Protokoll der Sitzung vom 01.06.2016

Ich bitte jetzt die Schriftführer, einmal ein bisschen mitzugucken und mitzuarbeiten.

(Lachen bei der SPD und bei der LINKEN - Oh! bei der SPD - Zuruf von der SPD: Un- verschämtheit!)

- Wieso ist das eine Unverschämtheit? Das ist keine Unverschämtheit. Was Sie sich erlauben, ist eine Unverschämtheit.

(Zuruf von der SPD: Na, na, na, Vorsicht!)

Dann möchte ich noch einmal darum bitten, dass alle mitgucken. Wer stimmt für den Antrag in der Drs. 7/52? - Gegenprobe! - Ich sehe, die Koalition hat dafür gestimmt. Damit ist der Antrag in der Drs. 7/52 angenommen worden.

Wir kommen jetzt zum

Tagesordnungspunkt 14

Wahl der stimmberechtigten Mitglieder sowie der stimmberechtigten stellvertretenden Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses

Wahlvorschlag Landesregierung - Drs. 7/53

Einbringerin ist die Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration Frau Grimm-Benne. Ich bitte Sie, an das Mikrofon zu treten.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Landesjugendhilfeausschuss wird jeweils für eine der Wahlperiode des Landestags entsprechende Amtszeit gebildet. Er gibt Empfehlungen und berät die Jugendämter, insbesondere im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe sowie zur Förderung und öffentlichen Anerkennung dieser Träger.

Über die Verwendung der vom Land bereitgestellten Mittel beschließt der Landesjugendhilfeausschuss im Rahmen seiner Satzung. Seine Mitglieder arbeiten ehrenamtlich.

Der Landesjugendhilfeausschuss ist das wichtigste Instrument der Interessenvertretung junger Menschen. Er bildet eine unverzichtbare Schnittstelle zwischen der Lebenswelt junger Menschen sowie der Verwaltung und Politik. Das Gremium besteht aus mindestens 30 Mitgliedern, von denen 20 stimmberechtigt sind und zehn über eine beratende Stimme verfügen. Für alle Mitglieder gibt es eine Stellvertretung.

Acht der 20 stimmberechtigten Mitglieder werden auf Vorschlag der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe durch das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration als oberste Landesjugendbehörde berufen.

Dieses Hohe Haus hat heute die Aufgabe, die zwölf weiteren stimmberechtigten Mitglieder und ihre stellvertretenden Mitglieder auf Vorschlag verschiedener Institutionen, die das Kinder- und Jugendhilfegesetz Sachsen-Anhalt vorschreibt, zu wählen.

Eine Liste mit den vorschlagsberechtigten Stellen der zwölf vorgeschlagenen stimmberechtigten Mitglieder sowie der zwölf stellvertretenden Mitglieder ist der Drs. 7/53 beigefügt.

Eine Begründungspflicht für die Vorschläge besteht gegenüber der obersten Landesjugendbehörde nicht. Es ist darauf zu vertrauen, dass besonders geeignete Personen für die Mitgliedschaft im Landesjugendhilfeausschuss benannt wurden.

Viele von ihnen haben sich bereits im Landesjugendhilfeausschuss der sechsten Amtsperiode verdient gemacht. Auch wurden keine gesetzlichen Ausschlussgründe festgestellt. Es können daher alle vorgeschlagenen Mitglieder durch den Landtag von Sachsen-Anhalt gewählt werden. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Ich sehe gerade eine Frage von Herrn Poggenburg. Ist das richtig? - Frau Grimm-Benne, würden Sie - -

Ich möchte einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Können Sie das Mikrofon benutzen?)

Ich hätte gern einen Antrag zur Geschäftsordnung gestellt, und zwar beantrage ich im Namen der AfD-Fraktion eine namentliche Einzelabstimmung, wenn das möglich ist, dann gegebenenfalls eine Einzelabstimmung über einzelne Personen dort, also nicht über die ganze Liste, sondern über vier verschiedene Personen.

Wir sind der Meinung - das wurde richtig gesagt -, es sollen dort geeignete Personen gewählt werden, und es sind einige dabei, denen wir das nicht zuordnen können. Wenn wir diese gleich benennen können, sofern das möglich ist, dann können wir über diese einzeln abstimmen.

(Minister Holger Stahlknecht: Aber nicht um halb acht! - Siegfried Borgwardt, CDU: Erst muss abgestimmt werden! - Dr. Katja Päh- le, SPD: Das ist ein Antrag zur Geschäfts- ordnung!)

Die Liste liegt dem Präsidium vor.

Ich unterbreche kurz die Sitzung und bitte Herrn Poggenburg nach vorn.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Wenn, dann alle Fraktionen!)

