Ich sehe keine Anfragen. Somit spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abg. Herr Striegel. Sie haben das Wort, Herr Striegel.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die richterliche Unabhängigkeit im Zusammenhang mit der ausschließlichen Bindung der Richterinnen und Richter an das Recht ist eine zentrale Säule der Rechtsstaatlichkeit. Niemand und auch besonders keine Vertreter aus Legislative und Exekutive dürfen versucht sein, diese Unabhängigkeit infrage zu stellen. Niemand, besonders kein Vertreter anderer Gewalten, sollte auch nur den Anschein erwecken, die richterliche Unabhängigkeit infrage stellen zu wollen.
Die Rechtsprechung muss unabhängig sein. Sie darf weder durch politischen Druck noch durch gefühltes oder tatsächliches Mehrheitsempfinden beeinflusst werden. Sie ist auch vor medialer Beeinflussung zu schützen.
Wo Richter als - Zitat - Schwachmaten bezeichnet werden, auch wo Urteile des Verfassungsgerichts durch Vertreter anderer Gewalten als Skandal tituliert werden, ist die Unabhängigkeit der Richter
schaft in Gefahr. Wenn im Deutschen Bundestag von Abgeordneten der AfD auf die Frage, ob man dem Bundesverfassungsgericht in Sachen Eurorettung widersprechen wolle, laut „Ja“ gebrüllt wird, steht die Unabhängigkeit der Richterschaft infrage.
Und weil das im Rechtsausschuss von Ihrer Fraktion, der AfD, aufgebracht wurde: Ich meine, weder ein Abgeordneter noch ein Vertreter der Exekutive sollte mit Blick auf einen einzelnen Fall ein Gericht kontaktieren. Ein solches Vorgehen ließe immer Raum für Spekulationen. Alles, was gesagt wird,
und egal gegenüber welcher konkreten Richterin oder welchem Richter Sätze geäußert werden, kann missverstanden und missgedeutet werden. Frau Justizministerin Keding hat zuletzt im Rechtsausschuss und auch heute hier noch einmal klargestellt, dass die richterliche Unabhängigkeit für sie ein hohes Gut ist, das nicht zur Disposition der Regierung oder irgendeines Dritten steht. Frau Ministerin hat auf die Besorgnis, dass es zur Einflussnahme auf die richterliche Unabhängigkeit kommen könnte, betont, dass sich eine Situation wie die, die der Antrag der LINKEN aufgreift, nicht wiederholen wird.
Was die Einschätzung des Richterrates beim Landgericht Magdeburg sowie des Vorsitzenden des Richterbundes anbelangt, so steht diese als eine Sichtweise im Raum.
Als Koalitionsfraktionen stellen wir mit dem von uns eingebrachten Alternativantrag fest, dass die richterliche Unabhängigkeit nicht beeinträchtigt werden darf. Dies wird auch in Zukunft Leitschnur der von uns mitgetragenen Landesregierung sein. Versuche von Einflussnahmen auf spezifische Prozesse soll,
Vielen Dank, Herr Abg. Striegel. Ich sehe keine Anfragen. - Wir kommen zum nächsten Debattenredner. Für die CDU-Fraktion spricht der Abg. Herr Kolze. Sie haben das Wort, Herr Kolze.
wenn Sie mit Vehemenz für die Unabhängigkeit der Justiz bei Tagesordnungspunkt 19 eintreten werden. Aber das wird wahrscheinlich nicht passieren,
weil nämlich Unabhängigkeit für Sie nur da gilt, wo es Ihnen in den Kram passt. Und das ist reine Ideologie.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Artikel 97 Abs. 1 des Grundgesetzes besagt, dass Richter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sind. Die richterliche Unabhängigkeit ist ein Grundprinzip unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und als solches selbstverständlich.
Zum Kernbereich der richterlichen Unabhängigkeit zählen entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes natürlich in erster Linie die eigentliche Rechtsfindung, aber gleichwohl auch die ihr dienenden Sach- und Verfahrensentscheidungen.
Wir haben über den Vorwurf gegen Staatssekretär Böning mehrfach im Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung diskutiert. Ich habe nachgeschaut, es gab in Summe einen Selbstbefassungsantrag meiner Fraktion, vier Kleine Anfragen der Fraktion DIE LINKE, mit den Stimmen der Koalition wurde einem Aktenvorlageersuchen der Linksfraktion in der Sache zugestimmt und in ganzen vier Sitzungen war der Vorwurf in irgendeiner Form Thema im Rechtsausschuss.
