Protokoll der Sitzung vom 28.09.2017

(Widerspruch bei der AfD)

Ansonsten bilden sie muntere Reisegruppen mit AfD-Mitarbeitern zur erwähnten Casa Pound oder eben auch zu Burschenschaftstagen.

Es sind Recherchestrukturen wie die hier von der AfD inkriminierten, die genau solche Verbindungen öffentlich machen. Sie sind es, die die AfD immer wieder der Lüge überführt haben. Deswegen wollen Sie sie verbieten.

(Beifall bei der LINKEN - Kopfschütteln bei der AfD)

Der Vorwurf an die Homepages der Verbreitung, der Vorbereitung von Straftaten, ja, sogar der terroristischen Vereinigungen, die dahinter stehen sollen, all diese Vorwürfe sind hanebüchen, sie sind ohne jeglichen Beleg und haltlos.

(Beifall bei der LINKEN)

Im Übrigen ist es schon interessant, dass dieselbe Fraktion, die sich gestern als Partei der Freiheitsrechte inszenieren wollte, heute Homepages, deren Inhalt ihr nicht passt, hier per Landtagsdekret verbieten lassen will.

(Beifall bei der LINKEN)

Bei aller bewussten Provokation und bei aller Inszenierung, die Sie hier immer wieder betreiben, Sie sind, glaube ich, wirklich getrieben von der Vorstellung, dass hier überall Linke sitzen und alle linksextrem sind.

(Zuruf von der AfD)

Das unterstellen Sie auch den genannten Homepages. Ich weiß es, ehrlich gesagt, gar nicht. Man kann vermuten, dass es sich bei den Machern

dieser Homepages um Linke handelt. Wissen tue ich es nicht. Aber prinzipiell scheint mir auch hier noch einmal ein grundlegendes Missverständnis vorzuliegen, liebe AfD.

(Unruhe bei der AfD)

Um gegen Rechts zu sein, muss man nicht links sein.

(Beifall bei der LINKEN - Oh! bei der AfD)

Das Gegenteil von rechtsextrem ist nicht links; das behauptet auch meine Partei im Übrigen niemals. Das Gegenteil von rechtsextrem ist demokratisch. Dazu gehört eine freie Presse. Dazu gehören auch Homepages wie „rechercheMD“ und „lsa.rechtsaussen“.

(Beifall bei der LINKEN)

Ihr Antrag ist deshalb abzulehnen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Frau Quade, würden Sie noch Fragen beantworten? Herr Dr. Tillschneider - - Nein. Der Herr Dr. Tillschneider hat dann eine Intervention.

Gern eine Intervention. - Ich will nur klarstellen, dass ich im Haus von „Kontrakultur“ bzw. im „Ein Prozent“-Haus in Halle, in der Adam-KuckhoffStraße 16 in Halle, ein Büro habe. Das hat nicht dieses Recherchenetzwerk herausgefunden, das habe ich selbst bekannt gegeben.

(Zurufe von der SPD)

Dazu stehe ich nämlich. Dazu brauchen wir nicht diese linken Schnüffler. Ich muss auch ganz klar sagen: „Ein Prozent“ - Sie müssen ein bisschen differenzieren - ist etwas anderes als die Identitäre Bewegung. Der Abgrenzungsbeschluss, den wir haben, bezieht sich auf die Identitäre Bewegung. Aber „Ein Prozent“ ist etwas anderes.

(Zurufe von der LINKEN)

„Ein Prozent“ ist so eine NGO für Deutschland. Da bin ich Schirmherr seit Gründung.

(Zuruf von Sebastian Striegel, GRÜNE)

Es ist doch dann ganz selbstverständlich, dass ich da ein Abgeordnetenbüro eröffne. Also, worüber regen Sie sich auf?

(Zustimmung bei der AfD - Unruhe bei der LINKEN)

Ich danke Ihnen für die Ausführungen. - Herr Poggenburg.

Eine Frage, so habe ich es vernommen, können wir nicht stellen. Also ist es eine Kurzintervention.

Frau Abg. Quade, Sie haben es so hingestellt, als ob wir etwas gegen diese Veröffentlichungen über die AfD auf diesen Seiten hätten. Dem muss ich entschieden widersprechen. Nein, wir finden es ganz gut, wenn für die AfD geworben wird. Und ich muss sagen: Es hat auch der AfD bisher kein Abbruch getan, im Gegenteil. Es ist überhaupt nicht so, dass wir etwas dagegen haben.

Wir haben aber etwas dagegen, wenn beispielsweise bei Kundgebungen, Demonstrationen linke sogenannte Journalisten den Menschen mit ihren Objektiven fast ins Gesicht kriechen, Fotos machen, Porträt-Fotos erstellen und dann dort abbilden, beschreiben und hetzen; dagegen haben wir etwas.

