Protokoll der Sitzung vom 28.09.2017

setz befragt wird. Er hat die Auflagen des Gesetzes zu erfüllen und hat diese nicht mitzugestalten. Auch in Bezug auf den Haushalt stelle ich Dataport als einen enormen Kostenfaktor fest.

Leider werden hier enorme Geldmittel eben nicht in Sachsen-Anhalt bleiben. An dieser Stelle sollte man die aktuelle Lösung des Dienstleisters überprüfen. Ich denke, das kann gern in den Ausschüssen geschehen. Finanzmittel des Landes müssen zur Stärkung unserer Wirtschaft in Sachsen-Anhalt bleiben.

Alles in allem ist das Gesetz aber auf dem richtigen Weg. Nun sollten aber noch diese genannten Stolpersteine beräumt werden, bevor man los läuft. - Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Ich sehe keine Wortmeldungen für Fragen. Für die SPD-Fraktion hat der Abg. Herr Erben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das E-Government-Gesetz unseres Landes soll ja letztendlich Verfahren und Bedingungen für diesen Bereich und den neuen Bereich unserer öffentlichen Verwaltung regeln. Es ist wahrlich ein sehr anspruchsvolles Gesetz, das eigentlich nicht dafür geeignet ist, um hier im Plenum tiefgreifend erörtert zu werden.

Der Minister hat ja sehr umfänglich in den Sachverhalt eingeführt. Die Spitzenverbände und andere haben auch sehr umfänglich Stellung genommen.

Es wird im Innenausschuss erneut eine Anhörung zu dem Thema stattfinden. Dort können wir die Bedenken und Hinweise auch noch einmal vortragen. Insofern möchte ich es heute dabei gelassen und beantrage die Überweisung des Gesetzentwurfs in den Innenausschuss, mitberatend in den Finanzausschuss. - Herzlichen Dank.

(Minister Holger Stahlknecht: Sehr gut!)

Danke. - Frau Heiß für die Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Uns liegt ein E-GovernmentGesetz der Landesregierung vor, endlich. Es war ein langer und behäbiger Prozess bis zu diesem Punkt. Von 2012 bis 2015 tagte eine EnqueteKommission im Landtag, die sich auch mit diesem Thema beschäftigte.

Andere Länder sind in dieser Zeit mit ihren Aktivitäten und Gesetzen lange an uns vorbeigezogen. Zu den Ländern, die aktuell ein E-GovernmentGesetz haben, zählen Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, NordrheinWestfalen und Sachsen. Wir sind also schon vor einiger Zeit ins Hintertreffen geraten, nicht nur was das E-Government und die elektronische Akte angeht, sondern auch was die Basis dafür angeht, nämlich eine ausgebaute und zukunftsfähige digitale Infrastruktur, eine stabile und hochwertige Internetverbindung.

Nur dann, wenn überall im Land Kommunalverwaltungen, Landesinstitutionen, Schulen und alle Menschen die Möglichkeit haben, das Internet mit Breitbandverbindung zu nutzen, macht auch ein E-Government-Gesetz Sinn.

(Beifall bei der LINKEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Digitalisierung der Verwaltung ist kein Selbstzweck, und sie sollte schon gar nicht dazu dienen, Personal abzubauen. Die Digitalisierung soll Verwaltung einfacher machen. Sie soll einen Mehrwert für die Verwaltung, für Unternehmen und für Bürgerinnen und Bürger bringen.

Dafür ist es wichtig, dass alle Ebenen, also mindestens Bund, Land und Kommunen, die gleiche digitale Sprache sprechen. Die Planung, Umsetzung und auch die Finanzierung sind also eine gemeinschaftliche Aufgabe aller. Derzeit erfolgt die Zusammenarbeit zwischen den Ebenen im Rahmen eines IKT-Koordinierungsgremiums, das mit Inkrafttreten des Gesetzes durch einen IT-Kooperationsrat ersetzt werden soll.

Schade, dass das Gremium lediglich Empfehlungen aussprechen kann. Hier sind aus unserer Sicht mehr Einflussmöglichkeiten sinnvoll. In jedem Fall fehlt eine Beteiligungspflicht, die wir gesetzlich verankern sollten.

