Kostenübernahme durch die öffentliche Hand (Landesamt für Altlastenfreistellung) für die Sanierung der Deponie Brüchau ausschließlich auf den Teil der Altlasten vor dem Stichtag 1. Juli 1990 bezieht, wie werden weitere Einlagerungen nach diesem Stichtag bis zum April 2012 aus der Kostenübernahme durch das Land herausgerechnet und für das Land nicht zum Ansatz gebracht?
Vielen Dank. - Die Antwort der Landesregierung wird durch den Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Herrn Prof. Dr. Armin Willingmann gegeben. Bitte schön.
Frau Präsidentin, schönen Dank. - Ich beantworte namens der Landesregierung die Fragen der Abg. Frau Frederking wie folgt.
Zu Frage 1. Bei der Deponie Brüchau handelt es sich um eine ehemalige Tongrube des Ziegelwerks Brüchau, die bereits seit dem Jahr 1972 auf der Grundlage einer entsprechenden Genehmigung des damaligen Rates des Kreises Kalbe (Milde) zur Ablagerung von Rückständen aus der Erdgasförderung benutzt wurde. Von 1977 bis Ende 1990 wurden auf Anweisung der Bezirksschadstoffkommission des Rates des Bezirks Magdeburg neben bergbaueigenen auch bergbaufremde Abfälle eingelagert.
Ab dem Jahr 1991 bis zur Beendigung der Deponierung zum 30. April 2012 gelangten dann nur noch bergbaueigene Abfälle aus dem Bereich der Erdgasförderung und dem Rückbau von Förderstandorten zur Ablagerung. Der Deponiebetrieb erfolgte seit 1985 unter der Aufsicht der Bergbehörde und auf der Grundlage entsprechender bergrechtlicher Betriebspläne.
Die in der Frage erwähnte Kostenteilung ist in dem Privatisierungsvertrag zwischen der damaligen Treuhandanstalt und der damaligen ErdölErdgas Gommern GmbH vom 20. Mai 1994 geregelt. Mit dem Generalvertrag vom 23. Oktober 2001 hat das Land Sachsen-Anhalt alle von der Treuhandanstalt und ihren Nachfolgeeinrichtungen eingegangenen privatisierungsvertraglichen Regelungen zu ökologischen Altlasten vom Bund übernommen.
Die Altlastenfreistellung der Firma Engie ist in der Freistellungsvereinbarung vom 6. November 2003 zwischen den Vertragsparteien EEG Erdgas Erdöl GmbH Berlin und Gaz de France Deutschland GmbH Berlin einerseits und der Landesanstalt für Altlastenfreistellung, LAF und dem Land SachsenAnhalt andererseits geregelt. Die LAF setzt damit die im Generalvertrag vom 23. Oktober 2001 gegenüber dem Bund eingegangene Freistellungsverpflichtung bezüglich der Firma Engie um. Dazu gehört auch die Übernahme der entsprechenden Refinanzierungspflichten, welche ursprünglich die Treuhandanstalt eingegangen ist.
Zu Frage 2. Diese Frage kann erst beantwortet werden, wenn die Kosten für die Sanierung der Bohrschlammdeponie feststehen. Aussagen dazu
können erst getroffen werden, wenn geklärt ist, wie die Bohrschlammdeponie Brüchau zu sanieren ist. Wir haben bereits mehrfach hier darüber gesprochen.
Wie Sie wissen, hat das Unternehmen Engie inzwischen die im Sonderbetriebsplan aktualisierte Gefährdungsabschätzung auf der Basis ergänzender Untersuchungen der OTD Brüchau sowie Ableitungen und Bewertungen von Schließungsvarianten vom 4. Mai 2017 beim LAGB zur Zahlung vorgelegt. Das LAGB führt derzeit das Beteiligungsverfahren nach § 54 Abs. 2 des Bundesberggesetzes durch. Alle betroffenen Behörden wurden als Träger öffentlicher Belange um Stellungnahmen zu dem Sonderbetriebsplan gebeten.
