachpersonal im Landesverwaltungsamt werden künftig bei Einzelplan 03 veranschlagt. In der Folge sinken die Personalausgaben bei diesem Kapitel um nahezu 15 Millionen €.
Einzelplan 15 wurde in der Bereinigungssitzung mit 6 : 2 : 2 Stimmen in geänderter Fassung angenommen.
Einzelplan 16 - Landesrechnungshof - wurde in der 7. Sitzung des Finanzausschusses am 30. November 2016 beraten. Zu dieser Beratung lag ein Änderungsantrag vor, den sich die Koalitionsfraktionen zu eigen machten und der einstimmig beschlossen wurde. Da der Präsident des Landesrechnungshofes das Land Sachsen-Anhalt ab dem 1. Januar 2017 in der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfes der Rundfunkanstalten vertritt, erhöhen sich die Einnahmen aus Nebentätigkeit um jeweils 23 900 € in den Jahren 2017 und 2018.
Insgesamt wurde der Einzelplan 16 mit 8 : 0 : 3 Stimmen unter Berücksichtigung der erläuterten Änderung beschlossen.
Der nach dem Neuzuschnitt der Ressorts neu eingerichtete Einzelplan 17 - Staatskanzlei und Ministerium für Kultur - wurde in der 13. und 17. Sitzung des Finanzausschusses beraten.
In diesen Beträgen sind auch die Ausgaben für das Reformations- und Bauhausjubiläum, die Ausgaben für die Stiftung Gedenkstätten sowie die Investitionsausgaben für den Substanzerhalt der Kulturstiftung enthalten.
Erwähnenswert ist darüber hinaus, dass der Ausschuss für Finanzen in der Bereinigungssitzung die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Errichtung eines Besucher- und Informationszentrums in der Mahn- und Gedenkstätte „Isenschnibber Feldscheune“ mit 9 : 0 : 3 Stimmen beschlossen hat.
Einzelplan 18 - Landesbeauftragter für den Datenschutz. Wie bereits erwähnt, beschloss der Finanzausschuss in der Sitzung am 11. Januar 2017 einstimmig, ab dem Haushaltsjahr 2018 einen separaten Einzelplan für den Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt einzurichten. Aus diesem Grund wird das Kapitel 01 02 zum 1. Januar 2018 mit allen Titeln und Ansätzen in Kapitel 18 01 überführt. Darüber hinaus wird ein Titel für sogenannte nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben mit einem Ansatz für 2018 von 20 000 € neu ausgebracht. Des Weiteren werden diverse Leertitel neu ausgebracht.
Der Einzelplan 19 - Informations- und Kommunikationstechnologie - wurde im Ausschuss für Finanzen erstmalig in der 15. Sitzung am 8. Februar 2017 beraten. Zuvor haben alle mitberatenden Ausschüsse die sie betreffenden Kapitel beraten und dem Finanzausschuss entsprechende Beschlussempfehlungen zugeleitet, die allerdings keine Änderungsempfehlungen beinhalteten.
Im Einzelplan 19 sind neue Bedarfe und Maßnahmen in Höhe von 34 Millionen € im Haushaltsjahr 2017 und in Höhe von 46,5 Millionen € im Jahr 2018 auf der Grundlage der neuen rechtlichen Vorgaben sowie aufgrund zwingender Erneuerungen veralteter IT-Technologien und Infrastrukturen geschaffen worden. So sind zum Beispiel Ausgabemittel für die Schaffung eines Landesstandards zur Einführung eines Dokumentenmanagementsystems und Vorgangsbearbeitungssystems erwähnenswert.
Zur Beratung im Finanzausschuss lagen diverse Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen vor, welchen der Ausschuss für Finanzen zustimmte.
Schließlich wurde Einzelplan 19 in der Bereinigungssitzung in geänderter Fassung mit 7 : 2 : 3 Stimmen beschlossen.
Der Einzelplan 20 - Hochbau - wurde erstmalig in der 15. Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 8. Februar 2017 beraten. Dieser Einzelplan sieht im Haushaltsjahr 2017 Ausgaben in Höhe von ca. 160,4 Millionen € und im Jahr 2018 in Höhe von ca. 176,3 Millionen € vor.