Zu klären wäre aus unserer Sicht auch noch, inwiefern durch das Gesetz Mehrkosten für die Kommunen entstehen. Ehrlich gesagt, kann ich mir nicht vorstellen, dass es nicht zu finanziellen Mehrbelastungen im kommunalen Bereich kommen wird. Für solche Mehrkosten müssen wir gemeinsame Lösungen finden.

Zum Schluss noch eine Bitte an die Landesregierung: Bei all der Diskussion um digitale Infrastruktur, Kosten, Modellprojekte und Experimentierklauseln vergessen Sie bitte nicht, die Kolleginnen und Kollegen in der Verwaltung bei diesen Prozessen mitzunehmen und sie entsprechend auf die neuen Rahmenbedingungen vorzubereiten. Ich bin gespannt auf die Diskussion in den Ausschüssen und auf Ihre Argumente. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke. Ich sehe auch hierzu keine Wortmeldungen. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abg. Herr Striegel das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Heiß, Ihre Ungeduld kann ich insoweit nachvollziehen, dass es immer gut wäre, wenn Dinge schneller passieren. Aber immerhin hält diese Landesregierung das ein, was im Koalitionsvertrag steht. Wir haben gesagt, dass wir bis 2018 ein E-Government-Gesetz auf den Weg bringen. Das halten wir ein.

(Minister Holger Stahlknecht: Ja! Wir waren sogar noch schneller!)

Wir liefern also auch an den Stellen, wo wir etwas versprechen.

Dieses E-Government-Gesetz bildet die Grundlage für die elektronische Verwaltung offener Daten, den umfassenden Einsatz offener Standards sowie für den Einsatz freier und offener Software. Ich denke, es ist auch festgestellt worden, dass die digitale Entwicklung nicht nur das Verwaltungshandeln, sondern die Möglichkeiten demokratischer Teilhabe verändern und - ich meine - auch verbessern kann.

Diese Landesregierung nimmt die Herausforderung des digitalen Wandels für Sachsen-Anhalt an. Das E-Government-Gesetz berücksichtigt die digitale Entwicklung im Verwaltungshandeln. Es ist - das ist hier deutlich geworden - ein Organisations- und Verfahrensgesetz. Neben der Einführung neuer Informations- und Kommunikationstechniken enthält es Vorgaben für die künftige Gestaltung der Arbeitsabläufe innerhalb der Landesverwaltung. Demzufolge richtet sich der Gesetzentwurf verwaltungsträgerübergreifend an alle Stellen der Landesverwaltung.

Die Kommunen sind von ihm bislang nicht erfasst. Auch diese werden sich aber der Digitalisierung stellen müssen und sind in zukünftige Überlegungen einzubeziehen, gerade wenn Verwaltungshandeln für viele Bürgerinnen und Bürger erreichbarer werden soll.

Natürlich stellt sich dann auch die Frage nach Konnexität. Wir werden das in den Fachausschüssen zu besprechen haben. Genauso wie wir zu besprechen haben werden, ob es nicht vielleicht sinnvoll ist, den Landtag, der bisher vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen ist, auch noch zu integrieren. Das sind aber alles Fachfragen.

Die wesentlichen Regelungen des Gesetzentwurfs hat der Innenminister bereits vorgestellt. Sicher mag bei so manchem die Skepsis vorherr

schen hinsichtlich einer zeitgerechten Umstellung der Verwaltung auf elektronische Aktenführung. Ich teile diese Skepsis, meine aber, dass wir uns ihr nicht hingeben können.

Die Digitalisierung macht auch vor unseren Verwaltungen nicht halt. Die Modernisierung des Verwaltungshandelns braucht jetzt unseren ganzen Einsatz. Wir Bündnisgrünen werden die weiteren Prozesse intensiv und konstruktiv begleiten. Wir zielen auf eine moderne Verwaltung mit mehr Mut zu Open Data. Mit barrierefreien E-GovernmentDienstleistungen und Open Government wird ein entscheidender Beitrag geleistet, um unsere Verwaltung zu modernisieren und Bürokratie abzubauen.

