Sie lesen ja auch die Zeitung und haben es schon einmal als Verschwörungstheorie bezeichnet, was in der „Volksstimme“ stand. Ich frage Sie daher jetzt ganz konkret: Halten Sie es aufgrund der Vorgänge 2009 und 2012, also der nun öffentlich bekannten Äußerungen von Zeugen, dass Ermittlungen geführt werden, nicht langsam für notwendig - im Fall der Vorgänge von 2012 ist die Verjährung noch nicht eingetreten -, in diesen Fällen zu ermitteln? - Das frage ich Sie als Innenminister.
Den Anfangsverdacht einer Straftat nach § 152 der Strafprozessordnung prüft die Staatsanwaltschaft und nicht der Innenminister.
Der Freistaat Sachsen plant in den nächsten Jahren, neben drei weiteren einen Radschnellweg von Halle über Leipzig nach Markkleeberg einzurichten. Eines der Ziele ist, für Pendlerinnen und Pendler aus dem Umland den Umstieg auf das Fahrrad attraktiver zu machen. Die vier Vorhaben des Freistaates wurden im Jahr 2016 dem Bund gemeldet, welcher eine Förderung ab Juni 2017 in Aussicht stellt.
Für die Landesregierung antwortet Herr Minister für Landesentwicklung und Verkehr Thomas Webel. Herr Minister, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen der Abg. Frau Lüddemann wie folgt.
Zu Frage 1: Grundsätzlich wird seitens der Landesregierung auch für Sachsen-Anhalt ein Potenzial für die Anlage von Radschnellwegen gesehen. Diese könnten zur Reduzierung des KfzPendlerverkehrs und zur Verringerung der aus diesem Verkehr verursachten Umweltbeeinträchtigungen beitragen. Das Thema Radschnellwege soll bei der Fortschreibung des aktuellen Radverkehrsplans des Landes Sachsen-Anhalt berücksichtigt werden.
Zu Frage 2: Das Land bzw. die Straßenbauverwaltung führt aktuell selbst keine eigenständige Planung von Radschnellwegen durch. Das Land sucht die Abstimmung mit dem Bund und mit den Kommunen. Derzeit erfolgt der Informationsaustausch zur Abstimmung der weiteren Vorgehensweise mit den drei kreisfreien Städten Magdeburg, Halle und Dessau.
Im September 2016 hatte das Land dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nach erfolgter Abfrage bei den Kommunen drei potenzielle Radschnellwegrouten gemeldet, nämlich die Strecke von Halle nach Leipzig, die Strecke von Magdeburg nach Schönebeck sowie innerstädtische Strecken in Magdeburg.
Bei dieser Meldung handelt es sich um eine erste Einschätzung von Strecken, deren Potenzial und Machbarkeit insbesondere durch die betroffenen Kommunen weiter zu untersetzen wären. An dieser Stelle hat das Land seine ausdrückliche Unterstützung angeboten.
Wir haben heute den Haushalt beschlossen. Auf Wunsch unseres Koalitionspartners der GRÜNEN ist darin, wenn der Haushalt in Kraft tritt, die Einsetzung eines Radwegekoordinators geplant. Auf ihn wird eine erhebliche Arbeit zukommen.
Darf ich das so verstehen, dass diese Anmeldungen in Absprache mit dem Freistaat Sachsen vonstatten gehen, weil es die gleiche Strecke ist, nämlich beide Strecken zwischen Leipzig und Halle?
Ich denke schon, dass die Stadt Halle, die dann der Vorhabenträger wäre - ein Radschnellweg erfordert ein anderes Verfahren als ein straßen
begleitender Radweg -, mit Leipzig zusammenarbeiten wird. Anders geht es gar nicht. Wir würden auf jeden Fall unsere Unterstützung anbieten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind damit am Ende der 22. Sitzung des Landtages angelangt. Ich berufe den Landtag zu seiner 12. Sitzungsperiode für den 6. und 7. April 2017 ein. Ich wünsche allen ein gutes Wochenende.