Die im Einzelplan 20 enthaltenen Baumaßnahmen werden insbesondere durch die erforderlichen Verpflichtungsermächtigungen untersetzt. Diese betragen im Jahr 2017 ca. 153 Millionen € und im Jahr 2018 549 Millionen €. Aufgrund des Instandhaltungsstaus sind in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 jeweils 18,5 Millionen € für die Bauunterhaltung veranschlagt.
Der Finanzausschuss empfiehlt mit 7 : 2 : 3 Stimmen die Annahme des Einzelplans 20 in geänderter Fassung.
Die Sondervermögen wurden in der 16. Sitzung des Finanzausschusses am 9. Februar 2017 beraten. Zum Sondervermögen „Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe“, welches im Kapitel 50 20 vorliegt, lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration vor, wonach das Kapitel unverändert angenommen werden sollte. Dieser Beschlussempfehlung wurde gefolgt, indem das Kapitel mit 7 : 2 : 3 Stimmen angenommen wurde.
Die Sondervermögen „Grundstock“ im Kapitel 51 32 sowie „Pensionsfonds“ im Kapitel 55 01 wurden unverändert mit 7 : 2 : 3 bzw. mit 6 : 1 : 3 Stimmen angenommen.
Zum Sondervermögen „Altlastensanierung“ im Einzelplan 54 lag ein Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen vor. Dieser zielte darauf ab, ein neues Kapitel 54 30 mit der Bezeichnung „Sonstige Pauschalierungen“ mit diversen Leertiteln ab dem Haushaltsjahr 2017 neu einzurichten. Diesem Änderungsantrag wurde mit 7 : 0 : 3 Stimmen entsprochen. Insgesamt wurde der Einzelplan 54 in geänderter Fassung mit 7 : 0 : 3 Stimmen angenommen.
Erwähnen möchte ich an dieser Stelle darüber hinaus, dass dem Ausschuss für Finanzen zur Bereinigungssitzung in drei Vorlagen zahlreiche Änderungsanträge der AfD-Fraktion sowie der Fraktion DIE LINKE vorlagen. Die Änderungsanträge der AfD-Fraktion in den Vorlagen 185 und 188 wurden nach einer Einbringung abgestimmt und mit 3 : 8 : 0 bzw. mit 3 : 9 : 0 Stimmen abgelehnt. Die Anträge waren häufig dem Grunde nach bereits in den jeweiligen Sitzungen zu den Einzelplänen mit besprochen worden.
Über die Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE wurde separat im Zusammenhang mit der Beratung des jeweiligen Einzelplans abgestimmt. Sie wurden mehrheitlich abgelehnt.
Schließlich befasste sich der Finanzausschuss in der 16. Sitzung am 9. Februar 2017 mit dem Entwurf des Haushaltsgesetzes mit dem Ziel der Erarbeitung einer Beschlussempfehlung. Dazu lagen neben einem Schreiben des Landesrechnungshofs vom 3. Februar 2017 mit Anmerkungen und Hinweisen zum Entwurf des Haushaltsgesetzes die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes sowie zwei weitere Beschlussempfehlungen der Ausschüsse für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung sowie für Bildung und Kultur vor.
Des Weiteren lagen dem Ausschuss Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen, die sich auf § 13 Abs. 3 des Haushaltsgesetzes sowie auf die „Allgemeinen Bestimmungen 2017/2018“ bezogen, vor. Diese wurden mit 7 : 2 : 3 bzw. mit 10 : 0 : 2 Stimmen beschlossen.
Der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses, die darauf abzielte, Zuwendungsempfängern Liegenschaften, die von Bund und Ländern gemeinsam nach Artikel 91b des Grundgesetzes gefördert werden, unentgeltlich zu überlassen, wurde mit 7 : 0 : 5 Stimmen zugestimmt. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Kultur, mit der § 8 Abs. 1 Satz 3 des Haushaltsgesetzes gestrichen werden sollte, wurde mit 0 : 7 : 5 Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
Zur Bereinigungssitzung lagen dem Ausschuss weitere Änderungsanträge bzw. -empfehlungen zu den §§ 9 und 16 vor, welche im Rahmen der erneuten Beratung aufgerufen und mit 8 : 0 : 3 bzw. mit 6 : 2 : 3 Stimmen beschlossen wurden.