Unterbrechung: 19:33 Uhr.

Wiederbeginn: 19:35 Uhr.

Meine Damen und Herren! Die AfD hat eine Einzelabstimmung beantragt. Das heißt, viermal stimmen wir aus dieser Liste vorher ab. Wir fangen jetzt einmal an: Ich nehme die - -

(Zurufe von der CDU und von der SPD: Nein, nein, nein! - Sebastian Striegel, GRÜ- NE: Erst einmal wird das Verfahren erklärt! - Weitere Zurufe von der CDU und der SPD - Dr. Katja Pähle, SPD meldet sich zu Wort)

- Frau Dr. Pähle, bitte.

Ich hätte jetzt gern erst einmal die Auskunft, nach welchem Paragrafen der Geschäftsordnung so vorgegangen wird, da zumindest nach unserem Blick in die Geschäftsordnung zwar über einen Antrag an sich namentlich abgestimmt werden kann, aber nicht über einzelne Personen, wenn es ein Wahlvorschlag ist.

Wenn dies das Ansinnen der AfD ist, dann müsste jetzt jeder Einzelne sagen, ob er mit der Liste, so wie sie aufgestellt ist, einverstanden ist, oder nicht. Aber ich hätte jetzt gern einmal die Geschäftsgrundlage erfahren, nach der wir gerade verfahren.

(Minister Holger Stahlknecht: Können wir morgen klären! - Zurufe von der CDU und von der SPD: Wir unterbrechen die Sit- zung!)

Herr Präsident! Ich beantrage namens meiner Fraktion zur Klärung der Angelegenheit eine Aus

zeit gemeinsam mit den Mitgliedern des Ältestenrates.

Ich unterbreche die Sitzung. Für wie lange? - Zehn Minuten.

Unterbrechung: 19:36 Uhr.

Wiederbeginn: 20:09 Uhr.

Meine Damen und Herren! Wenn man lange im Parlament arbeitet, kann es vorkommen, dass jemand Wörter benutzt, die eine andere Folgewirkung haben, so zum Beispiel die Formulierung „namentliche Abstimmung“, und man etwas anderes darunter versteht. Das passiert nun einmal im parlamentarischen Geschäft. Deshalb schlage ich Ihnen vor, dass wir uns noch einmal zurückbesinnen.

Ich eröffne die unterbrochene Beratung zum Tagesordnungspunkt 14. Ich bitte Herrn Fraktionsvorsitzenden Poggenburg, uns in aller Kürze zu erläutern, was Sie sagen wollten. Bitte kommen Sie an das Rednerpult.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Hohes Haus! Wir kommen noch einmal auf unseren Antrag zurück. Richtig, es gab hierbei ein kleines Kommunikationsproblem. Es ging um eine Einzelabstimmung zu dem Stimmenblock für die Liste des Landesjugendausschusses. Wir hatten das zuvor bei der Landtagsverwaltung angemeldet. Das ist uns vorhin nicht einfach mal so eingefallen. Wenn wir dabei eine Begrifflichkeit verfehlt haben sollten, dann tut uns das sehr leid. Wir haben das noch einmal abgeklärt und es ist rechtlich statthaft.

Ganz klar möchte ich sagen, wir respektieren, dass die Verbände und Vereine jemanden für diese Liste benennen dürfen. Es wurde vorhin aber auch gesagt, diese Personen sollen und müssen dafür geeignet sein. Nun haben wir uns die Personen einmal angeschaut. Das ist auch eine Frage des Befassens mit so einem Wahlvorschlag. Das gehört ja dazu.

Wir haben für uns vier Personen ausgemacht, die nicht nur einfach der AfD nicht passen - wie das vorhin rüberkam - oder die Namen haben, die uns nicht gefallen, weil sie nicht deutsch genug klingen, Herr Erben. Das hat damit nichts zu tun. Dabei sind Personen, die sich beispielsweise in einer Art und Weise in Social Media gegenüber der AfD geäußert und gehetzt haben, dass es sogar Ihrem Koalitionsvertrag widerspricht,

(Oh! bei der LINKEN - Frau Budde, SPD: Wer soll das sein?)

in den Sie hineingeschrieben haben, dass politische Hetze nicht geschehen soll. Wenn Personen die AfD beispielsweise direkt mit der NSDAP in Verbindung bringen, dann sind das keine Personen, die geeignet sind, eine solche Funktion zu übernehmen. - So.

(Zuruf von der SPD)

Wenn Sie hier drüben anderer Meinung sind, dann ist das sehr bedenklich, liebe Abgeordnete.

Wir haben die Personen namentlich benannt und haben das auch dem Präsidium mitgeteilt. Wir möchten, dass über diese einzeln abgestimmt wird, über den Rest aber im Block.