- Ach so, Enthaltungen noch, Entschuldigung. - Gibt es Enthaltungen? - Damit ist der Alternativantrag angenommen worden. Danke. Der Tagesordnungspunkt 11 ist erledigt.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Es geht um die Qualität von Bauprodukten. In Europa werden Bauprodukte mit einer CE-Kennzeichnung versehen.
produkte, an die Qualität von Bauprodukten gehabt und hat zusätzlich eine Ü-Kennzeichnung für deutsche Bauprodukte vorgesehen.
Das hat einem ausländischen Bauproduktehersteller nicht gefallen, weshalb er vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt hat. Am 16. Oktober 2014 hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass die deutsche Ü-Kennzeichnung nicht zulässig ist, weil sie der Liberalisierung des europäischen Marktes entgegensteht.
Deshalb müssen alle 16 deutschen Bundesländer ihre Bauordnungen ändern. Die Bundesländer haben eine Musterbauordnung erarbeitet, die am 17. Februar dieses Jahres in Brüssel respektiert worden ist. Im April dieses Jahres ist diese Musterbauordnung auf der Bauministerkonferenz beschlossen worden. Diese werden wir nun umsetzen müssen. Deutschland hat nur noch bis zum 15. Oktober dieses Jahres Zeit, diese Musterbauordnung in Recht und Gesetz umzusetzen, sonst drohen Deutschland Strafzahlungen.
Da ich nicht möchte, dass Sachsen-Anhalt an deutschen Strafzahlungen schuld sein könnte, bitte ich um eine zügige Beratung im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr. - Ich bedanke mich bei Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Webel, ich danke Ihnen. - Wir führen hierzu keine Debatte. Ich frage, ob dieser Gesetzentwurf in einen Ausschuss überwiesen werden soll.
- LEV haben Sie vorgeschlagen? - Okay, das habe ich nicht mitbekommen. Wer ist für eine Überweisung dieses Gesetzentwurfs in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr? - Das ist die Mehrheit. Dann ist der Antrag überwiesen worden. Danke schön.
Zulassung einer Ausnahme gemäß Artikel 67 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt i. V. m. § 5 Abs. 1 Satz 2 des Ministergesetzes Sachsen-Anhalt
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach den genannten Bestimmungen der Landesverfassung und des Ministergesetzes dürfen Mitglieder der Landesregierung neben ihrem Amt kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch dem Aufsichtsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören.
Der Landtag kann Ausnahmen zulassen, insbesondere dann, wenn es sich um Organe von Unternehmen handelt, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist. Das ist in all den Fällen, zu denen der Antrag hier gestellt wird, der Fall.
Die Wahrnehmung des Aufsichtsratsmandats bei diesen Gesellschaften ist grundsätzlich durch die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung - das sind die §§ 65 Abs. 1 Nr. 3 bzw. 105 LHO - geboten. Danach hat das Land bereits vor der Gründung eines Unternehmens oder dem Eingehen einer Beteiligung an einem bereits bestehenden Unternehmen einen angemessenen Einfluss in einem entsprechenden Überwachungsorgan des Unternehmens, insbesondere im Aufsichtsrat, sicherzustellen, was überwiegend durch entsprechende Regelungen in den Satzungen bzw. dem Gesellschaftsvertrag erfolgt.
In der Satzung der NordLB, die hier auch betroffen ist, ist außerdem festgeschrieben, dass dem Aufsichtsrat unter anderen die jeweils zuständigen Mitglieder der Landesregierung Niedersachsens und Sachsen-Anhalts - das sind die Finanzminister - angehören.
Ansonsten ist nach wie vor die Mitgliedschaft von Ministerinnen und Ministern in Aufsichtsgremien von Gesellschaften mit Landesbeteiligung von der besonderen Bedeutung des Unternehmens abhängig. Das sind in diesem Fall die im Antrag der Landesregierung bezeichneten Unternehmen, in denen bisher auch Mitglieder der Landesregierung mit Zustimmung des Landtags in den Gremien vertreten waren.
Die Landesregierung hat am 17. Mai 2016 den Tätigkeiten der Mitglieder der Landesregierung bei den aufgeführten Unternehmen mit Landesbeteiligung zugestimmt. Ich bitte Sie um Zustimmung zu der jetzt beantragten Zulassung einer Ausnahmegenehmigung, wie sie im Antrag in der Drs. 7/52 vorliegt. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Minister Robra, ich bedanke mich. - Der Fraktionsvorsitzende Herr Knöchel hat um das Wort gebeten. Bitte.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Es wurde vereinbart, zu diesem Tagesordnungspunkt keine Debatte zu führen. Ich möchte trotzdem kurz die Gelegenheit nutzen zu erläutern, warum unsere Fraktion diesem Antrag der Landesregierung die Zustimmung verweigert.
Dass die Zustimmung erforderlich ist, geht auf unsere Verfassung zurück, nach der Minister kein anderes besoldetes Amt wahrnehmen dürfen bzw. dafür einer Genehmigung des Landtags bedürfen.
Blickt man auf die Praxis der vergangenen Jahre zurück, einschließlich der Prüfungen zur Beaufsichtigung von Beteiligungen - Sie finden das in diversen Rechnungsprüfungsberichten -, stellt
man fest: Es war nicht immer gut, dass die Minister Mitglied in diesen Aufsichtsgremien waren; sie mussten sich häufig vertreten lassen und dann konnte das entsprechende Stimmrecht nur schwer wahrgenommen werden. Wir halten deswegen diese gesamte Praxis für überprüfungsbedürftig und würden dem Antrag der Landesregierung heute unsere Zustimmung verweigern. - Vielen Dank.
Danke, Herr Knöchel. - Wir führen ja keine Debatte dazu; dennoch liegt mir jetzt ein Antrag der AfD vor, und zwar zur Überweisung in den Ausschuss. Dann frage ich die AfD: In welchen Ausschuss soll der Antrag überwiesen werden?
Wir stimmen über eine Überweisung in diesen Ausschuss ab. Wer ist für die Überweisung? - Es müssen also mindestens 24 sein. Ich bitte einmal - -
Jetzt müssen wir über den Antrag in der Drs. 7/52 abstimmen. Wer ist für diesen Antrag? - Gegenprobe! - Wer enthält sich der Stimme? - Das sieht knapp aus.