Erst wenn das Verwaltungsverfahren mit einer Zulassung des Sonderbetriebsplans abgeschlossen werden kann, kann auch mit den im Plan vorgesehenen Arbeiten begonnen werden. Auf der Grundlage der zu gegebener Zeit vorliegenden Untersuchungsergebnisse wird durch Engie schließlich die Planung einer Stilllegungsvariante erfolgen und beim LAGB in einem Abschlussbetriebsplan zur Zulassung eingereicht werden.
Erst nach erfolgter Zulassung des Abschlussbetriebsplans und Umsetzung der darin festgelegten Stilllegungsvarianten können Aussagen zur Kostenhöhe für die Sanierung der Bohrschlammdeponie getroffen werden.
Vielen Dank, Herr Minister Willingmann. Es gibt eine Nachfrage von Frau Frederking. - Bitte, Frau Frederking.
Herr Minister, ich habe nicht nach der Kostenhöhe gefragt, sondern danach, ob es herausgerechnet wird und, wenn ja, wie. Es gibt diesen berühmten Stichtag 1. Juli 1990. Erfolgt aus dem Fonds für die Altlastenfreistellung nur die Beteiligung für Altlasten, die vor 1990 eingelagert wurden? Wenn ja, wie will man das herausrechnen?
Frau Abgeordnete, nach meinem Verständnis ist es so, dass das nur die Einlagerung in der Zeit davor betrifft. Wie man das herausrechnet, kann ich Ihnen nicht sagen. Das würde ich nachreichen.
Herr Abg. Andreas Gehlmann von der AfD-Fraktion stellt die Frage. Sie haben das Wort, Herr Abgeordneter.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Umweltministerin des Landes Sachsen-Anhalt, Frau Prof. Claudia Dalbert, kritisierte die Ergebnisse des Dieselgipfels als völlig unzureichend, denn: „Die Verbraucher haben im guten Glauben Diesel gekauft - ihnen wurde die Einhaltung der Euronorm 5 bzw. der Euronorm 6 versprochen. Stickoxide aus Dieselmotoren gefährden die Gesundheit vieler Menschen, vor allem in den Städten. Damit muss endlich Schluss sein“ (dpa, 2. August 2017).
Einsatz und Ersatz von Dieselfahrzeugen im öffentlichen Nahverkehr, im Gesundheitswesen, bei Polizei und Feuerwehr, im Katastrophenschutz sowie im Lkw-Liefer- und -Güterverkehr?
Größe, Leistung und Preisklasse) empfiehlt die Landesregierung derzeit einerseits den Bürgern und andererseits den Kommunen Sachsen-Anhalts, die den Neukauf eines Pkws beabsichtigen?
Vielen Dank. - Die Antwort der Landesregierung wird durch den Minister für Landesentwicklung und Verkehr Herrn Thomas Webel gegeben. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Kleine Anfrage des Abg. Herrn Gehlmann beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.
Zu Frage 1. Die Landesregierung sieht in dem Einsatz von zugelassenen Dieselfahrzeugen, die jeweils die Abgasnorm erfüllen, einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele in Deutschland und auch in Sachsen-Anhalt. Die Landesregierung unterstützt gezielt den Einsatz umweltfreundlicher Fahrzeuge und den Umstieg auf alternative Antriebe im ÖPNV. Sie hat dafür unter anderem eine Förderrichtlinie für die Be
Der schrittweise Ersatz von Dieselfahrzeugen im ÖPNV ist eine Aufgabe, die nur mittel- bis langfristig erfüllt werden kann. Aus der Sicht der Landesregierung bietet der Einsatz von Dieselfahrzeugen im ÖPNV auch keinerlei Anlass zur Besorgnis, da Dieselbusse, welche die aktuelle Abgasnorm erfüllen, eine unbedenkliche Umweltbilanz aufweisen. Für Fahrzeuge ab der Euronorm 2 werden zudem Umrüstungen angeboten, sodass die Fahrzeuge die aktuelle Abgasnorm sogar deutlich unterschreiten.
