Aber auch die ermitteln nicht etwa ins Blaue hinein oder treffen derartige Bewertungen ins Blaue hinein. Die Staatsanwaltschaft ist - soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist - verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Ein solcher Anfangsverdacht besteht
Denn, wie schon gesagt, den Strafverfolgungsbehörden sind weder Tatsachen bekannt, die diesen Anfangsverdacht begründen, noch sind Strafanzeigen gestellt worden, die einen derartigen Anfangsverdacht begründen könnten.
Zur Forderung, die Gruppen zu verbieten, kann ich daher nur wiederholen, dass das Parlament nicht der Ort ist, um das theoretische Vorliegen von Verbotsgründen für bestimmte Gruppierungen oder Vereinigungen gutachterlich zu prüfen. Das ist allein Aufgabe der zuständigen Behörden.
- Der politische Wille, ja, ja. Gewaltenteilung, ah ja. - Zum Ablauf eines Vereinsverbotsverfahrens möchte ich daher hier noch einmal in Erinnerung rufen: Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes bestimmt, dass Vereinigungen verboten sind, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsgemäße Ordnung oder gegen die Gedanken der Völkerverständigung richten.
Die vereinsrechtliche Kernvorschrift zur Realisierung dieses verfassungsrechtlich angeordneten Verbots bildet § 3 des Vereinsgesetzes. Das konkrete Verbot bedarf eines konstituierenden Verwaltungsaktes der zuständigen sachsen-anhaltischen Verbotsbehörde, sofern sich die erkennbare Organisation und die Tätigkeit des betroffenen Vereins auf Sachsen-Anhalt beschränken.
Für den Erlass dieses Verwaltungsaktes müssen die in Artikel 9 Abs. 2 GG und § 3 Abs. 1 Satz 1 des Vereinsgesetzes bezeichneten Verbotsgründe sowie die weiteren vereinsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, was die Verbotsbehörde zu prüfen bzw. zu beachten hat. - Vielen Dank.
Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Frau Ministerin Keding für die Ausführungen. - Für die SPD spricht jetzt der Abg. Herr Steppuhn. Herr Steppuhn, Sie haben das Wort.
Danke. - Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die AfD möchte mit ihrem Antrag extremistische Strukturen bekämpfen und kriminellen Recherchenetzwerken das Handwerk legen.
Wenn dieses so wäre, wäre sicherlich sogar die Überschrift richtig gewählt. Aber wir wissen, dass es dabei konkret um die Recherchenetzwerke und Homepages „Sachsen-Anhalt rechtsaußen“ und „rechercheMD“ geht.
Meine Damen und Herren! Ich muss gestehen, ich kannte diese Seiten bisher vom Namen her, nicht aber deren tatsächliche Inhalte.
Ich habe mich in Vorbereitung auf meine Rede auf diesen Seiten erst einmal informiert. Es ist sehr interessant, was dort alles zu finden ist. Bei den vorgefundenen Inhalten ist mir auch klar geworden, warum die AfD diese Seiten verbieten möchte.
(Zustimmung bei der LINKEN und von Se- bastian Striegel, GRÜNE - André Poggen- burg, AfD: Haben wir begründet!)
- Dazu kommen wir gleich. - Auf „rechercheMD“ wird beispielsweise mit Fotos dargelegt, dass der AfD-Abgeordnete Jan Wenzel Schmidt wiederholt auf Veranstaltungen der Identitären Bewegung aufgetreten ist.
Des Weiteren wird ausgeführt, dass sich die Identitäre Bewegung aus rechten Burschenschaftlern rekrutiere und es vielfältige Verbindungen zur sogenannten „Kontrakultur Halle“ und ehemaligen Neonazis geben solle. Die Identitäre Bewegung wird inzwischen vom Verfassungsschutz beobachtet und als Bewegung eingestuft, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung
Auf der Seite wird auch dargelegt, dass Sie, Herr Abg. Tillschneider, intensive Kontakte zur Identitären Bewegung pflegen und bei Pegida als Redner aufgetreten sind.
Auf der Seite „Sachsen-Anhalt rechtsaußen“ sind mehrere Fotos vom 8. November 2016 zu sehen, auf denen mehrere AfD-Abgeordnete, wie Herr Poggenburg oder Herr Kirchner, mit Lutz Bachmann von Pegida zu sehen sind.
- Ja, das sollten die Menschen in diesem Lande wissen. Ich erinnere hier einmal an die Beschlusslage des AfD-Bundesvorstandes - die, glaube ich, noch gültig ist - vom Juni 2016, dass es keine Zusammenarbeit mit der Identitären Bewegung und Pegida geben soll. Aber eigene Parteibeschlüsse sind wohl für die AfD nicht bindend.
Meine Damen und Herren! Es kommt noch mehr. Ein weiterer Beitrag zeigt Fotos von Referenten der AfD bei einem rechten Burschenschaftstreffen in Magdeburg.
Dieses Treffen soll auch von ehemaligen Neonazis in nicht unbedeutender Anzahl besucht worden sein. Auf den beiden genannten Seiten wird ein ganzes Netzwerk von Rechtsextremen und AfD-Mitgliedern und -Abgeordneten beleuchtet. Es lohnt sich, sich das einmal anzuschauen.
Ein weiterer Beitrag beleuchtet die politischen Karrieren der Kandidaten für den Deutschen Bundestag. Interessant ist Listenplatz vier mit dem Noch-Landtagsabgeordneten Andreas Mrosek, der bereits bei der Landtagswahl 2002 im Wahlkreis Dessau-Wittenberg für die Freiheitliche Deutsche Volkspartei kandidierte, einer Abspaltung der neonazistischen und 2011 in der NPD aufgegangenen Deutschen Volksunion. Auch das sollten die Menschen wissen, meine Damen und Herren.
Ein weiteres Beispiel für das Netzwerk von Abgeordneten in Identitärer Bewegung, rechten Gruppierungen, wie „Kontrakultur Halle“, ist das Haus in der Adam-Kuckhoff-Straße in Halle. Auf dieser Internetseite kann man das Netz der Finanzierung dieses Hauses nachvollziehen.
Richtig ist aber auch, dass es ein öffentliches Interesse an derartigen Veröffentlichungen geben kann, und aus meiner Sicht ist dieses öffentliche Interesse gegeben. Deshalb sehe ich keinen Grund dafür, derartige Netzwerke abzuschalten. Aus diesem Grunde, meine Damen und Herren, werden wir diesen Antrag heute ablehnen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist keine Frage, sondern eine Zwischenintervention. - Sie haben mit Ihrem Beitrag, Herr Steppuhn, deutlich gemacht, dass Sie nichts, aber auch gar nichts von dem Vortrag von Herrn Poggenburg verstanden haben.
Diese Netzwerke, diese Veröffentlichung von Fotos in solchen Zeitungen haben einen ganz einfachen Sinn.
Hier sollen Personen dargestellt werden - am besten mit Adressen -, bei denen hinterher Anschläge verübt werden. Zum Beispiel bei meinem Kollegen Mrosek gab es in den letzten Monaten vier, fünf oder sechs Anschläge auf sein Büro. Bei dem Kollegen Uli Siegmund gab es einen großen Teeranschlag mit Kosten von über 10 000 €. Das wissen Sie alles nicht. Aber diese Netzwerke, diese Zeitungen und diese Seiten, die Leute persönlich aufnehmen, filmen und als sogenannte Rechte brandmarken, betreffen allesamt keine Extremisten. Denn niemand von uns ruft zu persönlicher oder sachlicher Gewalt auf.