Insbesondere nach der letzten Sitzung des Rechtsausschusses betrachte ich Ihren Antrag schlichtweg als überflüssig, liebe Kolleginnen Frau von Angern und Frau Quade. Wir haben unseren Selbstbefassungsantrag im Ausschuss für erledigt erklärt, weil in dieser Sache wirklich alles gesagt wurde. Daher werde ich mich jetzt hier nicht hinstellen und Ihnen nochmals erklären, wie wir die Sache sehen. Das haben wir in ausreichendem Maße getan.
Von Frau Ministerin Keding gab es im Ausschuss eine abschließende Stellungnahme, die Sie in Ihrem Antrag auch noch einmal dargelegt haben. Der Stellungnahme der Ministerin ist nichts, aber auch gar nichts hinzuzufügen. Ihr Antrag ist ein reiner Schaufensterantrag.
Mit unserem Alternativantrag bekräftigen wir noch einmal, dass wir selbstverständlich für die richterliche Unabhängigkeit einstehen. Den Antrag der Linksfraktion lehnen wir ab. Ich bitte darum, dem
- Okay. - Wir fahren in der Debatte fort. Zum Schluss hat Frau von Angern noch einmal das Recht, zu Wort zu kommen. Bitte schön, Frau von Angern.
Danke, Frau Präsidentin! - Ich will es gleich einmal vorweg sagen: Ich bin froh, dass wir eine sehr sensible Richterschaft haben, eine Richterschaft, die sehr sensibel darauf achtet, dass ihre richterliche Unabhängigkeit unberührt bleibt, und das vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus der Geschichte, die wir hier auf deutschem Boden gemacht haben, was es bedeutet, wenn der Staat auf die Justiz Einfluss nimmt.
Und, meine Damen und Herren, ich will doch noch einmal kurz einsteigen in das, was wir im Rechtsausschuss besprochen haben. Ich möchte schon darauf hinweisen, dass das, was der Staatssekretär aus meiner Sicht in unzulässiger Art und Weise getan hat, etwas ist, was den Verfahrensbeteiligten obliegt. Das Thema Terminfindung ist etwas, was zwischen dem zuständigen Richter, dem zuständigen Staatsanwalt - den hätte übrigens möglicherweise der Staatssekretär anrufen können - und dem Vertreter der Nebenklage, also demjenigen, der die Interessen des Opfers in dem Verfahren vertritt, auszuhandeln ist. Zwischen diesen Dreien wird so ein Termin vereinbart. Der Termin wurde auch in diesem vorliegenden Fall vereinbart.
Ich möchte auch noch einmal darauf hinweisen, weil das auch im Ausschuss gesagt worden ist und auch öffentlich wiedergegeben worden ist: Das Problem in Quedlinburg ist unmittelbar durch das Justizministerium selbst herbeigeführt worden. Die Unterbringung in dieser Unterkunft in
Das ist also ein selbst gemachtes Problem. Auch hierbei hätte man andere Wege finden können, um das zu ändern.
Nach der Rede des Abgeordneten der AfD kann ich nur sagen, ich bin dankbar für Ihre Erklärung im Rechtsausschuss. Mich berührt es schon sehr, dass Sie sich hier so sehr über den Beifall der AfD freuen, Frau Ministerin.
Zum Zwischenruf des Abg. Kolze im Vorgriff auf die morgige Debatte zu Oury Jalloh möchte ich noch etwas sagen. Da haben Sie etwas falsch verstanden. Ich habe sehr interessiert die Pressemitteilung nach der Rechtsausschusssitzung und der Behandlung des Falls Oury Jalloh zu unserem angeblich, ja, schwierigen Rechtsstaatsverhältnis wahrgenommen. Ich nehme natürlich interessiert zur Kenntnis, dass Sie unseren Akteneinsichtsantrag, den wir im Rechtsausschuss gestellt haben, de facto morgen selbst als Alternativantrag stellen.
Ich sehe in dem, was wir dort getan haben, und in dem Antrag, den wir dazu morgen stellen, keinen Eingriff in die Justiz. Wir kontrollieren als Parlament im Übrigen auch nicht zum ersten Mal die Arbeit der Staatsanwaltschaft. Das können wir auch in zulässiger Art und Weise tun. Damit greifen wir ausdrücklich nicht in ein laufendes Verfahren, sondern, wie wir wissen, in ein abgeschlossenes Verfahren ein. Genau darüber diskutierten wir im Rechtsausschuss.