Protokoll der Sitzung vom 03.03.2017

Ich beantworte die Frage des Abg. Thomas Lippmann namens der Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Mit Stand Einstellung September 2016 befinden sich 59 ehemalige pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Schuldienst, die als Lehrkräfte eingesetzt werden. Hierbei konnte bislang aufgrund des zeitlichen Verlaufs bei 52 ehemaligen PMs - sage ich jetzt - die Bewährung festgestellt werden.

Die Einstellung von Lehrkräften mit einem LuKAbschluss - Lehrerinnen und Lehrer für untere Klassen - im Rahmen der Stellenausschreibung vom Dezember 2016 konnte hierbei noch nicht berücksichtigt werden.

Zu Frage 2: Eine Ausschreibung wird noch im März 2017 stattfinden. Da es landesweit Schulen mit einem Mangel, aber auch Schulen mit einem Überhang an PMs gibt, wird in erster Linie darauf geachtet werden müssen, dass die Einstellung der PMs der Verstärkung unterversorgter Bereiche dient. Dabei wird es sich prioritär um Förderschulen handeln. - Vielen Dank.

Da es keine Fragen gibt, wie ich sehe, danke ich dem Minister für die Ausführungen.

Wir kommen zur

Frage 6 Verkürzte Schreibweise der Stadt Halle (Saale) auf Beschilderungen

Sie wird von Frau Dr. Katja Pähle, SPD gestellt. Frau Dr. Pähle, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Auf Bundes- und Landesstraßen wird die Stadt Halle (Saale) nur

als „Halle“ ausgewiesen, was potenziell der Wiedererkennung abträglich ist.

Ich frage die Landesregierung:

1. Was ist der Grund für die Nutzung der verkürz

ten Schreibweise?

2. Welche Möglichkeiten bestehen, eine einheit

liche Beschriftung mit der Bezeichnung „Halle (Saale) “ zur Umsetzung zu bringen?

Für die Landesregierung antwortet der Minister für Landesentwicklung und Verkehr Thomas Webel. Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Namens der Landesregierung beantworte ich die Frage der Abg. Dr. Pähle wie folgt.

Zu Frage 1: Der Grund für die Verwendung der verkürzten Schreibweise von Städten auf Hinweisschildern an Bundes- und Landesstraßen findet sich in den Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen, Abkürzung RWB 2000. Die Ortstafeln sind von den vom Bundesverkehrsministerium am 15. November 1999 den Bundesländern bekanntgemachten Richtlinien nicht betroffen. In Nummer 3.6 Abs. 1 der RWB 2000 heißt es - ich zitiere -:

„Für die Schreibweise der innerdeutschen Ziele ist die amtliche Bezeichnung zu verwenden. Vorangestellte Namensbestandteile wie Stadt, Kreisstadt, Landeshauptstadt entfallen. Lediglich die Bezeichnung Bad ist Bestandteil der Zielangabe. Amtliche Namenszusätze nach Flüssen, Bergen oder Landschaften entfallen, soweit sie nicht zur Vermeidung von Verwechselungen erforderlich sind.“

Nach diesem Maßstab ist der Namenszusatz Saale entbehrlich, da eine Verwechselungsgefahr mit der Stadt Halle in Westfalen im Landkreis Gütersloh aufgrund der erheblichen Entfernung auszuschließen ist.

(Heiterkeit bei der LINKEN und bei der SPD)

Die Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Autobahnen, abgekürzt RWBA 2000, enthalten eine analoge Regelung auch für Autobahnen.

Zu Frage 2: Möglichkeiten zur Umsetzung der von Ihnen, liebe Frau Dr. Pähle, angeregten einheitlichen Beschriftung werden angesichts der bestehenden Rechtslage von der Landesregierung nicht gesehen.

Die Landesregierung geht davon aus, dass sowohl aufgrund der Größe als auch im Hinblick auf die kulturelle und wissenschaftliche Ausstrahlungskraft der Stadt Halle (Saale) die Gefahr einer mangelnden Wiedererkennung nicht besteht.

(Minister Marco Tullner: Sehr gut! - Zurufe von der CDU)

Da es auch hierzu keine Fragen gibt, danke ich dem Minister Webel für die Ausführungen.

Wir kommen zu

Frage 7 Wahlfälschungsskandal in Stendal

Sie wird von Herrn Abg. Roi, AfD, gestellt. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Der Wahlfälschungsskandal bei der Stadtratswahl 2014 in Stendal hat längst über die Grenzen des Landes Sachsen-Anhalt hinaus für Aufsehen gesorgt und unsere demokratischen Grundwerte zutiefst erschüttert. Nachdem die Verwaltung vor Ort es zunächst ablehnte, die Wahl zu wiederholen, wurde noch im Jahr 2014 die Briefwahl wiederholt.

