Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst eine kleine redaktionelle Änderung. Es muss in der Beschlussempfehlung im ersten Absatz - ganz unten in der Zeile - nicht „pflegeintensiv“, sondern „pflegesensitiv“ heißen. Das bitte ich zu berücksichtigen.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE, die Drs. 7/1460, wurde in der 29. Sitzung des Landtages am 21. Juni 2017 in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen, mitberatende Ausschüsse gab es nicht.
Er zielt darauf ab, die Landesregierung aufzufordern, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass eine verbindliche und adäquate Mindestpersonalbemessung in allen Bereich der stationären Krankenpflege verankert wird. In diesem Zusammenhang soll auch der Bundesratsinitiative des Saarlands in der Drs. 190/17 im Bundesrat zugestimmt werden.
Die Landesregierung soll sich weiterhin dafür einsetzen, dass bei der Entwicklung bundeseinheitlicher Vorgaben für die Personalbemessung in der stationären Pflege sowohl die Belange der Pflegebedürftigen als auch die der Beschäftigten adäquat einbezogen werden. Auf Landesebene soll außerdem eine Pflegekampagne zur deutlichen Erhöhung der Ausbildungszahl initiiert werden.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat den Antrag in der 15. Sitzung am 13. September 2017 beraten. Dazu lag ihm ein Entwurf für eine Beschlussempfehlung von den Koalitionsfraktionen vor.
Stärkung und Verbesserung der Pflege getroffenen gesetzlichen Regelungen und Aktivitäten begrüßt, insbesondere die verbindliche Einführung von Personaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen, die angemessene Beteiligung der Verbände der Pflegeberufe bei der Erarbeitung des Personalbemessungsverfahrens sowie den Beschluss des Bundesrates vom 7. Juli 2017 zur Reform der Pflegeberufe.
Zudem soll die Landesregierung gebeten werden, das am 22. Juni 2017 vom Deutschen Bundestag verabschiedete Pflegeberufereformgesetz zeitnah nach Inkrafttreten in Landesrecht umzusetzen. Der Entwurf der Beschlussempfehlung der Koalitionsfraktionen wurde vom Ausschuss mit 7 : 3 : 2 Stimmen angenommen und liegt nun dem Plenum als Beschlussempfehlung zur Verabschiedung vor.
Ich danke Herrn Siegmund für die Ausführungen. - Wir steigen jetzt in die Debatte ein. Drei Minuten je Fraktion sind vorgesehen. Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin GrimmBenne. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Die vorliegende Beschlussempfehlung fasst unter dem Oberbegriff „Stärkung der Pflege“ drei wesentliche Punkte zusammen: Erstens. Einführung verbindlicher Personaluntergrenzen in Krankenhäusern durch die jüngste Änderung des SGB V. Zweiter Punkt: Erarbeitung des Personalbemessungsverfahrens im SGB XI unter Beteiligung der Beschäftigten und der Betroffenenverbände. Der dritte Punkt: Umsetzung des Pflegeberufereformgesetzes im Land Sachsen-Anhalt.
Ich möchte gerne meinen Fokus auf das Pflegeberufereformgesetz setzen. Mit dem Thema der Fachkräftesicherung speziell im Bereich der Altenpflege hat sich das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration bereits seit längerer Zeit befasst. Jetzt bin ich sehr froh, dass mit dem beschlossenen Pflegeberufereformgesetz dem Thema Fachkräftesicherung ein wichtiger Baustein hinzugefügt werden kann und die Ausbildung endlich kostenfrei sein wird.
Die Umsetzung des Pflegeberufereformgesetzes wird das Land vor große Herausforderungen stellen, nicht zuletzt weil zusätzliche Finanzmittel gebraucht werden; denn die Schulgeldfreiheit, die
akademische Ausbildung usw. kosten Geld. Die Landesregierung will diesen Prozess mit allen Beteiligten gemeinsam gehen; denn nur mit möglichst großer Akzeptanz wird dieser erfolgreich verlaufen.
