Protokoll der Sitzung vom 22.06.2017

(Zustimmung bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Farle. - Ich sehe keine weiteren Anfragen. Beschlüsse zur Sache werden gemäß § 40 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Landtages in einer Aktuellen Debatte nicht gefasst.

Wir kommen zum Punkt b. Damit treten wir aber zugleich, weil es eine verbundene Debatte war, in das Abstimmungsverfahren zum Antrag in der Drs. 7/1488 ein. Ich habe etwas von einem Ausschuss gehört. - Gibt es eine Ausschussüberweisung? Oder wird das eine Direktabstimmung?

(Zuruf)

- Ja, okay. Es wurde geäußert; deswegen frage ich nach. - Also werden wir direkt über den Antrag

in der Drs. 7/1488 abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um sein Kartenzeichen.

(Unruhe)

- Ich habe es noch einmal gesagt: Abstimmung über den Antrag in der Drs. 7/1488; das ist der Ursprungsantrag. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das sind die übrigen Fraktionen, die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der FDP.

(Heiterkeit)

- Entschuldigung, AfD. - Gibt es Stimmenthaltungen? - Nein, das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag abgelehnt worden.

Wir stimmen somit über den Alternativantrag in der Drs. 7/1567 ab. Wer diesem Antrag seine Stimme geben möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und ein Mitglied der AfD-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? - Nein. Gibt es Stimmenthaltungen? - Das sind die Fraktion DIE LINKE und eine doppelte Stimm - -

(Zuruf)

- Das war ein Versehen.

(Unruhe bei der AfD)

Also: Die AfD-Fraktion enthält sich der Stimme. - Vielen Dank. Damit ist der Alternativantrag angenommen worden und der Tagesordnungspunkt 9 erledigt.

Wir steigen ein in die Beratung zum

Tagesordnungspunkt 33

Beratung

Rechts-/Verwaltungsvorschriften und Vollzug zum Denkmalschutzgesetz

Antrag Fraktion AfD - Drs. 7/1491

Einbringer wird hier der Abg. Herr Büttner sein. - Herr Büttner?

(Matthias Büttner, AfD: Ich komme!)

- Ach so, okay. Sie haben das Wort. Bitte.

Danke, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Wir beraten heute über eine Angelegenheit, die von äußerster Wichtigkeit für unser Land, für unsere Heimat, für unsere Kultur und natürlich für unsere Identität ist. Wir sprechen heute über den Denkmalschutz in Sachsen-Anhalt.

Als ich die Antwort der Landesregierung in der Drs. 7/1337 gelesen habe, ist mir sofort aufgefallen, dass hier versucht wird, durch das Zünden von Nebelkerzen davon abzulenken, dass die Denkmalschutzbehörden in Sachsen-Anhalt so schnell wie möglich einen Katalog brauchen, in dem feste Regeln geschrieben stehen, nach denen sie handeln müssen.

Die Bürger, die ein Denkmal besitzen oder eines erwerben wollen, müssen wissen, was auf sie zukommt. Es kann und darf nicht sein, dass eine Behörde aus dem Bauch heraus nach Erfahrungswerten aus Arbeitskreisen und verschiedenen Merkblättern Auflagen und Genehmigungen erteilt, die landesweit in der Folge viele Millionen Euros in der Summe ausmachen und damit nicht nur über die Zukunft einer Immobilie entscheiden, sondern oftmals sogar über die Zukunft einer ganzen Gemeinde.

(Beifall bei der AfD)

Sachsen-Anhalt ist ein Land mit sehr vielen Baudenkmälern. Damit es nicht zu Missverständnissen führt, sage ich Ihnen, dass es gut ist, dass Sachsen-Anhalt über so viel Geschichte verfügt und wir einen Teil dieser Denkmäler haben; denn Denkmäler spenden Identität.

Was bleibt von einer geschichtlichen Epoche oder Kultur am Ende übrig außer ein paar Artefakten und natürlich den großen Bauwerken, die seinerzeit geschaffen wurden? - Das kann man sehr gut im alten Ägypten sehen, wo die Bauwerke wie Pyramiden Jahrtausende überstanden haben und heute eindrucksvoll zeigen, welche Kultur damals vorherrschte.

Die Identität unserer Vorfahren, in Bauwerken verewigt, ist ein sehr hohes, schützenswertes Gut. Doch man darf dabei nicht aus den Augen verlieren, dass nicht jedes Bauwerk kulturhistorisch so wichtig ist wie die Cheops-Pyramide oder, um es auf Deutschland oder auf Sachsen-Anhalt runterzubrechen, der Magdeburger Dom oder große Teile der Innenstadt Quedlinburgs.

(Beifall bei der AfD)

Doch leider scheint die Gabe, erkennen zu können, welche Baudenkmäler wichtig, erhaltenswert und vor allem sanierungsfähig sind und welche es nicht sind, abhandengekommen zu sein.

Anders kann man es sich nicht erklären, warum die Behörde vielerorts als Bremse wirkt und einfache Abläufe verkompliziert und warum sich immer noch zu großer Zahl Objekte unter Denkmalschutz befinden, die unter den jetzigen Gesichtspunkten auch in 100 Jahren nicht saniert und damit rekonstruiert werden können, weil sie in einem so schlechten Zustand sind, dass sie auch in den nächsten Jahren von niemandem ange

fasst werden; denn eine Rekonstruktion kostet viel Geld und die Mehrzahl der Investoren ist, wenn es um Finanzmittel geht, auf Banken angewiesen.