Wir müssen uns etwas trauen, und ich denke auch, wir sollten dafür sorgen, dass Daten leichter auffindbar sind, dass sie maschinenlesbar und kostenfrei und unter freier Lizenz für die Öffentlichkeit bereitstehen. Ich denke, solch ein E-Government-Gesetz ist letztlich eine Chance für uns. Diese Chance sollten wir nutzen.

Ich bitte deshalb um Ihre Zustimmung zur Überweisung in die betreffenden Ausschüsse.

(Zustimmung von Minister Holger Stahl- knecht)

Herr Schulenburg für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Einsatz von elektronischen Informations- und Kommunikationstechnologien beim Erbringen von Verwaltungsleistungen - kurz E-Government - ist eines der wichtigsten Handlungsfelder einer nachhaltigen Modernisierung der öffentlichen Verwaltung.

Effektivität und Effizienz erfahren eine enorme Förderung. Mit Blick auf die alternde Gesellschaft und die eher dünn besiedelten ländlichen Räume stellt E-Government besonders für den Bürger eine Erleichterung dar. Für jeden Bürger sind Behörden via E-Government erreichbar, unabhängig davon, wie weit er vom jeweiligen Verwaltungssitz entfernt wohnt. Daher müssen alle Möglichkeiten geprüft werden, um im Bereich des E-Government ein Mehr an Bürgerfreundlichkeit und Kostenersparnis zu erreichen. Der Anspruch muss sein, dass die Bürger künftig alle Behördengänge, die sie heute offline abwickeln, auch online erledigen können.

Wie die Anhörung zum Gesetzentwurf aber auch gezeigt hat, darf keine Schnellschussvariante abgegeben werden, vor allem vor dem Hintergrund der Ausstattung der Landesverwaltung mit Hard- und Software.

Die Frist bis zur Einführung der elektronischen Aktenführung zum 1. Januar 2022 ist sehr sportlich angesetzt. Wir alle wissen auch um den Ausbau der digitalen Infrastruktur im Land SachsenAnhalt. Da sind wir aber auf einem guten digitalen Weg.

Auch für die kommunale Ebene spielt E-Government eine besondere Rolle; denn eine Vielzahl der Verwaltungsakte ist in Gemeinde- und Kreisverwaltungen angesiedelt. Bürger und Unternehmen können deshalb vor allem im kommunalen Bereich einen besonderen Mehrwert im E-Government sehen.

Gerade kleinere Kommunen sind mit Blick auf die Kosten oftmals überfordert. Deswegen ist ein gemeinsames Vorgehen von Land und Kommunen sinnvoll.

Bei aller Euphorie für das E-Government sollten wir aber auch beachten, dass sich die öffentliche Verwaltung nicht vollständig aus der ländlichen Fläche verabschiedet; denn ansonsten fühlt sich der Bürger im Stich gelassen. Viele bevorzugen nämlich einen persönlichen Ansprechpartner und keinen digitalen Beamten.

Die Kosten müssen im Rahmen bleiben, und eine Effizienzsteigerung sollte hierbei zwingend eintreten.

Ich bitte um Überweisung in den Innenausschuss zur federführenden Beratung sowie in die Ausschüsse für Finanzen und für Wirtschaft zur Mitberatung.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke. - Keine weiteren Wortmeldungen. Der Überweisungsantrag ist gestellt worden: federführend Innen, mitberatend Finanzen und Wirtschaft. Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Nein, das ist nicht der Fall. Dann lasse ich darüber so abstimmen. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenenthaltungen? - Beides ist nicht der Fall. Das gesamte Haus stimmt also dieser Überweisung zu, wie ich sie genannt habe. Damit haben wir den Tagesordnungspunkt 22 beendet.

Bevor es hier weitergeht, werden wir kurz noch einmal die Tagungsleitung wechseln. Ich stelle fest, wir haben 40 Minuten rausgeholt.

(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Werte Abgeordnete, wir gehen jetzt die letzten vier Tagesordnungspunkte an.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 24