In diesem Kontext bin ich dem Landtag sehr dankbar, dass er die Notwendigkeit zusätzlicher personeller und finanzieller Mittel erkannt hat. Aber es geht nicht nur um Geld. Die Umsetzung auf der verwaltungsfachlichen Ebene erfordert den Erlass von Verordnungen, eine für die Verwaltung des Landes zuständige Stelle ist zu schaffen, eine zuständige Behörde ist zu bestimmen und es sind weitere Aufgaben vorzusehen, die für alle neu und daher in ihrem Umfang nur schwer abschätzbar sind. Ich bin mir sicher: Wenn wir alle an einem Strang ziehen, wird uns auch die Umsetzung dieses wichtigen Gesetzesvorhabens gut gelingen.
Es gibt keine Fragen. Dann danke ich der Ministerin für die Ausführungen. - Wir fahren in der Debatte fort. Für die CDU spricht der Abg. Herr Bönisch. - Er ist offensichtlich nicht anwesend. Dann fahre ich fort und rufe für die Fraktion DIE LINKE Abg. Frau Späthe auf.
- Ja, so steht es hier. Da steht Ihr Name, Frau Späthe. Dann müssen wir es anders machen. Wir haben hier etwas verwechselt. Frau Zoschke, dann reden Sie jetzt für die Fraktion DIE LINKE.
Es ist immer gut, wenn jemand da ist. - Werte Kolleginnen und Kollegen! Dieser Antrag ist eigentlich eine Grußbotschaft. Er hat zu einer schnellen Beerdigung unseres Anliegens in sehr kurzer Zeit
geführt. Geadelt wurde diese Beerdigung noch dadurch, dass im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration noch nicht mal der Anschein einer Diskussion zum Thema erzeugt wurde.
Den Umweg über den Ausschuss, werte Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, hätten Sie uns allen erspart, wenn Sie Ihre heutige Beschlussempfehlung als Änderungsantrag bereits zur letzten Landtagssitzung beschlossen hätten.
Ob das neue Pflegeberufegesetz die Situation entschärfen oder weiter verschlechtern wird, kann gegenwärtig noch von keiner Seite wirklich beantwortet werden. Der Pflegeberuf ist ein sehr harter Knochenjob.
Die demografische Entwicklung zwingt uns, diesen Beruf für junge Leute attraktiver zu machen und diejenigen, die bereits jetzt in diesem Beruf tätig sind, anders und besser als bisher zu wertschätzen. Das hat etwas mit Ausbildung, mit Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit, Arbeitsvolumen pro Schicht und selbstverständlich mit Entlohnung, aber auch mit dem öffentlichen Ansehen dieses Berufsstandes zu tun. Hier muss Politik etwas vorlegen.
Die Krankenhäuser verbreiten ihre Überzeugung, dass Pflege zu teuer ist, dass sie nur im Personalbereich Einsparungen erreichen können und dass den Pflegekräften mehr zugemutet werden kann. Parallel dazu werden sie von nicht medizinisch determinierten Aufgaben durch nicht ausgebildetes Personal angeblich entlastet. Damit werden auch Türen geöffnet, die wir eigentlich nicht öffnen sollten.
Eine Antwort der Politik auf die gegenwärtige Situation gipfelt in dem Wort „Qualität“. Toll! Aber wer wird denn zukünftig für genau diese Qualität der Pflege im stationären und ambulanten Bereich sorgen können? - Es reicht auf keinen Fall aus, nur für die bereits verabredeten pflegeintensiven Bereiche einen Personalschlüssel festzulegen. Solange diese Festlegung ohne das tätige Personal und ihre Interessenvertretungen diskutiert und entschieden wird, werden Lücken bleiben und Unmut wachsen.
Wir wollen, dass Dienste in der Nacht und an Wochenenden nie wieder nur mit einer einzelnen Person besetzt werden dürfen, im Interesse der Pflegekräfte und selbstverständlich auch zum Wohle der Patientinnen und Patienten.
Mit der Beschlussempfehlung sollen wir ein paar inhaltliche Punkte lediglich begrüßen. Das können Sie gerne tun. Damit haben wir allerdings jetzt und heute eine wichtige Chance zur gemein
Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Frau Zoschke für die Ausführungen. - Wir fahren jetzt im normalen Rhythmus fort. Es spricht für die CDU der Abg. Herr Bönisch. Herr Bönisch, Sie haben das Wort.