Schließlich erarbeitete der Finanzausschuss am 16. Februar 2017 die Ihnen nunmehr in der Drs. 7/1030 vorliegende Beschlussempfehlung, welche mit 7 : 2 : 3 Stimmen beschlossen wurde.
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen zum Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2017/2018 liegt Ihnen in der Drs. 7/1029 vor. Der Gesetzentwurf wurde in der 14. Sitzung des Landtages am 24. November 2016 in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Finanzen und zur Mitberatung in alle weiteren ständigen Ausschüsse mit Ausnahme des Ausschusses für Petitionen überwiesen.
In der Sitzung am 30. November 2016 führte der Ausschuss für Finanzen eine erste grundlegende Aussprache zum Haushaltsbegleitgesetz durch und verständigte sich darauf, eine schriftliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchzuführen und die kommunalen Spitzenverbände SachsenAnhalt um eine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf zu bitten.
Artikels 3 - Änderung des Grundsicherungsgesetzes Sachsen-Anhalt - des Gesetzentwurfes unter Berücksichtigung der sogenannten Bund-LänderEinigung bei den Sonderbedarfsergänzungs
zuweisungen sowie der Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte zu erläutern. Das Ministerium der Finanzen antwortete darauf mit Schreiben vom 21. Dezember 2016.
Darüber hinaus erreichte den Ausschuss für Finanzen die erbetene Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände. Die Ausführungen der kommunalen Spitzenverbände beschränken sich darin auf Artikel 3 des Gesetzentwurfes, mit dem § 4 des Grundsicherungsgesetzes Sachsen-Anhalt geändert werden soll.
Zusammenfassend kritisieren die kommunalen Spitzenverbände die in Sachsen-Anhalt bisher fehlende verbindliche Festlegung über die Beteiligung der Kommunen an der vom Bund bereitgestellten Integrationspauschale sowie die Absenkung der sogenannten SGB-II-Sonderbedarfsergänzungszuweisungen.
In Ergänzung zu dieser Stellungnahme erreichte den Ausschuss ein weiteres Schreiben des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt. Darin fordert der Städte- und Gemeindebund im Zusammenhang mit den flüchtlingsbedingten Mehrbelastungen der Kommunen die Berücksichtigung der Personalkosten der Verwaltung bei der Kostenermittlung nach § 2 Abs. 2 des Aufnahmegesetzes Sachsen-Anhalt.
Die mitberatenden Ausschüsse leiteten dem federführenden Ausschuss für Finanzen im Anschluss an die jeweiligen Beratungen entsprechende Schreiben zu, worin sie darlegten, dass sie sich mit dem Gesetzentwurf befasst und ihn zur Kenntnis genommen haben.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration leitete dem Ausschuss für Finanzen eine Beschlussempfehlung zu, worin der mitberatende Ausschuss die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes empfahl.
Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 16. Sitzung am 9. Februar 2017 erneut mit dem Gesetzentwurf. Zu dieser Beratung lag neben der Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen vor. Mit diesem Änderungsantrag soll ein zusätzlicher Artikel in das Gesetz eingefügt werden, mit dem wiederum das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Sondervermögen „Altlastensanierung Sachsen-Anhalt“ geändert werden soll.
Konkret wird eine Regelung in das zuletzt genannte Gesetz eingefügt, wonach dem Sondervermögen ab dem Haushaltsjahr 2017 Mittel zugeführt werden, die sich aus sonstigen Pauscha
lierungsvereinbarungen ergeben und die einem bestimmten Zweck dienen. Dieser Änderungsantrag wurde mit 7 : 2 : 3 Stimmen angenommen.
Mit der Änderung des Gesetzes über das Sondervermögen „Altlastensanierung Sachsen-Anhalt“ ging auch die bereits erwähnte Änderung des entsprechenden Kapitels im Sondervermögen einher.
Zur Bereinigungssitzung lag dem Ausschuss für Finanzen in der Vorlage 10 der Entwurf der Beschlussempfehlung vor, die schließlich zur Abstimmung gestellt und mit 6 : 2 : 3 Stimmen angenommen wurde. Diese Beschlussempfehlung, für die ich im Namen des Ausschusses für Finanzen um Zustimmung bitte, liegt Ihnen in der Drs. 7/1029 vor.