Noch ein zweiter Punkt. Vielleicht wissen Sie es nicht. Schauen Sie mal in Ihren linksextremen kommunistischen Analen nach. Der Spruch „Deutschland den Deutschen!“ wurde auch von einer KPD benutzt, stand groß auf deren Plakaten. Er wurde sicherlich, aber in einem anderen Zusammenhang - das müssen Sie auch mal recherchieren - in einer erweiterten Form von einer NPD benutzt.

Klar ist eines: Die deutsche Sprache gehört niemandem. Und wenn ich sagen will: „Deutschland den Deutschen!“, tue ich das, weil ich das meine, und nicht, weil jemand das vor mir gesagt hat. Lernen Sie das endlich mal. Freiheit beginnt mit der Freiheit der Sprache.

(Beifall bei der AfD)

Da es keine weiteren Redner gibt, fahren wir fort. Für die CDU spricht der Abg. Herr Kolze. Herr Kolze, Sie haben das Wort.

Verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das erst kürzlich durch den Bundesinnenminister Thomas de Maiziére ausgesprochene Verbot der Internetplattform „linksunten.indymedia.org“ hat Sie, werte Kollegen der AfD, zu diesem Antrag motiviert.

Wir haben das durch den Bundesinnenminister erteilte Verbot ausdrücklich begrüßt, da wir als Partei der inneren Sicherheit jegliche Form von Extremismus ablehnen.

(Beifall bei der CDU)

Wir sind ebenfalls der Meinung, dass es auch im Internet keinerlei Rückzugsräume für Extremisten geben darf.

Verbote wie das von „linksunten.indymedia.org“ unterliegen hohen rechtlichen Hürden. Wie bereits von Frau Ministerin Keding ausgeführt, ist Rechtsgrundlage für ein solches Verbot ein Vereinsverbot gegen die Betreiber der Webseite. Tatsächlich ist die Urheberschaft der Recherchenetzwerke „Sachsen-Anhalt rechtsaußen“ und „rechercheMD“ nicht offenkundig.

Eine Strafverfolgung schließt das per se jedoch nicht aus. Dennoch scheint mir, dass sich die Seiten deutlich von der durch den Bundesinnenminister verbotenen Plattform unterscheiden.

Das Vereinsverbot gegen „linksunten.indymedia.org“ erging, weil auf der Plattform unter anderem zu Gewalt gegen Polizisten aufgerufen und diese legitimiert wurde. Man hat Sabotageaktionen gegen staatliche und private Infrastruktureinrichtungen organisiert und auch eine entscheidende Rolle bei den G-20-Krawallen in Hamburg gespielt. Im Vorfeld des Vereinsverbots gab es umfangreiche Ermittlungsverfahren. Im vorliegenden Fall besteht offenbar nicht einmal ein Anfangsverdacht.

In Ihrem Antrag fordern Sie, die genannten Recherchenetzwerke als kriminelle Vereinigungen gemäß § 129 Abs. 1 des Strafgesetzbuches zu bewerten. Der Tatbestand setzt voraus, dass die organisatorische Struktur der Vereinigung darauf gerichtet ist, Straftaten zu begehen. Mit anderen Worten: Es muss das Ziel der Vereinigung sein, Straftaten zu begehen. Das, meine Damen und Herren, kann ich bei den Plattformen nicht erkennen. Daher halte ich § 129 des Strafgesetzbuches für nicht einschlägig.

Darüber hinaus ist es auch nicht Aufgabe des Landtages, darüber zu befinden, ob eine Internetplattform Strafgesetzen zuwiderläuft oder sich gegen die verfassungsgemäße Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten, wie es in § 3 Abs. 1 des Vereinsgesetzes gefordert ist. Im Sinne des grundgesetzlich verankerten Gewaltenteilungsgrundsatzes obliegt dies ausschließlich den Strafverfolgungsbehörden und eben nicht der Legislative.

Frau Keding erläuterte bereits im Einzelnen den Ablauf eines Vereinsverbotsverfahrens. Daher möchte ich hier nicht nochmals darauf eingehen.

Zu bedenken geben möchte ich schließlich aber doch die generelle Problematik derartiger Verbote. Sie mögen in einzelnen Fällen durchaus ihre Berechtigung haben. Dennoch sieht sich der Rechtsstaat regelmäßig vor dem Problem, dass sich verbotene Plattformen nur kurze Zeit nach dem Verbot mit ganz ähnlichem Inhalt neu gründen. So hat auch die Plattform „linksunten.indymedia.org“ bereits angekündigt zurückzukehren.

Wir werden Ihren Antrag aus den vorgenannten Gründen ablehnen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Es gibt keine Fragen. Dann danke ich dem Abg. Herrn Kolze für die Ausführungen. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abg. Herr Striegel. Herr Striegel, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Deutschland den Deutschen!“? - Nein. „Deutschland den Menschen, die hier wohnen!“, das muss die Devise in diesem Hause sein.