Da es auch hier Vorkommnisse gab, die kein gutes Licht auf unsere Demokratie werfen, und keine Rechtmäßigkeit gegeben war, musste schließlich die gesamte Stadtratswahl wiederholt werden. Der Wahlfälschungsskandal beschäftigte jüngst auch den Innenausschuss des Landtages. Geladene Vertreter erschienen nicht.

Im Zuge der Ermittlungen zum Wahlfälschungsskandal wurde öffentlich bekannt, dass es bereits vor der Kommunalwahl 2014 zu Fälschungen gekommen sein könnte, da beispielsweise bei der Hausdurchsuchung eines ehemaligen CDU-Stadtrats entsprechende Wahlscheine aus 2009 gefunden wurden.

Zeugen bestätigten außerdem, dass es Wahlfälschungen schon bei früheren Wahlen gegeben habe und sprechen von einem organisierten Betrug. Bis heute wurden die Verantwortlichen nicht zur Rechenschaft gezogen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor,

dass bereits bei der Kommunalwahl 2009 und bei der Landratswahl im Jahr 2012 in Stendal Stimmen manipuliert wurden?

2. Wie sanktioniert die Landesregierung die den

Wahlbetrug begünstigenden Verfehlungen, die

offenbar in der Stadtverwaltung Stendal von 2009 bis 2014 begangen wurden?

Für die Landesregierung antwortet Herr Minister für Inneres und Sport Holger Stahlknecht.

(Siegfried Borgwardt, CDU: Mit weichem g!)

Genau, Siggi. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beantworte die Fragen des Abg. Daniel Roi im Namen der Landesregierung wie folgt.

Zu Ihrer ersten Frage. Nein, weder die Landesregierung noch die Landeswahlleiterin haben nach hiesiger Aktenlage Erkenntnisse über Wahlmanipulationen bei der Kommunalwahl 2009 oder bei der Landratswahl 2012 in Stendal.

Zu Ihrer zweiten Frage. Die sogenannte ViererRegelung, nach der eine bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten darf, wurde erst mit der Änderung der Kommunalwahlordnung im Dezember 2013 eingeführt und musste erstmalig zur Kommunalwahl im Mai 2014 beachtet werden. Zuvor gab es keine entsprechende Begrenzung im Kommunalwahlrecht.

Die Nichtbeachtung der sogenannten Vierer-Regelung durch die Stadt Stendal bei der Kommunalwahl 2014 ist zweifelsfrei ein Verfahrensverstoß. Dieser Verfahrensfehler ist jedoch nicht ursächlich für Wahlmanipulationen und auch nicht strafbewehrt. Als sogenannte - in Anführungsstrichen- Sanktionsmöglichkeiten bei fehlerhaftem Verwaltungshandeln sieht das Wahlrecht nur die Abberufung des Wahlleiters und seines Stellvertreters im Fall des Auftretens von erheblichen Missständen vor.

Unabhängig davon obliegt es der kommunalen Vertretung, zu jeder Zeit einen Wahlleiter abzuberufen. Personalrechtliche Befugnisse gegenüber den sonstigen Beschäftigten der Kommune obliegen dem Bürgermeister der Hansestadt Stendal als Dienstvorgesetztem.

Herr Minister, Herr Roi hat noch eine Frage.

Herr Minister, vielen Dank für die Beantwortung. Die Frage 2 ist klar beantwortet worden.

Auf die Frage 1 haben Sie nur mit Nein geantwortet. Nun ist es so, dass am Dienstag, dem 28. Februar ein umfangreicher Artikel in der „Volksstimme“ erschienen ist. Als ich die Anfrage gestellt

habe, habe ich nicht gewusst, dass dieser Artikel erscheint. Das ist sehr interessant. Auf jeden Fall ist darin die Rede von auffällig hohen Briefwahlergebnissen. Wenn man das nachprüft, dann sieht man das. Ähnlich war es im Jahr 2009 und im Jahr 2012, in denen es entsprechend hohe Briefwahlergebnisse für bestimmte Kandidaten gab, die eben auch festzustellen sind. Dies war auch 2014 der Fall. Nur dadurch ist letztlich jemand auf die Idee gekommen nachzuforschen.

Sie lesen ja auch die Zeitung und haben es schon einmal als Verschwörungstheorie bezeichnet, was in der „Volksstimme“ stand. Ich frage Sie daher jetzt ganz konkret: Halten Sie es aufgrund der Vorgänge 2009 und 2012, also der nun öffentlich bekannten Äußerungen von Zeugen, dass Ermittlungen geführt werden, nicht langsam für notwendig - im Fall der Vorgänge von 2012 ist die Verjährung noch nicht eingetreten -, in diesen Fällen zu ermitteln? - Das frage ich Sie als Innenminister.