Dieser Zweck erwächst ja schon aus der einfachen Entscheidung, sich über die Vorsilbe „anti“ zu definieren, das heißt also, über die Gegnerschaft zu etwas, was auch ohne sie existieren würde, ohne das sie aber nicht existieren könnten und in dem Falle auch keine gut gefüllten Fördertöpfe und sonstige staatliche Zuwendungen abgreifen könnten.
Auch aus diesem Grunde war man vielleicht bei Miteinander e. V. immer gegen das NPD-Verbot. Der Feind als eigene Existenzberechtigung musste ja erhalten bleiben.
Der Antifaschismus braucht also dieses Element, dieses Feindbild, auf das er sich dann immer gleich negativ beziehen kann, auf das er zeigen kann. Und so gerät man mangels tatsächlicher Gegner schnell als ausgemachtes vermeintliches Feindbild, ein Ersatzbild, in den Fokus dieser rotbraunen Horden. Das Schema ist dabei immer gleich. Irgendwer wird inflationär als Rassist, Faschist und letztlich Nazi, also Nationalsozialist, betitelt, damit direkt mit Massenmördern und KZAufsehern gleichgesetzt, obwohl er vielleicht nie einer Fliege etwas zu Leide tat, und damit gesellschaftlich und politisch und leider sogar nach deren Meinung rechtlich für vogelfrei erklärt.
Damit ist dann der Delinquent in Deutschland bestens für das linke Gewaltspektrum vorgegart und jegliche Aktion gegen diese Person scheint legitim zu sein, da sie sich ja im Grunde gegen das weltgrößte Verbrechen überhaupt richtet, den Nationalsozialismus. Und in dem Falle heiligt der linksideologische Zweck bekanntlich alle linksextremen Mittel.
Was die liebevoll genannten Antifanten dabei aber nicht verstehen, ist, dass sie sich damit der gleichen Argumentationskette bedienen, wie es die Nazis damals taten: Denunzieren und mit dem größtmöglichen Frevel und Verbrechen in Verbin
dung bringen, dann gibt es keine moralischen Schranken und kein Halten mehr. Und, werte Antifa-Fans hier auf der linken Plenumseite: Das ist Faschismus.
Als bewährtes Instrument dient dem Antifaschismus dabei die Schizophrenie des Notstandes, also der böswillig motivierte Versuch, die Bevölkerung in einem permanenten Zustand der Angst und der Verunsicherung davor zu halten, dass der Nationalsozialismus hinter jeder Ecke lauert und dass er hervorgerufen werden kann durch die Benutzung von Code-Worten wie „national“, „patriotisch“ oder „Volk“ usw. Diese Leute, die andere gern als gestrig betiteln, haben sich doch selbst nie vom Vorgestern gelöst. Das ist die Wahrheit.
Da ist es dann auch völlig legitim, dass minderjährige Mädchen von einem Dutzend Vermummter krankenhausreif geprügelt werden und dass Studenten nach dem Discobesuch mit einer Schlagwaffe schwerst verletzt werden. Immerhin hat man damit ja wieder einmal erfolgreich das kurz bevorstehende großflächige Aufflammen des Faschismus gestoppt, freilich selbst durch faschistische Methoden.
Um aber diese Kulisse aus sozialer und tatsächlicher Gewalt gewährleisten zu können, muss der Feind nicht nur identifiziert werden, er muss auch jederzeit und für jeden Schergen der modernen Antifa-Meute überall und jederzeit identifizierbar sein.
Hier beginnt die voyeuristische Obsession des Antifaschismus und seiner sogenannten Recherchenetzwerke, die sich daran ergötzen, nunmehr eine einzige und alles durchdringende Sorge und Besorgnis zu kennen, nämlich das Leben der anderen.
Eine Trennung von Politischem und Privatem oder gar Intimen kennt der dem sogenannten Antifaschismus zugrunde liegende Kommunismus ohnehin nicht. Das kennen wir aus leidvoller Erfahrung. Man überwacht, man heftet ab, man dokumentiert, man spioniert, man archiviert, man infiltriert das Leben des vermeintlichen politischen Gegners möglichst bis in die letzten Winkel seiner physischen und mittlerweile auch digitalen Existenz.
zum Verdruss der Linksextremisten doch noch Gesetze in diesem Land gibt, muss man diese Drecksarbeit in der Illegalität eben auf anonyme Seiten auslagern. Diese kann man zweifelsfrei als moderne Hetz- und Propagandaseiten bezeichnen. Nichts anderes ist das.
Die hinten diesen Netzseiten agierenden Netzwerke sind arbeitsteilig organisierte Banden des linksextremistischen Spektrums.
Sie katalogisieren systematisch personenbezogene Daten von Oppositionellen und Andersdenkenden, stellen diese in verletzender Weise ins Internet, anonym, ohne Impressum, um sich dabei nicht irgendwelchen zivilrechtlichen Maßnahmen auszusetzen. Das heißt, man kann sich dort nicht hinwenden, man kann nicht einschreiten, man kann nichts richtigstellen, man ist dieser Hetze völlig ausgeliefert.
Dabei werden auch Porträtaufnahmen von unliebsamen Personen mit teils sensiblen Daten versehen und ohne irgendwelche Einwilligungen verbreitet. Damit werden auch ganz klar Persönlichkeitsrechte verletzt. Dort werden Personen tendenziös dargestellt und zum Ziel des linksextremen Mobs erklärt. Dadurch werden Bürger auf die gesellschaftliche Abschussrampe beordert und teilweise sogar in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht, da ja auch Arbeitgeber damit konfrontiert werden und in dieser mittlerweile leider sehr linkslastigen Gesellschaft in Zugzwang geraten.
Dies alles kann keinesfalls dem sozialen Frieden in Deutschland dienen. Dies ist nicht im Sinne unseres freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates und daher zu Recht schon in den Fokus des Verfassungsschutzes geraten.
- ach, Sie sind wieder da; das ist sehr schön - herzlich auf und auch Sie, werte Abgeordnete, dem Beispiel des Bundesinnenministers zu folgen und mit dafür zu sorgen, dass diese Portale als Sprachrohr für die gewaltbereite linke Szene besser heute als morgen abgeschaltet werden. - Vielen Dank.
Es gibt keine Fragen. Dann danke ich dem Abg. Herrn Poggenburg für die Ausführungen. - Wir steigen jetzt in die Debatte ein. Es sind fünf Minu
ten Redezeit je Fraktion vorgesehen worden. Für die Landesregierung spricht Minister Herr Stahlknecht.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag zielt darauf, die darin genannten Vereinigungen als kriminelle Vereinigungen nach § 129 StGB einzustufen,
Als sogenannte kriminelle Vereinigung gilt eine solche, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist. Die Vereinigungen müssen dauerhaft angelegt sein und es müssen sich mindestens drei Personen zu kriminellen Handlungen verbunden haben.
Davon zu unterscheiden ist eine lose Gruppe von Menschen, die sich im Verhältnis von Täterschaft und Teilnahme befindet.
Den Strafverfolgungsbehörden liegen indes keine Erkenntnisse über strafbare Handlungen der im Antrag bezeichneten Netzwerke „Sachsen-Anhalt rechtsaußen“ und „rechercheMD“ vor.
Ich möchte ausdrücklich betonen, dass es auch nicht Aufgabe dieser parlamentarischen Debatte sein kann, gewissermaßen ein Gutachten zu erstellen, ob die Gruppierungen unter den Bedingungen, die im Antrag näher bezeichnet sind, die Voraussetzung eines Straftatbestands erfüllen.