Banken errechnen genau, welche Immobilie welche Einnahmen in welcher Zeit erwirtschaftet, und bewilligen auch nur Mittel in der Höhe, wie sie wieder durch Mieteinnahmen in vielen Jahren zurückfließen können. Wenn diese Ein- und Ausgaben nicht zueinanderstehen, und zwar so, dass sie sich nach 20 oder 30 Jahren decken, wird Ihnen keine Bank Geld geben für eine Investition in eine Immobilie bzw. in ein Baudenkmal. Und kein Investor, der nicht ein absoluter Liebhaber ist, wird in diese Immobilie Geld investieren.

Sachsen-Anhalt hat genug Baudenkmäler, die unbedingt erhalten werden müssen. Doch wenn dem Land ein Baudenkmal wichtig ist, dann sollte das Land die Wichtigkeit auch nicht nur durch das Verteilen von Auflagen, durch Genehmigungsverfahren und damit durch Mehrkosten bekunden, sondern sollte einen Beitrag zum Denkmalschutz leisten, indem es Fördermittel ausgibt, um den Baudenkmalbesitzer zu unterstützen.

(Beifall bei der AfD)

Wenn Herr Haseloff zuhören würde, wäre es vielleicht ganz interessant; denn es geht ihn als Landesvater direkt etwas an. Aber es scheint ihn nicht zu interessieren. Es ist sehr traurig; muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen.

(Zustimmung bei der AfD)

Auf eine Nachfrage antwortet die Landesregierung auf die Frage der Fördermöglichkeiten so, dass sie Programme benannte, die mit dem Denkmalschutz nichts zu tun haben, sondern mit dem Städtebau im Allgemeinen. Es muss ein Förderprogramm her, das auf die Sanierung von Baudenkmalen zugeschnitten ist, und zwar nur auf die Sanierung von Baudenkmalen.

Es ist der falsche Weg, Baudenkmalbesitzer allein zu lassen mit all den Kosten, die durch eine Sanierung entstehen, und ihn zusätzlich noch zu gängeln und ihn mit Forderungen und Auflagen zu überschütten. Vielmehr sollten die Behörden individuell schauen, was sinnvoll und zumutbar ist, und mit dem Besitzer zusammenarbeiten.

Nach der Antwort auf meine Kleine Anfrage an die Landesregierung tut die Denkmalbehörde dieses angeblich wohl auch. Die Realität sieht leider anders aus. In vielen Gesprächen mit Bürgern habe ich mir die Erlebnisse mit der Denkmalschutzbehörde erzählen lassen. Man bekommt dabei schnell den Eindruck, als hätte die Behörde eine sehr große Macht, die sie auch skrupellos ausnutzt. Ich glaube nicht, dass sie es bewusst tut, meine Damen und Herren.

Es ist eine Mischung aus Behördenwillkür, die natürlich automatisch entstehen muss, wenn eine Behörde keine festen Regeln hat, nach denen sie gezwungen ist zu handeln, aus verkalkten Verwaltungsstrukturen, die nach dem Motto „So haben wir das schon immer gemacht“ agieren. Es ist auch in einigen Gebieten die nicht vorhandene Bereitschaft zur Kooperation mit dem Bürger.

So erzählte mir zum Beispiel ein Bürger, er habe im Gespräch mit einem Vertreter der unteren Denkmalschutzbehörde bei der Frage nach der Grundlage ihrer Entscheidung gesagt bekommen: Da gebe ich keine Auskunft, wir sind doch nicht Ihre Rechtsberatung.

Wenn so die Zusammenarbeit zwischen der Denkmalschutzbehörde und dem Bürger aussieht, dann brauchen wir uns nicht zu wundern, dass in unserem Land in puncto Denkmalschutz und Ruinenbeseitigung nichts vorwärtsgeht, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der AfD)

Ein anderer Bürger erzählte mir entsetzt, er habe in der Vergangenheit weit über 1 Million DM für die aufwendige Sanierung seines denkmalgeschützten Wohn- und Geschäftshauses in Innenstadtlage aufgebracht und habe es im Laufe der Instandhaltung wieder mit dem Denkmalschutz zu tun bekommen. Als er das Haus für viel Geld einrüsten ließ, um die Klinkerfassade zu reinigen und den Anstrich der Fensterfaschen instand zu setzen, erhielt er ein halbes Jahr später ein Einschreiben der unteren Denkmalschutzbehörde mit der Androhung von Strafe und dem Hinweis, dass sie mit dem Farbanstrich nicht einverstanden sei, obwohl keine Änderungen am Farbanstrich vorgenommen wurden.

Dieser tägliche Wahnsinn ist die Realität, wenn es um die Zusammenarbeit zwischen Bürgern und Denkmalschutz in Sachsen-Anhalt geht. Dieser Wahnsinn muss endlich ein Ende haben.

(Beifall bei der AfD)

Man bekommt den Eindruck, als ob oft vergessen wird, dass es Investoren sind, die eine Kommune attraktiv machen, dass es ihr Schweiß, ihr Einsatz und ihr Aufwand ist, der Ruinen wieder aufbaut, der die Fassaden der Straßenzeilen nach der Wende zum Positiven gestaltet hat.

Die Denkmalschutzbehörden liegen mit ihrer Einschätzung sehr oft falsch; das sieht man an den unzähligen Baudenkmalen, die nur noch als Schatten ihrer selbst, als Ruinen stehen, weil die Denkmalschutzbehörde den Abriss verweigert.