Gestatten Sie mir abschließend noch eine Bemerkung. In Deutschland gilt das Prinzip der Unschuldsvermutung. Das bedeutet, dass ein einer
Straftat Verdächtigter oder ein Beschuldigter nicht seine Unschuld beweisen muss, sondern dass ihm seine Schuld bewiesen werden muss. Die Vermutung der Unschuld endet mit der Rechtskraft der Verurteilung. Ich verbitte mir daher jegliche Äußerungen, die dieser Unschuldsvermutung entgegenstehen und eine Vorverurteilung der in dieser Nacht diensthabenden Polizeibeamten darstellen.
Ich bitte darum, den Antrag in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung zu überweisen. - Vielen Dank.
Herr Kolze, einen Moment bitte. Der Abg. Herr Gallert hat sich noch zu Wort gemeldet. - Herr Gallert, Sie haben das Wort.
Herr Kolze, ich habe Sie so verstanden: Sie stimmen dem Antrag nicht zu, weil Sie sich jedwede Kritik an irgendwelchen Strafverfolgungsbehörden aus dem politischen Raum verbitten. Ist das so richtig?
Ich spreche nicht von Kritik, sondern von einer gezielt versuchten Einflussnahme auf genau solche Ermittlungen. Nichts anderes stellt diese Debatte dar, in der Sie diesen Fall wie eine Monstranz vor sich hertragen. - Vielen Dank.
Herr Kolze, dann will ich zumindest noch eine Intervention machen. - Es ist erst einige Tage her, dass der Innenminister dieses Landes an der Staatsanwaltschaft insgesamt und an allen Strafverfolgungsbehörden die massive Kritik geäußert hat, sie würden bestimmte Straftaten nicht ausreichend verfolgen. Ich sehe: Dann wird hier mit zweierlei Maß gemessen, lieber Herr Kollege Kolze.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Ich freue mich auf die Debatte im Ausschuss. Im Übrigen wäre es nach unserem Willen durchaus so gelaufen, Herr Kolze, dass wir zunächst die Befassung im Ausschuss gehabt und dann hier unseren Antrag verhandelt hätten. Sie haben dieses Thema doch verschoben, nicht wir.
Sie haben es doch auf November verschoben, haben damit wieder eine Lücke verursacht und haben den Fall wieder nicht beleuchten wollen.
- Nein, Frau Feußner, verschoben ist nicht aufgehoben; aber ich habe es eingangs gesagt: Im Fall Oury Jalloh ist alles immer beides: konkret und symbolisch. Auch das muss dieses Haus bei seinen Entscheidungen bedenken.
Zum Redebeitrag von Herrn Lehmann. Wenn Oury Jalloh abgeschoben worden wäre, dann hätte er nicht in einer deutschen Zelle sterben können.
Das ist unter dem Strich der Inhalt des Beitrags von Herrn Lehmann gewesen. Das knüpft an das an, was in Ihren Chatgruppen besprochen wird.
Dort war die Kommentierung des Falls Oury Jalloh, des Todes eines Menschen in staatlicher Obhut: Gott sei Dank, einer weniger. - Das ist die Sichtweise der AfD.
(Beifall bei der LINKEN und bei den GRÜ- NEN - Robert Farle, AfD: Lüge! - Weitere Zurufe von der AfD und von Sebastian Striegel, GRÜNE - Unruhe)
sen, was eigentlich schlimmer ist: Sie als Teil der Exekutive oder Sie als Teil der Legislative? - Hier gehen Sie u n s auf die Nerven,
hier haben Sie auch schlimme Auswirkungen. Schlimmer wäre es jedoch in der Tat, Sie wären als Polizist auf der Straße.
Egal, was jemand getan hat, egal, ob es sich um einen Mörder, um einen Vergewaltiger oder um sonst jemanden handelt, niemand hat in staatlicher Obhut zu sterben.
In der Debatte ist jetzt viel dazu gesagt worden, wie problematisch das ist, was wir hier wollen, Rechtsstaat und Aufklärungswille, der Staat hat doch schon alles gemacht … - Hat er nicht!
Ich will abschließend noch einmal den Vorsitzenden Richter nach dem ersten Prozess, nach 20 Verhandlungsmonaten, zitieren: Trotz intensiver Bemühungen, sagte der Richter, habe das Gericht nicht die Chance gehabt, das, was man ein rechtsstaatliches Verfahren nennt, durchzuführen. Das Urteil beruhe nicht auf Erkenntnissen; es sei einfach ein Ende, das aus formalen Gründen sein müsse.
Er schloss seine Urteilsbegründung mit dem Satz: Ich habe keinen Bock, zu diesem Scheiß noch irgendetwas zu sagen. - Und mit „diesem Scheiß“ meint er nicht den Fall Oury Jalloh, sondern das Agieren von Polizei und Sicherheitsbehörden.
Wenn das die Einschätzung eines Richters ist, dann zeigt das: Hier ist mehr als Misstrauen angebracht, Herr Kolze, hier ist der Rechtsstaat tatsächlich angegriffen worden, und hier muss gehandelt werden.
Bevor wir zum Abstimmungsverfahren kommen, habe ich die ehrenvolle Aufgabe, Damen und Herren der Schule des Zweiten Bildungsweges Magdeburg in unserem Hohen Hause begrüßen zu dürfen. Seien Sie herzlich willkommen!
Des Weiteren möchte ich eine kleine Änderung im Ablauf bekannt geben. Die Präsidentin führt die Vereidigung der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts durch. Es könnte durchaus sein, dass sich das durch den Empfang etwas verzögert. Es wurde deswegen der Vorschlag unterbreitet, den Tagesordnungspunkt 14 - Schutz des schriftlichen Kulturgutes in Sachsen-Anhalt - vorzuziehen, damit wir etwas Luft haben und die Präsidentin nicht unter Druck gerät.