Zu Frage 2. Die Landesregierung gibt schon aus Wettbewerbsgründen keine Empfehlung zum Kauf von Fahrzeugen bestimmter Fahrzeughersteller.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt arbeitet laut eigener Pressemitteilung vom März 2017 an einem Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften, mit dem dann das Tarifergebnis der Länder mit den Gewerkschaften vom 17. Februar 2017 zeit- und inhaltsgleich auf die Beamten, Richter, Versorgungsempfänger, Anwärter und Referendare übertragen werden soll. Geplant ist demnach eine Erhöhung der Bezüge um 2,0 % rückwirkend zum 1. Januar 2017 und um 2,35 % zum 1. Januar 2018.
In der Vergangenheit wurden Bezügeerhöhungen üblicherweise schon vor und unter Vorbehalt der Verabschiedung einer entsprechenden besoldungsrechtlichen Regelung in Form sogenannter Vorgriffszahlungen umgesetzt.
rung die gesetzlichen Voraussetzungen zur Zahlung der erhöhten Bezüge für die Jahre 2017 und 2018 geschaffen sein?
erhöhung 2017 betrifft, vom Instrument der Vorgriffszahlung Gebrauch gemacht? - Es wird gebeten, die Entscheidung kurz zu begründen.
Vielen Dank. - Die Antwort der Landesregierung wird durch Herrn Minister der Finanzen André Schröder erteilt. Sie haben das Wort, bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Im Namen der Landesregierung beantworte ich die Anfrage des Abgeordneten wie folgt.
Zu Frage 1. Ja, das Ministerium der Finanzen hat diesen Gesetzentwurf zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften erarbeitet. Wenn ich das mal hinzufügen darf: Es ist, was die Modernisierung des Beamtenrechts betrifft, die größte Evaluierung der letzten Jahre. Wir haben vor, mit diesem Gesetzentwurf auch das Tarifergebnis der Länder vom 17. Februar zeit- und inhaltsgleich auf den Besoldungsbereich zu übertragen. Damit setzt die Landesregierung auch eine entsprechende Vereinbarung im Koalitionsvertrag um.
Nachdem wir die Verbände angehört und die Stellungnahmen ausgewertet haben, ist davon auszugehen, dass die Landesregierung den Gesetzentwurf am kommenden Dienstag, dem 29. August 2017, im Kabinett beschließen und damit dann auch dem Landtag zuleiten wird.
Ich bin zuversichtlich, dass der Landtag das Gesetz zeitnah verabschieden wird. Allerdings möchte ich auch auf die zeitlichen Unwägbarkeiten aufmerksam machen, die sich nicht zuletzt auch aus der Regelungsbreite des Gesetzes ergeben. Erfahrungsgemäß ist es schwierig, verlässlich Prognosen im parlamentarischen Raum zu treffen.
Zu Frage. Die Frage beantworte ich mit Ja. Ich beabsichtige, den Finanzausschuss zu bitten, Vorgriffszahlungen auf die erhöhten Bezüge zuzulassen. Ich habe den Finanzausschuss bereits in der letzten Sitzung auch darüber informiert, dass ich dies vorhabe. Dies setzt allerdings auch voraus, dass der Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht und dem Finanzausschuss im Anschluss an die nächste Landtagssitzung am 28. und 29. September 2017 entsprechend vorliegen wird.
Der nächste reguläre Termin für die Finanzausschusssitzung nach der Septembersitzung des Landtages ist die Sitzung am 18. Oktober 2017, sodass dort über die entsprechende Vorgriffszahlung beraten und abgestimmt werden kann. Diese Zustimmung voraussetzend, können wir die Zahlung der erhöhten Bezüge ab Ende Okto